Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr RA D0-104 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 5. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten 53R6654

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bei den Fahrzeugtypen 9, M12x1,5, Kegelwinkel 60 beim Fahrzeugtyp S, T, R, H und J

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ZP Nm M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 639, 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewinde

Nm M12x1,5 WH, JK Radmutter, Kegel 60, Gewinde ½-Zoll Nm

Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 41 mm 164, 164G, 166, 251 Radschraube, Kugel Ø 24 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 41 mm

Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

L, LS, LW, N Serien-Radschraube, Kegel 60, ZP Nm Gewinde M12x1,75, Schaftlänge 29 mm

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120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 8R, 8R1 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Radschraube, Kegel 60, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

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Nm M12x1, Nm M14x1,5 WH, JK Radmutter, Kegel 60, Gewinde ½-Zoll Nm

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Adapterscheibe: Ø72.5 Ø92 d= geprüfte Radlast: bei Reifenabrollumfang:

M12x1,5, Kegelwinkel 60

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Raddaten. Verwendungsbereich

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Serien-Befestigungsteile, Kugelbund Ø28 mm, Gewinde M14x1,5 (siehe Auflagen S101 ff.)

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kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise 205/70R15C 215/65R15 215/65R15C 215/70R15 205/70R15C 215/65R15C T03 T06 T04

Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment. Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm

Befestigungsteile, Kugelbund Ø28 mm, Gewinde M14x1,5 (siehe Auflagen S101 ff.)

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Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

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Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1,5

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr RA A0-104 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 8

Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment. Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1,5. M12x1,5.

Gutachten WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47217

Radtyp: CA einteiliges Leichtmetallsonderrad

II. Zulässige Rad- / Reifenkombinationen an Achse 1 und Achse 2, Auflagen

Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr RA D0-104 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 12. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten

RE / ohne Ring 5/115/71,

T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO

X2 PXF.7517 X2/63,3-57,1 4/100/57,

T e i l e g u t a c h t e n nach 19/3 StVZO

B7 NRG66 B7/Z15 Ø70-66,6 5/112/66,

X9 MAM S X9 / ohne Ring 5/120/74,

Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr RA F0-306 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 9. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten DE706

II. Zulässige Rad- / Reifenkombinationen an Achse 1 und Achse 2, Auflagen

Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment

Transkript:

Anlage- Seite : 1 / 5 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung:.23 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 630 kg bei Reifenabrollumfang: 1950 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.b. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment GE6, GG1, GG2, GG3, GG5, GG6, GP1, GK Radmutter, Kegel 60, Gewinde M12x1,5 ZP40333 110 Nm -~HO-4-100-56-ET45_.docx

Anlage- Seite : 2 / 5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GE6 e6*2001/116*0126*.. GE6 e6*2007/46*0011*.. GG1 e6*2001/116*0125*.. GG1 e6*2007/46*0010*.. GG2 e6*2001/116*0127*.. GG2 e6*2007/46*0015*.. GG3 e6*2001/116*0128*.. GG3 e6*2007/46*0016*.. GG5 e6*2001/116*0131*.. GG5 e6*2007/46*0013*.. GG6 e6*2001/116*0132*.. GG6 e6*2007/46*0014*.. GP1 e6*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kw) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 73 Honda Jazz, Jazz Hybrid 185/55R16 A02) bis A10) A01)G3S)K03)K54) 195/50R16 A01)G3S)K01)K04)K12)K54) 205/45R16 A01)K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GK e6*2007/46*0162*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kw) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 Honda Jazz 185/55R16 A02) bis A10) A01)G3T)K57) 195/50R16 A01)K01)K57) 205/45R16 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. -~HO-4-100-56-ET45_.docx

Anlage- Seite : 3 / 5 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ( 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. -~HO-4-100-56-ET45_.docx

Anlage- Seite : 4 / 5 G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 30 vor der Radmitte bis Oberkante Stoßfänger komplett umzulegen, - die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung der Kunststoffradhäuser sind zu entfernen, - die Kunststoffradhäuser sind in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, - die ins Radhaus ragende Ausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auszuschneiden oder warm nach außen einzuformen. -~HO-4-100-56-ET45_.docx

Anlage- Seite : 5 / 5 K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45 hinter der Radmitte komplett umzulegen, - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. DDie Anlage Nr. mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, 17.03.2016 -~HO-4-100-56-ET45_.docx