Übersicht für eine GarantRente Vario



Ähnliche Dokumente
Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Übersicht für eine SofortRente Flex

Übersicht für eine GarantRente Vario

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Übersicht für eine SofortRente Flex

Übersicht für eine GarantRente Vario

Übersicht für eine KlassikRente

Übersicht für eine SofortRente Flex

Übersicht für eine GarantRente Vario

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine FondsRente Vario

Versorgungsvorschlag für eine FondsRente Vario

Versorgungsvorschlag für eine FondsRente Vario

Übersicht für eine KlassikRente

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Übersicht für eine GarantRente Vario

Steuerbetrachtung für eine abgekürzte SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Firmen GarantRente Vario

Versorgungsvorschlag für eine PrivatRente

Übersicht für ein GenerationenDepot

Versorgungsvorschlag für eine Firmen GarantRente Vario

Versorgungsvorschlag für eine Firmen GarantRente Vario

Übersicht für ein GenerationenDepot

Übersicht für eine GarantRente Vario

Versorgungsvorschlag für eine PrivatRente

Versorgungsvorschlag für eine PrivatRente

Versorgungsvorschlag für eine PrivatRente

Versorgungsvorschlag für eine PrivatRente

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

Übersicht für eine BU-Starter Plus

Übersicht für eine BU-Starter Plus

Übersicht für eine BU-Starter Plus

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Übersicht für eine BU-Vorsorge Plus

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Förderdarstellung für eine Basis GarantRente Vario

Förderdarstellung für eine Basis GarantRente Vario

Kurzübersicht zum Vorschlag für Herrn Max Mustermann

Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung

Förderdarstellung für eine RiesterRente

Förderdarstellung für eine RiesterRente

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Förderdarstellung für eine RiesterRente

Förderdarstellung für eine RiesterRente

Förderdarstellung für eine Firmen GarantRente Vario

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Übersicht für eine BU-Vorsorge Plus

Übersicht für eine BU-Starter Plus

Förderdarstellung für eine RiesterRente

Förderdarstellung für eine RiesterRente

Förderdarstellung für eine RiesterRente

Förderdarstellung für eine RiesterRente

Förderdarstellung für eine RiesterRente

1 Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen

Übersicht für ein GenerationenDepot

Übersicht für eine SofortRente Flex

Übersicht für eine BU-Vorsorge Plus

Förderdarstellung für eine RiesterRente

Seite 2 von 2 Förderdarstellung für eine RiesterRente

Förderdarstellung für eine BasisRente

Förderdarstellung für eine RiesterRente

Förderdarstellung für eine RiesterRente

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Kurzübersicht zum Vorschlag ALfonds Fondsgebundene Rente mit Beitragsgarantie (HFR15)

Übersicht für eine BU-Vorsorge Plus

Förderdarstellung für eine RiesterRente

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang

Förderdarstellung für eine RiesterRente

Kurzübersicht zum Vorschlag ALfonds Fondsgebundene Rente (HFR10)

Versorgungsvorschlag für eine PrämienRente

ALFONDS KURZÜBERSICHT ZUM VORSCHLAG

Versicherungsüberblick

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Förderdarstellung für eine RiesterRente

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer

Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz)

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Versorgungsvorschlag für eine FondsRente Vario

Versorgungsvorschlag für eine Basis GarantRente Vario

Versicherte Person Name und Geburtsdatum Person, geboren am

Individueller Versorgungsvorschlag für eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung

Überschussverteilungssätze

Versorgungsvorschlag für eine PrämienRente

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation

Transkript:

Übersicht für eine Garant Vario der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 03. Februar 2015 Übersicht über eine Fondsgebundene nversicherung (Tarif FRH W, Tarifwerk 2015) zum Vorschlag von Herrn Max Muster, geb. am 14.05.1990 Versicherungsbeginn 01.03.2015 ngarantiezeit 10 Jahre Beginn der flexiblen Abrufphase 01.03.2052 Dauer der Beitragszahlung 42 Jahre Beginn der nzahlung 01.03.2057 Unverbindliche Wertentwicklung Ihrer Garant Vario bis zum Beginn der nzahlung ohne Berücksichtigung der W-Anpassung (Angaben in EUR) Gesamtkapital 450.000 400.000 Unverbindliche Gesamtleistung berechnet mit der für das Jahr 2015 gültigen Überschussbeteiligung 1) Unverbindliche Gesamtleistung und individuelle Beitragsgarantie zum nbeginn 1) 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Versicherungsjahr am 01.03.2057 Garantiertes Vertragsguthaben Angenommene Wertsteigerung p. a.: 3 % 6 % 9 % Individuelle Beitragsgarantie Leistungen der Provinzial (ohne Berücksichtigung der W-Anpassung): Garantierte Leistungen bei nbeginn am 01.03.2057 individuelle Beitragsgarantie monatliche garantierte 50.400,00 EUR 152,01 EUR Unverbindliche Gesamtleistung bei nbeginn am 01.03.2057 Angenommene Wertsteigerung 3% 6% 9% p.a. Kapitalabfindung 1) 94.471 EUR 195.166 EUR 434.228 EUR monatliche 2) 383,16 EUR 791,57 EUR 1.761,19 EUR Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Handelsregister Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Gerd Borggrebe, Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus, Dr. Thomas Niemöller, Markus Reinhard, Jörg Tomalak-Plönzke, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Volker Goldmann Postanschrift: Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft, 24097 Kiel Tel. 0431/603-9925 Fax 0431/603-2801 www.provinzial.de Bankverbindung: Förde Sparkasse BLZ 210 501 70, Konto 1 400 250 104 IBAN DE30 21050170 1400250104 BIC NOLADE21KIE

Seite 2 von 2 Übersicht für eine Garant Vario Bei Tod vor Beginn der nzahlung - wird das vorhandene Vertragsguthaben ausgezahlt Bei Tod nach Beginn der nzahlung - wird die bis zum Ablauf der ngarantiezeit weitergezahlt Ihr monatlicher Gesamtbeitrag im 1.Jahr: 100,00 EUR Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Versorgungsvorschlag 1) Die in den angegebenen Leistungen enthaltene Überschussbeteiligung ist nicht garantiert, sie hängt von den Kapitalerträgen, vom Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten ab. Wir können daher nicht zusagen, in welcher Höhe die Überschussbeteiligung tatsächlich anfallen wird. In dieser Beispielrechung haben wir modellhaft unterstellt, dass die für das Jahr 2015 festgesetzten Überschussanteilsätze während der Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Darstellung der Fondsentwicklung basiert auf der Annahme fiktiver gleich bleibender Wertsteigerungen des Wertsicherungsfonds und der freien Fonds. Dies dient ausschließlich Illustrationszwecken. Die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds wird davon abweichen. 2) Die Berechung der dargestellten unverbindlichen n basiert auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-nversicherungen mit sofort beginnender nzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden.

