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Transkript:

EGSicherheitsdatenblatt ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname DiamantPolierpaste 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Herstellung von Zahnersatz im Dentallabor 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Adresse BEGO Bremer Goldschlägerei Wilh. Herbst GmbH & Co. KG WilhelmHerbstStr. 1 28359 Bremen TelefonNr. +49/ 421/ 2028 0 FaxNr. +49/ 421/ 2028 115 Auskunftgebender Bereich / Telefon Abteilungen für Forschung & Entwicklung Materialien, Legierung und Keramik; +49/ 421/ 2028 130 (Leiter Entwicklung Legierung) Auskünfte zum Sicherheitsdatenblatt msds@bego.com 1.4 Notrufnummer Für medizinische Auskünfte (in deutscher und englischer Sprache): +49/ 551/ 192 40 (Giftinformationszentrum Nord) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Xi; R41 R52/53 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Richtlinie 1999/45/EG Gefahrensymbole Reizend RSätze 41 Gefahr ernster Augenschäden. 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. SSätze 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen / Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Seite 1 von 9

EGSicherheitsdatenblatt 2.3 Sonstige Gefahren PBTBeurteilung. vpvbbeurteilung. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe Nicht zutreffend. Das Produkt ist kein Stoff. 3.2 Gemische Chemische Charakterisierung Mischung (Zubereitung) Gefährliche Inhaltsstoffe Nr. Name des Stoffs Zusätzliche Hinweise CAS / EG / Index / Einstufung 67/548/EWG Konzentration Gew% REACH Nr. 1 Alcohol, C1618, ethoxyliert 68439496 Xn; R22 > 5,00 < 10,00 Gew% 5002128 Xi; R41 N; R50 2 Poly(oxy1,2ethanediyl),.alpha.(9Z)9octadecenyl.omega. hydroxy 9004982 Xn; R22 > 5,00 < 10,00 Gew% 5000162 Xi; R41 3 Poly(oxy1,2ethanediyl),.alpha.(tributylphenyl).omega.hydroxy 9046097 N; R51/53 > 5,00 < 10,00 Gew% Xi; R36/38 Vollständiger Wortlaut der RSätze: siehe Abschnitt 16 ABSCHNITT 4: ErsteHilfeMaßnahmen 4.1 Beschreibung der ErsteHilfeMaßnahmen Allgemeine Hinweise Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Nach Einatmen Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung/Atemstillstand: künstliche Beatmung. Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten und mindestens 15 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließendem Wasser spülen. Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken Kein Erbrechen einleiten. Bewusstlosen Personen darf nichts eingeflößt werden. Sofort Arzt hinzuziehen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Seite 2 von 9

EGSicherheitsdatenblatt ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Kohlendioxid; Löschpulver; Wassersprühstrahl; Alkoholbeständiger Schaum Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei Brand kann freigesetzt werden: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Löschmittel und Brandbekämpfungsmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen. Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Schutzanzug tragen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht für Notfälle geschultes Personal Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Für ausreichende Lüftung sorgen. Zündquellen fernhalten. Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten. Einsatzkräfte Persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Für ausreichende Lüftung sorgen. Reste mit flüssigkeitsbindendem Material (z.b. Sand, Sägemehl, Universalbindemittel, Kieselgur) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt "Entsorgung" behandeln. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Für gute Raumbelüftung sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz. Bei Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Das Risiko beim Umgang mit dem Produkt ist durch Anwendung von Schutz und Vorbeugungsmaßnahmen auf ein Mindestmaß zu verringern. Das Arbeitsverfahren sollte, sofern nach dem Stand der Technik möglich, so gestaltet werden, dass gefährliche Stoffe nicht frei werden oder ein Hautkontakt ausgeschlossen werden kann. Allgemeine Schutz und Hygienemaßnahmen Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Augenspülvorrichtung bereithalten. Notdusche bereithalten. Hinweise zum Brand und Explosionsschutz Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Hitze und Zündquellen fernhalten. Dämpfe können mit Luft beim Erhitzen des Produktes ein explosionsfähiges Gemisch bilden. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Technische Maßnahmen und Lagerungsbedingungen Behälter trocken, dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Empfohlene Lagertemperatur Wert < 30 C Seite 3 von 9

352 190 241 EGSicherheitsdatenblatt Anforderung an Lagerräume und Behälter Nur im Originalbehälter aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammenlagern mit: explosionsfähigen Stoffen; stark oxidierende Agenzien Lagerklasse gemäß TRGS 510 1013 sonstige Flüssigkeiten und Feststoffe (nicht LGK 18) 7.3 Spezifische Endanwendungen ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Keine zu überwachenden Parameter vorhanden. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz Bei Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Sind keine Arbeitsplatzgrenzwerte vorhanden, sind bei Bildung von Stäuben ausreichende Atemschutzmaßnahmen zu treffen. Atemfilter A/P2 Augen/Gesichtsschutz Schutzbrille mit Seitenschutz (DIN EN 166) Handschutz Bei möglichem Hautkontakt mit dem Produkt bietet die Verwendung von Handschuhen, geprüft nach z.b. EN 374, ausreichenden Schutz. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Fall auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.b. mechanische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Anweisungen und Informationen des Handschuhherstellers zur Anwendung, Lagerung, Pflege und zum Austausch der Handschuhe befolgen. Die Schutzhandschuhe sollten bei Beschädigung oder ersten Abnutzungserscheinungen sofort ersetzt werden. Arbeitsvorgänge so gestalten, dass nicht dauernd Handschuhe getragen werden müssen. Geeignetes Material Nitrilkautschuk Materialstärke > 0,4 mm Durchdringungszeit > 480 min. Sonstige Schutzmaßnahmen Chemieübliche Arbeitskleidung. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Form/Farbe pastös bis fest blau Geruch nach aromatischen Kohlenwasserstoffen Seite 4 von 9

