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Nicht kennzeichnungspflichtig, jedoch sind die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

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Transkript:

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Produktinformation Handelsname : Empfohlener Anwendungsbereich : Pflanzenwachstumsregulator Firma : Omya (Schweiz) AG Baslerstrasse 42 4665 Oftringen Telefon : +41627892929 Telefax : +41627892077 Notrufnummer : +41627892365 ausserhalb der Geschäftszeiten : + 41 412 262 576 2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN Chemische Charakterisierung : Heissvernebelungsmittel Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr. EINECS-Nr. Symbol(e) R-Sätze Konzentration Chlorpropham (CIPC) 101-21-3 202-925-7 N R51/53 23,4 % Dichlormethan 75-09-2 200-838-9 Xn R40 >= 50 % <= 70 % R-Sätze Siehe Kapitel 16: 3. MÖGLICHE GEFAHREN Irreversibler Schaden möglich. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Allgemeine Hinweise : Irreversibler Schaden möglich. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Augenkontakt : Augen gründlich mit Wasser ausspülen (ungefähr 15 Minuten) und Arzt konsultieren, falls Beschwerden bestehen. Kontaktlinsen nach den ersten 5 Minuten Spülung entfernen und weiterspülen. Hautkontakt : Mit Wasser und Seife abwaschen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen. 1/6

Einatmen : Ruhig halten. Für Frischluft sorgen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Verschlucken : Bei Bewusstlosigkeit nichts eingeben, kein Erbrechen auslösen. Sofort Arzt hinzuziehen. Mund mit Wasser ausspülen. Bei Verschlucken Wasser trinken lassen. Hinweise für den Arzt Symptome : Bewusstlosigkeit Hautrötung Reizt die Augen. Kopfschmerzen, Schwindelgefühl, Desorientiertheit, Bauchschmerzen und Ohnmachtsanfälle. Behandlung : Cholinesterasehemmer. Symptomatische Behandlung. Auskunftsgebender Bereich Schweiz : Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum 8032 Zürich, Notfalldienst: Tel. 145 (044/2515151), Fax. 044/2528833 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Geeignete Löschmittel : Kohlendioxid (CO2) Trockenlöschmittel Wassernebel Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung : giftige Gase/Dämpfe reizende Dämpfe : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Unabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) verwenden. Weitere Information : Verunreinigtes Wasser/Löschwasser zurückhalten. 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen : Personen in Sicherheit bringen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen. Umweltschutzmaßnahmen : Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. Verunreinigtes Wasser/Löschwasser zurückhalten. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. Reinigungsverfahren : Mit Bindemitteln (z.b. trockener Sand) aufnehmen. In gut verschliessbaren Behältern der Entsorgung zuführen. Zusätzliche Hinweise : Verschüttetes Produkt möglichst vollständig aufnehmen. 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG Handhabung 2/6

Hinweise für sichere Handhabung : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Lagerung Anforderungen an Lagerräume und Behälter : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz : Atemschutz erforderlich. Allgemeine : Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Schutzmaßnahmen Hygienemaßnahmen : Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Bei der Arbeit nicht rauchen. Bei Arbeitsende duschen oder baden. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Handschutz : Handschuhe aus Neopren Augenschutz : Vollmaske Haut- und Körperschutz : Schutzkleidung Stiefel 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN Erscheinungsbild Aggregatzustand : flüssig Form : Heissvernebelungsmittel Farbe : gelb Geruch : charakteristisch Sonstige Angaben Flammpunkt : nicht anwendbar Dichte : 1,2800 g/cm3 Wasserlöslichkeit : nicht mischbar ph-wert : nicht anwendbar 3/6

10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Zu vermeidende Bedingungen : Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen. Gefährliche Zersetzungsprodukte : Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte, wenn die Vorschriften für die Lagerung und Umgang beachtet werden. 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN Akute Toxizität bei oraler : LD50, Ratte: > 2.000,000000 mg/kg Aufnahme Akute Toxizität bei Inhalation : LC50, Ratte / 4,00 h: > 5,000000 mg/l Akute Toxizität bei Aufnahme über die Haut : LD50, Ratte: > 4,000000 mg/kg 12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN Toxizität gegenüber Fischen : LC50, Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) / 96,0 h: < 100,000000 mg/l Toxizität gegenüber Algen : IC50, Algen allgemein / 72,00 h: < 100,0000000 mg/l Daphnientoxizität : EC50, Daphnia / 48,00 h: < 100,0000000 mg/l 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Produkt : Reste von Pflanzenbehandlungsmitteln zur Entsorgung einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben. Verpackung : Leere Behälter können nach der Reinigung unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften abgelagert werden. 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ADR Nummer zur Kennzeichnung : 60 der Gefahr ADR/RID-Gefahrzettel : 6.1 RID 4/6

Nummer zur Kennzeichnung : 60 der Gefahr ADR/RID-Gefahrzettel : 6.1 IMDG ADR/RID-Gefahrzettel : 6.1; MP IATA_C ADR/RID-Gefahrzettel : 6.1 15. RECHTSVORSCHRIFTEN Kennzeichnung gemäß EG- Richtlinien : Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Überarbeitet am : Verf. BLW 070305 Symbol(e) : Xn Gesundheitsschädlich N Umweltgefährlich R-Sätze : R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S-Sätze : S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. S45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. S61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Zusätzliche Hinweise : Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SP 1 Mittel und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. 5/6

Nationale Vorschriften Lagerklasse (LGK) : 6.1A Brennbare giftige Stoffe Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) (Schweiz) : 76,1 % 16. SONSTIGE ANGABEN Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze Chlorpropham (CIPC) R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Dichlormethan R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. (II) Sektion wurde überarbeitet. 6/6