Versorgungsvorschlag für eine Garant Vario der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 03. Februar 2015 Darstellung für eine fondsgebundene nversicherung mit Garantiekapital und aufgeschobener nzahlung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen nach Tarif FRH W (Tarifwerk 2015) Vertragsdaten Versicherte Person: Herr Max Muster, geb. am 14.05.1990 Eintrittsalter: 25 Jahre Versicherungsbeginn: 01.03.2015 Beitragszahlungsdauer: 42 Jahre, längstens bis zum nbeginn ngarantiezeit: 10 Jahre Beginn der nzahlung: 01.03.2057 Beginn der Abrufphase: 01.03.2052 Überschussverwendung vor nbeginn: Erhöhung des Vertragsguthabens Überschussverwendung nach nbeginn: Zusatzrentensystem individuelle Beitragsgarantie 1) 50.400,00 EUR monatlicher Beitrag: 100,00 EUR 1) Die individuelle Beitragsgarantie entspricht bei Vertragsabschluss dem Garantiekapital. Fondsauswahl Wertsicherungsfonds: Fondsname Deka-EuropaGarant 80 ISIN LU0508319497 Freie Fonds: Fondsname ISIN Anteil DekaStruktur: 5 Chance DE000DK1CJP5 100% Leistungen im Alter in EUR (Dynamikerhöhungen mit 3 %) Für die Ermittlung der bzw. der Kapitalabfindung steht das erreichte Gesamtkapital zur Verfügung. Das Gesamtkapital ist das erreichte Vertragsguthaben zuzüglich eines ggf. fälligen Schlussüberschusses sowie einer dann fällig werdenden Beteiligung an den Bewertungsreserven. garantierte ohne Dynamik lebenslange monatliche garantierte mit Dynamik unverbindliche Gesamtrente 1) 2) (inkl. Zusatzrente) bei einer angenommenen jährlichen Wertsteigerung des Fonds von 3 % 6 % 9 % Bei Abruf zum 01.03.2052 115,04 195,86 448,64 779,21 1.445,13 01.03.2053 121,72 208,88 479,62 848,04 1.606,45 01.03.2054 128,71 222,50 512,32 922,41 1.785,22 01.03.2055 136,07 236,85 547,04 1.003,11 1.983,93 01.03.2056 143,81 251,95 583,88 1.090,68 2.204,88 01.03.2057 152,01 267,92 623,18 1.186,04 2.451,31 1) Die Werte ergeben sich rechnerisch, wenn die Beiträge jährlich entsprechend W-Anpassungsrecht erhöht werden. Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Handelsregister Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Gerd Borggrebe, Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus, Dr. Thomas Niemöller, Markus Reinhard, Jörg Tomalak-Plönzke, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Volker Goldmann Postanschrift: Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft, 24097 Kiel Tel. 0431/603-9925 Fax 0431/603-2801 www.provinzial.de Bankverbindung: Förde Sparkasse BLZ 210 501 70, Konto 1 400 250 104 IBAN DE30 21050170 1400250104 BIC NOLADE21KIE

Seite 2 von 16 2) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-nversicherungen mit sofort beginnender nzahlung zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Die hier dargestellte unverbindliche Gesamtrente enthält die Zusatzrente. Die Höhe der Zusatzrente wird jeweils aus der jährlichen Überschussbeteiligung nur für ein Versicherungsjahr zugesichert. Die Zusatzrente erhöht sich ggf. erstmals ein Jahr nach Beginn der nzahlung um eine weitere Leistung aus der Überschussbeteiligung. Diese Erhöhungen werden jährlich neu in Prozent der Gesamtrente festgesetzt. Für das Jahr 2015 beträgt der Erhöhungssatz 0,10 %. Die Zusatzrente und damit auch der Erhöhungssatz können in den folgenden Versicherungsjahren steigen, unverändert bleiben oder auch sinken. Während der Abrufphase kann die nzahlung zu jedem Monatsersten abgerufen werden. Anstelle der nzahlung kann das Gesamtkapital auf Wunsch als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt werden. Mit der Kapitalabfindung erlischt die Versicherung. Garantiekapital ohne Dynamik Garantiekapital mit Dynamik unverbindliche Kapitalabfindung 1) bei einer angenommenen jährlichen Wertsteigerung des Fonds von 3 % 6 % 9 % Bei Abruf zum 01.03.2052 42.387,07 72.167,18 119.129 206.910 383.735 01.03.2053 43.957,70 75.434,26 125.605 222.089 420.704 01.03.2054 45.544,15 78.734,24 132.285 238.175 460.958 01.03.2055 47.146,58 82.067,46 139.183 255.223 504.772 01.03.2056 48.765,14 85.434,24 146.302 273.290 552.469 01.03.2057 50.400,00 88.834,92 153.646 292.423 604.381 1) Die Werte ergeben sich rechnerisch, wenn die Beiträge jährlich entsprechend W-Anpassungsrecht erhöht werden. Leistungen im Todesfall Vor Beginn der nzahlung Bei Tod der versicherten Person vor Abruf der nzahlung bzw. der Kapitalabfindung wird das Gesamtkapital ausgezahlt. Nach Beginn der nzahlung Bei Tod während der ngarantiezeit zahlen wir die Gesamtrente (inkl. Überschüssen) bis zu deren Ablauf weiter oder alternativ eine einmalige Abfindung. Erhöhte wegen Pflegebedürftigkeit bei nbeginn Wenn die versicherte Person zum Beginn der nzahlung pflegebedürftig (Pflegestufe I) gemäß 32 Absatz 1a der Allgemeinen Bedingungen für die fondsgebundene nversicherung mit Garantiekapital ist, so besteht die Option, dass anstelle der vereinbarten eine erhöhte wegen Pflegebedürftigkeit gezahlt wird.

