Gutachten WIRD zur Erteilung der ABE 49966

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Radtyp: CA einteiliges Leichtmetallsonderrad

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr nach 22 STVZO RA A0-104 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 7. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten 10R5714

ABE Design C6. Radnummer: C S. Dimension: 7x17 Lochkreis: 5/100/57,1 ABE-Nr.: 47365

GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0138 TEILEGUTACHTEN NACH 19(3)StVZO ABRKZ-9401

B7 LI 757 B7/Z39 Ø70-66,7 5/112/66,

Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment

Nm M12x1, Nm M14x1,5 WH, JK Radmutter, Kegel 60, Gewinde ½-Zoll Nm

- TN3F-6516 / ohne Ring 5/127/71,

GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0164 TEILEGUTACHTEN NACH 19(3)StVZO ABRKZ-9401

PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ GR757 UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

Am Taubenfeld Heidelberg W4 PCC 7015 W4/72,6-64,1 5/114,3/64,

- TN /N40 Ø76,9xØ72,6 5/120/72,

/ Ø63,4-54,1 4/100/54,

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

- TN /N21 Ø72,6xØ64,1 4/114,3/64,

ABE C1. Radnummer: C Dimension: 6x15 Lochkreis: 4/100/R67,1 ABE-Nr.: 45286

R1 MAM ST / R1 / ohne Ring 4/100/60,

Industriestraße Fußgönheim B9 LE 859 B9/Z18 Ø76-72,6 5/120/72,

B1 RG B1 / ohne Ring 5/120/72,

W6 AX W6 JF / ohne Ring 5/120/72,

ABE C7. Radnummer: C Dimension:7,0x17 Lochkreis:5/112/R72,6 ABE-Nr.: 46036

TEILEGUTACHTEN MURD Gräfelfing

G U TAC H TE N ZU R ER TE IL UN G EI NE S N AC HTR AG S ZU R AB E WIRD/N2. Abt. "KFZ-Räder" A-2552 Hirtenberg Sonderrad 7 J X 16 CH

(kg) V2 AR18 V2/Ø64/Ø54,1 4/100/54,

- ST985 / Ø74,1xØ72,6 5/120/72,

ACHTUNG Es ist sowohl das alte Teilegutachten, als auch das neue Teilegutachten hinterlegt.

ABE. Design: C 1. Radnummer: C S

PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM8-8519

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

Y3 W Y3/N26 Ø72,6xØ57,1 5/112/57,

5G TN /5G / Ø72,6-Ø67,1 5/120/67,

ABE C1. Radnummer: C S. Dimension: 6x15 Lochkreis: 5/100/57,1 ABE-Nr.: 45286

TEILEGUTACHTEN Nr CX-GBM-00 Fortführung von FBTP/N1 TGA-Art: 6.2

T E I L E GU T AC H T E N TGA-Art: WIRD-TG/N5

C3Y FU8520 C3Y / ohne Ring 5/127/71,

TEILEGUTACHTEN MURD Gräfelfing

(kg) D817 5/120 / ohne Ring 5/120/72,

GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE MURD/N2

38.W1 RD W1 / ohne Ring 5/120/72,

Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr RA D0-104 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 12. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten

4B MCT B / Ø63,4-Ø54,1 4/100/54,

Achse 1 Achse 2 Modell TN9 TN9 Typ TN TN Radgröße 8,5 J x 19 H2 9,5 J x 19 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung

(kg) W5 B W5/ohne Ring 5/120/72,

5F TN /5F / Ø72,6-Ø64,1 5/114,3/64,

V6 KT V6/N02 Ø63,4xØ54,1 4/100/54,

5E TN /5E / Ø72,6-Ø57,1 5/112/57,

435100K SW K / Ø64,1-Ø54,1 4/100/54,

(kg) D217 5/114.3 / Ø76xØ66.1 5/114,3/66,

T E I L E GUT AC H T E N

(kg) 25 B 706 LK120/ohne Ring 5/120/72,

DB MAM D DB / ohne Ring 5/112/66,

B1 RG B1 / ohne Ring 5/120/72,

Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Schraube M12x1,25 Kegel VS-Set 2253 S02 Serienschraube M14x1,5

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

C5 Kyro 9 C5/Z25 Ø76-Ø57,1 5/112/57,

0. Hinweise für den Fahrzeughalter

- OC670 / ohne Ring 5/120/72,

T E I L E GUT AC H T E N

5F TN /5F / Ø72,6-Ø64,1 5/114,3/64,

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr ) durchgeführt.

