Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31. Druckdatum: 16.04.2015 überarbeitet am: 16.04.2015



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Transkript:

Seite: 1/8 * ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Verwendung des Stoffes / des Gemisches Schmiermittel/ Schmierstoffe 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Hersteller/Lieferant: ATM GmbH, Emil-Reinert-Straße 2, D-57636 Mammelzen Auskunftgebender Bereich: Abteilung Labor, Tel. 02681-9539-801, email: info@atm-m.com 1.4 Notrufnummer: AT: Allgemeines Krankenhaus Wien, Tel. 01-4064343 CH: Schweizerisches Tox. Info Zentrum, Tel. 01-2515151 : Giftnotruf Berlin, Tel. 030-30686 790 GB: National Poison Info Service, Tel. 020-77715394 * ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ~ GHS02 Flamme Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. ~ GHS07 STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG R10-67: Entzündlich. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Wirkt narkotisierend. Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. Gefahrenpiktogramme GHS02, GHS07 Signalwort Achtung Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: 1-Methoxy-2-propanol Gefahrenhinweise H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sicherheitshinweise P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung verwenden. (Fortsetzung auf Seite 2)

Seite: 2/8 (Fortsetzung von Seite 1) P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT R HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. 2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: Nicht anwendbar. vpvb: Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. Gefährliche Inhaltsstoffe: 20,0-30,0% CAS: 107-98-2 EINECS: 203-539-1 1-Methoxy-2-propanol R10-67 ~ Flam. Liq. 3, H226; ~ STOT SE 3, H336 Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt: Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend. Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Nach Verschlucken: Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Mit viel Wasser verdünnen. (Fortsetzung auf Seite 3)

Seite: 3/8 (Fortsetzung von Seite 2) Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. * ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten. Lagerklasse: 3 Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Entzündlich 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. * ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7. 8.1 Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 107-98-2 1-Methoxy-2-propanol AGW Langzeitwert: 370 mg/m³, 100 ml/m³ 2(I);DFG, EU, Y Bestandteile mit biologischen Grenzwerten: 107-98-2 1-Methoxy-2-propanol BGW 15 mg/l Untersuchungsmaterial: Urin Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende Parameter: 1-Methoxypropan-2-ol Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Atemschutz: Nicht erforderlich. (Fortsetzung auf Seite 4)

Seite: 4/8 Handschutz: `S Schutzhandschuhe (Fortsetzung von Seite 3) Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Handschuhmaterial Nitrilkautschuk Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Wert für die Permeation: Level 2 480 min 0,11 mm Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 374 Teil III werden nicht unter Praxisbedingungen durchgeführt. Es wird daher eine maximale Tragezeit die 50 % der Durchbruchzeit entspricht empfohlen. Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille `R ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben Aussehen: Form: Flüssig Farbe: Blau Geruch: Alkoholartig Geruchsschwelle: Nicht bestimmt. ph-wert: Nicht bestimmt. Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt. Siedepunkt/Siedebereich: 100 C Flammpunkt: 35 C Zündtemperatur: 270 C Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt. Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung explosionsgefährlicher Dampf-/ Luftgemische möglich. Explosionsgrenzen: Untere: 2,3 Vol % Obere: Nicht bestimmt. Dampfdruck bei 20 C: 23 hpa (Fortsetzung auf Seite 5)

Seite: 5/8 Dichte bei 20 C: 0,95 g/cm³ Relative Dichte Nicht bestimmt. Dampfdichte Nicht bestimmt. Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt. Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: Vollständig mischbar. Verteilungskoeffizient (n-octanol/wasser): Nicht bestimmt. Viskosität: Dynamisch bei 20 C: Kinematisch: 5 mpas Nicht bestimmt. (Fortsetzung von Seite 4) Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: 20,0-30,0 % Wasser: 70,0-80,0 % 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität 10.2 Chemische Stabilität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität: Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 107-98-2 1-Methoxy-2-propanol Oral LD50 5000 mg/kg (rat) Dermal LD50 13500 mg/kg (rbt) Inhalativ LC50 (4h) 6 mg/l (rat) Primäre Reizwirkung: an der Haut: Keine Reizwirkung. am Auge: Keine Reizwirkung. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. (Fortsetzung auf Seite 6)

Seite: 6/8 (Fortsetzung von Seite 5) Weitere ökologische Hinweise: Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: Nicht anwendbar. vpvb: Nicht anwendbar. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. * ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Europäischer Abfallkatalog 20 01 13* Lösemittel Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. * ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer ADR, IMDG, IATA UN3092 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR 3092 1-METHOXY-2-PROPANOL, Lösung IMDG, IATA 1-METHOXY-2-PROPANOL solution 14.3 Transportgefahrenklassen ADR dcgx Klasse 3 (F1) Entzündbare flüssige Stoffe Gefahrzettel 3 IMDG, IATA dcgx Class 3 Entzündbare flüssige Stoffe Label 3 14.4 Verpackungsgruppe ADR, IMDG, IATA III 14.5 Umweltgefahren: Marine pollutant: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe (Fortsetzung auf Seite 7)

Seite: 7/8 Kemler-Zahl: 30 EMS-Nummer: F-E,S-D 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Transport/weitere Angaben: Nicht anwendbar. (Fortsetzung von Seite 6) ADR Begrenzte Menge (LQ) 5L Freigestellte Mengen (EQ) Code: E1 Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 1000 ml Beförderungskategorie 3 Tunnelbeschränkungscode D/E IMDG Limited quantities (LQ) 5L Excepted quantities (EQ) Code: E1 Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml Maximum net quantity per outer packaging: 1000 ml UN "Model Regulation": UN3092, 1-METHOXY-2-PROPANOL, Lösung, 3, III * ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften: Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Entzündlich Technische Anleitung Luft: Klasse Anteil in % Wasser 75,0 NK 25,0 Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Relevante Sätze H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. R10 Entzündlich. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Abkürzungen und Akronyme: RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) ICAO: International Civil Aviation Organisation (Fortsetzung auf Seite 8)

Seite: 8/8 (Fortsetzung von Seite 7) ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent Flam. Liq. 3: Flammable liquids, Hazard Category 3 STOT SE 3: Specific target organ toxicity - Single exposure, Hazard Category 3 * Daten gegenüber der Vorversion geändert