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Transkript:

Kaufmännische Weiterbildung Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in (IHK) 2018 2020 Mehr vom Leben.

Der Lehrgang Durch die umfassende Qualifizierung können Gepr. Industriefachwirte ihre Kompetenzen bei der Begleitung und Gestaltung der innerbetrieblichen Prozesse und Leistungen insbesondere in kleinen und mittelständischen Industrieunternehmen einbringen. Besondere Bedeutung hat hierbei das Handlungsfeld Wissen und Transfermanagement. Vorrangig soll damit die Befähigung gestärkt werden, die im Unternehmen vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Erfahrungen zur Lösung von umfassenden Aufgabenstellungen und betrieblichen Veränderungen zu nutzen bzw. nutzbar zu machen. Dazu gehört auch die Gestaltung und Koordination von Prozessen, die der Organisationsentwicklung dienen. Von den Fachwirten wird daher verstärkt unternehmerisches Denken, Kundenorientierung, Bereitschaft zu eigenverantwortlichem Handeln sowie Methodenkompetenz erwartet. Der Lehrgang vermittelt vertieftes Fachwissen sowie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse für Fach- und Führungskräfte in allen Bereichen eines Industrieunternehmens. Die Zielgruppe Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung (1) Zur Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen wird zugelassen, wer - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweisen kann. (2) Zur Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen wird zugelassen, wer - die abgelegte Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und - mindestens ein Jahr bzw. ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweisen kann. Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines geprüften Industriefachwirtes/einer geprüften Industriefachwirtin haben. Vor der Anmeldung zum Lehrgang ist bei der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim (Tel.: 0541/353 487) zu klären, ob die persönlichen Voraussetzungen zur Prüfungszulassung gegeben sind. Eine entsprechende schriftliche Anfrage ist als Muster beigefügt. Wichtig: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Prüfung erfüllt sein, nicht zu Beginn des Lehrgangs!

Inhalte des Lehrgangs Der Lehrgang umfasst 650 Unterrichtsstunden und gliedert sich in folgende Fachgebiete: 1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 1.1 Volks- und Betriebswirtschaft 45 UStd. - Volkswirtschaftliche Grundlagen - Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken - Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen - Unternehmenszusammenschlüsse 1.2 Rechnungswesen 50 UStd. - Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens - Finanzbuchhaltung - Kosten- und Leistungsrechnung - Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen - Planungsrechnung 1.3 Recht und Steuern 80 UStd. - Rechtliche Zusammenhänge - Steuerrechtliche Bestimmungen 1.4 Unternehmensführung 65 UStd. - Betriebsorganisation - Personalführung - Personalentwicklung 2. Handlungsspezifische Qualifikationen 2.1 Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen 90 UStd. - Investition und Investitionsrechnung - Finanzierung beurteilen - Controlling als Instrument der betriebswirtschaftlichen Steuerung anwenden 2.2 Produktionsprozesse 90 UStd. - Produktionsplanung beurteilen - Produktionssteuerung analysieren - Produktionstechnische Rahmenbedingungen bewerten - Logistik als Querschnittsfunktion bewerten - Beschaffungsmarkt und Einkauf strukturieren - Lager und Transportwesen vergleichen 2.3 Marketing und Vertrieb 70 UStd. - Marketingplanung - Marketinginstrumente - Vertriebsmanagement - Internationale Geschäftsbeziehungen