Seite 3 von 16 Unverbindliche nleistungen berechnet mit der derzeit aktuellen Überschussbeteiligung in EUR Unverbindliche monatliche (inkl. Zusatzrente) bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds um 6% mit jeweils garantiertem nfaktor berechnet unverbindlich mit derzeit gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet Bei Abruf zum Erhöhte wegen Pflegebedürftigkeit wegen Pflegebedürftigkeit in Prozent der 2) Erhöhte wegen Pflegebedürftigkeit 1) wegen Pflegebedürftigkeit in Prozent der Gesamtrente 01.03.2057 732,81 1.693,71 231,13 1.186,04 2.571,02 216,77 01.03.2052 462,86 1.146,49 247,70 779,21 1.773,79 227,64 Die dargestellten n wegen Pflegebedürftigkeit sind ohne eine ngarantiezeit gerechnet. Sie können jedoch auch eine ngarantiezeit einschließen. Dann fällt die geringer aus. 1) Die erhöhte wegen Pflegebedürftigkeit ist mit den derzeit für unseren Neuzugang an sofort beginnenden nversicherungen wegen Pflegebedürftigkeit zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen sowie dem jeweiligen Alter bei Abruf gerechnet. Die Verrentung bei Abruf erfolgt tatsächlich auf Basis der Rechnungsgrundlagen, die zu diesem Zeitpunkt für unseren Neuzugang an beginnenden n wegen Pflegebedürftigkeit zu verwenden sind. Hierdurch kann sich eine niedrigere ergeben. 2) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-nversicherungen mit sofort beginnender nzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Kapitalleistung bei einer schweren Krankheit (Dread Disease-Option) Wenn die versicherte Person vor Beginn der nzahlung an einer schweren Krankheit, entsprechend der aufgeführten Krankheiten in den "Bestimmungen zu den schweren Krankheiten bei der Dread Disease-Option" erkrankt, so besteht die Option, dass eine Kapitalleistung in Höhe des vorhandenen Gesamtkapitals (vgl. 9 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen für eine fondsgebundene nversicherung mit Garantiekapital) verlangt werden kann. Anstelle der vollständigen Kapitalleistung kann auch eine Teilkapitalleistung verlangt werden. Gestaltungsmöglichkeiten nach Beginn der nzahlung Einmalige Kapitalentnahme (nach nbeginn) Während der ngarantiezeit können Sie einmalig einen Kapitalbetrag - maximal bis zur Höhe der Todesfallleistung - aus Ihrem Vertrag entnehmen. Nach einer Kapitalentnahme wird Ihre neu berechnet und die Todesfallleistung entfällt. Diese Option können Sie frühestens nach Ablauf des zweiten nbezugsjahres ausüben. Erhöhte wegen Pflegebedürftigkeit (nach nbeginn) Wird die versicherte Person während der ngarantiezeit pflegebedürftig (Pflegestufe II) im Sinne des 32 Absatz 1b der Allgemeinen Bedingungen für die fondsgebundene nversicherung mit Garantiekapital können Sie einen Kapitalbetrag - maximal bis zur Höhe der Todesfallleistung - in eine wegen Pflegebedürftigkeit umwandeln. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet hat. Die ursprünglich vereinbarte Todesfallleistung entfällt.

Seite 4 von 16 Kapitalleistung bei einer schweren Krankheit (Dread Disease-Option nach nbeginn) Tritt eine schwere Krankheit der versicherten Person nach Beginn der nzahlung ein, können Sie während der ngarantiezeit ebenfalls einmalig eine Kapitalleistung - maximal bis zur Höhe der Todesfallleistung - verlangen. Nach einer Kapitalleistung wird Ihre neu berechnet und es entfällt die ursprünglich vereinbarte Todesfallleistung. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Gestaltungsmöglichkeiten nach Beginn der nzahlung finden Sie in 9 Absatz 2 und 14 der Allgemeinen Bedingungen für die fondsgebundene nversicherung mit Garantiekapital. Einmaliges Aufschieben des nbeginns (Verlängerungsoption) Sie können vor Beginn der ersten nzahlung Ihre fondsgebundene nversicherung einmalig verlängern, indem Sie das vereinbarte nbeginnalter um mindestens ein Jahr und maximal bis zum rechnungsmäßigen Alter 85 hinausschieben. Während der Dauer dieser Verlängerung können Sie die zu jedem Monatsersten abrufen. Die Beitragszahlungsdauer wird mit Ausübung dieser Option nicht verlängert. Die Höhe der richtet sich nach dem vorhandenen Gesamtkapital und den dann geltenden Rechnungsgrundlagen unter Berücksichtigung des zum nbeginn erreichten rechnungsmäßigen Alters der versicherten Person. Wenn Sie diese einmalige Verlängerung ausüben, gilt für Sie zum 85. Lebensjahr der garantierte nfaktor in Höhe von 43,36. Ihr monatlicher Beitrag im 1. Jahr: fondsgebundene nversicherung 100,00 EUR Beitragsdynamik (W-Anpassungsrecht) Der Gesamtbeitrag erhöht sich jährlich um 3 % des Vorjahresbeitrages. Bei einer Änderung des Beitrags gemäß 15 Abs. 2 der Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene nversicherung mit Garantiekapital ist der geänderte Beitrag Grundlage für die planmäßige Erhöhung. Die Erhöhung des Beitrages und die sich daraus ergebende Erhöhung der Versicherungsleistungen erfolgen jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres, letztmals zu Beginn des 28. Versicherungsjahres.

Seite 5 von 16 Wertentwicklung Vor Beginn der nzahlung hängt die Gesamtleistung Ihrer Versicherung insbesondere von der Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Investmentfonds (Wertsicherungsfonds und freie Fonds) ab. Diese Wertentwicklung wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, auf die wir als Versicherer keinen Einfluss haben. Hierzu gehören z.b. die Art des Fonds, die Entwicklung der Kapitalmärkte, Zinssätzen, Inflationsraten, Währungsparitäten und Anlageentscheidungen der Fondsmanager. Die künftige Wertentwicklung eines Fonds lässt sich daher nicht voraussagen. Da sich ihre fondsgebundene nversicherung dadurch auszeichnet, dass wir unabhängig von der Fondsentwicklung garantieren, dass bei nbeginn mindestens eine garantierte Leistung (Garantiekapital bzw. garantierte ) sichergestellt wird, wird Ihr Vertragsguthaben während der Ansparphase wie folgt angelegt: im konventionellen Teildeckungskapital mit einer garantierten Verzinsung von 1,25 % im Teildeckungskapital des Wertsicherungsfonds im Teildeckungskapital der freien Fonds Die garantierte Leistung zum vereinbarten nbeginn wird durch eine Kombination aus dem konventionellen Teildeckungskapital mit einer garantierten Verzinsung und dem Teildeckungskapital im von Ihnen gewählten Wertsicherungsfonds sichergestellt. Durch dynamische Umschichtung zwischen diesen Anlageformen wird erreicht, dass ein möglichst hoher Fondsanteil an den Chancen des Kapitalmarktes partizipiert. Anteile am Vertragsguthaben, die nicht zur Sicherung der Garantie benötigt werden, werden in den freien Fonds angelegt. Da unsere Leistung aus dem Deckungskapital mit garantierter Verzinsung entsprechend vorsichtig kalkuliert ist, entstehen im Allgemeinen Überschüsse und Bewertungsreserven, an denen wir Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß 153 VVG beteiligen. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen, vom Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten ab. Sie wird vom Vorstand auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars jährlich neu festgelegt und in unserem Geschäftsbericht veröffentlicht. Verlässliche Prognosen zur Entwicklung für die Zukunft sind nicht möglich. Wir können daher auch nicht zusagen, in welcher Höhe die Überschussbeteiligung tatsächlich anfallen wird. Veränderungen entstehen dabei vor allem durch die Bewegung der Kapitalmärkte und die Entwicklung der Sterblichkeit. Um Ihnen dennoch einen Eindruck zu vermitteln, wie sich die Gesamtleistung entwickeln kann, haben wir modellhaft unterstellt, dass die für das Jahr 2015 festgesetzten Überschussanteilsätze während der Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher oder niedriger sein. Die Darstellung der Fondsentwicklung basiert auf der Annahme fiktiver gleich bleibender Wertsteigerungen des Wertsicherungsfonds und der freien Fonds ohne Berücksichtigung der in den einzelnen Fonds enthaltenen Kosten. Die in den jeweiligen Fonds enthaltenen Kosten (siehe Informationen zu den Fonds) müssen bei dieser Berechnungsweise zusätzlich erwirtschaftet werden. Die Darstellung dient ausschließlich Illustrationszwecken. Bisherige oder künftige Wertsteigerungen des Fonds können daraus nicht abgeleitet werden. Die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds wird davon abweichen. Die tatsächlichen Leistungen würden sich auch dann von den angegebenen Werten unterscheiden, wenn die tatsächliche Wertsteigerung über mehrere Jahre im Durchschnitt 3 %, 6 % oder 9 % für jedes Jahr beträgt, jedoch für einzelne Versicherungsjahre höher oder niedriger ausfällt. Schwankungen wirken sich umso stärker aus, je mehr sich die Versicherung dem Ablauftermin nähert. Die Berechnungen der dargestellten unverbindlichen n basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-nversicherungen mit sofort beginnender nzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden.

