Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungs-Konzept für Lange Finanz Service FAIRsicherungsbüro München Versicherungsmakler
Ihre Tätigkeit steht bei uns im Mittelpunkt Top-Versicherungsschutz für Mitglieder des BVFK e. V. Ihr wertvollstes Gut Ihre eigene Arbeitskraft als Kameramann/Kamerafrau möglichst hochwertig und bis zum Renteneintrittsalter abzusichern, ist bei deutschen Versicherungsgesellschaften nicht sehr beliebt. Entweder, Sie erhalten Versicherungsschutz nur bis zum 50., 55. oder 60. Lebensjahr, oder dieser wichtige Schutz wird für Ihre Berufsgruppe generell nicht angeboten. Der BVFK und wir als Versicherungsmakler haben uns gemeinsam zum Ziel gesetzt, Sie bei Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und Ihr Risiko so gut wie möglich und kostengünstig abzusichern. Wir sind daher bei einem namhaften, deutschen Versicherer fündig geworden, der Ihre Arbeitskraft bis zum Endalter 67 ohne Kompromisse absichert. Zudem können wir Ihnen zwei sehr kostengünstige Varianten über spezielle Gruppentarife unterbreiten. Wenn Sie also für mindestens 6 Monate und zu mindestens 50% Ihren Beruf wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht ausüben können, zahlt Ihnen diese Versicherung die monatlich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, gleichzeitig entfällt für diese Dauer Ihre Beitragszahlung. Diese Leistung wird erbracht, solange Sie leben, längstens jedoch bis zum Ablauf der Versicherung (nach Ihrer Gesundung/Wiederaufnahme der Berufstätigkeit wird die Zahlung wieder eingestellt). Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Arbeitskraftabsicherung Was sind die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit? Versicherungsfälle eines privaten Berufsunfähigkeitsversicherers. Nervenerkrankungen zählen zu den zweithäufigsten Gründen für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben. Hierzu zählen Diagnosen wie Depression, Burn-out, Erschöpfungssyndrom. Stand 2009.
Welche Leistungen habe ich aus der deutschen Rentenversicherung zu erwarten?
Warum soll ich mich gegen Berufsunfähigkeit versichern? Sie fühlen sich kerngesund, haben Erfolg im Beruf, sind finanziell unabhängig und können Ihr Leben weitgehend nach eigenen Vorstellungen gestalten? Sie blicken in eine gesicherte Zukunft? Dazu kann man Ihnen nur gratulieren. In dieser Situation schieben die meisten Menschen den Gedanken, dass irgendetwas diese Sicherheit gefährden könnte, weit von sich. Aber was geschieht, wenn Krankheit, Kräfteverfall oder ein Unfall die Arbeitskraft rauben? Dann ist die finanzielle Existenz massiv bedroht. Der Wert Ihrer Arbeitskraft Ihre Existenzgrundlage! Viele Menschen versichern zwar ihren Hausrat, aber ihre Arbeitskraft bleibt ungeschützt. Deren Wert wird meistens ganz einfach unterschätzt. Dabei kann er schon bei Durchschnittsverdienern siebenstellig sein, wie die folgende Rechnung zeigt. Kennen Sie den Wert Ihrer Arbeitskraft? Soll der Verlust der Arbeitskraft durch laufende Zinsen ausgeglichen werden, beträgt der Wert für einen Existenzgründer (Jahreseinkommen 36.000,- ) bereits die stolze Summe von 900.000 Euro. Und zwar ohne Umsatzsteigerungen bis zum Renten-Eintrittsalter! Denn so viel müsste verzinslich angelegt sein, um bei vier Prozent Zins monatlich 3.000 Euro zu erhalten. Fällt die Arbeitskraft aus, entsteht also eine existenzbedrohende Lücke. Ich besitze doch schon eine Unfallversicherung! Sie haben eine Unfallversicherung abgeschlossen? Das ist gut, reicht als Absicherung aber nicht aus, denn Unfälle sind nur selten Auslöser für eine Berufsunfähigkeit. Die so genannten Zivilisationskrankheiten wie Herz- und Kreislauferkrankungen, Krebs, Rheuma-, Gelenk-, Nervensowie psychische Erkrankungen sind die häufigsten Ursachen, die zu einer Berufsunfähigkeit führen. Besonders junge Menschen und Personen im mittleren Alter verkennen diese Gefahren. Auch wird häufig unterschätzt, dass diese Krankheiten in jedem Beruf zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Körperlich bin ich fit was soll mir schon passieren? Zunehmender Stress und Leistungsverdichtung hinterlassen ihre Spuren. Betrachtet man die Entwicklung, ist besonders bei den psychischen Erkrankungen als Ursache von Erwerbsminderung ein starker Anstieg zu verzeichnen. So hat sich das Volumen der verschriebenen Medikamente gegen Depressionen in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Bei Frauen sind psychische Störungen mittlerweile für fast die Hälfte aller neuen Erwerbsminderungsrenten verantwortlich.
