M M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Ähnliche Dokumente
SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase.

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Entzündbare Gase. M M«

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase.

SICHERHEITSDATENBLATT

Seite : 1 / 5 SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : 0 gemäß VO (EG) 1907/2006 (REACH) Datum : 3 / 12 / 2010

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß RL 1907/2006/EG (REACH)

M M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Entzündbare Gase. M M«

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Entzündbare Gase. M M«

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

SICHERHEITSDATENBLATT Gemäß 1907/2006/EG (REACH)

SICHERHEITSDATENBLATT M M« : Aufgeführt in Anhang IV / V REACH, von der Registrierung ausgenommen. Verwendung

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Entzündbare Gase M M«

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Entzündbare Gase. M M«

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase. Postfach D Münster Deutschland

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

M M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

M M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase. Postfach D Münster Deutschland

M M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

2.1 : Entzündbare Gase

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

SICHERHEITSDATENBLATT M M« : Aufgeführt in Anhang IV / V REACH, von der Registrierung ausgenommen. Verwendung

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

M«Synonym (e) Artikel-Nr./EAN A / A / A /

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß RL 1907/2006/EG (REACH)

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

M«Synonym (e) Protadur E941 Secudur N Stickstoff Pharma

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

SICHERHEITSDATENBLATT

M«Synonym (e) Artikel-Nr./EAN A / A / A /

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : 0 M M« : Aufgeführt in Anhang IV / V REACH, von der Registrierung ausgenommen.

CB SICHERHEITSDATENBLATT

SICHERHEITSDATENBLATT

0 SICHERHEITSDATENBLATT M M« : Aufgeführt in Anhang IV / V REACH, von der Registrierung ausgenommen. Chemische Formel

M M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

M M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

EG-SICHERHEITSDATENBLATT nach TRGS 220

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase.

CAS-Nr : EG-Nr. : EG Index-Nr. : : Aufgeführt in Anhang IV / V REACH, von der Registrierung ausgenommen.

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Entzündbare Gase. M M«

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

: Aufgeführt in Anhang IV / V REACH, von der Registrierung ausgenommen. Chemische Formel

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

: Aufgeführt in Anhang IV / V REACH, von der Registrierung ausgenommen. Chemische Formel

SICHERHEITSDATENBLATT

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

2.1 : Entzündbare Gase M M« : Aufgeführt in Anhang IV / V REACH, von der Registrierung ausgenommen. Chemische Formel

Achtung SICHERHEITSDATENBLATT. Argon SDB-NR. 06B. Einstufung des Stoffs oder Gemischs. Kennzeichnungselemente

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase.

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase. Industriestraße 5 A Gumpoldskirchen Austria

: Stickstoff, verdichtet

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

M M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Sicherheitsdatenblatt-Nr.

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase.

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Entzündbare Gase. M M«

Sicherheitsdatenblatt-Nr.

Sicherheitsdatenblatt-Nr.

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

M M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Seite : 1 / 6 SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : 0 gemäß VO (EG) 1907/2006 (REACH) Datum : 3 / 12 / 2010

2.2 : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

Sicherheitsdatenblatt entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830

2.2 : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase. : Aufgeführt in Anhang IV / V REACH, von der Registrierung ausgenommen.

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

EG-SICHERHEITSDATENBLATT nach TRGS 220

Sicherheitsdatenblatt-Nr.

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : 1

: Krypton (verdichtet), KRYPTON (N40, N48, N48 Halogenfrei) : 077A : Krypton CAS-Nr. : EG-Nr. : Index-Nr. :--- Registrierungs-Nr.

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

SICHERHEITSDATENBLATT. : Aufgeführt in Anhang IV / V REACH, von der Registrierung ausgenommen. Verwendung

M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

MœM«Synonym (e) Artikel-Nr./EAN A / A / A /

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß RL 1907/2006/EG (REACH)

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : 0. ón óñj. 2.2 : Nicht entzündbare, 5.1 : Entzündend ( MœM«

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Entzündbare Gase. M M«

: Aufgeführt in Anhang IV / V REACH, von der Registrierung ausgenommen. Chemische Formel

SICHERHEITSDATENBLATT Revision - Ausgabenr. : : Nicht entzündbare, nicht giftige Gase.

