Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. Handbuch 2017 / Koblenz. Rheinland. Mainz. Bad Kreuznach. Trier. Ludwigshafen.

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Transkript:

Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. Handbuch 2017 / 2018 Koblenz Rheinland Mainz Trier Bad Kreuznach Kaiserslautern Ludwigshafen

Bitte für 2018 vormerken!!! 29. Spalding-Sommercamp des BVRP vom 24. Juni 30. Juni 2018 für Mädchen und Jungen im Alter von 10-16 Jahren 11. BVRP Mini-Festival basketballdirekt für Mädchen und Jungen im Alter von 7-12 Jahren Termin stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest! Weitere Infos zu den Veranstaltungen finden Sie auf der BVRP-Homepage www.bvrp.de oder erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des BVRP unter 0261-135119. Impressum Redaktion: Basketballverband-Rheinland-Pfalz e.v. Bürozeiten Geschäftsstelle Di.: 8:00 16:30 Helmi Homscheid Di.: 8:00 13:00 Rheinau 11, 56075 Koblenz Mi.: geschlossen Tel.: 0261-135 119 Do.: 8:00 16:00 Fax: 0261-133 4418 Fr. : 8:00 12:30 E-Mail: gst@bvrp.de Präsident: Marco Marzi Karl-Carstens-Str. 26, 54296 Trier Tel.: 0651-9954787 p Fax: 0651-9954788 p E-Mail: m.marzi@bvrp.de 1

Inhaltsverzeichnis Impressum 1 Inhaltsverzeichnis 2 BVRP-Vereine Rheinland 3-10 Pfalz 11-16 Rheinhessen 17-20 OL-Saar-Vereine 21 BVRP-Präsidium 22 BVRP 23 Bezirksvorstände Vorstand Rheinland 24 Vorstand Kreis Koblenz 25 Vorstand Kreis Trier 26 Vorstand Pfalz 27-28 Vorstand Rheinhessen 29-30 Landesverbände Saar 31-32 Hessen 33-34 Baden-Württemberg 35-36 Sportbünde Landessportbund Rheinland-Pfalz 37 Sportbünde Rheinland / Pfalz / Rheinhessen 38 DBB-Bundesgeschäftsstelle 39-40 BWA Basketball Werbeagentur 41 Ausschüsse BVRP-Sportausschuss 42-43 BVRP-Jugendausschuss 44-45 BVRP-Leistungsausschuss 46-47 BVRP-Rechtsausschuss 48 Rechtsausschuss Oberliga 49 Rechtsausschuss Rheinland 50 Rechtsausschuss Pfalz 51 Rechtsausschuss Rheinhessen 52 BVRP-Schiedsrichterkommission 53-54 BVRP-Spielbetrieb Spielleiter Senioren 55-57 Spielleiter Jugend 58-59 Werbung Basketballdirekt 60 BVRP-Ausschreibungen Rahmenterminplan 2017/2018 69 Allgemeine BVRP-Ausschreibung 70-76 Strafenkatalog 77-78 Senioren Ü35 und Ü40 79-81 Pokalausschreibung 82-83 BVRP-Ausschreibung der Jugendklassen Termine Jugendmeisterschaften 2018 84 Rheinlandmeisterschaften der der Jugend 2018 85-86 Rheinhessen/Pfalz-Ausscheidung der Jugend 2018 87-88 Rheinland-Pfalz-Meisterschaften der Jugend 2018 89-90 Oberligameisterschaften der der Jugend 2018 91-92 Ausschreibung zur Jugend Rheinland-Pfalz Liga 93-96 BVRP-Ordnungen BVRP-Spielordnung 97-100 BVRP-Finanz- und Kassenordn. 101-102 BVRP-Reisekosten Richtlinien 103-105 BVRP-Ehrenordnung 106-108 BVRP-Schiedsrichterordnung 109-114 BVRP-Richtlinien SR-Ausbildung 115-116 BVRP-Schiedsrichter-Merkblatt 117-118 BVRP-Lehr- und Trainerordnung 119-121 BVRP-Richtlinien Lehr- u. Trainer 122-128 BVRP-Jugendordnung 129-130 BVRP-Geschäfts- und Verwaltung 131-135 BVRP-Satzung 136-141 Vereinbarung BVRP/BV-Saar 142-143 Statut RLSW 144-146 Statut RLSW/N 147-149 DBB-Ordnungen DBB-Spielordnung 150-162 DBB-Jugendordnung 163-165 DBB-Jugendspielordnung 166-170 DBB-Schiedsrichterordnung 171-175 DBB-Lehr und Trainerwesen 176-179 DBB-Rechtsordnung 180-187 DBB-Strafenkatalog 188-190 Werbung Spalding 191 Klassen und Staffeleinteilung 61-68 2

Bezirk Rheinland Kreis Koblenz Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz 51382 DJK Andernach Mobil: 0176-64931337 Niko Geiger Bahnhofstr. 41 56626 Andernach www.djk-andernach.de niko-geiger@gmx.de 55326 BBC Anhausen-Thalhausen Mobil: 0152-28622327 Claudia Troß Friedrichstr. 15 56584 Meinborn ctross@online.de 51617 TV Arzbach Mobil: 0177-5449125 Thorsten Heinz Am Laach 7 56337 Arzbach bb-tva@gmx.de 55175 DJK Bad Marienberg (d): 02743-8063170 Alex Schell Mobil: 0171-7524815 Erlenweg 2a 57520 Neunkhausen schell.a@web.de 50993 TV 06 Bad Neuenahr Mobil: 0175-3613239 Rene Klasen Nordstr. 1 53474 Bad Neuenahr www.tv06basketball.de rene.klasen@gmx.de 51396 DJK Bendorf (p): 02622-5149 Mike Staudt Mobil: 0176-30133079 Ritterweg 65 56170 Bendorf www.basketball-bendorf.de mike.staudt@web.de 3

Bezirk Rheinland Kreis Koblenz Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz 90098 SSV Buchholz Mobil: 0170-7330423 Henzler Sven Kastanienstr.1 56154 Boppard-Buchholz www.ssvbuchholz.de sven.henzler@t-online.de 55251 Bürgerverein Burgbrohl Mobil: 0175-5207077 Alexander Reiswich Vulkanstr. 8 56659 Burgbrohl www.ibbc-brohltal.de. a.reiswich@ibbc-brohltal.de 90411 TSV Emmelshausen (p): 06747-597395 Björn Boosing Mobil: 0160-97773088 Hüwelweg 1 56281 Emmelshausen b.bossing@freenet.de 50970 SG Emmelshausen / Buchholz (p): 06747-6546 Christian Schiffer Mobil: 0163-2586097 Rosenstraße 2 56281 Emmelshausen carlcs@gmx.de 54792 Sportfreunde Höhr-Grenzhausen Mobil: 0176-61514876 Andre Butscheike Waldstr. 16 56235 Hundsdorf butscheike@gik-hg.de 51755 BBC Koblenz-Horchheim (p): 0261-9523655 Stephan Hähn Mobil: 0157-52678024 Akazienweg 44 56075 Koblenz www.bbc-horchheim.de s.haehn@gmx.net 4

Bezirk Rheinland Kreis Koblenz Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz 50923 Post-SV Koblenz (p): 02630-9637988 Marcus Kratz Pater-Kahl-Str. 10 56220 Kaltenengers www.post-sv-koblenz.de basketball@post-sv-koblenz.de 53993 BBV Lahnstein Mobil: 0171-1969235 Lars Fischer Auf` m Bungert 29 56220 Urmitz/Rhein www.bbv-lahnstein.de lahnsteinbbv@gmail.com 50842 TSV Lay Mobil: 0173-8548873 Florian Tönges Schweizerstr. 9 56218 Mülheim-Kärlich www.tsv-lay.de f.toenges@gmx.de 51681 BBC Linz Mobil: 0160-5390555 Ralf Wördemann Erlenweg 4 53545 Linz am Rhein info@bbc-linz.de 55161 Lützel Baskets 1956 Iris Kiefer Hochstr. 36 56070 Koblenz www.luetzelbaskets.de iris.kiefer@luetzelbaskets.de 05969 SG Lützel-Post Koblenz (d): 02632-946798 Viktor Schneider Mobil: 0170-9453261 Kolpingstr. 4 56626 Andernach luetzel-post-koblenz@web.de 5

Bezirk Rheinland Kreis Koblenz Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz 51931 DJK Marienstatt (p): 02662-4359 Helmut Grieger Mobil: 0171-2831046 Gerberweg16 (d): 02662-855111 57527 Hachenburg helgrieger@googlemail.com 54782 BBC Montabaur (p): 02602-9185843 Ulrich Böhmer Mobil : 0176-21241935 Am Himmelfeld 9 56410 Montabaur www.bbcmontabaur.de bbc-montabaur@gmx.de 50498 Sportfreunde Neustadt/Wied Mobil: 0151-64712172 Philipp Sauer Mobil: 0163-7874589 Morsesstr. 1 40215 Düsseldorf p.sauer@fink-stauf.de 51032 TV Rübenach (p): 0261-24206 Jakob Mohrs Lambertstr. 53 56072 Koblenz www.tvrbasketball.de jakob.mohrs@t-online.de 50718 TuS Treis-Karden Mobil: 0151-46239096 Thomas Lippe Welsbachstr. 17 56253 Treis-Karden www.mosel-basketball.de treisbasketball@googlemail.com 6

Bezirk Rheinland Kreis Trier Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz 75166 TuS 2012 Arzfeld Mobil: 0171-2410107 Weber Tino Klosberg 6 53947 Nettersheim-Tondorf tinoweber@tus-arzfeld.de 72045 SFG Bernkastel-Kues (d): 06531-91199 Carsten Braun Mobil: 0176-93134011 Peter-Kremer-Weg 7 54470 Bernkastel-Kues www.basketball.sfg-bks.de braun@sfg-bks.de 71203 TV Bitburg (p): 06561-683683 Timo Kerpen (d): 06561-1644209 Unter m Stahler Kopf 45 Mobil: 0151-26031823 54634 Bitburg www.tvbitburg-basketball.de kerpentimo@gmail.com 70190 SV Eintracht Irsch Mobil: 0176-63368985 Rouven Palz Waldstraße 6 66706 Perl rouvenpalz@gmx.de 70195 SV Gerolstein (p): 06591-7872 Georg Linnerth Burgweiher 16 54568 Gerolstein georg-linnerth@t-online.de 71321 TV Hermeskeil 1911 (p): 06503-8009354 Jan Schmidt (d): 06503-7777 Trierer Straße 61 54411 Hermeskeil jan.schmi.dt@web.de 7

Bezirk Rheinland Kreis Trier Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz 70829 VFL Hillesheim (p): 06593-996208 Stefan Mertens Mobil: 0171-7025568 Nikolausweg 3 54576 Hillesheim stefan.mertens@vfl-hillesheim.de 05971 SG Gerolstein/Hillesheim (p): 06593-9665 Annegret Remagen Mobil: 0157-87741961 Prümerstr. 50 54578 Oberbettingen annegret.remagen@freenet.de 71354 TG Konz Mobil: 0173-4717887 Björn Grünewald Im Breitenberg 4 54329 Konz www.konzerbasketball.de bjoern.gruenewald58@gmail.com 74267 BBF Kordel (p): 06580-988209 Oliver Heinz Mobil: 0177-2005653 Zemmererstr. 30 54298 Orenhofen www.bbfkordel.de info@bbfkordel.de 73235 TV Kröv (p): 06541-810710 Jürgen Baum Mobil: 0152-03661035 Im Flurgarten 42 (d): 06571-924568 54536 Kröv/Mosel (d): 06571-924215 juergen.baum@vvr-bank.de 70127 SSG Lutzerather Höhe (p): 02677-9518866 Christian Kappes Tannenweg 3a 56826 Lutzerath www.ssglutzeratherhoehe.de basketball-lutzerath@gmx.de 8

Bezirk Rheinland Kreis Trier Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz 70684 TuS Mosella Schweich (p): 06502-4042723 Felix Warmuth Mobil: 0179-6679791 Unter Mastein 12 54338 Schweich f.warmuth@web.de 90565 TV 1848 Oberstein (p): 06781-24361 Daniel Ryan Mobil: 0172-6695386 Wilhelmstrasse 22 (d): 06784-904778-0 55743 Idar-Oberstein dryan@web.de 71141 DJK/MJC Trier (p): 0651-72285 Oliver Lahodicz Mobil: 0172-6535616 Olewiger Straße 127 54295 Trier www.mjc-basketball.de gst@mjc-basketball.de 75289 Gladiators Trier (d): 0651-46287611 Christian Held Mobil: 0174-2053682 Forth-Worth-Platz 1 54292 Trier c.held@gladiators-trier.de 71160 ETuS Trier (p): 0651-46823865 Fabian Rachid Mobil: 01525-3703522 Paulinstr. 114 54292 Trier www.etus-trier.de fakara@msn.com 74274 TVG Baskets Trier (p): 0651-49345 Gerd Rinke (d): 0651-4636-235 Schulstr. 27 (d): 0651-88909 54293 Trier www.tvg-baskets.de gerd.rinke@allrad-daewel.de 9

Bezirk Rheinland Kreis Trier Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz 73749 Trimmelter SV Trier Mobil: 0176-32683303 Roman Zervas Lavenstr. 12 54290 Trier www.tsv-basketball.com info@tsv-basketball.com 71129 Wittlicher TV (p): 06571-29067 Gunnar Maisel (d): 06571-265767 Zum Schieferfeld 12 Mobil: 0177-2013925 54518 Altrich architekt_gbm@freenet.de 71017 TV Zell (p): 06542-4741 Reiner Göderz Mobil: 0176-80067149 Fichtenweg 19 56856 Zell www.black-cats-zell.eu reiner.goederz@t-online.de 10

Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Bezirk Pfalz 10040 TV Bad Bergzabern (p): 06343-2265 Reiner Hechler (p): 06343-938712 Hauptstr. 13 76889 Barbelroth www.beza-basketball.de beza@beza-basketball.de 10143 TV Clausen Alexander Kaes (p): 06331-93650 Im Frühgarten 11 Mobil : 0175-5464794 66989 Höheischweiler www.tv-clausen.de basketball@turnverein-clausen.de 10165 TSG Deidesheim (p): 06326-989855 Simone Scheuermann (p): 06326-989856 Weinbergstr. 18 Mobil: 0172-7766538 67150 Niederkirchen simone.scheuermann@freenet.de 15971 SG TSG Deidesheim/Neustadt (p): 06326-989855 Simone Scheuermann (p): 06326-989856 Weinbergstr. 18 Mobil: 0172-7766538 67150 Niederkirchen simone.scheuermann@freenet.de 10052 TV Dürkheim 1860 (p): 06322-950221 Melanie Schütz Mobil : 0176-25540347 Berlinerstr. 14 (d): 06322-93750561 67098 Bad Dürkheim (d): 06322-93750564 www.tv-duerkheim.de Mmelanie240@aol.com 15967 SG TV Dürkheim / BB Internat Speyer (p): 06232-35151 Helmut Kopf Im Erlich 132 67346 Speyer www.sg-basketball.de kopfh@gmx.de 11

Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Bezirk Pfalz 10584 1. LSV Frankenthal Mobil: 0178-1331326 Maria Bedas-Rätsch Neubachwiesen 9 67433 Neustadt maria.bedasraetsch@gmail.com 10278 TS 1863 Germersheim (p): 07274-777944 Dominik Morio Mobil: 0151-15773968 Birkenweg 11 (d): 07274-70050 76726 Germersheim www.turnerschaft-germersheim.de dominik.morio@web.de 10302 TSG Grünstadt (p): 06359-87881 Ralph Schmidt Schubertstr. 14 67269 Grünstadt ralph.59@web.de 12378 1. BBV Gorillas Haßloch Mobil: 0176-41643087 Tim Fleckenstein Am alten Sportplatz 8 67434 Neustadt www.gorillas-hassloch.de timfleckenstein@gmx.de 15970 SG TSG Jockgrim / TV Rheinzabern Mobil: 0177-3124776 Katharina Schneider Geranienstr. 6a 76751 Jockgrim www.tv-rheinzabern.de / tsg-jockgrim.de basketball@tv-rheinzabern.de 10407 TSG Jockgrim Mobil: 0177-3124776 Katharina Schneider Geranienstr. 6a 76751 Jockgrim www.tsg-jockgrim.de basektball@tv-rheinzabern.de 12

Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Bezirk Pfalz 10413 1. FC Kaiserslautern (p): 06374-6640 Gerd Schmidt-Zöllner Mobil: 0160-91877167 Hauptstr. 11 67685 Erzenhausen www.fck-baskets.de spielbetrieb@fck-basketball.de 10480 TV Kirchheimbolanden Mobil: 0160-7758803 Caroline Glaß Hautstr. 66 67307 Göllheim www.tvk-basketball.de mail@tvk-basketball.de 10512 TV Kusel (p): 06384-5140007 Lars Becker (d): 06381-420736 Ehweiler Straße 11 66871 Konken tvkusel@ibecker.de 10519 Eintracht Lambsheim Mobil: 0171-7836643 Kristian Vukelic Verdistr. 6-8 67245 Lambsheim kristian.vukelic@gmx.de 10523 BBV Landau (p): 06341-930166 Robert Back Mobil: 0170-4953832 Röntgenstr. 10 D (d): 07276-9887-247 76829 Landau www.bbv-landau.de info@bbv-landau.de 11484 Skyflyers Ludwigshafen Mobil: 0176-60911641 Sotirios Drosos Bürgermeister-Grünzweig Str. 7 67063 Ludwigshafen sotirios.drosos@yahoo.de 13

Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Bezirk Pfalz 10675 TSG Maxdorf (p): 06237-9162598 Heike Ammon Mobil: 0157-54845920 Salierstr. 9 67133 Maxdorf www.tsg-maxdorf.de heikeammon@aol.com 15969 SG TSG Maxdorf/LSV Frankenthal (p): 06237-9162598 Heike Ammon Mobil: 0157-54845920 Salierstr. 9 67133 Maxdorf www.tsg-maxdorf.de heikeammon@aol.com 11963 BBC Mehlingen (p): 0631-54904 Reiner Simgen Rundwiesen 9 67661 Kaiserslautern www.bbc-mehlingen.de simgen@gmx.de 10732 TSG Neustadt (p): 06321-35976 Stephan Wienk-Borgert Mobil: 0151-72118327 Ölgässel 2b (d): 06321-490016 67434 Neustadt StephanWienk-Borgert@t-online.de 10857 TV 03 Ramstein Mobil: 0179-3116049 William Jackson Am Heiligenwoog 7 66877 Ramstein-Miesenbach coachbillyram@gmail.com 10874 TV 1890 Rheinzabern Mobil: 0174-9557199 Sven Töppich An der Waldschule 21 76149 Karlsruhe www.tv-rheinzabern.de basketball@tv-rheinzabern.de 14

Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Bezirk Pfalz 12513 BBC Fastbreakers Rockenhausen (p): 06361-5240 Helma Manz (p): 06361-5240 Luitpold Str. 12 67806 Rockenhausen fastbreakers@online.de 10963 LC Schifferstadt (p): 0621-542701 Henrik Faul Mobil: 0151-58430617 Neuhöfer Str. 9 67065 Ludwigshafen www.towers-basketball.de spielleitung@towers-basketball.de 15968 SG Towers Speyer-Schifferstadt Mobil : 01522-3831078 Almut Bresch Nachtigallenweg 65 67346 Speyer www.towers-basketball.de spielleitung@towers-basktball.de 11946 Basketballinternat Speyer (p): 06232-35151 Helmut Kopf (p): 06232-40313 Im Erlich 132 67346 Speyer www.sg-basketball.de kopfh@gmx.de 10949 TSV Speyer Mobil : 0174-9733904 Florian Rammrath Dornfelderstr. 4 67454 Haßloch www.towers-basketball.de spielleitung@towers-basketball.de 10546 Sport Plus e. V. (d): 06371-92266 Bodo Hoffmann (d): 06371-922616 Philipp-Fauth-Str. 2 66849 Landstuhl www.sportplus-ev.de info@sportplus-ev.de 15

Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz Bezirk Pfalz 11094 TV 03 Wörth (p): 07271-922594 Therdtham Thasiri Mobil: 0179-5795944 Keltenstraße 14 76744 Wörth www.basketball-woerth.de therdtham@basketball-woerth.de 11113 VT Zweibrücken (p): 06332-996064 Dennis Rendgen Mobil: 0176-34120288 Gödelsteinhof 1 66497 Contwing rendgen.basketball@online.de 16

Bezirk Rheinhessen Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz 20009 TV Alzey Mobil: 0176-20355405 Olga Felbel Gutenbergstr. 23-25 67549 Worms ofelbel@quoka.com 25965 SG Alzey/Dittelsheim-Hessloch (p): 06244-905829 Jan-Niclas Leonhardt Mobil : 0151-52561343 Fleckmauerstr. 8 67596 Dittelsheim-Hessloch lorbas1@gmx.de 90348 VfL Bad Kreuznach (p): 0671-8459570 Michael Busser (d): 0671-8459571 Hölderlinstraße 13 55543 Bad Kreuznach www.vfl1848-basketball.de m.busser@vfl1848-basketball.de 20032 Binger Rudergesellschaft (p): 06721-13139 Frank Wehner (d): 069-66321530 Große Hohl 3d 55411 Bingen rhein-nahe-baskets@bbvr.de 20336 SC Dittelsheim-Hessloch (p): 06244-905829 Jan-Niclas Leonhardt Mobil : 0151-52561343 Fleckmauerstr. 8 67596 Dittelsheim-Hessloch jan-niclas.leonhardt@gmx.de 20437 TV 1848 Gimbsheim (p): 06133-7019344 Bernard Benzner Mobil: 0171-9888321 Kautzbrunnenweg 44 55276 Oppenheim bernard.tvg@gmx.de 17

Bezirk Rheinhessen Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz 20129 TV 1882 Hechtsheim (p): 06136-799115 Marcel Buchheister Kornblumenweg 6 55129 Mainz www.tv-hechtsheim.de basketball@tv-hechtsheim.de 20131 TSG 1848 Heidesheim Mobil: 0174-3211260 Andreas Scholles Mainzer Str. 80 55262 Heidesheim www.87er-hurricanes.de basketball@tsg-heidesheim.de 20973 TV Klein-Winternheim (p): 06132-435312 Meinolf Kleiner Am Wingert 26a 55270 Klein-Winternheim meinolf.kleiner@gmx.de 20173 TV Laubenheim 1883 Mobil: 0151-59409901 Christoph Gerullis Ernst-Reuter Str. 24 55130 Mainz cgerullis@hotmail.de 20645 SC Lerchenberg Mobil: 0175-8533070 Stefan Schierling Kafkaweg 31 55127 Mainz www.sc-lerchenberg.de sc-lerchenberg@bbvr.de 20926 ASC Theresianum Mainz (d): 06131-833654 Christian Krause-Kiesow (d): 06131-921698 Oberer Laubenheimer Weg 58 Mobil : 0157-36917334 55131 Mainz www.asc-theresianum-mainz.de basketball@asc-mainz.com 18

Bezirk Rheinhessen Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz 21190 SV Goethe Mainz (p): 06131-4820045 Thomas George Mobil: 0176-87791886 Jakob-Dieterich-Str. 2 55118 Mainz thomas.george@alice-dsl.net 20068 TSV Mainz-Ebersheim Mobil: 0176-22860260 Alexander Kaimakis Katharina-Friederich-Str. 13 55129 Mainz-Ebersheim alexander.kaimakis@gmail.com 20756 1. FC Vorwärts Orient Mainz Mobil: 0176-60887344 Suhbaatar Bat-Oelsiy Elsa-Brandström-Str. 5 55124 Mainz ulzi78@googlemail.com 20153 TG Nieder-Ingelheim (p): 06132-2228 Reinhard Schweikhard Turnierstr. 11 55218 Ingelheim tg-nieder-ingelheim@bbvr.de 20932 DJK Nieder-Olm (d): 06136-9264478 Alexandra Heuser (d): 06136-9261868 Bahnhofstr. 2b Mobil: 0151-70042062 55268 Nieder-Olm www.djk-nieder-olm.de basketball@djk-nieder-olm.de 20258 TV 1846 Oppenheim (p): 06133-50358 Michael Hänßler Im Bacchuswinkel 17 55283 Nierstein michael@haenssler-nierstein.de 19

Bezirk Rheinhessen Vereine Basketballverband Rheinland-Pfalz 20243 TuS Saulheim (p): 06732-7445 Paul Gettel Mobil: 0173-6162521 Schlossgaesschen 1 55291 Saulheim p.gettel@gmx.de 25963 SG Rhein-Nahe Baskets (p): 06721-10639 Peter Geibel Mobil: 0170-6771887 Bienengarten 13 55411 Bingen rhein-nahe-baskets@bbvr.de 20320 SV Alemannia 1910 Waldalgesheim (p): 06721-34972 Jürgen Welter (d): 02241-309959 Rattener Str. 22 55425 Waldalgesheim j_welter@hotmail.com 20688 TV 1886 Weiler (p): 06721-32394 Matthias Blaschke Untere Amalienhöhe 26b 55425 Waldalgesheim rhein-nahe-baskets@bbvr.de 20353 TG Worms (p): 06241-410206 Markus Hüttel Mobil: 0163-9769979 Im Dornplänzer 3 67551 Worms www.tgw-bball.de basketball@tgworms.de 20

Vereine Basketballverband Saar Oberliga 09-14028 TBS Saarbrücken DAMEN (p): 06898-964505 Jörg Messinger Mobil: 0176-98258911 Am Heidknüppel 19 66346 Püttlingen joergmessinger@aol.com 09-15008 TuS Herrensohr (p): 0681-9385008 Moritz Winckel Mobil: 0177-7370773 Lehmkaulweg 53 66119 Saarbrücken basketballherrensohr@gmx.de 09-14028 TBS Saarbrücken HERREN Mobil: 0176-24537247 Volkan Aydin Ober der Deutschmühl 18 66117 Saarbrücken tbs@tbs-saarbruecken.de 09-14066 DJK Saarlouis-Roden (p): 06831-86147 Peter Dethlefsen Mobil: 0162-2727018 Alte Poststr. 1 66740 Saarlouis sportwart@djkroden-bb.de 09-14050 Baskets 98 Völklingen (p): 06898 76318 Werner Engel jun. Mobil: 0177-5475014 Im Rosselfeld 38 66333 Völklingen BozoEngel@aol.com 21

Präsidium Basketballverband Rheinland-Pfalz Geschäftsstelle Helmi Homscheid (d): 0261-135119 Rheinau 11 (d): 0261-1334418 56075 Koblenz gst@bvrp.de Präsident Marco Marzi (p): 0651-9954787 Karl-Carstens-Str. 26 (p): 0651-9954788 54296 Trier Mobil: 0171-9529856 m.marzi@bvrp.de Vizepräsident I - Leistungssport Holger Handermann (p): 06232-77811 Nonnenbachstr. 8 67346 Speyer h.handermann@bvrp.de Vizepräsident II Sportorganisation und Spielbetrieb Johann Ammon (p): 06237-9160791 Salierstr. 9 Mobil: 01575-5673710 67133 Maxdorf j.ammon@bvrp.de Vizepräsident III Jugendsport Ralph Weiler (p): 02621-627066 Im Lag 58 Mobil: 0171-1974317 56112 Lahnstein r.weiler@bvrp.de Vizepräsident IV Finanzen Jutta Kopf (p): 06232-35151 Im Erlich 132 (p): 06232-40313 67346 Speyer j.kopf@bvrp.de Vizepräsident V Schiedsrichterwesen Reinolf Dibus (p): 06501-12724 Schauinsland 38 Mobil: 0170-2928099 54298 Igel r.dibus@bvrp.de Vizepräsident VI Bildung Philipp Pompejus (p): 06588-8283142 Zur Laykaul 30 Mobil: 0151-11221726 54317 Korlingen p.pompejus@bvrp.de 22

Basketballverband Rheinland-Pfalz Ehrenpräsident Gerhart Aichert (p): 06341-649071 Nauweg 48 (p): 06341-649072 76829 Landau-Arzheim g.aichert@bvrp.de Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit Alexander Moskovic Mobil: 0174-7770092 St.-Anna-Str. 37 54295 Trier a.moskovic@bvrp.de Beauftragter Anti-Doping Stephan Walch (p): 0621-82039727 Hauptstr. 78b (p): 0621-82039725 68259 Mannheim (d): 06232-652110 Mobil: 0179-9045707 s.walch@bvrp.de Kassenprüfer des BVRP Martin Pesch (p): 06588-910158 Im Bilser 7 (p): 06588-910864 54317 Gusterath Mobil: 0176-34884315 m.pesch@bvrp.de Kassenprüfer des BVRP Peter Geibel (p): 06721-10639 Bienengarten 13 Mobil: 0170-6771887 55411 Bingen peter.geibel@bbvr.de Ersatzkassenprüfer des BVRP Rainer Datz Mobil: 0171-5187316 Wilhelmstr. 25 55257 Budenheim rainer@datz.info 23

Vorstand Basketballverband Rheinland Geschäftsstelle Helmi Homscheid (d): 0261-135119 Rheinau 11 (d): 0261-1334418 56075 Koblenz gst@bvrp.de 1. Vorsitzender Marcus Kratz (p): 02630-9637988 Pater-Kahl-Str. 10 (d): 02632-6502 56220 Kaltenengers m.kratz@bvrp.de Kassenwart Martin Pesch (p): 06588-910158 Im Bilser 7 (p): 06588-910864 54317 Gusterath Mobil: 0176-34884315 m.pesch@bvrp.de Kreisvorsitzender Koblenz Ralph Weiler (p): 02621-627066 Im Lag 58 Mobil: 0171-1974317 56112 Lahnstein r.weiler@bvrp.de Kreisvorsitzender Trier Horst Molitor (p): 0651-86996 Robert-Schumann-Allee 71 Mobil: 0171-3608867 54296 Trier (d): 0651-46295814 (d): 0651-46295858 h.molitor@bvrp.de Lehrwart Andre Butscheike Mobil: 0176-61514876 Waldstr. 16 56235 Hundsdorf a.butscheike@bvrp.de Ehrenvorsitzender Ewald Brockmann (p): 0033-223181765 8,rue du Rouvre F-35.400 Saint Malo e.brockmann@bvrp.de 24

Vorstand Kreis Koblenz Vorsitzender Ralph Weiler (p): 02621-627066 Im Lag 58 Mobil: 0171-1974317 56112 Lahnstein r.weiler@bvrp.de Sportwart Ulrich Böhmer (p): 02602-9185843 Am Himmelfeld 9 Mobil : 0176-21241935 56410 Montabaur u.boehmer@bvrp.de Jugendwart Viktor Schneider (p): 02632-946798 Kolpingstr. 4 Mobil: 0170-9453261 56626 Andernach v.schneider@bvrp.de Schiedsrichterwart Dennis Dausner Mobil: 0151-56108726 Westerwaldstraße 46 56335 Neuhäusel d.dausner@bvrp.de 25

Vorstand Kreis Trier Vorsitzender Horst Molitor (p): 0651-86996 Robert-Schumann-Allee 71 Mobil: 0171-3608867 54296 Trier (d): 0651-46295814 (d): 0651-46295858 h.molitor@bvrp.de Sportwart Marco Marzi (p): 0651-9954787 Karl-Carstens-Str. 26 (p): 0651-9954788 54296 Trier Mobil: 0171-9529856 m.marzi@bvrp.de Jugend- und Miniwart Erik Jöchel (p): 0651-148834 Ludwig-Steinbach-Str. 26 Mobil: 0174-3233609 54294 Trier e.joechel@bvrp.de Schiedsrichterwart Alexander Moskovic Mobil: 0174-7770092 St.-Anna-Str. 37 54295 Trier a.moskovic@bvrp.de Pressewart N.N. 26

Vorstand Basketballverband Pfalz Geschäftsstelle Horst Eller (p): 06322-980292 Ludwigstr. 92 (p): 06322-5196 67161 Gönnheim h.eller@bvrp.de 1. Vorsitzender Stephan Walch (p): 0621-82039727 Hauptstr.78 b (p): 0621-82039725 68259 Mannheim (d): 06232-652110 Mobil: 0179-9045707 s.walch@bvrp.de 2. Vorsitzender Robert Back (p): 06341-930166 Röntgenstr. 10d Mobil: 0170-4953932 76829 Landau r.back@bvrp.de Kassenwart Hilde Rodrian (p): 06361-1066 Ringstr. 11e (p): 06361-459702 67806 Rockenhausen (p): 06361-459702 Sportwart Andreas Offenhäußer (p): 06349-9630014 Bahnhofstr. 19 (p): 06349-9630015 76889 Klingenmünster a.offenhaeusser@bvrp.de Jugendwart David Osche (p): 0160-4923732 Leibniz-Str. 15 67663 Kaiserslautern d.osche@bvrp.de Rechtswart Tomas Leitner (p): 0228-4222577 Wehrhausweg 52 (d): 0228-18164518 53227 Bonn t.leitner@bvrp.de 27

Vorstand Basketballverband Pfalz Schiedsrichterwart Christian Klaverveld (p): 06236-5005174 Rietburgstraße 24 Mobil: 0151-62431665 67141 Neuhofen c.klaverveld@bvrp.de Lehrwart Jan Christmann Mobil: 0170-8349426 Am Vogelgesang 32 67657 Kaiserslautern j.christmann@bvrp.de Pressewart Uwe Eid (p): 06342-248470 Im Schiffertsgarten 22 (p): 06342-248471 76889 Oberotterbach Mobil: 0177-2786926 u.eid@bvrp.de Mini-Referentin Heike Ammon (p): 06237-9160791 Salierstr. 9 Mobil: 0157-54845920 67133 Maxdorf h.ammon@bvrp.de Referent für Freizeit- und Breitensport Horst Eller (p): 06322-980292 Ludwigstr. 92 (p): 06322-5196 67161 Gönnheim h.eller@bvrp.de 28

Vorstand Basketballverband Rheinhessen Geschäftsstelle Harald Reinhard (p): 06132-434879 Hammergasse 52 Mobil: 0174-9674546 55218 Ingelheim geschaeftsstelle@bbvr.de Vorsitzender Dr. Roland Leroux (p): 06136-5888 Rupt-sur-Moselle-Str. 26 Mobil: 0171-3079809 55271 Stadecken-Elsheim (d): 06131-668908 (d): 06131-661907 roland.leroux@bbvr.de Sportwart Johann Ammon (p): 06237-9160791 Salierstr. 9 Mobil: 01575-5673710 67133 Maxdorf johann.ammon@bbvr.de Kassenwart Peter Geibel (p): 06721-10639 Bienengarten 13 Mobil: 0170-6771887 55411 Bingen peter.geibel@bbvr.de Rechtswart Harald Reinhard (p): 06132-434879 Hammergasse 52 Mobil: 0174-9674546 55218 Ingelheim harald.reinhard@bbvr.de Jugendwart Ulrike Thierfelder (p): 06139-3558294 Friedrich-Ebertstr. 42 Mobil: 0172-7651071 55257 Budenheim ulrike.thierfelder@bbvr.de Schiedsrichterwart Alexander Leininger (p): 06132-9728072 Drosselweg 8 Mobil: 0177-3475088 55218 Ingelheim alexander.leininger@bbvr.de 29

Vorstand Basketballverband Rheinhessen Lehrwart Oliver Puscher (p): 06136-760834 Dietrich-Bonhoeffer-Str.3 55268 Nieder-Olm oliver.puscher@bbvr.de Pressewart Ulrike Thierfelder (p): 06139-3558294 Friedrich-Ebertstr. 42 Mobil: 0172-7651071 55257 Budenheim ulrike.thierfelder@bbvr.de 30

Basketballverband Saar Geschäftsstelle Hermann Neuberger Sportschule 4 66123 Saarbrücken (p): 0681-3879-237 (p): 0681-3879-248 bvssaar@lsvs.de Präsident Dirk Kaufmann (p): 06834-780453 Köllner Str. 5 Mobil: 0160-2083104 66773 Schwalbach praesident@bvsaar.org Vizepräsident I Dagmar Ensch-Engel (p): 06835-608434 Mühlenbachstr. 47 (d): 0681-5002427 66701 Beckingen Mobil: 0171-9002759 vizepraesident@bvsaar.org Vizepräsident II - Sportorganisation/Spielbetrieb Jörg Messinger (p): 06898-964505 Am Heidknüppel 19 (d): 06898-964506 66346 Püttlingen Mobil: 0176-98258911 ressort_spielbetrieb@bvsaar.org Vizepräsident III Jugendsport Bernd Robert Mohr (p): 06825-940280 Bruchwiesstr. 11 Mobil: 0170-2159599 66589 Merchweiler ressort_jugend@bvsaar.org Vizepräsident IV - Finanzen Reinhold Engel (p): 06835-608434 Mühlenbachstr. 47 (d): 06835-608436 66701 Beckingen Mobil: 0171-9633234 ressort_finanzen@bvsaar.org Vorsitzender Rechtsausschuss Heiko Leutheuser (p): 06898-370458 Karlstr. 16 Mobil : 0172-6879988 66127 Saarbrücken rechtsausschuss@bvsaar.org Schiedsrichterwart Tapio Sutter (p): 06898-66642 Derler Str. 36 (d): 06894-89340 66346 Püttlingen ressort_schiedsrichter@bvsaar.org 31

Basketballverband Saar Referent für Lehr -und Trainerwesen Marc Hahnemann Mobil: 0175-3650794 Parkweg 14 66133 Saarbrücken referent_trainer@bvsaar.org Referent für Breiten- und Freizeitsport N.N. Minibasketballbeauftragter Frank Spang Mobil: 0152-28777102 Hänsengartenstr. 9 66787 Wadgassen referent_miniwesen@bvsaar.org Pressereferent Dr. Phelan Andreas Neumann Mobil: 0177-6436918 Treppenstr. 13 (Neubau) 66787 Wadgassen referent_pr@bvsaar.org Schulsportbeauftragter Dieter Kirsch (p): 06831-5056219 Alte Poststr. 17 66740 Saarlouis referent_schulsport@bvsaar.org Schiedsrichter-Einsatzstelle Guido Sasso-Sant (p): 06831-43150 Theelstr. 6 Mobil: 0173-6779692 66740 Saarlouis einsatzleiter_sr@bvsaar.org Ersatz-Schiedsrichter-Einsatzstelle Frank Schwarz (p): 0681-740674 Lerchenweg 12 (p): 0681-740671 66121 Saarbrücken Mobil: 0179-7549216 srel@bvsaar-sr.de 32

