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Transkript:

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Kukident Kamille 8119257 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.2.1 Relevante Verwendungen Medizinprodukt für dritte Zähne 1.2.2 Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine bekannt 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma Deutschland GmbH Darwinstraße 2-5 69115 Heidelberg Tel.: +49 (0) 6221 9982 0 Fax: +49 (0) 6221 9982 500 1.4 Notfallkontakt Notfallauskunft: Giftnotruf Berlin Notfallrufnummer: Tel: +49 (0)30 / 19 24 0 2. Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß 1272/2008/EG Nicht anwendbar 2.2 Kennzeichnungselemente, Kennzeichnung gemäß 1272/2008/EG Nicht anwendbar 2.3 Sonstige Gefahren Physikalisch-chemische Gefahren Gesundheitsgefahren Umweltgefahren Andere Gefahren Keine besonderen Gefahren bekannt. Keine besonderen Gefahren bekannt. Enthält keine PBT bzw. vpvb Stoffe. keine 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1 Produktart: Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gemisch. Bestandteilekommentar SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation): Enthält keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe. Der Wortlaut der angeführten R/H-Sätze ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. Seite 1 von 7

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Nach Einatmen Nach Hautkontakt Nach Augenkontakt Nach Verschlucken nicht relevant. nicht relevant. Bei Berührung mit der Haut mit warmem Wasser abspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Bei geöffnetem Lidspalt sofort gründlich mit viel Wasser spülen. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine bekannt 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Ungeeignete Löschmittel Schaum, Löschpulver, Wassersprühstrahl, Kohlendioxid. Wasservollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte. Kohlenmonoxid (CO). Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Nicht in das Erdreich/Gewässer gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Kleine Mengen mit Wasser abspülen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. Siehe Abschnitt 8+13 Seite 2 von 7

7. Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten 7.3 Spezifische Endanwendungen Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht zusammen mit Lebens- und Futtermitteln lagern. Kühl lagern. Trocken lagern. Vor Erwärmung/Überhitzung schützen. Befolgen Sie die Anwendungshinweise. Außerhalb der Sicht- und Reichweite von Kindern aufbewahren. Tubenöffnung stets sauber und trocken halten, da Kontakt mit Feuchtigkeit die Öffnung verstopfen kann. Nach Gebrauch Tube gut verschließen. nicht direkt in den Mund geben. Nicht anwenden bei Überempfindlichkeit gegen einen oder mehrere der Inhaltsstoffe. An einem kühlen trockenen Ort aufbewahren. Entsorgen Sie die Produktreste verantwortungsvoll. Zur vollständigen Information bewahren Sie bitte die Faltschachtel auf. Siehe Verwendung des Produktes, Abschnitt 1.2 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (DE) Gehalt [%] Bestandteil 20 - <40 Paraffinöle CAS: 8012-95-1, EINECS/ELINCS: 232-384-2 Arbeitsplatzgrenzwert: 5,0 mg/m³, TWA, 5 h 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen Augenschutz Handschutz Körperschutz Sonstige Schutzmaßnahmen Atemschutz Thermische Gefahren Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. nicht relevant Berührung mit den Augen vermeiden. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. nicht relevant nein Begrenzung und Überwachung Siehe Abschnitt 6+7. der Umweltexposition 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Seite 3 von 7

Form pastös Farbe pink Geruch Minze Geruchsschwelle ph-wert ph-wert [1%] 6,0 7,5 Siedepunkt [ C] Flammpunkt [ C] Entzündlichkeit [ C] Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Brandfördernd nein Dampfdruck/Gasdruck [kpa] Dichte [g/ml] Schüttdichte [kg/m³] Löslichkeit in Wasser löslich Verteilungskoeffizient [n- Oktanol/Wasser] Viskosität Relative Dampfdichte [Bezugswert: Luft] Verdampfungs- geschwindigkeit Schmelzpunkt [ C] Selbstentzündung [ C] Zersetzungspunkt [ C] 9.2 Sonstige Angaben Keine 10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Bei Bestimmungsgemäßer Verwendung keine bekannt. 10.2 Chemische Stabilität Unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) stabil. 10.3 Gefährliche Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Siehe Abschnitt 7 10.5 Unverträgliche Materialien 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. 11. Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Seite 4 von 7