Transkript:

Seite : 1 óm 2.1 : Entzündbare Gase Gefahr M M«ABSCHNITT 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname Sicherheitsdatenblatt-Nr. Chemische Bezeichnung Registrierungs-Nr. Chemische Formel : : : CAS-Nr. :1333-74-0 EG-Nr. :215-605-7 Index-Nr. :001-001-00-9 : Aufgeführt in Anhang IV / V REACH, von der Registrierung ausgenommen. : H2 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen : Industriell und berufsmäßig. Vor Anwendung Gefährdungsbeurteilung durchführen. Prüfgas / Kalibriergas. Laborzwecke. Chemische Reaktion / Synthese. Lasergas. Verwendung als Brennstoff. Schutzgas für Schweißprozesse. Zur Herstellung von Komponenten in der Elektronik- / Photovoltaikindustrie. Kontaktieren Sie Ihren Lieferanten für weitere Informationen über Verwendungen. Verwendungen von denen abgeraten wird : Nicht für Luftballons verwenden, Explosionsgefahr. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Bezeichnung des Unternehmens 1.4. Notrufnummer : SAUERSTOFFWERK STEINFURT Sellen 106 48565 Steinfurt GERMANY Notfall-Telefonnummer : +49 (0) 2551-9398-0

Seite : 2 ABSCHNITT 2. Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gefahrenklasse und -kategorie nach Verordnung EG 1272/2008 (CLP) Physikalische Gefahren Einstufung nach EG 67/548 oder EG 1999/45 2.2. Kennzeichnungselemente : Entzündbare Gase - Kategorie 1 - Gefahr - (CLP : Flam. Gas 1) - H220 Unter Druck stehende Gase - verdichtete Gase - Achtung - (CLP : Press. Gas Comp.) - H280 : F+; R12 Kennzeichnung nach Verordnung EG 1272/2008 (CLP). Gefahrenpiktogramm(e) Gefahrenpiktogramm Code Signalwort Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise M M«: GHS02 - GHS04 : Gefahr : H220 - Extrem entzündbares Gas. H280 - Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. - Prävention : P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. - Reaktion : P377 - Brand bei Gasleckage : Nicht löschen, bis Leckage ohne Gefahr gestoppt werden kann. P381 - Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. - Lagerung : P403 - An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. 2.3. Sonstige Gefahren ABSCHNITT 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1. Stoff / 3.2. Gemisch Stoff. CAS-Nr. Bezeichnung des Stoffes Inhalt EG-Nr. Einstufung(DSD) Einstufung(CLP) Index-Nr. Registrierungs-Nr. : 100 % 1333-74-0 F+; R12 Flam. Gas 1 (H220) 215-605-7 001-001-00-9 * 1 Press. Gas Comp. (H280) Enthält keine anderen Komponenten oder Verunreinigungen, die die Einstufung dieses Produktes beeinflussen. * 1: Aufgeführt in Anhang IV / V REACH, von der Registrierung ausgenommen. * 2: Registrierungszeitraum noch nicht abgelaufen. * 3: Registrierung nach REACH nicht erforderlich: Stoff wird importiert < 1t/a. Volltext der R-Sätze siehe Abschnitt 16. Volltext der Gefahrenhinweise siehe Abschnitt 16.

