Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Ähnliche Dokumente
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. Freistehende Einhandmischer-Waschtischarmatur der Firma Vola A/S Serie Vola FS2

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. 2-Griff-Waschtischarmatur der Firma E.C.A Valfsel Armatur Sanayi A.S. Serie APELSKÄR, Art.-Nr.

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Wärmedämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) nach DIN EN 13163:

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU) nach DIN EN 13165:

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung /15. Z vom: 5. August 2016

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

So erhalten Sie ein Bauinspektionstestzertifikat

Z Juli 2016

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Z September 2014

Z November 2016

Allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis

fermacell AESTUVER Brandschutzschaum

Z Mai 2014

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Zulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:

~~~ Prüfstellefür das

Z April 2017

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung II /15. Zulassungsnummer: Z Geltungsdauer

Z September 2016

'#',\ $'S ^,r.ou. ll /14

Prüfzeugnis Seite 2 von 6

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Z März 2014

Der Firmenname und die Anschrift des Antragstellers sowie die Bezeichnung des Zulassungsgegenstandes wurden geändert.

OIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Zulassungsnummer: Z Geltungsdauer. Antragsteller: Uzin Utz AG Dieselstraße Ulm

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

DIBt. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung II /14. Zulassungsnummer: Z Geltungsdauer

Z April 2014

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

Z November 2014

Z Juni 2017

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

Einhandmischer-Spültischarmatur der Firma BLANCO GmbH + Co. KG Serie BLANCOQUATURA. Art.-Nr

Aussenstelle Erwitte Auf den Thränen Erwitte Telefon (02943) Telefax (02943)

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis. A 13-BvL-2004

Prüfzeugnis Seite 2 von 7

ISOPOL-International GmbH Gesellschaft für Polyurethantechnik Eikeloher Straße Erwitte

HECO-UNIX-top. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z Schraubenpressklebung unter Verwendung von HECO-UNIX-top Schrauben

Klebeschäume "PUP WDVS 750" und "PUP 750 ETICS" zur Verklebung von EPS- Dämmstoffplatten in Wärmedämm-Verbundsystemen

Z September 2016

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

Z April 2016

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Vierter Teil. Bauprodukte und Bauarten. 17 Bauprodukte

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis. A 12-BvL-2004

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

MPAMPA STUTTGART. w w.> Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. x&v w P-BWU03-I Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart

Z Oktober 2016

Z März 2012

Z Juli 2016

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Bericht über die Prüfung von Aufsätzen auf Abgasanlagen. Prüfstelle. Auftragsumfang. Zeitraum der Prüfung. Dezember März 2008

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Aligemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis. SIOEN COATING N.V. Fabriekstraat Ardooie BELGIEN. 1. Februar

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

1 GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH

DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK

Z August 2017

Z Juli 2016

Z Juni 2016

Allgemeines Bauaufsichtliches Prüfzeugnis. A 15-BvL-2004

A Allgemeine Bestimmungen B Besondere Bestimmungen Gegenstand und Anwendungsbereich Gegenstand... 4

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

P-BWU03-I CAPAROL Farben Lacke Bautenschutz GmbH Roßdörfer Straße Ober-Ramstadt

Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfasst

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Z Oktober 2011

Z Januar 2016

Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Z November 2017

Z November 2016

Zuhccunganumrtefi z Geltungrdauor vomr 15. November 2011 blsi 15. November Antragstoller: Bostik GmbH

