Tagung Flachbodentanks

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Transkript:

Tagung Flachbodentanks 24. September 2015, Hamburg WORKSHOP AM 23. SEPTEMBER 2015 TÜV SÜD Akademie GmbH TÜV SÜD Industrie Service GmbH

Zur Tagung Aufgrund zahlreicher Änderungen bei den regulatorischen Rahmenbedingungen besteht in Deutschland stetiger Informationsbedarf. Bei der diesjährigen Tagung Flachbodentanks werden Fachleute zum aktuellen Geschehen, z.b. zur neuen Betriebs sicherheitsverordnung (BetrSichV) und zu geänderten technischen Regeln referieren. Was bedeutet die Novellierung der BetrSichV für den Betrieb von Tankläger und Füllstellen in der Praxis? Bei der Tagung haben Sie die Möglichkeit, Antworten auf Ihre spezifischen Fragen aus erster Hand zu bekommen. Außerdem haben wir Vorträge zur Prüfpraxis und zu Neuerungen bei der Tankausrüstung im Programm. Die Tagung richtet sich an Behörden, die für Umweltschutz, Gewässerschutz und baurechtliche Belange zuständig sind. Betreiber aus der chemischen und der Mineralölindustrie sowie von Energieversorgungsunternehmen Planer von Anlagen mit Flachbodentanks Hersteller von Flachbodentanks Fachbetriebe und Zulieferer für Flachbodentanks Sachverständige Moderation und Tagungsleitung Peter Szalata, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München TAGUNGSORT Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12 20355 Hamburg Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie Anfahrts- und Hotelinformationen. Workshop am 23. September 2015 14:00 bis 17:00 Uhr Berechnung und Konstruktion von Flachbodentanks: Die Errichtung üblicher Flachbodentankbauwerke erfolgt in der Regel nach der DIN 4119 in Verbindung mit dem VdTÜV Merkblatt Tankanlagen 960. Hierin werden jedoch nicht alle bemessungstechnischen und konstruktiven Details geregelt bzw. aufgeführt. Der Workshop soll sich in kleinem Kreise mit den Hintergründen und den erforderlichen Nachweisen dieser in den Regelwerken nicht vordefinierten Details auch im Hinblick auf die Anwendungen von Stabwerks- und FEM Programmen befassen und Ansätze für entsprechende Handlungsanweisungen erarbeiten. Der Workshop richtet sich an Konstrukteure, Berechner und Prüfer von Flachbodentankbauwerken mit guten Vorkenntnissen. Der Workshop wird von folgenden Spezialisten geleitet: Peter Ball, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München (Moderation) Peter Szalata, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wenn Sie am Workshop teilnehmen möchten, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme unter congress@tuev-sued.de. TAGUNGSPREIS 610, zzgl. 19 % gesetzlicher USt. Für Vertreter von Behörden beträgt die Teilnahmegebühr 320, zzgl. gesetzl. USt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet Tagungsunterlagen, Pausengetränke und die Mittagsverpflegung. Die Gebühr für die Teilnahme am Workshop beträgt 380, zzgl. USt..

Programm am 24. September 2015 09:00 Begrüßung durch TÜV SÜD Industrie Service GmbH Rahmenbedingungen 09:15 Fortgeschriebene wasserrechtliche Anforderungen für Tankläger: Die TRwS 780; Stand der Überarbeitung der TRwS 788 und welche Auswirkungen hat die neue BetrSichV auf Tankläger Henrik Faul, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Mannheim 10:00 Aktueller Überblick über Vorschriften für die Errichtung von Flachbodentanks in Deutschland Peter Ball, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München 10:40 Erste Erfahrungen mit der TRAS 320 Holger Clausen, Ralph Zenker, JPM Ingenieurtechnik GmbH, Henstedt-Ulzburg 11:00 Kaffeepause 11:30 Die Lagerung von (entzündbaren) brennbaren Flüssigkeiten was regelt die TRGS 509 und was wurde in der TRGS 510 geändert Dr. Dirk-Hans Frobese, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Braunschweig 12:15 Stationäre Löschanlagen an Festdachtanks Helmut Wekenborg, Refining and Petrochemicals BP Europa, Bochum 13:00 Mittagspause Prüfpraxis 14:00 Prüfpraxis bei Tanklägern Axel Gropp, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Hamburg 14:30 Helium Lecktest an Doppelböden von Flachbodentanks (Praxisbeispiel: Lokalisierung einer Leckstelle, die mit herkömmlichen Verfahren nicht aufzufinden war) Friedhelm Mathes, TÜV Nord SysTec GmbH & Co. KG, Institut für Materialprüfung, Hamburg Tankausrüstung 15:00 Flammendurchschlagsicherungen Neues aus der Normung Joachim Romeick, KITO Armaturen GmbH 15:30 Kaffeepause 16:00 Innovative Überfüllsicherungen und Systeme zur Inhaltsmessung Lars Weidemeyer, FAFNIR GmbH 16:30 Leckanzeigetechnik nach EN 13160 und Vakuumüberwachung für Flachbodentanks: Neuerungen bei der EN 13160 und bei der Zulassung durch das DIBt Hans-Gerd Jersemann, SGB GmbH, Siegen 16:55 Zusammenfassung und Verabschiedung Peter Szalata, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, München 17:00 Tagungsende