Basketballverband Hessen Geschäftsstelle Heide Aust (d): 06677-918211 Schlossbergweg 4 (d): 06677-918575 36286 Neuenstein geschaeftsstelle@hbv-basketball.de Präsident Michael Rüspeler (p): 06033-16360 Römerstr. 12 C Mobil: 0170-9365480 35510 Butzbach praesident@hbv-basketball.de Vizepräsident I - Verwaltung Manfred Engel (p): 06623-7698 Bahnhofstr. 1 (p): 06623-43171 36199 Rotenburg vpverwaltung@hbv-basketball.de Vizepräsident II - Finanzen Gerhard Czwikla (p): 06154-9511 Taunustraße 76 64380 Roßdorf vpfinanzen@hbv-basketball.de Vizepräsident III - Sportorganisation Karin Arndt (p): 069-3069863 Bolongarostraße 133 (p): 069-333276 65929 Frankfurt vpspielbetrieb@hbv-basketball.de Vizepräsident IV - Jugend Marion Kühn (p): 0561-20230018 Wiesenweg 7 Mobil: 0157-72137575 34266 Niestetal vpjugend@hbv-basketball.de Vizepräsident V - Leistungssport Birte Schaake (p): 06401-21984 Am Silberloch 18 Mobil: 0170-9688229 35305 Grünberg vpleistungssport@hbv-basketball.de Schulsportreferent Onur Cetin Mobil: 01573-1701814 Wißmannstr. 21 34123 Kassel onurcetin@gmail.com 33

Basketballverband Hessen Schiedsrichterreferent Louis Schumann (p): 06154-695635 Ringstr. 111 Mobil: 0176-21188229 64380 Rossdorf schiedsrichterreferent@hbv-basketball.de Lehrreferent Reiner Chromik Mobil: 0179-3229817 Kolnhäuser Str. 10 35423 Lich ltk@hbv-basketball.de 34

Basketballverband Baden-Württemberg Geschäftsstelle Christoffer Mörbe (d): 0711-28077380 Fritz-Walter-Weg 19 (d): 0711-28077382 70372 Stuttgart bbwgs@bbwbasketball.net Ehrenpräsident Dieter Schmidt-Volkmar (p): 07022-35426 Schellingstr. 24 (p): 07022-35426 72622 Nürtingen Mobil: 0172-1321824 dietersv@gmx.de Präsident Joachim Spägele Mobil: 0171-2708818 Zur Heuwiese 8 79297 Winden joachim.spaegele@t-online.de Vizepräsident I - Sportorganisation, Spielbetrieb Joachim Spiegler (p): 0731-267887 Gänsackerweg 157 89275 Elchingen joachim.spiegler@icloud.com Vizepräsident II - Leistungssport, Trainer- und Lehrwesen) Volker Stark (d): 0711-3484112 Lindenstr. 25 Mobil: 0163-7776453 73675 Neuhausen/Fildern volker.stark@ls-ruit.de Vizepräsident III Jugend und Schulsport Christian Dick (p): 06224-50105 Robert Schumann Str. 25/1 (p): 06224-50107 69207 Sandhausen Mobil: 0170-3132999 c.dick@kabelbw.de Vizepräsident IV - Verwaltung und Finanzen Siegfried Eckert (p): 0761-509477 Offenburgerstr. 77 (p): 0761-502866 79108 Freiburg Mobil: 0172-7622463 sigibaba8@gmail.com Vizepräsident V - Öffentlichkeitsarbeit und Pressereferent Julian Diel Mobil: 0173-4133704 In der Gerste 8 71636 Ludwigsburg julian-diel@web.de 35

Basketballverband Baden-Württemberg Vizepräsident VI - Schiedsrichter Julian Diel Mobil: 0173-4133704 In der Gerste 8 71636 Ludwigsburg julian-diel@web.de Vizepräsident VII Freizeit- und Breitensport Peggy Döbele Mobil: 0177-2149101 Teuchelweg 11 75365 Calw jeppeg@gmx.de Rechtsreferent Christoph Vigano (p): 0621-87507-0 Mallaustr. 99 (p): 0621-87507-15 68219 Mannheim chr.vigano@gmx.net Lehrreferentin N.N. Minireferentin Elke Boll (p): 06221-801462 Jägerpfad 9/1 (p): 06221-801462 69118 Heidelberg Mobil : 0173-3948922 elke.boll@t-online.de Schulsportbeauftragter Thomas Unger (p): 07071-410955 Am Weilersbach 2 Mobil: 0177-6774816 72070 Tübingen tomunger11@web.de 36

Landessportbund Rheinland-Pfalz Geschäftsstelle Landessportbund Rheinland-Pfalz (d): 06131-2814-0 Rheinallee 1 (d): 06131-2814-120 55116 Mainz info@lsb-rlp.de Präsidentin Karin Augustin (p): 06131-2814-116 k.augustin@lsb-rlp.de Hauptgeschäftsführer N.N. Leiter Abteilung Leistungssport Thomas Kloth (d): 06131-2814-465 t.kloth@lsb-rlp.de Referentin Schulsport u. Verein Katrin Riebke (d): 06131-2814-102 k.riebke@lsb-rlp.de Referent Sportentwicklung / Gewalt Oliver Kalb (d): 06131-2814-411 o.kalb@lsb-rlp.de Leiterin Abteilung Sportentwicklung / Breitensport Hiltrud Gunemann (d): 06131-2814-371 h.gunnemann@lsb-rlp.de Referentin Bildung im Sport Irene Klempan (d): 06131-2814-373 i.klempan@lsb-rlp.de Leiter Kommunikation & Veranstaltungen Christof Palm (d): 06131-2814-117 c.palm@lsb-rlp.de Referent für Öffentlichkeitsarbeit Michael Heinze (d): 06131-2814-142 m.heinze@lsb-rlp.de Referentin für Öffentlichkeitsarbeit (Sport InForm) Regina Thiem (d): 06131-2814-144 r.thiem@lsb-rlp.de 37

Sportbünde Geschäftsstelle Sportbund Rheinland (d): 0261-135-0 Rheinau 11 (d): 0261-135-110 56075 Koblenz info@sportbund-rheinland.de Geschäftsführer Martin Weinitschke (d): 0261-135-112 martin.weinitschke@sportbund-rheinland.de Präsidentin Monika Sauer (p): 0261-25026 monika.sauer@sportbund-rheinland.de Geschäftsstelle Sportbund Pfalz (d): 0631-34112-0 Paul-Ehrlichstr. 28 a (d): 0631-34112-56 67663 Kaiserslautern info@sportbund-pfalz.de Geschäftsführer Martin Schwarzweller (d): 0631-34112-21 martin.schwarzweller@sportbund-pfalz.de Präsident Dieter Noppenberger (p): 06326-1458 gf@sportbund-pfalz.de Geschäftsstelle Sportbund Rheinhessen (d): 06131-2814-204 Rheinallee 1 (d): 06131-2814-222 55116 Mainz info@sportbund-rheinhessen.de Geschäftsführer Joachim Friedsam (d): 06131-2814-205 j.friedsam@sportbund-rheinhessen.de Präsident Magnus Schneider (p): 06131-911046 maggipress@aol.com 38

Deutscher Basketball Bund Bundesgeschäftsstelle Deutscher Basketball Bund e.v. (d): 02331-106-0 Schwanenstraße 6-10 (d): 02331-106-179 58089 Hagen www.basketball-bund.de info@basketball-bund.de Generalsekretär Wolfgang Brenscheidt (d): 02331-106-170 wolfgang.brenscheidt@basketball-bund.de Sekretariat Generalsekretär Elke Luczak (d): 02331-106-170 elke.luczak@basketball-bund.de Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Christoph Büker (d): 02331-106-175 bueker@basketball-bund.de Social Media & Video Johannes Mocnik (d): 02331-106-165 johannes.mocnik@basketball-bund.de Geschäftsbereich I Leistungssport Sportdirektor Ralph Held (d): 02331-106-141 ralph.held@basketball-bund.de Sekretariat Sportdirektor Annette Meyer (d): 02331-106-140 annette.meyer@basketball-bund.de Spielbetrieb/TeamSL Jochen Böhmcker (d): 02331-106-123 jochen.boehmcker@basketball-bund.de Nationalmannschaften: Jochen Buschke (d): 02331-106-144 jochen.buschke@basketball-bund.de Timo Kersten (d): 02331-106-155 timo.kersten@basketball-bund.de Schiedsrichter-Referat Mo Damiani (d): 02331-106-145 mo.damiani@basketball-bund.de Lehr- und Trainerwesen Peter Radegast (d): 02331-106-148 peter.radegast@basketball-bund.de 39

Deutscher Basketball Bund Geschäftsbereich II - Jugend Jugendsekretär Uwe Albersmeyer (d): 02331-106-153 uwe.albersmeyer@basketball-bund.de Schule und Minis, Breiten- und Freizeitsport Tim Brentjes (d): 02331-106-163 tim.brentjes@basketball-bund.de Jugendleistungssport Petra Keldenich (d): 02331-106-154 petra.keldenich@basketball-bund.de Projekt ZI:EL Johanna Keilwitz (d): 02331-106-178 johanna.keilwitz@basketball-bund.de Geschäftsbereich III - Finanzen Geschäftsführer Heinz Schoenwolf (d): 02331-106-172 heinz.schoenwolf@basketball-bund.de Rechnungswesen Barbara Noertemann (d): 02331-106-174 barbara.noertemann@basketball-bund.de Claudia Külpmann (d): 02331-106-173 claudia.kuelpmann@basketball-bund.de Christina Berger (d): 02331-106-157 christina.berger@basketball-bund.de Angela Grümer (d): 02331-106-177 angela.grümer@basketball-bund.de Mitgliederverwaltung Katja Sondermann (d): 02331-106-132 katja.sondermann@basketball-bund.de Monika Wiesner (d): 02331-106-120 monika.wiesner@basketball-bund.de Objektbetreuung/Organisation Michael Binnewies (d): 02331-106-185 michael.binnewies@basketball-bund.de Marvin Ludwigs (d): 02331-106-186 marvin.ludwigs@basketball-bund.de 40

BWA Basketball Werbe Agentur GmbH BWA (d): 02331-332853 Schwanenstraße 6-10 (d): 02331-332854 58089 Hagen info@bwa-basketball.com Geschäftsführer Markus Friz (d): 02331-332853 friz@bwa-basketball.com 41

BVRP-Sportausschuss Vizepräsident II Sportorganisation und Spielbetrieb Johann Ammon (p): 06237-9160791 Salierstr. 9 Mobil: 01575-5673710 67133 Maxdorf j.ammon@bvrp.de Vizepräsident V Schiedsrichterwesen Reinolf Dibus (p): 06501-12724 Schauinsland 38 Mobil: 0170-2928099 54298 Igel r.dibus@bvrp.de Sportwart Bezirk Pfalz Andreas Offenhäußer (p): 06349-9630014 Bahnhofstraße 19 (p): 06349-9630015 76889 Klingenmünster a.offen@bvrp.de Sportwart Bezirk Rheinhessen Johann Ammon (p): 06237-9160791 Salierstr. 9 Mobil: 01575-5673710 67133 Maxdorf johann.ammon@bbvr.de Spielleiter Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar (H) Johann Ammon (p): 06237-9160791 Salierstr. 9 Mobil: 01575-5673710 67133 Maxdorf j.ammon@bvrp.de Spielleiterin Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar (D) Maria Bedas-Rätsch Mobil: 0178-1331326 Neubachwiesen 9 67433 Neustadt a.d.w. m.bedasraetsch@bvrp.de 42

BVRP-Sportausschuss Sportwart Bezirk Rheinland Kreis Koblenz Ulrich Böhmer (p): 02602-9185843 Am Himmelfeld 9 Mobil : 0176-21241935 56410 Montabaur u.boehmer@bvrp.de Kreis Trier Marco Marzi (p): 0651-9954787 Karl-Carstens-Str. 26 (p): 0651-9954788 54296 Trier Mobil: 0171-9529856 m.marzi@bvrp.de Spielleiter Landesliga Rheinland, BVRP Pokal Jakob Mohrs (p): 0261-24206 Lambertstr. 53 56072 Koblenz j.mohrs@bvrp.de Vizepräsident III Jugendsport Ralph Weiler (p): 02621-627066 Im Lag 58 Mobil: 0171-1974317 56122 Lahnstein r.weiler@bvrp.de Spielleiter Landesliga Rheinhessen/Pfalz (H) + (D Süd) Peter Poreba (p): 07271-6593 An der Reitschule 3 (d): 0721-82511384 76744 Wörth Mobil: 0176-64731633 p.poreba@bvrp.de Spielleiter Landesliga Rheinhessen/Pfalz (D Nord) Simon Bauer Mobil: 0179-9784325 Backaushohl 53 55128 Mainz s.bauer@bvrp.de 43

BVRP-Jugendausschuss Vizepräsident III Jugendsport Ralph Weiler (p): 02621-627066 Im Lag 58 Mobil: 0171-1974317 56112 Lahnstein r.weiler@bvrp.de Jugendwart Bezirk Rheinland Kreis Koblenz Viktor Schneider (p): 02632-946798 Kolpingstr. 4 Mobil: 0170-9453261 56626 Andernach v.schneider@bvrp.de Kreis Trier Erik Jöchel (p): 0651-148834 Ludwig-Steinbach-Str. 26 Mobil: 0174-3233609 54294 Trier e.joechel@bvrp.de Jugendwart Bezirk Pfalz David Osche (p): 0160-4923732 Leipnitz Str. 15 67663 Kaiserslautern d.osche@bvrp.de Jugendwart Bezirk Rheinhessen Ulrike Thierfelder (p): 06139-3558294 Friedrich-Ebertstr. 42 Mobil: 0172-7651071 55257 Budenheim ulrike.thierfelder@bbvr.de Vizepräsident I - Leistungssport Holger Handermann (p): 06232-77811 Nonnenbachstr. 8 67346 Speyer h.handermann@bvrp.de Vizepräsident VI Bildung Philipp Pompejus (p): 06588-8283142 Zur Laykaul 30 Mobil: 0151-11221726 54317 Korlingen p.pompejus@bvrp.de 44

BVRP-Jugendausschuss BVRP-Honorartrainer männlich Ralph Weiler (p): 02621-627066 Im Lag 58 Mobil: 0171-1974317 56112 Lahnstein r.weiler@bvrp.de BVRP-Honorartrainerin weiblich Alexandra Heuser (p): 06131-8860740 Chana-Kahn-Str.18 Mobil: 0151-70042062 55130 Mainz a.heuser@bvrp.de 45

BVRP-Leistungsausschuss Vizepräsident I - Leistungssport Holger Handermann (p): 06232-77811 Nonnenbachstr. 8 67346 Speyer h.handermann@bvrp.de BVRP-Honorartrainer männlich Ralph Weiler (p): 02621-627066 Im Lag 58 Mobil: 0171-1974317 56112 Lahnstein r.weiler@bvrp.de BVRP-Honorartrainerin weiblich Alexandra Heuser (p): 06131-8860740 Chana-Kahn-Str.18 Mobil: 0151-70042062 55130 Mainz a.heuser@bvrp.de Vizepräsident III Jugendsport Stützpunktleiter u. Stützpunkttrainer Rheinland Kreis Koblenz Ralph Weiler (p): 02621-627066 Im Lag 58 Mobil: 0171-1974317 56112 Lahnstein r.weiler@bvrp.de Stützpunkttrainer Rheinland Kreis Koblenz Viktor Schneider (p): 02632-946798 Kolpingstr. 4 Mobil: 0170-9453261 56626 Andernach v.schneider@bvrp.de Stützpunktleiter Rheinland - Kreis Trier Erik Jöchel (p): 0651-148834 Ludwig-Steinbach-Str. 26 Mobil: 0174-3233609 54294 Trier e.joechel@bvrp.de Stützpunkttrainer Rheinland - Kreis Trier Sören Allgeier Mobil: 0178-6629508 Wallstr. 5 54290 Trier soeren_allgeier@gmx.de Stützpunktleiter u. Stützpunkttrainer Rheinhessen Johann Ammon (p): 06237-9160791 Salierstr. 9 Mobil: 01575-5673710 67133 Maxdorf johann.ammon@bbvr.de 46

BVRP-Leistungsausschuss Auswahltrainer Rheinhessen weiblich Uwe Seiffert (p): 06131-831329 Am Victorstift 35 Mobil : 0177-3164815 55130 Mainz uwe.seiffert@bbvr.de Auswahltrainerin Rheinhessen weiblich Alexandra Heuser (p): 06131-8860740 Chana-Kahn-Str.18 Mobil: 0151-70042062 55130 Mainz alex.heuser@bbvr.de Stützpunkttrainerin Rheinhessen männlich Nicole Krische Mobil: 0176-80084021 Bonifatiusstr. 1 55216 Mainz nicole.krische@bbvr.de Stützpunktleiter Pfalz Helmut Kopf (p): 06232-35151 Im Erlich 132 (p): 06232-40313 67346 Speyer h.kopf@bvrp.de Stützpunkttrainer Pfalz Gerd Kopf (p): 06232-35151 Im Erlich 132 (p): 06232-40313 67346 Speyer Mobil: 0171-3880742 (d): 06232-919923 g.kopf@gewo-speyer.de Auswahltrainer Pfalz männlich Andreas Merk Mobil: 0151-17877966 Bruchstraße 186 67158 Ellerstadt merkandi@web.de Auswahltrainerin Pfalz weiblich Melanie Schütz (p): 06322-950221 Berlinerstr. 14 Mobil : 0176-25540347 67098 Bad Dürkheim (d): 06322-93750561 Mmelanie240@aol.com 47

BVRP-Rechtsausschuss Vorsitzender Henning Schneid (p): 02607-6582 Stephanusstr. 16 (d): 02607-962218 56332 Lehmen (d): 02607-962222 h.schneid@bvrp.de Beisitzer Dr. Klaus Weinand (p): 0261-9735640 Emser Str. 235 56076 Koblenz Beisitzer Maria Bedas-Rätsch Mobil: 0178-1331326 Neubachwiesen 9 67433 Neustadt a.d.w. m.bedasraetsch@bvrp.de Beisitzer Dr. Roland Leroux (p): 06136-5888 Rupt-sur-Moselle-Str. 26 (d): 06131-668908 55271 Stadecken-Elsheim (d): 06131-661907 Mobil: 0171-3079809 roland.leroux@bbvr.de Beisitzer Ulrich Steck (p): 02644-2623 Linzhausenstr. 3 53545 Linz u.steck@t-online.de Ersatzbeisitzer Sverre Schultz (p): 06348-959218 Brüsseler Straße 5A Mobil: 0151-50732060 76877 Offenbach sverre.schultz@daimler.com Ersatzbeisitzer Simon Bauer Mobil: 0179-9784325 Backhaushohl 53 55128 Mainz simon.bauer@bbvr.de 48

Oberliga-Rechtsausschuss Vorsitzender Henning Schneid (p): 02607-6582 Stephanusstr. 16 (d): 02607-962218 56332 Lehmen (d): 02607-962222 h.schneid@bvrp.de Beisitzer BVRP Dr. Klaus Weinand (p): 0261-9735640 Emser Str. 235 56076 Koblenz Beisitzer BVRP Maria Bedas-Rätsch Mobil: 0178-1331326 Neubachwiesen 9 67433 Neustadt a.d.w. m.bedasraetsch@bvrp.de Beisitzer BVS Heiko Leutheuser (p): 06898-370458 Kartlstr.16 Mobil: 0152-55491650 66127 Saarbrücken heiko.leutherser@t-online.de Beisitzer BVS Markus Düsterheft (p): 06852-802646 Zum Schellenborn 7 Mobil: 0178-1814128 66625 Türkismühle markus@duesterheft.de 49

Rechtsausschuss Rheinland Vorsitzender Thorsten Meienbrock (p): 06588-8283160 Im Mühlengrund 7 (d): 06571-95580 54317 Korlingen t.meienbrock@bvrp.de Beisitzer Michael Mürlebach (d): 06742-3056 Pielstrasse 10 Mobil: 01522-1964000 56154 Boppard michael@muerlebach-bo.de Beisitzer Felix Warmuth (p): 06502-4042723 Unter Mastein 12 Mobil: 0179-6679791 54338 Schweich f.warmuth@web.de Beisitzer Gerd Rinke (d): 0651-49345 Schulstr. 27 54293 Trier Gerd.Rinke@Allrad-Daewel.de Beisitzer Claudia Troß Mobil: 0152-28622327 Friedrichstr. 15 56584 Meinborn ctross@online.de Ersatzbeisitzer Uli Koch (p): 06526-379 Auf dem Träeuschfeld 15 54669 Bollendorf fricke-koch@t-online.de Ersatzbeisitzer Mike Staudt (d): 02622-5149 Ritterweg 65 Mobil: 0157-56932710 56170 Bendorf mike.staudt@web.de 50

Rechtsausschuss Pfalz Vorsitzender Tomas Leitner (p): 0228-4222577 Wehrhausweg 52 (d): 0228-18164518 53227 Bonn t.leitner@bvrp.de Beisitzer Helmut Kopf (p): 06232-35151 Im Erlich 132 (p): 06232-40313 67346 Speyer kopfh@gmx.de Beisitzer Reiner Simgen (p): 0631-54904 Rundwiesen 9 67661 Kaiserslautern www.bbc-mehlingen.de simgen@gmx.de Beisitzer Stephan Wienk-Borgert (p): 06321-35976 Ölgässel 2b Mobil: 0176-92405324 67434 Neustadt (d): 06321-490016 StephanWienk-Borgert@t-online.de 51

Rechtsausschuss Rheinhessen Vorsitzender Harald Reinhard (p): 06132-434879 Hammergasse 52 Mobil: 0174-9674546 55218 Ingelheim harald.reinhard@bbvr.de Beisitzer Michael Hänßler (p): 06133-50358 Im Bacchuswinkel 17 (d): 06133-570723 55283 Nierstein (d): 06133-570752 michael.haenssler@bbvr.de Beisitzer Henk Wedel (p): 06131-593335 Am Hechenberg 52 Mobil: 0163-8642094 55129 Mainz-Hechtsheim henk.wedel@bbvr.de Beisitzer Uwe Seiffert (p): 06131-831329 Am Victorstift 35 Mobil: 0177-3164815 55130 Mainz uwe.seiffert@bbvr.de Beisitzer Sandro Ferri (p): 0671-7947137 Rheinpfalzstr. 19 Mobil: 0179-9160466 55545 Bad Kreuznach ferri.sandro@bbvr.de 52

BVRP-Schiedsrichterkommission Vizepräsident V Schiedsrichter wesen Reinolf Dibus (p): 06501-12724 Schauinsland 38 Mobil: 0170-2928099 54298 Igel r.dibus@bvrp.de Schiedsrichtereinsatzleiter Christian Klaverveld (p): 06236-5005174 Rietburgstraße 24 Mobil: 0151-62431665 67141 Neuhofen c.klaverveld@bvrp.de Ansetzer Landesliga Rheinhessen-Pfalz Peter Geibel (p): 06721-10639 Bienengarten 13 (p): 06721-10639 55411 Bingen Mobil: 0170-6771887 peter.geibel@bbvr.de Ansetzer Landesliga Rheinland Alexander Moskovic Mobil: 0174-7770092 St.-Anna-Str. 37 54295 Trier a.moskovic@bvrp.de Bezirksschiedsrichterwart Pfalz Christian Klaverveld (p): 06236-5005174 Rietbugstraße 24 Mobil. 0151-62431665 67141 Neuhofen c.klaverveld@bvrp.de Bezirksschiedsrichterwart Rheinhessen Alexander Leininger (p): 06132-9728072 Drosselweg 8 Mobil: 0177-3475088 55218 Ingelheim alexander.leininger@bbvr.de Kreisschiedsrichterwart Trier Alexander Moskovic Mobil: 0174-7770092 St.-Anna-Str. 37 54295 Trier a.moskovic@bvrp.de Kreisschiedsrichterwart Koblenz Dennis Dausner (p): 02620-8789 Westerwaldstr. 46 Mobil: 0151-56108726 56335 Neuhäusel d.dausner@bvrp.de 53

BVRP-Schiedsrichterkommission Schiedsrichter Lehrstab Henning Frölich Mobil: 0151-12443459 Lärchenweg 24 54317 Gusterath h.froelich@bvrp.de Schiedsrichter Ausbildung N.N. sr-ausbildung@bvrp.de Schiedsrichter-Fortbildung Peter Poreba (p): 07271-6593 An der Reitschule 3 (d): 0721-82511384 76744 Wörth Mobil: 0176-64731633 p.poreba@bvrp.de 54

Spielbetrieb-Seniorenspielleiter 1. Regionalliga Südwest (H) Marco Marzi (p): 0651-9954787 Karl-Carstens-Str. 26 (p): 0651-9954788 54296 Trier Mobil: 0171-9529856 m.marzi@bvrp.de 2. Regionalliga Südwest Nord (D+H) Hartmut Großmann (p): 06834-943637 Wadgasser Str. 94 (p): 06834-943638 66787 Wadgassen Mobil: 0163-3118485 hagro-wadgassen@t-online.de Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar (H) Johann Ammon (p): 06237-9160791 Salierstr. 9 Mobil: 01575-5673710 67133 Maxdorf j.ammon@bvrp.de Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar (D) Maria Bedas-Rätsch Mobil: 0178-1331326 Neubachwiesen 9 67433 Neustadt a.d.w. m.bedasraetsch@bvrp.de Landesliga Rheinhessen/Pfalz (H) + (D Süd) Peter Poreba Mobil: 0176-64731633 An der Reitschule 3 76744 Wörth p.poreba@bvrp.de Landesliga Rheinhessen/Pfalz (D Nord) Simon Bauer Mobil: 0179-9784325 Backhaushohl 53 55128 Mainz s.bauer@bvrp.de Landesliga Rheinland (D+H), BVRP Pokal (D+H), BVRP Ü35/Ü40 (D+H) Jakob Mohrs (p): 0261-24206 Lambertstr. 53 56072 Koblenz j.mohrs@bvrp.de Rheinland BVR Pokal (D+H) Jakob Mohrs (p): 0261-24206 Lambertstr. 53 56072 Koblenz j.mohrs@bvrp.de 55

Spielbetrieb-Seniorenspielleiter Rheinland Kreis Koblenz Bezirksliga (H), A-Klasse (H) Ralph Weiler (p): 02621-627066 Im Lag 58 Mobil: 0171-1974317 56112 Lahnstein r.weiler@bvrp.de Rheinland Kreis Trier Bezirksliga (H), A-Klasse (H) Philipp Pompejus (p): 0651-30372 Zur Laykaul 30 Mobil: 0151-11221726 54317 Korlingen p.pompejus@bvrp.de Pfalz Bezirksliga (H) Peter Poreba Mobil: 0176-64731633 An der Reitschule 3 76744 Wörth p.poreba@bvrp.de Pfalz A-Klasse (H) Sverre Schultz (p): 06348-959218 Brüsseler Str.5a Mobil: 0151-50732060 76877 Offenbach s.schultz@bvrp.de Pfalz B-Klasse (H) Denis Brtka Mobil: 0176-22901866 Bruchstr. 42 c 67158 Ellerstadt d.brtka@bvrp.de Pfalz Pokal (D+H), Ü35/Ü40 (D+H) Andreas Offenhäußer (p): 06349-9630014 Bahnhofstraße 19 (p): 06349-9630015 76889 Klingenmünster a.offenhaeusser@bvrp.de Rheinhessen Pokal (D+H), Ü35/Ü40 (D+H) Johann Ammon (p): 06237-9160791 Salierstr. 9 Mobil: 01575-5673710 67133 Maxdorf johann.ammon@bbvr.de 56

Spielbetrieb-Seniorenspielleiter Rheinhessen Bezirksliga (H) Cornelia Leroux (p): 06136-5888 Rupt-sur-Moselle-Str. 26 Mobil: 0177-3707413 55271 Stadecken-Elsheim cornelia.leroux@bbvr.de Rheinhessen A-Klasse (H), B-Klasse (H) Heiko Winter (p): 06136-762555 Oppenheimer Str. 52 Mobil: 0171-7072612 55270 Sörgenloch heiko.winter@bbvr.de 57

Spielbetrieb-Jugendspielleiter BVRP-Liga U16 (w) Simon Bauer Mobil: 0179-9784325 Backhaushohl 53 55128 Mainz s.bauer@bvrp.de Rheinland Kreis Koblenz U12 bis U18 (m+w) Ralph Weiler (p): 02621-627066 Im Lag 58 Mobil: 0171-1974317 56112 Lahnstein r.weiler@bvrp.de Rheinland Kreis Koblenz U10, U8 (mix) Viktor Schneider (p): 02632-946798 Kolpingstr. 4 Mobil: 0170-9453261 56626 Andernach schneider_viktor@t-online.de Rheinland Kreis Trier U12 bis U18 (m+w) Marco Marzi (p): 0651-9954787 Karl-Carstens-Str. 26 (p): 0651-9954788 54296 Trier Mobil: 0171-9529856 m.marzi@bvrp.de Rheinland Kreis Trier U10 (mix) Erik Jöchel (p): 0651-148834 Ludwig-Steinbach-Str. 26 Mobil: 0174-3233609 54294 Trier e.joechel@bvrp.de Pfalz U12,U16 (m) + U14, U16 + U18 (w) David Osche (p): 0160-4923732 Leibniz Str. 15 67663 Kaiserslautern d.osche@bvrp.de Pfalz U18 (m) Maria Bedas-Rätsch Mobil: 0178-1331326 Neubachwiesen 9 67433 Neustadt a. d. W. maria.bedasraetsch@gmail.com Pfalz U16 (m) + U20 (m) Reiner Simgen (p): 0631-54904 Rundwiesen 9 67661 Kaiserslautern simgen@gmx.de 58

Spielbetrieb-Jugendspielleiter Pfalz U14 (m), U12 (mix) Heike Ammon (p): 06237-9160791 Salierstr. 9 Mobil: 0157-54845920 67133 Maxdorf h.ammon@bvrp.de Rheinhessen U18, U14 (w) Nicole Krische Mobil: 0176-80084021 Bonifaziusstraße 1 55118 Mainz nicole.krische@bbvr.de Rheinhessen U18, U16 (m) Simon Bauer Mobil: 0179-9784325 Backhaushohl 53 55128 Mainz simon.bauer@bbvr.de Rheinhessen U16 (w) Fabian Schröder Albert-Schweitzer-Str. 14 55128 Mainz fabianschroeder1@gmx.de Rheinhessen U14 (m), U12 (mix) Johann Ammon (p): 06237-9160791 Salierstr. 9 Mobil: 01575-5673710 67133 Maxdorf johann.ammon@bbvr.de 59

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Spielbetrieb RLSW / BVRP Ligeneinteilung Herren 1. Regionalliga Südwest Herren Spielleiter: Marco Marzi 1. FC Kaiserslautern ASC Theresianum Mainz EVL Baskets Limburg TSV Merlins Crailsheim 2 MTV Stuttgart SG Lützel Post Koblenz TV 1860 Lich SV 03 Tübingen DJK Saarlouis-Roden/BBF Dillingen REWE Aupperle Fellbach MTV Kronberg SG TV Dürkheim-BB Int. Speyer wiha Panthers Schwenningen TV 1862 Langen BG Eisbären (BAC Hockenheim) 2. Regionalliga Südwest Gruppe Nord Herren Spielleiter: Hartmut Großmann Eintracht Frankfurt Gladiators Trier 2 BBC Horchheim SG Lützel Post Koblenz 2 SC Bergstraße TV Idstein VfB Gießen Pointers VFL Bensheim TuS Makkabi Frankfurt SKG Roßdorf TV Langen 2 TV Bad Bergzabern Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar Herren Trimmelter SV Baskets 98 Völklingen-Warndt BBC Montabaur MJC Trier SG TV Dürkheim BB- Int. Speyer 2 TuS Herrensohr DJK Nieder-Olm ASC Theresianum Mainz 2 TuS Treis-Karden SG Towers Speyer/Schifferstadt TBS Saarbrücken DJK Saarlouis Roden 2 Spielleiter: Johann Ammon 61

Spielbetrieb BVRP Ligeneinteilung Herren Landesliga Rheinhessen/Pfalz Herren Spielleiter: Peter Poreba TV Kirchheimbolanden TSG Heidesheim 1. FC Kaiserslautern 2 TG Nieder-Ingelheim VT Zweibrücken ASC Theresianum Mainz 3 TV Bad Bergzabern 2 BBC Fastbreakers Rockenhausen TV Oppenheim SC Lerchenberg Landesliga Rheinland Herren Spielleiter: Jakob Mohrs SG Emmelshausen-Buchholz BBC Horchheim 2 Bürgerverein Burgbrohl BBV Lahnstein DJK Andernach SG Lützel-Post Koblenz 3 Trimmelter SV 2 MJC Trier 2 TVG Baskets Trier 62

Spielbetrieb BVRP Ligeneinteilung Damen Regionalliga Südwest Gruppe Nord Damen Spielleiter: Hartmut Großmann MJC Trier BBC Horchheim ASC Theresianum Mainz BC Marburg 2 MTV Kronberg SV Art of Design Dreieichenhain TSV Grünberg 2 1. FC Kaiserlautern TV Hofheim TV Saarlouis 2 SG Weiterstadt 2 TG Hanau Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar Damen Spielleiterin: Maria Bedas-Rätsch ASC Theresianum Mainz 2 BBC Linz TSG Heidesheim TBS Saarbrücken TV Bad Bergzabern MJC Trier 2 SC Lerchenberg SG Towers Speyer/Schifferstadt 2 DJK Saarlouis-Roden TV Bitburg Landesliga Rheinhessen/Pfalz Damen Gr.Süd Spielleiter: Peter Poreba BBC Fastbreakers Rockenhausen ASV Landau SG Deidesheim / Neustadt TV Clausen TV Kirchheimbolanden TV Dürkheim SG Towers Speyer/Schifferstadt 3 TSG Maxdorf 1. FC Kaiserslautern 2 63

Spielbetrieb BVRP Ligeneinteilung Damen Landesliga Rheinhessen/Pfalz Damen Gr. Nord Spielleiter : Simon Bauer TV Oppenheim TG 1846 Worms SC Lerchenberg 2 SC Lerchenberg 3 ASC Theresianum Mainz 3 VfL Bad Kreuznach Landesliga Rheinland Damen Gr. Nord Spielleiter: Jakob Mohrs ETuS Trier DJK/MJC Trier 3 SSG Lutzerather Höhe TuS Mosella Schweich Wittlicher TV TVG Baskets Trier Landesliga Rheinland Damen Gr. Süd Spielleiter: Jakob Mohrs Sportfreunde Neustadt/Wied SG Emmelshausen/Buchholz BBC Horchheim 2 TV Arzbach SG Lützel Post Koblenz 64

Spielbetrieb - Ligeneinteilung Rheinland Kreis Koblenz Bezirksliga Koblenz Herren Spielleiter: Ralph Weiler BBC Horchheim 3 TV 06 Bad Neuenahr 2 BBV Lahnstein 2 DJK Bendorf Sportfreunde Neustadt/Wied TuS Treis-Karden 2 BBV Lahnstein 3 TV 06 Bad Neuenahr BBC Linz A-Klasse Koblenz Herren Spielleiter: Ralph Weiler BBC Montabaur 2 TSV Lay BBC Linz 2 SG Lützel-Post Koblenz 5 SG Lützel-Post Koblenz 4 SG Emmelshausen / Buchholz 2 TV Arzbach 2 DJK Bad Marienberg DJK Andernach 2 65

Spielbetrieb - Ligeneinteilung Rheinland Kreis Trier Bezirksliga Trier Herren Spielleiter: Philipp Pompejus DJK/MJC 3 TG Konz 1 TG Konz 2 Trimmelter SV 3 TV Zell TVG Baskets Trier 2 TVG Baskets Trier 3 SV Eintracht Irsch TV Bitburg A-Klasse Trier Herren Spielleiter: Philipp Pompejus ETuS Trier Wittlicher TV SG Gerolstein/Hillesheim TV Oberstein TuS Mosella Schweich TV Kröv TV Hermeskeil MJC Trier 4 TVG Baskets Trier 4 Trimmelter SV 4 66

Spielbetrieb - Ligeneinteilung Pfalz Bezirksliga Pfalz Herren Spielleiter: Peter Poreba ASV Landau TS Germersheim SG TSG Maxdorf/LSV Frankenthal TSG Neustadt BBC Mehlingen 1. FC Kaiserslautern 3 Skyflyers Ludwigshafen TV Kirchheimbolanden 2 BBC Fastbreakers Rockenhausen 2 A-Klasse Pfalz Herren Spielleiter: Sverre Schultz SG TSG Jockgrim /TV Rheinzabern SG TV Dürkheim/BB-Int. Speyer 3 SG TSG Maxdorf / LSV Frankenthal 2 TS Germersheim 2 1. FC Kaiserslautern 4 SG Towers Speyer/Schifferstadt 2 TV Bad Bergzabern 3 BBV Gorillas Haßloch TV 03 Ramstein B-Klasse Pfalz Herren Spielleiter: Denis Brtka SG Towers JSA-Schifferstadt 3 Skyflyers Ludwigshafen 2 Skyflyers Ludwigshafen 3 TV 03 Wörth TV Clausen Eintracht Lambsheim VT Zweibrücken 2 BBV Landau 2 67

Spielbetrieb - Ligeneinteilung Rheinhessen Bezirksliga Rheinhessen Herren Spielleiter: Cornelia Leroux DJK Nieder-Olm 2 ASC Theresianum Mainz 4 DJK Nieder-Olm 3 SC Lerchenberg 3 SC Lerchenberg 2 TG Worms TG Nieder- Ingelheim 2 TV 1848 Gimbsheim TuS Saulheim SV Goethe Mainz A-Klasse Rheinhessen Herren Spielleiter: Heiko Winter SV Goethe Mainz 2 DJK Nieder-Olm 4 SC Lerchenberg 4 TV Laubenheim VfL Bad Kreuznach TSV Mainz-Ebersheim TG Worms 2 ASC Theresianum Mainz 5 B-Klasse Rheinhessen Herren Spielleiter: Heiko Winter SG Alzey / Dittelsheim-Hessloch TG Nieder-Ingelheim 3 TV Oppenheim 2 TSV Mainz-Ebersheim 2 TuS Saulheim 2 Rhein-Nahe Baskets TSG Heidesheim 2 68

