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Transkript:

Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Weitere Handelsnamen - TrtCl - Chlortriphenylmethan - Triphenylmethylchlorid CAS-Nr.: EG-Nr.: 76-83-5 200-986-4 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Straße: Ort: Im Stadtwald, Gebäude A1.2 D-66123 Saarbrücken Telefon: +49 (0)681 302-71232 Telefax:+49 (0)681 302-2578 E-Mail: info@carbolution-chemicals.de Ansprechpartner: Dr. Michael Bauer Telefon: +49 (0)681 302-71232 E-Mail: Internet: Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffes oder Gemischs michael.bauer@carbolution-chemicals.de www.carbolution-chemicals.de +49 (0)681 302-71232 GHS-Einstufung Gefahrkategorien: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1C Gefahrenhinweise: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kennzeichnungselemente Signalwort: Piktogramme: Gefahr GHS05 Gefahrenhinweise H314 Sicherheitshinweise P280 P305+P351+P338 P310 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Stoffe

Seite 2 von 5 Summenformel: C19H15Cl Molmasse: 278,78 Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. 200-986-4 76-83-5 Bezeichnung Einstufung GHS-Einstufung Tritylchlorid Hautätz. 1C; H314 Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Anteil 100 % ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit: Wasser. Kontaminierte Kleidung wechseln. Nach Augenkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Nach Verschlucken Bei Verschlucken sofort trinken lassen: Wasser. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Zusätzliche Hinweise Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter trocken halten. Behälter dicht geschlossen halten. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

Seite 3 von 5 Zu überwachende Parameter Begrenzung und Überwachung der Exposition Schutz- und Hygienemaßnahmen Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Atemschutz Wenn technische Absaug- oder Lüftungsmaßnahmen nicht möglich oder unzureichend sind, muss Atemschutz getragen werden. Handschutz Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Augenschutz Dicht schließende Schutzbrille. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Zustandsänderungen Schmelztemperatur: Siedepunkt: Wasserlöslichkeit: ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen Luft, feucht. Unverträgliche Materialien Oxidationsmittel, stark. kristallin farblos Gefährliche Zersetzungsprodukte Kohlenmonoxid. Kohlendioxid. Chlorwasserstoffgas. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Prüfungen Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung Akute Toxizität Spezifische Wirkungen im Tierversuch Reiz- und Ätzwirkung Sensibilisierende Wirkungen 109 C Zersetzt sich bei Kontakt mit Wasser. Prüfnorm 230 C 27 hpa

Seite 4 von 5 Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Toxizität Persistenz und Abbaubarkeit Bioakkumulationspotential Mobilität im Boden Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Andere schädliche Wirkungen Weitere Hinweise Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren zur Abfallbehandlung Empfehlung Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: Klassifizierungscode: Begrenzte Menge (LQ): Gefahrnummer: Tunnelbeschränkungscode: 3261 UN3261 ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G. (Chlorotriphenylmethane), 8, III 8 III 8 C4 LQ24 80 E ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Seite 5 von 5 Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: Status: 3 - stark wassergefährdend Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3 H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.