Seite 6 von 16 Mit Beginn der nzahlung entfällt die Fondsbindung, und wir bilden aus dem erreichten Gesamtkapital und den zu diesem Zeitpunkt für unseren Neuzugang an Einzel-nversicherungen mit sofort beginnender nzahlung zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen (z.b. Sterbetafel, Rechnungszins) eine lebenslange, deren Höhe ab diesem Zeitpunkt vereinbart ist. Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere aus der garantierten und der, die sich unter Anwendung des zu nbeginn gültigen garantierten nfaktors und dem dann erreichten Gesamtkapital ergibt. Trotz der auf EUR bzw. Cent exakten Darstellung sind die Werte, die Überschüsse enthalten, nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher oder niedriger sein. Auf die angegebenen Gesamtleistungen kann kein Anspruch erhoben werden, falls die vertragsgemäß berechneten Leistungen geringer ausfallen. Wichtiger Hinweis: Steuerliche Aspekte werden in diesem Versorgungsvorschlag nicht berücksichtigt. Insbesondere ist in den angegebenen Leistungen bei Kapitalabfindung und Rückkauf ein ggf. erforderlicher Abzug von Kapitalertragsteuer nicht eingerechnet.

Seite 7 von 16 Garantiewerttabelle mit dem Rechnungszins von 1,25 % in EUR (ohne Dynamikerhöhungen) Vers.- monatlicher Garantierte bei Tod bei Rückkauf/Abruf Leistungen bei Beitragsfreistellung jahr (VJ) Beitrag monatliche zu Beginn des VJ zum Ende monatliche Kapitalabfindung zum 01.03.2057 des VJ zum 01.03.2057 1 100,00 152,01 39 477 2 100,00 152,01 518 965 3 100,00 152,01 1.006 1.461 4 100,00 152,01 1.503 1.968 5 100,00 152,01 2.011 2.485 6 100,00 152,01 2.528 3.012 13,03 4.320 7 100,00 152,01 3.056 3.549 15,20 5.040 8 100,00 152,01 3.594 4.097 17,37 5.760 9 100,00 152,01 4.143 4.656 19,54 6.480 10 100,00 152,01 4.703 5.418 22,52 7.466 11 100,00 152,01 5.517 6.616 27,22 9.026 12 100,00 152,01 6.717 7.827 31,88 10.571 13 100,00 152,01 7.928 9.049 36,50 12.101 14 100,00 152,01 9.152 10.284 41,06 13.615 15 100,00 152,01 10.388 11.532 45,58 15.114 16 100,00 152,01 11.636 12.791 50,06 16.598 17 100,00 152,01 12.897 14.064 54,49 18.068 18 100,00 152,01 14.171 15.350 58,88 19.522 19 100,00 152,01 15.457 16.648 63,22 20.962 20 100,00 152,01 16.757 17.959 67,52 22.388 21 100,00 152,01 18.069 19.284 71,78 23.800 22 100,00 152,01 19.395 20.622 76,00 25.198 23 100,00 152,01 20.734 21.973 80,17 26.581 24 100,00 152,01 22.087 23.338 84,30 27.951 25 100,00 152,01 23.453 24.717 88,39 29.307 26 100,00 152,01 24.833 26.110 92,44 30.650 27 100,00 152,01 26.227 27.517 96,45 31.979 28 100,00 152,01 27.635 28.938 100,42 33.295 29 100,00 152,01 29.057 30.373 104,35 34.598 30 100,00 152,01 30.493 31.822 108,24 35.888 Fortsetzung nächste Seite!

Seite 8 von 16 Garantiewerttabelle mit dem Rechnungszins von 1,25 % in EUR (ohne Dynamikerhöhungen) Vers.- monatlicher Garantierte bei Tod bei Rückkauf/Abruf Leistungen bei Beitragsfreistellung jahr (VJ) Beitrag monatliche zu Beginn des VJ zum Ende monatliche Kapitalabfindung zum 01.03.2057 des VJ zum 01.03.2057 31 100,00 152,01 31.944 33.287 112,09 37.165 32 100,00 152,01 33.409 34.766 115,81 38.400 33 100,00 152,01 34.890 36.260 119,43 39.600 34 100,00 152,01 36.385 37.769 123,05 40.800 35 100,00 152,01 37.895 39.293 126,67 42.000 36 100,00 152,01 39.420 40.832 130,29 43.200 37 100,00 152,01 40.961 42.387 133,91 44.400 38 100,00 152,01 42.517 43.958 137,53 45.600 39 100,00 152,01 44.089 45.544 141,15 46.800 40 100,00 152,01 45.677 47.147 144,77 48.000 41 100,00 152,01 47.281 48.765 148,39 49.200 42 100,00 152,01 48.901 50.400 152,01 50.400 Garantierte Leistungen bei Ablauf der Aufschubzeit zum 01.03.2057: Kapitalabfindung 50.400 monatliche 152,01