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Allgemeine Ausschreibung 2017/2018 1 Veranstalter Ziel des Wettbewerbs 1.1 Veranstalter der BVRP-Spielrunden ist der Basketballverband Rheinland-Pfalz (BVRP), für die Oberligen zusammen mit dem BV Saar. Die Bezirksverbände/Kreise sind Veranstalter der Bezirks-/Kreisspielrunden. 1.2 Ziel der Spielrunden ist die Ermittlung der Teilnahmerechte für die Saison 2018/2019. 1.3 Der BVRP übernimmt keine Haftung für Unfälle, Diebstähle oder andere Schadensfälle in Verbindung mit dem Spielbetrieb. 1.4 Es gelten die Anti-Doping-Richtlinien des DOSB und der NADA-Code. Der BVRP ist berechtigt jederzeit Doping-Kontrollen durchzuführen. 2 Allgemeine Bestimmungen 2.1 Die Teilnahmeberechtigung der Vereine/Mannschaften ergibt sich aus den offiziellen Abschlusstabellen der Saison 2016/2017 und den darauf basierenden Spielplänen der Spielzeit 2017/2018. 2.2.1 Die Mannschaftsmeldungen (BVRP-Vereins-Meldebogen) müssen dem BVRP-Vizepräsident II und der jeweiligen Spielleitung bis zum 15. Mai 2017 vorliegen. Folgende Angaben muss der BVRP-Vereins-Meldebogen enthalten: 1. Verantwortlicher für den Spielbetrieb (Hinweis: Erklärungen dieser Person sind in Bezug auf die Durchführung und Abwicklung des laufenden Wettbewerbs gegenüber dem Veranstalter und den am Spielbetrieb beteiligten verbindlich) 2. Gültige Email-Adresse für Spielbetrieb, die spätestens jeden 3. Tag abgerufen wird (bei Nichtangabe wird eine Versandpauschale für den Spielbetrieb berechnet) 3. Anschrift(en) der Spielhalle(n): Name, Straße, PLZ, Ort, Telefon - evtl. kurze Wegbeschreibung 2.2.2 Gem. 17/1 und 17/4 DBB-SO werden folgende Regelungen getroffen: 1. Die Übertragung des Teilnahmerechts ist schriftlich beim BVRP-Vizepräsident II zu beantragen. Eine schriftliche Vereinbarung der beteiligten Vereine über die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem DBB, den BVRP sowie seiner Zusammenschlüsse und Gliederungen ist beizufügen. 2. Der BVRP-Vizepräsident II genehmigt die Übertragung. Wird die Übertragung abgelehnt, steht den beteiligten Vereinen der Rechtsweg offen. 2.2.3 Tritt eine Mannschaft während den Spielrunden im BVRP und deren Bezirken zweimal zu angesetzten Spielen schuldhaft nicht an, so scheidet sie aus der Spielrunde aus und ist in der Spielklasse/-gruppe letztplatziert. 2.3.1 Die Einsatzberechtigung wird wie folgt erlangt: 1. Die Einsatzberechtigung eines Spielers für eine Mannschaft, im Bereich der BVRP-Ligen (Oberliga RPS D+H / Landesliga Rheinland D+H / Landesliga Rheinhessen-Pfalz D+H), wird durch Eintrag des Vereinsverantwortlichen in den emmb (TeamSL) per Internetzugang (www.basketball-bund.net) erlangt. Der Benutzername ist hierbei die Vereinsnummer. Unter dem Menüpunkt Mannschaftsmeldung können nun die Spieler den Mannschaften zugeordnet werden. Das benötigte Passwort wird auf Anfrage durch den BVRP-Vizepräsident II zugeteilt. 2. Die Einsatzberechtigung in den Ligen der Bezirke/Kreise kann entsprechend erfolgen. 3. Nach dem in Abs. 2.3.3 angegebenen Termin sind Änderungen der Mannschaftsmeldung nur noch im Rahmen der Bestimmungen der DBB-SO zulässig 70

4. Auf der Mannschaftsmeldung dürfen nur Spieler aufgeführt werden, die für den Verein eine Teilnahmeberechtigung oder als Jugendliche eine Sonderteilnahmeberechtigung besitzen. 5. Hinsichtlich der Erlangung einer Sonderteilnahmeberechtigung für Jugendliche ( 3 DBB- JSO) gelten folgende Einschränkungen: a) Der Einsatz eines Jugendlichen im Zweitverein muss in einer höheren Altersklasse/Spielklasse als im Stammverein erfolgen. b) bei Vereinswechsel kann der Jugendliche eine Sonderteilnahmeberechtigung, im Rahmen der DBB-JSO, in einer Mannschaft seines ursprünglichen Vereins erhalten. Der Einsatz muss in einer anderen Altersklasse/Spielklasse als im neuen Stammverein erfolgen. 6. Für jede Mannschaft sind mindestens 6 Stammspieler (ohne Aushilfsspieler) aufzuführen. Aushilfsspieler müssen in allen Mannschaften in denen sie zum Einsatz kommen aufgeführt sein. 2.3.2 Die Veranstalter der Bezirks-Spielrunden können die Erstellung und Versendung von weiteren Mannschaftsmeldebogen in ergänzenden Bestimmungen zur Allgemeinen Ausschreibung festlegen. 2.3.3 Die Mannschaftsmeldungen der am Spielbetrieb teilnehmenden Jugend- und Seniorenmannschaften müssen vor dem ersten Spieltag im emmb eingetragen werden. 2.4 Meldegebühren werden für Mannschaften der Oberligen RPS i.h. v. 50,- und für die Landesligen i. H. v. 35,- je Mannschaft erhoben. Der Betrag ist bis spätestens 01.09.2017 bei der entsprechenden Kassenstelle einzuzahlen. 3 Spielsystem 3.1 Die Spiele in den BVRP-Spielrunden werden in doppelter Runde, jeder gegen jeden ausgetragen (Hin- und Rückspiel). Die Wertung der Spiele erfolgt nach 37-45 DBB-SO. 3.2 Für die BVRP-Spielrunden gilt der Rahmenterminplan des BVRP. 3.3 Der Spielplan, mit den ergänzenden Bestimmungen zur Allgemeinen Ausschreibung gemäß 12/13 DBB-SO, geht den beteiligten Mannschaften durch die jeweilige Spielleitung zu. 3.4 Offizielle Abschlusstabellen, mit der Bekanntgabe der Auf- und Absteiger, müssen unverzüglich nach Abschluss der Spielrunden in den "Amtlichen Mitteilungen" des BVRP veröffentlicht werden ( 14 DBB-SO) 4 Instanzen 4.1 Spielleitung: siehe jeweiliger Spielplan 4.2 Schiedsrichteransetzer: siehe BVRP-Handbuch ( Homepage > bvrp.de ) 4.3 Kassenstellen: siehe Kontenverzeichnis 4.4 Proteste: Proteste sind per Einschreiben bei der Spielleitung einzulegen. Dem Protest-Schreiben ist der Nachweis über die Einzahlung der Protestgebühr von 52,- beizufügen. Einzahlungen haben an die jeweilige Kassenstelle zu erfolgen. Auf die Bestimmungen der DBB-RO wird verwiesen! 4.5 Berufungen: Berufungen sind bei den OL und LL an den Rechtsausschussvorsitzenden des BVRP zu richten - bei den Bezirken (BZL, AKL, BKL und Jugendrunden) an den Rechtsausschussvorsitzenden der Bezirke. Über die Einzahlung der Berufungsgebühr von 104,- ist der Nachweis zu führen. Auf die Bestimmungen der DBB-RO wird verwiesen! 71

4.6 Pressestelle: Wie und wann an die jeweiligen Pressestellen gemeldet werden muss, teilen die Spielleiter über die Ergänzenden Bestimmungen den Vereinen mit. 5 Durchführungsbestimmungen 5.1 Für die Durchführung der Meisterschafts- und Qualifikationsspiele gelten die amtlichen Spielregeln der FIBA, die DBB-SO, DBB-JSO und die vorliegende Ausschreibung. 5.2 Zusätzlich gelten die BVRP-SO und die Vereinbarung mit dem Basketballverband Saar. 5.3.1 Die Original-Spielberichte sind mit dem Poststempel des ersten Werktages nach dem Austragungstag an die Spielleitung zu senden (vgl. 33 (3) DBB-SO). 5.3.2 Spielauswertungen in den BVRP-Ligen sind von den Heimvereinen in Internet unter (www.basketball-bund.net) einzugeben. Dies muss bis zum 2. Werktag nach dem Spieltag erfolgen und wird vom Spielleiter kontrolliert. 5.4 Die Spielergebnisse, auch ein Spielausfall, sind von den Heimvereinen in der festgelegten Frist unter Vermeidung einer Ordnungsstrafe direkt im Internet (TeamSL) einzugeben. Die Spielergebnisse der Samstagsspiele sind vom Heimverein sonntags bis spätestens 11:00 Uhr ins Internet (www.basketball-bund.net) zu stellen. Bei Sonntagsspielen bis 20.00 Uhr oder spätestens eine halbe Stunde nach Spielende. Sollte aus technischen Gründen keine Online- Ergebnismeldung möglich sein, muss das Ergebnis per SMS an den BVRP Vizepräsident II Johann Ammon (Telefon: 0178-4883479) gemeldet werden. 5.5 Bezüglich einer Bestrafung werden die zuständigen Spielleiter angewiesen nach dem, in Spielklassen gestaffelten, BVRP-Strafenkatalog zu urteilen. 5.6.1 Die technische Ausrüstung muss den Offiziellen Spielregeln entsprechen. Es sind nur Spielhallen zugelassen, die den Voraussetzungen der entsprechenden Bestimmungen (vgl. Spielregeln / Spielfeldmarkierungen) genügen. In den Bezirken können abweichende Regelungen (ergänzende Bestimmungen zur Allgemeinen Ausschreibung ) getroffen werden. 5.6.2 Die Mannschaften haben in einer regelgerechten, zulässigen Spielkleidung anzutreten, wobei sich die der Heimmannschaft insgesamt in Farbe und Farbton deutlich von der Spielkleidung der Gastmannschaft unterscheiden muss. Die Trikotnummern sind von Ziffer 0 bis 99 zulässig. 5.7.1 Die Einnahmen aus der Vermarktung der Spiele und den Eintrittsgeldern stehen dem jeweiligen Ausrichter zu, Einnahmen aus Werbung auf der Spielkleidung dem jeweiligen Verein. 5.7.2 Der Ausrichter trägt die Kosten der Schiedsrichter und die Kosten für die Durchführung des Spiels (Halle, Kampfgericht, Werbung, etc.). Die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung trägt jede Mannschaft selbst. 5.8 Der SPALDING-Ball ist der offizielle Spielball des Basketballverband Rheinland-Pfalz. Als Spielball können alle vom DBB zugelassenen Bälle verwendet werden. Im weiblichen Bereich und der U 14m der Spielball Größe 6. Die Spielbälle müssen das offizielle Prüfsiegel des DBB tragen. 5.9.1 Spielverlegungen: 1. Der Ausrichter kann ohne Antrag ein Spiel unter Beibehaltung des angesetzten Austragungstages der Halle nach oder im Rahmen der vorgegebenen Anfangszeiten der Uhrzeit nach verlegen. Die Verlegung ist den Mannschaften, den angesetzten Schiedsrichtern, der Spielleitung und der zuständigen Schiedsrichter-Einsatzleitung mindestens eine Woche vor dem angesetzten Austragungstag schriftlich mitzuteilen. Der Ausrichter hat sich über den rechtzeitigen Zugang dieser Mitteilung rechtzeitig zu vergewissern. 72

2. Soll ein Spiel außerhalb vorgegebener Anfangszeit ausgetragen werden, bedarf es der Einwilligung der Spielpartner. 3. Entsteht ein Verlegungsgrund innerhalb einer Woche vor dem angesetzten Austragungstag, bedarf die Verlegung der Einwilligung der Spielleitung. 4. Die Verlegung eines Pflichtspiels auf einen anderen als den angesetzten Austragungstag ist möglich, wenn der neue Austragungstermin vor dem ursprünglich angesetzten Termin liegt. Der neue Termin bedarf der schriftlichen Zustimmung des Spielpartners. Die Verlegung ist der Spielleitung, den angesetzten Schiedsrichtern und der Schiedsrichter-Einsatzleitung mindestens eine Woche vor dem neuen Austragungstag schriftlich mitzuteilen. Der Ausrichter hat sich über den rechtzeitigen Zugang dieser Mitteilung rechtzeitig zu vergewissern. 5. Stimmt ein Spielpartner der beabsichtigten Vorverlegung nicht zu, kann bei der Spielleitung die Verlegung unter Darlegung der Gründe beantragt werden. Der Antrag ist nur gestellt, wenn dieser mindestens eine Woche vor dem neuen Austragungstag der Spielleitung vorliegt. 6. Einem Antrag auf Verlegung auf einen bestimmten späteren Austragungstag kann von der Spielleitung nur in begründeten Ausnahmefällen stattgegeben werden. Die Einwilligung der Spielpartner ist beizufügen. 7. Anträge auf Spielverlegung nach Absatz 4, 5 und 6 sind gebührenpflichtig (Senioren 25,- / Jugend 15,- ). Die Entscheidung über die Anträge ist endgültig. Sie ist den am Spiel beteiligten Mannschaften, den angesetzten Schiedsrichtern und der zuständigen Schiedsrichter-Einsatzleitung mitzuteilen. 5.9.2 Die Verlegungsanträge haben sich nach den Bestimmungen der Allg. Ausschreibung zu richten. Der Nachweis über die Einzahlung der Gebühr ist der Spielleitung mit der schriftlichen Mitteilung bzw. dem Antrag auf Spielverlegung zuzusenden. Bei der Bearbeitung sind strengste Maßstäbe anzuwenden. 5.9.3 Müssen Spiele abgesetzt oder verlegt werden bzw. fallen sie aus, so sind die Heimvereine verpflichtet, innerhalb 7 Tage nach dem ursprünglichen Termin einen einvernehmlichen festgelegten Nachholtermin zu nennen. Kommt keine Einigung zustande, wird das Spiel auf einen Trainingsabend des Heimvereins oder in eine neutrale Halle in der 3. - 4. Woche nach dem ursprünglichen Termin durch den Spielleiter angesetzt. Bei Spielausfällen an den letzten beiden Spieltagen ist das ausgefallene Spiel innerhalb einer Woche auszutragen. 5.10 Die Regelung des 48 DBB-SO ist auch auf Maßnahmen des Landesverbandes (BVRP) anzuwenden und muss durch den Verein entsprechend nachgewiesen werden. 5.11 Samstagsspiele dürfen nicht vor 14:00 Uhr und nicht nach 20:30 Uhr beginnen. Sonntagsspiele dürfen nicht vor 10:00 Uhr und nicht nach 18:00 Uhr beginnen. Bei den OL und LL ist der früheste Spieltermin SA 16:00 Uhr / SO 12:00 Uhr. Wochentagsspiele sind nur nach Rücksprache aller Beteiligten möglich. Spielbeginn im Seniorenbereich nicht vor 19:00 Uhr und nicht nach 20:30 Uhr. In den Bezirks-Spielklassen (BZL D+H, A+B Klasse) können die Rundenspiele wochentags stattfinden. Ausnahmen zu allen Zeitfestlegungen, kann bei Nichtübereinstimmung der Beteiligten, nur der zuständige Sportwart genehmigen! 5.12 Bei Spielklassen mit weniger als 8 Mannschaften können von den zuständigen Sportwarten bzw. Spielleitern Sonderwettbewerbe zum normalen Meisterschaftsbetrieb ausgeschrieben werden. Diese sind separat von den Spielleitern zu veröffentlichen. 5.13 Werbung auf Spielkleidung ist entsprechend den Vorschriften des DBB zugelassen. 73

5.14 Schiedsrichtergebühren: Für alle Rundenspiele, einschließlich der OLRPS, gilt die aktuelle Schiedsrichtergebührenordnung des BVRP. 5.15 Die Schiedsrichter sind verpflichtet, die Spiele zu leiten, für die ihnen der Auftrag lt. Einsatzplan erteilt wird. Spielaufträge, die sie aus zwingenden Gründen nicht wahrnehmen können, haben sie unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage vor dem angesetzten Termin, der zuständigen Schiedsrichtereinsatzstelle abzusagen. Bei unvermeidlich kurzfristigen Absagen haben die Schiedsrichter selbst für einen Ersatz zu sorgen. Die zuständige Schiedsrichter-Einsatzstelle ist auf jeden Fall zu informieren. Muss ein Schiedsrichteransetzer wegen kurzfristiger Absagen telefonisch Ersatz besorgen, so werden dem Verursacher die entstandenen Kosten auferlegt! 5.16 Bei Vereinsansetzungen in der Bezirken und Kreisen ist der erstgenannte Verein bei der Ansetzung verantwortlich, dass mindestens einer der Schiedsrichter eine gültige LS-D Lizenz besitzt. Bei möglichen Vereinsansetzungen in der Landesliga Damen (wenn unterste Spielklasse) müssen beide Schiedsrichter min. eine gültige LS-D Lizenz besitzen. 5.17 Die Einsatzberechtigung der Schiedsrichter wird in der BVRP-Schiedsrichterordnung geregelt. 6 Auf- und Abstieg 6.1 Allgemeine Aufstiegsregelung 6.1.1 Die Meister der Spielklassen steigen nach Veröffentlichung der offiziellen Abschlusstabelle automatisch in die nächst höherer Spielklasse auf. Kann eine aufstiegsberechtigte Mannschaft gemäß 9 (1) DBB-SO oder 5 (5/6) BVRP-SO nicht aufsteigen, so geht das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierte Mannschaft, max. Viertplatzierter der offiziellen Abschlusstabelle, über. 6.1.2 Eine schriftliche Einverständniserklärung muss bis spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung der offiziellen Abschlusstabelle beim zuständigen Sportwart oder Spielleiter vorliegen. Verzichtet eine aufstiegsberechtigte Mannschaft auf den Aufstieg, so gilt 16.3 DBB-SO. 6.1.3 Bei Verzicht des Erstplatzierten geht das Aufstiegsrecht auf den Zweitplatzierten und bei dessen Verzicht auf den Drittplatzierten über. Kann so in einer Spielklasse kein Aufsteiger gefunden werde, verringert sich die Zahl der Absteiger aus der nächst höheren Spielklasse entsprechend. 6.2 Allgemeine Abstiegsregelung 6.2.1 Vgl. 9 Abs.2 DBB-SO werden folgende Regelungen getroffen: 6.2.2 Bei BVRP-Spielklassen mit 10 Mannschaften werden 2 Absteiger benannt. Bei Bezirks/Kreis Spielklassen mit 10 Mannschaften können 2 Absteiger, aber muss mindestens 1 Absteiger, benannt werden. Bei Spielklassen mit mehr als 10 Mannschaften werden 2 Absteiger benannt. Weitere Absteiger sind nach Ergebnis der höheren Ligen möglich. Die Anzahl der Absteiger kann gem. 6.1.3 auch reduziert werden. 6.2.3 Bei Spielrunden mit 9 Mannschaften wird ein Absteiger benannt. Weitere Absteiger sind nach Ergebnis der höheren Ligen möglich. Die Anzahl der Absteiger kann gem. 6.1.3 auch reduziert werden. 6.2.4 Bei Spielrunden mit 8 oder weniger Mannschaften kann ein Bezirk ergänzende Bestimmungen zur "Allgemeinen Ausschreibung" festlegen und hierbei in den betreffenden Spielklassen auf Absteiger verzichten. 6.2.5 Bei Verfügung durch Veranstalter sind in der betreffenden Spielgruppe gemäß rechtskräftiger Abschlusstabelle bedingte Absteiger dieser Spielgruppe zu berücksichtigen. 74

7 Jugendspielrunden 7.1 Für die Spielzeit 2017/2018 sind folgende Jahrgangseinteilungen zu beachten: U20 Jahrgänge 1998/1999 U18 Jahrgänge 2000/2001 U16 Jahrgänge 2002/2003 U14 Jahrgänge 2004/2005 U12 Jahrgänge 2006/2007 U10 Jahrgänge 2008und jünger Auf die Bestimmungen der 2 und 4 der DBB-Jugendspielordnung wird verwiesen! Die Einsatzberechtigung von Spielern mit Sonderteilnahmeberechtigung für einen Zweiten Verein regelt sich in 3 DBB-JSO. Das Antragsformular sowie die Richtlinien sind über den DBB zu beziehen. 7.2 Die Heimmannschaft ist zur Gestellung eines Schiedsrichters (min. LSD-Lizenz vgl. 11(3) a) BVRP-SRO) bei Jugendspielen in den Bezirken verpflichtet. Die Gastmannschaft ist berechtigt den 2. Schiedsrichter zu stellen. Bei Rhh./Pf.-, Rhl. - und BVRP-Meisterschaften werden die Schiedsrichter durch den zuständigen SR-Ansetzer eingeteilt. 7.3 In den Jugendrunden des BVRP können in jedem Spiel bis zu 12 Spieler/innen eingesetzt werden. Spielball für die U12 / U10 ist der "Mini-Ball" (Größe 5). 7.4 Für weiterführende Meisterschaften gelten die jeweils veröffentlichten Ausschreibungen. 8. Übersicht der Konten Verband Kreditinstitut Bankleitzahl Konto Nr. B V R P Volksbank Speyer 547 900 00 23 132 IBAN BIC DE19547900000000023132 GENODE61SPE Bezirk Rheinland Volksbank Trier e. G. 585 601 03 243 838 Bezirk Pfalz IBAN BIC Volksbank Kaiserslautern- Nordwestpfalz IBAN BIC DE98585601030000243838 GENODED1TVB 540 900 00 624 73 18 DE48540900000006247318 GENODE61KL1 Bezirk Rheinhessen Mainzer Volksbank e.g. 551 900 00 06 13161017 IBAN BIC DE73551900000613161017 MVBMDE55 Oberliga Rheinland- Pfalz/Saar Volksbank Speyer 547 900 00 31 23 98 IBAN BIC DE83547900000000312398 GENODE61SPE 75

9 Gebührenkatalog 9.1 Verwaltungskosten 9.1.1 Vorinstanz - pauschal 5,00 9.1.2 Berufungsinstanz - pauschal 15,00 9.1.3 Mahn- und Verwaltungsgebühr - pauschal 10,00 9.1.4 Verwaltungsgebühr aus Anlass einer Sperre nach 12 BVRP-SO 50,00 9.1.5 Versandkostenpauschale (fehlende Internetverbindung) 30,00 9.1.6 liegen die tatsächlichen Kosten über dem o. a. Betrag, werden die tatsächlichen Kosten berechnet. Diese sind detailliert aufzuführen. 9.1.8 Gebühr Internetservice 2,90 x 12 Monate x Berechnungsgrundlage Berechnungsgrundlage: Anzahl der TA (DBB Stand 31.12.) 1-30 = 1 34,80 31-50 = 2 69,60 51-100 = 3 104,40 101-150 = 4 139,20 Mehr als 150 = 5 174,00 9.2 Spielverlegungsgebühren 9.2.1 alle Seniorenspiele 25,00 9.2.2 alle Jugendspiele 15,00 9.3 Antrag zur Erteilung einer Seniorenspielgenehmigung und Überspringen der Altersklasse bei Jugendspielern 16,00 9.4 Schiedsrichtergebühren Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar Herren 28,00 Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar Damen 24,00 Landesligen Herren 22,00 Landesligen Damen 19,00 Ligen auf Bezirksebene 15,00 Oberliga Meisterschaften für Senioren und Jugend 21,00 verkürzte Spielzeit 16,00 BVRP-Meisterschaften für Senioren und Jugend 16,00 verkürzte Spielzeit 14,00 Rheinhessen-Pfalz und Rheinland Meisterschaften Jugend 14,00 verkürzte Spielzeit 11,00 Pokalspiele Maßgebend ist die Liga der Mannschaft, die in der Meisterschaft in der höheren Liga spielt, aber maximal 35,00 Fahrtkosten Pro Kilometer 0,30 Reisen zwei Schiedsrichter mit einem PKW an, wird 0,35 vergütet. Wobei der zweite Schiedsrichter anteilig an den Fahrtkosten 0,05 pro Kilometer erhält. Bei Bahnreise wird 2. Klasse plus Zuschläge bei Vorlage der Fahrtkarten vergütet. Im innerstädtischen Bereich werden gefahrene Kilometer erstattet, mindestens jedoch 8,00. Anwesenheitsvergütung Bei zwei aufeinander folgenden Spielen sind dem/den Schiedsrichter/n zusätzlich 10,00 zu zahlen. Die Schiedsrichtergebühren sind vor dem Spiel in bar zu zahlen. BVRP-Vizepräsident II Johann Ammon 76

Strafenkatalog des BVRP gemäß 23 (3) DBB-RO, gültig für alle Senioren- und Jugendspielrunden im Bereich des BVRP und der OLRPS D + H 1. Geldstrafen oder Geldbußen OL + LL andere Seniorenspielrunden und Jugendrunden 1.1. Antreten ohne bzw. mit unvollständigem oder 10.- 10.- ungültigem TA, je Einzelfall > insgesamt höchstens 50.- 25.- (keine Anwendung bei Erstausstellung und Vereinswechsel am ersten Spieltag nach Erteilung der Einsatzberechtigung) 1.2. Unvorschriftsmäßige Sportkleidung 10.- 10.- 1.3. Nichteinsenden angeforderte TA 10.- 10.- 1.4. Einsatz nicht spiel- bzw. nicht einsatz- bzw. nicht teilnahmeberechtigte Spieler 25,- 15.- 1.5. unvollständiges Kampfgericht, unvorschriftsmäßiges Spielfeld, fehlende Ausrüstungsgegenstände 20.- 10.- 1.6. verspätete Einsendung der Spielberichte, unvollständiger Spielbericht 10.- 10.- 1.7. Verstoß gegen die Meldepflicht 30.- 30.- Unrichtige Angaben/Meldungen gegenüber dem Verband 1.8. mangelnde Platzaufsicht 50.- 25.- 1.9. Nichtantreten als Schiedsrichter 80.- 60.- 1.10. Verstöße von SR im administrativen Bereich 20.- 10.- 1.11. Verstöße von SR gegen 51 DBB-SO 10.- 10.- 1.12. verspätete bzw. keine Ergebnismeldung 20.- 15.- (Team-SL) 1.13. Keine / Falsche Spielauswertung 20.- 10.- (Nachbesserungsfrist wird von SL festgelegt) 1.14. verschuldeter Spielabbruch 100.- 50.- 1.15. ab dem 2. Verstoß in der jeweiligen Saison wird die jeweilige Ordnungsstrafe 1.1. bis 1.14. für den Erstverstoß verdoppelt 1.16. Nichtantreten mit Spielverlust/Spielausfall (DBB-SO) 160.- 50.- 1.17. zweimaliges Nichtantreten mit Ausschluss 220.- 80.- 1.18. Zurückziehen einer Mannschaft bis zum 31.07. 150.- 40.- im übrigen 250.- 80.- 1.19. Verstöße gegen die Spielregeln, Ordnungen, Ausschreibungen 77

die vorstehend nicht geregelt sind 25.- 1.20. Nichtantreten bei Turnieren 150,- bis 300. 1.21. Nichtteilnahme am Verbandstag 60,- 1.22. Nichtteilnahme am Jugendtag 30,- 1.23. Ordnungsstrafe gemäß 10 (3) DBB-RO 25.- 1.24. Einsatz eines gesperrten Trainers/Mannschaftsbegleiters 50.- 2. Sperren Verstöße gegen die Sportdisziplin ( 53 ff.) 2.1 Unsportlichkeit 2-6 Pflichtspiele 2.2 Tätlichkeit gegen Spieler oder Dritte 6-28 Pflichtspiele 2.3 Tätlichkeit gegen Schiedsrichter, Kampfgericht und BVRP- Beauftragte 6 28 Pflichtspiele 2.4 Schiedsrichterbeleidigung 2-6 Pflichtspiele 2.5 neben einer Sperre nach 2.1-2.4 wird eine Ordnungsstrafe in Höhe von ausgesprochen 50.- bis 250.- 2.6 Verstoß gegen 17 (3) BVRP-SRO Sperre je einer Mannschaft pro fehl. Pflicht-SR bzw. Zahlung einer Strafe pro fehl. Pflicht- SR in Höhe von 300.- 3. Manipulation 3.1 Manipulation im Spielbetrieb zeitl. Sperre, mind. 6 Meisterschaftsoder Qualifikationsspiele und Geldstrafe bis 500.- und / oder unbefristeter Ausschluss und / oder Rückstufung in eine niedrigere Spielklasse 4. Vereinssperren bzw. -strafen 4.1 unzureichender Schutz der SR, Gastmannschaft Platzsperre und/oder eine oder Verbandsmitarbeiter Ordnungsstrafe bis zu 250.- ggfls. Verbandsaufsicht auf Kosten des Verursachers. 4.2 bei verbandsschädigendem Verhalten Verwarnung, Geldstrafe bis 250.- - zeitl. Sperre oder Amtsunwürdigkeit und Suspendierung, - dauernde Sperre oder Amtsunwürdigkeit u. Lizenzentzug - Veranstaltungssperre, - Ausschluss. 5. Bei Rechtsmitteln sind die 1. und 2. Rechtsinstanz in Ausnahmefällen nicht an die Sätze dieser Strafordnung gebunden. Beschlossen auf dem BVRP-Verbandstag 2016 in Maxdorf. 78

BVRP- bzw. Rheinland-Pfalz /Saar Meisterschaften der Ü35 und Ü40 2017/2018 A) Veranstalter der Spielrunde ist der Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. (BVRP) und der Basketballverband Saar e.v. (BVS). Grundlage der gemeinsamen Ü35 und Ü40 Spielrunde ist der 7.1 der Vereinbarung. Ziel der Seniorenmeisterschaft ist die Ermittlung der Mannschaften die an die Regionalliga Südwest weitergemeldet werden. B) Allgemeine Bestimmungen 1) Teilnahmeberechtigt sind folgende Teilnehmer: Ü35 männlich BVRP maximal 4 Mannschaften BVS 1 Mannschaft Ü35 weiblich BVRP maximal 4 Mannschaften BVS 1 Mannschaft Ü40 männlich BVRP maximal 4 Mannschaften BVS 1 Mannschaft Ü40 weiblich BVRP maximal 4 Mannschaften BVS 1 Mannschaft 2) Die Mannschaftsmeldungen und die Bewerbungen für die Austragung der BVRP-Turniere müssen dem Spielleiter und dem BVRP-Vizepräsident II bis zum 01.10.2017 schriftlich (Post, Fax oder Email) vorliegen. Über die Vergabe der Ausrichtung entscheiden der Spielleiter und der BVRP-Vizepräsident II unter Berücksichtigung des Austragungsorts der letztjährigen Turniere. 3) Gemeldete Mannschaften sind verpflichtet, alle weiteren Spiele teilzunehmen. 4) Die Strafe bei Rückzug einer gemeldeten Mannschaft wird festgelegt auf 300,- (dreihundert) bei einem Turnier bzw. 90,- (neunzig) bei einem Einzelspiel. 5) Im Übrigen wird auf die Allgemeine Ausschreibung 2017/2018 des BVRP verwiesen. 6) Alle Vereine müssen für die Mannschaften mit Ausnahme Ü40 weiblich - einen elektronischen Mannschaftsmeldebogen (emmb) abgeben. Die Mannschaftsmeldungen der am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften müssen vor dem jeweiligen Spiel/Turnier im emmb (www.basketball-bund.net) online eingetragen werden. C) Spielsystem 1) Der BVRP ermittelt seinen Teilnehmer für die RPS-Meisterschaft in einem Turnier, an dem je eine Mannschaft der Bezirke Rheinhessen und Pfalz sowie zwei Mannschaften des Bezirks Rheinland teilnehmen. Die BVRP Meisterschaften werden bei 3 bzw. 4 Teilnehmern in Turnierform nach dem Modus jeder gegen jeden ausgetragen. Sind nur 2 Teilnehmer gemeldet oder verbleiben durch Rückzug bzw. Nichtantreten nur 2 Teilnehmer, so wird der Meister in Hin- und Rückspiel, wobei beide Spiele als Einheit gewertet werden, ausgespielt. 2) Die Meister des BVRP und des BV Saar ermitteln den Teilnehmer für die Südwestdeutschen Meisterschaften in Hin- und Rückspiel. Beide Spiele gelten als eine Einheit. 3) Spielberechtigt sind Spieler/innen, die im laufenden Kalenderjahr das 35. Lebensjahr (Ü35 - Jahrgang 1983) und das 40. Lebensjahr (Ü40 - Jahrgang 1978) vollenden oder älter sind. 79

4) Spieler, die in der laufenden Spielzeit in Bundesligaspielen eingesetzt werden, sind nicht spielberechtigt. 5) Die Qualifikationsspiele für die Südwestdeutschen Meisterschaften werden am Wochenende 10./11.02.2018 (BVS) und 03./04.03.2018 (BVRP) ausgetragen. Die Meldung zu diesen Spielen hat bis zum 30.12.2017 durch den jeweiligen Landesverband zu erfolgen. Meldungen nach diesem Termin werden nicht mehr berücksichtigt. Werden die Termine nicht eingehalten so sind die Spiele für den Verursacher gem. 38 DBB-SO als verloren zu werten. D) Instanzen Spielleitung: Schiedsrichter-Ansetzungen: Jakob Mohrs Lambertstraße 53, 56072 Koblenz 0261-24206 j.mohrs@bvrp.de Christian Klaverveld (BVRP) Rietburgstraße 24, 67141 Neuhofen 0151-62431665 c.klaverveld@bvrp.de Guido Sasso-Sant (BVS) Theelstr. 9, 66740 Saarlouis 06831-43150 guido@sassosant.de Kassenstelle BVRP: IBAN: DE19 5479 0000 0000 0231 32 BIC: GENODE61SPE Rechtsinstanz: Proteste: Pressestelle: Spielleitung mit endgültiger Entscheidung! Proteste sind per Einschreiben bei der Spielleitung einzulegen. Dem Protest-Schreiben ist der Nachweis über die Einzahlung der Protestgebühr an o.g. Kassenstelle von 52,- beizufügen. Auf die Bestimmungen der DBB-RO wird verwiesen. Die Spielergebnisse sind unter Vermeidung einer Ordnungsstrafe direkt im Internet einzugeben. Die Spielergebnisse von Samstagsspielen sind vom Heimverein bzw. Ausrichter sonntags bis spätestens 11:00 Uhr ins Internet (www.basketball-bund.net) zu stellen. Bei Sonntagsspielen bis 20.00 Uhr oder spätestens eine halbe Stunde nach Spielende. Sollte aus technischen Gründen keine Online-Ergebnismeldung möglich sein, können Ergebnisse auch telefonisch an den Spielleiter gemeldet werden. E) Durchführungsbestimmungen 1) Für die Durchführung der Bestenspiele gelten die Offiziellen Spielregeln der FIBA, DBB-SO die BVRP-SO, die vorliegende Ausschreibung und ggf. ergänzende Bestimmungen. 2) Spieltermine Ü35 und Ü40: BVRP-Turnier 14. oder 15.10.2017 Qualifikations-Spiele 10./11.02.2018 (BVS) und 03./04.03.2018 (BVRP) RLSW Meisterschaft 24./25.03.2018 80

3) Die Spielberichtsbogen sind am ersten Werktag nach dem Turnier unter Vermeidung einer Ordnungsstrafe durch den Ausrichter an die Spielleitung abzusenden ( 33.3 DBB-SO) 4) Bezüglich einer Bestrafung wird auf die Rechtsordnung und den Strafenkatalog des BVRP verwiesen. 5) Der SPALDING-Ball ist der offizielle Spielball des Basketballverband Rheinland-Pfalz. Als Spielball können alle vom DBB zugelassenen Bälle verwendet werden. Im weiblichen Bereich der Spielball Größe 6. Die Spielbälle müssen das offizielle Prüfsiegel des DBB tragen. 6) Meldegeld: Das Meldegeld beim BVRP-Turnier in Höhe von 80.- ist am Spieltag an den Ausrichter, gegen Quittungsbeleg, zu zahlen. 7) Schiedsrichtergebühren: Für Spiele im Bereich des BVRP ist nach der Gebührenordnung des BVRP abzurechnen. Die SR-Gebühren sind vom Ausrichter, unter Anrechnung des Meldegeldes, zu zahlen. Für Spiele im Bereich des BVS ist nach der Gebührenordnung des BVS abzurechnen. 8) Der Spielleiter und der BVRP-Vizepräsident II sind berechtigt, Ergänzungen und Änderungen zu dieser Ausschreibung zu erlassen. BVRP-Vizepräsident II Johann Ammon 81

