Weiz, die Stadt voll Energie
Wärmenutzung aus gereinigtem Abwasser der Kläranlage Weiz
Kläranlage Weiz
ANLAGENTEILE Hebewerk Rechenanlage + Sandfang Vorklärung Zwischenhebewerk Belebungsbecken Nachklärbecken Faulturm Gasspeicher + BHKW Schlammentwässerung
Übersichtsplan 8 8 8 7 7 1 1 10 7 2 M 10 10 7 9 M 7 BIOTOP 3 VKB2 SANDFANG 4 3 VKB2 5 5 8 10 10 5 BB1 10 8 7 5 BB2 10 6 NKB2 6 NKB1
AUSBAUDATEN Ausbaugröße: Tageszufluss: 30.000 EGW min. 3.500 m3/d (Trockenwetter) max. 16.000 m3/d (Regenwetter) Beckenvolumina (ohne Nachklärung): Volumen Nachklärbecken: 3.000 m3 2.400 m3 Schlammanfall (Trockensubstanz): 1,5 Tonnen/d bzw. 550 t/a
FAULGASNUTZUNG Faulgasanfall: 500 m3/d bzw. 180.000 m3/a Wird verwendet für Heizung Betriebsgebäude und Faulturm Stromerzeugung durch BHKW Leistung BHKW Stromproduktion 55 kw ca. 150.000 kwh/a
Projekt WasteWaterHeat
Ausgangssituation Das gereinigte Abwasser der Kläranlage Weiz soll für die Wärme- und Kälteerzeugung mit Wärmepumpen für 2-4 benachbarten Gebäude als Wärmequelle und -senke verwendet werden. Es erfolgt in jedem der versorgten Gebäude die Errichtung einer dezentralen Wärmepumpe um eine individuelle Beheizung bzw. Kühlung der einzelnen Gebäude zu ermöglichen.
Grundlagen Die Kläranlage Weiz reinigt die kommunalen Abwässer der Mischkanalisation des Großraums Weiz und ist auf 30.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Die täglichen Abflussdaten der Kläranlage Weiz von Mai 2006 bis April 2007 wurden als Grundlage für die weiteren Berechnungen untersucht.
Abflussdaten
Abflussdaten Diese Aufstellung lässt daraus schließen, dass im Ablauf der Kläranlage mit einer minimalen Menge an gereinigtem Abwasser von 3500 m³/tag und einer Temperatur zwischen 9 und 20 C gerechnet werden kann. Daraus wurden folgende Werte errechnet bzw. erhoben: Aus dem Abfluss des abwasserärmsten Tages (3500 m³/d) wurde der minimale Abfluss pro Stunde mit ca. 70 m³/h errechnet. Dieses Nachminimum wird mit 1/50 der Abwassermenge errechnet, lt. ATV-Handbuch Planung der Kanalisation 1994. Im Zeitraum Mai 2006 bis April 2007 wurde nur an sieben Tagen die Temperatur von 10 C im gereinigten Abwasser unterschritten
Wichtigste rechtliche Rahmenbedingungen Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind das Wasserrechtsgesetz 1959 in der Fassung vom Bundesgesetzblatt 82/2003, die Verordnung für Abwasseremissionen in Fließgewässer und öffentliche Kanalisationen 186 von 1994 und die bestehenden Wasserrechtsbescheide für die Kläranlage und den Regenwasserkanal. Gemäß dem Wasserrechtsbescheid für die Kläranlage darf das gereinigte Abwasser nicht mit einer Temperatur über 25 C bzw. unter 5 C eingeleitet werden, andere Abwasser-Parameter werden von der Wärmeund Kältenutzung nicht beeinflusst.
Wasserrechtliche Genehmigung Gemäß Rücksprache mit der Fachabteilung 17B des Landes Steiermark wird höchstwahrscheinlich eine neuerliche Wasserrechtliche Bewilligung für das Vorhaben des Wärmeenergieentzugs aus dem Abwasser und der Wärmeenergiezuführung in das Abwasser (zu Kühlzwecken) erforderlich sein. Die Begründung dafür liegt in den folgenden Punkten: Auswirkungen auf den Vorfluter (Weizbach) müssen befürchtet werden Einleitung des Teilstromes des gereinigten Abwassers in den Vorfluter an einem anderen Ort, als im Wasserrechtsbescheid angegeben Erhebliche Änderungen der Beschaffenheit (Temperatur) der bewilligten Einwirkung
Projektbasis max. Wassermenge je Stunde 70 m³ Temperaturniveau Winter 10 C Temperaturniveau Sommer 18 C max. Rückeinspeisetemperatur 25 C min. Rückeinspeisetemperatur 5 C
Projektdaten Heizleistung kw (geschätzt) Gereinigte Abwassermenge m³/h Heizmitteltemp. 40/35 C Wärmequelle 10/6 C Objekt 1 120 22 Objekt 2 110 18 Objekt 3 90 16 SUMME 320 kw 56 m³/h Reserveleistung Kläranlage Weiz : 14 m³/h bzw. 80 kw 320 kw entsprechen einem Energieäquivalent von 80 Wohnungen
Versorgungsleitung Rückfluss Regenwasserkanal Wärmepumpe 1 90 kw Pump- & Filterstation Wärmepumpe 2 Wärmepumpe 3 120 kw 110 kw
Danke für Ihre Aufmerksamkeit