Seite : 3 ABSCHNITT 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen - Einatmen : Das Opfer ist unter Benutzung eines umluftunabhängigen Atemgerätes in frische Luft zu bringen. Warm und ruhig halten. Arzt hinzuziehen. Bei Atemstillstand künstliche Beatmung. - Hautkontakt : Schädliche Wirkungen dieses Produktes werden nicht erwartet. - Augenkontakt : Schädliche Wirkungen dieses Produktes werden nicht erwartet. - Verschlucken : Verschlucken wird nicht als möglicher Weg der Exposition angesehen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung : Hohe Konzentrationen können Ersticken verursachen. Symptome können Verlust der Bewegungsfähigkeit und des Bewusstseins sein. Das Opfer bemerkt das Ersticken nicht. ABSCHNITT 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel - Geeignete Löschmittel : Wassersprühstrahl oder Wassernebel. Trockenes Pulver. - Ungeeignete Löschmittel : Wasserstrahl zum Löschen ungeeignet. Kohlendioxid. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Spezielle Risiken Gefährliche Verbrennungsprodukte 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Spezifische Methoden Spezielle Schutzausrüstung für die Feuerwehr : Einwirkung von Feuer kann Bersten / Explodieren des Behälters verursachen. : Behälter aus dem Wirkbereich des Brandes entfernen, wenn dies gefahrlos möglich ist. Wenn möglich, Gasaustritt stoppen. Maßnahmen der Brandbekämpfung auf den Brand in der Umgebung abstimmen. Druckbehälter können bersten, wenn sie direktem Feuer bzw. Wärmestrahlung durch Feuer ausgesetzt sind. Gefährdete Druckbehälter mit Wassersprühstrahl aus geschützter Position kühlen. Schadstoffbelastetes Löschwasser nicht in Abläufe und die Kanalisation gelangen lassen. Ausströmendes brennendes Gas nur löschen, wenn es unbedingt nötig ist. Eine spontane explosionsartige Wiederentzündung ist möglich. Jedes andere Feuer löschen. Wassersprühstrahl oder Wassernebel einsetzen, um Rauch niederzuschlagen. : In geschlossenen Räumen umluftunabhängiges Atemgerät benutzen. Standardschutzkleidung und -ausrüstung (Umluftunabhängiges Atemschutzgerät) für die Feuerwehr. Standard EN 137 - Umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit Vollgesichtsmaske. Standard EN 469 - Schutzkleidung für die Feuerwehr.Standard EN 659 - Schutzhandschuhe für die Feuerwehr.

Seite : 4 ABSCHNITT 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren : Versuchen, den Gasaustritt zu stoppen. Gebiet räumen. Beim Betreten des Bereiches umluftunabhängiges Atemgerät benutzen, sofern nicht die Ungefährlichkeit der Atmosphäre nachgewiesen ist. Für ausreichende Lüftung sorgen. Das Risiko explosionsfähiger Atmosphäre ist zu berücksichtigen. Zündquellen beseitigen. Örtlichen Alarmplan beachten. Auf windzugewandter Seite bleiben. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen : Versuchen, den Gasaustritt zu stoppen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 6.4. Verweis auf andere Abschnitte ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung : Umgebung belüften. 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Sicherer Umgang mit dem Stoff Sicherer Umgang mit dem Druckgasbehälter. : Siehe auch Abschnitte 8 und 13. : Nur erfahrene und entsprechend geschulte Personen sollten unter Druck befindliche Gase handhaben. Umgang mit dem Stoff im Einklang mit allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen und Sicherheitsanweisungen. Nur solche Ausrüstung verwenden, die für dieses Produkt und den vorgesehenen Druck und Temperatur geeignet ist. Im Zweifelsfall den Gaselieferanten konsultieren. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Vor dem Einleiten von Gas Ausrüstung luftfrei spülen. Von Zündquellen, einschließlich elektrostatischen Entladungen, fernhalten. Beim Umgang mit dem Produkt nicht rauchen. Die Möglichkeit der Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre und der Einsatz von explosionssicherer Ausrüstung sind zu bewerten. Den Einsatz von nicht funkenerzeugenden Werkzeugen in Betracht ziehen. Stellen Sie sicher, dass das gesamte Gassystem vor dem Gebrauch (und danch regelmäßig) auf Lecks geprüft wurde (wird). Sicherheitsventil(e) in Gasanlagen vorsehen. Gas nicht einatmen. Produktaustritt an die Atmosphäre vermeiden. : Bedienungshinweise des Gaselieferanten beachten. Eindringen von Wasser in den Gasbehälter verhindern. Rückströmung in den Gasbehälter verhindern. Gasflaschen vor mechanischer Beschädigung schützen; nicht ziehen, nicht rollen, nicht schieben, nicht fallen lassen. Für den Transport von Gasflaschen, selbst auf kurzen Strecken, immer einen Flaschenwagen oder anderen geeigneten Handwagen benutzen. Ventilschutzkappe nicht entfernen bevor die Flasche an einer Wand oder einen Labortisch oder auf einen Flaschenständer gestellt wurde, und zum Gebrauch bereit ist. Falls der Benutzer irgendwelche Schwierigkeiten bei der Bedienung des Flaschenventils bemerkt, den Gebrauch unterbrechen und Kontakt mit dem Lieferanten aufnehmen. Versuchen Sie nie, Ventile oder Sicherheitsdruckentlastungseinrichtungen am Behälter zu reparieren.

