MUSIKSCHULE Stansstad Kursprogramm 2007/2008 Musikunterricht für: Kinder Jugendliche Erwachsene
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE BILDUNG (RMB) Die Schulgemeinde Stansstad setzt im Bereich der rhythmisch-musikalischen Bildung auf der Basisstufe einen Schwerpunkt. Im zweiten Jahr des Kindergartens und in der 1./2. Primarschulklasse wird die Erziehung zur Musik (Grundschulunterricht) und Erziehung durch Musik (Rhythmikunterricht) in der RMB vereint und in den obligatorischen Unterricht integriert. Der Unterricht ist kostenlos. INSTRUMENTAL - UNTERRICHT Mit dem Instrumentalunterricht kann schon während der RMB oder im Anschluss daran begonnen werden. Der Einstieg in den Instrumentalunterricht steht auch Jugendlichen und Erwachsenen offen. Ab 1. Schuljahr: Violine, Violoncello, Klavier Ab 2. Schuljahr: Akkordeon, Schwyzerörgeli, Keyboard Blockflöte, Trompete, Cornet und Es-Horn Kleine Trommel, Xylophon Ab 3. Schuljahr: Stimmbildung, Gitarre, Klarinette, Saxophon, Posaune, Waldhorn Jazz-Schlagzeug Ab 4. Schuljahr: Panflöte, Querflöte Bratsche, Kontrabass E-Gitarre Ab 6. Schuljahr Oboe, Fagott Sologesang
WORKSHOPS Für Musikschüler: Kinderchor Jugendchor als Ergänzung zum Instrumentalunterricht gratis. Besuch auf Empfehlung der Musiklehrkraft. Ohne Instrumentalunterricht: Fr. 100.--/Sem. Kursgeld für Erwachsene: Fr. 350.--/Sem. für eine wöchentliche Lektion. Fr. 200.--/Sem. für eine 14-tägliche Lektion. 45 min pro Woche für Kinder der 3.-6. Primarschulklasse möglicher Anschlussunterricht an die RMB Teilnahme auch ohne weiteren Musikunterricht möglich und unentgeltlich. 45 min pro Woche für ORS und Jugendliche Teilnahme auch ohne weiteren Musikunterricht möglich und unentgeltlich. Stimmbildung für Erwachsene 60 min wöchentlich oder 14-täglich Allgemeine Musiklehre Blockflötenensembles Streicherensemble Jugendensembles Korrepetition Schwyzerörgeli-Ensemble Perkussionsensemble Junior Band Stansstad Schülerband 45 min pro Woche für ORS, Jugendliche und Erwachsene Elementares Ensemblespiel für Streicher Ensemblespiel für fortgeschrittene Schüler Repertoirepflege 60 min wöchentlich 60 min wöchentlich Pop- und Rockmusik für ORS und Jugendliche Besondere Veranstaltungen im Schuljahr 2007/2008 Im Herbst erscheint ein Jahresprogramm aller Veranstaltungen der Musikschule. Dieses kann auf der Homepage der Schulgemeinde Stansstad (www.schule-stansstad.ch) eingesehen werden.
