Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

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Transkript:

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Cleaner Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, 1.2 von denen abgeraten wird 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant (Hersteller/Importeur/Alleinvertreter/nachgeschalteter Anwender/Händler) Reuter GmbH & Co. KG Straße : Schimmelbuschstr. 9e Postleitzahl/Ort : D 40699 Erkrath Telefon : +49 21173060430 Telefax : +49 21173060477 Email : mail@oreuter.de 1.4 Notrufnummer +49 171 54 50 200 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Eye Irrit. 2 ; H319 - Schwere Augenschädigung/-reizung : Kategorie 2A ; Verursacht schwere Augenreizung. Skin Irrit. 2 ; H315 - Ätz-/Reizwirkung auf die Haut : Kategorie 2 ; Verursacht Hautreizungen. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenpiktogramme Ausrufezeichen (GHS07) Signalwort Achtung Gefahrenhinweise H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. Sicherheitshinweise P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. 2.3 Sonstige Gefahren Seite : 1 / 6

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe PHOSPHORSÄURE ; EG-Nr. : 231-633-2; CAS-Nr. : 7664-38-2 Gewichtsanteil : 10 - < 15 % Einstufung 1272/2008 [CLP]: Skin Corr. 1B ; H314 Eye Dam. 1 ; H318 Zusätzliche Hinweise Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Angaben Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Nach Einatmen Nach Einatmen von Sprühnebeln sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Bei Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken KEIN Erbrechen herbeiführen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Wasser im Überschuss 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Geeignetes Atemschutzgerät benutzen. 5.4 Zusätzliche Hinweise Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen 6.1 anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Seite : 2 / 6

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 6.4 Verweis auf andere Abschnitte ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Vermeiden von: Augenkontakt Hautkontakt Einatmen von Dämpfen oder Nebel/Aerosole Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Behälter dicht geschlossen halten. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Behälter vor Beschädigung schützen. Schützen gegen UV-Einstrahlung/Sonnenlicht Zusammenlagerungshinweise Lagerklasse : 12 Lagerklasse (TRGS 510) : 12 7.3 Spezifische Endanwendungen ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte PHOSPHORSÄURE ; CAS-Nr. : 7664-38-2 Grenzwerttyp (Herkunftsland): TRGS 900 ( D ) Parameter : E: einatembare Fraktion Grenzwert : 2 mg/m 3 Spitzenbegrenzung : 2(I) Bemerkung : Y Version : 01.09.2012 Grenzwerttyp (Herkunftsland): STEL ( EC ) Grenzwert : 2 mg/m 3 Version : 08.06.2000 Grenzwerttyp (Herkunftsland): TWA ( EC ) Grenzwert : 1 mg/m 3 Version : 08.06.2000 Angaben zum Arbeitsplatzgrenzwert gemäß RCP-Methode nach TRGS 900 ( D ) Grenzwerttyp (Herkunftsland): Errechneter RCP-Arbeitsplatzgrenzwert ( D ) Grenzwert : nicht relevant 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Atemschutz Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Handschutz Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen Augen-/Gesichtsschutz Gestellbrille mit Seitenschutz ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Seite : 3 / 6

Sicherheitsrelevante Basisdaten Siedebeginn und Siedebereich : ( 1013 hpa ) > 120 C Flammpunkt : keine/keiner Dampfdruck : ( 50 C ) < 1000 hpa Dichte : ( 20 C ) 1-2 g/cm 3 9.2 Sonstige Angaben ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Korrosiv gegenüber Metallen. 10.1 Reaktivität 10.2 Chemische Stabilität 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4 Zu vermeidende Bedingungen 10.5 Unverträgliche Materialien 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Reizt die Augen und die Haut. Sensibilisierung Nach Einatmen ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Nach Neutralisation ist keine Toxizität mehr zu beobachten. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit 12.3 Bioakkumulationspotenzial 12.4 Mobilität im Boden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung 12.6 Andere schädliche Wirkungen 12.7 Zusätzliche ökotoxikologische Informationen Seite : 4 / 6

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen. Entsorgung des Produkts/der Verpackung Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe 14.5 Umweltgefahren 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische 15.1 Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse (WGK) Klasse : 1 (Schwach wassergefährdend) Einstufung gemäß VwVwS Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) entzündbare Flüssigkeit gemäß BetrSichV. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben 16.1 Änderungshinweise 03. Gefährliche Inhaltsstoffe 16.2 Abkürzungen und Akronyme 16.3 Wichtige Literaturangaben und Datenquellen Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung 16.4 (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 16.5 Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Seite : 5 / 6

H315 H319 16.6 Schulungshinweise 16.7 Zusätzliche Angaben Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenreizung. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Seite : 6 / 6