Teilegutachten WIRD-TG/N3

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TEILEGUTACHTEN MURD-TG13

T E I L E GU T AC H T E N MURD-TG09

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Radtyp: CA einteiliges Leichtmetallsonderrad

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ABE Design C6. Radnummer: C S. Dimension: 7x17 Lochkreis: 5/100/57,1 ABE-Nr.: 47365

Gutachten MURD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44355

kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0138 TEILEGUTACHTEN NACH 19(3)StVZO ABRKZ-9401

B7 LI 757 B7/Z39 Ø70-66,7 5/112/66,

Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr nach 22 STVZO RA A0-104 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 7. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten 10R5714

- TN /N40 Ø76,9xØ72,6 5/120/72,

Am Taubenfeld Heidelberg W4 PCC 7015 W4/72,6-64,1 5/114,3/64,

/ Ø63,4-54,1 4/100/54,

Nm M12x1, Nm M14x1,5 WH, JK Radmutter, Kegel 60, Gewinde ½-Zoll Nm

Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment

TEILEGUTACHTEN MURD Gräfelfing

PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ GR757 UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

- TN /N21 Ø72,6xØ64,1 4/114,3/64,

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Industriestraße Fußgönheim B9 LE 859 B9/Z18 Ø76-72,6 5/120/72,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

(kg) V2 AR18 V2/Ø64/Ø54,1 4/100/54,

5G TN /5G / Ø72,6-Ø67,1 5/120/67,

ACHTUNG Es ist sowohl das alte Teilegutachten, als auch das neue Teilegutachten hinterlegt.

ABE C7. Radnummer: C Dimension:7,0x17 Lochkreis:5/112/R72,6 ABE-Nr.: 46036

TEILEGUTACHTEN Nr CX-GBM-00 Fortführung von FBTP/N1 TGA-Art: 6.2

G U TAC H TE N ZU R ER TE IL UN G EI NE S N AC HTR AG S ZU R AB E WIRD/N2. Abt. "KFZ-Räder" A-2552 Hirtenberg Sonderrad 7 J X 16 CH

T E I L E GU T AC H T E N TGA-Art: WIRD-TG/N5

- ST985 / Ø74,1xØ72,6 5/120/72,

TEILEGUTACHTEN MURD Gräfelfing

R1 MAM ST / R1 / ohne Ring 4/100/60,

Achse 1 Achse 2 Modell TN9 TN9 Typ TN TN Radgröße 8,5 J x 19 H2 9,5 J x 19 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung

ABE C1. Radnummer: C Dimension: 6x15 Lochkreis: 4/100/R67,1 ABE-Nr.: 45286

Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Schraube M12x1,25 Kegel VS-Set 2253 S02 Serienschraube M14x1,5

PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM8-8519

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

- TN3F-6516 / ohne Ring 5/127/71,

GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0164 TEILEGUTACHTEN NACH 19(3)StVZO ABRKZ-9401

5F TN /5F / Ø72,6-Ø64,1 5/114,3/64,

4B MCT B / Ø63,4-Ø54,1 4/100/54,

435100K SW K / Ø64,1-Ø54,1 4/100/54,

GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE MURD/N2

C3Y FU8520 C3Y / ohne Ring 5/127/71,

TE IL E GU TAC H TE N TGA-Art: WIRD-TG

V6 KT V6/N02 Ø63,4xØ54,1 4/100/54,

W6 AX W6 JF / ohne Ring 5/120/72,

5E TN /5E / Ø72,6-Ø57,1 5/112/57,

Y3 W Y3/N26 Ø72,6xØ57,1 5/112/57,

- TN /N20 Ø72,6xØ63,4 5/108/63,

T E I L E GUT AC H T E N

ABE. Design: C 1. Radnummer: C S

B1 RG B1 / ohne Ring 5/120/72,

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

ABE C1. Radnummer: C S. Dimension: 6x15 Lochkreis: 5/100/57,1 ABE-Nr.: 45286

38.W1 RD W1 / ohne Ring 5/120/72,

5F TN /5F / Ø72,6-Ø64,1 5/114,3/64,

(kg) D217 5/114.3 / Ø76xØ66.1 5/114,3/66,

(kg) D817 5/120 / ohne Ring 5/120/72,

C5 Kyro 9 C5/Z25 Ø76-Ø57,1 5/112/57,

5F TN /5F / Ø72,6-Ø64,1 5/114,3/64,

W5 MAM B W5/ohne Ring 5/120/72,

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr ) durchgeführt.