2.4 Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen 70 UStd. - Betriebliche Organisation und Organisationsentwicklung sowie Personalentwicklung und Projektmanagement - Instrumente und Methoden des Informations- und Wissensmanagement - Unternehmensentwicklung und Wissensmanagement 2.5 Führung und Zusammenarbeit 90 UStd. - Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation - Mitarbeitergespräche - Konfliktmanagement - Mitarbeiterförderung - Ausbildung DQR Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR ) ist ein Instrument zur Einordnung von Qualifikationen im deutschen Bildungssystem. Mit ihm wird das Ziel verfolgt, Transparenz, Vergleichbarkeit und Mobilität sowohl innerhalb Deutschlands als auch in der EU (im Zusammenhang mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR)) zu erhöhen. Grundlage für die Einordnung bildet dabei die Orientierung an Lernergebnissen, d.h. an erworbenen Kompetenzen. Bei der Zuordnung von Qualifikationen zu den acht Niveaustufen des DQR sollen alle formalen Qualifikationen des deutschen Bildungssystems, also Qualifikationen der Allgemeinbildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung jeweils einschließlich der Weiterbildung einbezogen werden. So ist der Abschluss zum Geprüften Industriefachwirt (IHK) in die Niveaustufe 6 gemeinsam mit den Bachelor-Abschlüssen eingruppiert. Bei der Anwendung der DQR-Matrix ist zu beachten, dass verschiedene Qualifikationen auf einem Niveau gleichwertig sind, nicht jedoch gleichartig. Ausführliche Informationen zum rechtlichen Status des DQR und zu den bildungspolitischen Zielen der DQR-Entwicklung gibt das DQR-Portal von BMBF und KMK: www.dqr.de

Durchführung und Kosten Dauer: ca. 24 Monate/ca. 650 Unterrichtsstunden Kosten: 25 Monatsraten á 104,00 = 2.600,00 Gesamtlehrgangskosten ca. 480,00 Prüfungsgebühren (IHK Osnabrück-Emsland- Grafschaft Bentheim -> Stand: 05.03.2007) Infoabend: Lehrgangsbeginn: Donnerstag, 15. März 2018, 18:00 Uhr (VHS-Forum, Zum Neuen Hafen 10, 49808 Lingen/Ems) voraus. Dienstag, 13. November 2018, 18:30 Uhr Unterrichtszeiten: dienstags 18:30 21:30 Uhr samstags 08:00 13:00 Uhr Voraus. Prüfungstermine: wirtschaftsbezogene Qualifikation: 21. Oktober 2019 handlungsspezifische Qualifikation: 22./23. Oktober 2020 situationsbezogenes Fachgespräch: ca. Januar 2021 (Infos hierzu auch auf der Internetseite der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim) Vor den schriftlichen Prüfungsterminen findet zur Vorbereitung jeweils ein ca. einwöchiger Bildungsurlaub statt. Die hierfür erforderlichen Unterrichtseinheiten sind im Gesamtstundenumfang des Lehrgangs enthalten. Während der Schulferien in Niedersachsen ist unterrichtsfrei. Unterrichtsort: Teilnehmerzahl: VHS-Forum, Zum Neuen Hafen 10, 49808 Lingen/Ems mindestens 10 Personen Steuerliche Entlastung: Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung können beim Finanzamt als Werbungskosten (im ausgeübten Beruf) oder als Sonderausgaben (im nicht ausgeübten Beruf) geltend gemacht werden. Finanzielle Förderung durch Aufstiegs-BAföG Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder Erzieher altersunabhängig finanziell unterstützt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erfolgt eine einkommensunabhängige Förderung in Höhe von 40 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss. Die restlichen 60 % können als Darlehen beantragt werden. Der mögliche Erlass des Darlehens beträgt bei Bestehen der Prüfung 40 %. Beispiel Gepr. Industriefachwirt : Lehrgangskosten: 2.600,00 EUR Prüfungsgebühren: 480,00 EUR Gesamtkosten: 3.080,00 EUR Zuschuss: 1.232,00 EUR Eigenanteil: 1.848,00 EUR Informationen zum Aufstiegs-Bafög unter www.aufstiegs-bafoeg.de. Ansprechpartner bei Ihrer VHS Lingen Daniel Hafermalz, Tel.: 0591 91202-410, Fax: 0591 91202-199 E-Mail: d.hafermalz@vhs-lingen.de Lingen, 04.05.2017