Z September 2015

1 GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH

Transkript:

Industrie Service Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Mehr Sicherheit. Mehr Wert. Prüfzeugnisnummer: P - BAY 09-0041 Datum: 14.03.2008 Seite 1 Antragsteller: EURO WINDKAT GmbH Leibnizstraße I 97204 Höchberg Gegenstand des Prüfzeugnisses Aufsatz auf einer Abgasanlage Typ WINDKAT Geltungsdauerbis: 13.03.2013 Das Prüfzeugnis umfaßt 5 Seiten und 2 Anlagen Aufsichtsratsvoßitender: Telefon: +4g gg 51g0-1027 rüv sü0 Industrie service GmbH sih:münchen g#: :l*fl*- l"lffi#'"ff1f3-"' li'li3ll3i;h*'rmetechn* AmtsgeddtMünchenHRBg6869 Dr.ManfiedBayertein(Sprecher) Tt V 3:'r?:Ji:ffi'*

Seite 2 / 5 Zeichen/Eßtelldatum/Kennzeichnung: ls-taf-muc/stg / 14.03.2008/ P-BAY 09-0041 Dokument P-BAY-090041 EURO WNDKAT Aufsah lndushie Service I AllgemeineBestimmungen 1 l - Mit dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ist die Verwendbarkeit des Gegenstandes des Prüfzeugnisses im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 3. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, ausgestellt. 4. Hersteller und Vertreiber des Gegenstands des Prüfzeugnisses haben, unbeschadet weitergehen{er Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender des Gegenstandi des Prüfzeugnisses Kopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zuiverfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis an der Verwendungsstelle vorliegen muß. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden Kopien des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur verfügung zu stellen. 5. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der TüV SüD Industrie Service GmbH. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinen bauaufsichflichen prüfzeugnis nicht widersprechen. Überselzung.en des allgemeinen bauaufsichflichen prüfzeugnisses müssen den Hinweis "Von der TÜV SÜD lndustrie Service GmbH nicht geprüfte üoersetzung der deutschen Originalfassung" tragen. 6. Die TÜV SÜD lndustrie Service GmbH ist berechtigt, im Herstellwerk, im Händlerlager, auf der Baustelle oder am Einbauort zu prüfen oder prüfen zu lassen, ob die Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses eingehalten werden. 7. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses können nachträglich ergänzt und gearidert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern-. 8. Die im allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis genannten Bauprodukte bedürfen des Nachweises der Übereinstimmung (Übereinstimmungsnachweis) ünd der Kennzeichnung mit dem Übereinstimmungszeichen 1Ü-Zeicfren) nach de-n übereinsiimmungszeichen- Verordnungen der Länder.

Seite 3 / 5 Zeichen/Eßtelldätum/Kennzeichnung: ls-taf-muc/sig / 14.03.2008/ P-BAY 09-0041 Dokument: P-BAY-09-0041 EURO WINDKAT Außatz lnduslrie Service ll Besondere Bestimmungen 1. Gegenstandes Prüfzeugnisses und Anwendungsbereich Gegenstand des Prüfzeugnisses ist ein Aufsatz für Abgasanlagen zur Reduzierung von Windeinflüssen gemäß Bauregeliste A, Teil2, lfd. Nr. 1.6, Ausgabe200711. Der Aufsatz kann in Verbindung mit Abgasanlagen für Wärmeerzeuger verwendet werden, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Die Verwendung in Verbindung mit Abgasanlagen für die gleichzeitige Verbrennungsluftzufuhr zur Feuerstätte (einfachoder mehrfachbelegte Abgasanlagen) ist nicht zulässig. 2. Bestimmungen für das Bauprodukt 2.1 Eigenschaften, Kennwerte und Zusammensetzung Der Aufsatz besteht aus einem abgasführenden Rohr, das in einem Abschlusskragen eines äußeren, konzentrischen Rohrs endet. Das äußere Rohr ist so gestaltet, dass sich in 3 Reihen gleichmäßig über den Umfang verteilt Aussparungen befinden, denen Leitbleche in Richtung des konzentrischen Ringspalts zwischen Abgasrohr und äußerem Rohr angeordnet sind. Das obere Ende bildet eine über dem Abgasrohr sitzerrde und als Doppelkegelgestaltete Abdeckplatte. Die Abdeckplatte ist über 3 Stützen befestigt und kann für Reinigungszwecke abgeklappt werden. Der Aufsatz wird über eine Abschlussplatte, die mit dem äußeren Rohr verschweißt ist, formschlüssig am Schornsteinkopf befestigt und ist vollständig aus Edelstahl der Werkstoffqualität 1.4404 nach DIN EN 10088-1 gefertigt. Weitere Angaben sind den Anlagen A sowie dem Prüfbericht A 172O-OO1O8 vom '14.03.2008 der TÜV SÜD Industrie Service GmbH zu entnehmen. 