Seite 9 von 16 Garantiewerttabelle 1) mit dem Rechnungszins von 1,25 % in EUR (mit Dynamikerhöhungen um 3 %) Vers.- monatlicher Garantierte bei Tod bei Rückkauf/Abruf Leistungen bei Beitragsfreistellung jahr (VJ) Beitrag 2) monatliche zu Beginn des VJ zum Ende monatliche Kapitalabfindung zum 01.03.2057 des VJ zum 01.03.2057 1 100,00 152,01 39 477 2 103,00 156,46 519 979 3 106,09 160,93 1.022 1.506 4 109,27 165,42 1.551 2.058 5 112,55 169,93 2.106 2.638 11,53 3.823 6 115,93 174,46 2.689 3.247 14,05 4.657 7 119,41 178,99 3.300 3.885 16,65 5.517 8 122,99 183,52 3.940 4.554 19,31 6.403 9 126,68 188,06 4.612 5.255 22,06 7.315 10 130,48 192,60 5.316 6.138 25,51 8.458 11 134,39 197,13 6.220 7.562 31,12 10.317 12 138,42 201,65 7.658 9.053 36,88 12.228 13 142,57 206,16 9.160 10.610 42,79 14.188 14 146,85 210,65 10.731 12.238 48,85 16.201 15 151,26 215,12 12.370 13.936 55,09 18.265 16 155,80 219,56 14.083 15.717 61,51 20.394 17 160,47 223,95 15.869 17.579 68,11 22.582 18 165,28 228,30 17.739 19.526 74,90 24.835 19 170,24 232,61 19.695 21.565 81,90 27.154 20 175,35 236,86 21.740 23.695 89,08 29.538 21 180,61 241,05 23.878 25.916 96,48 31.986 22 186,03 245,17 26.108 28.233 104,05 34.498 23 191,61 249,21 28.432 30.645 111,81 37.071 24 197,36 253,16 30.851 33.158 119,77 39.712 25 203,28 257,02 33.374 35.773 127,93 42.416 26 209,38 260,77 35.996 38.490 136,27 45.182 27 215,66 264,41 38.722 41.312 144,80 48.012 28 222,13 267,92 41.557 44.243 153,53 50.905 29 222,13 267,92 44.489 47.207 162,18 53.774 30 222,13 267,92 47.456 50.207 170,78 56.621 Fortsetzung nächste Seite!

Seite 10 von 16 Garantiewerttabelle 1) mit dem Rechnungszins von 1,25 % in EUR (mit Dynamikerhöhungen um 3 %) Vers.- monatlicher Garantierte bei Tod bei Rückkauf/Abruf Leistungen bei Beitragsfreistellung jahr (VJ) Beitrag 2) monatliche zu Beginn des VJ zum Ende monatliche Kapitalabfindung zum 01.03.2057 des VJ zum 01.03.2057 31 222,13 267,92 50.459 53.242 179,29 59.446 32 222,13 267,92 53.497 56.314 187,53 62.179 33 222,13 267,92 56.572 59.421 195,57 64.845 34 222,13 267,92 59.682 62.560 203,61 67.510 35 222,13 267,92 62.823 65.730 211,65 70.176 36 222,13 267,92 65.996 68.933 219,69 72.842 37 222,13 267,92 69.201 72.167 227,73 75.507 38 222,13 267,92 72.438 75.434 235,77 78.173 39 222,13 267,92 75.708 78.734 243,81 80.838 40 222,13 267,92 79.011 82.067 251,85 83.504 41 222,13 267,92 82.347 85.434 259,89 86.169 42 222,13 267,92 85.716 88.835 267,92 88.835 Garantierte Leistungen bei Ablauf der Aufschubzeit zum 01.03.2057: Kapitalabfindung 88.835 monatliche 267,92 1) Im Rahmen der W-Anpassung sind wir berechtigt, mit der Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders den künftigen Erhöhungen der Versicherungsleistungen berichtigte Rechnungsgrundlagen zugrunde zu legen, sofern dies erforderlich erscheint, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen zu sichern. Nach einer Anpassung der Rechnungsgrundlagen fallen die künftigen Erhöhungen der Versicherungsleistungen geringer aus als hier dargestellt. 2) Der Beitrag erhöht sich im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die fondsgebundene nversicherung mit Garantiekapital mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung um jährlich 3 % des Vorjahresbeitrags.

Seite 11 von 16 Unverbindliche Gesamtleistungen 1) berechnet mit der für das Jahr 2015 gültigen Überschussbeteiligung in EUR (mit Dynamikerhöhungen um 3 %) Vers.- jahr (VJ) monatlicher Beitrag 2) 3% Rückkaufswert Rückkaufswerte und Leistungen bei Tod zum Ende des Versicherungsjahres bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von Leistung bei Tod 6% Rückkaufswert Leistung bei Tod 9% Rückkaufswert Leistung bei Tod 1 100,00 884 884 898 898 912 912 2 103,00 1.824 1.824 1.878 1.878 1.935 1.935 3 106,09 2.822 2.822 2.950 2.950 3.084 3.084 4 109,27 3.881 3.881 4.117 4.117 4.365 4.365 5 112,55 5.007 5.007 5.387 5.387 5.796 5.796 6 115,93 6.443 6.443 7.018 7.018 7.643 7.643 7 119,41 7.970 7.970 8.790 8.790 9.700 9.700 8 122,99 9.581 9.581 10.710 10.710 11.988 11.988 9 126,68 11.290 11.290 12.794 12.794 14.521 14.521 10 130,48 13.088 13.088 15.043 15.043 17.330 17.330 11 134,39 14.997 14.997 17.478 17.478 20.438 20.438 12 138,42 17.016 17.016 20.114 20.114 23.878 23.878 13 142,57 19.149 19.149 22.963 22.963 27.686 27.686 14 146,85 21.404 21.404 26.041 26.041 31.887 31.887 15 151,26 23.787 23.787 29.360 29.360 36.525 36.525 16 155,80 26.302 26.302 32.935 32.935 41.641 41.641 17 160,47 28.955 28.955 36.791 36.791 47.274 47.274 18 165,28 31.753 31.753 40.944 40.944 53.478 53.478 19 170,24 34.706 34.706 45.409 45.409 60.307 60.307 20 175,35 37.816 37.816 50.211 50.211 67.819 67.819 21 180,61 41.091 41.091 55.378 55.378 76.068 76.068 22 186,03 44.543 44.543 60.922 60.922 85.126 85.126 23 191,61 48.174 48.174 66.877 66.877 95.068 95.068 24 197,36 51.995 51.995 73.263 73.263 105.977 105.977 25 203,28 56.015 56.014 80.116 80.115 117.938 117.937 26 209,38 60.238 60.237 87.461 87.460 131.044 131.043 27 215,66 64.677 64.676 95.321 95.320 145.400 145.399 28 222,13 69.339 69.338 103.744 103.743 161.121 161.120 29 222,13 74.166 74.165 112.686 112.685 178.258 178.257 30 222,13 79.154 79.153 122.174 122.173 196.935 196.934 Fortsetzung nächste Seite!