Allgemeine Ausschreibung für den Rheinland-Pfalz-Pokal Damen und Herren 2017/2018 A) Die Pokalrunde hat zum Ziel, den Rheinland-Pfalz-Pokalsieger bei den Damen und Herren auszuspielen. Für die 1. Runde des DBBL-Pokal wird vom BVRP-Vizepräsident II jeweils die im Rheinland-Pfalz-Pokal bestplatzierte Mannschaft (Pokalsieger) der Vorsaison gemeldet. B) Allgemeine Bestimmungen 1) Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Vereine des BVRP mit je einer Damenmannschaft (außer Vereinen mit Bundesligamannschaft) und Herrenmannschaft (außer Vereinen mit Bundesligamannschaft). Die Teilnahme ist für alle BVRP Vereine der Oberliga RPS (D+H) sowie den Regionalligen (1.RLSW + RLSW/N D + H) verpflichtend. Spieler/innen, die in der laufenden Saison in einer Bundesligamannschaft Herren bzw. Damen (dies gilt nicht für die Jugendbundesligen und für Spieler mit einer Sonderteilnahmeberechtigung in einer Bundesligamannschaft) eingesetzt wurden, sind im BVRP Pokal nicht spielberechtigt. 2) Die drei Bezirksverbände des BVRP melden dem BVRP-Vizepräsident II sowie dem BVRP- Pokalspielleiter bis zum 16. September 2017 Ihre teilnehmenden Mannschaften 3) Die Mannschaften, die durch Meldung/Qualifikationsrunden in den Bezirken (Rheinland und Rheinhessen/Pfalz) ermittelt werden, sowie die verpflichtend teilnehmenden Oberliga- und Regionalligamannschaften nehmen an der 1. BVRP-Pokalrunde (32 Herren- und 16 Damenmannschaften) teil. 4) In der 1. BVRP-Pokalrunde werden die Spielpaarungen nach Region Nord (Rheinland) und Süd (Rheinhessen/Pfalz) ausgelost. Ab der 2. BVRP-Pokalrunde werden die Spielpaarungen im gesamten Verbandsgebiet ausgelost. C) Durchführungsbestimmungen 5) Die Strafe bei Rückzug / Nichtantreten einer gemeldeten Mannschaft wird festgelegt auf 300,- (dreihundert) bei einem Turnier (Spalding BVRP Top Four) bzw. 90,- (neunzig) bei einem Einzelspiel. Auf die 4 DBB-SO wird verwiesen. 6) Die Spielpaarungen werden durch den jeweils zuständigen Sportwart bzw. den Pokalspielleiter ausgelost. Der Sportwart entscheidet über die Form der Auslosung. 7) Verliert eine Mannschaft, scheidet sie aus dem Pokalwettbewerb aus. 82

8) Die spielklassenniedrigere Mannschaft hat immer Heimrecht. Spielen die ausgelosten Spielpartner in gleichrangigen Spielklassen, hat die zuerst gezogene Mannschaft Heimrecht. Beim Spalding BVRP Top Four hat ebenfalls die zuerst gezogene Mannschaft Heimrecht. 9) Für die Durchführung der Pokalspiele gelten die gelten die amtlichen Spielregeln der FIBA, DBB-SO die BVRP-SO, die vorliegende Ausschreibung und ggf. ergänzende Bestimmungen. 10) Der Spalding-Ball ist der offizielle Spielball des Basketballverbandes Rheinland-Pfalz. Als Spielball können alle vom DBB zugelassenen Bälle verwendet werden. Im weiblichen Bereich der Spielball Größe 6. Die Spielbälle müssen das offizielle Prüfsiegel des DBB tragen. Beim Spalding BVRP Top Four stellt der Ausrichter ausschließlich Bälle der Marke Spalding. 11) Die Sportwarte der Bezirke sind für die Qualifikationsrunde in ihrem Bezirk allein zuständig und erstellen die notwendigen Ausschreibungen. 12) Die durch ein Pokalspiel entstehenden Kosten trägt der Heimverein. Die Gastvereine haben die Fahrt- und evtl. Unterbringungskosten selbst zu tragen. Die Einnahmen verbleiben beim Heimverein. 13) Der Pokalsieger wird bei den Damen und Herren in einem Spalding BVRP Top Four Turnier ausgespielt. Die Richtlinien zur Ausrichtung des Spalding BVRP Top Four Turnier werden gesondert veröffentlicht. 14) Der Spielleiter und der BVRP-Vizepräsident II sind berechtigt, Ergänzungen und Änderungen zu dieser Ausschreibung zu erlassen. D) Pokaltermine des BVRP 02./03.09.2017 Bezirksrunde Damen und Herren 14./15.10.2017 1. Runde Damen und Herren (Nord und Süd) 06./07.01.2018 2. Runde Herren 10./11.02.2018 2. Runde Damen und 3. Runde Herren 24./25.03.2018 Spalding BVRP Top Four BVRP-Vizepräsident II Johann Ammon 83

Termine Jugendklassen 2018 1. Rheinland-Meisterschaften und Ausscheidungen Pfalz / Rheinhessen Jugend Klasse Meldeschluss Meisterschaft Ausrichter PF./RHH Ausrichter Rheinland männlich U18/U16 Di. 19.12.17 So. 14.01.2018 Bez. Rheinhessen Kr. Koblenz männlich U14 Di. 19.12.17 So. 14.01.2018 Bez. Rheinhessen Kr. Koblenz weiblich U18/U14 Di. 19.12.17 So. 14.01.2018 Bez. Pfalz Kr. Trier männlich U12 Di. 20.03.18 So. 15.04.2018 Bez. Rheinhessen Kr. Koblenz 2. Rheinland-Pfalz-Meisterschaften männlich U18/U16 Di. 16.01.18 So. 18.02.2018 Bezirk Rheinland männlich U14 Di. 16.01.18 So. 25.02.2018 Bezirk Rheinland weiblich U18 Di. 16.01.18 So. 18.02.2018 Bezirk Pfalz/Rhh weiblich U14 Di. 16.01.18 So. 25.02.2018 Bezirk Pfalz/Rhh männlich U12 Di. 17.04.18 So. 29.04.2018 Bezirk Rheinland 3. Oberliga-Meisterschaften: (Rheinland-Pfalz / Saar) männlich U18/U16 Di. 20.02.18 So. 11.03.2018 U18 BVRP /U16 BVS männlich U14 Di. 27.02.18 So. 11.03.2018 U14 BVRP weiblich U16 Di. 20.02.18 So. 11.03.2018 U16 BVS weiblich U14 Di. 27.02.18 So. 11.03.2018 BVRP 4. Regionalligaausscheidung Südwest Gruppe Nord:(Rheinland-Pfalz/Saar/Hessen) männlich U18/U16 Di. 13.03.18 Sa/So. 14./15.04.18 LV Hessen männlich U14 Di. 13.03.18 Sa/So. 14./15.04.18 LV Hessen weiblich U16/U14 Di. 13.03.18 Sa/So. 14./15.04.18 LV BVRP/Saar 5. Vorrunde DM = RL-Meisterschaften-Südwest: (Rheinl.-Pfalz-Saar/Hessen/Baden-Württemberg männlich U18/U16 Di. 17.04.18 Sa/So. 28./29.04.18 Gruppe Süd männlich U14 Di. 17.04.18 Sa/So. 28./29.04.18 Gruppe Süd weiblich U16/U14 Di. 17.04.18 Sa/So. 28./29.04.18 Gruppe Nord 6. Jugend trainiert für Olympia wbl.+ml. II +III Di. Fr. 24.04. - 28.04.18 Berlin 7. Zwischenrunde DM= Süddeutsche Meisterschaften: (Regionalligen Südwest + Südost = Gruppe 1 männlich U14 Di. 01.05.18 Sa/So 12./13.05.18 Südost weiblich U16/U14 Di. 01.05.18 Sa/So 12./13.05.18 Südwest 8. Endrunde Deutsche Meisterschaften männlich U14 Mo. 14.05.18 Sa/So.02./03.06.18 weiblich U16/U14 Mo. 14.05.18 Sa/So.26./27.05.18 9. DBB-Jugendpokal männlich U18/U16 Mo.30.04.18 Sa./So.26 /27.05.18 U18 Nord / U16 Südost Stand 10.08.2017 R. Weiler Vizepräsident III 84

Ausschreibung zu den Rheinland-Meisterschaften in den Jugendklassen 2018 A. Veranstalter, Ziel der Veranstaltung, Titel 1. Veranstalter: Basketballverband Rheinland 2. Ziel: Ermittlung der Rheinlandmeister und Teilnehmer für die weiterführenden Meisterschaften 3. Titel: Rheinlandmeister 2018 B. Allgemeine Bestimmungen: 1. Teilnahmeberechtigt sind: a) Kreis Koblenz = 2 Mannschaften b) Kreis Trier = 2 Mannschaften 2. Die Meldung der teilnahmeberechtigten Mannschaften hat schriftlich durch die Kreisjugendwarte zu erfolgen. Die Vereine bestätigen die Teilnahme ihrer Mannschaft termingerecht mit dem Formblatt an die Spielleitung. Die Bewerbung zur Ausrichtung der Meisterschaft hat mit Angabe der Hallenanschrift zu erfolgen. 3. Melde-/Meisterschaftstermine: siehe Termine Jugendmeisterschaften 2018 4. Ausrichter: weibliche Jugend Kreis Koblenz / männliche Jugend Kreis Trier 5. Meldegebühren: keine 6. Bei Rückzug einer schriftlich gemeldeten Mannschaft ist eine Ordnungsstrafe von 150 Euro plus den zusätzlich entstandenen Kosten zu zahlen. Bei Rückgabe der durch die Spielleitung erteilten Ausrichtung wird der Verein mit einer Ordnungsstrafe von 150 Euro belegt. 7. Schiedsrichtergebühren sind vom Ausrichter zu erstatten und werden auf Antrag vom BVR bezuschusst. Die Höhe der zu zahlenden Schiedsrichtergebühren wird durch den Bezirksschiedsrichterwart festgesetzt. C. Spielsystem 1. Austragungsmodus: Gespielt wird in einer Gruppe, jeder gegen jeden, nach dem Punktsystem. Die Spielzeit beträgt 4 x 7 Minuten abgestoppte Zeit, bei 2 Auszeiten 1. Hz. und 3 Auszeiten 2. Hz. und bei 4 persönlichen und 3 Mannschaftsfouls pro Viertel. Bei unentschiedenem Spielausgang wird um 1 x 3 Minuten verlängert. Die Halbzeitpause beträgt 5 Minuten. Die Viertelpause beträgt 2 Minuten. Die Entscheidung bei punktgleichen Mannschaften über die Platzierung regelt sich analog der DBB- Spielordnung (DBB SO). Bei nur drei teilnehmenden Mannschaften wird über die normale Spielzeit nach FIBA-Regeln gespielt. 2. Spielplan: Ausrichtung im Kreis Koblenz mit 4 Mannschaften Ausrichtung in Kreis Trier mit 4 Mannschaften 09.30 Koblenz 1 : Koblenz 2 Trier 1 : Trier 2 10.45 Trier 1 : Trier 2 Koblenz 1 : Koblenz 2 12.30 Trier 2 : Koblenz 1 Koblenz 2 : Trier 1 13.45 Koblenz 2 : Trier 1 Trier 2 : Koblenz 1 15.30 Koblenz 2 : Trier 2 Trier 2 : Koblenz 2 16.45 Koblenz 1 : Trier 1 Trier 1 : Koblenz 1 Ausrichtung m.3 Teams 2 Teilnehmer Koblenz Ausrichtung mit 3 Teams 2 Teilnehmer Trier 10.00 Koblenz 1 : Koblenz 2 Trier 1 : Trier 2 12.30 Koblenz 2 : Trier 1 Trier 2 : Koblenz 1 15.00 Trier 1 : Koblenz 1 Koblenz 1 : Trier 1 85

D. Instanzen 1. Spielleitung: Der jeweilige Jugendwart des Kreises (Koblenz oder Trier) 2. Schiedsrichteransetzung: SR-Ansetzer Landesliga Rheinland 3. Kassenstelle: Volksbank Trier e.g., BLZ 585 601 03 Kto. Nr. 243 838 IBAN: DE98 5856 0103 00000 2438 38 BIC: GENODED1TVB 4. Rechtsinstanz: Jury (Schiedsgericht gem. 3 Abs. 2 DBB-RO ) es gelten die einschlägigen Bestimmungen der Rechtsordnung des DBB 5. Schiedsgericht: Das Schiedsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden (wird vom jeweiligen Spielleiter benannt) und zwei Beisitzer zusammen. Beisitzer sind der 1. Schiedsrichter und ein Trainer der teilnehmenden Mannschaften, der nicht Beteiligter des Verfahrens ist und von allen teilnehmenden Trainer bestimmt wird. Wird keine Einigung bei der Besetzung des zweiten Beisitzers erzielt, entscheidet der Vorsitzende. 6. Pressestelle:jeweiliger Kreispressewart E. Durchführungsbestimmungen 1. Die Meisterschaften werden nach der DBB-SO, DBB Jugendspielordnung und den einschlägigen Bestimmungen durchgeführt. 2. Ausnahme C1, D4, D5 und E3 dieser Ausschreibung. 3. Ein/e Spieler/in darf am gleichen Spieltag nur in einer Altersklasse eingesetzt werden. 4. Es dürfen bis 12 Spieler/Innen pro Spiel eingesetzt werden. 5. Die Spielergebnisse sind vom Ausrichter am Spieltag spätestens eine Stunde nach Turnierende zu melden. Die Meldung erfolgt durch Übermittlung der Ergebnisse per E-Mail an presse@bvrp.de Die Statistikdaten sind bis spätestens am zweiten Werktag nach den Spielen im Team-SL-Programm durch den Ausrichter einzutragen. Die Spielberichte sind innerhalb 24 Stunden (Poststempel) vom Ausrichter an die Spielleitung zu senden. 6. Die Vereine melden ihre qualifizierten Mannschaften für die nachfolgende Meisterschaft (Rheinland- Pfalz) am Spieltag per online-formular an den BVRP-Vizepräsident III. Die schriftliche Meldung hat mit vollständig ausgefülltem Formblatt binnen 48 Std. nach der Qualifikation zu erfolgen. Die Bewerbung zur Ausrichtung der Meisterschaft hat mit Angabe der Hallenanschrift zu erfolgen. 7. Strafen erfolgen nach dem BVRP-Strafenkatalog. 8. Die Spielhallen müssen den offiziellen Basketballregeln entsprechen. 9. Als Spielball gilt jeder vom DBB zugelassene Ball. Die U14 m/w spielen mit der Ballgröße 6. Bei der U12-Jugend wird mit dem Miniball (Größe 5) gespielt. 10 Die erstgenannten Mannschaften im Spielplan gelten als Heimmannschaft im Sinne der DBB-SO. 11. Kostenregelung: Die Ausrichter tragen die Kosten für Halle, Kampfgericht und Werbung. Die anreisenden Mannschaften tragen ihre Fahrt- und Verpflegungskosten. 12. In den Altersklassen U16 und jünger ist Manndeckung verbindlich vorgeschrieben. Für die Überwachung der MMV gelten die Richtlinien des DBB. Bei der Altersklasse U12 wird nach den BVRP-Miniregeln gespielt. 13. In der Altersklasse U16 sind nur JBBL-Spieler des Jahrgangs 2003 und jünger in der Altersklasse U18 sind nur NBBL-Spieler des Jahrgangs 2001 und jünger einsatzberechtigt. 14. In der U14 m dürfen Mädchen eingesetzt werden, sofern diese nicht gleichzeitig in einer U14 w spielen. Dies gilt nur bis zu den RLP-Meisterschaften. Danach ist der Einsatz verwehrt! 15. Änderungen und Ergänzungen sind nur durch oder mit Genehmigung der Spielleitung möglich. Es wird auf die Präsenz der teilnehmenden Mannschaften bei der Siegerehrung hingewiesen! 86

Ausschreibung zu den Rheinhessen/Pfalz-Ausscheidungen in den Jugendklassen 2018 A. Veranstalter, Ziel der Veranstaltung, Titel: 1. Veranstalter: Basketballverbände Bezirk Rheinhessen + Pfalz 2. Ziel: Ermittlung der Teilnehmer für die weiterführenden Meisterschaften 3. Titel: Rheinhessen/Pfalz-Meister 2018 B. Allgemeine Bestimmungen: 1. Teilnahmeberechtigt sind: a) Bezirk Rheinhessen = 2 Mannschaften b) Bezirk Pfalz = 2 Mannschaften 2. Die Meldung der teilnahmeberechtigten Mannschaften hat schriftlich durch die Bezirksjugendwarte zu erfolgen. Die Vereine bestätigen die Teilnahme ihrer Mannschaft termingerecht mit dem Formblatt an die Spielleitung (Kopie an den Bezirksjugendwart und BVRP-Vizepräsident Jugend). Die Bewerbung zur Ausrichtung der Meisterschaft hat mit Angabe der Hallenanschrift zu erfolgen. 3. Melde-/Meisterschaftstermine: siehe Termine Jugendmeisterschaften 2018 4. Ausrichter: weibliche Jugend Pfalz / männliche Jugend Rheinhessen 5. Meldegebühren: 40 Euro je teilnehmende Mannschaft, zu zahlen an den Ausrichter. 6. Bei Rückzug einer schriftlich gemeldeten Mannschaft ist eine Ordnungsstrafe von 150 Euro plus den zusätzlich entstandenen Kosten zu zahlen. Bei Rückgabe der durch die Spielleitung erteilten Ausrichtung wird der Verein mit einer Ordnungsstrafe von 150 Euro belegt. 7. Schiedsrichtergebühren werden nach BVRP-SR-Gebührenordnung gezahlt und gehen zu Lasten der Ausrichter C. Spielsystem: 1. Austragungsmodus: Gespielt wird in einer Gruppe, jeder gegen jeden, nach dem Punktsystem. Die Spielzeit beträgt 4 x 7 Minuten abgestoppte Zeit, bei 2 Auszeiten 1. Hz. und 3 Auszeiten 2. Hz. und bei 4 persönlichen und 3 Mannschaftfouls pro Viertel. Bei unentschiedenem Spielausgang wird um 1 x 3 Minuten verlängert. Die Halbzeitpause beträgt 5 Minuten. Die Viertelpause beträgt 2 Minuten. Die Entscheidung bei punktgleichen Mannschaften über die Platzierung regelt sich analog der DBB- Spielordnung (DBB-SO). Bei nur drei teilnehmenden Mannschaften wird über die normale Spielzeit nach FIBA-Regeln gespielt. 2. Spielplan: Ausrichtung Bezirk Pfalz mit 4 Mannschaften Ausrichtung Bezirk Rheinhessen mit 4 Mannschaften 09.30 Pfalz 1 : Pfalz 2 Rheinhessen 1 : Rheinhessen 2 10.45 Rheinhessen1 : Rheinhessen 2 Pfalz 1 : Pfalz 2 12.30 Rheinhessen 2 : Pfalz 1 Pfalz 2 : Rheinhessen 1 13.45 Pfalz 2 : Rheinhessen 1 Rheinhessen 2 : Pfalz 1 15.30 Pfalz 2 : Rheinhessen 2 Rheinhessen 2 : Pfalz 2 16.45 Pfalz 1 : Rheinhessen 1 Rheinhessen 1 : Pfalz 1 Ausrichtung mit 3 Teams 2 Teilnehmer Pfalz Ausrichtung mit 3 Teams 2 Teilnehmer Rheinhessen 10.00 Pfalz 1 : Pfalz 2 Rheinhessen 1 : Rheinhessen 2 12.30 Pfalz 2 : Rheinhessen 1 Rheinhessen 2 : Pfalz 1 15.00 Rheinhessen 1 : Pfalz 1 Pfalz 1 : Rheinhessen 1 Führen die beiden Bezirke gemeinsame Leistungsklassen durch, so entfällt in der jeweiligen Altersklasse die Ausscheidung und es qualifizieren sich die Erstplatzierten gemäß separater Ausschreibung. 87

D. Instanzen: 1. Spielleitung: Jugendwart des ausrichtenden Bezirks 2. Schiedsrichteransetzung: SR-Ansetzer Landesliga Rheinhessen-Pfalz 3. Kassenstelle siehe Kassenstelle des ausrichtenden Bezirks 4. Rechtsinstanz: Jury (Schiedsgericht gem. 3 Abs. 2 DBB-RO); es gelten die einschlägigen Bestimmungen der Rechtsordnung des DBB 5. Schiedsgericht: Das Schiedsgericht setzt sich aus dem Vorsitzenden (wird vom Bezirksjugendwart benannt) und zwei Beisitzern zusammen. Beisitzer sind der 1. Schiedsrichter und ein Trainer der teilnehmenden Mannschaften, der nicht Beteiligter des Verfahrens ist und von allen teilnehmenden Trainer bestimmt wird. Wird keine Einigung bei der Besetzung des zweiten Beisitzers erzielt, entscheidet der Vorsitzende. 6. Pressestelle: Pressewart des ausrichtenden Bezirks E. Durchführungsbestimmungen: 1. Die Meisterschaften werden nach der DBB-SO, DBB Jugendspielordnung und den einschlägigen Bestimmungen durchgeführt. 2. Ausnahme C1, D4, D5 und E3 dieser Ausschreibung. 3. Ein/e Spieler/in darf am gleichen Spieltag nur in einer Altersklasse eingesetzt werden. 4. Es dürfen bis 12 Spieler/Innen im Turnier und pro Spiel eingesetzt werden. 5. Die Spielergebnisse sind am Spieltag vom Ausrichter spätestens eine Stunde nach Turnierende zu melden. Die Meldung erfolgt durch Übermittlung der Ergebnisse per E-Mail an presse@bvrp.de. Die Statistikdaten sind bis spätestens am zweiten Werktag nach den Spielen durch den Ausrichter im Team-SL-Programm einzutragen. Die Spielberichte sind innerhalb 24 Stunden (Poststempel) vom Ausrichter an die Spielleitung zu senden. 6. Die Vereine melden ihre qualifizierten Mannschaften für die nachfolgende Meisterschaft (Rheinland- Pfalz) am Spieltag an den BVRP-Vizepräsidenten III. Die schriftliche Meldung hat mit vollständig ausgefülltem Formblatt binnen 48 Std. nach der Qualifikation zu erfolgen. Die Bewerbung zur Ausrichtung der Meisterschaft hat mit Angabe der Hallenanschrift zu erfolgen. 7. Strafen erfolgen nach dem BVRP-Strafenkatalog. 8. Die Spielhallen müssen den offiziellen Basketballregeln entsprechen. 9. Als Spielball gilt jeder vom DBB zugelassene Ball. Die U14 m/w spielen mit der Ballgröße 6. Bei der U12-Jugend wird mit dem Miniball (Größe 5) gespielt. 10. Die erstgenannten Mannschaften im Spielplan gelten als Heimmannschaft im Sinne der DBB-SO. 11. Kostenregelung: Die Ausrichter tragen die Kosten für Halle, Kampfgericht und Werbung. Die anreisenden Mannschaften tragen ihre Fahrt- und Verpflegungskosten. 12. Bei den Altersklassen U16 und jünger ist Manndeckung verbindlich vorgeschrieben. Für die Überwachung der MMV gelten die Richtlinien des DBB. Bei der Altersklasse U12 wird nach den BVRP-Miniregeln gespielt. 13. In der Altersklasse U16 sind nur JBBL-Spieler des Jahrgangs 2003 und jünger in der Altersklasse U18 sind nur NBBL-Spieler des Jahrgangs 2001 und jünger einsatzberechtigt. 14. In der U14m dürfen Mädchen eingesetzt werden, sofern diese nicht gleichzeitig in einer U14w spielen. Dies gilt nur bis zu den RLP-Meisterschaften. Danach ist der Einsatz verwehrt! 15. Änderungen und Ergänzungen sind nur durch oder mit Genehmigung der Spielleitung möglich. 88

Ausschreibung zu den Rheinland-Pfalz-Meisterschaften in den Jugendklassen 2018 A. Veranstalter, Ziel der Veranstaltung, Titel: 1. Veranstalter: Basketballverband Rheinland-Pfalz e. V. 2. Ziel: Ermittlung der Erstplatzierten für die weiterführenden Meisterschaften 3. Titel: Rheinland-Pfalz-Meister 2018 B. Allgemeine Bestimmungen: 1. Teilnahmeberechtigt sind: a) Bezirk Rheinhessen/Pfalz = 2 Mannschaften b) Bezirk Rheinland = 2 Mannschaften 2. Die Meldung der teilnahmeberechtigten Mannschaften hat schriftlich und termingerecht durch den qualifizierten Verein mit dem Formblatt an den BVRP-Vizepräsident III zu erfolgen. Die Bewerbung zur Ausrichtung hat mit Angabe der Hallenanschrift zu erfolgen. 3. Meldetermin: siehe Termine Jugendmeisterschaften 2018 4. Meisterschaftstermin: siehe Termine Jugendmeisterschaften 2018 5. Ausrichter: siehe Termine Jugendmeisterschaften 2018 6. Meldegebühren: entstehen keine 7. Bei Rückzug einer schriftlich gemeldeten Mannschaft ist eine Ordnungsstrafe von 150 Euro plus den zusätzlich entstandenen Kosten zu zahlen. Bei Rückgabe der durch die Spielleitung erteilten Ausrichtung wird der Verein mit einer Ordnungsstrafe von 150 Euro belegt. 8. Schiedsrichtergebühren sind vom Ausrichter vorzulegen und werden auf Antrag vom BVRP auf Vorlage der Originalabrechnungen mit Kontoangabe des Empfängers bezuschusst (Abrechnungsformular verwenden). C. Spielsystem: 1. Austragungsmodus: Gespielt wird in einer Gruppe jeder gegen jeden nach dem Punktsystem. Die Spielzeit beträgt 4 x 7 Minuten abgestoppte Zeit, bei 2 Auszeiten 1. Hz. und 3 Auszeiten 2. Hz. und bei 4 persönlichen und 3 Mannschaftsfouls pro Viertel. Bei unentschiedenem Spielausgang wird um 1 x 3 Minuten verlängert. Die Halbzeitpause beträgt 5 Minuten. Die Viertelpause beträgt 2 Minuten. 2. Die Entscheidung bei punktgleichen Mannschaften über die Platzierung regelt sich analog der DBB- Spielordnung. 3. Bei nur drei teilnehmenden Mannschaften wird über die normale Spielzeit nach FIBA-Regeln gespielt. 4. Spielplan: Ausrichtung im Rheinland mit 4 Teams Ausrichtung in Rheinhessen/Pfalz mit 4 Teams 09.30 Uhr Rheinland 1 - Rheinland 2 Rhh./Pfalz 1 - Rhh./Pfalz 2 10.45 Uhr Rhh./Pfalz 1 - Rhh./Pfalz 2 Rheinland 1 - Rheinland 2 12.30 Uhr Rhh./Pfalz 2 - Rheinland 1 Rheinland 2 - Rhh./Pfalz 1 13.45 Uhr Rheinland 2 - Rhh./Pfalz 1 Rhh./Pfalz 2 - Rheinland 1 15.30 Uhr Rheinland 2 - Rhh./Pfalz 2 Rhh./Pfalz 2 - Rheinland 2 16.45 Uhr Rheinland 1 - Rhh./Pfalz 1 Rhh./Pfalz 1 - Rheinland1 Ausrichtung im Rheinland mit 3 Teams Ausrichtung in Rheinhessen/Pfalz mit 3 Teams 10.00 Uhr Rheinland 1 - Rheinland 2 Rhh./Pfalz 1 - Rhh./Pfalz 2 12.30 Uhr Rheinland 2 - Rhh./Pfalz 1 Rhh./Pfalz 2 - Rheinland 1 15.00 Uhr Rhh./Pfalz 1 - Rheinland 1 Rheinland 1 - Rhh./Pfalz 1 Am Ende des Turniers findet die Ehrung der Mannschaften durch einen Verantwortlichen des Ausrichters statt 89

Instanzen: 1. Spielleitung BVRP-Vizepräsident III, Ralph Weiler, Im Lag 58, 56112 Lahnstein, Tel.: 02621-627066 2. Schiedsrichteransetzungen BVRP-SR-Ansetzer 3. Kassenstelle: BVRP bei der Volksbank Speyer (BLZ 547 900 00) Konto-Nr. 23 132 IBAN: DE19 5479 0000 00000 23132 BIC: GENODE61SPE 4. Rechtsinstanz: Jury (Schiedsgericht gem. 3.2 DBB-RO) 5. Schiedsgericht: wird vom BVRP-Vizepräsident III bestimmt 6. Pressestelle: presse@bvrp.de E. Durchführungsbestimmungen 1. Die Meisterschaften werden nach der DBB-Spielordnung; DBB-Jugendspielordnung und den einschlägigen Bestimmungen durchgeführt. 2. Ausnahmen siehe C1, C4, D4, D5 und E3 dieser Ausschreibung 3. Ein/e Spieler/in darf an einem Spieltag nur in einer Altersklasse eingesetzt werden. 4. Es dürfen bis 12 Spieler/innen pro Spiel eingesetzt werden. 5. Die Spielergebnisse sind am Spieltag vom Ausrichter spätestens eine Stunde nach Turnierende zu melden Die Meldung erfolgt durch Übermittlung der Ergebnisse per E-Mail an presse@bvrp.de. Die Statistikdaten sind spätestens am zweiten Werktag nach den Spielen im Team-SL-Programm durch den Ausrichter einzutragen. Die Spielberichte sind innerhalb von 24 Stunden (Poststempel) vom Ausrichter an die Spielleitung zu senden. 6. Die Vereine melden ihre qualifizierten Mannschaften für die folgende Meisterschaft am Spieltag an den BVRP-Vizepräsident III. Die schriftliche Meldung hat mit vollständig ausgefülltem Formblatt innerhalb von 48 Stunden nach Turnierende zu erfolgen. 7. Strafen erfolgen nach dem BVRP-Strafenkatalog. 8. Die Spielhallen müssen den offiziellen Bestimmungen entsprechen. 9. Offizieller Spielball des BVRP sind die zugelassenen Spalding-Bälle. Die U14 m/w spielt mit Ballgröße 6. In der Altersklasse U12 wird mit dem Miniball (Größe 5) gespielt. 10. Die erstgenannten Mannschaften im Spielplan gelten als Heimmannschaft im Sinne der DBB- Spielordnung. 11. Die Ausrichter tragen die Kosten für Halle, Kampfgericht und Werbung. Die anreisenden Mannschaften tragen ihre Fahrt- und Verpflegungskosten. 12. Bei der U16/U14-m/w und der U/12 mixed ist Manndeckung verbindlich vorgeschrieben. Die MMV wird durch eingeteilte Kommissare überwacht. Sollte kein Kommissar anwesend sein, werden die Spiele trotzdem ausgetragen und gewertet. Für die Überwachung der MMV gelten die Richtlinien des DBB. Bei der Altersklasse U12 männlich wird nach den BVRP Miniregeln gespielt. 13. In der Altersklasse U16 sind nur JBBL-Spieler des Jahrgangs 2003 und jünger - in der Altersklasse U18 sind nur NBBL-Spieler des Jahrgangs 2001 und jünger einsatzberechtigt. 14. In der U14m dürfen Mädchen eingesetzt werden, sofern diese nicht gleichzeitig in einer U14w spielen. Dies gilt nur bis zu den RLP-Meisterschaften. Danach ist der Einsatz verwehrt! 15. Änderungen und Ergänzungen zu dieser Ausschreibung sind nur durch oder mit Genehmigung der Spielleitung möglich. Es wird auf die Präsenz der teilnehmenden Mannschaften bei der Siegerehrung hingewiesen! gez. Ralph Weiler 90

Ausschreibung zu den Oberliga-Meisterschaften in den Jugendklassen 2018 A. Veranstalter, Ziel der Veranstaltung, Titel 1. Veranstalter: Spielgemeinschaft Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar 2. Ziel: Ermittlung der Erstplatzierten für die weiterführenden Meisterschaften 3. Titel: Oberligameister 2018 B. Allgemeine Bestimmungen 1. Teilnahmeberechtigt sind: a) Basketballverband Rheinland-Pfalz = 2 Mannschaften b) Basketballverband Saar = 1 Mannschaft 2. Die Meldung der teilnahmeberechtigten Mannschaften hat schriftlich und termingerecht durch den qualifizierten Verein mit dem Formblatt an den BVRP-Vizepräsidenten III zu erfolgen. Oberliga-Meisterschaften: (Rheinland-Pfalz / Saar) 3. Meldetermin: Di., 20. Februar 2018 für U18/U16 männlich u. U16 weiblich Di., 27. Februar 2018 für U14 männlich/weiblich 4. Meisterschaftstermine: So. 11. März 2018 für U18/U16/U14 männlich So. 11. März 2018 für U16/U14 weiblich 5. Ausrichter: U18m/U14m / U14w = BVRP U16m/U16w = BVS 6. Meldegebühren: 40,00 Euro je teilnehmende Mannschaft, zu zahlen an den Ausrichter der Meisterschaft 7. Bei Rückzug einer schriftlich gemeldeten Mannschaft ist eine Ordnungsstrafe von Euro 150,00 plus den zusätzlich entstandenen Kosten zu zahlen. Bei Rückgabe der durch die Spielleitung erteilten Ausrichtung wird der Verein mit einer Ordnungsstrafe von Euro 150,00 belegt. 8. Schiedsrichtergebühren sind vom Ausrichter zu übernehmen. C. Spielsystem: 1. Austragungsmodus: Gespielt wird in einer Gruppe jeder gegen jeden nach dem Punktsystem über die volle Spielzeit nach FIBA-Regeln. Die Entscheidung bei punktgleichen Mannschaften über die Platzierung regelt sich analog der DBB Spielordnung. Sollte vom BV Saar keine Mannschaft gemeldet werden, qualifizieren sich die platzierten Mannschaften der BVRP-Meisterschaften für die RLSW/N. 2. Spielplan: Ausrichtung im Saarland Ausrichtung in Rheinland-Pfalz 10.00 Uhr Saarland 1 - Rh.-Pfalz 2 10.00 Uhr Rh.-Pfalz 1 - Rh.-Pfalz 2 12.30 Uhr Rh.-Pfalz 2 - Rh.-Pfalz 1 12.30 Uhr Rh.-Pfalz 2 - Saarland 1 15.00 Uhr Rh.-Pfalz 1 - Saarland 1 15.00 Uhr Saarland 1 - Rh.-Pfalz 1 Am Ende des Turniers findet die Ehrung der Mannschaften durch einen Verantwortlichen des Ausrichters statt. 91

D. Instanzen: 1. Spielleitung BVRP-Vizepräsident III, Ralph Weiler, Im Lag 58, 56112 Lahnstein, Tel.: 02621-627066 2. Schiedsrichteransetzung erfolgt durch den jeweiligen Oberliga-Ansetzer 3. Kassenstelle: BVRP bei der Volksbank Speyer (BLZ 547 900 00) Konto-Nr. 312398 IBAN: DE83 5479 0000 00000 3123 98 BIC: GENODE61SPE 4. Rechtsinstanz: Jury (Schiedsgericht gem. 3.2 DBB-RO) 5. Schiedsgericht: wird vom BVRP-Vizepräsident III bestimmt 6. Pressestelle: jeweilige Verbands-Pressestelle E. Durchführungsbestimmungen 1. Die Meisterschaften werden nach der DBB-Spielordnung; DBB-Jugendspielordnung; und den einschlägigen Bestimmungen durchgeführt. 2. Ausnahmen siehe D4, D5 und E3 dieser Ausschreibung. 3. Ein/e Spieler/in darf am gleichen Spieltag nur in einer Altersklasse eingesetzt werden. 4. Es dürfen bis 12 Spieler/innen pro Spiel eingesetzt werden. 5. Die Spielergebnisse sind am Spieltag spätestens eine Stunde nach Turnierende zu melden. Die Meldung erfolgt durch Übermittlung der Ergebnisse per E-Mail an presse@bvrp.de.die Statistikdaten sind bis spätestens am zweiten Werktag nach den Spielen im Team-SL-Programm durch den Ausrichter einzutragen. Die Spielberichte sind innerhalb von 24 Stunden (Poststempel) vom Ausrichter an die Spielleitung zu senden. 6. Die Vereine melden ihre qualifizierten Mannschaften für die folgende Meisterschaft am Spieltag an den RLSW/N-Spielleiter. Die schriftliche Meldung hat mit vollständig ausgefülltem Formblatt innerhalb von 48 Stunden nach Turnierende zu erfolgen. 7. Strafen erfolgen nach dem BVRP-Strafenkatalog. 8. Die Spielhallen müssen den offiziellen Bestimmungen entsprechen. 9. Als Spielball gilt jeder vom DBB zugelassene Senioren-Spielball. Die weibliche Jugend und die männliche U14 spielen mit der Ballgröße 6. 10. Die erstgenannten Mannschaften im Spielplan gelten als Heimmannschaft im Sinne der DBB- Spielordnung. 11. Die Ausrichter tragen die Kosten für Schiedsrichter, Halle, Kampfgericht und Werbung. Die anreisenden Mannschaften tragen ihre Fahrt- und Verpflegungskosten. 12. Bei der U16/U14 m/w Jugend ist Manndeckung verbindlich vorgeschrieben. Die MMV wird durch eingeteilte Kommissare überwacht. Sollte kein Kommissar anwesend sein, werden die Spiele trotzdem ausgetragen und gewertet. Für die Überwachung der MMV gelten die Richtlinien des DBB. 13. In der Altersklasse U16 sind nur JBBL-Spieler des Jahrgangs 2002 und jünger - in der Altersklasse U18 sind nur NBBL-Spieler des Jahrgangs 2000 und jünger einsatzberechtigt. 14. In der Altersklasse U14 m dürfen keine Mädchen eingesetzt werden. 15. Änderungen und Ergänzungen zu dieser Ausschreibung sind nur durch oder mit Genehmigung der Spielleitung möglich. gez. Ralph Weiler Spielleitung und Vizepräsident III 92