Seite : 5 ABSCHNITT 7. Handhabung und Lagerung (Fortsetzung) Beschädigungen an diesen Einrichtungen müssen umgehend dem Lieferanten mitgeteilt werden. Ventilanschlüsse des Behälters sauber und frei von Verunreinigungen halten, insbesondere frei von Öl und Wasser. Setzen Sie die Auslasskappen oder -stöpsel und die Ventilschutzkappe wieder auf, sobald der Behälter von der Anlage getrennt wird. Das Ventil des Behälters nach jedem Gebrauch und nach der Entleerung schließen, auch wenn er noch immer angeschlossen ist. Versuchen Sie nicht, das Gas von einer Gasflasche oder Behälter in einen anderen umzufüllen. Benutzen Sie nie Flammen oder elektrische Heizgeräte zur Druckerhöhung im Behälter. Das Produktetikett dient der Identifizierung des Inhalts der Gasflasche und darf nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten 7.3. Spezifische Endanwendungen : Behälter bei weniger als 50 C an einem gut gelüfteten Ort lagern. Bei der Lagerung von oxidierenden Gasen und anderen brandfördernden Stoffen fernhalten. Behälter aufrecht stehend lagern und gegen Umfallen sichern. Gelagerte Flaschen sollten regelmäßig auf Leckagen und korrekte Lagerbedingungen geprüft werden. Ein Ventilschutzring sollte vorhanden sein oder die Ventilschutzkappe angebracht werden. Die Behälter sollten an einem Ort ohne Brandgefahr und entfernt von Wärme- und Zündquellen gelagert werden. Die elektrische Ausrüstung in Lagerbereichen sollte auf das Risiko der Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre abgestimmt sein. Alle Vorschriften und örtlichen Erfordernisse an die Lagerung von Behältern müssen eingehalten werden. Die Behälter nicht unter Bedingungen lagern, die die Korrosion beschleunigen. Von brennbaren Stoffen fernhalten. ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter DNEL: Abgeleiteter Nicht Effekt Level ( Beschäftigte) PNEC: Abgeschätzte Nicht Effect Konzentration : Es liegen keine Angaben vor. : Es liegen keine Angaben vor. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition 8.2.1. Geeignete technische : Anlagen, die unter Druck stehen, sollten regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden. Steuerungseinrichtungen Gas Detektoren einsetzen, falls entzündbare Gase/Dämpfe freigesetzt werden können. Allgemeine und und lokale Absaugung vorsehen. Arbeitserlaubnisverfahren z.b. bei Wartungsarbeiten in Betracht ziehen. 8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen, : Eine Gefährdungsbeurteilung sollte für alle Arbeitsbereiche erstellt und dokumentiert sein, in z.b. Persönliche Schutzausrüstung der alle Risiken der Verwendung des Produktes erfasst sind und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung abgeleitet wird. Die folgenden Empfehlungen sollten in Betracht gezogen werden: Persönliche Schutzausrüstung, die in Übereinstimmung mit EN / ISO-Normen steht, auswählen.