3 300 4 80 4 40 4 157 3 320 ca. 1,0 40 4 10 40 EGSicherheitsdatenblatt Geruchsschwelle phwert Siedepunkt / Siedebereich Schmelzpunkt / Schmelzbereich Zersetzungspunkt / Zersetzungsbereich Wert > 300 C Tropfpunkt Wert ca. 80 Fließpunkt (Pourpoint) Wert ca. 40 C Flammpunkt Wert ca. 157 C Zündtemperatur Wert > 320 C Selbstentzündungstemperatur Oxidierende Eigenschaften Explosive Eigenschaften Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Untere Entzündbarkeits oder Explosionsgrenze Wert ca. 1,0 Vol% Obere Entzündbarkeits oder Explosionsgrenze Wert ca. 10 Vol% Dampfdruck Dampfdichte Verdampfungsgeschwindigkeit Relative Dichte 0,83 Dichte Wert 0,83 g/cm³ Bezugstemperatur 70 C Wasserlöslichkeit Bemerkung emulgierbar Seite 5 von 9

10 3 2000 67 3 50 EGSicherheitsdatenblatt Löslichkeit(en) Verteilungskoeffizient: noctanol/wasser Viskosität Wert 15 mpa*s Bezugstemperatur 70 C Art dynamisch 9.2 Sonstige Angaben Sonstige Angaben ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität 10.2 Chemische Stabilität 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Hitze, offene Flammen und andere Zündquellen. Vor Sonneneinstrahlung schützen. 10.5 Unverträgliche Materialien starke Oxidationsmittel 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute orale Toxizität LD50 > 2000 mg/kg Spezies Ratte Bezugsstoff CAS 64742558 LD50 6950 mg/kg Spezies Ratte Bezugsstoff CAS 68439496 Akute dermale Toxizität LD50 > 2000 mg/kg Spezies Kaninchen Bezugsstoff CAS 64742558 LD50 > 2000 mg/kg Spezies Ratte Bezugsstoff CAS 68439496 Seite 6 von 9

Lk.2377 U_1002 Lk.2386 EGSicherheitsdatenblatt Akute inhalative Toxizität Ätz/Reizwirkung auf die Haut Schwere Augenschädigung/reizung Sensibilisierung der Atemwege/Haut KeimzellMutagenität Reproduktionstoxizität Karzinogenität Spezifische ZielorganToxizität bei einmaliger Exposition Spezifische ZielorganToxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Fischtoxizität Daphnientoxizität Algentoxizität Bakterientoxizität 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit 12.3 Bioakkumulationspotenzial 12.4 Mobilität im Boden 12.5 Ergebnisse der PBT und vpvbbeurteilung Ergebnisse der PBT und vpvbbeurteilung PBTBeurteilung. vpvbbeurteilung. 12.6 Andere schädliche Wirkungen 12.7 Sonstige Angaben Sonstige Angaben Produkt nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen und nicht auf öffentlichen Deponien lagern. Seite 7 von 9

EGSicherheitsdatenblatt ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt Die Zuordnung einer Abfallschlüsselnummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) ist in Absprache mit dem regionalen Entsorger vorzunehmen. Verpackung Verpackungen müssen restentleert werden und sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Nicht restentleerbare Verpackungen sind in Abstimmung mit dem regionalen Entsorger zu entsorgen. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 Transport ADR/RID/ADN Das Produkt unterliegt nicht den ADR/RID/ADN Vorschriften. 14.2 Transport IMDG Das Produkt unterliegt nicht den IMDG Vorschriften. 14.3 Transport ICAOTI / IATA Das Produkt unterliegt nicht den ICAOTI / IATA Vorschriften. 14.4 Sonstige Angaben 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOLÜbereinkommens 73/78 und gemäß IBC Code Nicht relevant ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU Vorschriften Beschäftigungsbeschränkung Die nationalen Gesundheits und Arbeitssicherheitsvorschriften sind bei der Verwendung dieses Produktes anzuwenden. Richtlinie 96/82/EG zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Störfall Verordnung) Bemerkung Anhang I, Teil 1 + 2: nicht genannt. Bezüglich eventuell entstehender Zersetzungsprodukte siehe Abschnitt 10. Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse Klasse 2 Quelle Einstufung gemäß VwVwS 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Seite 8 von 9

EGSicherheitsdatenblatt ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden: EGRichtlinie 67/548/EG bzw. 99/45/EG in der jeweils gültigen Fassung. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung. EGRichtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2009/161/EG Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung. Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung. Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt wurden, sind direkt in den jeweiligen Abschnitten angegeben. Vollständiger Wortlaut der in Abschnitt 2 und 3 aufgeführten R, H und EUHSätze (soweit nicht bereits in diesen Abschnitten aufgeführt). R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R36/38 Reizt die Augen und die Haut. R50 Sehr giftig für Wasserorganismen. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Datenblatt ausstellender Bereich UMCO Umwelt Consult GmbH D21107 Hamburg, GeorgWilhelmStrasse 183, Tel.: +49(40)79 02 36 300, Fax: +49(40)79 02 36 357, email: umco@umco.de Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt Produkte im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die Angaben haben nicht die Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen. Seite 9 von 9