Ausschreibung zur Jugend-Rheinland-Pfalz-Liga Saison 2017/2018 in den Altersklassen U16 weiblich und U18 weiblich Präambel Die Jugend-Rheinland-Pfalz-Liga (JRLP) ist eine am Leistungssport orientierte Jugendliga, sie ersetzt die bisherigen Jugendmeisterschaften (Turniere) in zwei weiblichen Altersklassen. Sie ist als sportlich höchste Liga für die Altersklasse U16 weiblich und U18 weiblich eingerichtet und kürt den Rheinland- Pfalz Meister und die zwei Qualifikanten für Oberligameisterschaften. Veranstalter ist die Basketballverband Rheinland-Pfalz. 1 Rechtliche Grundlagen 1. Rechtsgrundlage dieser Ausschreibung bilden die Satzung, Ordnungen und Ausschreibungen des BVRP unter Berücksichtigung der offiziellen Spielregeln der FIBA. Die Ausschreibung wurde vom BVRP-Jugendausschuss beschlossen. 2. Sofern durch diese Ausschreibung keine Ausnahmen geregelt sind, gelten für die JRLP die Bestimmungen der FIBA, des DBB und des BVRP, wie sie in den Spielregeln, der Satzung und den Ordnungen festgelegt sind. 3. Der BVRP-Jugendausschuss ist berechtigt notwendige Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung vorzunehmen. Diese sind unverzüglich den beteiligten Teams zu übersenden. 2 Haftung Der Basketballverband Rheinland-Pfalz und die jeweiligen Ausrichter übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle und Diebstähle sowie andere Schadensfälle. 3 Strafenkatalog Es gilt der BVRP-Strafenkatalog für OL und LL. 4 Einnahmen, Eintritt, Kosten 1. Die Einnahmen aus der Vermarktung der Spiele vor Ort und die Eintrittsgelder stehen dem jeweiligen Ausrichter zu, Einnahmen aus selbst akquirierter Werbung auf dem Trikot gehören dem jeweiligen Verein. 2. Der Ausrichter trägt die Kosten der Schiedsrichter und die Kosten für die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels (Halle, Kampfgericht, Werbung usw.). Die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung trägt jede Mannschaft selbst. 5 Angaben zum Spielbetrieb und Meldung Gemäß 13 DBB-SO sind folgende Angaben formlos bis zum 25.04. eines Jahres (Posteingang) schriftlich (Post/Mail) beim Spielleiter einzureichen: genaue Bezeichnung bzw. Name der Mannschaft Angaben zur Spielhalle: Name, Adresse, Telefon, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln Mannschaftsverantwortlicher und Abteilungsleiter mit E-Mail-Adresse und Handynummer Darüber hinaus muss der Meldung folgendes beigefügt sein: Beleg über Einzahlung der Meldegebühr Das Meldeergebnis wird bis zum 05.05. eines Jahres auf der BVRP Homepage veröffentlicht. Bis zum 10.05. haben die Vereine die Möglichkeit eine Nachmeldung vorzunehmen. Bei Rückzug einer schriftlich gemeldeten Mannschaft wird eine Ordnungsstrafe von Euro 150,00 (vor dem 30.05.) bzw. Euro 250,00 (nach dem 30.05.) ausgesprochen. Bei Rückgabe der durch die Spielleitung erteilten Ausrichtung eines Qualifikationsturnieres wird der Verein mit einer Ordnungsstrafe von Euro 250,00 belegt. 6 Teilnahmerecht 1. Das Teilnahmerecht kann beantragt werden von: a. allen dem BVRP angeschlossenen Mitgliedsvereinen b. offiziellen Spielgemeinschaften (gem. 3 DBB-SO) 2. Die Meldung von Mannschaften zur JRLP hat jährlich neu zu erfolgen. 93

3. Die JRLP wird mit mindestens 5 und maximal 8 Mannschaften nach dem 10er Spielplan des BVRP Rahmenterminplans ausgetragen. Sollten weniger als 5 Mannschaften gemeldet werden, wird die JRLP nicht ausgespielt und die Meisterschaften werden in Turnierform (Bezirk, BVRP, OL) ausgetragen. 4. Sollten mehr als 8 Mannschaften pro JRLP gemeldet werden, werden entsprechende Qualifikationsturniere durchgeführt. Mannschaften, die sich erfolgreich qualifiziert haben, müssen an der Hauptrunde teilnehme. Ein Verzicht ist nur durch Rückzug möglich. 7 Qualifikation 1. Die Einteilung der Spiele und der Spielmodus werden nach dem Meldeschluss durch den Spielleiter in Absprache mit dem BVRP-Jugendausschuss - vorgenommen. 2. Alle Spielerinnen, die an dieser Qualifikation teilnehmen, müssen auf dem MMB /Spielerliste eingetragen werden (Name, gültige Teilnehmerausweis-Nr.). Dieser MMB muss auf dem Vordruck, der auf der BVRP-Homepage zum Downloaden steht, in Papierform vom Verein mit Stempel und Unterschrift versehen den Schiedsrichtern vor Beginn der Spiele vorgelegt werden. Dieser MMB / Spielerliste ist dann zusammen mit den Spielberichten an die Spielleitung zu schicken. Mannschaften, die keine Spielerliste vorlegen, haben das Spiel gem. 38.1.g / 25.2 DBB-SO verloren. 3. Da die laufende Saison erst am 30.06. endet, müssen Vereinswechsel von Spielerinnen vor dem jeweiligen Qualifikations-Turnier schriftlich mit dem Formular Antrag auf Vereinswechsel bei der BVRP-Geschäftsstelle beantragt werden. Der DBB stellt dann zum 01.07. den TA für den neuen Verein aus. Auch bei Nichterfolg der Qualifikation ist der Vereinswechsel für die Saison 2017/2018 gültig. Vereinswechsel und Sonderteilnahmeberechtigungen werden auf der BVRP Homepage veröffentlicht. Sie sind nur gültig, wenn sie vor dem betreffenden Qualifikationsturnier veröffentlicht wurden. Die Anträge müssen spätestens 3 Tage vor der Qualifikation dem BVRP Vizepräsident Jugend schriftlich vorliegen. (Für Samstags-Turniere also Mittwoch, für Sonntags-Turniere Donnerstag) 8 Einsatzberechtigung 1. Die Einsatzberechtigung erlangt die Spielerin, indem sie vor Beginn ihres ersten Spiels in den elektronischen Meldebogen (emmb), zu erreichen unter der dem Link www.basketball-bund.net eingetragen wird. Für die Qualifikation gilt 7 entsprechend. 9 Meldegebühr Die Meldegebühr beträgt 50,-. Der Nachweis de Einzahlung ist Bestandteil der Meldung. 10 Schiedsrichter 1. Die Schiedsrichter werden vom Heimverein bzw. vom Ausrichter bezahlt. Die Spielleitungsgebühren für jeden SR betragen 16,- pro Spiel. Fahrtkosten werden in Höhe von 0,30 je gefahrenen Kilometer erstattet. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die Kosten für Fahrkarten der 2. Klasse in voller Höhe erstattet. Den Schiedsrichtern ist der ihnen zustehende Gesamtbetrag unaufgefordert vor dem Spiel in bar auszuzahlen. 2. Die Schiedsrichter belegen die entstandenen Kosten anhand des vollständig ausgefüllten Quittungsvordrucks. Der 1. SR hat diesen zusammen mit dem Spielbericht innerhalb von 24 Stunden nach Spielende an die Spielleitung zu senden. Der Heimverein hat dem 1. Schiedsrichter hierfür vor dem Spiel einen adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag auszuhändigen. 3. Nach Ende des Wettbewerbs wird ein Ausgleich der SR-Kosten ohne Qualifikation - vorgenommen (SR-Kostenpool), so dass Teilnehmer am Ende gleich hohe SR-Kosten haben. 13 Spielhallen 1. Spiele dürfen nur in Spielhallen durchgeführt werden, die vom BVRP-Jugendausschuss zugelassen sind. Die Zulassung ist durch den Verein vor Saisonbeginn bei der Spielleitung zu beantragen. Die Hallen müssen mindestens den Standards der Oberliga genügen. Frist und Form werden durch den BVRP-Jugendausschuss festgelegt. 2. Die Spielfeldabmessungen müssen mindestens 26 m in der Länge und 14 m in der Breite betragen. 94

Als hindernisfreier Raum sind mindestens einzuhalten: a. 1 m an den Seitenlinien b. 2 m an den Endlinien c. 1 m zwischen den Mannschaftsbänken und den Zuschauern d. 1 m zwischen dem Kampfgericht und den Zuschauern 3. Der Ausrichter hat den Schiedsrichtern und der gegnerischen Mannschaft jeweils einen separaten Umkleideraum mit Duschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. 4. Der BVRP-Jugendausschuss kann auf Antrag Abweichungen genehmigen. 14 Technische Ausrüstung 1. Die erforderliche technische Ausrüstung ist in Artikel 3 der Spielregeln beschrieben. 2. Es muss eine elektronische Zeitnahme und Ergebnisanzeige sowie eine optische 24-Sekunden- Anlage (Digitalanzeige rücklaufend) vorhanden sein. Die 24-Sekunden-Anlage muss außer von 24s auch von 14s gestartet werden können. 3. Der SPALDING-Ball ist der offizielle Spielball des Basketballverband Rheinland-Pfalz. Als Spielball können alle vom DBB zugelassenen Bälle der Größe 6 verwendet werden. 4. Der BVRP-Jugendausschuss kann auf Antrag Abweichungen genehmigen. 15 Spielkleidung Die Spielkleidung muss den Vorschriften der FIBA-Regeln und den Werberichtlinien des DBB genügen. Zusätzlich zu den geltenden DBB-Werberichtlinien ist in der JRLP die Werbung für alkoholhaltige Getränke nicht zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass lediglich die Werbung für entsprechende Produkte unzulässig ist. Die Werbung für die Herstellerfirmen ist aber zulässig, sofern diese auch alkoholfreie Getränke herstellen. Als Trikotnummern sind die Nummern 0-99 zugelassen. 16 Ergebnismeldung Der Heimverein ist verpflichtet, das Spielergebnis bis spätestens vier Stunden nach Spielbeginn auf der DBB-Homepage (www.basketball-bund.net) einzutragen. Die Punkteauswertung hat innerhalb von 48 Stunden nach Spielende zu erfolgen. 17 Spielsystem 1. Die Spiele beginnen in der Regel sonntags zwischen 11.00 Uhr und 14:00 Uhr (Rahmenzeit). 2. Zeitliche Verlegungen innerhalb der Rahmenzeit oder Verlegungen in eine andere Spielhalle sind mitteilungspflichtig und dem Spielpartner sowie Spielleitung, Schiedsrichtern und Schiedsrichter- Einsatzleitung mindestens 15 Tage vorher schriftlich mitzuteilen. Der verlegende Verein hat sich über den Zugang zu vergewissern. 3. Andere Spielverlegungen sind gebühren- und antragspflichtig. Der Antrag ist bei Vorverlegungen spätestens 15 Tage vor dem neuen Spieltermin, ansonsten 15 Tage vor dem angesetzten Spieltermin zusammen mit der schriftlichen Zustimmung des Gegners bei der Spielleitung zu beantragen. Die Gebühr beträgt je Verlegungsantrag 15. 4. Die Spielleitung ist berechtigt, Spielverlegungen von sich aus vorzunehmen oder aufzuheben. Die Entscheidung ist endgültig. 5. Das JRLP-Spiel muss in einem zeitlichen Mindestabstand von 2,5 Stunden zum vorhergehenden Spiel angesetzt werden. 6. In den Spielen der U16 weiblich ist verpflichtend vorgeschrieben, die Mann-Mann-Verteidigung zu spielen. Die Kriterien der Mann-Mann-Verteidigung sind im DBB-Jahrbuch veröffentlicht. Ist kein MM- Kommissar anwesend, werden die Spiele dennoch ausgetragen. Ein Kommissar zur Überwachung der Mann-Mann-Verteidigung kann auch auf Antrag eines JRLP- Teams eingeteilt werden, die Kosten hierfür trägt der Antragsteller. 18 Instanzen Organisation und Durchführung des Spielbetriebs sowie die damit verbundenen Maßnahmen erfolgen durch den BVRP. Der BVRP-Jugendausschuss bzw. die von ihm eingesetzte Spielleitung ist zuständig für alle Entscheidungen, die sich aus der Teilnahme und dem Spielbetrieb ergeben. Der BVRP Rechtsausschuss ist zuständig für Berufungen gegen die Entscheidungen der Spielleitung. 95

Spielleitung: Simon Bauer Backhaushohl 53 55128 Mainz 0179-9784325 s.bauer@bvrp.de Bankverbindung: Kontoinhaber: Basketballverband Rheinland-Pfalz Bank: Volksbank Speyer IBAN: DE19 5479 0000 0000 0231 32 Schiedsrichteransetzungen/-umbesetzungen: zuständige Landesliga-Ansetzer gez. Marco Marzi Präsident gez. Ralph Weiler Vizepräsident III -Jugendsport. 96

BVRP-Spielordnung (BVRP-SO) I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN 1 Ordnungen 1.1 Der Spielbetrieb im Basketballverband Rheinland-Pfalz (BVRP) wird durch die Spielordnung des Deutschen Basketball Bundes (DBB-SO), durch diese Spielordnung (BVRP-SO), die Spielordnungen der Bezirksverbände sowie die Vereinbarung mit dem BV Saar geregelt. Diese Ordnungen sind für alle Teilnehmer verbindlich. 1.3 Für die Jugendspielrunden enthält die DBB-Jugendspielordnung (DBB-JSO) ergänzende Regelungen. 1.4 Diese Ordnungen werden durch die Allgemeine Ausschreibung des BVRP, die Ausschreibungen der Bezirksverbände sowie die Ausschreibungen für die Jugend-, Pokal- und Senioren-Wettbewerbe ergänzt. 1.4 Für einzelne Spielklassen- bzw. Spielrunden können von den Spielleitungen ergänzende Bestimmungen festgelegt werden. 1.5 Von der BVRP-SO oder von der DBB-Spielordnung abweichende Bestimmungen der Bezirke, ihrer Gliederungen oder Zusammenschlüsse sind nur gültig, soweit DBB- und BVRP-SO dies zulassen. 2 Ahndung von Verstößen Verstöße gegen die Spielordnungen, die Ausschreibungen oder Offiziellen Basketball-Regeln werden nach den Strafbestimmungen der DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) und des dazu beschlossenen BVRP-Strafenkatalogs geahndet. II. TEILNAHME AM SPIELBETRIEB 3 Teilnahmeberechtigung von Vereinen und Mannschaften 3.1 Teilnahmeberechtigt am Spielbetrieb sind alle gemeldeten Mannschaften von Vereinen und Spielgemeinschaften, die dem BVRP angehören. 3.2 Jeder Verein, der mit einer oder mehreren Herrenmannschaften an den Spielrunden des BVRP oder seiner Bezirke teilnimmt, muss mindestens eine männliche Jugendmannschaft (Altersklasse U12 und älter) am Spielbetrieb teilnehmen lassen. Nimmt ein Verein mit einer oder mehreren Damenmannschaften am Spielbetrieb teil, muss der Verein auch wenigstens eine weibliche Jugendmannschaft (Altersklasse U12 und älter) am Spielbetrieb teilnehmen lassen. Der Nachweis über die entsprechenden Mannschaftsmeldungen ist mit dem BVRP-Vereinsmeldebogen zu führen. Mannschaften in den Jugendbundesligen zählen ebenfalls als zu stellende Jugendmannschaft. Die Regelung wird wirksam ab der Saison 2015/2016 Diese Auflage gilt nicht für die Teilnahme an den untersten Spielklassen bzw. ab der A-Klasse abwärts. Erfüllt ein Verein diese Auflage nicht oder nicht fristgerecht, so kann eine Zuordnung der betreffenden Damen- bzw. Herrenmannschaft zur gewünschten Spielklasse nicht erfolgen. Wird eine Jugendmannschaft gemeldet, die dann später nicht während der gesamten Spielrunde am Wettbewerb teilnimmt, so wird die entsprechende Damen- oder Herrenmannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen, sobald die Jugendmannschaft nicht oder nicht mehr zu den angesetzten Pflichtspielen antritt. 3.3 Die erforderliche Gestellung von Schiedsrichtern regelt die BVRP-Schiedsrichterorndnung 97

4 Spielgemeinschaften 4.1 Eine Spielgemeinschaft ist der Zusammenschluss der Basketballabteilungen von zwei oder mehr Mitgliedsvereinen des BVRP. Jede/r Spieler/in in dieser SG muss Mitglied eines der Vereine sein, die eine SG bilden. 4.2 Spielgemeinschaften werden auf Antrag der Vereine vom BVRP-Vizepräsident II genehmigt. Dem Antrag ist eine Stellungnahme des betreffenden Bezirks-Sportwart beizufügen. 4.3 Die SG kann zum Spielbetrieb nur zugelassen werden, wenn a) eine schriftliche Vereinbarung zwischen den betroffenen Vereinen getroffen worden ist, die den Beginn der SG und Regelungen über Auflösung und Verteilung der in den einzelnen Ligen zum Zeitpunkt der Auflösung erreichten Plätze enthalten muss und b) sie bis zum 15. Mai beantragt worden ist. c) die die SG bildenden Vereine ihre gesamten männlichen und/oder weiblichen Spieler/innen der Basketballabteilungen in die SG einbringen. 4.4 Die Vereine haften für Verbindlichkeiten der SG gesamtschuldnerisch. Die Auflösung einer SG ist nur zum 31. Mai zulässig und nur dann, wenn die Auflösung dem BVRP-Vizepräsident II bis zum 15. Mai angekündigt worden ist. 4.5 Für Spielgemeinschaften gelten die Vorschriften über Vereine entsprechend. III. SPIELORGANISATION 5 Veranstalter 5.1 Der BVRP ist Veranstalter aller BVRP Spielrunden. Dies sind die Oberliga Rheinland-Pfalz / Saar (Damen und Herren) Landesliga Rheinhessen-Pfalz (Damen und Herren), Landesliga Rheinland (Damen und Herren) 5.2 Die Bezirksverbände sind Veranstalter der Bezirksspielrunden. Sie können das Veranstaltungsrecht auf ihre Untergliederungen delegieren. Die Teilnahme von Vereinen an Spielrunden anderer Bezirksverbände kann im Einvernehmen der betroffenen Bezirke durch den BVRP-Vizepräsident II genehmigt werden. In den Bezirken/Kreisen gilt in der Regel folgende Spielklasseneinteilung: Bezirksliga A-Klasse B-Klasse 5.4 Darüber hinaus können die Bezirke/Kreise bei Bedarf weitere Spielklassen einrichten. Entsprechende Vorhaben sind mit dem BVRP-Vizepräsident II abzustimmen. 5.5 In den BVRP-Spielklassen Oberliga Damen und Herren und Landesliga Herren kann ein Verein nur mit einer Mannschaft spielen. In der Landesliga Damen und in der höchsten Spielklasse eines Bezirksverbandes kann jeder Verein höchstens für zwei Mannschaften Teilnahmerecht erhalten. 5.6 Steigt ein Verein aus einer Spielklasse ab, kann er nicht gleichzeitig mit einer anderen Mannschaft in diese Spielklasse aufsteigen. 5.7 Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften am Spielbetrieb teil, kann immer nur die Mannschaft mit der niedrigeren Ordnungszahl (vgl. 10 DBB-SO) in einer höheren Spielklasse als die ihr in der Bezeichnung folgende Mannschaft spielen. 98

6 6.1 Die Spielklassen des BVRP umfassen in der Regel 10 Mannschaften. Sonderregelungen können auch für gemeinsame Spielrunden mit anderen Landesverbänden vereinbart werden. 6.2 Auf- und Abstieg werden durch die Allgemeine BVRP-Ausschreibung geregelt. 7 Ausschreibungen 7.1 Alle Wettbewerbe werden von dem zuständigen Vizepräsidenten ausgeschrieben. 7.2 Die Allgemeine Ausschreibung wird vom BVRP-Sportausschuss beschlossen und fortgeschrieben. 8 Spielleitung 8.1 Organisation und Abwicklung des Spielbetriebs obliegt dem BVRP-Vizepräsident II. Er entscheidet über alles, was nicht in den Spielordnungen und Ausschreibungen geregelt ist. 8.2 Für die Organisation und Durchführung von Spielrunden und Meisterschaften des BVRP werden vom BVRP-Vizepräsident II Spielleiter eingesetzt. Sie sind Vorinstanz i. S. d. 3 der DBB-RO. 8.3 Die Abwicklung und Organisation der Jugendspielrunden im BVRP obliegt dem Vizepräsident III (Jugendsport). Sind in den Bezirksverbänden Bezirksjugendwarte gewählt, sind diese für die Abwicklung und Organisation des Jugendspielbetriebs im Bezirk zuständig. Die Jugendwarte können für ihren Zuständigkeitsbereich Spielleiter einsetzen. Diese sind ebenfalls Vorinstanz i. S. d. 3 DBB-RO. 8.4 Organisation und Abwicklung des Spielbetriebes in den Bezirken obliegt dem jeweiligen Bezirks- Sportwart. Für ihn gelten die Kompetenzen des BVRP-Vizepräsident II entsprechend. IV. POKALWETTBEWERBE/BESTENSPIELE 9 Pokalspiele 9.1 Der BVRP führt in jeder Spielzeit eine Pokalrunde durch, in der sowohl bei den Damen als auch bei den Herren der Rheinland-Pfalz-Pokalsieger ermittelt wird. 9.2 Die Teilnahmeberechtigung und die Durchführungsbestimmungen werden durch die folgenden Ausschreibungen geregelt. a) Ausschreibung des BVRP-Vizepräsident II zu den Durchführungsbestimmungen auf Bezirksund BVRP-Ebene, b) Ausschreibungen der Bezirks-Sportwarte c) Ergänzende Ausschreibung des Rheinland-Pfalz-Pokalspielleiters. 10 Bestenspiele der Senioren 10.1 Der Wettbewerb Bestenspiele der Senioren dient der Ermittlung der Teilnehmer am DBB- Wettbewerb Deutsche Meisterschaft der Seniorinnen/Senioren. 10.2 Der Spielbetrieb der Bestenspiele wird gemäß Ausschreibung durchgeführt. 99

11 Einsatzberechtigung Anträge auf Änderung der Einsatzberechtigung ( 27-29 DBB-SO) sind für BVRP-Mannschaften bis einschließlich der 1. Regionalliga an den BVRP-Vizepräsident II zu richten. V. SONSTIGES 12 Zahlungsverpflichtungen 12,1 Die Teilnahme an den Spielrunden des BVRP wird von der Zahlung eines Mannschaftsmeldegeldes, die Teilnahme an den Spielrunden der Bezirke von der Zahlung eines Vereins-Meldegeldes abhängig gemacht. 12.2 Von den Bezirken wird für die Vereine mit Landes- und Oberligamannschaften ein zusätzliches Meldegeld in Höhe eines Mannschaftsmeldegeldes erhoben und für jede an diesen Wettbewerben teilnehmende Mannschaft ein Betrag in Höhe des Mannschaftsmeldegeldes. 12.3 Kommt ein Verein seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem BVRP oder seinen Bezirken nicht nach, wird er gebührenpflichtig gemahnt. Kommt ein Verein nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieser Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nach (der Eingang der entsprechenden Zahlung ist maßgebend), werden seine Senioren- und/oder Jugendmannschaften gesperrt. Die Sperre wird vom BVRP-Vizepräsident II / Bezirks-Sportwart ausgesprochen, der die Sperre nach Eingang der Zahlung durch eine schriftliche Mitteilung aufhebt. 13 Inkrafttreten Die Spielordnung tritt mit ihrer Annahme durch den Verbandstag 2014 in Trier in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Spielordnung. 100

BVRP-Finanz- und Kassenordnung 1 Allgemeines Die Finanz- und Kassenordnung regelt die Geld- und sonstige Vermögensverwaltung im BVRP. 2 Grundsätze Die Finanzen des BVRP sind nach den Grundsätzen äußerster Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verwalten. Ausgaben für die Jugendarbeit und die sportliche Ausbildung haben den Vorrang vor dem Verwaltungsaufwand. Für Vermögensgegenstände im Anschaffungswert von mehr als 51,00 Euro ist ein Inventarverzeichnis zu führen. 3 Bezirksbeiträge 1. Die Bezirksverbände sind beitragspflichtig gemäß 5, Ziffer 5 BVRP-Satzung. Bemessungsgrundlage für die Beiträge der Bezirke sind die vom DBB den Vereinen der jeweiligen Bezirke erteilten Spielberechtigungen. 2. Der Bezirksbeitrag beträgt 3,33 Euro pro erteilte Spielberechtigung, wobei Mini- Spielberechtigungen nicht mitgezählt werden. 3. Eine Änderung der Beitragshöhe bedarf der Zustimmung aller Bezirksvorsitzender und des (geschäftsführenden) BVRP Präsidiums. 4 Haushaltsplan Für jedes Geschäftsjahr (Kalenderjahr) hat das Präsidium des BVRP nach Vorarbeit durch den Vizepräsident/in IV einen Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan hat eine genaue Aufstellung aller zu erwartenden Einnahmen und aller geplanten Ausgaben zu umfassen. Alle Positionen sind genau aufzugliedern. Die Aufführung ungegliederter Sammelpositionen ist unzulässig. Internetumlage Von den Vereinen und Bezirksverbänden ist eine Internetumlage zu entrichten. Die Höhe für die Vereine richtet sich nach den Vereinsstimmrechten. Für die Bezirksverbände richtet sich die Umlage nach der Anzahl der Vorstandsmitglieder, mit Ausnahme für BVRP-Präsidiumsmitglieder. Der Verbandsbeirat kann bei Bedarf Änderungen, bzw. Anpassungen beschließen. 5 Nachtragsplan Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes wesentlich verändern, so ist das Präsidium verpflichtet, dem folgenden Verbandstag einen Nachtrags-Haushaltsplan zur Genehmigung vorzulegen. Als wesentlich sind Veränderungen anzusehen, wenn die Summen der Gesamteinnahmen oder der Gesamtausgaben des Haushaltsplanes um 10 % überschritten werden. 6 Zweckbindung, Einhaltung der Plansätze, Anweisungen Alle im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel sind grundsätzlich zweckgebunden. Ausgaben, die über die Voranschläge des Haushaltsplanes hinausgehen, dürfen nur geleistet werden, wenn a) zum Zeitpunkt der beabsichtigten Leistung ein Deckungsnachweis gegeben ist, b) die Zustimmung des Präsidiums (geschäftsführenden Vorstandes) vorliegt. Alle Ausgaben müssen vom Präsidenten oder einem seiner Stellvertreter sowie vom Vizepräsident/in IV zur Zahlung angewiesen sein, bevor sie geleistet werden dürfen. 101

7 Zuständigkeit Die Präsidiumsmitglieder sind für die Ausgaben bis zu 100,00 Euro im Einzelfall verfügungsberechtigt. Dieser Betrag kann bis zur Höhe von 300,00 Euro mit vorheriger Zustimmung des Präsidenten oder des Vizepräsident/in IV überschritten werden. Im Rahmen des Haushaltsplanes kann der Präsident bis zu einem Betrag von 300,00 Euro in eigener Verantwortung verfügen. Das Präsidium ist zur Genehmigung von Vorhaben zuständig, die Kosten über 300,00 Euro verursachen. Zur Bezuschussung im Präsidium sind Kostenvoranschläge vorzulegen. 8 Haushaltsausgleich, Rücklage Einnahmen- und Ausgabenseite des Haushaltsplanes müssen ausgeglichen sein. Jeder Haushaltsplan soll eine Rücklage vorsehen. Die Rücklage soll angelegt werden. 9 Kassenführung Alle Einnahmen und Ausgaben sind ordnungsgemäß zu belegen. Der Vizepräsident/in IV ist für die ordnungsgemäße Buchführung verantwortlich. Die Ausgabenbelege müssen den Anweisungs- und Zahlungsnachweis enthalten. 10 Rechnungslegung Der Vizepräsident/in IV hat für jedes abgelaufene Geschäftsjahr eine Haushaltsrechnung zu fertigen. Diese ist den Vereinen spätestens zwei Wochen nach der Einladung zum Verbandstag vorzulegen. Sie muss von diesem genehmigt werden. 11 Kassenprüfung Die Kasse des BVRP ist mindestens einmal zwischen den Verbandstagen zu prüfen. Die Prüfung hat vier Wochen vor dem Verbandstag stattzufinden. Die Prüfung erstreckt sich auf den Kassenbestand, die rechnerische Richtigkeit der Unterlagen sowie die Einhaltung der Bestimmungen dieser Ordnung. Die Kassenprüfer haben dem Verbandstag ihren Bericht schriftlich zu erstatten. 12 Spesen Allen Mitarbeitern des BVRP steht für ihre Aufwendungen im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben Erstattung der Kosten zu, wobei die Regelungen des Landessportbundes Rheinland- Pfalz e. V. bzw. das Reisekostengesetz Rheinland-Pfalz (LRKG) zu beachten sind. 13 Honorare Referenten- und Trainerhonorare bedürfen der Festsetzung durch das Präsidium. 102

Richtlinie über die Erstattung von Aufwendungen für Reisen im Auftrag des BVRP gem. 12 der BVRP Finanz- und Kassenordnung. Gültig ab 01.09.2014 I. Allgemeines Diese Richtlinie regelt die Erstattung von Auslagen für Mitarbeiter des BVRP sowie vom BVRP gewählte, berufene oder beauftragte Personen, die im Auftrag des BVRP Dienstreisen durchführen. Bei der Planung und Durchführung einer Dienstreise sind stets die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Personenfürsorge zu beachten. Dienstreisen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn der angestrebte Zweck nicht auf andere Weise mit geringerem Kostenaufwand erreicht werden kann. Der Dienstreisende hat Anspruch auf Fahrt- und Flugkostenerstattung Wegstreckenentschädigung ( Kilometergeld ) Tagegeld Übernachtungsgeld Erstattung von Nebenkosten in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz. Grundsätzlich können Kosten nur erstattet werden, wenn entsprechende Belege vorliegen. In Ausnahmefällen können Kosten auch erstattet werden, wenn dieses glaubhaft dargestellt ist. Die Belege müssen die gesetzliche Mehrwertsteuer ausweisen. II. Fahrt- und Flugkostenerstattung Es werden grundsätzlich die entstandenen, notwendigen Kosten erstattet: Fahrpreise der regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel 2. Klasse, einschl. der Entgelte für die Reservierung von Sitzplätzen Kosten für die Benutzung der 1. Klasse werden nur dann erstattet, wenn Preisermäßigungen (eigene BahnCard, Fahrkarten mit Zugbindung, sonstige Ermäßigungen der Bahn) in Anspruch genommen wurden und die Gesamtkosten die Kosten des Normalpreises 2. Klasse nicht überschreiten. Flugkosten nur mit vorheriger Zustimmung der/des Vizepräsidenten/in oder des von ihm/ihr Beauftragten; Eigenmächtige Buchungen werden nicht anerkannt. Grundsätzlich sind Fahrpreisermäßigungen auszunutzen. Dienstreisende, die ihre private BahnCard für Dienstreisen des BVRP nutzen, erhalten die Kosten einer nicht aus dienstlichen Gründen gekauften BahnCard auf Antrag erstattet, wenn sie sich vollständig amortisiert haben. Eine anteilige Erstattung ist ausgeschlossen. Unter den Begriff "Fahrtkosten" fallen auch die Aufwendungen für Taxi, Bus, Straßen- und U- bzw. S-Bahn sowie Parkgebühren. Bei Taxiaufwendungen muss nachgewiesen werden, ob triftige Gründe vorliegen. Triftige Gründe für eine Taxibenutzung liegen insbesondere vor, wenn im Einzelfall dringende dienstliche Gründe vorliegen, zwingende persönliche Gründe vorliegen (z.b. Gesundheitszustand), regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel nicht oder nicht zeitgerecht verkehren oder Fahrten zwischen 23 und 6 Uhr das Benutzen dieses Beförderungsmittels für den Zu- und Abgang, sowie Fahrten am Geschäftsort notwendig machen. Ortsunkundigkeit und widrige Wetterverhältnisse sind keine triftigen Gründe. Kaderspielern werden für Anreise zu Lehrgangsmaßnahmen/Turnieren die Bahnkosten auf Grundlage der Bahncard 25 nach Vorlage der Fahrkarte. ICE/IC-Zuschläge werden nicht erstattet. Bei PKW wird einmalig die Strecke Wohnort-Lehrgangsort-Wohnort mit 0,08 pro km und je Mitfahrer mit 0,02 pro km erstattet. Es wird gebeten PKW-Fahrgemeinschaften zu bilden. Taxikosten werden nicht übernommen. 103

III. Wegstreckenentschädigung ( Kilometergeld ) IV. Tagegeld Für Strecken, die der Dienstreisende mit einem ihm gehörenden Kraftfahrzeug zurückgelegt hat, wird als Auslagenersatz eine Wegstreckenentschädigung gewährt, die pro Kilometer EUR 0,30 beträgt. Damit sind auch die Kosten für die Mitnahme weiterer Personen sowie für die Mitnahme von dienstlichem und persönlichem Gepäck abgegolten. Mietwagen dürfen grundsätzlich nicht angemietet werden. ln besonders begründeten Ausnahmefällen bedarf es der vorherigen Zustimmung der/des Vizepräsidenten/in oder des von ihm/ihr Beauftragten. Grundsätzlich können nur die Kosten für die Anmietung eines Kraftfahrzeuges der unteren Mittelklasse (z.b. Golfklasse) erstattet werden. Die Höhe des Tagegeldes bestimmt sich nach den Pauschbeträgen des Einkommensteuergesetzes. Es werden erstattet: Bei eintägigen Reisen EUR 12,- bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden Bei mehrtägigen Reisen mit Übernachtung EUR 12,- für den An- sowie Abreisetag EUR 24,- für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit Die tatsächliche Abwesenheit wird für jeden einzelnen Kalendertag ermittelt. Die Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen, die über den Gesamtbetrag des Tagegeldes hinausgehen, ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Tätigkeit, die nach 16 Uhr begonnen und vor 8 Uhr des nach folgenden Kalendertags beendet wird, ohne dass eine Übernachtung stattfindet, ist mit der gesamten Abwesenheitsdauer dem Kalendertag der überwiegenden Abwesenheit zuzurechnen. Erhält der Dienstreisende am Ort kostenlos Frühstück, Mittag- oder Abendessen, wird das Tagegeld wie folgt gekürzt: für das Frühstück EUR 4,80 für das Mittagessen EUR 9,60 für das Abendessen EUR 9,60 Die Dauer der Abwesenheit wird durch Beginn und Ende der Reise bestimmt. Als Beginn der Reise gilt der Zeitpunkt, an dem die Wohnung verlassen werden musste. Die Reise ist beendet mit dem Wiedereintreffen in der Wohnung. V. Übernachtungsgeld Für eine notwendige Übernachtung werden die entstandenen Übernachtungskosten erstattet, wenn entsprechende Belege vorliegen. Übernachtungskosten sollten den Betrag von EUR 80,- nicht überschritten wird. Übersteigen die Übernachtungskosten diesen Betrag, ist deren Notwendigkeit im Einzelfall zu begründen. Bei der Feststellung der Angemessenheit bleiben Anteile für die Verpflegung, z.b. Frühstück, unberücksichtigt. Eine Begründung im Einzelfall ist nicht erforderlich, wenn das als Tagungshotel vorgesehen ist. Die Rechnung muss auf den Namen des BVRP lauten. Bei gemeinsamer Übernachtung mehrerer Dienstreisender in einem Mehrbettzimmer sind die Übernachtungskosten gleichmäßig aufzuteilen. Übernachten Dienstreisende mit nicht erstattungsberechtigten Personen in einem Zimmer, ist der Preis erstattungsfähig, der bei alleiniger Nutzung eines Zimmers zu zahlen wäre. Ohne Nachweis sind die Übernachtungskosten nach Personen aufzuteilen. VI. Erstattung von Nebenkosten Nebenkosten, die in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe anerkannt werden können, sind z.b. Ausgaben für Aufbewahrung und Beförderung von Gepäck, Eintrittsgeld für dienstlich notwendige Teilnahme an Veranstaltungen (z.b. Ausstellungen, Messen, Tagungen, Versammlungen), dienstlich veranlasste Telekommunikationskosten, Parkgebühren. Kosten für Bewirtung und Repräsentation sind nicht im Rahmen dieser Richtlinie abrechenbar. 104

VII. Auslandsreisen Auslandsreisen sind Dienstreisen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem anderen Staat. Die Reisen werden grundsätzlich nach der jeweils gültigen Fassung der Verordnung über die Reisekostenvergütung bei Auslandsreisen abgerechnet. Es gilt die Reisekostenstufe B. Für Dienstreisen in Länder der Europäischen Union und innerhalb dieser Länder gilt die Auslandsreisekostenverordnung nicht. VIII. Abrechnung Für eine zeitnahe Verbuchung aller Belege und der damit zusammenhängenden Beurteilung der Kostenentwicklung ist es erforderlich, dass alle Abrechnungen spätestens innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung einer Reise oder Veranstaltung bei der Bundesgeschäftsstelle vorliegen. Beschlossen vom BVRP-Präsidium am 17.08.2014. 105