Schulgelder 2007/2008 (pro Semester): Kinder und Jugendliche in Ausbildung: 30 min 45 min 60 min Einzelunterricht wöchentlich 300.- 430.- 560.- Einzelunterricht 14-täglich / Unterricht zu zweit wöchentlich 170.- 235.- 300.- Workshops ohne Instrumentalunterricht 100.- Workshops zusätzlich zum Instrumentalunterricht Gratis Erwachsene und Auswärtige: Einzelunterricht wöchentlich 890.- 1'290.- 1'690.- Einzelunterricht 14-täglich / Unterricht zu zweit wöchentlich 490.- 690.- 870.- Workshops wöchentlich 350.- Workshops 14-täglich 200.- Unterricht zu zweit ist nur möglich, wenn nach Rücksprache mit der Lehrkraft eine didaktisch sinnvolle Zweiergruppe gebildet werden kann. Konditionen für Dreiergruppen auf Anfrage. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: David Sonder, Musikschulleiter Telefon 041 / 610 86 29 e-mail: musikschulleitung@schule-stansstad.ch Das MS-Büro ist in der Regel zu folgenden Zeiten besetzt: Dienstag 09.00 11.30 Donnerstag 09.00 11.30 übrige Zeit nach Absprache Sekretariat der Schulgemeinde Stansstad: Inge Oswald-Bayer / Regula Blum Telefon 041 / 610 49 73 Fax 041 / 610 96 73 e-mail: info@schule-stansstad.ch
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE MUSIKSCHÜLER Beginn: - Die Einteilung erfolgt in der 1. Schulwoche nach den Sommerferien. - Der eigentliche Unterricht beginnt in der zweiten Schulwoche. Unterricht: - Das Unterrichtsjahr entspricht jenem der Gemeindeschule. Während der Schulferien und an schulfreien Tagen wird kein Unterricht erteilt. - Für besonders begabte Schüler werden nach Möglichkeit zusätzliche Workshops angeboten, die im Kursgeld inbegriffen sind. Gruppenunterricht - Zum Gruppenunterricht angemeldete Schüler können nur in diesen eingeteilt werden, wenn es sich auf Grund des Ausbildungsstandes und der Gruppierung ergibt (Absprache mit der Musikschulleitung). Ein- und Austritt: - Die Anmeldung hat alljährlich mittels Anmeldeformular zu erfolgen. - Für Kinder und Jugendliche gilt die Anmeldung grundsätzlich für das ganze Jahr. Ein Austritt nach dem 1. Semester ist nur in begründeten Fällen möglich. Ein entsprechendes Gesuch muss bis zum 31.12. schriftlich an die Schulleitung der Musikschule gerichtet werden. Bei Schulwechsel, Wegzug, Krankheit kann auf schriftliches Gesuch hin ein angemessener Teil des Schulgeldes zurückerstattet werden. - Für Erwachsene gilt die Anmeldung für das erste Semester. Sie erneuert sich stillschweigend für das zweite Semester, wenn bis zum 31.12. keine Abmeldung erfolgt. - Wird eine Anmeldung zurückgezogen, wird eine Annullationsgebühr in der Höhe von Fr. 50.- erhoben. Aufnahme: - An der Musikschule Stansstad werden Schüler von der 1. Klasse an bis zum vollendeten 20. Altersjahr und Erwachsene unterrichtet. - Neuanmeldungen werden auch für das 2. Semester bis zum 15. Januar entgegengenommen. - Neu zugezogene Schüler können auch im Verlaufe des Jahres aufgenommen werden, sofern Plätze frei sind. - In Ausnahmefällen können Schüler im Vorschulalter den Instrumentalunterricht auf schriftliches Gesuch hin und nach erfolgtem Eignungstest besuchen.
Eignungsprüfung: - Schüler, die dem Musikunterricht nicht zu folgen vermögen, müssen sich auf Antrag des Musiklehrers einer Eignungsprüfung unterziehen. Ausschluss: - Schüler, die ihren Pflichten gegenüber der Musikschule nicht nachkommen, können ohne Rückerstattung des Kursgeldes von der Musikschule ausgeschlossen werden. Absenzen: - Jede Absenz ist in voraussehbaren Fällen mindestens 1 Tag vor dem Unterricht beim Musiklehrer zu entschuldigen. Unterrichtsstunden, die wegen Absenzen des Schülers nicht erteilt werden, müssen nicht nachgeholt werden. Schulgeld: - Der Musikunterricht wird halbjährlich vom Schulsekretariat in Rechnung gestellt. Die Bezahlung erfolgt innert 30 Tagen. Ermässigung: - Besuchen 2 Kinder einer Familie die Musikschule, gelangt ein Familienrabatt von 10% in Abzug, bei 3 Kindern 20%, ab 4 Kindern 30%. - Doppelbelegungen eines Schülers sind nicht ermässigungsberechtigt. Stipendien: - Erfordern es die finanziellen Verhältnisse der Eltern, kann das Schulgeld auf Gesuch hin teilweise erlassen werden. Das schriftliche Gesuch und das entsprechende Antragsformular der Schulgemeinde sind zusammen mit der Anmeldung einzureichen. Lehrmittel: - Sämtliche Lehrmittel müssen vom Schüler bezahlt werden. Instrument: - Von der Musikschule werden in der Regel keine Instrumente zur Verfügung gestellt. Lassen Sie sich von der Musiklehrperson oder von der MS-Leitung beraten. Für Anfänger ist es oft angebracht, zuerst ein Instrument zu mieten, bzw. im Miet/Kauf-Verfahren zu erwerben.