Anmeldung jederzeit unter www.tuev-sued.de/tagungen congress@tuev-sued.de Alle Informationen rund um unsere Tagungen und Kongresse schnell und einfach mit Ihrem Smartphone. Die Tagung Flachbodentanks richtet sich an einen deutschsprachigen Teilnehmerkreis. Die nächste internationale Tagung Flachbodentanks findet im Herbst 2016 in München statt. Anmeldung und Auskünfte TÜV SÜD Akademie GmbH Tagungen und Kongresse Martina Sperber Westendstraße 160 80339 München Telefon +49 89 5791-2476 Telefax +49 89 5155-2468 E-Mail: congress@tuev-sued.de 201701-Flach-fl6-105x210-w-15-07-08

TÜV SÜD Akademie GmbH, AC-TuK, Westendstraße 160, 80339 München Anmeldung (Bitte in BLOCKSCHRIFT ausfüllen) an congress@tuev-sued.de oder per Fax an +49 89 5155-2468 Oder online anmelden: www.tuev-sued.de/tagungen Veranstaltung Titel Termin Ort Teilnehmerangaben Herr Frau Titel Nachname Vorname Geb.-Datum Telefon (gesch.) Fax (gesch.) Abteilung Funktion E-Mail (gesch.) Bestellangaben Herr Frau Titel Privatkunde Geschäftskunde Nachname Vorname Telefon (gesch.) E-Mail (gesch.) Funktion Firma Abteilung Mitarbeiteranzahl Straße USt.IdNr. Ihrer Firma Abweichende Rechnungsadresse PLZ / Ort / Land Branche Ihre interne Bestellnummer Einwilligungen uns dabei. Erteilen Sie uns Ihre Einwilligung, damit wir Ihnen künftig unsere Weiterbildungsinformationen per E-Mail zukommen lassen können. Ja, bitte informieren Sie mich Fachtagungen. E-Mail-Adresse: Unternehmen und Produkten) meine Daten für Kundenanalysen und schriftliche Werbung (z. B. Informationen über Seminarangebote) per Post verwenden. (Falls nicht zutreffend, bitte streichen). Unterschrift Ich erkenne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TÜV SÜD Akademie GmbH an. Datum/Ort Unterschrift www Hinweise zum Datenschutz: Die TÜV SÜD Akademie GmbH, Westendstr.160, 80339 München und ihre Dienstleister verwenden Ihre personenbezogenen Daten zur Abwicklung der gebuchten Dienstleistung. Unsere Geschäftskunden informieren wir auch telefonisch über unsere Produkte und Dienstleistungen zu Aus- und Weiterbildung Wenn Sie der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbe- oder Marktforschungszwecke widersprechen oder eine entsprechende Einwilligung widerrufen wollen, genügt eine kurze Nachricht per Post an TÜV SÜD Akademie GmbH, AKD Datenschutz, Westendstr. 160, 80339 München oder per E-Mail an akd.datenschutz@tuev-sued.de. AC02-AkadSW-af-210x297-w-15-02-20

