Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

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Transkript:

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 621 2013 Verkündet am 9. Juli 2013 Nr. 158 Ordnung zur Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung an der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Der Fachbereichsrat 08 (Sozialwissenschaften) hat am 26. Juni 2013 gemäß 87 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i. V. m. 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBI. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), folgende Änderungsordnung beschlossen: Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt zusammen mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Masterstudiengänge der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung. Artikel 1 Die fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung vom 6. Juli 2011 (Brem. ABl. 2012, S. 303) erhält folgende Fassung: 1. 6 wird wie folgt geändert: a) 6 die Überschrift Masterarbeit und Kolloquium wird ersetzt durch Modul Masterarbeit b) 6 Absatz 2 alt wird gestrichen und 6 Absatz 1 alt wird 6 Absatz 2 neu. c) 6 Absatz 1 neu lautet: (1) Das Abschlussmodul (30 CP) setzt sich zusammen aus der Masterarbeit im Umfang von 27 CP und einem begleitenden Seminar im Umfang von 3 CP. Das begleitende Seminar wird mit einer unbenoteten Präsentation, die Masterarbeit wird mit der Masterarbeit abgeschlossen. d) 6 Absatz 5 wird gestrichen. 2. In 3 Prüfungen, Absatz 2 wird der Satz Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen. korrigiert in Das erneute Angebot von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

Nr. 158 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 9. Juli 2013 622 3. In der Anlage 1 Studienverlaufsplan werden folgende Änderungen aufgenommen: a) Der Studienverlaufsplan erhält den folgenden Zusatz in der Überschrift: Die Wahl des thematischen Schwerpunktes in den Modulen SF-3a bis e bedingt eine inhaltlich konsistente Weiterführung dieses Schwerpunktes in den Modulen SF-5a bis e. D.h. beispielsweise die Wahl SF-3a legt die Belegung SF- 5a zwingend nahe. b) Im ersten Semester wird das Einführungsmodul SF 1 umbenannt in Einführungsmodul Sozialer Wandel in modernen Gesellschaften. c) Im ersten Semester wird das Methodenmodul SF-2 aufgeteilt in zwei Module und umbenannt in Einführungsmodule Methoden und Analyseverfahren der Sozialforschung. Diese Angabe wird zudem ergänzt mit dem folgenden Teilsatz: zu einer der beiden methodischen Ausrichtungen a) Quantitative Methoden und Datenanalyse (SF-2a) oder b) Qualitative Methoden und Datenanalyse (SF-2b). Die Angabe Seminare wird ersetzt durch Seminar, die Angaben 2+2 SWS wird ersetzt durch 4 SWS. d) Im zweiten Semester wird die Bezeichnung Inhaltliches Vertiefungsmodul (SF- 3) geändert in Inhaltliche Vertiefungsmodule (SF-3). Die Angaben zu den Schwerpunktbereichen werden mit einer Nummerierung von (a) bis (e) versehen. Die Angabe zum letzten Schwerpunktbereich (e) Organisation und Wirtschaft wird geändert in Organisation. e) Im zweiten Semester wird Methodisches Vertiefungsmodul (SF-4) geändert in Methodische Vertiefungsmodule (SF-4). Die methodischen Ausrichtungen der Methodischen Vertiefungsmodule SF-4 wird wie folgt angegeben: a) Quantitative Datenanalyse (SF-4a) oder b) Qualitative Datenanalyse (SF 4b) f) Im dritten Semester wird die Angabe Forschungspraxis (SF -5) ersetzt durch Forschungspraktikum (SF-5). Diese Angabe wird ergänzt durch zu einem der folgenden Schwerpunktbereiche: a) Sozialstruktur und Lebensformen, b) Bildung, Arbeit, soziale Wohlfahrt, c) Stadtentwicklung und Migration, d) Soziale Integration und Migration oder e) Organisation. g) Im vierten Semester wird die Angabe Modul Masterarbeit/Kolloquium ersetzt durch Modul Masterarbeit (SF 6). h) Die Anlage 1 Studienverlaufsplan erhält damit folgende Fassung: Anlage 1: Studienverlaufsplan Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden.

Nr. 158 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 9. Juli 2013 623 Die Wahl des thematischen Schwerpunktes in den Modulen SF-3a bis e bedingt eine inhaltlich konsistente Weiterführung dieses Schwerpunktes in den Modulen SF- 5a bis e. D.h. beispielsweise die Wahl SF-3a legt die Belegung SF-5a zwingend nahe. 4. Sem. Modul Masterarbeit (SF-6) 30CP/P 3. Sem. Forschungspraktikum (SF-5) zu einem der folgenden Schwerpunktbereiche: a) Sozialstruktur und Lebensformen b) Bildung, Arbeit, soziale Wohlfahrt c) Stadtentwicklung und Migration d) Soziale Integration und Methodenforschung e) Organisation General Studies 10 CP/ W Projekt/ 4SWS 20 CP/WP 2. Sem. Inhaltliche Vertiefungsmodule (SF-3) zu einem Thema aus einem der folgenden Schwerpunktbereiche: a) Sozialstruktur und Lebensformen b) Bildung, Arbeit, soziale Wohlfahrt c) Stadtentwicklung und Migration d) Soziale Integration und Methodenforschung e) Organisation 2 SWS/ Seminar, 14 CP/ WP Methodische Vertiefungsmodule (SF-4), zu einer der beiden methodischen Ausrichtungen a) Quantitative Datenanalyse (SF-4a) b) Qualitative Datenanalyse (SF-4b) Seminare /4 SWS 12 CP/WP General Studies 4 CP/ W 1. Sem. Vorbereitungsmo dul (SF-0) Blockseminar 2 SWS 3 CP/ P Einführungsmodul Sozialer Wandel in modernen Gesellschaften (SF-1) Seminar 2 SWS 9 CP/ P Einführungsmodule "Methoden und Analyseverfahren der Sozialforschung" (SF-2) zu einer der beiden methodischen Ausrichtungen a) Quantitative Methoden und Datenanalyse (SF-2a) b) Qualitative Methoden und Datenanalyse (SF-2b) Seminar, 4 SWS, 9 CP/ P General Studies 9 CP/ W

