Nr. 1343, Woche 38, 19. Sept. 2017 DER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV, Film und Software OVG Berlin-Brandenburg: Kanzleramt muss (noch) keine Details über dienstliche Abendessen der Bundeskanzlerin preisgeben Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat im Rahmen eines Eilrechtsschutz-Verfahrens entschieden, dass die Bundeskanzlerin vorläufig nicht verpflichtet ist, dem Betreiber der Internet-Site abgeordnetenwatch.de, der unter anderem in einem Blog die Ergebnisse seiner Recherchen z.b. zu den Themen Nebentätigkeiten von Abgeordneten, Parteispenden und Lobbyismus verbreitet, Auskunft zu bestimmten von ihr im Bundeskanzleramt durchgeführten Abendessen zu geben (Beschluss vom 08.09.2017 Az.: OVG 11 S 49.17). Zuvor hatte die erste Instanz, das Verwaltungsgericht Berlin, anders entschieden und das Bundeskanzleramt im Wege einstweiliger Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft darüber zu erteilen, aus welchem gesellschaftlichen Anlass und an welchem Tag (Tag, Monat, Jahr) nicht-private Das Bundeskanzleramt muss vorerst keine Details zu den dienstlichen Abendessen der Kanzlerin bekanntgeben (Copyright: visitberlin, Foto: Wolfgang Schlovien) Abendessen der Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt seit November 2005 stattfanden, an denen auch Personen teilnahmen, die zum Zeitpunkt der Abendessen kein politisches Amt oder Mandat innehatten. In der Pressemitteilung Nr. 24/2017 erläutert das OVG den Vorgang: Der hiergegen lehnt. Es bestünden bereits Zweifel an der Bestimmtheit der vom Verwaltungsgericht formulierten Auskunftsanordnung. Insbesondere bleibe unklar, was unter einem gesellschaftlichen Anlass zu verstehen sei. Jedenfalls komme der Erlass der einstweiligen Anordnung, mit der die Hauptsache vollständig und endgültig vorweggenommen werde, nicht in Betracht, weil nicht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass dem Antragsteller ein entsprechender Auskunftsanspruch zustehe. Im Hinblick auf die presserechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei zweifelhaft, ob der im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Auskunftsanspruch einer Bundesbehörde entgegengehalten werden könne. Zwar würden in derartigen Konstellationen presserechtliche Auskunftsansprüche unmittelbar auf die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) gestützt. Ob sich der Antragsteller, der als Betreiber einer Internetseite mit einem entsprechenden Weblog ein so genanntes Telemedium betreibe, entsprechend unmittelbar auf die im selben Grundgesetzartikel verankerte Rundfunkfreiheit stützen könne, bedürfe aber einer näheren Prüfung im Hauptsacheverfahren. (ps) Über 69.000 archivierte Titel! Recherchieren Sie kostenlos unter www.titelschutzanzeiger.de Inhalt Seite Titelübersicht... 2 Titelschutzanzeigen: 24 Neue Titel geschützt... 3 + 5 Impressum... 4 eingereichten Beschwerde der Bundesrepublik hat das Oberverwaltungsgericht stattgegeben und den Eilantrag auf Verpflichtung zur Auskunftserteilung abgewww.titelschutzanzeiger.de Fon: +49 (40) 60 90 09-61 Fax: +49 (40) 60 90 09-66
DER Nr. 1343, Woche 38, 19. Sept. 2017 Die 24 neuen Titel dieser Woche A Auf Station Die Kinderklinik B Berlin Wittenbergplatz Bookies Bookies Tierische Lesezeichen zum Häkeln D Das KaDeWe. Eine Berliner Legende Das Kaufhaus Das Kaufhaus des Westens. Ein Familienepos DER PROFESSOR Deutschlank Die Geschichte eines Parfums E ELEKTROMOBILITÄT AUTO & HAUS Es war einmal...auf Ibiza: Aschenputtel Verliebt in einen Millionär Es war einmal... nach Roald Dahl Es war einmal...auf Ibiza: Rapunzel Gefangen im Modelbusiness Es war einmal...auf Ibiza: Schneewittchen und die sexy Seven I In 80 Frauen um die Welt J Jagd durch London M Menschen im Kaufhaus P Platzhirsche s smartliving-magazin Song für Mia Spiel die Geissens untern Tisch T The Dreamhouse Drei Träume unter einem Dach W Wir bekommen dein Baby Promimütter helfen Die nächste Ausgabe erscheint am Der Titelschutz Anzeiger Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel 04.10.2017, Woche 40, Nr. 1345 26.09.2017, Woche 39, Nr. 1344 Anzeigenschluss: 29.09.2017, 10 Uhr Anzeigenschluss: 22.09.2017, 10 Uhr Verbraucherzentrale Bundesverband verlängert Vertrag mit Vorstand Klaus Müller Der oberste deutsche Verbraucherschützer Klaus Müller bleibt bis 2024 im Amt (Foto: vzbv, Marco Urban) Der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband Klaus Müller wird bis 2024 im Amt bleiben. Der vzbv-verwaltungsrat hat den entsprechenden Vertrag vorzeitig um weitere fünf Jahre verlängert. Der studierte Volkswirt hat das Amt der in Berlin ansässigen Organisation im Jahr 2014 übernommen. Der Bundesverband ist die Stimme der Verbraucher gegenüber der Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Als Dachverband der 16 Verbraucherzentralen der Länder und 24 Verbraucherschutz-Organisationen bündelt er die Kräfte des Verbraucherschutzes. Er ist mit Büros in Berlin und Brüssel präsent. (ps) 2