Schwere Augenschädigung/-reizung Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Sensibilisierung der Atemwege/Haut Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Mutagenität Reproduktionstoxizität Karzinogenität Allgemeine Bemerkungen keine Einstufung nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie. 12. Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Verhalten in Umweltkompartimenten Verhalten in Kläranlagen Biologische Abbaubarkeit 12.3 Bioakkumulationspotenzial 12.4 Mobilität im Boden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung 12.6 Andere schädliche Wirkungen Auf Grundlage aller verfügbaren Informationen nicht als PBT bzw. vpvb einzustufen. Ökologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor. Keine Einstufung nach Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie. 13. Hinweise und Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen. Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in Absprache mit dem Entsorger festzulegen Produkt AVV-Nr. (empfohlen) Ungereinigte Verpackungen AVV-Nr. (empfohlen) Entsorgung mit den Behörden gegebenenfalls abstimmen. 060314 Feste Salze und Lösungen, mit Ausnahme derjenigen, die unter 060311* und 060313* fallen. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden. 150102 Verpackungen aus Kunststoff. 14. Angaben zum Tranport 14.1 UN-Nummer Seite 5 von 7

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Straßentransport nach ADR Binnenschiffahrt (ADN) Seeschiffstransport nach IMDG Lufttransport nach IATA KEIN GEFAHRGUT KEIN GEFAHRGUT NOT CLASSIFIED AS "DANGEROUS GOODS" NOT CLASSIFIED AS "DANGEROUS GOODS" 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe 14.5 Umweltgefahren 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Entsprechende Angabe unter Punkt 6 bis 8. 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code 15. Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-VORSCHRIFTEN 93/42/EWG, 1967/548 (1999/45); 1991/689 (2001/118); 1999/13; 2004/42; 648/2004; 1907/2006 (Reach); 1272/2008; 75/324/EWG (2008/47/EG); 453/2010/EG TRANSPORT-VORSCHRIFTEN ADR (2011); IMDG-Code (2011, 35. Amdt.); IATA-DGR (2011). NATIONALE VORSCHRIFTEN (DE): Medizinproduktegesetz, Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2010; Wasch- und Reinigungsmittel gesetz - WRMG; Wasserhaushaltsgesetz - WHG; TRG 300; TRGS: 200, 615, 900, 905, Bekanntmachung 220 (TRGS220). - Wassergefährdungsklasse 1, gem. VwVwS vom 27.07.2005 (Stand: 2011) - Störfallverordnung nein - Klassifizierung nach TA-Luft nicht relevant - GISBAU, Produktcode - Lagerklasse (TRGS 510) LGK 10-13 - Sonstige Vorschriften nicht relevant 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung 16. Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme: ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route AVV = Abfallverzeichnis-Verordnung BGI = Berufsgenossenschaftliche Informationen CAS = Chemical Abstracts Service CLP = Classification, Labelling and Packaging Seite 6 von 7

DMEL = Derived Minimum Effect Level DNEL = Derived No Effect Level EC50 = Median effective concentration ECB = European Chemicals Bureau EEC = European Economic Community EINECS = European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS = European List of Notified Chemical Substances GHS = Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals IATA = International Air Transport Association IBC-Code = International Code for the Construction and Equipment of Ships carrying Dangerous Chemicals in Bulk IC50 = Inhibition concentration, 50% IMDG = International Maritime Code for Dangerous Goods IUCLID = International Uniform ChemicaL Information Database LC50 = Lethal concentration, 50% LD50 = Median lethal dose MARPOL = International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships PBT = Persistent, Bioaccumulative and Toxic substance PNEC = Predicted No-Effect Concentration REACH = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals TLV /TWA = Threshold limit value time-weighted average TLV STEL = Threshold limit value short-time exposure limit TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe VOC = Volatile Organic Compounds vpvb = very Persistent and very Bioaccumulative VwVwS = Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe Beschäftigungsbeschränkungen VOC (1999/13/EG) Geänderte Positionen GV Freisetzungsgruppe: nein nicht relevant keine niedrig Seite 7 von 7