Seite 12 von 16 Unverbindliche Gesamtleistungen 1) berechnet mit der für das Jahr 2015 gültigen Überschussbeteiligung in EUR (mit Dynamikerhöhungen um 3 %) Vers.- jahr (VJ) monatlicher Beitrag 2) 3% Rückkaufswert Rückkaufswerte und Leistungen bei Tod zum Ende des Versicherungsjahres bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von Leistung bei Tod 6% Rückkaufswert Leistung bei Tod Leistung bei Tod 31 222,13 84.314 84.313 132.246 132.245 217.281 217.280 32 222,13 89.648 89.647 142.930 142.929 239.447 239.446 33 222,13 95.161 95.160 154.267 154.266 263.603 263.602 34 222,13 100.859 100.858 166.285 166.284 289.904 289.903 35 222,13 106.741 106.740 179.030 179.029 318.544 318.543 36 222,13 112.813 112.812 192.542 192.541 349.731 349.730 Beginn der Abrufphase: 9% Rückkaufswert Vers.- jahr (VJ) monatlicher Beitrag 2) Gesamtkapital zum Jahrestag Leistung bei Tod Gesamtkapital zum Jahrestag Leistung bei Tod Gesamtkapital zum Jahrestag Leistung bei Tod 37 222,13 119.128 119.079 206.909 206.860 383.734 383.685 38 222,13 125.604 125.553 222.088 222.037 420.703 420.652 39 222,13 132.284 132.231 238.174 238.121 460.957 460.903 40 222,13 139.182 139.126 255.222 255.166 504.771 504.715 41 222,13 146.301 146.243 273.289 273.231 552.468 552.410 42 222,13 153.645 153.585 292.422 292.362 604.380 604.320 1) Im Rahmen der W-Anpassung sind wir berechtigt, mit der Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders den künftigen Erhöhungen der Versicherungsleistungen berichtigte Rechnungsgrundlagen zugrunde zu legen, sofern dies erforderlich erscheint, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen zu sichern. Nach einer Anpassung der Rechnungsgrundlagen fallen die künftigen Erhöhungen der Versicherungsleistungen geringer aus als hier dargestellt. 2) Der Beitrag erhöht sich im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die fondsgebundene nversicherung mit Garantiekapital mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung um jährlich 3 % des Vorjahresbeitrags.

Seite 13 von 16 Unverbindliche nleistung 1) bei Abruf, berechnet mit der für das Jahr 2015 gültigen Überschussbeteiligung in EUR (mit Dynamikerhöhungen um 3 %) Beginn der nzahlung am nleistungen zum Jahrestag der Versicherung auf Grundlage des oben dargestellten Gesamtkapitals bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von 3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 % Unverbindliche mit derzeit gültigen mit garantiertem nfaktor 3) berechnet Rechnungsgrundlagen 4) 5) (inkl. Zusatzrente) berechnet gar. RF 2) 01.03.2052 22,37 266,49 462,86 858,42 448,64 779,21 1.445,13 01.03.2053 22,85 287,01 507,47 961,31 479,62 848,04 1.606,45 01.03.2054 23,37 309,15 556,61 1.077,26 512,32 922,41 1.785,22 01.03.2055 23,90 332,65 609,98 1.206,41 547,04 1.003,11 1.983,93 01.03.2056 24,47 358,00 668,74 1.351,89 583,88 1.090,68 2.204,88 01.03.2057 25,06 385,04 732,81 1.514,58 623,18 1.186,04 2.451,31 Die Berechnungen der dargestellten unverbindlichen n basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-nversicherungen mit sofort beginnender nzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden. Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere aus der garantierten und der, die sich unter Anwendung des zu nbeginn gültigen garantierten nfaktors und dem dann erreichten Gesamtkapital ergibt. 1) Die Werte ergeben sich rechnerisch, wenn die Beiträge jährlich entsprechend der Darstellung in der Tabelle der Unverbindlichen Gesamtleistungen erhöht werden. Im Rahmen der W-Anpassung sind wir berechtigt, mit der Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders den künftigen Erhöhungen der Versicherungsleistungen berichtigte Rechnungsgrundlagen zugrunde zu legen, sofern dies erforderlich erscheint, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen zu sichern. Nach einer Anpassung der Rechnungsgrundlagen fallen die künftigen Erhöhungen der Versicherungsleistungen geringer aus als hier dargestellt. 2) garantierter nfaktor 3) Die hier angegebene ergibt sich unter Anwendung des zu nbeginn gültigen garantierten nfaktors und dem dann erreichten Gesamtkapital, entspricht aber mindestens der garantierten. 4) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-nversicherungen mit sofort beginnender nzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. 5) Die hier dargestellte unverbindliche Gesamtrente enthält die Zusatzrente. Die Höhe der Zusatzrente wird jeweils aus der jährlichen Überschussbeteiligung nur für ein Versicherungsjahr zugesichert. Die Zusatzrente erhöht sich ggf. erstmals ein Jahr nach Beginn der nzahlung um eine weitere Leistung aus der Überschussbeteiligung. Diese Erhöhungen werden jährlich neu in Prozent der Gesamtrente festgesetzt. Für das Jahr 2015 beträgt der Erhöhungssatz 0,10 %. Die Zusatzrente und damit auch der Erhöhungssatz können in den folgenden Versicherungsjahren steigen, unverändert bleiben oder auch sinken. Für ausgewählte Termine setzten sich die unverbindlichen Gesamtleistungen inklusive der Zusatzrente, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, zusammen.

Seite 14 von 16 Unverbindliche Gesamtleistungen für die Überschussverwendung "Zusatzrente" bei Abruf, berechnet mit den für das Jahr 2015 gültigen Überschussanteilsätzen Beginn der nzahlung am Unverbindliche nleistungen 1) in EUR berechnet mit den derzeit gültigen Rechnungsgrundlagen bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von 3% 6% 9% 01.03.2052 unverbindliche monatliche 323,32 561,55 1.041,46 Zusatzrente 125,32 217,66 403,67 Gesamtrente 2) 448,64 779,21 1.445,13 01.03.2057 unverbindliche monatliche 463,40 881,95 1.822,81 Zusatzrente 159,78 304,09 628,50 Gesamtrente 2) 623,18 1.186,04 2.451,31 1) Die Werte ergeben sich rechnerisch, wenn die Beiträge jährlich entsprechend der Darstellung in der Tabelle der Unverbindlichen Gesamtleistungen erhöht werden. 2) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-nversicherungen mit sofort beginnender nzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.

Seite 15 von 16 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung Entstehung von Überschüssen Überschüsse entstehen dann, wenn höhere Kapitalerträge erwirtschaftet werden, sich eine günstigere Sterblichkeit einstellt oder der tatsächliche Kostenaufwand geringer gehalten werden kann, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde (siehe auch die Erläuterungen zur Wertentwicklung). Überschussbeteiligung der Garant Vario Überschussbeteiligung vor Beginn der nzahlung: Die laufenden Überschussanteile werden jeden Monat zugeteilt und erhöhen das Vertragsguthaben. Zusätzlich kann bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten nbeginns sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der nzahlung ein Schlussüberschuss fällig werden. Darüber hinaus erhält Ihr Vertrag bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten nbeginns sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der nzahlung eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven wird mindestens eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei nbeginn wird das Vertragsguthaben und der ggf. fällige Schlussüberschuss sowie die dann fällig werdende Beteiligung an den Bewertungsreserven mit den zu diesem Termin für unseren Neuzugang an Einzel-nversicherungen mit sofort beginnender nzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen verrentet. Überschussbeteiligung während der nzahlung: Zusätzlich zur vereinbarten wird eine der Höhe nach nicht garantierte Zusatzrente gezahlt. Die Höhe der Zusatzrente wird jeweils nur für ein Versicherungsjahr zugesichert. Infolge der jährlich neuen Festlegung kann die Zusatzrente steigen, unverändert bleiben oder auch sinken. Sofern neben dem für die Berechnung der Zusatzrente festgelegten Zinsüberschussanteil ein weiterer Überschussanteilsatz erklärt ist, wird die Zusatzrente am Ende eines Versicherungsjahres entsprechend erhöht. Bemessungsgröße für diesen Überschussanteil ist die jeweilige Gesamtrente. ("Zusatzrentensystem") Höhe der Überschussbeteiligung Wir legen die Überschussbeteiligung jeweils für ein Kalenderjahr fest. Für das Jahr 2015 sind folgende Überschussanteilsätze festgelegt: Für die nversicherung vor Beginn der nzahlung - Zinsüberschussanteil: 1,75 % des Teildeckungskapitals mit garantierter Verzinsung - Sonstiger Überschussanteil: 0,492 des Vertragsguthabens, so fern und so weit dieses 30.000 EUR übersteigt 0,54 des monatlichen Teildeckungskapitals des Wertsicherungsfonds - Schlussüberschuss bei Fälligkeit in 2015: 0,175 der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien mit garantierter Verzinsung Ein Schlussüberschuss wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des spätesten nbeginns oder bei Tod vor Beginn der nzahlung. Bei Rückkauf wird ein Barwert des bei Tod fälligen Schlussüberschusses gezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung mindestens zehn Jahre bestanden hat.