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TÜV SÜD Akademie GmbH Im Folgenden werden Vertragspartner der TÜV SÜD AKADEMIE GmbH als Teilnehmer und die TÜV SÜD AKADEMIE GmbH als Akademie bezeichnet. Teilnehmer und Akademie gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet. 1. Geltungsbereich 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie bspw. offene Schulungen, Inhouse-Veranstaltungen, Seminare, Trainings, Workshops. 1.2 Angebote und Leistungen der Akademie erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind. 2. Angebot, Vertragsschluss, Rücktritt 2.1 Die Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg. 2.2 Der Teilnehmer kann sich schriftlich, per Fax oder online bei den Training Centern der Akademie anmelden bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftragserteilung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält. 2.3 Es besteht die Möglichkeit schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag zurückzutreten: Bei einer Rücktrittserklärung, die spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn eingeht, entfällt der Preis, bis zum 3. Tag vor dem Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Preis auf 50 %, bei noch späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben. Wird bis zum 7. Tag vor Beginn einer Veranstaltung mit einer Veranstaltungsdauer länger als 3 Monaten der Rücktritt erklärt, wird ein anteiliger Preis in Höhe von 3 Monaten erhoben (vorbehaltlich anderer Regelungen von fördernden Stellen). Für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. 2.4 Die Akademie darf ohne Einwilligung des Teilnehmers Teile eines Auftrags im Wege des Unterauftrags an Dritte weitergeben, wenn sichergestellt ist, dass diese die Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems der Akademie erfüllen. 3. Zahlungsbedingungen 3.1 gültigen Preise aus den aktuellen veröffentlichten Veranstaltungsprogrammen. Preise sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der angegebenen Konten zu überweisen. Die Akademie behält sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung sowie Vorauskasse vorzuschreiben. 3.2 weils gültigen gesetzlichen Höhe (Ausnahmen gem. 4 Nr. 21 UStG sind gesondert gekennzeichnet). In Veranstaltungsprogrammen ausgewiesene Endpreise enthalten die am Tag der Drucklegung gültige Umsatzsteuer. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung nach Erscheinen des Veranstaltungsprogramms erfolgen, ist die Akademie berechtigt, diese zu berechnen. 3.3 Bei Veranstaltungen (Ausnahme: ESF/SGBIII und SGBII) beinhaltet der ren, IHK-Gebühren und Kosten für Lehrmittel werden gesondert in Rechnung gestellt. 3.4 Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich ausgewiesen, nicht möglich. 4. Durchführung von Veranstaltungen 4.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. entsprechend der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. 4.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages. 4.3 Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 6 kommt die Akademie für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmern durch Absage entstehen, nicht auf. 5. Schutz- und Urheberrechte 5.1 Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien auch auszugsweise ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Akademie gestattet. 5.2 Dokumentationen sind für den Eigengebrauch des Teilnehmers, der ein einfaches, nicht weiter übertragbares Nutzungsrecht erhält, bestimmt. Mit Abschluss des Kaufvertrages erklärt sich der Teilnehmer mit den gültigen Lizenzbedingungen einverstanden. 5.3 Jedwede Verwendung der TÜV SÜD Wort-/ Bildmarke, die über das erteilte ten), bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Akademie. 6. Haftung 6.1 Die Akademie haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 6.2 ten gemäß vorstehender Ziffer 6.1 für fahrlässig verursachte Schäden haftet, 500.000,00 EUR für Sachschäden 125.000,00 EUR für Vermögensschäden. 6.3 Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Ver- schlossen. 6.4 wesentliche Rechtspositionen des Teilnehmers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. 6.5 Der in Ziffern 6.1 6.3 enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. 6.6 Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Akademie ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständigen und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von der Akademie. 6.7 Außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs sowie der unter 651 BGB nach einem Jahr ab Gefahrübergang. 7. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht 7.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist der Sitz der Akademie, soweit die Voraussetzungen gemäß 38 Zivilprozessordnung vorliegen. 7.2 Sitz der Akademie. 7.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG). 8. Geltungsbereich und Sonstiges 8.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen lichen Sondervermögen i.s.d. 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist. 8.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit folgender Maßgabe: Ziff. 7.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz der Akademie als Gerichtsstand für den Fall vereinbart wird, dass der Teilnehmer seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ziff. 7.2 gilt nicht. AC-QM / Rev.7.2 / Stand 13.06.2014