Nr. 158 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 9. Juli 2013 624 4. In der Anlage 2 werden folgende Änderungen in der tabellarischen Darstellung vorgenommen: a) Das Modul SF-1 erhält den Modultitel Einführungsmodul Sozialer Wandel in modernen Gesellschaften. Die Angabe wird in der zweiten Spalte entsprechend, Zeile 3 geändert. b) Das Modul SF-1 wird mit einer MP und nicht mehr mit einer KP abgeschlossen. Die Angabe wird in der fünften Spalte, Zeile 3 entsprechend geändert. c) Im Modul SF 1 wird die Angabe SL: 2 in der siebten Spalte, Zeile 3 gestrichen. d) SF-2 wird durch SF-2a und b ersetzt, dies wird in der ersten Spalte, Zeile 4 entsprechend geändert. e) Die Angaben zu den Modulen SF-2a und b erhalten den Titel Einführungsmodule Methoden und Analyseverfahren der Sozialforschung. Die Angabe wird in der zweiten Spalte, Zeile 4 entsprechend geändert. f) Die Module SF-2a und b werden mit einer MP abgeschlossen. Die Angabe wird in der fünften Spalte, Zeile 4 entsprechend geändert. g) Die Angabe SF-3 wird ersetzt durch SF-3a bis 3e, dies wird in der ersten Spalte, fünfte Zeile entsprechend geändert. h) Die Modulbezeichnung Inhaltliches Vertiefungsmodul wird ersetzt durch Inhaltliche Vertiefungsmodule. Dies wird in der zweiten Spalte, fünfte Zeile entsprechend geändert. i) Die Angabe SF-4 wird ersetzt durch SF-4a und b. Dies wird in der ersten Spalte, sechste Zeile entsprechend geändert. j) Die Module SF-4a und b werden mit einer MP abgeschlossen, die Angabe KP wird in der fünften Spalte, Zeile 6 entsprechend durch MP ersetzt. k) Das Modul SF-5 erhält den Titel Forschungspraktikum statt Forschungspraxis. Die Angabe wird in der zweiten Spalte, Zeile 7 entsprechend geändert. l) Die Angabe Modul Masterarbeit/Kolloquium in der zweiten Spalte, Zeile 8 wird geändert in Modul Masterarbeit. m) Das Modul Masterarbeit erhält das Kürzel SF 6. Die Angabe wird in der ersten Spalte, Zeile 8 eingetragen. n) Die Modulprüfung im Modul SF 6 besteht aus 1 PL und 1 SL. Diese Angaben werden in die siebte Spalte, Zeile 8 eingetragen.

Nr. 158 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 9. Juli 2013 625 o) Die Anlage 2 erhält damit folgende Fassung: K.- Ziffer Modulbezeichnung CP P/WP/ W MP/ TP/ KP Aufteilung CP bei Teilprüfung PL / SL (Anzahl) SF-0 Vorbereitungsmodul 3 P MP PL: 0 SL: 1 SF-1 SF-2 a und b SF-3 Module 3 a bis 3e SF-4 a und b Einführungsmodul Sozialer Wandel in modernen Gesellschaften Einführungsmodule Methoden und Analyseverfahren der Sozialforschung Inhaltliche Vertiefungsmodule Methodische Vertiefungsmodule 9 P MP PL: 1 9 P MP PL: 1 14 WP MP PL: 1 12 WP MP PL: 1 SF-5, Module 5 a bis 5 e Forschungspraktikum 20 WP MP PL: 1 SF-6 Modul Masterarbeit 30 P MP PL: 1 SL: 1

Nr. 158 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 9. Juli 2013 626 Artikel 2 (1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. (2) Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2013/14 erstmals im Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung ihr Studium aufnehmen. (3) Studierende, die im Wintersemester 2011/12 und im Wintersemester 2012/13 das Studium im Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung an der Universität Bremen begonnen haben, beenden ihr Studium nach der Masterprüfungsordnung vom 6. November 2011, soweit sie nicht den Wechsel in die vorliegende Prüfungsordnung beantragt haben. Als Übergangsreglung wird jedoch festgelegt, dass für diese Studierende nicht der 6 der Masterprüfungsordnung vom 6. November 2011, sondern der neu formulierte 6 der vorliegenden Prüfungsordnung zur Anwendung kommt. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss. Genehmigt, Bremen, den 2. Juli 2013 Der Rektor der Universität Bremen