BVRP-Ehrenordnung I. Allgemeines 1 Der Basketballverband Rheinland-Pfalz e. V. (BVRP) zeichnet Mitgliedsvereine oder deren Mitglieder für ihre Verdienste um den Basketballsport in Rheinland-Pfalz oder für sportliche Leistungen aus. Darüber hinaus können auch außenstehende Persönlichkeiten geehrt werden. II. Ehrungsformen 2 Folgende Ehrungen sind möglich: a) für Verdienste um den Basketballsport in Rheinland-Pfalz 1. Verleihung der Urkunde für besondere Verdienste 2. Verleihung des Ehrenzeichens in Bronze (mit Urkunde) 3. Verleihung des Ehrenzeichens in Silber (mit Urkunde) 4. Verleihung des Ehrenzeichens in Gold (mit Urkunde) 5. Verleihung der Ehrenmitgliedschaft 6. Ernennung zum Ehrenpräsidenten 7. Verleihung der Ehrenurkunde für Vereinsjubiläen 8. Außerordentliche Ehrung Die Verleihung bzw. Ehrungen nach 1. - 6. und 8. können nur an Einzelpersonen erfolgen, die Verleihung nach 7. nur an Basketballvereine bzw. -abteilungen. b) für sportliche Leistungen 1. Meisternadel des BVRP 2. Meisterurkunde des BVRP III. Voraussetzungen für Ehrungen 3 Für die in 2 genannten Ehrungen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: a) Verleihung der Urkunde bzw. Ehrenzeichen für besondere Verdienste Die Urkunde bzw. die Ehrenzeichen für besondere Verdienste werden grundsätzlich für verdienstvolle Arbeit in Gremien des BVRP und seiner Gliederung verliehen. 1. Urkunde für besondere Verdienste für mindestens 4-jährige Funktionärstätigkeit 2. Ehrenzeichen in Bronze für mindestens 6-jährige Funktionärstätigkeit bei Besitz der Urkunde für besondere Verdienste seit mindestens 2 Jahren. 3. Ehrenzeichen in Silber für mindestens 10-jährige Funktionärstätigkeit bei Besitz des Ehrenzeichens in Bronze seit mindestens 4 Jahren 4. Ehrenzeichen in Gold für mindestens 15-jährige Funktionärstätigkeit bei Besitz des Ehrenzeichens in Silber seit mindestens 5 Jahren In begründeten Ausnahmefällen kann ein Ehrenzeichen von 1. bis 3. übersprungen werden. Über die Verleihung und das Überspringen eines Ehrenzeichens entscheidet das Präsidium (der Geschf. Vorstand) mit einfacher Mehrheit. Die Verleihung erfolgt zu einem geeigneten Anlass. 106

b) Verleihung der Ehrenmitgliedschaft Zu Ehrenmitgliedern können nur Personen ernannt werden, die sich um den BVRP außerordentlich verdient gemacht haben und die bereits das goldene Ehrenzeichen besitzen. Die Verleihung erfolgt auf dem Verbandstag mit einfacher Stimmenmehrheit. Vorschlagsberechtigt ist das Präsidium (der Geschf. Vorstand), der über die Vorlage des Vorschlags zum Verbandstag in geheimer Abstimmung zu entscheiden hat. Näheres regelt die GVO. c) Ernennung zum Ehrenpräsidenten Zu Ehrenpräsidenten können nur Personen ernannt werden, die mindestens 5 Jahre ununterbrochen das Amt des BVRP Präsidenten innehatten und (sie) das Amt abgegeben haben. Die Ernennung erfolgt auf dem Verbandstag mit einfacher Stimmenmehrheit. Vorschlagsberechtigt ist das Präsidium (der Geschf. Vorstand), der über die Vorlage des Vorschlags zum Verbandstag in geheimer Abstimmung zu entscheiden hat. Näheres regelt die GVO. d) Verleihung der Ehrenurkunde für Vereinsjubiläen Die Verleihung kann zum 10-, 25- und 50-jährigen Jubiläum von Basketballvereinen und - abteilungen erfolgen. Über die Verleihung entscheidet das Präsidium (der Geschf. Vorstand) mit einfacher Mehrheit. e) Außerordentliche Ehrung Eine außerordentliche Ehrung kann an Personen erfolgen, die außerhalb des rheinlandpfälzischen Basketballgeschehens stehen, sich aber in besonderer Weise um diese Sportart in Rheinland-Pfalz verdient gemacht haben. Über die Ehrung sowie deren Form entscheidet das Präsidium (der Geschf. Vorstand) mit einfacher Mehrheit. f) Meisternadel des BVRP Die Meisternadel des BVRP erhalten jährlich die Mitglieder (max. 12 Spieler und 2 Trainer) der Mannschaft, die den Titel eines Rheinland-pfälzischen Meisters in den Altersklassen U20, U18, U16, U14 und U12 (A-, B-, C- und D-Jugend) (männlich/weiblich) errungen haben. g) Meisterurkunden des BVRP Die Meisterurkunden des BVRP erhalten jährlich die Vereine, deren Mannschaft(en) einen der folgenden Titel (männlich/weiblich) errungen haben - Meister der Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar D + H sofern der Meister aus Rheinland-Pfalz kommt - Meister der Landesligen D + H - Rheinland-Pfälzischer Meister SeniorenInnen II - Rheinland-Pfälzischer Meister SeniorenInnen III 107

IV. Anträge auf Ehrungen 4 Alle Ehrungen (ausgenommen Meisternadeln und Meisterurkunden) sind schriftlich bei der BVRP Geschäftsstelle zu beantragen. 5 Antragsberechtigt sind für Ehrungen nach 2 a) 1. - 4. und 7. - 8.: Mitglieder des Präsidiums, die Referenten, (Gesamtvorstandes), Bezirke, Vereine 2 a) 5. und 6.: Mitglieder des Präsidiums (Geschf. Vorstandes) 6 Jeder Antrag ist schriftlich zu begründen. V. Ehrungskartei 7 Über alle Ehrungen wird in der BVRP Geschäftsstelle eine Ehrungskartei mit den entsprechenden Angabe geführt. VI. Entzug von Ehrungen 8 Bei verbandsschädigendem Verhalten kann die Ehrung oder Verleihung entzogen werden. Antragsrecht und Entscheidungsform hierzu sind dieselben wie bei Ehrungen mit der Ergänzung, dass Abstimmungen über Entzug stets geheim zu erfolgen haben. 108

BVRP-Schiedsrichterordnung (BVRP-SRO) 1 Organe und ihre Aufgaben (1) Die Schiedsrichterordnung des BVRP (BVRP-SRO) regelt ergänzend zur DBB- Schiedsrichterordnung das Schiedsrichterwesen im BVRP. 2 Organe des Schiedsrichterwesens (1) Die Organe des Schiedsrichterwesens sind: a) Der BVRP-Vizepräsident V b) Der Beauftragte für das Schiedsrichterlehrwesen (BVRP-SRLW) c) Der BVRP-Schiedsrichtereinsatzleiter (BVRP-SRE) d) Die BVRP-Schiedsrichterkommission (BVRP-SRK) e) Die Schiedsrichterwarte der Bezirke bzw. Kreise f) Der Schiedsrichterlehrstab (BVRP-SRLS) (2) Das Schiedsrichterwesen untersteht dem BVRP-Vizepräsident/In V (Schiedsrichterwesen). 3 BVRP-Vizepräsident/in V Schiedsrichterwesen (1) Die Aufgaben des BVRP-Vizepräsidenten V sind: a) Überwachung und Koordination der Arbeit der ihm unterstellten b) Organe (siehe 2 Abs. 1 b,c,d, und f c) Vorsitz der BVRP-SRK d) Bearbeitung der Schiedsrichterlizenzen e) Jährliche Veröffentlichung des BVRP-Schiedsrichterverzeichnis f) Berufung und Entlassung des BVRP-SRE sowie die Mitglieder g) des BVRP-SRLS h) Vertreter des BVRP gegenüber dem DBB i) Verhängung von disziplinarischen Maßnahmen (2) Der BVRP-Vizepräsident V kann freie Mitarbeiter berufen und Einzelaufgaben an diese übertragen. 4 Die BVRP-Schiedsrichter Kommission (1) Die BVRP-SRK setzt sich zusammen aus: a) Dem Referenten für das Schiedsrichterwesen (BVRP-SRW) b) Dem Beauftragten für das Schiedsrichterlehrwesen (BVRP-SRLW) c) Dem BVRP-Schiedsrichter-Einsatzleiter (BVRP-SRE) (2) Die erweiterte BVRP-SRK setzt sich zusammen aus: a) Dem BVRP Vizepräsidenten V b) Dem Beauftragten für das Schiedsrichterlehrwesen (BVRP-SRLW) c) Dem BVRP-Schiedsrichter-Einsatzleiter (BVRP-SRE) d) Den Schiedsrichterwarten der Bezirke e) Den Mitgliedern des BVRP-Schiedsrichter-Lehrstabs (BVRP-SRLS) f) Den Schiedsrichter-Ansetzern der Landesligen (3) Die BVRP-SRK tagt zweimal pro Jahr, die erweiterte BVRP-SRK tagt einmal pro Jahr oder jeweils zusätzlich nach Bedarf (4) Die Aufgaben der BVRP-SRK sind: a) Koordination der Aufgaben aus den verschiedenen Bereichen b) Erstellung von Vorschlägen für die Zusammensetzungen der verschiedenen Schiedsrichter- Kader c) Nominierung der Schiedsrichter Coaches und Prüfer d) Entscheidung über Entzug einer Schiedsrichter-Lizenz (5) Die Aufgaben der erweiterten BVRP-SRK sind: a) Nominierung der Schiedsrichter-Kader für die Regionalligen, die Oberligen und die Landesligen b) Nominierung der Leistungs-, Perspektiv- und Förderkader 109

5 Der Beauftragte für das Schiedsrichterlehrwesen (1) Der BVRP-SRLW wird vom BVRP-Vizepräsidenten II berufen. (2) Der BVRP-SRLW ist für die gesamte Aus-, Fort- und Weiterbildung im Landesverband verantwortlich. (3) Seine Aufgaben sind: a) Vorsitz des BVRP-SRLS b) Benennung der Mitglieder des BVRP-SRLS c) Koordination und Beaufsichtigung der Arbeit der Mitglieder des BVRP-SRLS d) Vorschlagen von freien Mitarbeitern, die den BVRP-SRLS in der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen, diese werden vom BVRP-Vizepräsidenten V berufen e) Festlegung von Richtlinien für die Arbeit im BVRP-SRLS 6 Der BVRP-Schiedsrichter- Einsatzleiter (1) Der BVRP-SRE wird vom BVRP-Vizepräsidenten V berufen. (2) Seine Aufgaben sind: a) Erstellung der Schiedsrichter-Ansetzungen für die Oberliga im Bereich des BVRP b) Erstellung der Schiedsrichter-Ansetzungen für alle BVRP-Pokalspiele c) Erstellung der Schiedsrichter-Ansetzungen für alle BVRP-Jugend und Senioren- Meisterschaften (ab Sen. II) d) Vorschlagsrecht für die Zusammensetzung der Schiedsrichter Pools e) Koordination und Beaufsichtigung der Arbeit der Schiedsrichteransetzer der Landesligen und Bezirke 7 Bezirks- und Kreisschiedsrichterwarte (1) Die Aufgaben der Bezirks- und Kreisschiedsrichterwarte sind: a) Erstellung der Ansetzungen für die Bezirks- und Kreisligen b) Erstellung von Ansetzungen für Prüfungsspiele c) Koordination von Coachings auf Bezirksebene d) Vorschlagsrecht für die Zusammensetzung der Schiedsrichterpools e) Vertretung der BVRP-SRK in ihren Zuständigkeitsgebieten 8 Der BVRP-Schiedsrichter-Lehrstab (1) Neben dem Beauftragten für das Schiedsrichter-Lehrwesen gehören dem BVRP-SRLS folgende weitere Mitglieder an: a) Referent für die Schiedsrichter-Ausbildung b) Referent für die Schiedsrichter-Fortbildung c) Referent für die Schiedsrichter-Förderung (2) Die Aufgaben des Referenten für die Ausbildung sind: a) Erstellung der Durchführungsbestimmungen für die gesamte Schiedsrichter-Ausbildung b) Terminierung aller Ausbildungslehrgänge c) Benennung der Referenten für alle Ausbildungslehrgänge (3) Die Aufgaben des Referenten für die Fortbildung sind: a) Erstellung der Durchführungsbestimmungen für die gesamte Schiedsrichterfortbildung b) Terminierung aller Fortbildungslehrgänge c) Benennung der Referenten für alle Fortbildungslehrgänge d) Erstellen aller Fortbildungsunterlagen (4) Die Aufgaben des Referenten für die Förderung sind: a) Erstellung der Durchführungsbestimmungen für die gesamte Schiedsrichter-Förderung b) Terminierung und Durchführung verschiedener Fördermaßnahmen c) Vorschlagsrecht für die Zusammensetzung der Schiedsrichter-Pools d) Koordination der Schiedsrichter Coachings in den Landes- und Oberligen 9 Schiedsrichter-Lizenzen (1) Im BVRP gilt folgende Lizenzregelung: a) LS-E Schiedsrichter b) LS-D Schiedsrichter ohne praktische Prüfung c) LS-D Schiedsrichter mit praktischer Prüfung d) Poolschiedsrichter 110

10 LS-E Schiedsrichter-Lizenz (1) Jedem Schiedsrichter wird nach Bestehen der theoretischen Prüfung, die LS-E Lizenz erteilt. Sie ist zwei Jahre gültig unter Beachtung der für alle Schiedsrichter geltenden Fortbildungspflicht. (2) Die LS-E Lizenz erlischt bei Nichtbestehen der LS-D Prüfung, bei Nichterfüllung der Fortbildungspflicht oder nach Ablauf der Gültigkeit. (3) LS-E Schiedsrichter dürfen gemäß der DBB-Richtlinien nicht alleine ein Spiel leiten (auch keine Jugendspiele). (4) LS-E Schiedsrichter dürfen nur folgende Spiele als 2. Schiedsrichter leiten: a) alle Jugendspiele, außer weiterführende Jugendmeisterschaften b) Seniorenspiele weiblich, bis Bezirksliga c) Seniorenspiele männlich bis einschließlich A-Klasse (5) Gemäß der gültigen Ausbildungsrichtlinien muss sich der Kandidat bei dem Referenten für die Ausbildung zum LS-D Lehrgang anmelden. 11 LS-D Schiedsrichter-Lizenz (1) LS-E Schiedsrichter dürfen nach fünf geleiteten offiziellen Spielen am LS-D Prüfungslehrgang teilnehmen. (2) Nach Bestehen der theoretischen LS-D Prüfung kann der Kandidat sich nach fünf weiteren geleiteten offiziellen Spielen zur praktischen Schiedsrichter-Prüfung anmelden. (3) LS-D Schiedsrichter dürfen vor bestandener praktischer Prüfung folgende Spiele als Schiedsrichter leiten: a) alle Jugendspiele, außer weiterführende Jugendmeisterschaften (auch alleine und als 1. Schiedsrichter) b) Seniorenspiele weiblich, bis Bezirksliga als 2. Schiedsrichter c) Seniorenspiele männlich bis einschließlich A-Klasse (als 2. Schiedsrichter) 12 Gültigkeit einer Schiedsrichterlizenz (1) Eine einmal erworbene Schiedsrichter-Lizenz ist nur gültig, wenn der Schiedsrichter im Besitz eines gültigen Schiedsrichter-Ausweises ist. (2) Schiedsrichter-Lizenzen sind grundsätzlich ein Jahr gültig. (3) Die Gültigkeit der Schiedsrichter-Lizenz wird nach Besuch eines Fortbildungs-Lehrgangs des BVRP um ein weiteres Jahr verlängert. (4) Schiedsrichter, die in den Ligen des DBB und der Regionalliga zum Einsatz kommen, sind verpflichtet die von diesen Verbänden durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen zu besuchen. (5) Poolschiedsrichter im BVRP sind verpflichtet die für ihre Pools angebotenen Fortbildungsmaßnahmen zu besuchen. (6) In Sonderfällen kann der BVRP-Vizepräsident V über Ausnahmeregelungen entscheiden. (7) Die Gültigkeit der Lizenz wird durch Aufnahme in das jährlich veröffentlichte BVRP- Schiedsrichterverzeichnis nachgewiesen. 13 Nichterfüllung der Fortbildungspflicht (1) Jeder Schiedsrichter muss auf dem Fortbildungslehrgang einen Regeltest ablegen. Bei Nichtbestehen des Regeltests, wird die Lizenz nur dann verlängert, wenn der Schiedsrichter die vom BVRP-SRLW veröffentlichen Alternativen erfolgreich absolviert. (2) Bei einmaliger Nichterfüllung der Fortbildungspflicht ruht die Lizenz. Der Betroffene darf in diesem Zeitraum keine Spiele der offiziellen Spielrundenleiten leiten. Seine Lizenz wird wieder aktiviert, wenn er im darauffolgenden Jahr eine Fortbildung erfolgreich absolviert. (3) Bei wiederholtem Versäumen der Fortbildungspflicht gelten folgende Regelungen: a) Nach zweimaligem Versäumen der Fortbildungspflicht kann die Lizenz durch die erfolgreiche Teilnahme am LS-D Ausbildungslehrgang wieder aktiviert werden. b) Nach dreimaligem Versäumen der Fortbildungspflicht erlischt die Schiedsrichter-Lizenz automatisch. c) In begründeten Ausnahmefällen kann die BVRP-SRK abweichende Regelungen zulassen. 111

14 Ansetzungen der Ober- und Landesligen (1) Die Schiedsrichteransetzungen in den Ober- und Landesligen erfolgen namentlich durch den jeweils zuständigen SR-Ansetzer. (2) Die erweiterte BVRP-SRK nominiert für die Ober- und Landesligaspiele Schiedsrichter- Pools. (3) Eine begründete Rückgabe des Spielauftrages hat schriftlich zu erfolgen und muss mindestens zehn Tage vor dem Spieltermin beim zuständigen Schiedsrichter-Ansetzer eingegangen sein. Bei Verstößen gegen diese Regelung erfolgt eine Bestrafung entsprechend dem BVRP-Strafenkatalog. Die anfallenden Verfahrenskosten werden in Rechnung gestellt. (4) Die direkte Weitergabe von Spielaufträgen ist nur in Absprache mit dem jeweiligen Schiedsrichter- Ansetzer zulässig. (5) Die Schiedsrichter der Ober- und Landesligen sind verpflichtet ihre Fahrtkosten gemäß der veröffentlichen Fahrtkostentabelle abzurechnen. 15 Ansetzungen in den Kreisen und Bezirken (1) In den Ligen der Bezirks- und Kreisverbände werden die Vereine mit der Leitung von Spielen durch den zuständigen Schiedsrichter-Ansetzer beauftragt (Vereinsansetzungen). (2) Die jeweiligen Vereins-Schiedsrichterwarte müssen dafür Sorge tragen, dass die Spielaufträge ausgeführt werden. (3) Bei Vereinsansetzungen ist stets eine gemeinsame Anreise abzurechnen, wenn dies in den Ansetzungen entsprechend vermerkt. Wenn Schiedsrichter anderer Vereine bei einer Vereinsansetzung aushelfen, müssen diese wenn dies geographisch machbar ebenfalls gemeinsam anreisen. Schiedsrichter die aus einem anderen Bundesland anreisen, erhalten die Fahrtkosten ab dem Ort für den der Schiedsrichter gemeldet ist. Reisen aufgrund ihres Wohnortes die Schiedsrichter getrennt an, so stehen beiden Schiedsrichtern Fahrtkosten zu. (4) Bei Nichterfüllung des Schiedsrichterauftrages haftet der Verein, der vom zuständigen Schiedsrichter-Ansetzer beauftragt wurde. (5) Vereinsansetzungen können nicht zurückgegeben werden. (6) Wird eine Vereinsansetzung getauscht, muss der zuständige Ansetzer darüber zwecks Kostenkontrolle oder geplanten Sichtungen informiert werden. 16 Pflichten und Rechte der Schiedsrichter (1) Abweichend von 10 Abs. 1 DBB-SRO können in den Jugendrunden der Bezirksverbände lizenzierte Schiedsrichter der an diesem Spiel beteiligten Mannschaften eingesetzt werden. (2) Ein Schiedsrichter darf nur zwei Spiele mit voller Spielzeit pro Tag leiten. Bei Turnieren mit verkürzter Spielzeit dürfen bis zu vier Spiele pro Tag geleitet werden, wobei nicht mehr als zwei Spiele aufeinander folgend sein dürfen. (3) Bei mehr als zwei Ansetzungen am gleichen Tag ist stets die Ansetzung mit der niedrigsten Spielklasse zurückzugeben, wobei zu beachten ist, dass bei Vereinsansetzungen der Verantwortliche des Vereins einen Ersatz benennen muss. (4) Jeder Schiedsrichter muss Mitglied des BVRP Vereins sein, für den er gemeldet ist. Schiedsrichter aus anderen Landesverbänden dürfen im BVRP eingesetzt werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen diesen Landesverbänden und dem BVRP besteht. (5) Ein Schiedsrichter darf nach dem 1. Oktober eines jeden Jahres keinen Vereinswechsel mehr vornehmen. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet der BVRP-Vizepräsidenten V über einen Vereinswechsel. (6) Jeder Ober-, Regional- und Bundesligapoolschiedsrichter ist verpflichtet den Landesverband bei den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu unterstützen. (7) Alle Schiedsrichter sind verpflichtet die offizielle Schiedsrichterkleidung des BVRP zu tragen. (8) Alle Schiedsrichter sind verpflichtet die vom BVRP-SRE für den jeweiligen Bereich veröffentlichen Richtlinien zu beachten. (9) Die Schiedsrichter des BVRP haben gegen Vorlage ihres Schiedsrichter- Ausweises freien Eintritt zu allen Verbandsspielen. 112

17 Pflichten der Vereine (1) Alle Vereine im BVRP sind verpflichtet für jede am offiziellen Spielbetrieb (Ligabetrieb) der vom BVRP und der von Kreisen und Bezirken ausgeschriebenen Wettbewerbe teilnehmende Seniorenmannschaft einen Pflichtschiedsrichter zu melden. Zusätzlich meldet der Verein einen Grundschiedsrichter (mindestens LS-D). (2) Als Pflichtschiedsrichter zählen alle Schiedsrichter, außer LS-E und LS-D Schiedsrichter ohne bestandene praktische Prüfung, die im BVRP -Schiedsrichter-Verzeichnis aufgeführt sind. (3) Bei Vereinen, die ihre Mindestzahl an einsatzfähigen Pflicht-Schiedsrichtern unterschreiten, gilt folgende Regelung: a) Meldeschluss ist der 30.09. des Spieljahres b) Der Verein wird mit einer Ordnungsstrafe von 300,00 belegt. c) Alternativ kann bei Gefährdung des Spielbetriebs anstatt der Ordnungsstrafe pro fehlenden Pflichtschiedsrichter eine Mannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Der Verein kann die zu sperrende Mannschaft bestimmen. d) Hat der betroffene Verein jedoch LS-D-Schiedsrichter, verlängert sich der Meldeschluss bis zum 15.11. des Spieljahres. In diesem Fall wird bei Bestehen der praktischen LS-D Prüfung bis zum verlängerten Meldeschluss keine Strafe wirksam. (4) Der BVRP-Vizepräsident V kann in begründeten Sonderfällen auf Antrag Ausnahmeregelungen treffen. (5) Für neu aufgenommene Vereine gilt die unter Abs. 1 genannte Regelung für die erste und zweite Spielrunde nach Aufnahme des Seniorenspielbetriebes nicht. (6) Die Vereine des BVRP sind verpflichtet vor jeder Saison einen Vereins-Schiedsrichterwart zu benennen. 18 Gebühren (1) Die den Schiedsrichtern für die Spielleitung zustehenden Gebühren und Fahrtkostenvergütungen werden durch die Schiedsrichtergebührenordnung, die vom BVRP-Verbandstag beschlossen wird, festgelegt. (2) Besteht über die Höhe der Spesen keine Übereinstimmung zwischen dem Verein und dem Schiedsrichter, so entscheidet der BVRP-Vizepräsidenten V auf Antrag über die Höhe der Spesen endgültig. (3) Vereine können Spesenforderungen von Schiedsrichtern, die überhöht erscheinen, auch dann noch vom BVRP-Vizepräsidenten V überprüfen lassen, wenn eine Auszahlung erfolgt ist. (4) Tritt ein angesetzter Schiedsrichter gar nicht oder nur verspätet an und haben sich die beteiligten Spielpartner auf einen anwesenden Ersatz-Schiedsrichter geeinigt, so hat dieser Anspruch auf vollständige Erstattung seiner Kosten und die Spielgebühr. Dies gilt nur, wenn der ursprünglich vorgesehene Schiedsrichter später als 15 Minuten nach dem angesetzten Spielbeginn in der Halle erscheint. Die Ansprüche des angesetzten Schiedsrichters bleiben in jedem Fall bestehen, wenn dieser höhere Gewalt für sein Nichterscheinen bzw. verspätetes Eintreffen geltend machen kann. In diesem Fall entscheidet der BVRP-Vizepräsidenten V über die Höhe der Erstattung und Entschädigung. (5) Für Fort- und Ausbildungsmaßnahmen werden Gebühren erhoben. Die Höhe wird von der BVRP- SRK festgelegt und mit der Ausschreibung der Maßnahme bekannt gemacht. 19 Strafen (1) Schiedsrichter bzw. Vereine, die schuldhaft gegen die ihnen obliegenden Pflichten verstoßen, werden bestraft. (2) Unbeschadet des 13 DBB-SRO können folgende Verstöße durch den BVRP-Vizepräsidenten V geahndet werden: a) Unsportliches Verhalten als Zuschauer gegenüber Schiedsrichterkollegen b) Verspätetes Antreten c) Nichtbefolgen von Anordnungen der Schiedsrichterorgane d) Übernahme von Spielen gesperrter Mannschaften 113

(3) Für alle unter Abs. 2 genannten Verstöße können folgende Strafen ausgesprochen werden: a) Verwarnung b) Verhängung einer Geldstrafe bis zu 250 und Auferlegung aller durch das Urteil entstehenden Kosten c) Suspendierung auf Zeit d) Entzug der Schiedsrichterlizenz (4) Der BVRP-SRW ist bei der Verhängung von Strafen nach 19 Abs. 3 Vorinstanz im Sinne des 3 Abs. 1 DBB-Rechtsordnung (5) Vereine haften für ihre Schiedsrichter (6) Die Zuständigkeit bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen im Rahmen des 19 BVRP- SRO ergibt sich aus der DBB-RO (7) Der Entzug der Schiedsrichterlizenz ist nur zulässig, wenn die BVRP-SRK (siehe 4 Abs. 4 d BVRP-SRO) einer solchen Entscheidung mehrheitlich zustimmt. Bis zu einer solchen Entscheidung, die gegebenenfalls auch im schriftlichen Verfahren getroffen werden kann, wird der Schiedsrichter spätestens mit der Einleitung eines solchen Verfahrens suspendiert. Die Einleitung des Verfahrens muss spätestens zwei Wochen nach dem Vergehen beantragt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder der BVRP- SRK. Ein solches Verfahren soll innerhalb von sechs Wochen nach Einleitung abgeschlossen sein. Beschlossen beim BVRP-Verbandstag 2016 in Maxdorf. 114

Ausbildungs-Richtlinien der LS-E- und LS-D-Schiedsrichter-Ausbildung A Allgemeines 1. Teilnahmegebühren a. Die Teilnahmegebühr des LS-E-Lehrgangs beträgt pro Person 85,00. Die Teilnahmegebühr für den LS-D-Lehrgang beträgt 50,00. Der jeweilige Betrag ist nach Erhalt der Einladungsbestätigung und vor Lehrgangsbeginn auf folgendes Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Basketballverband Rheinland-Pfalz e.v. Bank: Volksbank Koblenz Mittelrhein IBAN: DE88 5709 0000 1053 3230 00 Der Überweisungsbeleg ist durch den Verein/den Teilnehmer zu Lehrgangsbeginn vorzulegen. b. Verbindliche Anmeldungen sind bis zum auf der BVRP Homepage veröffentlichten Meldeschluss möglich. c. Die Anmeldungen zu den jeweiligen Lehrgängen sind verbindlich! Erscheint der Teilnehmer nicht, muss sein Verein trotzdem die Teilnahmegebühr zahlen (beim LS-E-Lehrgang nur 40,00, da das SR-Paket nicht benötigt wird, beim LS-D-Lehrgang 50,00 ). Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Ersatz-Teilnehmernach vorheriger Information und Versand des Anmeldebogens an sr-ausbildung@bvrp.de zu schicken. Dieser erhält dann das bereits bestellte Schiedsrichter-Paket. d. Mindestalter zur Erlangung der LS-E-Lizenz ist 14 Jahre. Stichtag ist der erste Lehrgangstag. Bis dahin muss das 14. Lebensjahr erreicht sein. 2. Anmeldebogen Der entsprechende Anmeldebogen (LS-E oder LS-D) steht auf der BVRP-Homepage als Download zur Verfügung. Er muss vollständig ausgefüllt per E-Mail an sr-ausbildung@bvrp.de geschickt werden. B - LS-E-Ausbildungslehrgänge und LS-D-Ausbildungslehrgänge 1. Zeiten a. In jedem Bezirk/Kreis wird pro Jahr ein LS-E-Lehrgang geplant. Ob darüber hinaus Lehrgänge angeboten werden liegt im Ermessen des Lehrstabs. Mindestteilnehmerzahl pro Lehrgang sind 15 Teilnehmer. Kommt der Lehrgang mangels nicht ausreichender Anmeldungen zu o.g. Meldetermin nicht zu Stande, besteht die Möglichkeit auf andere angebotene Lehrgänge auszuweichen. Bei Absage von Lehrgängen durch den Verband, wird die gezahlte Teilnahmegebühr nach Mitteilung der Bankverbindung vollständig zurückerstattet. b. Es finden pro Jahr - so zentral wie möglich - mindestens zwei LS-D-Lehrgänge statt. Ob darüber hinaus Lehrgänge angeboten werden liegt im Ermessen des Lehrstabs. c. Die Lehrgänge finden immer an einem Wochenende statt, bestehend aus einem Theorieund Praxisteil am Samstag und einem Theorie, Praxis- und Prüfungsteil am Sonntag. d. Lehrgangszeiten und Arbeitsutensilien: Samstags: 10.00 Uhr 17.30 Uhr Sonntags: 10.00 Uhr 17.30 Uhr An beiden Tagen ist Schreib- und Sportzeug mitzubringen. Eine Pfeife mit Schnur, sowie das Schiedsrichter-Trikot sind beim LS-E-Lehrgang Bestandteil des Schiedsrichter-Paketes. Beim LS-D-Lehrgang sind diese Utensilien ebenfalls mitzubringen. e. Der Lehrgang ist vollständig zu absolvieren. Verspätetes Erscheinen bzw. verfrühtes Verlassen des Lehrganges kann zum Ausschluss ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr führen 115

2. Vorbereitung a. Die Lehrgangsteilnehmer sind dazu angehalten,sich im eigenen Interesse hinsichtlich der Regeln vorzubereiten. In Anbetracht der relativ kurzen Ausbildungslehrgänge wird diese Vorgehensweise dringend empfohlen. Entsprechende Unterlagen stehen auf der Homepage des Deutschen Basketball-Bundes und des BVRP zur Verfügung. C - Besonderes 1. Veranstaltung privater Ausbildungslehrgänge a. Es ist möglich nach Rücksprache mit dem Referenten der Schiedsrichter-Ausbildung - dass sich mehrere Vereine zusammenschließen und außerhalb der angebotenen Lehrgänge einen "privaten" Ausbildungslehrgang ausrichten. b. Voraussetzung für einen privaten Ausbildungslehrgang ist die verbindliche Anmeldung von mindestens 20 Teilnehmern. Alternativ kann auch die Gebühr für 20 Teilnehmer bezahlt werden. 2. Fortbildung und Erwerb der LS-D-Lizenz a. Die LS-E-Lizenz ist 2 Jahre gültig. Zu beachten ist, dass zusätzlich zum Ausbildungslehrgang immer auch der noch im selben Jahr stattfindende Fortbildungslehrgang zu absolvieren ist! b. Bevor der LS-D-Lehrgang nicht besucht ist, kann kein Prüfungsspiel stattfinden. c. Voraussetzung der Teilnahme: fünf als LS-E-Schiedsrichter geleitete Spiele. Der Nachweis erfolgt spätestens zum LS-D Lehrgangsbeginn anhand des SR-Einsatznachweisheftes. d. Nach erfolgreichem Besuch des LS-D-Lehrgangs ist der Teilnehmer noch kein LS-D- Schiedsrichter. Nach Bestehen der theoretischen LS-D Prüfung kann der Kandidat sich nach fünf weiteren geleiteten offiziellen Spielen zur praktischen Schiedsrichter-Prüfung anmelden. Erst nach bestandener praktischer Prüfung (Prüfungsspiel) ist der Teilnehmer LS-D- Schiedsrichter. e. Nach erfolgreicher Absolvierung des LS-E-lehrgangs wird der Schiedsrichter beim Deutschen Basketball-Bund (DBB) registriert und erhält eine DBB-Schiedsrichter-Lizenz. Die Lizenz-Nummer ist zudem Zugang für das Online-Spielbetriebsportal TeamSL Reinolf Dibus Vizepräsident V Schiedsrichterwesen Henning Fröhlich Beauftragter für das Schiedsrichterlehrwesen 116

BVRP-Schiedsrichter-Merkblatt Saison 2017/18 1. Teilnehmerausweise SpielerInnen des Jahrgangs 1997 und älter benötigen einen Senioren-Teilnehmerausweis (weiß); SpielerInnen des Jahrgangs 1998 und jünger einen Jugend-Ausweis (orange). Teilnehmerausweise sind nur gültig, wenn ein aufgeklebtes Lichtbild, der Vereinsstempel und die Unterschrift des Spielers auf dem Ausweis vorhanden sind. Die SR müssen gem. 34 DBB-SO die Teilnehmerausweise und die Identität der Spieler prüfen und Abweichungen auf der Rückseite des Spielberichtsbogens vermerken. Auch bei Jugendspielen müssen die Teilnehmerausweise kontrolliert werden. In den Bezirksspielrunden (Senioren und Jugend) ist die Vorlage einer TNA Kopie ausreichend (Allg. Ausschreibung BVRP 5.17). Ein fehlender Spielerpass kann bis zur Unterschrift des 1.SR am Ende des Spiels nachgereicht werden. Falls der Pass vor Beginn fehlt, so wird dies wie bisher auf der Rückseite des Spielberichtsbogens vermerkt (Name, Geburtsdatum und Unterschrift des Spielers). Wird der Pass dann im Verlauf des Spiels oder am Ende nachgereicht, so wird dies entsprechend vermerkt und vom 1.SR abgezeichnet. Sofern vor dem Spiel zur Identitätsfeststellung des Spielers kein TNA vorgelegt werden kann, ist dieses ebenfalls auf dem Spielbogen zu vermerken. Eine Unterschrift des Spielers ist in beiden Fällen nicht notwendig. 2. Ausländerregelung Es gibt keine Ausländereinschränkung im Bereich des Basketballverbandes Rheinland-Pfalz (einschl. Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar)! 3. Altersklasseneinteilung Jugend Für die Spielzeit 2017/2018 sind folgende Jahrgangseinteilungen zu beachten: U20 - Jahrgänge 1998/1999 U18 Jahrgänge 2000/2001 U16 Jahrgänge 2002/2003 U14 Jahrgänge 2004/2005 U12 Jahrgänge 2006/2007 U10 Jahrgänge 2008 und jünger 4. Einsatz- und Spielberechtigung von Jugendlichen Jugendliche der Altersklassen U15 bis U20 sind jeweils in ihrer und allen älteren Altersklassen sowie im Rahmen der DBB-Seniorenspielordnung im Seniorenspielbetrieb spielberechtigt. Die Spielberechtigung von U15/U16-Jugendlichen für den Seniorenspielbetrieb ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung nachgewiesen. Jugendliche der Altersklasse U14 sind bis einschließlich der Altersklasse U19 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U18 bzw. U19 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. Jugendliche der Altersklasse U13 sind bis einschließlich der Altersklasse U18 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U17 bzw. U18 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. Jugendliche der Altersklasse U12 sind bis einschließlich der Altersklasse U17 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U16 bzw. U17 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. Jugendliche der Altersklasse U11 sind bis einschließlich der Altersklasse U16 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U15 bzw. U16 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. Jugendliche der Altersklasse U10 sind bis einschließlich der Altersklasse U13 spielberechtigt. Jugendliche der Altersklasse U9 sowie jüngerer Altersklassen sind bis einschließlich der Altersklasse U12 spielberechtigt. Sondergenehmigungen (Überspringen von Altersklassen oder Seniorengenehmigungen) müssen nicht mehr vom Schiedsrichter kontrolliert werden. Die Kontrolle erfolgt durch den Spielleiter anhand der Mannschaftsmeldung. 117

5. Sonderteilnahmeberechtigung von Jugendlichen Auf Antrag beim DBB können Jugendliche eine Sonderteilnahmeberechtigung (Jugend oder Senioren) für einen zweiten Verein erhalten. Der DBB stellt einen zusätzlichen Teilnehmerausweis für den Zweitverein aus. Auf dem Spielberichtsbogen ist dies hinter dem Namen mit STB zu vermerken. 6. Proteste Proteste können nur noch in der ersten Auszeit nach Entstehen des Protestgrundes bzw. nach Ende der jeweiligen Spielperiode angemeldet werden. Der Name der protestierenden Mannschaft, der Protestgrund und der Zeitpunkt der Anmeldung muss protokolliert werden. Der Mannschaftskapitän bestätigt die Protestanmeldung nach Spielende durch seine Unterschrift. Nach Unterzeichnung des Spielberichtes durch den 1. SR ist kein Protest mehr zulässig. 7. Korrektur Spielergebnis Das Spielergebnis wird durch den 1. SR festgestellt und durch seine Unterschrift bestätigt. Hat bis dahin keine Mannschaft protestiert, hat sie das Ergebnis akzeptiert. Es findet keine Korrektur durch die Spielleitung mehr statt. Der Kontrolle des laufenden Ergebnisses kommt daher erhöhte Bedeutung zu. 8. Durchführungsbestimmungen Bei Vereinsansetzungen ist zu beachten, dass in der Landesliga Damen und Bezirksliga Herren zwei Schiedsrichter mit mindestens LS-D Lizenz eingesetzt werden (LS-E nicht erlaubt). In der A- und B- Klasse muss der 1. Schiedsrichter mindestens eine LS-D Lizenz haben. 9. Berichte bei Disqualifikation Der Schiedsrichter muss die Gründe (Bericht) für eine Disqualifikation schriftlich der Spielleitung innerhalb von 48 Stunden mitteilen. Bitte den entsprechenden Bericht in Kopie an den BVRP Schiedsrichterwart und den zuständigen Ansetzer senden. Bei einer Spieldisqualifikation (2 persönliche Fouls bzw. 3 T-Fouls gg. Trainer/Bank oder 2 T-Fouls bzw. 2 U-Fouls gg. Spieler) ist kein Bericht zu verfassen. 10. Schiedsrichtergebühren Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar Herren 28,00 Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar Damen 24,00 Landesligen Herren 22,00 Landesligen Damen 19,00 Ligen auf Bezirksebene 15,00 Oberliga Meisterschaften für Senioren und Jugend 21,00 verkürzte Spielzeit 16,00 BVRP-Meisterschaften für Senioren und Jugend 16,00 verkürzte Spielzeit 14,00 Rheinhessen-Pfalz und Rheinland Meisterschaften Jugend 14,00 verkürzte Spielzeit 11,00 Pokalspiele Maßgebend ist die Liga der Mannschaft, die in der Meisterschaft in der höheren Liga spielt, aber maximal 35,00 Fahrtkosten: Pro Kilometer 0,30 Reisen zwei Schiedsrichter mit einem PKW an, wird 0,35 vergütet. Wobei der zweite Schiedsrichter anteilig an den Fahrtkosten 0,05 pro Kilometer erhält. Bei Bahnreise wird 2. Klasse plus Zuschläge bei Vorlage der Fahrtkarten vergütet. Im innerstädtischen Bereich werden gefahrene Kilometer erstattet, mindestens jedoch 8,00. Anwesenheitsvergütung Bei zwei aufeinander folgenden Spielen sind dem/den Schiedsrichter/n zusätzlich 10,00 zu zahlen. Die Schiedsrichtergebühren sind vor dem Spiel in bar zu zahlen. 118