8,5Jx19H2 Typ B und 9,5Jx19H2 Typ B Brock Alloy Wheels GmbH

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Am Taubenfeld Heidelberg. W3 PA 8017 W3/72,6x57,1 5/112/57,

(kg) M3 RC M3 / ohne Ring 5/114,3/67,

TEILEGUTACHTEN MURD. A-2552 Hirtenberg

(kg) D3 RC D3 / ohne Ring 5/112/66,

5G TN /5G / ohne Ring 5/120/72,

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CARMANI CA Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

- TN /N20 Ø72,6xØ63,4 5/108/63,

/ Ø63,3-54,1 4/100/54,

TE IL E GU TAC H TE N TGA-Art: WIRD-TG

(kg) W8 CX W8/66,5 / 57,1 5/112/57,

W5 MAM B W5/ohne Ring 5/120/72,

(kg) W1 CX W1/74,1 / 60,1 5/108/60,

UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

8,5 J x 19 EH2+ Typ SR8590 und 9,5 J x 19 EH2+ Typ SR9590

A5 SP665 A5/Z10 Ø70-67,1 4/114,3/67,

B8 EX706 B8/Z11 Ø70-66,1 5/114,3/66,

Kraftfahrt-Bundesamt

Kraftfahrt-Bundesamt

W9 RP W9/N25 Ø72,6xØ67,1 4/114,3/67,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

- TN /N25 Ø72,6xØ67,1 4/114,3/67,

Transkript:

Fahrzeughersteller Raddaten: : KIA, MAZDA Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 6 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl och Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 114567150 OXIGIN 18 7519 N25Ø72,6-Ø67,1 67,1 Kunststoff 700 2260 01/14 LK114,3 114567150 OXIGIN 18 7519 LK114,3 N25Ø72,6-Ø67,1 67,1 Kunststoff 720 2200 01/14 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Anzugsmoment der Befestigungsteile : KIA : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad : 108 Nm Verkaufsbezeichnung: Soul PS e4*2007/46*0825*.. 91-113 225/35R19 88 Ohne 225/40R19 89 Radhausverbreiter. Serie; Frontantrieb; 721; 73C; 74A; Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Anzugsmoment der Befestigungsteile : MAZDA : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GH; GHE; KE; NC1; NC1E 120 Nm für Typ : BL; BLE 140 Nm für Typ : BL Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5 KE e13*2007/46*1247*.. 110-129 225/55R19 99 122 nur CX-5; 235/45R19 95 122 Allradantrieb; 245/45R19 98 122 Frontantrieb; 51A; 56C; 573; 71A;

Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 ER e11*2001/116*0308*.. 120-191 235/55R19 51G Allradantrieb; ERE e13*2007/46*1109*.. 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 56C; 71A; 721; 729; 73C; 74A; Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 NC1 e11*2001/116*0202*.. 93-118 215/35R19 85 11A; 24J; 24M; 54A MX-5 "Softtop"; MX-5 NC1E e1*2001/116*0371*.. "Roadster Coupe"; Cabrio; 721; 73C; 74A; Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 BL e11*2001/116*0262*.. 76-111 225/35R19 88W 11A; 22I; 5FE bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. Stufenheck; Frontantrieb; BL e11*2001/116*0262*.. 191 225/35R19 88Y 11A; 22I; 5FE bis Mj.2013; Frontantrieb; BL e11*2001/116*0262*.. 74-121 225/35R19 88 11A; 26P ab Mj.2013; ab e11*2001/116*0262*10; (Typ BM); Limousine; 721; 73C; 74A; Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 GH e1*2001/116*0448*.. 88-136 225/40R19 93 nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. e13*2007/46*1075*01; nur bis e1*2001/116*0448*05; Frontantrieb; nur Mazda 6;

Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 GH e1*2001/116*0448*.. 83-136 225/40R19 93 bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. Frontantrieb; nur Mazda 6; GH e1*2001/116*0448*.. 110-129 225/55R19 99 122 nur CX-5; 235/45R19 95 122 Allradantrieb; 245/45R19 98 122 Frontantrieb; 51A; 56C; 573; 71A; GH e1*2001/116*0448*.. 88-132 225/40R19 93 ab GHE e13*2007/46*1075*.. e13*2007/46*1075*02; ab e1*2001/116*0448*06; bis Mj.2012; Stufenheck; Frontantrieb; nur Mazda 6; Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

Seite: 4 von 6 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.

56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf. Seite: 5 von 6 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. ) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BL Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*.. Handelsbez.: MAZDA 3 Seite: 6 von 6 Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 370 y = 400 VA 27I x = 300 y = 370 HA 27B x = 350 y = 400 HA 26P x = 320 y = 375 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 370 y = 400 8 VA 26J x = 370 y = 400 30 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA 27F x = 350 y = 400 15 HA