Media-Daten mkv Rätsel-Kombi. Verkaufte Auflage monatlich: Ex. IVW 3/2014. Verkaufte Auflage monatlich:

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Transkript:

Media-Daten 2015 Verkaufte Auflage monatlich: 201.083 mkv Rätsel-Kombi Verkaufte Auflage monatlich: 201.083 Ex. IVW 3/2014

Idee und Konzept mkv Rätsel-Kombi Das redaktionelle Konzept Kurzweilig informativ kompetent hochwertig gestaltet. Die mkv Rätsel-Kombi bietet ihren Lesern eine große Auswahl an Rätsel-Varianten, Denksportaufgaben und Gewinnspielen. Zusätzlich finden die Leser wertvolle Informationen zu den Themen Gesundheit, Ernährung, Fitness und Wellness. Unterhaltsame Inhalte, wie die Rubriken Wissen und Weise Worte, runden das Konzept der mkv Rätsel-Kombi ab. mkv Rätsel-Kombi

Kommunikationskonzept mkv Rätsel-Kombi Ein hochwertiges redaktionelles Umfeld schafft eine erhöhte Aufmerksamkeit für Ihre Anzeigen bei der Leserschaft. Zusätzlich werden alle MVDA und LINDA Apotheken vorab über Anzeigen in den Magazinen schriftlich informiert. So erreichen Sie nicht nur Ihre Zielgruppe, sondern auch Ihre Kunden, die Apotheker.

Anzeigenpreisliste Nr. 10 gültig ab 1. Januar 2015 mkv Rätsel-Kombi Verlag: mkv medienkontor Verlagsgesellschaft mbh & Co KG Rathausstraße 28 22941 Bargteheide Tel.: 04532 / 28 67-0 Fax: 04532 / 28 67-50 E-Mail: info@mkv-medienkontor.de Anzeigenmarketing: Margit Schönfelder E-Mail: info@mkv-medienkontor.de Bankverbindung: Zahlungsbedingungen: Mittlerprovision: 15 % Erscheinungsweise: monatlich Anzeigenschluss: HypoVereinsbank, Hamburg Konto-Nr. 6 133 433 BLZ: 200 300 00 IBAN DE70200300000006133433 BIC (Swift Code) HYVEDEMM300 Zahlbar nach Rechnungserhalt, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen ohne Abzug. 2 % Skonto bei Vorauszahlung bis zum Erscheinungstermin. lt. Terminplan Nachlässe: Mengenstaffel ab 1 Seite 5% ab 2 Seiten 7% ab 4 Seiten 10% ab 6 Seiten 13% ab 8 Seiten 15% ab 12 Seiten 20% Heftformat: 148 mm breit, 210 mm hoch Satzspiegel: 128 mm breit, 176 mm hoch Beschnittzugabe: an allen Seiten 3 mm Druckverfahren: Rollenoffset Datenlieferung: CD-Rom oder E-Mail (bis 5 MB) Technik: Druckfähige PDF-Datei, Einstellungsvorgaben unter www.evers-frank.com News/Service Download Settings; bitte Frank Druck Stand verwenden; Download-Profile zur Prooferstellung unter: www.eci.org/doku.php?id=de:downloads ECI_Offset_2009 Kasten: Offset-Profile Ordner: eci_offset_2009.zip downloaden Prooferstellung für Innenseiten mit Profil: SC_paper_eci.icc Prooferstellung für Umschlagseiten mit Profil: ISOcoated_v2_300_eci.icc; PDF-Datei bitte nicht größer als 10 MB Postanschrift für Datenträger: siehe Verlag Malstaffel bei 3 Anzeigen 3% bei 6 Anzeigen 5% bei 8 Anzeigen 7% bei 12 Anzeigen 10% bei 26 Anzeigen 15% bei 52 Anzeigen 20%

Standardformate mkv Rätsel-Kombi 1/1 Seite 148 x 210 mm 1/3 Seite hoch 44 x 210 mm 1/4 Seite hoch 72 x 104 mm 1/2 Seite hoch 72 x 210 mm 1/3 Seite quer 148 x 77 mm 1/4 Seite quer 148 x 49 mm 1/2 Seite quer 148 x 104 mm Sonderformat Inselanzeige über Bund 160 x 85 mm

Anzeigenformate und -preise mkv Rätsel-Kombi Format (Anzeigen im ) Breite Höhe Preis mm mm sw, 2c, 3c oder 4c 1/1 Seite 148 210 3.900,00 1/2 Seite hoch 72 210 1.950,00 1/2 Seite quer 148 104 1/3 Seite hoch 44 210 1.300,00 1/3 Seite quer 148 77 1/4 Seite hoch 72 104 975,00 1/4 Seite quer 148 49 Sonderformat Inselanzeige 160 85 1.800,00 über Bund Beschnittzugabe: 3 mm Bitte beachten Sie: Wir berechnen keine Farbzuschläge. Sonderformate sowie Beilagen und Beihefter auf Anfrage. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Erscheinungstermine 2015 mkv Rätsel-Kombi Ausgabe Erscheinungstag Anzeigenschluss- und DU-Termin 01/15 30.12.2014 21.11.2014 02/15 30.01.2015 19.12.2014 03/15 27.02.2015 16.01.2015 04/15 01.04.2015 20.02.2015 05/15 30.04.2015 27.03.2015 06/15 01.06.2015 17.04.2015 07/15 01.07.2015 15.05.2015 08/15 31.07.2015 19.06.2015 09/15 01.09.2015 24.07.2015 10/15 01.10.2015 01.10.2015 11/15 30.10.2015 18.09.2015 12/15 01.12.2015 23.10.2015

Geschäftsbedingungen 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber klar und unmissverständlich erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll. Bei rubrizierten Anzeigen gewährleistet der Verlag den Abdruck der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilageaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn laut Terminplan anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderer Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind nach Maßgabe der nachfolgenden Sätze des Absatzes 2 ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Er erstreckt sich ferner nicht auf Schadensersatzansprüche aus von dem Verleger, seinem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertretender Unmöglichkeit oder aus Verzug, es sei denn, es handelt sich um mittelbare Schäden; die Haftung ist in diesen Fällen auf das für die Anzeige zu entrichtende Entgelt beschränkt. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch nicht auf unmittelbare Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen laut Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 13. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 14. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 15. Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 16. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 17. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofern keine anders lautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde mit dem Einführungstermin des neuen Tarifs in Kraft. 18. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich erteilten Korrekturen sind Ansprüche gegen den Verlag wegen unrichtiger Wiedergabe ausgeschlossen. 19. Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält der Verlag sich vor, Vorauszahlungen bis zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen. MD-002-15

Rathausstraße 28 22941 Bargteheide Tel.: 04532 / 28 67-0 Fax: 04532 / 28 67-50 E-Mail: info@mkv-medienkontor.de www.mkv-medienkontor.de