BVRP-Lehr- und Trainerordnung 1 Die Lehr- und Trainerordnung des Basketballverbandes Rheinland-Pfalz e. V. (BVRP) regelt in Ergänzung zu den Bestimmungen des Deutschen Basketball Bundes e. V. (DBB) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) das Lehr- und Trainerwesen im BVRP. Das Lehrund Trainerwesen untersteht dem/der BVRP-Vizepräsident/in IV. I. Organe und ihre Aufgaben 2 Organe des Lehr- und Trainerwesens sind: a) der/die Vizepräsident/in VI für das Lehr- und Trainerwesen b) die BVRP-Lehr- und Trainerkommission 3 (1) Die Aufgaben des/der Vizepräsident/in IV umfasst die Leitung des Lehr- und Trainerwesens im BVRP sowie die Zusammenarbeit mit dem BVRP - Präsidium und dessen Beauftragten, den Bezirkslehrwarten/innen, dem/der Referent/in für das Lehr- und Trainerwesen im DBB sowie den Lehrwarten/innen der anderen Landesverbände des DBB. (2) Der/die Vizepräsidenten/in VI für das Lehr- und Trainerwesen kann freie Mitarbeiter/innen verpflichten und Einzelaufgaben an diese übertragen. 4 Die BVRP - Lehr- und Trainerkommission unterstützt den/die Vizepräsiden/in VI bei seinen/ihren Aufgaben und berät den Leistungsausschuss in Personal- und Sachfragen im Zuständigkeitsbereich. Diese setzt sich zusammen aus dem/der Vizepräsident/in VI, den Lehrwart/innen der Bezirksverbände sowie dem/der LSB-Leistungstrainer/in. Die BVRP- Lehr- und Trainerkommission wird von dem/der BVRP-Vizepräsidenten/in VI einberufen und geleitet. II. Erteilung von Lizenzen 5 (1) Im Bereich des BVRP sind durch diesen folgende Trainerqualifikationen zu erlangen, über die Prüfungsbescheinigungen bzw. Lizenzen erteilt werden: a) BVRP-Trainer- Assistent: diese Basisqualifikation dient zum Einstieg in die Trainertätigkeit. Die Ausbildungsdauer beträgt 30 LE b) DBB D-Trainer: als Befähigungsnachweis Jugend- und Anfängermannschaften und Mannschaften im Bereich des Breiten- und Freizeitsports selbständig aufzubauen, zu trainieren und zu betreuen sowie Mannschaften bis zur Bezirksliga zu coachen. Die Ausbildungsdauer beträgt 60 LE c) DBB C-Trainer- Leistungssport: als Befähigungsnachweis Mannschaften im Jugendleistungsbereich und leistungsorientierte Mannschaften selbständig aufzubauen, zu trainieren und zu betreuen, sowie Mannschaften bis zur Oberliga und Jugendleistungsmannschaften zu coachen. Die Ausbildungsdauer beträgt 120 LE (2) Das Absolvieren des DBB-C-Trainerlehrgangs wird als fachliche Ausbildung zur Erlangung des DOSB Trainer-C (Leistungssport) anerkannt. (3) Näheres, insbesondere Durchführungsbestimmungen, Lehrgangsinhalte und Prüfungsverfahren werden in den Richtlinien zu dieser Lehr- und Trainerordnung geregelt. Diese werden durch die BVRP - Lehr- und Trainerkommission beschlossen und sind in den Amtlichen Mitteilungen zu veröffentlichen. 6 (1) Träger (Veranstalter) der Aus- und Fortbildung ist der BVRP. (2) Ausbildungslehrgänge werden bei Bedarf durchgeführt. Fortbildungslehrgänge sollen jährlich angeboten werden. 119

(3) Ausschreibung, Organisation und Leitung der Lehrgänge (Ausrichtung) erfolgen durch die Bezirksverbände des BVRP. Die Ausrichtung von Fortbildungslehrgängen erfolgt durch den BVRP. (4) Die Teilnahme an den Lehrgängen ist gebührenpflichtig. Der Verein haftet für die angemeldeten Lehrgangsteilnehmer und bestätigt schriftlich die Meldung des/der Teilnehmers/in. 7 (1) Über die Zulassung und das Bestehen von Trainerprüfungen sowie die Erteilung von Bescheinigungen und Lizenzen entscheidet jeweils eine Prüfungskommission. (2) Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus dem/der BVRP - Referenten/in oder Beauftrage/r als Vorsitzende/r sowie zwei Mitgliedern, die mindestens im Besitz der DBB-B- Lizenz sind. Über Ausnahmeregelungen entscheidet die BVRP - Lehr- und Trainerkommission. (3) Entscheidungen von Prüfungskommissionen sind endgültig. (4) Nach erfolgreichem Abschluss eines Prüfungslehrganges wird dem/der Trainer/in eine Bescheinigung über die erworbene Qualifikation erteilt. 8 (1) Auf Antrag wird einem Mitglied eines dem BVRP angeschlossenen Vereins von dem/der Vizepräsidenten/in VI eine entsprechende Lizenz als Trainerausweis erteilt. (2) Die Gültigkeit einer C-Lizenz und D-Lizenz beträgt vier Jahre. Die Gültigkeit einer erteilten Lizenz beginnt mit dem Tag der Erteilung und endet am 31. Dezember des der Prüfung folgenden vierten Jahres. Trainerlizenzen müssen innerhalb eines Kalenderjahres nach dem Datum der Prüfung beantragt werden. Danach wird die Erteilung von einer mündlichen Prüfung abhängig gemacht. (3) D- und C-Lizenzen können auf dem Weg von Sonderregelungen erteilt werden. Näheres wird durch eine Richtlinie zu dieser Lehr- und Trainerordnung geregelt. Diese Richtlinie wird von der BVRP - Lehr- und Trainerkommission beschlossen und ist in den Amtlichen Mitteilungen zu veröffentlichen. (4) Vor der Einführung der BVRP LTO erworbene D- und C-Lizenzen (Altlizenzen) bleiben gültig. (5) Der/die Vizepräsident/in VI führt ein Verzeichnis der erteilten Lizenzen. III. Verlängerung von Lizenzen 9 Jede/r lizenzierte Trainer/in im Bereich des BVRP ist verpflichtet an Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. 10 (1) Erteilte C- und D-Lizenzen werden durch den/die Vizepräsidenten/in VI jeweils um vier Jahre verlängert. Voraussetzung dazu ist die Teilnahme an einer offiziell vom BVRP und/oder vom DBB anerkannten Fortbildungsveranstaltung während der Gültigkeitsdauer der Lizenz. Entsprechende Fortbildungsveranstaltungen müssen vor Lehrgangsbeginn von der DBB Lehrund Trainerkommission und oder von dem/der BVRP Vizepräsident/in VI vor Lehrgangsbeginn anerkannt werden. (2) Die Verlängerung wird auf dem Ausweis vermerkt. (3) Die Verlängerung endet am 31. Dezember des auf die letzte Verlängerung folgenden vierten Jahres. 120

11 Erfolgt innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenz keine Fortbildung, so ruht die Lizenz, der Ausweis wird ungültig. Im Zeitraum von vier Jahren nach dem Gültigkeitsdatum der Lizenz kann durch Absolvieren von zwei anerkannten Fortbildungslehrgängen diese Lizenz reaktiviert werden. Nach diesen Zeiträumen erhöht sich die Anzahl der zu besuchenden Fortbildungslehrgänge entsprechend. Über Ausnahmen entscheidet die BVRP- Lehr- und Trainerkommission. 12 Näheres wird durch die Richtlinie zu dieser Lehr- und Trainerordnung geregelt. IV. Sportdisziplin 13 Die Tätigkeit eines/r Trainers/in als Betreuer/in in einem Spiel (Coach) gehört zum Spielbetrieb. 14 Zuständig bei Verstößen gegen die Sportdisziplin im Rahmen des Spielbetriebes ist die jeweilige Spielleitung. 15 (1) Ein als Spieler oder Schiedsrichter gesperrter Lizenzinhaber ist während der Sperre auch als Trainer im Spielbetrieb suspendiert. Die Sperre ist von der aussprechenden Stelle dem/der Vizepräsidenten/in VI mitzuteilen. (2) Bei der Suspendierung eines Lizenzinhabers ist die Lizenz bei dem Vizepräsidenten/in VI oder dem/der zuständigen Bezirkslehrwart/in zu hinterlegen. 16 Einem Trainer kann die Lizenz entzogen werden, wenn er in schwerwiegender Weise schuldhaft gegen die Satzung oder Ordnungen des BVRP verstößt oder seine Stellung missbraucht. Hierüber entscheidet der BVRP-Präsidium auf Antrag des/der Vizepräsidenten/in VI. V. Änderung der Lehr- und Trainerordnung 17 Die BVRP - Lehr- und Trainerordnung kann durch einfache Mehrheit vom Verbandstag geändert werden. VI. Inkrafttreten 18 Diese Lehr- und Trainerordnung tritt mit ihrer Annahme durch den Verbandstag des BVRP am 19. Juni 2016 in Maxdorf in Kraft. 121

Richtlinien zur BVRP Lehr- und Trainerordnung Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen Teil I Ausbildung von DBB Trainer/innen und DOSB Trainern/innen C 1. Allgemeines 2. Übersicht 3. Aufbau der Ausbildung 3.1 Theorieausbildung 3.2 Praxisausbildung 4. Basislehrgang 4.1 Veranstalter und Ausrichter 4.2 Umfang 4.3 Lehrgangsziel 4.4 Zugangsvoraussetzungen 4.5 Lehrgangsinhalte 4.6 Lehrkräfte 5. Grundlehrgang 5.1 Veranstalter und Ausrichter 5.2 Umfang 5.3 Lehrgangsziel 5.4 Zugangsvoraussetzungen 5.5 Lehrgangsinhalte 5.6 Lehrkräfte 5.7 Prüfung 6. Aufbaulehrgang 6.1 Veranstalter und Ausrichter 6.2 Umfang 6.3 Lehrgangsziel 6.4 Zugangsvoraussetzungen 6.5 Lehrgangsinhalte 6.6 Lehrkräfte 6.7 Prüfung 6.8 Bewertung der Prüfungsleistungen 6.9 Bestehen der Prüfung Teil II - Sonderregelungen zum Erwerb von Trainerlizenzen 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Ausländische Trainerlizenzen 3. Diplomsportlehrer/innen 4. Trainer/innen mit langjähriger Praxis und Spitzenspieler/innen 5. Antragsverfahren Teil I Ausbildung von DBB Trainern/innen und DOSB Trainern/innen C 1. Allgemeines Grundlagen der Richtlinien für die Ausbildung von DBB Trainer/innen und DOSB Trainer/innen im Basketballverband Rheinland-Pfalz (BVRP) sind die Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), die Satzungen und Ordnungen des Deutschen Basketball Bundes (DBB) und des BVRP sowie die Richtlinien für die Ausbildung und Prüfung von Trainern im DBB in der jeweils gültigen Fassung. 122

2. Übersicht Lizenz Lizenz Theori Praxis Prüfung Gesamt e Basis Trainer-Assistent 15 15 Theorie 30 Grundlehr -gang DBB D-Lizenz (Basis+Grundlehrgang 10 20 Demo+ Theorie 30 (60) Aufbauleh r- gang ) DBB C-Lizenz Leistungs-sport + DOSB C-Trainer Leistungssport (Basis+Grundehrgang + Aufbaulehrgang) 3. Aufbau der Ausbildung 20 40 Demo+ Theorie+ Lehrprob e 60 (120) 3.1 Theorieausbildung EINHEITEN THEMENBEREICHE Basislehrgang Grundlehrgang Aufbaulehrgang Trainings- und Bewegungslehre 1 3 6 Einführung in die Trainingslehre-und 1 2 Bewegungslehre Biologische Grundlagen des Trainings 2 Planung des Trainingsprozesses 2 Technik- und Koordinationstraining 3 Sportbiologie und Sportmedizin 2 2 Sportverletzungen und Erste Hilfe 2 1 Physiotherapie, Prophylaxe, Rehabilitation 1 Sportpsychologie 1 1 5 Grundsätze des Coaching 1 2 Mannschaftsführung 1 1 Kommunikationsgrundlagen, 2 Eindruckssteuerung Pädagogik, Methodik und Didaktik 7 5 2 Pädagogische Grundsätze des Lernens und 2 Lehrens Trainingsplanung 3 3 Methodische Grundsätze des Trainings 2 Prinzipien der Spielschulung 2 2 Sportorganisation und aktuelle Themen 4 1 5 Struktur des Sports in Deutschland 1 (DOSB,DBB,LV) Regelkunde, aktuelle Themen des Regelwerks 1 2 Rechtsfragen, Organisation, wirtschaftliche 2 1 Aspekte Aktuelle Themen des Sports, z.b. Bekämpfung 1 1 des Dopings Leistungssportkonzeption, Talentsichtung 1 Theorieinhalte Gesamt 15 10 20 123

3.2 Praxisausbildung und Methodik EINHEITEN THEMENBEREICHE Basis- Grund- Aufbaulehrgang lehrgang lehrgang Individualtechnik und taktik 9 17 15 Verteidigungsbeinarbeit 1 1 5 Verteidigen von Standardsituationen (incl. 2 Positionsspezifische Verteidigung 2 Ballhandling, Dribbling, Stoppen, Pivotieren 2 4 Passen, Fangen, und Fintieren 2 4 Werfen und Fintieren 4 4 Positionsspezifische Technik und Taktik 6 Beinarbeit und Befreiungsbewegungen 2 2 Gruppentaktik 2 2 10 Blockbekämpfung 2 Helfen und Doppeln 2 Transitionverteidigung 2 Direkte und indirekte Blocks 2 Two-man-game 2 Transitionangriff (Schnellangriff) 2 2 Mannschaftstaktik 6 Prinzipien der Mann-Mann-Verteidigung 1 Prinzipien der Ball-Raum-Verteidigung 1 Prinzipien der Pressverteidigung 1 Prinzipien gegen Mann-Mann-Verteidigung 1 Prinzipien gegen Ball-Raum-Verteidigung 1 Prinzipien gegen Pressverteidigung 1 Spezielle Themen 4 1 9 Aufwärmen, Stretching, Cool-down 2 Laufschule, Körperstabilisierung 1 Aktuelle Themen des Sports 1 1 7 Konditions- und Koordinationsschulung 2 Praxisinhalte Gesamt : 15 20 40 4. Basislehrgang (Trainerassistent) 4.1 Veranstalter und Ausrichter Bezirksverbände des BVRP 4.2 Umfang Basislehrgang 30 LE 4.3 Lehrgangsziel BVRP-Trainerassistent 4.4 Zugangsvoraussetzungen - Mitgliedschaft in einem Verein des BVRP (Ausnahmen sind nach Absprache möglich) - Mindestalter 15 Jahre 124

4.5 Lehrgangsinhalte Themenbereiche Theorie Trainings- und Bewegungslehre Sportbiologie und Sportmedizin Pädagogik, Methodik und Didaktik Sportpsychologie Sportorganisation Gesamt: Themenbereiche Praxis Individualtechnik und -taktik Gruppentaktik Spezielle Themen Gesamt: 01 LE 02 LE 07 LE 01 LE 04 LE 09 LE 02 LE 04 LE 15 LE 15 LE 4.6 Lehrkräfte Referenten/innen, die mindestens im Besitz einer gültigen DBB B-Lizenz sind und für das jeweilige Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten/innen. 5. Grundlehrgang (DBB-D Trainer-Lehrgang) 5.1 Veranstalter und Ausrichter Bezirksverbände des BVRP 5.2 Umfang Grundlehrgang 30 LE 5.3 Lehrgangsziel DBB D-Lizenz 5.4 Zugangsvoraussetzungen - Teilnahmebestätigung des Basislehrganges - Mitgliedschaft in einem Verein des BVRP (Ausnahmen sind nach Absprache möglich) - Mindestalter 16 Jahre 5.5 Lehrgangsinhalte Themenbereiche Theorie Trainings- und Bewegungslehre Sportpsychologie Pädagogik, Methodik und Didaktik Sportorganisation Gesamt: Themenbereiche Praxis Individualtechnik und -taktik Gruppentaktik Spezielle Themen Gesamt: 03 LE 01 LE 05 LE 01 LE 17 LE 02 LE 01 LE 10 LE 20 LE 5.6 Lehrkräfte Referenten/innen, die mindestens im Besitz einer gültigen DBB B-Lizenz sind und für das jeweilige Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten/innen. Über Ausnahmen entscheidet die BVRP - Lehr- und Trainerkommission. 125

5.7 Prüfung: Zulassung zur Prüfung, Zur Prüfung wird zugelassen, wer alle Ausbildungsveranstaltungen vollständig absolviert hat. Prüfungskommission Die Prüfungskommission besteht aus dem/der Referenten/in für das Lehr- und Trainerwesen oder Beauftragte/n als Vorsitzende/r sowie zwei Prüfer/innen, die mindestens im Besitz der DBB B-Lizenz sind. Prüfungsbereiche Die D-Trainerprüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch. Bestehen der Prüfung Die D-Trainerprüfung ist bestanden, wenn dem Prüfling die Sach- und Fachkompetenz bescheinigt wird. Bleibt ein Kandidat der Prüfung unentschuldigt fern, so hat er diese nicht bestanden. Im Falle einer Erkrankung kann von der Prüfungskommission die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt werden. Die Prüfung kann innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Wird die Prüfung zweimal nicht bestanden, ist die D-Trainerprüfung endgültig nicht bestanden. 6. Aufbaulehrgang (C-Trainer-Lehrgang) 6.1 Veranstalter und Ausrichter Bezirksverbände des BVRP 6.2 Umfang Aufbaulehrgang 60 LE 6.3 Lehrgangsziel DBB C-Lizenz Leistungssport und DOSB Trainer C Leistungssport 6.4 Zugangsvoraussetzungen - Mitgliedschaft in einem Verein des BVRP (Ausnahmen sind nach Absprache möglich) - Mindestalter 16 Jahre - 2 Jahre Trainertätigkeit (Nachweis erforderlich) - Zulassung durch die Prüfungskommission eines Grundlehrganges (D-Trainerlehrgang) 6.5 Lehrgangsinhalte Themenbereiche Theorie Trainings- und Bewegungslehre Sportbiologie und Sportmedizin Sportpsychologie Pädagogik, Methodik und Didaktik Sportorganisation Gesamt: Themenbereiche Praxis Individualtechnik und -taktik Gruppentaktik Mannschaftstaktik Spezielle Themen Gesamt: 06 LE 02 LE 05 LE 02 LE 05 LE 15 LE 10 LE 06 LE 09 LE 20 LE 40 LE 126

6.6 Lehrkräfte Referenten/innen, die mindestens im Besitz einer gültigen DBB-B-Lizenz sind und für das jeweilige Themengebiet besonders ausgewiesene Spezialisten/innen. Über Ausnahmen entscheidet die BVRP - Lehr- und Trainerkommission. 6.7 Prüfung 6.7.1 Zulassung zur Prüfung Zur Prüfung wird zugelassen, wer alle Ausbildungsveranstaltungen und -abschnitte vollständig absolviert hat. 6.7.2 Prüfungskommission Die Prüfungskommission besteht aus dem/der BVRP - Referenten/in oder Beauftragte/n als Vorsitzende/r sowie zwei Prüfer(n)/innen, die mindestens im Besitz der DBB B-Lizenz sind. 6.7.3 Prüfungsbereiche Die C-Trainerprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Theorieprüfung - schriftlicher Test - mündlicher Test bei Bedarf Praxisprüfung -Lehrprobe Ausarbeitung für 45 Minuten Dauer der Prüfung ca. 20 Minuten Demonstrationsprüfung - Fertigkeitstest 6.8 Bewertung der Prüfungsleistungen Die Leistungen in den einzelnen Prüfungsabschnitten werden mit + (entspricht voll den Anforderungen) 0 (vorhandene Mängel können noch toleriert werden) (entspricht nicht den Anforderungen) bewertet. Die wesentlichen Grundlagen der Beurteilung werden in einem Bewertungsbogen festgehalten. 6.9 Bestehen der Prüfung Die C-Trainerprüfung ist bestanden, wenn die Theorieprüfung und die praktische Prüfung bestanden wurden. Notenausgleich ist weder innerhalb der Prüfungsteile noch zwischen den Prüfungsteilen möglich. Die Lehrprobe ist bestanden, wenn von den Kriterien Sachkompetenz, Methodischer Aufbau, Demonstrationsfähigkeit, Fehler erkennen und korrigieren keines mit " " bewertet wurde. Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn diese insgesamt nicht mit " " bewertet wurde. Eine Befürwortung für die Ausbildung zum DBB B-Trainer durch den/die BVRP-Referneten/in erfolgt nur, wenn die Theorie- und Praxisprüfung jeweils mit "+" und die Demonstrationsprüfung insgesamt mit bestanden wurde. Bleibt ein Kandidat einem Prüfungsteil unentschuldigt fern, so hat er diesen nicht bestanden. Im Falle einer Erkrankung kann von der Prüfungskommission die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt werden. Bei der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel wird dieser Prüfungsteil als "nicht bestanden" gewertet. In besonders schweren Fällen kann der Kandidat von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Wird ein Prüfungsteil zweimal nicht bestanden, ist die C-Trainerprüfung endgültig nicht bestanden. 127

Teil II Sonderregelungen zum Erwerb von Trainerlizenzen 1. Allgemeine Bestimmungen Auf Antrag können Bewerber(n)/innen für eine DBB C- oder D-Trainerlizenz Sonderregelungen beim Lizenzerwerb eingeräumt werden. Der/die Bewerber/in hat den Nachweis zu erbringen, dass er außerhalb des Ausbildungssystems des BVRP bzw. DBB vergleichbare Qualifikationen erworben hat. In Frage kommen insbesondere: - Inhaber/innen ausländischer Lizenzen - Diplomsportlehrer/innen - Trainer/innen mit langjähriger Praxis - Spitzenspieler/innen. Als Sonderregelungen kommen in Betracht: a) Verkürzung der Ausbildungszeit b) direkte Zulassung zur Prüfung c) Einladung zu einer Lehrprobe d) Lizenzerteilung. 2. Ausländische Trainerlizenzen Inhaber/innen ausländischer Trainerlizenzen haben einen vollständigen Nachweis der absolvierten Ausbildungsgänge und erworbener Qualifikationen zu erbringen. Die Unterlagen sind bei Bedarf in einer von einem Dolmetscher übersetzten Version vorzulegen. Zum Erwerb der DBB C-Trainerlizenz kann nur ein Ausbildungsgang der mindestens dritthöchsten Stufe des jeweiligen Heimatverbandes als Grundlage dienen. 3. Diplomsportlehrer/innen Auf Antrag können Diplomsportlehrer/innen mit Hauptfach Basketball bei DBB-lizenzierten Dozenten die DBB C-Trainerlizenz erhalten, sofern sie mindestens ein Jahr bei einem Verein im BVRP Bereich tätig sind. Ebenfalls auf Antrag können Sportlehrer/innen mit Schwerpunktfach Basketball die DBB D- Trainerlizenz erhalten, sofern sie mindestens ein Jahr bei einem Verein im BVRP Bereich tätig sind. 4. Trainer/innen mit langjähriger Praxis und Spitzenspieler/innen Trainer/innen mit langjähriger Praxis und Spitzenspieler(n)/innen kann auf Antrag eine DBB C- oder D-Trainerlizenz erteilt werden. 5. Antragsverfahren Bewerber/innen für eine DBB C- oder D-Trainerlizenz haben die vollständigen Unterlagen, insbesondere Qualifikationen, Fortbildungsnachweise, Tätigkeitsnachweise, einschließlich der Stellungnahme eines Vereins im BVRP Bereich bei dem/der Referenten/in für das Lehr- und Trainerwesen im BVRP einzureichen. Bei ausländischen Trainer/innen und Diplomsportlehrer/innen entscheidet über die Zulassung zu einer Sonderregelung der/die Referent/in für das Lehr- und Trainerwesen in Zusammenarbeit mit der BVRP-Lehr- und Trainerkommission. Bei Trainer(n)/innen mit langjähriger Praxis und Spitzenspielern/innen entscheidet über die Zulassung zu einer Sonderregelung die BVRP-Lehr- und Trainerkommission. 128

BVRP-Jugendordnung 1 Die Jugendordnung des Basketballverbandes Rheinland-Pfalz (BVRP) regelt die Zuständigkeit und Organisation der Jugend und ergänzt die DBB- Jugendordnung für den Bereich des BVRP. Aufgabe und Zweck der Basketballjugend Rheinland-Pfalz (BJRP) ist die Förderung des Basketballspiels für Jugendliche. 2 Angehörige der BVRP sind alle männlichen und weiblichen Jugendlichen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, die einem Verein des BVRP angehören, sowie alle Erwachsenen, die im Rahmen der Jugendarbeit des BVRP eine Funktion ausüben. 3 Die BVRP verwaltet sich selbständig unter Beachtung der einschlägigen Satzungen und Ordnungen des DBB und BVRP. 4 Die Organe der BJRP sind: a) der BVRP-Jugendtag (JT) b) der BVRP-Jugendausschuss (JA) 5 Der Jugendtag ist vom BVRP- Vizepräsidenten/in III (Jugendsport) oder einem hierfür Beauftragten mindestens vier Wochen vorher schriftlich unter Angabe von der Tagesordnung, des Ortes, der Zeit und einer Frist, binnen derer Anträge gestellt werden können, einzuberufen. Der Jugendtag tritt alle zwei Jahre zusammen (in den Jahren mit gerader Zahl) und findet am gleichen Tag und Ort wie der Verbandstag des BVRP statt. Vereine, die mit Jugendmannschaften am Spielbetrieb teilnehmen (Saison nach dem Jugendtag) oder teilgenommen haben (Saison vor dem Jugendtag) und nicht beim Jugendtag anwesend sind, werden mit einer Ordnungsstrafe gemäß Strafenkatalog belegt. Die anfallenden Gelder sind ausschließlich für den Jugendbereich bestimmt. 6 Die Leitung des JT obliegt dem Vizepräsidenten/in III. Teilnehmer des JT sind die Delegierten der Bezirke und Vereine. Ihre Anzahl richtet sich nach der Satzung des BVRP. Der Vorstand des BVRP ist zum JT einzuladen. Seine Vertreter haben beratende Stimme. 7 Die Aufgaben des Jugendtages sind: a) Entgegennahme der Tätigkeitsberichte b) Entlastung und Neuwahl des Vizepräsidenten/in III c) Behandlung von Anträgen d) Planung der Jugendarbeit e) Festlegung des Austragungsmodus der Jugendmeisterschaften, Pokalspiele etc. 8 Stimm- und Antragsrecht, Beschlussfähigkeit: 1. Stimm- und antragsberechtigt sind nur die bevollmächtigten Vertreter der Bezirksverbände und der Vereine sowie der Jugendwart. Letzter hat bei Wahlen kein Stimmrecht. 2. Jeder Verein hat eine Grundstimme. Darüber hinaus erhält jeder Verein folgende zusätzliche Stimmen, die sich nach den, vom DBB gemeldeten Jugend-Teilnehmerausweisen (bis U20) zum Stichtag 31. Dezember des vergangenen Jahres richten: a) 0 30 abgenommene Teilnehmerausweise = 0 Stimmen b) 31-60 = 1 Stimmen c) 61-100 = 2 Stimmen d) 101-200 = 3 Stimmen e) 201-300 = 4 Stimmen f) 301-400 = 5 Stimmen g) 401-500 = 6 Stimmen 129

Die auf eine Spielgemeinschaft (SG) entfallenden Stimmen werden auf die SG-Vereine aufgeteilt. Der SG-Verantwortliche teilt dem BVRP drei Wochen vor dem Verbandstag mit, wie die SG-Stimmen auf die SG-Vereine verteilt werden. 3. Die Bezirksvertreter und der Vizepräsidenten/in III haben je eine Stimme. Sie können keinen Verein vertreten. 4. Jeder Vereinsvertreter kann nur einen Verein vertreten. Die Berechtigung ist nachzuweisen. 5. Die Stimmen sind geschlossen abzugeben. Stimmübertragung ist unzulässig. 6. Beschlussfähigkeit ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden Stimmen gegeben. 7. Der Jugendtag entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen. Die Anerkennung der Dringlichkeit eines Antrages bedarf der Zweidrittelmehrheit. 9 An der Spitze der BJRP steht der Jugendausschuss unter Vorsitz des Vizepräsidenten/in III. Dem Jugendausschuss obliegt die Behandlung aller Fragen der Jugendarbeit in Führungnahme mit den anderen Gremien des BVRP. 10 Der Jugendausschuss des BVRP besteht aus folgenden Personen: a) dem Vizepräsidenten/in III als Vorsitzenden b) den Jugendwarten der Bezirke Rheinland, Pfalz und Rheinhessen c) dem Referenten für Schulsport d) dem Vizepräsidenten/in I für Leistungssport e) Referenten für Mini-Basketball f) dem Landesleistungstrainer Die Wahl des Vizepräsidenten/in III erfolgt im Abstand von vier Jahren auf dem BVRP- Jugendtag. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den BVRP- Verbandstag. 11 Jeder Bezirksverband und Kreis (Koblenz/Trier) des BVRP muss einen Jugendwart/in wählen. 12 Für den Spielbetrieb der Jugend (Altersklasseneinteilung, Spielzeit, Jugendtreffen sowie Strafen und Sperren) gelten die einschlägigen Ordnungen des DBB und BVRP. 13 Änderungen der Jugendordnung sind nur auf Beschluss des Jugendtages und mit Zustimmung des Verbandstages möglich. Werden die Jugendordnung oder einzelne Teile dieser Ordnung vom Verbandstag abgelehnt, so ist vom Jugendtag zum nächsten Verbandstag eine neue Jugendordnung vorzulegen. Beschlossen auf dem BVRP-Verbandstag am 06. Juli 2014 in Trier 130

BVRP-Geschäfts- und Verwaltungsordnung 1 Allgemeines Die Geschäfts- und Verwaltungsordnung des Basketballverbandes Rheinland-Pfalz (BVRP) regelt die Organisation, Arbeit und Verwaltung des BVRP, seiner Organe, Kommissionen, Ausschüsse und Gremien. Verbandstag 2 Teilnehmer 1. Teilnehmer sind die Vertreter der Mitglieder, die Mitglieder des Präsidiums, die Kassenprüfer/innen und die Mitglieder des Rechtsausschusses. 2. Mitgliedsvereine, die am offiziellen Spielbetrieb der abgelaufenen und der kommenden Saison teilnehmen sind verpflichtet am Verbandstag des BVRP teilzunehmen, Bei Nichtteilnahme kommen die Bestimmungen des Strafenkataloges zur Anwendung. 3. Bei Abstimmungen haben die Kassenprüfer/innen und die Mitglieder des Rechtsausschusses in dieser Funktion kein Stimmrecht. 4. Sämtliche Teilnehmer sind listenmäßig zu erfassen. 3 Leitung und Tagesordnung 1. Der/die Präsident/in oder einer/e der Vizepräsidenten/innen leitet den Verbandstag. 2. Der/die Versammlungsleiter/in hat alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlichen Befugnisse, wie Unterbrechung oder Aufhebung der Tagung, Rüge, Entzug des Rederechtes oder Ausschluss von Teilnehmern. 3. Die Tagesordnung des ordentlichen Verbandstages umfasst u. a. folgende Punkte: Eröffnung des Verbandstages, Begrüßung und Ehrungen, Übergabe der Meisterurkunden Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Stimmrechte Annahme der Tagesordnung Feststellung der Genehmigung des Protokolls des letzten Verbandstages Bericht der Kassenprüfer/innen Aussprache zu den Berichten Genehmigung der Jahresrechnungen Entlastung des Präsidiums Wahlen Bestätigung des/der vom Jugendtag gewählten Ressortleiters/in III und den gefassten Beschlüssen Genehmigung der Haushaltspläne Satzungsänderungen Beschlussfassung über eingebrachte Anträge Feststellung des nächsten Tagungsortes Abschluss des Verbandstages 4. Der Verbandstag kann eine andere Reihenfolge der Tagesordnung beschließen. 4 Redeordnung 1. Zu jedem Tagesordnungspunkt ist zunächst dem Berichterstatter oder Antragsteller, danach den Teilnehmern in der Reihenfolge der Meldungen das Wort zu erteilen. 2. Der Versammlungsleiter darf jederzeit das Wort ergreifen. 3. Berichterstatter oder Antragsteller haben das Recht auf ein Schlusswort vor der Abstimmung oder dem Abschluss eines Tagesordnungspunktes. 4. Alle Redner haben ihre Ausführungen streng zur Sache zu halten. Beleidigungen und unsachliche Ausführungen sind zu unterlassen 131

5 Präsidium Die grundsätzliche Aufgabenverteilung und Vertretungsbefugnis ergibt sich aus 11 der Satzung 6 Aufgaben des Präsidiums 1. Präsident/in Dem/der Präsident/in obliegt die Führung des Verbandes. Er/Sie übt die Dienstaufsicht über die hauptamtlichen Mitarbeiter aus. Er/Sie leitet Präsidiumssitzungen und den Verbandsbeirat, koordiniert die Arbeit der einzelnen Ressorts und beruft Präsidiums- und Beiratssitzungen ein. Er/Sie kann alle Ausschüsse und Kommissionen bei Bedarf anstelle deren Vorsitzenden einberufen. Er/Sie ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit. 2. Vizepräsident/in I Er/sie führt den Leistungsausschuss und erstellt die Abrechnungsunterlagen für den LSB. Er/sie ist für die Koordinierung der Zusammenarbeit der Leistungstrainer mit den Leistungszentren und den Regionalstützpunkten zuständig, organisiert Sichtungen der Nachwuchsspieler sowie die Lehrgänge und Turnierteilnahmen der Jugendauswahlmannschaften. 3. Vizepräsident/in II Er/sie ist verantwortlich für den gesamten Seniorenspielbetrieb im BVRP. Soweit diese Aufgaben auf die Bezirksverbände delegiert sind und von diesen nicht wahrgenommen werden, ist er/sie auch für die Organisation dieses Spielbetriebes zuständig. Er/sie setzt die Spielleiter ein und leitet die Sportausschuss- und Spielleitertagung. 4. Vizepräsident/in III Er/sie ist für die Organisation des gesamten Jugendspielbetriebes im BVRP verantwortlich. Soweit diese Aufgaben auf die Bezirksverbände delegiert sind und von diesen nicht wahrgenommen werden, ist er/sie auch für die Organisation dieses Spielbetriebes zuständig. Er/sie ist für die Vergabe und die Durchführung der Landesmeisterschaften zuständig, vertritt die Jugend des BVRP, leitet den Jugendtag und den Jugendausschuss. Er/sie ist zuständig für den Breitensport und die Miniarbeit. 5. Vizepräsident/in IV Er/sie wickelt die Finanzgeschäfte des BVRP ab, ist zuständig für Steuern und Versicherungen und erstellt die Haushaltspläne. 6. Vizepräsident/in V Er/sie ist verantwortlich für das gesamte Schiedsrichterwesen im BVRP. Soweit diese Aufgaben auf die Bezirksverbände delegiert sind und von diesen nicht wahrgenommen werden, ist er/sie auch für die Organisation dieses Schiedsrichterwesen zuständig. Er/sie ist Vorsitzende/r der BVRP. Schiedsrichterkommission und beruft den BVRP-Schiedsrichtereinsatzleiter sowie die Mitglieder des BVRP Schiedsrichterlehrstab. 7. Vizepräsident/in VI Er/sie ist verantwortlich für das gesamte Lehr- und Trainerwesen im BVRP, er ist Vorsitzender der Lehr- und Trainerkommission. Zusätzlich ist er zuständig für alle Maßnahmen den Schulsport betreffend. 132

7 Arbeitsweise 1. Das Präsidium tagt in der Regel wenigstens zweimal jährlich. Zu den Sitzungen werden die Bezirksvorsitzenden mit beratender Stimme eingeladen, wenn die Interessender Bezirke bei den Beratungen des Präsidiums berührt werden. Es ist dabei sicher zu stellen, daß alle 3 Bezirke vertreten sind. Eine Sitzung sollte rechtzeitig vor dem Verbandstag/Verbandsbeirat stattfinden. 2. Auf Antrag eines Bezirksvorsitzenden muss eine Sitzung des Verbandsbeirates einberufen werden. Diese muss innerhalb von sechs Wochen abgehalten werden. 8 Ausschüsse 1. Das Präsidium kann für besondere Aufgaben Beauftragte benennen. 2. Folgende Ausschüsse sind zu berufen und stehen unter der Leitung des/der jeweiligen Präsidiumsmitgliedes. Sportausschuss Leistungsausschuss Jugendausschuss Schiedsrichterkommission Lehr- und Trainerkommission 3. Weitere Ausschüsse können vom Präsidiums eingesetzt werden. Die Mitglieder werden vom Präsidiums berufen. 9 Sitzungen 1. Der/die Präsident/in erstellt in Zusammenarbeit mit der BVRP-Geschäftsstelle die Tagesordnung. Die Mitglieder des Präsidiums können dazu Vorschläge unterbreiten. 2. Alle Sitzungen sind nichtöffentlich. 10 Berichte zum Verbandstag Die Berichte der Präsidiumsmitglieder zum Verbandstag sind rechtzeitig und schriftlich der BVRP- Geschäftsstelle vorzulegen. Ausschüsse 11 Sportausschuss 1. Der Sportausschuss setzt sich zusammen aus dem/der Vizepräsident/in II (Vorsitzender), dem/der Vizepräsidenten/in III, je einem/r Vertreter/in der Bezirke, den BVRP- Seniorenspielleitern/innen und dem/der Referenten/in für das Schiedsrichterwesen. 2. Aufgaben des Sportausschusses Planung der BVRP-Sportorganisation und des Spielbetriebes Allgemeine Ausschreibung und Rahmenterminplanung des BVRP und seiner Untergliederungen Ausschreibungen zu den Senioren-Wettbewerben bei den Damen und Herren Fortschreibung der Spielordnung nach Gesichtspunkten der Sportorganisation und des Spielbetriebes sowie Anpassungen an DBB-Regelungen Interessenvertretung des BVRP- Spielleiter. 12 Leistungsausschuss 1. Der Leistungsausschuss setzt sich zusammen aus dem/der Vizepräsidenten/in I (Vorsitzender), dem/der Vizepräsidenten/in II, dem/der Vizepräsidenten/in III, 2. dem/der Leistungstrainer/in, den Regionaltrainern/innen und Stützpunkttrainern/innen. 133