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN) Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Mitarbeiter/-innen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln. Was wird gefördert? - Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen - Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro - 24 Monate Laufzeit - Pro Teilnehmer/in und Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag zu stellen Wer wird gefördert? - Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen - Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten Art und Umfang der Förderung - Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) - Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen) Bedingungen - Die Laufzeit ist grundsätzlich auf 24 Monate beschränkt. Im Einzelfall kann eine längere Dauer genehmigt werden. - Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. - Ausgenommen sind mit der Weiterbildungsmaßnahme im Zusammenhang stehende Ausgaben, z. B. für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung. - Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Weiter-bildung und Vorlage sowie Prüfung des Verwendungsnachweises. - Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungs-hilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen (z. B. von Förderprogrammen des Bundes oder anderer Länder, wie Meister-BAFöG oder WeGebAU ). Voraussetzungen - Die inhaltlich in sich abgeschlossenen Maßnahmen müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen. Antragstellung Den Antrag auf Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen stellen Sie bitte grundsätzlich vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung über das Kundenportal der NBank und reichen ihn zusätzlich im Original bei der NBank ein. Wo erhalte ich aktuelle Informationen zu WiN? Ausführliche Informationen erhalten sie bei Ihrer Volkshochschule Lingen und bei der NBank. Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12 16 30177 Hannover Beratung, Fragen, Termine Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr Tel.: 0 511 300 31-333 Fax: 0 511 300 31-11333 beratung@nbank.de www.nbank.de Stand: 02.09.2015

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Volkshochschule Lingen ggmbh Soweit in diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Bedingungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Teilnehmerinnen. 1. Anmeldung Für jeden Lehrgang ist frühzeitig eine schriftliche Anmeldung in Papierform bei der Volkshochschule Lingen ggmbh (VHS) vorzunehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die VHS dem Teilnehmer dies schriftlich mit. 2. Gebühren 2.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Sie werden in der Regel nach Erteilung einer Einzugsermächtigung direkt vom Konto des Teilnehmers abgebucht. 2.2 Die Fälligkeit der Gebühren ist der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen. Sie ist unabhängig von Leistungen Dritter. 3. Lehrplan 3.1 Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen Lehrplans. Änderungen bleiben vorbehalten. Das Lehrgangsziel darf jedoch nicht verändert werden. 3.2 Soweit wesentliche Änderungen vor oder während eines Lehrgangs notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben. In diesem Falle hat der Teilnehmer das Recht, binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe durch die VHS schriftlich per Einschreiben an die VHS vom Vertrag zurückzutreten. Soweit Änderungen nach Aufforderung einer Prüfungsinstitution (z. B. IHK, Cambridge) erfolgen, handelt es sich um notwendige Änderungen; diese berechtigen nicht zum Rücktritt. Das Kündigungsrecht des Teilnehmers gemäß Ziffer 6 bleibt von dieser Bestimmung unberührt. 3.3 Der Wechsel einer Lehrkraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne. 4. Absage eines Lehrgangs 4.1 Die VHS hat das Recht, Lehrgänge aus von ihr nicht zu vertretendem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl. Muss ein laufender Lehrgang abgesagt werden, so sind die Gebühren bis zum letzten Unterrichtstag zu entrichten. Darüber hinaus bereits gezahlte Beträge werden erstattet. 4.2 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder bei Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen. 5. Rücktritt von der Anmeldung Der Lehrgangsteilnehmer hat das Recht, bis einen Monat vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme am Lehrgang kostenfrei zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich per Einschreiben gegenüber der VHS (Anschrift: Volkshochschule Lingen ggmbh, Am Pulverturm 3, 49808 Lingen) erklärt werden. 6. Kündigung 6.1 Bei Lehrgängen von mehr als zwölfmonatiger Dauer beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des Lehrgangsquartals. Eine Kündigung ist frühestens nach sechs Monaten (Ende des 2. Lehrgangsquartals) möglich. Bei Lehrgängen von weniger als zwölfmonatiger Dauer beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Lehrgangsquartals. In beiden Fällen muss die schriftliche Kündigung per Einschreiben (Anschrift: Volkshochschule Lingen ggmbh, Am Pulverturm 3, 49808 Lingen) erfolgen. Das Fernbleiben vom