Seite : 6 ABSCHNITT 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen (Fortsetzung) Augen- / Gesichtschutz Hautschutz : Schutzbrille mit Seitenschutz tragen. Standard EN 166 - Persönlicher Augenschutz. - Handschutz : Arbeitshandschuhe bei der Handhabung von Druckbehältern, Druckgasflaschen tragen. Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken. - Sonstige Schutzmaßnahmen : Beim Ungang mit Druckgasflaschen / Druckbehältern Sicherheitsschuhe tragen. Die Verwendung von flammensicherer anti-statischer Schutzkleidung in Betracht ziehen. Standard EN ISO 20345 - Persönliche Schutzausrüstung - Sicherheitsschuhe. Standard EN ISO 14116 - Flammenhemmende Materialien. Standard EN ISO 1149-5 - Schutzkleidung: Elektrostatische Eigenschaften. Atemschutz ThermischeGefahren : Keine erforderlich. : Keine erforderlich. 8.2.3. Begrenzung und Überwachung : Außer allgemein anzuwendender Arbeitsschutzmaßnahmen für Gefahrstoffe sind keine der Umweltexposition weiteren besonderen Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. ABSCHNITT 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Physikalischer Zustand bei 20 C / 101. : Gas. 3kPa Farbe : Farblos. Geruch : Geruchlos. ph-wert Molmasse [g/mol] : 2 Schmelzpunkt [ C] : -259 Siedepunkt [ C] : -253 Kritische Temperatur [ C] : -240 Flammpunkt [ C] : Nicht anwendbar auf Gase und Gasgemische. Verdampfungsgeschwindigkeit (Äther=: Nicht anwendbar auf Gase und Gasgemische. 1) Zündgrenzen [Vol.% in Luft] : 4-77 Dampfdruck [20 C] Relative Dichte, Gas (Luft=1) : 0,07 Relative Dichte, flüssig (Wasser=1) : 0,07 Löslichkeit in Wasser [mg/l] : 1,6 Verteilungskoeffizient n-oktanol/ : Nicht anwendbar auf anorganische Gase. Wasser [log Kow] Zündtemperatur [ C] : 560 Viskosität bei 20 C [mpa.s] Explosive Eigenschaften Oxidierende Eigenschaften 9.2. Sonstige Angaben Sonstige Angaben : Brennt mit unsichtbarer Flamme.

Seite : 7 ABSCHNITT 10. Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4. Zu vermeidende Bedingungen 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte ABSCHNITT 11. Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Ätz-/Reizwirkung auf die Haut schwere Augenschädigung/-reizung Sensibilisierung der Atemwege/Haut Kanzerogenität Mutagenität Reproduktionstoxizität Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben : Keine Gefahren durch Reaktivität außer denen, die in den nachfolgenden Unterabschnitten beschrieben sind. : Stabil unter normalen Bedingungen. : Kann mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Kann mit brandfördernden Stoffen heftig reagieren. : Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. : Luft, Oxidationsmittel. Weitere Informationen zur Materialverträglichkeit: siehe ISO11114. : Unter normalen Bedingungen bei Verwendung und Lagerung werden gefährliche Zersetzungsprodukte nicht erzeugt. : Toxische Wirkungen des Produkts sind nicht bekannt. : Nicht anwendbar auf Gase und Gasgemische. 12.1. Toxizität Bewertung 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Bewertung 12.3. Bioakkumulationspotenzial Bewertung : Das Produkt verursacht keine Umweltschäden. : Das Produkt verursacht keine Umweltschäden. : Das Produkt verursacht keine Umweltschäden.

Seite : 8 ABSCHNITT 12. Umweltbezogene Angaben (Fortsetzung) 12.4. Mobilität im Boden Bewertung : Das Produkt verursacht keine Umweltschäden. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung : Nicht als PBT oder vpvb klassifiziert. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Wirkung auf die Ozonschicht Auswirkung auf die globale Erwärmung ABSCHNITT 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Verzeichnis gefährlicher Abfälle ( Entscheidung der Kommission EG 2001/118) 13.2. Zusätzliche Information ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport 14.1. UN-Nummer : Nicht in Bereichen ablassen, wo das Risiko der Bildung eines explosionsfähigen Gas/Luft- Gemisches besteht. Nicht verbrauchtes Gas mit einem geeigneten Brenner mit Flammenrückschlagsicherung verbrennen. Nicht in die Kanalisation, Keller, Arbeitsgruben und ähnliche Plätze, an denen die Ansammlung des Gases gefährlich werden könnte, ausströmen lassen. Für weitere Information über die Abfallbeseitigung siehe den EIGA-Code of practice Doc 30/ 10 ""Disposal of gases"" verfügbar unter http://www.eiga.org. Sicherstellen, dass Emmissionswerte lokaler Regelwerke oder Betriebsgenehmigungen eingehalten werden. : 16 05 04: Gase in Druckbehältern (einschließlich Halone), die gefährliche Stoffe enthalten. UN-Nummer : 1049 Gefahrzettel Nr. nach ADR/RID, Kennzeichnung nach IMDG, IATA óm : 2.1 : Entzündbare Gase 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Transport im Straßen-/ Eisenbahnverkehr (ADR/RID) Transport im Luftverkehr (ICAO-TI / IATA-DGR) Transport im Seeverkehr (IMDG) : WASSERSTOFF, VERDICHTET : HYDROGEN, COMPRESSED : HYDROGEN, COMPRESSED