Seite 16 von 16 - als Beteiligung an den Bewertungsreserven mindestens die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven bei Fälligkeit in 2015: 0,525 der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien mit garantierter Verzinsung Eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des spätesten nbeginns oder bei Tod vor Beginn der nzahlung. Bei Rückkauf wird ein Barwert der bei Tod fälligen Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung mindestens zehn Jahre bestanden hat. Für die nversicherung während der nzahlung bei Verrentung nach derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-nversicherungen mit sofort beginnender nzahlung zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen - Zinsüberschussanteil der Zusatzrente: 1,95 % - Erhöhung der Zusatzrente: 0,10 % der Gesamtrente (Summe aus der vereinbarten und der zuletzt gezahlten Zusatzrente) Erläuterungen zu garantierten nfaktoren, garantierter und nhöhe Die garantierte wird zum vereinbarten nbeginn aus der individuellen Beitragsgarantie und mit den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Wir zahlen Ihnen dann mindestens die höhere aus der garantierten und der, die sich unter Anwendung des zu nbeginn gültigen garantierten nfaktors und dem dann erreichten Gesamtkapital ergibt. Die garantierten nfaktoren geben an, wie hoch die monatliche, ab nbeginn je 10.000 EUR Geldwert des Gesamtkapitals mindestens ist. Die Berechnung der nfaktoren erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die garantierten nfaktoren basieren auf einem Rechnungszins in Höhe von 0,5 % p.a. und einer mit einer Sterbewahrscheinlichkeit in Höhe von 80 % aus der Sterbetafel DAV 2004 R abgeleiteten geschlechtsneutralen Sterbetafel. Vertragskosten Für den Abschluss dieser Versicherung entstehen Kosten, die bereits in dem kalkulierten Beitrag enthalten sind. Die Höhe der einkalkulierten Kosten können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.

Produktinformationsblatt zur Garant Vario (Stand 01.01.2015) 03. Februar 2015 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen vorgeschlagene Versicherung geben. Diese Informationen sind nicht abschließend. Umfassende Informationen über die vorgeschlagene Versicherung können Sie dem Antrag, den beigefügten Versicherungsbedingungen und dem Versorgungsvorschlag entnehmen. Bitte lesen Sie die gesamten Informationen sorgfältig durch. 1. Welche Art der Versicherung schlagen wir Ihnen vor? Bei der vorgeschlagenen Versicherung handelt es sich um eine fondsgebundene nversicherung mit Garantiekapital (Tarif FRH W Tarifwerk 2015). 2. Welche Leistungen sieht die Ihnen vorgeschlagene Versicherung vor, welche sind nicht versichert? Versicherte Person ist Herr Max Muster geb. am 14.05.1990. Zu Beginn der nzahlung zahlen wir eine lebenslange oder wahlweise eine einmalige Kapitalabfindung, wenn die versicherte Person den nbeginn erlebt. Während der Abrufphase kann die nzahlung vorzeitig abgerufen werden. Bei Tod der versicherten Person vor Beginn der nzahlung zahlen wir das nach Eingang der Meldung des Todesfalles ermittelte Vertragsguthaben. Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der nzahlung zahlen wir bis zum Ablauf der ngarantiezeit die weiter oder wahlweise eine einmalige Kapitalabfindung. Die Höhe der Leistung ist von der Wertentwicklung der gutgeschriebenen Fondsanteile abhängig. Sie haben die Chance bei Kurssteigerungen einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Wenn Sie die nzahlung wählen, rechnen wir das Fondsguthaben in eine um und die Fondsbindung entfällt. Die vorgeschlagene Versicherung ist an den Überschüssen beteiligt. Weitere Leistungen sind nicht versichert. Nähere Informationen zu den Leistungen finden Sie in den "Allgemeinen Bedingungen für die fondsgebundene nversicherung mit Garantiekapital" (AVB) unter 2. Nähere Informationen zur Überschussbeteiligung finden Sie in den AVB unter 3 Informationen zur Höhe der Leistungen können Sie dem Versorgungsvorschlag entnehmen. 3. Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie ihn zahlen und was passiert, wenn Sie ihn verspätet oder gar nicht zahlen? Welche Kosten sind in dem Beitrag einkalkuliert und welche können zusätzlich entstehen? Beitragszahlung monatlicher Gesamtbeitrag vom 01.03.2015 bis zum 01.03.2057 100,00 EUR Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) wird unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zum Ersten eines jeden Monats fällig. Nähere Informationen zur Beitragszahlung finden Sie unter 15 der AVB. Beitragsdynamik Die vorgeschlagene Versicherung beinhaltet eine planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung, dadurch kann der Versicherungsschutz der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden. Hierbei erhöht sich der monatliche Gesamtbeitrag jährlich zu Beginn des Versicherungsjahres um 3 % des Vorjahresbeitrages, letztmals zu Beginn des 28. Versicherungsjahres. Bei einer Änderung des Beitrags gemäß 15 Abs. 2 der AVB ist der geänderte Beitrag Grundlage für die planmäßige Erhöhung. Eine mögliche Entwicklung der Beiträge und der Versicherungsleistung bei eingeschlossener Beitragsdynamik finden Sie in dem Versorgungsvorschlag. Nähere Informationen zur Beitragsdynamik finden Sie in den "Besondere Bedingungen für die fondsgebundene nversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung". Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung Wenn der Einlösungsbeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig eingezogen werden kann, können wir vom Vertrag zurück treten. Außerdem sind wir dann im Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn ein Folgebeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig eingezogen werden kann, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung in der wir eine Frist nennen. Kann der Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist eingezogen werden, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz. Nähere Informationen zu den Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung finden Sie unter 16 der AVB. Kosten Von den vereinbarten Beiträgen, deren Summe bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer 50.400,00 EUR beträgt, entfallen einmalig 1.185,00 EUR auf die Abschlusskosten. Das entspricht 2,35 % der Beitragssumme. Die weiteren Kosten betragen bis zum 01.03.2057 jährlich 62,40 EUR. Darin sind 24,00 EUR Verwaltungskosten enthalten. Zusätzlich fallen bis zum 01.03.2057 monatlich Verwaltungskosten von 0,20 EUR pro 1.000 EUR Vertragsguthaben an. Ferner entnehmen wir dem Vertragsguthaben, sofern es nicht zur Sicherstellung der Garantie benötigt wird monatlich maximal 2,00 EUR Verwaltungskosten. Die angegebenen Kosten gelten dann, wenn Sie den Vertrag unverändert bis zum Ende der Aufschubzeit (bzw. Versicherungsdauer) fortführen. Erhöhen Sie die vereinbarten laufenden Beiträge, fallen für den Erhöhungsteil weitere Kosten an. Diese sind in den dargestellten Kosten nicht enthalten. Reduzieren Sie den vereinbarten laufenden Beitrag, verringern sich die Kosten entsprechend. Wir haben Ihnen eine Beitragsdynamik vorgeschlagen. Daraus ergibt sich ab dem 01.03.2016 ein jährlicher Erhöhungsbei- Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Handelsregister Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Gerd Borggrebe, Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus, Dr. Thomas Niemöller, Markus Reinhard, Jörg Tomalak-Plönzke, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Volker Goldmann Postanschrift: Provinzial Nord Brandkasse Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft, 24097 Kiel Tel. 0431/603-9925 Fax 0431/603-2801 www.provinzial.de Bankverbindung: Förde Sparkasse BLZ 210 501 70, Konto 1 400 250 104 IBAN DE30 21050170 1400250104 BIC NOLADE21KIE