DER Nr. 1343, Woche 38, 19. Sept. 2017 Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: ELEKTROMOBILITÄT AUTO & HAUS in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für Print und Internet. smartliving-magazin in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. ARCHITEKTURMEDIEN GmbH Bernerstraße 79, 60437 Frankfurt Status Verlag GbR Dieselstraße 50, 73734 Esslingen Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Deutschlank in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Onlineund Offline-Dienste). 7NXT Health GmbH Rungestraße 22-24, 10179 Berlin Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für die folgenden Titel: Bookies Bookies Tierische Lesezeichen zum Häkeln in allen Schreibweisen, Darstellungsformen, Schriftarten, Abkürzungen, Abwandlungen, Zusammensetzungen, Wortverbindungen, Titelkombinationen, Untertiteln, grafischen Darstellungen und mit allen Zusätzen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Bild-, Ton- und Datentäger aller Art, elektronische und digitale Medien und Onlinedienste und sonstige Online-Medien und -Produkte sowie Internet. Löffler-Wenzel-Sedelmeier PartG mbb Rechtsanwälte Königstraße 1A, 70173 Stuttgart Top News aus Werbung, Marketing und Medien www.new-business.de Jagd durch London Es war einmal... nach Roald Dahl in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD- ROM, DVDs, CD-i, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien. Anwaltskanzlei Bettina Krause Hauptstraße 23, 82327 Tutzing Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: In 80 Frauen um die Welt Platzhirsche DER PROFESSOR Die Geschichte eines Parfums Song für Mia Das Kaufhaus Menschen im Kaufhaus Berlin Wittenbergplatz Das KaDeWe. Eine Berliner Legende Das Kaufhaus des Westens. Ein Familienepos in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien und sonstigen Werkarten, insbesondere für Druckereierzeugnisse, Fernsehen, Film, Hörfunk, Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke sowie Softwareerzeugnisse. Rechtsanwalt Dr. Patrick Baronikians Balanstraße 57, 81541 München 3
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DER Nr. 1343, Woche 38, 19. Sept. 2017 Impressum: DER Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Nebendahlstr. 16 22041 Hamburg Fon: (040) 609 009-0 Fax: (040) 609 009-66 titelschutz-anzeiger@presse-fachverlag.de www.titelschutzanzeiger.de Verleger/Herausgeber: Peter Strahlendorf (v.i.s.d.p.) PS Titelschutzanzeigen verantwortlich: Birgit Weselmann -57 Redaktion: Ralf Deppe (RD) -80 Erscheinungsweise: wöchentlich (dienstags) Druckauflage: 3.400 Verbreitete Auflage: 3.100 Der Titelschutz Anzeiger mit Software Titel: Erscheinungsweise: monatlich Druckauflage: 5.400 Verbreitete Auflage: 5.200 Empfängerkreis: Bezugspreis: Preis Titelschutzanzeige: Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare, Geschäftsführer und Entscheider in Verlagen, Hörfunk- und TV-Anstalten, Produ zenten von audiovisuellen, digitalen und elektronischen Medien (Film, Fernsehen, Video, Tonträger, Software). Für Empfänger aus dem o.g. Verkehrskreis kostenlos. p.a. 80,- Euro inkl. Versand, zzgl. USt. (Ausland: zzgl. Versandkosten) Standard mit einem Titel 150,- Euro jeder weitere Titel innerhalb einer Anzeige plus 35,- Euro jeweils zzgl. USt. Unter Hinweis auf 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für: The Dreamhouse Drei Träume unter einem Dach Wir bekommen dein Baby Promimütter helfen Spiel die Geissens untern Tisch Auf Station Die Kinderklinik Es war einmal...auf Ibiza: Aschenputtel Verliebt in einen Millionär Es war einmal...auf Ibiza: Schneewittchen und die sexy Seven Es war einmal...auf Ibiza: Rapunzel Gefangen im Modelbusiness in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-i, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art. Anzeigenschluss: Bankverbindung: jeweils Freitag, 10 Uhr Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 9 vom 1.1.2017 IBAN: DE35200505501105212649 BIC/SWIFT: HASPDEHHXXX Handelsregister HRA 96 228 Ust.-Id-Nr. DE813310785 Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Brienner Straße 9, 80333 München Druck: Lehmann Offsetdruck GmbH Gutenbergring 39, 22848 Norderstedt 2017 Presse Fachverlag, Hamburg. Alle Rechte beim Verlag. Auch der auszugsweise Nachdruck oder Vervielfältigungen, die ganze oder teilweise Übernahme der systematischen Einteilung sowie die gewerbliche Nutzung der Adressen- oder Namensmaterialien sind nicht gestattet. Anzeigenentwürfe des Verlages sind urheberrechtlich geschützt. Der Verlag hat die alleinigen Nutzungsrechte für die von ihm erstellten Anzeigen. Übernahme nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung. Die Rechte für die Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über PMG Presse-Monitor GmbH, Tel. 030/28493-0 oder www.presse-monitor.de JETZT ONLINE ZUSTIFTEN! Für Dich! Ein Kinderlächeln. Was gibt es Schöneres? Mit Ihrer Hilfe können noch mehr Kinder eine unbeschwerte Kindheit erleben. Ihre Zuwendung an die SOS-Kinderdorf-Stiftung bewirkt mehr Freude. Mehr Glück. Mehr Kindheit. Und das nachhaltig! Über 69.000 archivierte Titel! Recherchieren Sie kostenlos unter www.titelschutzanzeiger.de 5
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