In welcher Höhe sollte ich meine Berufsunfähigkeitsrente beantragen? Die Absicherung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens Ihre monatlichen Kosten abdecken, empfehlenswert ist aber eine Absicherung Ihrer monatlichen Einnahmen. Bis zu welchem Alter sollte ich die Berufsunfähigkeitsrente absichern? Wir empfehlen Ihnen eine Versicherungsdauer bis zu Ihrem geplanten Renteneintritt (65./67. Lebensjahr). Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es? Es gibt zwei Möglichkeiten der Absicherung. Die erste Variante ist die Verrechnung der aktuellen Überschüsse mit dem Zahlbeitrag, d.h. es gibt einen Sofortrabatt auf den Monatsbeitrag und keine Ablaufleistung. Die zweite Variante sieht eine Anlage der Überschüsse in Fonds vor, sodass bei Vertragsablauf eine Kapitalzahlung fällig wird. Welche Varianten der Absicherung gibt es? Die BerufsunfähigkeitsPolice Invest bietet Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit, sowie eine Beitragsbefreiung bis zum Ablauf der Berufsunfähigkeit. Die entstandenen Überschüsse werden in verschiedene Fonds investiert. Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung/SBU bietet Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit, sowie eine Beitragsbefreiung bis zum Ablauf der Berufsunfähigkeit. Die entstandenen Überschüsse werden als Sofortrabatt mit dem aktuellen Zahlbeitrag verrechnet.
Produktdetails zum Tarif selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung/SBU (Beitragsrabatt, ohne Ablaufleistung zum Vertragsende) sowie dem Tarif BU Invest (mit Ablaufleistung zum Vertragsende) ohne Ablaufleistung Auszugsweise Leistungsübersicht mit Ablaufleistung Meldefrist mindestens 36 Monate Verbindliche Fristen bei der Leistungsfallbearbeitung Verkürzter Prognosezeitraum 6 Monate Ausschließlich Prüfung des zuletzt ausgeübten Berufes Anspruch auf BU bei Pflegebedürftigkeit Rückwirkende Leistung wenn Prognose (über 6 Monate) nicht möglich war Verzicht auf zeitlich begrenzte Anerkenntnis der BU Verzicht auf Kündigungs- Anpassungsrecht bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung Verzicht auf 163 VVG Verzicht auf Arztanordnungsklausel Hinweis auf Dauer des Rücktrittsrechts Verweisbarkeit Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit Kundenfreundliche Definition der Lebensstellung bei konkreter Verweisung Verzicht auf Umorganisation bei weisungsgebundenen Mitarbeitern Verzicht auf Umorganisation bei Selbstständigen Geltungsbereich Geltungsbereich weltweit Verzicht auf Untersuchungen im Inland
Nachversicherungsgarantien (Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung) bei Ohne besonderes Ereignis Heirat Geburt oder Adoption eines Kindes Erreichen der Volljährigkeit Abschluss Berufsausbildung Scheidung Einkommenssprung Tod einer bestimmten Person Immobilienerwerb Existenzgründung Wiederherstellung des Versicherungsschutzes nach Beitragsfreistellung Finanzielle und zusätzliche Hilfen Wiedereingliederungshilfe Zinslose Beitragsstundung Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten
Rechtliche Hinweise und Datenschutzklausel Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, dieses Beiblatt enthält wichtige Informationen über uns und unsere Beratungs-, Markt- und Informationsgrundlagen, über die zuständigen Beschwerde- und Aufsichtsstellen, über Ihr Widerrufsrecht und Fragen des Fernabsatzrechts sowie Verbraucherinformationen für Versicherungsnehmer. Bitte lesen Sie sich diese Informationen aufmerksam durch. Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir sind gerne für Sie da. Pflichtangaben wer wir sind Lange Finanz Service / FAIRsicherungsbüro München, Versicherungsmakler Ramersdorfer Straße 1, 81669 München Inhaber/Geschäftsführer: Michael Lange Fon: +49/(0)89/3090494-0 Fax: +49/(0)89/3090494-11 E-Mail: post@lange-finanz.de Wir sind als unabhängiger Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, www.muenchen.ihk.de. Es bestehen keine Beteiligungen an und von Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens. Wir sind bei der zuständigen Behörde gemeldet und dementsprechend im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-M3EP-IML52-61 eingetragen. Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon 0180-500-585-0 (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.info Beratungs-, Markt- und Informationsgrundlage - Wie wir arbeiten Wir sind als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und beobachten den Versicherungsmarkt ständig. Wir möchten die Wünsche und Bedürfnisse unserer Mandanten schnell, effizient und zur beiderseitigen Zufriedenheit erfüllen. Der Lange Finanz Service/FAIRsicherungsbüro München hat als Versicherungsmakler aus dem Markt eine Vorauswahl getroffen und bietet ausschließlich die mit den beteiligten Versicherern erarbeiteten, eigenen Versicherungsprodukte an. Das neue Vermittlerrecht verpflichtet uns zu einer formalisierten Beratung und Dokumentation. Wir dokumentieren laufend alle relevanten Vorgänge zu Ihrer Versicherung. Eine Dokumentation von Routinefällen und Standardvorgängen erfolgt nicht, damit der bürokratische Mehraufwand so gering als möglich gehalten wird. Damit wir weiterhin so verfahren können, bitten wir Sie im Versicherungsantrag um Ihr Einverständnis mit unserer Vorgehensweise. Mit Ihrem Einverständnis helfen Sie uns, Ihnen weiterhin die Fachberatung zukommen zu lassen, auf die Sie und wir Wert legen.
Beschwerde- und Aufsichtsstellen Uns ist sehr daran gelegen, dass Sie mit unseren Leistungen zufrieden sind. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, sprechen Sie uns bitte an, damit wir Abhilfe schaffen können. Ansonsten können folgende Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden: Die gemeinsame Stelle ist: Deutscher Industrie- & Handelskammertag (DIHK) e.v., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 01805/500585-0 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.info. Schlichtungsstellen sind: Versicherungsombudsmann e.v., Postfach 080632, 10006 Berlin, Ombudsmann für die private Kranken- & Pflegeversicherung, Kronenstr. 12, 10117 Berlin Verbraucherinformationen Grundlage des Versicherungsvertrages sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Versicherungsbeginn ist der erste eines Monats, nach Antragsannahme durch die Gesellschaft. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Fax, Brief, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über vorläufigen Versicherungsschutz. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der Vertragsinformation gemäß 7 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes und diese Belehrung in Textform zugegangen sind. Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor wir auch die speziell für diesen Vertriebsweg geltenden zusätzlichen Pflichten gemäß 312 e Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Mittel zur Korrektur von Eingabefehlern, Bestätigung des Antrags) erfüllt haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Lange Finanz Service / FAIRsicherungsbüro München, Versicherungsmakler Ramersdorfer Straße 1 81669 München Inhaber/Geschäftsführer: Michael Lange Fon: +49/(0)89/3090494-0, Fax: +49/(0)89/3090494-11 E-Mail: post@lange-finanz.de Web www.lange-finanz.de
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und der Versicherer erstattet Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, kann der Versicherer einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Besondere Hinweise zum Widerrufsrecht Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit vorläufigem Versicherungsschutz.
KONTAKT LANGE FINANZ SERVICE FAIRsicherungsbüro München Ramersdorfer Straße 1 81669 München Tel: 089/3090494-0 Fax: 089/3090494-11 post@lange-finanz.de www.lange-finanz.de