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Seite 1/6 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß 91/155/EWG Datum: 06.07.2007 1.Stoff-/Firmenbezeichnung Handelsname: PROCAR Frostschutz für die Scheibenwaschanlage bis 50 C Verwendung des Stoffes/der Zubereitung: Frostschutz für Scheibenwaschanlagen Lieferant: HUNOLD Schmierstoffe GmbH Freisinger Strasse 25 27, 85386 Eching Tel.: 0049 (0) 81 65 / 95 91 0, Fax 0049 (0) 81 65 / 95 91-20 info@hunold.de, www.hunold.de Notfallauskunft Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen; Berlin Tel.: 030/19240 2.Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen Chemische Charakterisierung Beschreibung: Gemisch aus Akolholen, Glykolen, Farb- und Duftstoffen Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 64-17-5 Ethanol 40-65 % EINECS: 200-578-6 CAS: 107-21-1 Ethandiol 10 % EINECS: 203-473-3 Xn; R 22 CAS: 67-63-0 Isopropanol 0-20 % EINECS: 200-661-7 Xi; R 36-67 Zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der ungeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.

Seite 2/6 3.Mögliche Gefahren Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG in der letztgültigen Fassung. R 10 entzündlich. Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. 4.Erste-Hilfe Maßnahmen nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. nach Hautkontakt: Im Allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend. Auf Grund der hautentfettenden Wirkung ist jedoch sofortiges Waschen mit Wasser und Seife zu empfehlen. Getränkte Kleidung sofort entfernen. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrer Minuten mit fließendem Wasser spülen. nach Verschlucken: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Hinweise für den Arzt: Therapie wie bei akuter Ethanolvergiftung. Bei oraler Aufnahme cave Aspiration! Magenspülung, wenn oral aufgenommen. Aktivkohle und Glaubersalz geben. Gefahr der Atemlähmung. Erbrechen bei Bewußtlosen gefährlich, da sehr leicht Aspiration erfolgt. Sonst symptomatische Behandlung. Wenn Spritzer ins Auge gelangen, kräftig spülen. 5.Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignetes Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. Besondere Schutzausrüstung: Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

Seite 3/6 6.Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Umweltschutzmaßnahmen: Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller verhindern. Mit viel Wasser verdünnen. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. 7.Handhabung und Lagerung Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter dicht geschlossen halten. Hinweise zum Brand und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: keine besonderen Anforderungen Zusammenlagerungshinweise: nicht erforderlich. Weitere Angaben : Behälter dicht geschlossen halten. Lagerklasse: Einstufung gemäß Betriebssicherheitsverordnung: AII 8.Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: keine, s. Punkt 7. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 64-17-5 Ethanol MAK 1900 mg/m³, 100 ml/m³ Y; DFG 107-21-1 Ethandiol MAK 26 mg/m³, 10 ml/m³ H, Y; DFG 67-63-0 Isopropanol MAK 500 mg/m³, 200 ml/m³ Y; DFG Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. BG-Regeln beachten. Atemschutz: nicht erforderlich. Handschutz: Handschuhe/lösemittelbeständig. Handschuhmaterial: Handschuhe aus Gummi. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille.

Seite 4/6 9.Physikalische und chemische Eigenschaften Form: flüssig Farbe: blau Geruch: typisch Zustandsänderung: Schmelzpunkt: ca. 70 C Siedepunkt: 80 C Flammpunkt: 23 C Zündtemperatur: 410 C Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich. Explosionsgrenzen: untere : 2,0 Vol % obere : 53,0 Vol % Dampfdruck: bei 20 C 57 hpa bei 50 C < 50 kpa Dichte: bei 20 C 0,91 g/c m³ Löslichkeit in Wasser: vollständig mischbar Ph-Wert: nicht anwendbar Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: 75,0 % Wasser: 24,2 % Festkörpergehalt: 0,0 % 10.Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Gefährliche Reaktionen: Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine 11.Angaben zur Toxikologie Akute Toxizität: Primäre Reizwirkung: an der Haut: Längerer oder wiederholter Hautkontakt kann Reizungen hervorrufen. am Auge: Hohe Konzentrationen führen zu Reizungen der Augen. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.

Seite 5/6 12.Angaben zur Ökologie Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung), schwach wassergefährdend. Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. 13.Hinweise zur Entsorgung Produkt: Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen. Abfallschlüsselnummer: gem. europ. Abfallkatalog und Verwendung. Ungereinigte Verpackung: Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, ggf. mit Zusatz von Reinigungsmitteln. 14.Transportvorschriften Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/inlad): ADR/RID-GGVS/E Klasse: 3, entzündbare flüssige Stoffe Kemler-Zahl: 30 UN-Nummer: 1987 Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 3 Bezeichnung des Gutes: 1987 ALKOHOLE, N.A.G. (Ethanol, Ethylalkolol), Isopropanol (Isopropylalkohol)

Seite 6/6 15.Vorschriften Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: R-Sätze: 10 Entzündlich S-Sätze: 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 7 Behälter dicht geschlossen halten 16 Von Zündquellen fernhalten Nicht rauchen 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett Vorzeigen 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden Nationale Vorschriften: Einstufung gemäß Betriebssicherheitsverordnung: AII Technische Anleitung Luft: Klasse Anteil in % Wasser 29,6 III 70,0 Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung), schwach wassergefährdend. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen BGR 190 (Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten) BGR 192 (Regeln für den Einsatz von Augen- und Gesichtsschutz) BGR 195 (Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen) 16.Sonstige Angaben Diese Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Sie beziehen sich nur auf das bezeichnete Produkt und können nicht mehr zutreffen, wenn das Produkt zusammen mit anderen Materialien oder in einem Verarbeitungsprozess verwendet wird. Der Verwender muß sich selbst davon überzeugen, daß alle Aussagen für seinen jeweiligen Gebrauch geeignet und vollständig sind. Geänderte Kapitel sind mit einem * versehen. Alle älteren Versionen verlieren Ihre Gültigkeit. Relevante R-Sätze 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken 36 Reizt die Augen 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.