Seite : 9 ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport (Fortsetzung) 14.3. Transportgefahrenklasse(n) Transport im Straßen-/ Eisenbahnverkehr (ADR/RID) Klasse : 2 Klassifizierungscode : 1 F Nummer zur Kennzeichnung der : 23 Gefahr Tunnel Beschränkungungscode : B/D : Beförderung in Tanks: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien B, C, D und E. Sonstige Beförderungen: Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorien D und E. Transport im Luftverkehr (ICAO-TI / IATA-DGR) Klasse/Division Nebengefahr(en) : 2.1 Transport im Seeverkehr (IMDG) Klasse/Division Nebengefahr(en) : 2.1 Notfall Plan (EmS) - Feuer Notfall Plan (EmS) - Leckage 14.4. Verpackungsgruppe Transport im Straßen-/ Eisenbahnverkehr (ADR/RID) Transport im Luftverkehr (ICAO-TI / IATA-DGR) Transport im Seeverkehr (IMDG) 14.5. Umweltgefahren Transport im Straßen-/ Eisenbahnverkehr (ADR/RID) Transport im Luftverkehr (ICAO-TI / IATA-DGR) Transport im Seeverkehr (IMDG) : F-D : S-U 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Verpackungsanweisung(en) Transport im Straßen-/ Eisenbahnverkehr (ADR/RID) Transport im Luftverkehr (ICAO-TI / IATA-DGR) Passagier- und Frachtflugzeug Nur Frachtflugzeug : P200 : DO NOT LOAD IN PASSENGER AIRCRAFT. : Allowed. Verpackungsanweisung - Nur : 200 Frachtflugzeug Transport im Seeverkehr (IMDG) : P200 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender : Möglichst nicht in Fahrzeugen transportieren, deren Laderaum nicht von der Fahrerkabine getrennt ist. Der Fahrer muß die möglichen Gefahren der Ladung kennen und er muß wissen, was bei einem Unfall oder Notfall zu tun ist. Vor dem Transport : - Behälter sichern. - Das Flaschenventil muß geschlossen und dicht sein. - Die Ventilverschlußmutter oder der Verschlußstopfen (soweit vorhanden) muß korrekt befestigt sein.

Seite : 10 ABSCHNITT 14. Angaben zum Transport (Fortsetzung) - Die Ventilschutzeinrichtung (soweit vorhanden) muß korrekt befestigt sein. - Ausreichende Lüftung sicherstellen. 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/ 78 und gemäß IBC-Code ABSCHNITT 15. Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG-Gesetzgebung Verwendungsbeschränkung(en) Seveso Richtlinie 96/82/EG Nationale Gesetzgebung Nationale Gesetzgebung 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung ABSCHNITT 16. Sonstige Angaben : Angeführt. : Alle nationalen/örtlichen Vorschriften beachten. : Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA) muß für dieses Produkt nicht erstellt werden. Änderungen : Überarbeitetes Sicherheitsdatenblatt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 453/ 2010. Schulungshinweise Weitere Angaben Volltext der R-Sätze in Abschnitt 3. Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 3. HAFTUNGSAUSSCHLUSS : Es ist sicherzustellen, daß die Mitarbeiter das Brandrisiko beachten. Das Risiko des Erstickens wird oft übersehen und muß bei der Unterweisung der Mitarbeiter besonders hervorgehoben werden. : Dieses Sicherheits-Datenblatt wurde im Einklang mit geltenden europäischen Richtlinien erstellt. Es gilt für alle Länder, die diese Richtlinien in ihre nationale Gesetzgebung übernommen haben. : R12 : Hochentzündlich. : H220 - Extrem entzündbares Gas. H280 - Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. : Bevor das Produkt in irgendeinem neuen Prozeß oder Versuch benutzt wird, sollte eine sorgfältige Untersuchung über die Materialverträglichkeit und die Sicherheit durchgeführt werden. Die Angaben in diesem Dokument sind keine vertraglichen Zusicherungen von Produkteigenschaften. Sie stützen sich auf den heutigen Stand der Kenntnisse. Ende des Dokumentes