2.2 Herstellung und Kennzeichnung 2.2.1 Herstellung Der Aufsatz wird werksmäßig von der Firma EURO WINDKAT GmbH oder in deren Verantwortung bei Unterauftragnehmern gefertigt. 2.2.2Kennzeichnung Das beschriebene Bauprodukt bzw. dessen Verpackung oder Lieferschein ist nach übereinstimmungserklärung durch den Hersteller gemäß den Übereinstimmungszeichenverordnungen der Länder mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) zu kennzeichnen. Die Kennzeiöhnung darf nur für die in Abschnitt 1 beschriebenen Bauprodukte unter Berücksichtigung der Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfolgen.

Seite 4 / 5 Zeichen/Eßtelldatum/Kennzeichnung: ls-taf-muostg / 14.03.2008/ P-BAY 0$0041 Dokument: P-BAY-09-0041 EURO WINDKAT Außalz Industrie Service 2. 3 Übereinstimmungsnachweis 2.3.1 Allgemeines Die Bestätigung der Übereinstimmung des Bauprodukts mit den Bestimmungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses muß für jedes Herstellwerk mit einer übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlageiner werkseigenen Produktionskontrolle erfolgen. 2. 3. 2 Werkseigene Produktionskontrolle lm Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vozunehmende kontinuierliche überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissäs entsprechen. Diese werkseigene Produktionskontrolle muß in einem Qualitätshandbuch dokumentiert sein, welches das Kontrollsystem beschreibt, den verantwortlichen Leiter der Qualitätskontrolle benennt und notwendige Kontrollen und Prüfungen sowie die dafür geltenden Grenzwerte und die erforderlichen Mess- und Prüfeinrichtungen und deren Kontrolle fesilegt. Diese werkseigene Produktionskontrolle muß mindestens folgende Prüfungen beinhalten: - Kontrolle der Abmessungen je Produktionscharge - Kennzeichnung der Produkte je produktionscharge - Uberprüfung der Werkstoffqualität der für die Herstellung des Aufsatzes verwendete Materialien gemäß Liefezeugnis beijeder Lieferung Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und mindestens 5 Jahre aufzubewahren. 3. Bestimmungen für Entwurf, Ausführung und Betrieb Nach einem Rußbrand ist der Aufsatz vor einem weiteren Betrieb auf Schäden zu untersuchen. Bei kondensierenden Abgasen ist der Aufsatz regelmäßig, aber mindestens einmaljährlich, auf Korrosionsschäden zu untersuchen. Bei der Bemessung einer Abgasanlage z.b. nach DIN EN 13384-1 ist der strömungstechnische Widerstandes Aufsatzes vernachlässigbar ((orr."o = 0,0). Für die Lage der Mündung der Abgasanlage gelten bei Veruendung des Aufsatzes auch die Bestimmungen der Landesfeuerungsverordnungen und der einschlägigen technischen Regeln.

Seite 5 / 5 Zeichen/Erstelldatum/Kennzeichnung: ls-taf-muc/stg / 14.03.2008/ P-BAY 09-0041 Dokumenl P-BAY-090041 EURO WINDKAT Außat Indushie Service 4. Rechtsgrundlage Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird aufgrund Artikel 21 der Bauordnung des Landes Bayern in Verbindung mit Bauregelliste A, Teil 2,lfd. Nr. 1.6, Ausgabe 200711 erteilt. TÜV SÜD Industrie Service GmbH püz-stelle nach Bauordnung des Landes Bayern l, \,\\r-,\,.,i"*" Johannes SteiEftechner

Anlage A1 Zeichen/Erstelldatum/Kennzeichnung: ls-taf-muc/stg / 14.03.2008/ P-BAY 09-0041 Dokument: P-BAY-09-0041 EURO WINDKAT Autualz,1.:li; 'ilii tl " ''t.,.''",;.14 ' rn,,u'.-.,1,,r.:1..:',h {+s1"+{ Eouüorrn E1 3'i:;.r;i 4l!::.1.jl.:.t'"1,*i* t! 't ":'i I rl.' rt I lli i lir i l'l r l'l F r'l i,.i: j.,.

Anlage A2 Zeichen/Erstelldatum/Kennzeichnung: ls-taf-muclstg / 14,03.2008/ P-BAY 09-0041 Dokument: P-BAY-09-0041 EURO WINDKAT Außatz I EURO IU#FKAT lsurureri}t'if Esnulrulil, q h r, r' WIHtrKATS..-+ t3j*" +-; i -t' t'--, t - 1 I * * t ^ Ä ----+ - f.,.".:,,.r,r - - -+ -1,,ll1r,.,.,'-r Ll t.' rr--:.,* p-.t..'r'"'-,1,1, i,r,.,l..p,rrx...1:l [:1i-*;p{,r,r"rr,]tn ti'j '',"f r^r nf,nfjh.ai,"..;nn,..,,,:::1:.t,r.,*r,..r:l "'1*ii,o',,-,.1J,;- r j. r:iu {r'.r-'i-i'.r lt;,1 klrrrrsl."rl1i,f. f *.;;; -. {l.,rr lt!'r l"rr I 1r,"r'r i*, rrl r; l*,' l.'ll,l::lr.-.-yr.', J.o ;1,,J 1.1',-1-i':. ntl{'i, it;:, - -!t "..,t.i,:fr.,r:- t:-. 'i",,,1 hi1rl;'r.;;:.,,:::l{-a;