2 Unterricht gilt nicht als Abmeldung. Das Recht des Teilnehmers zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt hiervon unberührt. 6.2 Bei Kündigung der Lehrgangsteilnahme in besonders begründeten Einzelfällen werden 10 % der Lehrgangsgebühren für Verwaltungsaufwendung sowie die Gebühr für die bis dahin stattgefundenen Unterrichtsstunden in Rechnung gestellt. Soweit eine Anmeldegebühr erhoben wurde, wird diese dabei angerechnet. 6.3 Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt. 6.4 Gebührenrückstände in Höhe von zwei Monatsraten berechtigen die VHS zur sofortigen Kündigung. Diese ist dem Teilnehmer schriftlich per Einschreiben mitzuteilen. 6.5 Statt einer Kündigung kann die VHS den Teilnehmer auch vorübergehend vom Lehrgangsbesuch ausschließen. Auch dieses ist dem Teilnehmer schriftlich mitzuteilen. 6.6 Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt. 7. Besondere Zulassungsvoraussetzungen (gilt nur für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer) Dem Teilnehmer sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (www.osnabrueck.ihk24.de) bekannt. Insbesondere hat der Teilnehmer vor Lehrgangsbeginn seine Zulassungsvoraussetzungen bei der Industrie- und Handelskammer (Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu einer Fortbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammer) überprüfen zu lassen. 8. Mündliche Nebenabsprachen 8.1 Mündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig. 8.2 Absprachen mit Dozenten sind nicht rechtswirksam. Lingen (Ems), 15.04.2015

Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu einer Fortbildungsprüfung Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Neuer Graben 38 49074 Osnabrück Anschrift des Antragstellers (bitte ausfüllen) Tel. (für Rückfragen): Ich beabsichtige, die nachfolgend genannte Fortbildungsprüfung abzulegen und bitte vorab um Klärung meiner persönlichen Zulassungsvoraussetzungen: Bezeichnung der Fortbildungsprüfung Vorgesehener Prüfungsbeginn (1. Teilprüfung) Dem Antrag sind als Anlage beizufügen: Tabellarischer Lebenslauf Kopie des Prüfungszeugnisses der beruflichen Erstausbildung (nicht Berufschulzeugnis) Tätigkeitsnachweis und/oder Zeugnisse über die bisherige Berufspraxis Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen (sofern für die angestrebte Prüfung erforderlich) Für die Zulassung zum Betriebswirt (IHK) zusätzlich Kopie des Zeugnisses über die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann Für die Zulassung zum Geprüften Technischen Betriebswirt zusätzlich Kopie des Zeugnisses über die Fortbildungsprüfung zum Industriemeister, Technischen Fachwirt oder einer vergleichbaren technischen Meisterprüfung, Techniker oder Ingenieur Bitte beachten: Beruflich Selbstständige können die erforderlichen Nachweise auch mittels einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung erbringen. Fremdsprachlichen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung beizufügen. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt einer evtl. vorgezogenen ersten Teilprüfung erfüllt sein. Eine Entscheidung über Ihren Antrag ist grundsätzlich erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen möglich. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Ort, Datum Unterschrift

Anmeldung Ich melde mich verbindlich zu folgendem Lehrgang an: Lehrgang: Gepr. Industriefachwirt/-in (IHK) 2018/2020 Lehrgangs-Nr.: 62820 Name, Vorname Geburtsdatum Straße PLZ, Wohnort Telefon E-Mail Beruf Alternative Rechnungsanschrift Mobiltelefon Kreditinstitut BIC DE IBAN Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühren. Aus Vereinfachungsgründen bitten wir Sie, Ihre Bankverbindung anzugeben, damit die Gebühren von uns eingezogen werden können. Der Eintrag gilt als Einzugsermächtigung für die VHS Lingen ggmbh. Diese Ermächtigung kann von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden bzw. erlischt mit der Kündigung bzw. mit dem Ende des Lehrgangs. Bestandteile dieser Lehrgangsanmeldung sind außerdem die Inhalte der Lehrgangsausschreibung zu dem o.g. Lehrgang, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS Lingen ggmbh in ihrer jeweiligen gültigen Fassung (siehe www.vhs-lingen.de) die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der Volkshochschule Lingen ggmbh vom 15. April 2015, ggf. die gültigen Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer und werden mit der eigenhändigen Unterschrift des Unterzeichners anerkannt und beachtet. (Ort, Datum) Unterschrift (bei minderjährigen Teilnehmern auch der/die Erziehungsberechtigte) Wird von der VHS ausgefüllt!! EDV-Erfassung: (Datum, Unterschrift)