Seite 2 von 4 Produktinformationsblatt zur Garant Vario trag von 36,00 EUR und eine zusätzliche Beitragssumme von 1.476,00 EUR. Darauf entfallen 34,65 EUR Abschlusskosten. Außerdem entstehen pro Jahr übrige Kosten von 1,87 EUR. Darin sind 0,72 EUR Verwaltungskosten enthalten. Abschlusskosten verteilen wir unter Berücksichtigung des Rechnungszinses in gleichmäßigen Beträgen über einen Zeitraum von fünf Jahren, maximal bis zum nbeginn. Die verteilten Abschlusskosten und die Verwaltungskosten entnehmen wir zu Beginn eines Monats dem Fondsguthaben. Effektivkosten Ihres Vertrages Die Auswirkung von Kosten auf die Wertentwicklung Ihres Vertrages stellen wir Ihnen mit Hilfe der Effektivkostenquote dar. Diese gibt an, um wie viel Prozentpunkte sich die jährliche Wertentwicklung Ihres Vertrages unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Kosten reduziert. Jährliche Wertentwicklung Ihres Vertrages bis zum vereinbarten Beginn der nzahlung unter Berücksichtigung der Kosten bei einer angenommenen Wertentwicklung der Fonds von 6%: Wertentwicklung vor Abzug der Kosten 6,27 % - Effektivkosten 0,68 % = Wertentwicklung nach Abzug der Kosten 5,59 % Die jährliche Wertentwicklung wird auf Grundlage der aktuellen Überschussdeklaration bestimmt. Dieser Wert kann nicht garantiert werden. Fondskosten der Kapitalanlagegesellschaften haben wir in der Effektivkostenbetrachtung nicht berücksichtigt. Für Ihre gewählten Fonds werden folgende Kosten erhoben: Fondsname Fondskosten DekaStruktur: 5 Chance 2,04 % Für den Wertsicherungsfonds Deka-EuropaGarant 80 fallen 2,04 % Kosten an, diese reduzieren sich durch die fondsabhängige Überschussbeteiligung von 0,65 % auf 1,39 %. Einen zusätzlichen, durch Sie veranlassten, Verwaltungsaufwand können wir gesondert in Rechnung stellen. Für das Ausstellen einer Ersatzurkunde stellen wir Ihnen zum Beispiel 15 EUR in Rechnung. Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie unter den 5, 21 und 22 der AVB und den beigefügten "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen -Fondsgebundene nversicherung mit Garantiekapital-". Nähere Informationen über die Kosten der gewählten Investmentfonds und entsprechende Zuwendungen aus den Investmentfonds an die Vertriebspartner entnehmen Sie bitte den Informationen zu den Fonds. 4. Welche Leistungsausschlüsse gibt es bei der Ihnen vorgeschlagenen Versicherung? Bei der nversicherung bestehen keine Leistungsausschlüsse. 5. Welche Pflichten haben Sie vor Vertragsabschluss zu beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung? Damit wir den Antrag prüfen können, müssen die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn wir entsprechende Fragen nach Antragsstellung und vor Annahme des Antrages stellen. Werden falsche Angaben gemacht, können wir unter Umständen - auch noch nach längerer Zeit - vom Vertrag zurücktreten. Das kann zur Folge haben, dass wir keine Versicherungsleistungen erbringen müssen. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter 23 der AVB, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht". 6. Welche Pflichten sind während der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung? Änderungen der Adresse, des Namens oder der Bankverbindung sind uns unverzüglich mitzuteilen. Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung und Meldung von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Änderung oder auf Nachfrage zur Verfügung stellen. Fehlende Informationen können den reibungslosen Versicherungsablauf beeinträchtigen, bzw. den Versicherungsschutz einschränken. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter den 25 und 26 der AVB. 7. Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird und welche Folgen hat eine Nichtbeachtung? Wird eine Versicherungsleistung verlangt, ist uns der Versicherungsschein vorzulegen. Im Todesfall benötigen wir außerdem eine Sterbeurkunde. Des Weiteren können wir vor jeder nzahlung einen Nachweis darüber verlangen, dass die versicherte Person noch lebt. Solange diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden, erfolgt keine Auszahlung von Leistungen. Der Tod der versicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüglich anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung können bereits gezahlte Leistungen zurückgefordert werden. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu den Pflichten finden Sie unter den 24 und 29 der AVB, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall". 8. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt, wenn wir die Annahme des Antrages in Textform oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt haben. Vor dem 01.03.2015 besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Die nzahlung beginnt spätestens am 01.03.2057 und läuft lebenslang - bei Vereinbarung einer ngarantiezeit mindestens bis zum Ende der ngarantiezeit. Bei Tod der versicherten Person vor nbeginn und bei Wahl der Kapitalabfindung endet der Vertrag. Nähere Informationen finden Sie in den AVB unter 4. 9. Wie können Sie diese Versicherung beenden? Vor Beginn der nzahlung können Sie die Versicherung jederzeit schriftlich kündigen, damit erlischt die Versicherung. Die Kündigung der Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit der Versicherung ist wegen der Verrechnung von Kosten nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden.