Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie

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Transkript:

Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien Curriculum 2014 Stand: 30.06.2016 Veterinärmedizinische Universität Wien

Inhalt Inhalt 1. Allgemeine Bestimmungen 3 1.1. Präambel 3 1.2. Rechtsgrundlage 3 1.3. Ausbildungs- und Bildungsziele 3 1.4. Qualifikationsprofil 4 1.5. Berufsfelder 5 1.6. Internationalisierung 5 1.7. Studiendauer und Studienorganisation 5 1.8. Gestaltung der Lehre 5 1.9. Zulassungsvoraussetzungen 6 1.10. Studieneingangs- und Orientierungsphase 6 2. Aufbau des Studiums 8 2.1. Studienbeginn 8 2.2. Mobilität 8 2.3. Dauer und Gliederung des Studiums 8 2.4. Lehrveranstaltungsformen 8 2.5. Bachelorarbeit 8 2.6. ECTS-Punkte 9 3. Studienablauf 10 3.1. Stundenausmaße 10 3.2. Empfohlene Semestereinteilung 10 3.3. Prüfungsordnung 15 3.4. Voraussetzungen für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen 16 4. 5. 6. 7. 8. Praxis 17 Bachelorarbeit 17 Abschluss des Bachelorstudiums 17 Übergangsbestimmungen 17 Inkrafttreten 18 9. Äquivalenzlisten 18 9.1. Die Pflichtlehrveranstaltungen der Prüfungsfächer 18 9.2. Gleichwertigkeit von Prüfungen 19 Veterinärmedizinische Universität Wien I Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie 2

1. Allgemeine Bestimmungen 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Präambel Das Bachelorstudium der Biomedizin und Biotechnologie dient der wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung für eine wissenschaftliche Tätigkeit in der medizinischen und veterinärmedizinischen Grundlagenforschung sowie der angewandten Forschung. Die Ausbildung soll fundierte Grundkenntnisse auf allen dafür notwendigen Teilgebieten vermitteln. Insbesondere die Verknüpfung von medizinischen Grundkenntnissen der verschiedenen Biomodelle sowie deren molekulare Mechanismen in Kombination mit der Labortiermedizin soll durch praxisorientierten Unterricht Handlungskompetenz und Problemlösungskapazität ermöglichen. Besonderen Stellenwert nimmt die Weiterentwicklung persönlicher und sozialer Kompetenzen ein. Der ständige Wissenszuwachs und die stets neu entwickelten Technologien erfordern die Fähigkeit, sich flexibel und eigenständig neues Wissens anzueignen, es zu bewerten und anzuwenden. Akademisches Training ist Bestandteil des Curriculums, das neben der Einführung der Studierenden in die wissenschaftliche Gemeinschaft, dem Zugang zu wissenschaftlicher Literatur, der Vermittlung von Forschungserfahrung, der Stimulation zu kritischem Denken und lebenslangem Lernen dienen soll. Das höchste Ziel der Ausbildung in diesem Studiengang ist die AbsolventInnen auf den dynamischen täglichen Alltag und die Arbeitsmarktanforderungen vorzubereiten. Eine fundierte Ausbildung in Fähigkeiten wie Kommunikation, Führungskompetenzen, Organisation, Zeitmanagement ist daher ein wichtiger Bestandteil des Bachelorstudiums der Biomedizin und Biotechnologie. Darüber hinaus unterstützen Lehrmodule, die sich diesen Kompetenzen in einer student centered learning Umgebung widmen, die Studierenden während der Ausbildung. 1.2. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für das Bachelorstudium ist das Universitätsgesetz 2002 in der jeweils geltenden Fassung. 1.3. Ausbildungs- und Bildungsziele Der immense Zuwachs an multidisziplinärem Wissen bieten angehenden AkademikerInnen eine großartige Chance. Die Vetmeduni Vienna orientiert ihren Studienplan an diesem ständigen Wandel und entwickelt ihn weiter. Die Vetmeduni Vienna achtet besonders darauf, während der Ausbildung biomedizinisch relevante Fertigkeiten und Wissen zu vermitteln, die biomedizinisch qualifizierte Startkompetenzen gewährleisten. Mit diesen Startkompetenzen erhalten die AbsolventInnen des Bachelorstudiums der Biomedizin und Biotechnologie an der Vetmeduni Vienna eine ausgezeichnete Chance für Biotechnologie 3

Allgemeine Bestimmungen einen erfolgreichen Start ihrer beruflichen Laufbahn auf einem stark umkämpften und zunehmend globalisierten Arbeitsmarkt. Mit anschließender lebenslanger berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung besteht eine exzellente Aussicht auf eine Karriere in einem der biomedizinischen Fachgebiete. 1.4. Qualifikationsprofil 1.4.1. Allgemeine Qualifikationen Die durch das Studium erworbene Kompetenz der Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums der Biomedizin und Biotechnologie besteht zunächst einmal in der korrekten Anwendung grundlegender naturwissenschaftlicher Arbeitsmethoden und Labortechnologien. Darüber hinaus erwerben die Absolventen und Absolventinnen grundlegende Fähigkeiten in der Anwendung molekularer und zellbiologischer Methoden zur Bearbeitung von komplexen biomedizinischen Fragestellungen. Gleichzeitig befähigt sie das absolvierte Studium dazu, Tiermodelle sowie alternative Methoden in der präklinischen, biomedizinischen Forschung einzusetzen. Die Absolventinnen und Absolventen sollten weiters dazu fähig sein, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Ergebnisse kritisch zu beurteilen und dieses Wissen bei eigenen Projekten einzusetzen. Ein weiterer Schwerpunkt des Studiums bildet die frühzeitige Einbindung (vom ersten Semester an) der Studierenden in die derzeit laufenden Forschungsprojekte an der Universität. Dadurch werden die Absolventinnen und Absolventen zu einer teamorientierten Mitarbeit bei der Bearbeitung von komplexen Fragestellungen ausgebildet. 1.4.2. Fach- und Schlüsselqualifikationen Ziel des Bachelorstudiums der Biomedizin und Biotechnologie an der Vetmeduni Vienna ist es, die Studierenden mit den wichtigsten Grundlagen von naturwissenschaftlichen und veterinärmedizinischen Fächern als auch molekularen Methoden vertraut zu machen. Darüber hinaus erhalten die Absolventinnen und Absolventen eine profunde Ausbildung im Bereich der Tiermodelle und deren Anwendung. Die Ausbildung erzieht zum interdisziplinären und Problem-orientierten Arbeiten und ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen die problemlose Integration in eine wissenschaftliche Projektgruppe. Die Studierenden werden befähigt, ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowohl im berufsadäquaten Umfeld anzuwenden, als auch sich in anderen Berufsfeldern zurechtzufinden und zu etablieren. 1.4.3. Heranführung und Einbindung in die Forschung Für die praktische Umsetzung und berufsnahe Anwendung des Wissens wird vom ersten Semester an die Absolvierung von Projektmitarbeiten und Praktika vorgeschrieben. Durch diese praktische Mitarbeit in Forschungsprojekten wird den Studierenden frühzeitig ein Einblick in mögliche spätere Berufsfelder gewährt. Gleichzeitig werden durch diese praxisnahe Ausbildung soziale Kompetenzen sowie problemorientiertes Denken gefördert. Die Projektmitarbeiten und Praktika können an der Vetmeduni Vienna, an in- und ausländischen Universitäten sowie bei externen facheinschlägigen Institutionen bzw. Firmen absolviert werden. Biotechnologie 4

Allgemeine Bestimmungen 1.5. Berufsfelder Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums sind dementsprechend vor allem in folgenden Bereichen tätig: Forschungseinrichtungen der pharmazeutischen und biomedizinischen Industrie Produktentwicklung und -forschung im biomedizinischen Bereich Universitäten und andere post-sekundäre Lehranstalten facheinschlägige Untersuchungseinrichtungen der öffentlichen und privaten Hand Einrichtungen des öffentlichen und privaten Gesundheitswesens 1.6. Internationalisierung 1.6.1. European Credit Transfer System (ECTS) Zur internationalen Anrechenbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner Studienleistungen in ECTS-Punkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen Arbeitspensum beruhen und die Zeit für den Besuch von Lehrveranstaltungen inkludieren. Entsprechend dem UG 2002 werden 60 ECTS-Punkte pro Jahr vergeben, was einem Arbeitspensum von 1500 Echtstunden entspricht. Im Anhang wird die ECTS-Punkte- Vergabe zu den einzelnen Lehrveranstaltungen aufgelistet. 1.6.2. Anerkannte weitere Unterrichtssprachen außer Deutsch Ausgewählte Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache angeboten, es wird ein Anteil von 10% angestrebt. 1.6.3. Internationale Vergleichbarkeit Die Vergleichbarkeit ist durch die Teilnahme am ECTS Programm gegeben. Es wird auch weiterhin jede Teilnahme an den EU- und anderen internationalen Austauschprogrammen gefördert. 1.7. Studiendauer und Studienorganisation Für das Bachelorstudiums der Biomedizin und Biotechnologie an der Vetmeduni Vienna ist eine Dauer von 6 Semestern vorgesehen. Der Gesamtumfang beträgt daher 180 ECTS- Punkte. Der Studienplan ist so gestaltet, dass die Pflichtlehrveranstaltungen bei Studienbeginn in einem Wintersemester in ihrer zeitlichen Abfolge inhaltlich aufeinander abgestimmt sind. 1.8. Gestaltung der Lehre 1.8.1. Definition der Lehrveranstaltungstypen Je nach Ausbildungsziel und Inhalt der Lehrveranstaltung werden folgende Unterrichtsformen unterschieden: Vorlesungen (VO) dienen der Vermittlung von Grundkonzepten und systematischen Grundlagen, dem Aufzeigen des wissenschaftlichen Hintergrundes, dem Erklären von Biotechnologie 5

Allgemeine Bestimmungen komplizierten Sachverhalten und dem Schaffen von Querverbindungen sowie dem Aufzeigen der fachspezifischen Relevanz. Konversatorien (KV) sind Lehrveranstaltungen, die durch Diskussionen und Anfragen an die Lehrenden des jeweiligen Faches der Vertiefung von bereits vorhandenen Kenntnissen sowie dem Trainieren der Problemlösungsfähigkeit dienen. Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. In Seminaren wird die aktive Mitarbeit der Studierenden eingefordert, wobei in Kleingruppen vor allem die Fähigkeit erlernt wird, das erworbene Wissen zur Analyse und Lösung von wissenschaftlichen Fragestellungen anzuwenden. Von den Teilnehmern werden mündliche oder schriftliche Beiträge gefordert. Übungen (UE) dienen einerseits dem besseren Verständnis naturwissenschaftlicher Situationen und Vorgänge und andererseits der Aneignung von Fertigkeiten für die spätere Berufslaufbahn. Projektmitarbeit (PM) ist die Mitbearbeitung eines wissenschaftlichen Themas unter Anleitung und unter Betreuung des/der Lehrveranstaltungsleiters/in. Regelmäßig wird dabei eine zusammenfassende Darstellung des Fortschrittes der Arbeit erwartet. Praxis (PA) ist die Bearbeitung eines kleinen Teilgebietes einer wissenschaftlichen Fragestellung unter Anleitung und unter Betreuung des/der Lehrveranstaltungsleiters/in. Regelmäßig wird dabei eine zusammenfassende Darstellung des Fortschrittes der Arbeit erwartet. 1.9. Zulassungsvoraussetzungen Als Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium der Biomedizin und Biotechnologie gelten die Bestimmungen der Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO 1998) in der jeweils geltenden Fassung. Für Studierende wird ein Auswahlverfahren gem. Verordnung des Rektorates gemäß 124b in Verbindung mit 63 Universitätsgesetz (UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung,durchgeführt. 1.10. Studieneingangs- und Orientierungsphase Die Studieneingangs- und Orientierungsphase gemäß 66 UG 2002 ist Teil des bachelorstudiums Biomedizin und Biotechnologie und soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln. Damit soll eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung der getroffenen Studienwahl geschaffen werden. Die Studieneingangs- und Orientierungsphase findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen von insgesamt 20 ECTS Anrechnungspunkten. Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind zwei Prüfungen vorgesehen, für die in jedem Semester 2 Prüfungstermine anzusetzen Biotechnologie 6

Allgemeine Bestimmungen sind. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit. Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase dürfen weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden. Biotechnologie 7

Aufbau des Studiums 2. Aufbau des Studiums 2.1. Studienbeginn Der Studienplan ist dahingehend gestaltet, dass nur bei Studienbeginn in einem Wintersemester die zeitliche Abfolge der Pflichtlehrveranstaltungen aufeinander abgestimmt ist. Bei Studienbeginn mit einem Sommersemester wird empfohlen, in diesem Sommersemester freie Wahllehrveranstaltungen zu besuchen. 2.2. Mobilität Die Struktur des Studienplanes soll den Studierenden ermöglichen, Teile des Studiums (v.a. das 6. Semester) an international anerkannten ausländischen Universitäten zu absolvieren. 2.3. Dauer und Gliederung des Studiums Das Bachelorstudium der Biomedizin und Biotechnologie dauert 6 Semester. 2.4. Lehrveranstaltungsformen 2.4.1. Pflichtlehrveranstaltungen Dies sind Lehrveranstaltungen, die für alle Studierenden der Studienrichtung Biomedizin und Biotechnologie verpflichtend sind. 2.4.2. Freie Wahllehrveranstaltungen Die Studierenden des Bachelorstudium der Biomedizin und Biotechnologie sind verpflichtet, im Laufe des Studiums freie Wahllehrveranstaltungen im Ausmaß von 11 Kreditpunkten zu absolvieren, wobei 4 Kreditpunkte mit Lehrveranstaltungen für die Entwicklung von personal skills belegt werden müssen. Diese sind entweder als Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter oder mit einer Lehrveranstaltungsprüfung abzuschließen. Als freie Wahllehrveranstaltungen können ebenfalls Lehrveranstaltungen anerkannter inländischer oder ausländischer Universitäten und Hochschulen belegt werden. 2.5. Bachelorarbeit Die Studierenden sind verpflichtet eine Bachelorarbeit zu verfassen. Das Thema der jeweiligen Arbeit ist einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen und sollte Bezug auf eine Lehrveranstaltung des Bachelorstudiums nehmen. Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen. Biotechnologie 8

Aufbau des Studiums Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. Die Aufgabenstellung ist so zu wählen, dass für eine Studierende oder einen Studierenden die Bearbeitung innerhalb eines Semesters möglich und zumutbar ist. 2.6. ECTS-Punkte Das European Credit Transfer System (ECTS) dient zur Erleichterung der interuniversitären und innereuropäischen Anrechnung von Studienleistungen. Die Zuweisung von ECTS-Credit Points erfolgt für jede Lehrveranstaltung nach dem jeweiligen von den Studierenden (sowohl in der Lehrveranstaltung als auch außerhalb im Eigenstudium) zu bewältigenden Arbeitspensum. Auch für Praxis und Bachelorarbeit sind ECTS-Punkte zuzuweisen. Das ECTS sieht für ein dreijähriges Bachelorstudium die Zuweisung von 180 Punkten vor. Für Vorlesungen mit Lehrveranstaltungsprüfungen sowie für Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind die ECTS-Punkte gesondert ausgewiesen. Ist eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter Teil der Lehrveranstaltungen eines Prüfungsfaches, so sind die für diese Lehrveranstaltung ausgewiesenen Punkte in der Gesamtzahl der Punkte für dieses Fach enthalten. Die ECTS-Punkte werden folgendermaßen auf Pflichtfächer, Wahlfächer, Praxis und die Bachelorarbeit aufgeteilt: Pflichtfächer Wahlfächer Projektmitarbeit Praxis Bachelorarbeit Gesamt 126 11 5 18 20 180 Biotechnologie 9

Studienablauf 3. Studienablauf 3.1. Stundenausmaße In den 6 Semestern des Bachelorstudiums sind der Besuch von Pflichtlehrveranstaltungen und die Ablegung der zugehörigen Prüfungen im Ausmaß von 180 Kreditpunkten vorgesehen. 3.2. Empfohlene Semestereinteilung 1. Semester Semesterwochenstunden ECTS Titel VO KV SE UE SSt ECTS Studieneingangs- und Orientierungsphase Studiendidaktik 2,5 2,5 2,5 Einführung in das Arbeiten im biomedizinischen Labor Einführung in das molekularbiologische Labor 1,0 0,5 1,5 2,0 1,5 1,0 2,5 3,0 Grundlagen der Molekularbiologie 1,0 1,0 1,0 Grundlagen der Naturwissenschaften 1,9 1,9 2,0 Vom Gewebe zur Zelle 1,5 1,5 1,0 4,0 5,0 Von der Zelle zum Molekül 4,0 4,0 4,5 Gesamt Studieneingangs- und Orientierungsphase Aktuelle Themen aus Biomedizin und Biotechnologie I Projektmitarbeit I und spätere Berufsmöglichkeiten 2,5 12,4 0,0 2,5 17,4 20,0 1,0 1,0 1,0 4,0 2,5 Grundlagen der Statistik 1,0 1,0 1,0 Übungen zur Statistik 1,0 1,0 1,0 Populationsgenetik 1,5 1,5 1,5 Grundlagen der Regulationssysteme und -mechanismen 2,8 2,8 3,0 Gesamt 6,8 14,4 0,0 3,5 28,7 30,0 Biotechnologie 10

Studienablauf 2. Semester Semesterwochenstunden ECTS Titel VO KV SE UE SSt ECTS Aktuelle Themen aus Biomedizin und Biotechnologie II 1,0 1,0 1,0 Grundlagen der Biotechnologie 1,0 1,0 1,0 Projektmitarbeit II 4,0 2,5 Bioinformatik in der Molekularbiologie 2,0 2,0 2,0 Biochemie 6,0 6,0 6,0 Übungen aus Biochemie I 3,0 3,0 4,5 Medizinische Physik 2,0 2,0 2,0 Übungen aus Med. Physik 1,5 1,5 2,5 Spezielle Aspekte der Genetik 1,0 1,0 1,0 Einführung in das molekulargenetische Labor 1,0 1,0 1,5 Molekularbiologische Methoden 1,0 1,0 1,0 Wahlfächer 5,0 Gesamt 6,0 8,0 0,0 5,5 23,5 30,0 Biotechnologie 11

Studienablauf 3. Semester Semesterwochenstunden ECTS Titel VO KV SE UE SSt ECTS Anatomie der Labortiere 3,0 3,0 3,0 Anatomische Demonstrationen 2,0 2,0 3,0 Histologie und Embryologie 3,0 3,0 3,0 Übungen aus Histologie und Embryologie 2,0 2,0 3,0 Physiologie 6,0 6,0 6,0 Angewandte Physiologie 1,0 1,0 1,0 Grundlagen der Labortierkunde 1,0 1,0 1,0 Haltung und Betreuung von Labortieren Aktuelle Themen aus Biomedizin und Biotechnologie III 4,0 4,0 4,0 1,0 1,0 1,0 Grundzüge des Tierversuchsrechts 1,0 1,0 1,0 R für Fortgeschrittene 1,0 1,0 1,0 Übungen aus Biochemie II 2,0 2,0 3,0 Gesamt 2,0 19,0 0,0 6,0 27,0 30,0 Biotechnologie 12

Studienablauf 4. Semester Semesterwochenstunden ECTS Titel VO KV SE UE SSt ECTS Molekularbiologie 5,5 5,5 5,5 Molekularbiologische Übungen 2,0 2,0 3,0 Aktuelle Themen aus Biomedizin und Biotechnologie IV Grundlagen der biomedizinischen Ökonomie 1,0 1,0 1,0 2,0 2,0 2,0 Gentherapie für Biomediziner 0,8 2,5 3,3 4,5 Grundlagen der Programmierung 2,0 2,0 2,0 Biophysik 2,0 2,0 2,0 Grundlagen der industriellen Biotechnologie 2,0 2,0 2,0 Bioanalytische Übungen 2,0 2,0 3,0 Gesetzliche Grundlagen in der Biomedizin 2,0 2,0 2,0 Wahlfächer 3,0 Gesamt 5,5 11,8 0,0 6,5 23,8 30,0 Biotechnologie 13

Studienablauf 5. Semester Semesterwochenstunden ECTS Titel VO KV SE UE SSt ECTS Immunologie für Biomediziner 1,5 1,5 1,5 Allgemeine Pathologie 4,5 4,5 4,5 Bakteriologie für Biomediziner 1,0 1,0 1,0 Übungen aus Bakteriologie 1,0 1,0 1,5 Virologie für Biomediziner 2,0 2,0 2,0 Biologie der Parasiten 1,0 1,0 1,0 Pharmakologie und Toxikologie für Biomediziner 3,0 3,0 3,0 Übungen aus Pharmakologie 1,0 1,0 1,5 Aktuelle Themen aus Biomedizin und Biotechnologie V 1,0 1,0 1,0 Spezielle Statistik 2,0 2,0 2,0 6 Wochen Praxis 9,0 Wahlfächer 2,0 Gesamt 13,0 3,0 0,0 2,0 18,0 30,0 6. Semester Semesterwochenstunden ECTS Titel VO KV SE UE SSt ECTS Wahlfächer 1,0 6 Wochen Praxis 9,0 Bachelorarbeit 20,0 Gesamt 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 30,0 Biotechnologie 14

Studienablauf 3.3. Prüfungsordnung 1. Semester Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase 3.3.1. Eine schriftliche Prüfung aus Grundlagen der Molekularbiologie 3.3.2. Eine schriftliche Prüfung aus Grundlagen der Naturwissenschaften und Zell- und Molekularbiologie 2. Semester 3.3.3. Eine schriftliche Prüfung aus dem Fach Medizinische Biochemie 3. Semester 3.3.4. Eine mündliche Prüfung aus dem Fach Anatomie 3.3.5. Eine mündliche Prüfung aus dem Fach Histologie und Embryologie 3.3.6. Eine mündliche Prüfung aus dem Fach Physiologie 3.3.7. Eine schriftliche Prüfung aus dem Fach Labortierkunde 4. Semester 3.3.8. Eine schriftliche Prüfung aus dem Fach Molekularbiologie 5. Semester 3.3.9. Eine schriftliche Prüfung aus dem Fach Pharmakologie und Toxikologie 3.3.10. Eine schriftliche Prüfung aus dem Fach Bakteriologie 3.3.11. Eine schriftliche Prüfung aus Virologie 3.3.12. Eine schriftliche Prüfung aus Biologie der Parasiten 3.3.13. Eine schriftliche Prüfung aus Immunologie 3.3.14. Eine schriftliche Prüfung aus Allgemeiner Pathologie 6. Semester 3.3.15. Eine mündliche Bachelorprüfung im Fachgebiet der Bachelorarbeit Biotechnologie 15

Studienablauf 3.4. Voraussetzungen für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit. Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen und Prüfungen des ersten und zweiten Semesters ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des 3. und 4. Semesters. Die positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen und Prüfungen des dritten und vierten Semesters ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des 5. und 6. Semesters. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Absolvierung der Praxis. Biotechnologie 16

Praxis 4. Praxis Die beiden Praktika (Praxis) sollten im 3. Studienjahr absolviert werden und umfasst zweimal 6 Wochen. Die Praxis kann an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, an auswärtigen Universitäten und bei externen facheinschlägigen Institutionen (Untersuchungsanstalten; Privatfirmen) absolviert werden. Zum Nachweis der abgeleisteten Praxis genügt eine Bestätigung der Institutionen, bei denen die Praxis abgeleistet wurde. 5. Bachelorarbeit Die Bachelorarbeit kann nach dem Absolvieren der oben genannten Prüfungen vorgelegt werden. Sie betrifft ein Thema aus den im Studiengang unterrichteten Fächern und sollte Bezug auf eine Lehrveranstaltung aus dem Bachelorstudium nehmen. Die Bachelorarbeit umfasst entweder eine Arbeit im Umfang von 20 bis 30 A4 Seiten oder eine Arbeit, die für das Einreichen in einem wissenschaftlichen Journal geeignet ist. Die Begutachtung der Bachelorarbeit erfolgt durch eine/einen von der/m VizerektorIn zu bestellende/n GutachterIn. Die Beurteilung wird in Form von Noten (1 (sehr gut) bis 5 (nicht bestanden)) durchgeführt. 6. Abschluss des Bachelorstudiums Nach Absolvieren der Pflichtlehrveranstaltungen (oder entsprechend angerechneter auswärtiger Lehrveranstaltungen) und der positiven Beurteilung der Bachelorarbeit gilt das Studium als abgeschlossen. Es berechtigt die Absolventin/den Absolventen den Titel eines Bachelor of Science (BSc.) zu führen. Das abgeschlossene Bachelorstudium aus Biomedizin und Biotechnologie berechtigt ein Masterstudium aufzunehmen und befähigt zur Berufsausübung in einem der unter 1.5. aufgeführten Berufsfelder. 7. Übergangsbestimmungen Auf Studierende, die ihr Studium vor dem Inkrafttreten dieses Studienplanes begonnen haben, ist ebenfalls der neue Studienplan anzuwenden. Die Anerkennung von Studienleistungen zwischen dem alten Studienplan und dem vorliegenden Studienplan wird durch die unter Punkt 9 angeführten Äquivalenzlisten geregelt. Biotechnologie 17

Inkrafttreten 8. Inkrafttreten Der Studienplan tritt mit dem 1. Oktober 2016 in Kraft. 9. Äquivalenzlisten 9.1. Die Pflichtlehrveranstaltungen der Prüfungsfächer Die Pflichtlehrveranstaltungen der Prüfungsfächer nach dem alten Studienplan sind den Pflichtlehrveranstaltungen der Prüfungsfächer des neuen Studienplans gemäß der Äquivalenzliste für Lehrveranstaltungen gleichwertig. Äquivalenzliste Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungen aus dem Curriculum 2008 Zellbiologie Grundlagen der Medizinischen Biochemie Zellbiologie Zellbiologie Grundlagen der Genetik Als äquivalent angerechnete Lehrveranstaltungen Grundlagen der Morphologie Grundlagen der Naturwissenschaften Vom Gewebe zur Zelle Von der Zelle zum Molekül Populationsgenetik Grundlagen der Immunologie Grundlagen der Regulationssysteme und - mechanismen Einführung in das molekulargenetische Labor Medizinische Biochemie Übungen aus Medizinischer Biochemie Grundlagen der Biophysik Grundlagen der Biophysik Grundlagen der Genetik Histologie & Embryologie Histologische Übungen & Übungen aus Embryologie Physiologisches Seminar für Biomediziner Grundlagen der Labortierkunde Statistik mit SPSS Übungen aus Medizinischer Biochemie Grundlagen der Gentherapie & Übungen aus Gentherapie Biophysikalische Methoden Grundlagen der Bioanalytik Grundlagen der Labortierkunde Bakteriologie Virologie Pharmakologie und Toxikologie Projektmitarbeiten III & Projektmitarbeit IV Einführung in das molekularbiologische Labor Biochemie Übungen Biochemie I Med. Physik Übungen Med. Physik Spezielle Aspekte der Genetik Histologie und Embryologie Übungen aus Histologie und Embryologie Übungen aus Physiologie Grundzüge des Tierversuchsrechts R für Fortgeschrittene Übungen aus Biochemie II Gentherapie für Biomediziner Biophysik Grundlagen der industriellen Biotechnologie Gesetzliche Grundlagen in der Biomedizin Bakteriologie für Biomediziner Virologie für Biomediziner Pharmakologie und Toxikologie für Biomediziner 6 Wochen Praxis Biotechnologie 18

9.2. Gleichwertigkeit von Prüfungen Beim Übergang von den Studienvorschriften nach dem alten Studienplan in die Studienvorschriften des neuen Studienplans werden Prüfungen gemäß der folgenden Äquivalenzliste angerechnet. Äquivalenzliste Prüfungen Prüfungen aus dem Curriculum 2008 Mündliche Prüfung aus dem Fach Medizinische Biochemie Mündliche kommissionelle Gesamtprüfung aus den Fächern Anatomie, Histologie & Embryologie und Physiologie Mündliche kommissionelle Gesamtprüfung aus den Fächern Anatomie, Histologie & Embryologie und Physiologie Mündliche kommissionelle Gesamtprüfung aus den Fächern Anatomie, Histologie & Embryologie und Physiologie Als äquivalent angerechnete Prüfungen Schriftliche Prüfung aus dem Fach Medizinische Biochemie Mündliche Prüfung aus dem Fach Anatomie Mündliche Prüfung aus dem Fach Histologie und Embryologie Mündliche Prüfung aus dem Fach Physiologie Biotechnologie 19