- OC670 / ohne Ring 5/120/72,

0. Hinweise für den Fahrzeughalter

8,5Jx19H2 Typ B und 9,5Jx19H2 Typ B Brock Alloy Wheels GmbH

(kg) D3 RC D3 / ohne Ring 5/112/66,

8,5 J x 19 EH2+ Typ SR8590 und 9,5 J x 19 EH2+ Typ SR9590

5F TN F / Ø72,6xØ67,1 5/114,3/67,

/ Ø63,3-54,1 4/100/54,

DB MAM D DB / ohne Ring 5/112/66,

B1 RG B1 / ohne Ring 5/120/72,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

- TN /N25 Ø72,6xØ67,1 4/114,3/67,

T E I L E GUT AC H T E N

Am Taubenfeld Heidelberg. W3 PA 8017 W3/72,6x57,1 5/112/57,

(kg) 25 B 706 LK120/ohne Ring 5/120/72,

UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

4B TN B / Ø63,4-Ø56,1 4/100/56,

B8 EX706 B8/Z11 Ø70-66,1 5/114,3/66,

A5 SP665 A5/Z10 Ø70-67,1 4/114,3/67,

W4 RG W4 / Ø72,6xØ67,1 5/114,3/67,

(kg) M3 RC M3 / ohne Ring 5/114,3/67,

(kg) W5 B W5/ohne Ring 5/120/72,

(kg) W1 CX W1/74,1 / 60,1 5/108/60,

Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr RA D0-104 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 12. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten

TEILEGUTACHTEN MURD. A-2552 Hirtenberg

5G TN /5G / ohne Ring 5/120/72,

UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

Transkript:

Fahrzeughersteller Raddaten: : MAZDA Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 11 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 1143540671 136 8,5x19 PCD114,3 Ø73.1 Ø67.1 67,1 Aluminium 780 2260 05/12 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Anzugsmoment der Befestigungsteile : MAZDA : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; SE 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5 KE e13*2007/46*1247*.. 110-129 225/55R19 99 245; 56G Kombi; nur CX-5; 235/45R19 95 Allradantrieb; 235/50R19 99 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb; 235/55R19 101 24J; 248; 26P; 27I 245/45R19 98 245 12A; 51A; 56C; 573; 255/45R19 100 24J; 248; 26P; 27I 71K; 721; 725; 729; 73C; KE e13*2007/46*1247*.. 110-129 225/55R19 99 245; 56G Kombi; Allradantrieb; 235/45R19 95 Frontantrieb; 235/50R19 99 24J; 248; 26P; 27I 235/55R19 101 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 56C; 573; 245/45R19 98 245 71K; 721; 725; 729; 255/45R19 100 24J; 248; 26P; 27I 73C; Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 ER e11*2001/116*0308*.. 120-191 235/55R19 101 22I; 24J; 24M Allradantrieb; ERE e13*2007/46*1109*.. 255/50R19 103 21P; 22B; 22M; 24C; 275/45R19 104 22B; 22M; 24C; Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8 SE e11*2001/116*0199*.. 141-170 225/40R19 89 235/35R19 87W 245/35R19 89 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P

Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 BK e1*2001/116*0234*.. 191 235/35R19 87 21P; 22B; 24C; 24M Mazda 3 MPS; Frontantrieb; 74A; 74H; 74P BK e1*2001/116*0234*.. 62-110 225/35R19 84 21B; 22B; 24C; 24M Stufenheck; 235/35R19 87 21B; 22B; 24C; ; 362 BL e11*2001/116*0262*.. 191 225/35R19 88Y 21B; 21N; 22B; 22F; 242; 245; 248; 5FE 235/35R19 91 21B; 21J; 22B; 22F; 24C; 244 BL BLE e11*2001/116*0262*.. e13*2007/46*1071*.. 76-111 225/35R19 88W 21B; 21N; 22B; 22F; 242; 245; 248; 5FE 76-136 235/35R19 91 21B; 21J; 22B; 22F; 24C; 244 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 GG/GY e1*98/14*0188*.. 88-122 225/35R19 88W 22B; 22F; 24J; 24M; GG1 e11*2001/116*0203*.. 54A 74A; 74H; 74P Frontantrieb; Stufenheck; Frontantrieb; Kombi; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 725; 73C; GG1 e11*2001/116*0203*.. 191 235/35R19 91 22B; 24C; Nur Mazda MPS; Allradantrieb; 12A; 51A; 56C; 573; 71K; 721; 725; 73C;

Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 GH e1*2001/116*0448*.. 107-141 225/40R19 89W 26P; 27I ab GJ e1*2007/46*1001*.. 225/45R19 92 26P; 27I e1*2001/116*0448*14; 235/40R19 92 26P; 27I Kombi; Stufenheck; 235/45R19 95 26P; 27I Frontantrieb; nur 245/35R19 89W 245; 26P; 27I Mazda 6; 245/40R19 94 245; 26P; 27I 255/35R19 92 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A; 255/40R19 96 24J; 248; 26B; 26N; 74P 27B; 27H GH e1*2001/116*0448*.. 83-136 225/40R19 93 21T; 22B; 24C; nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 235/35R19 91 21P; 21T; 22B; 24C; e1*2001/116*0448*13; Kombi; Frontantrieb; 245/35R19 93 21P; 21T; 22B; 24C; nur Mazda 6; GH GHE GH GHE e1*2001/116*0448*.. e13*2007/46*1075*.. e1*2001/116*0448*.. e13*2007/46*1075*.. 88-125 235/35R19 91 21B; 21N; 22B; 22H; 22L; 24C; 244; 247 88-132 225/40R19 93 21B; 21N; 22B; 22L; 241; 246; 248 235/35R19 91W 21B; 21N; 22B; 22H; 22L; 24C; 244; 247 245/35R19 93 21B; 21J; 22B; 22H; 22L; 24C; 244; 247 88-125 235/35R19 91 21B; 22B; 22L; 24C; 88-136 225/40R19 93 21B; 22B; 22L; 24C; 235/35R19 91W 21B; 22B; 22L; 24C; 245/35R19 93 21B; 22B; 22L; 24C; ab e13*2007/46*1075*02; ab e1*2001/116*0448*06; nur bis e1*2001/116*0448*13; Stufenheck; Frontantrieb; nur Mazda 6; nur bis e13*2007/46*1075*01; nur bis e1*2001/116*0448*05; Frontantrieb; nur Mazda 6; GH e1*2001/116*0448*.. 110-129 225/55R19 99 245; 56G Kombi; nur CX-5; 235/45R19 95 Allradantrieb; 235/50R19 99 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb; 235/55R19 101 24J; 248; 26P; 27I 245/45R19 98 245 12A; 51A; 56C; 573; 255/45R19 100 24J; 248; 26P; 27I 71K; 721; 725; 729; 73C;

Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 GJ e1*2007/46*1001*.. 107-141 225/40R19 89W 26P; 27I Kombi; Stufenheck; 225/45R19 92 26P; 27I Frontantrieb; 235/40R19 92 26P; 27I 235/45R19 95 26P; 27I 245/35R19 89W 245; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A; 245/40R19 94 245; 26P; 27I 74P 255/35R19 92 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H 255/40R19 96 24J; 248; 26B; 26N; 27B; 27H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Seite: 5 von 11 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Seite: 6 von 11 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. ) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO

Seite: 7 von 11 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

Seite: 8 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: Variante(n): MAZDA GH e1*2001/116*0448*.. MAZDA 6, MAZDA CX-5 ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA

Fahrzeug: Seite: 9 von 11 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: Variante(n): MAZDA GJ e1*2007/46*1001*.. MAZDA 6, MAZDA CX-5 Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA

Fahrzeug: Seite: 10 von 11 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: Variante(n): MAZDA GH e1*2001/116*0448*.. MAZDA 6, MAZDA CX-5 Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 345 y = 400 VA 27I x = 290 y = 360 HA 27B x = 340 y = 410 HA 26P x = 295 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 345 y = 400 6 VA 27H x = 340 y = 410 7 HA

Fahrzeug: Seite: 11 von 11 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: Variante(n): MAZDA KE e13*2007/46*1247*.. Mazda CX-5 Allradantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 345 y = 400 VA 27I x = 290 y = 360 HA 27B x = 340 y = 410 HA 26P x = 295 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 345 y = 400 6 VA 27H x = 340 y = 410 7 HA