3. Aufgaben des Leistungsausschusses Planung von Leistungsmaßnahmen zur weiteren Entwicklung des Jugendleistungssportes im BVRP Einsatz von Honorartrainern der Auswahlmannschaften weiblich/männlich, sowie der BVRP-Regionaltrainer Festlegung von Sichtungen der Nachwuchsspieler/innen sowie der Lehrgänge Turnierteilnahme der Jugendauswahlmannschaften Fortschreibung der BVRP-Leistungskonzeption 13 Jugendausschuss 1. Der Jugendausschuss setzt sich zusammen aus dem/der Vizepräsidenten/in III (Vorsitzender), dem/der Vizepräsidenten/in I je einem/r Vertreter/in der Bezirke, dem/der Referenten/in für den Schulsport, dem/der Referenten/in für Minibasektball und dem/der Leistungstrainer/in 2. Aufgaben des Jugendausschusses Verantwortlich für die Terminplanung des BVRP Jugendbereichs Gesamte Organisation des Jugendspielbetriebes im BVRP in Abstimmung mit den BVRP- Untergliederungen Fortschreibung der Spielordnung nach den Gesichtspunkten des Jugendspielbetriebes, sowie Anpassungen an DBB-Regelungen. Abstimmung mit dem BVRP-Sportausschuss Koordinierung von Maßnahmen des BVRP-Mini-Bereiches und seiner Untergliederungen 14 Schiedsrichterkommission 1. Die Zusammensetzung der Schiedsrichterkommission und die Aufgaben sind in der BVRP Schiedsrichterordnung geregelt. 15 Lehr- und Trainerkommission 1. Die Lehr- und Trainerkommission setzt sich zusammen aus dem/der Vizepräsidenten/in VI (Vorsitzender) je eine/m Vertreter /in der Bezirke und dem/der Verbandstrainer/in. 2. Aufgaben der Lehr- und Trainerkommission Diese sind in der BVRP- Lehr- und Trainer-Ordnung geregelt. Zusätzlich plant die Lehr- und Trainerkommission sämtliche Aus- und Fortbildungslehrgänge im Bereich des BVRP und seiner Untergliederungen. Vorschriften für die Ausschüsse und Kommissionen 16 Sitzungen 1. Der jeweilige Vorsitzende beruft sein Gremium bei Bedarf ein. Eine Sitzung muss abgehalte werden, wenn dies mindestens die Hälfte der Mitglieder des Gremiums verlangen. 2. Die Gremien tagen in der Regel einmal jährlich. Ausnahmen sind möglich. 3. Die Gremien sind beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß einberufen und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. 4. In Ausnahmefällen können Beschlüsse auch schriftlich oder telefonisch herbeigeführt werden Telefonische Beschlüsse sind von allen Mitgliedern schriftlich nachzuvollziehen. Das Nichterreichen von Mitgliedern des Gremiums ist durch den Vorsitzenden aktenkundig zu machen. Beschlüsse außerhalb von Sitzungen sind unter Vorlage aller Unterlagen bei der nächsten Sitzung des Gremiums zu bestätigen und zu protokollieren. 5. Beschlüsse der Gremien haben die Wirkung von Empfehlungen an das Präsidium, sofern nichts anderes bestimmt wurde. 6. Das Präsidium kann die Hinzuziehung von Sachverständigen zu einzelnen Sitzungen oder Tagesordnungspunkten eines Ausschusses oder einer Kommission zulassen oder anordnen. 134

Verwaltung 17 BVRP Geschäftsstelle 1. Die Verwaltungsarbeit des BVRP obliegt der Geschäftsstelle. Sie ist zur Entgegennahme sämtlicher Korrespondenz, von Anträgen, Berichten und sonstiger an den BVRP gerichteter Post berechtigt. 2. Der/die Leiter/in der Geschäftsstelle ist dem Präsidium gegenüber verantwortlich. 3. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag mit Arbeitsplatzbeschreibung regelt das Weitere. 18 Die Form der Veröffentlichungen der amtlichen Mitteilungen des BVRP regelt das Präsidium. Ende der Geschäfts- und Verwaltungsordnung. Beschlossen auf dem BVRP-Verbandstag 19. Juni 2016 in Maxdorf. 135

BVRP-Satzung 1 Name, Rechtsform, Sitz 1. Der Basketballverband Rheinland-Pfalz e. V. (BVRP) ist der freiwillige Zusammenschluss seiner Bezirksverbände und aller basketballtreibenden Vereine im Lande Rheinland-Pfalz. 2. Der BVRP gliedert sich in Bezirksverbände nach den Sportbünden Rheinland, Rheinhessen und Pfalz. 3. Der BVRP hat seinen Sitz in Koblenz und ist in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck, Aufgaben und Gemeinnützigkeit 1. Dem BVRP obliegt die Pflege, Förderung und Verbreitung des Basketballsports in Rheinland- Pfalz auf der Grundlage des Amateurgedankens. 2. Er ist politisch, rassisch und weltanschaulich neutral. 3. Der BVRP verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist. 4. Der BVRP verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der BVRP ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des BVRP dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des BVRP. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des BVRP fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Pauschale Vergütungen für Arbeits-und Zeitaufwand. Das Präsidium ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Präsidiumsmitglieder werden Aufwendungen erstattet. Die Zahlung einer angemessenen pauschalen Aufwandserstattung und einer angemessenen Vergütung für ihren Arbeits-und Zeitaufwand ist zulässig. Das Präsidium kann unter Beachtung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben die vorgenannten Vergütungen beschließen. 6. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch, soweit diese nicht durch die Satzung und die Ordnungen des BVRP oder durch Beschlüsse des Verbandstages den Bezirksverbänden übertragen sind: a) die Interessenvertretung seiner Mitglieder nach außen, gegenüber dem Landessportbund Rheinland-Pfalz e.v. und dem Deutschen Basketball Bund e.v. (DBB), b) die Regelung und Organisation des Spielbetriebes innerhalb des Verbandsgebietes sowie die Bildung von Spielgemeinschaften mit anderen Landesverbänden zur Durchführung von gemeinsamen Spielrunden. c) die Aus- und Fortbildung von Trainern, Schiedsrichtern, a. die Förderung des Leistungssports, b. die Förderung des Breiten- und Freizeitsports, c. die Förderung des Jugend- und Schulsports unter besonderer Berücksichtigung jugendpflegerischer Arbeit. d) Die Pflege und Förderung des Ehrenamtes. e) Der BVRP hat das Recht, für seine Veranstaltungen mit den verschiedenen Medienanstalten Verträge über die Übertragungsrechte abzuschließen. Der BVRP kann diese Rechte auch an Dritte übertragen. Die Einnahmen aus diesen Verträgen sind ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. f) Der BVRP erkennt die Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings des Landessportbundes Rheinland-Pfalz (LSB) und das Doping-Regelwerk der Nationalen-Anti- Doping Agentur (NADA-Code in der jeweils gültigen Fassung an. 3 Mitgliedschaft in anderen Verbänden 1. Der BVRP ist Mitglied des Landessportbundes Rheinland-Pfalz e.v. (LSB) der Sportbünde Rheinland e.v., Pfalz e.v., Rheinhessen e.v. und des Deutschen Basketball Bundes e.v. ( DBB) 2. Die Satzung und die Ordnungen des BVRP dürfen der Satzung und den Ordnungen des LSB und DBB nicht entgegenstehen. Abweichende oder ergänzende Regelungen können nur in den von der Satzung und Ordnungen des DBB und BVRP vorgesehenen Fällen vorgenommen werden. Die vom DBB in eigener Zuständigkeit erlassenen Vorschriften sind für den BVRP und seine Mitglieder bindend. 136

4 Ordnungen Neben der Satzung bestehen zur Regelung der Aufgaben des BVRP folgende Ordnungen - die Geschäfts- und Verwaltungsordnung - die Spielordnung - die Jugendordnung - die Schiedsrichterordnung - die Lehr- und Trainerordnung - die Ehrenordnung - die Finanzordnung Die Ordnungen werden vom BVRP- Verbandstag mit einfacher Mehrheit beschlossen. 5 Mitgliedschaft, Beiträge 1. Mitglied im Basketballverband Rheinland-Pfalz sind die Bezirksverbände Rheinland, Rheinhessen und Pfalz. Sie werden durch die jeweiligen Vorstände gegenüber dem BVRP und den Sportbünden vertreten. 2. Satzungen und Ordnungen der Bezirksverbände und ihrer Untergliederungen dürfen denen des BVRP und des DBB nicht entgegenstehen. 3. Des Weiteren kann jeder basketballtreibende Verein im Bereich der Sportbünde Mitglied im BVRP werden. 4. Die Mitgliedschaft muss von den Bezirksverbänden der Geschäftsstelle des Basketballverbandes Rheinland-Pfalz e. V. (BVRP) schriftlich mitgeteilt werden. Mit der Aufnahme in den Bezirksverband erkennt das Mitglied die Satzung sowie die erlassenen Ordnungen und Bestimmungen des BVRP an. 5. Der BVRP ist berechtigt, von seinen Mitgliedern Beiträge und Gebühren zu erheben. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1. Die Mitglieder haben das Recht, Leistungen des BVRP in Anspruch zu nehmen. 2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung, die Ordnungen, die Beschlüsse und Ausschreibungen sowie die Entscheidungen des BVRP zu befolgen. Verstöße hiergegen werden nach den Verfahrensregeln der Rechtsordnung des DBB geahndet. 3. Jedes Mitglied ist zum Bezug, bzw. Abruf der offiziellen Mitteilungen des BVRP verpflichtet. Die dort als offizielle Mitteilungen bezeichneten Veröffentlichungen sind verbindlich. 4. Jedes Mitglied ist verpflichtet, am Verbandstag ( 9) und am Jugendtag ( 5 BVRP- Jugendordnung) teilzunehmen. Das Fehlen wird mit einer Sonderumlage belegt, deren Höhe im BVRP-Strafenkatalog durch den Verbandstag festgelegt wird. Mitglieder ohne Teilnehmerausweise zum 31.12. eines Jahres sind von der Sonderumlage befreit. 7 Erlöschen der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Ausschluss. 2. Ein Mitglied nach 5Absatz 3 kann durch Präsidiumsbeschluss mit einfacher Stimmenmehrheit ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen den Zweck, das Ansehen sowie die Satzung, Ordnungen oder Beschlüsse des BVRP verstößt. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Ausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Der Beschluss über die Ausschließung ist, mit den Gründen versehen, dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu machen. 3. Gegen den Ausschluss ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach bekannt werden, die Berufung an den Rechtsausschuss des BVRP zulässig. Dieser entscheidet endgültig über das Ausschlussverfahren. 8 Organe 1. Die Organe des BVRP sind 2. der Verbandstag 3. der Verbandsbeirat 4. das Präsidium 5. der Verbandsrechtsausschuss 137

9 Verbandstag Mitgliederversammlung 1. Der Verbandstag ist die Mitgliederversammlung des BVRP. 2. Der Verbandstag tritt alle zwei Jahre zusammen (in den Jahren mit gerader Zahl) und soll im zweiten Quartal des Geschäftsjahres stattfinden. Die Mitglieder sind mindestens vier Wochen vorher schriftlich unter der Angabe der Tagesordnung, des Ortes, der Zeit und einer Frist binnen der Anträge gestellt werden können, einzuladen. 3. Mindestens zehn Tage vor dem Verbandstag sind die Berichte des Präsidiums, der Haushaltsplan, sowie die eingegangenen Anträge den Mitgliedern zuzuleiten. 4. Der Verbandstag hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Entgegennahme der Berichte des Präsidiums, der Kassenprüfer und des Vorsitzenden des Rechtsausschusses b) Genehmigung des Jahresrechnung und Entlastung des Präsidiums c) Wahlen und Bestätigungen d) Verabschiedung der Haushaltspläne e) Satzungsänderungen f) Beschlussfassung über Anträge g) Festlegung des nächsten Tagungsortes, wobei die Bezirke turnusmäßig berücksichtigt werden sollen. Stimm- und Antragsrecht, Beschlussfähigkeit 5. Stimm- und Antragsberechtigt sind die Vertreter der Mitglieder, sowie die Mitglieder des Präsidiums. Letztere haben bei der Entlastung des Präsidiums kein Stimmrecht. Anträge sind nur zulässig, wenn sie innerhalb der vorgegebenen Frist eingegangen sind und den Mitgliedern zugestellt wurden. Anträge auf Änderung der Satzung sind nur zulässig, wenn sie den neuen Wortlaut der zu ändernden Bestimmung wiedergeben. Dringlichkeitsanträge sind nur zulässig, wenn sie vor Beginn des Verbandstages dem Präsidium schriftlich vorliegen und der Verbandstag bei der Annahme der Tagesordnung die Dringlichkeit mit absoluter Mehrheit der Stimmen bejaht. Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung oder Auflösung des BVRP sind unzulässig. Anträge zu außerordentlichen Verbandstagen haben vor Beginn der Versammlung dem Präsidium schriftlich vorzuliegen 6. Jeder Verein hat eine Grundstimme. Darüber hinaus erhält jeder Verein folgende zusätzliche Stimmen, die sich nach den vom DBB gemeldeten Teilnehmerausweise zum Stichtag 31. Dezember des vergangenen Jahres richten: a) 0-30 abgenommene Teilnehmerausweise = 0 Stimme b) 31-60 = 1 Stimmen c) 61-100 = 2 Stimmen d) 101-200 = 3 Stimmen e) 201-300 = 4 Stimmen f) 301-400 = 5 Stimmen g) über 401 = 6 Stimmen Die auf eine Spielgemeinschaft (SG) entfallenden Stimmen werden auf die SG Vereine aufgeteilt. Der SG-Verantwortliche teilt dem BVRP drei Wochen vor dem Verbandstag mit, wie die SG- Stimmen auf die SG-Vereine verteilt werden. 7. Die Mitglieder des Präsidiums, sowie die Vertreter der Bezirke haben je eine Stimme. Sie dürfen keinen Verein vertreten. 8. Jeder Anwesende darf nur einen Verein vertreten. Die Vertretungsberechtigung ist durch die Stimmkarte nachzuweisen. 9. Soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, entscheidet die Mehrheit des abgegebenen gültigen Stimmen. 138

10. Über den Verbandstag ist ein Protokoll zu erstellen, das von dem/der Versammlungsleiter/ in und dem/der Protokollführer/in zu unterzeichnen und binnen acht Wochen nach dem Verbandstag den Mitgliedern und dem Präsidium zuzustellen ist. Einspruch gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls ist innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Protokolls bei dem/der Versammlungsleiter/in schriftlich geltend zu machen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, gilt das Protokoll als genehmigt. Über Protokolleinsprüche entscheidet der nächste Verbandstag. 11. Der Verbandstag ist öffentlich. Die Öffentlichkeit kann auf Antrag durch Beschluss ausgeschlossen werden. 10 Außerordentlicher Verbandstag 1. Der außerordentliche Verbandstag kann jederzeit vom Präsidium einberufen werden, wenn es das Interesse des BVRP erfordert. Ein außerordentlicher Verbandstag muss binnen sechs Wochen auch einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder einen schriftlichen Antrag stellen. 2. Es finden die Bestimmungen über den Verbandstag auch auf den außerordentlichen Verbandstag entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Einberufung mindestens zehn Tage vorher erfolgen muss. 11 Präsidium 1. Das Präsidium besteht aus dem/der Präsidenten/in und sechs Vizepräsidenten/innen. Der/die Präsident/in ist der/die Vorsitzende des Präsidiums. 2. Das Präsidium setzt sich zusammen aus: - dem/der Präsidenten/in - dem/der Vizepräsidenten/in I (Leistungssport) - dem/der Vizepräsidenten/in II (Sportorganisation/Spielbetrieb) - dem/der Vizepräsidenten/in III (Jugendsport) - dem/der Vizepräsidenten/in IV (Finanzen) - dem/der Vizepräsidenten/in V Schiedsrichterwesen - dem/der Vizepräsidenten/in VI Bildung 3. Das Präsidium wird auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Der/die auf dem Jugendtag gewählte Vizepräsident/in III bedarf der Bestätigung durch den Verbandstag. 4. Die Vereinigung von mehr als zwei Präsidiumsämtern in einer Person ist nicht zulässig. Der/die Präsident/in und der/die Vizepräsident/in IV können nur ein Präsidiumsamt ausüben. 5. Scheidet ein Präsidiumsmitglied vorzeitig aus, so bestimmt das Verbandsbeirat bis zur Neu- oder Nachwahl einen Vertreter, im Falle des/der Vizepräsidenten/in III mit Zustimmung des Jugendsausschusses. 6. Der BVRP wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Präsidenten/in und einem weiteren Mitglied des Präsidiums gemeinsam im Sinne des 26 BGB vertreten. Bei Abwesenheit des/der Präsidenten/in wird der Verband durch zwei Vizepräsidenten/innen vertreten. 7. Weitere Einzelheiten über die Tätigkeit des Präsidiums regelt die BVRP Geschäfts- und Verwaltungsordnung. 12 Verbandsbeirat Der Verbandsbeirat setzt sich zusammen aus: - dem Präsidium - den Bezirksvorsitzenden Er ist bei Bedarf, mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Der Verbandsbeirat berät den Haushaltsplan, schlägt Satzungs- und Ordnungsänderungen vor und nimmt Tätigkeitsberichte des Präsidiums entgegen. 139

13 Ordnungsgewalt und Ordnungsmaßnahmen 1. Der BVRP übt gegenüber seinen Organen und Funktionsträgern sowie den Vereinen und deren Teilnehmern am Verbandsgeschehen und Spielbetrieb das Weisungsrecht und die disziplinäre Ordnungsgewalt aus, soweit er hierfür zuständig ist. Die Bezirksverbände bleiben davon unberührt. Grundlage sind die Satzungen und Ordnungen des DBB und des BVRP. 2. Im Rahmen seiner disziplinären Ordnungsgewalt kann der BVRP gegen Funktionsträger des BVRP sowie gegen seine Vereine und deren Funktionsträger und Teilnehmer am Spielbetrieb bei Verstößen gegen die in Absatz 1 genannten Normen folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: - Verwarnung; - Geld- und Ordnungsstrafe; - Spielverlust für Mannschaften der Mitglieder; - Sperre, Suspendierung, Lizenzentzug; - Funktionsentzug oder Amtsunwürdigkeit; - Ausschluss. Einzelheiten regeln die Ordnungen des DBB und des BVRP sowie der Strafenkatalog des BVRP. 3. Neben einer oder mehreren Ordnungsmaßnahmen können dem Betroffenen auch die Verfahrenskosten sowie sonstige Nebenkosten auferlegt und die ausgesprochene Ordnungsmaßnahme in den Verbandsorganen veröffentlicht werden. 14 Rechtswesen 1. Die Verbandsrechtsprechung wird vom Rechtsausschuss nach der Satzung und den Ordnungen des DBB und BVRP ausgeübt. Die Zusammensetzung und Verfahrensweise richtet sich nach der DBB-RO. 2. Der Rechtsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, der vier Beisitzer und zwei Ersatzbeisitzern. 3. Die Wahl des Vorsitzenden, der vier Beisitzer und der zwei Ersatzbeisitzer erfolgt auf dem Verbandstag für vier Jahre. 4. Scheidet der Vorsitzende des RA vorzeitig aus, so wählen die Beisitzer aus ihrer Mitte einen Nachfolger für die restliche Amtszeit. Anschließend rückt ein Ersatzbeisitzer als Beisitzer nach. Scheidet ein Beisitzer vorzeitig aus, so rückt ebenfalls ein Ersatzbeisitzer nach. Die Auswahl, welcher Ersatzbeisitzer nachrückt, erfolgt durch die Reihenfolge der Wahl auf dem Verbandstag. Scheiden mehr als zwei Beisitzer vorzeitig aus, so wählt der RA jeweils einen Nachfolger. 5. Die Mitglieder der Rechtsausschusses dürfen auf BVRP-Ebene kein weiteres Wahlamt ausüben. 15 Kassenprüfung 1. Die Kassenführung des BVRP unterliegt der Prüfung, die jeweils im ersten Quartal des darauffolgenden Geschäftsjahres erfolgen soll. Das Ergebnis ist dem Präsidium bzw. dem Verbandstag schriftlich mitzuteilen. 2. Der Verbandstag wählt zwei Kassenprüfer/innen und einen/e Ersatzprüfer/in. Die Kassenprüfer/innen dürfen nicht dem Präsidium angehören. Sie sollen aus verschiedenen Bezirksverbänden kommen. 16 Wahlen und Abstimmungen 1. Wählbar ist jede volljährige Person, die einem Mitgliedsverein nach 5 Abs. 3 dieser Satzung angehört. 2. Ein Beratungspunkt, über den abgestimmt werden soll, ist vor der Abstimmung im genauen Wortlaut zu protokollieren und der Versammlung vorzulesen. 3. Liegen in einer Sache mehrere Anträge vor, so ist zunächst über den weitestgehend Antrag abzustimmen. In Zweifelsfällen entscheidet der/die Versammlungsleiter/in. 4. Nur mit der Stimmkarte, die gleichzeitig die Vertretungsberechtigung nachweist, kann das Stimmrecht ausgeübt werden. 5. Wahlen erfolgen per Akklamation. Auf Antrag aus der Versammlung muss geheim abgestimmt werden. 6. Nichtanwesende können nur bei Vorliegen ihrer schriftlichen Zustimmung gewählt werden. 140

7. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erhält. Wird diese Stimmenzahl bei einer Wahl, bei der mehr als 2 Kandidaten zur Wahl stehen, nicht erreicht, findet zwischen den 2 Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. 8. Die Entlastung des Präsidiums und die Wahl des Präsidenten erfolgen jeweils durch einen Teilnehmer des Verbandstage 17 Datenschutz 1. Der BVRP speichert Kontaktdaten (Anschrift/ Rufnummern/ Email- Adressen) seiner Mitgliedsvereine und der Personen die im Verband eine ehrenamtliche Funktion ausüben. Diese Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert und im jährlichen Handbuch und auf der Homepage des BVRP veröffentlicht. 2. Der BVRP ist verpflichtet, die Namen seiner Mitglieder an den Spitzenfachverband (DBB) zu melden. Übermittelt werden außerdem die Mitgliedsnummer sowie die Kontaktdaten. 3. Die Mitglieder und die ehrenamtliche Funktionsträger können jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine Veröffentlichung ihrer Daten auf der Verbandshomepage und im BVRP- Handbuch vorbringen bzw. eine erteilte Einwilligung widerrufen. In diesem Falle unterbleiben weitere Veröffentlichungen und die personenbezogenen Daten des Widerrufenden werden entfernt. 4. Informationen zum Spielbetrieb des BVRP (Ergebnisse/ Statistiken u.a.) werden in einer offiziellen Spielbetriebsanwendung veröffentlicht und ausgewertet. 5. Beim Austritt eines Mitgliedes und mit Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit eines Funktionsträgers werden die Kontaktdaten im Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. 18 Änderung der Satzung Die Satzung des BVRP kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen durch den Verbandstag geändert werden. 19 Auflösung des BVRP 1. Die Auflösung des BVRP kann nur durch einen ordnungsgemäß einberufenen Verbandstag erfolgen und muss als besonderer Punkt der Tagesordnung enthalten sein. Sie bedarf der Zustimmung von Dreiviertel der Mitglieder. 2. Im Falle der Auflösung des BVRP oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an seine Bezirksverbände (Basketballverband Rheinland e.v., Basketballverband Pfalz e.v., Basketballverband Rheinhessen e.v.) mit der Maßgabe der gemeinnützigen Verwendung zur Förderung des Basketballsports. 20 Gültigkeit Die Satzung, Ordnungen und ihre Änderungen treten mit Annahme in Kraft, sofern der Verbandstag nichts Abweichendes bestimmt. Ende der Satzung Beschlossen auf dem BVRP-Verbandstag 2016 in Maxdorf. 141

Vereinbarung des BVRP mit dem BV Saar (Stand 30.06.03) 1 Die obengenannten Verbände bilden die Spielgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saar (SGRPS). Die SGRPS wird vertreten durch den Präsidenten des Landesverbandes, dessen Verbandsbereich im laufenden Spieljahr die Mehrzahl der Mannschaften in den gemeinsamen Ligen stellt. 2 Gemeinsam werden Spielrunden und Meisterschaften durchgeführt, an denen Mannschaften von Vereinen beider Verbände beteiligt sind. 3 Spielrunden: 1 Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar-Herren (OLRPSH) Die OLRPSH umfasst die Bereiche der beiden Verbände und ermittelt den Aufsteiger zur Regionalliga Südwest Gruppe Nord. Die nach Abschluss einer Spielzeit (Saison) erstplatzierte Mannschaft (Meister) steigt automatisch in die Regionalliga auf. Mindestens die zwei letztplatzierten Mannschaften steigen - bei BVRP Mannschaften in die darunter bestehenden Landesligen Rheinhesse/Pfalz oder Rheinland, bei Saarvertretern in die Landesliga Saar, ab. Alle anderen Auf- und Abstiegs-Varianten ergeben sich jeweils nach Abschluss der Saison aus dem Ergebnis der Regionalliga. Die Meister der BVRP- Landesligen und der Landesliga Saar steigen automatisch in die OLRPS auf. Die OLRPSH umfasst 12 Mannschaften. 2 Oberliga Rheinland-Pfalz-Saar-Damen (OLRPSD) Die OLRPSD umfasst die Bereiche der beiden Verbände und ermittelt den Aufsteiger zur Regionalliga Südwest - Gruppe Nord -.Die nach Abschluss einer Spielzeit (Saison) erstplatzierte Mannschaft (Meister) steigt automatisch in die Regionalliga auf. Mindestens die zwei letztplatzierten Mannschaften steigen - bei BVRP Mannschaften in die darunter bestehenden Landesligen Rheinhessen/Pfalz oder Rheinland, bei Saarvertretern in die Landesliga Saar, ab. Alle anderen Auf- und Abstiegs-Varianten ergeben sich jeweils nach Abschluss der Saison aus dem Ergebnis der Regionalliga.Die Meister der Landesliga Saar sowie die der Landesligen Rheinhessen-Pfalz und Rheinland sind ohne weitere Qualifikationsspiele berechtigt, in die OLRPSD aufzusteigen. Die OLRPSD umfasst 10 Mannschaften. 3 Die Spielorganisation der Oberligen (OLRPSH + OLRPSD) richtet sich nach den 6-18 der DBB-SO und der Allg. Ausschreibung des BVRP. 4 Die Spielorganisation der Landesligen im BVRP und BV Saar richtet sich nach den 6-18 der DBB-SO und den Bestimmungen der LV. 4 Spielberechtigung von Vereinen und Mannschaften: 1 An den einzelnen unter 3.1 und 3.2 aufgeführten Spielrunden kann ein Verein jeweils nur mit einer Mannschaft teilnehmen. 2 Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften am Spielbetrieb der o. a. Spielrunden teil, so kann immer nur die Mannschaft mit der niedrigen Ordnungszahl in einer höheren Spielklasse als die Mannschaft mit der höheren Ordnungszahl teilnehmen. 5 Spielleitungen: 1 Die Sportwarte des BVRP und des BVS bestimmen gemeinsam die Spielleiter für die gemeinsamen Runden und sind diesen gegenüber gemeinsam weisungsbefugt. 2 In Streitfällen hinsichtlich der SL entscheidet der Vertreter des SGRPS nach Anhörung des (der) Vorsitzenden des anderen Verbandes sowie der beiden Sportwarte. 6 Organisation: 1 Änderungen dieser Vereinbarung werden durch die zuständigen Fachwarte (BVRP + BVS) zur Entscheidung an die Vorstände (BVRP +BVS) weitergeleitet. 2 Eine Sitzung der SGRPS muss einberufen werden, wenn ein beteiligter Landesverband - vertreten durch die/den Präsident(in) oder die/den Vertreter(in) - dies beantragt. 142

7 Rheinland-Pfalz-Saar-Meisterschaften: 1 Senioren II + III Die Teilnehmer für die Regionalligameisterschaften werden in 2 Qualifikationsspielen (Hinund Rückspiel als eine Einheit) ermittelt. Näheres regelt die Ausschreibung (BVRP) zu den Meisterschaften Sen II + III. 2 Jugendmeisterschaften Die Teilnehmer für die Regionalligameisterschaften (Südwest Gruppe Nord) werden in einem Turnier ermittelt. Teilnehmer: BVRP zwei, BVS eine Mannschaft Näheres regelt die Ausschreibung zu den Oberligameisterschaften in den Jugendklassen. 8 Finanzen: 1 Die Finanzierung der Spielrunden nach 3 erfolgt durch Meldegelder der beteiligten Vereine/Mannschaften und Beiträge der Verbände. Die Verbände erbringen je einen Sockelbeitrag in Höhe eines Mannschaftsmeldegeldes zuzüglich eines Beitrages in Höhe der gesamten Meldegelder ihrer beteiligten Vereine. Nach Abschluss jeder Saison wird ein Finanzierungsausgleich mit den Verbänden entsprechend ihrer Einzahlungs-Beteiligung vorgenommen. 9 Rechtsinstanzen: 1 Zur Rechtsinstanz für diese Vereinbarung und den gemeinsamen Sportbetrieb wird ein Rechtsausschuss bestellt. Dieser besteht aus dem BVRP Rechtswart als Vorsitzenden und je zwei Beisitzern des BVRP und des BVS. Die Beisitzer werden von den Verbänden berufen und der/dem Vorsitzenden der SGRPS und den LV-Sportwarten mitgeteilt. 10 Meldungen und Ausschreibungen: 1 Alle Meldungen an die Regionalliga erfolgen unter Beachtung der 3, 5, und 7 durch die entsprechenden Fachwarte des BVRP. 2 Die Ausschreibungen für die 3.1-3.2-7.1-7.2 werden durch die zuständigen Fachwarte des BVRP vorgenommen. Für die 3.1, 3.2, 7.1 und 7.2 sind die Fachwarte des BVRP auch Spielleitung im Sinne der DBB-SO, es sei denn, gemäß Ziffer 5.1 ist eine Spielleitung bestimmt worden. 3 Bei den gemeinsamen Spielrunden und Meisterschaften ist der Schiedsrichterwart des Verbandes für den Einsatz von Unparteiischen zuständig, in dessen Gebiet die jeweiligen Spiele und Meisterschaften ausgetragen werden. Abweichend können die SR - Kommissionen des BVRP + BVS einen gemeinsamen SR-Pool bilden. 11 Es wird Verbandshaftung für den gesamten gemeinsamen Sportbetrieb vereinbart. 12 Zuständig Stelle für Gnadenerweise nach 26 DBB-RO ist der (die) vertretungsberechtigte Vorsitzende nach Anhörung des (der) Vorsitzenden des anderen Verbandes. 13 Eine Kündigung der Vereinbarung ist durch jeden der beteiligten Verbände zum 30. Juni eines Jahres zulässig, wenn auf Antrag ¾ der Stimmberechtigten eines der Verbandstage eine Auflösung der Spielgemeinschaft wünscht. Ein solcher Antrag muss als eigener Tagesordnungspunkt ausgewiesen sein und ist gegenüber den Delegierten umfassend zu begründen. Eine Kündigung tritt erst mit Beginn der darauffolgenden Saison in Kraft. gez. Gerhart Aichert Basketballverband Rheinland-Pfalz gez. Franz-Josef Kamp Basketballverband Saar 143

Statut der Regionalliga Südwest (RLSW) (Vertrag vom 26.05.2007 / Neufassung RLSW vom 17.06.2017) 1 Name, Sitz 1) Die Basketballverbände Baden-Württemberg e.v., Hessen e.v., Rheinland-Pfalz e.v. und Saar e.v. bilden eine Arbeitsgemeinschaft. 2) Diese trägt den Namen Arbeitsgemeinschaft Regionalliga Südwest (AG RLSW). 3) Sitz der AG RLSW ist der Wohnort des jeweiligen Geschäftsführers. 2 Zweck, Aufgaben 1) Zweck der AG RLSW ist die Durchführung der Regionalliga-Spielrunde der 1. Regionalliga Südwest der Herren (RLSW). 2) Die AG RLSW nimmt alle seitens des DBB auf die Regionalligen übertragenen Rechte und Pflichten wahr. 3) Die AG RLSW regelt ihre Angelegenheiten im Einklang mit der Satzung und den Ordnungen des DBB. 3 Mitgliedschaft 1) Die in 1 genannten Landesverbände (LV) des DBB sind Mitglieder der AG RLSW. 2) Eventuelle finanzielle Verpflichtungen der AG RLSW werden von den beteiligten Verbänden im Verhältnis ihrer in der aktuellen Saison in der RLSW spielenden Mannschaften getragen. 3) Eine Neuzusammensetzung der Mitglieder kann nur durch Neugliederung der Regionalligen durch den DBB oder durch Neugliederung der LV des DBB erfolgen. 4 Mitgliederbeiträge, Meldegelder 1) Die AG RLSW erhebt jährlich von jeder Regionalligamannschaft ein Meldegeld. 2) Die Höhe des Meldegeldes wird von der Vollversammlung festgesetzt. 3) Eventuelle finanzielle Verpflichtungen der AG werden von den beteiligten Verbänden im Verhältnis ihrer in der RLSW spielenden Mannschaften getragen. Ein Überschuss in der Klasse wird zu zwei Dritteln an die beteiligten Verbände im Verhältnis ihrer in der RSLW vertretenen Mannschaften ausgeschüttet, ein Drittel wird in der nächsten Saison vorgetragen. Stichtag für die Zuordnung der Mannschaften ist jeweils der zurückliegende 31. Mai. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Vereine 1) Die Mitglieder und die Regionalligavereine haben Sitz und Stimme auf der Vollversammlung der AG RLSW. Sie haben das Recht, an den Veranstaltungen der RLSW nach Maßgabe der Ausschreibung teilzunehmen. 2) Die Mitglieder, die Regionalligavereine sind verpflichtet, den Vertrag der AG RLSW, Beschlüsse der AG RLSW und ihrer Organe zu befolgen sowie ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der AG RLSW nachzukommen. 3) Bleibt ein Regionalligaverein mit der Erfüllung seiner finanziellen Verbindlichkeiten trotz Mahnung im Rückstand, so kann er bis zur Erledigung durch den Spielleiter vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. 4) Als Strafen sind zulässig a) Verwarnung b) Geld- oder Ordnungsstrafen bis 1.000,-- c) Spielverlust nach der DBB-Spielordnung für Mannschaften der Mitglieder d) Zeitliche Sperre oder Amtsunwürdigkeit und Suspendierung e) Dauernde Sperre oder Amtsunwürdigkeit und Lizenzentzug f) Maßregeln und Auflagen g) Veranstaltungs- und Platzsperre h) Ausschluss 6 Organe Organe der AG RLSW sind: a) die Vollversammlung b) der AG Ausschuss 144

c) die Geschäftsführung d) der Rechtsausschuss e) die Finanzprüfe 7 Vollversammlung 1) Die Vollversammlung ist die Versammlung der Mitglieder und der RLSW Vereine. Sie ist oberstes beschlussfassendes Organ. Sie tritt jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Diese ist grundsätzlich im ersten Monat des Geschäftsjahres abzuhalten. 2) Die Vollversammlung wird durch den Spielleiter oder im Falle seiner Verhinderung durch ein anderes Mitglied der Geschäftsführung in der Reihenfolge des 9 des Statuts durch Rundschreiben an die Mitglieder und RLSW Vereine einberufen. Die Einberufung erfolgt mindestens drei Wochen vor dem Sitzungstag unter Angabe der Tagesordnung. Eine so einberufene Vollversammlung ist immer beschlußfähig. 3) Die Vollversammlung wird durch den Geschäftsführer, bei seiner Verhinderung durch ein anderes Mitglied der Geschäftsführung geleitet. Über jede Vollversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. 4) Die Vollversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Entgegennahme der Tätigkeitsberichte der Geschäftsführung b) Entgegennahme der Jahresabrechnung c) Entlastung der Geschäftsführung d) Wahl der Finanzprüfer e) Wahl des Rechtsausschusses f) Behandlung von Anträgen 5) Stimmrecht auf der Vollversammlung haben a) die LV mit einer Grundstimme und je einer weiteren Stimme für jede aus ihrem Bereich kommende RLSW Mannschaft b) die RLSW Vereine mit je einer Stimme pro Mannschaft c) Die Stimmen eines LV bzw. eines Vereins können nicht gesplittet werden, jedoch können LV und Vereine unterschiedlich abstimmen d) Das Stimmrecht kann nur von anwesenden Verbands- bzw. Vereinsvertretern ausgeübt werden, es ist nicht übertragbar. e) Ein amtierendes Mitglied der Geschäftsführung kann nicht zur Stimmabgabe bevollmächtigt werden. 6) Anträge zur Vollversammlung können von Mitgliedern der Geschäftsführung, von den LV und den RSLW Vereinen eingebracht werden. Anträge müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Vollversammlung bei der Geschäftsführung vorliegen. 7) Die Vollversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen. Gültig abgegebene Stimmen sind lediglich die Ja - und Nein -Stimmen. 8 Außerordentliche Vollversammlung 8) Eine außerordentliche Vollversammlung kann von der Geschäftsführung einberufen werden, wenn es das Interesse der RLSW erfordert. Sie muß einberufen werden, wenn zwei LV einen Antrag stellen, der schriftlich zu begründen ist. 9) Auf die außerordentliche Vollversammlung findet die Bestimmungen über die ordentliche Vollversammlung entsprechende Anwendung. Die Einberufung muß mindestens zwei Wochen vorher erfolgen. 9 AG Ausschuss 1) Die Sportwarte der vier Landesverbände bilden den AG-Ausschuss. 2) Der AG Ausschuss entscheidet über die Besetzung der Geschäftsführung, die Honorarrichtlinien, Bestimmungen der Ausschreibung mit Rahmenterminplan und den Strafenkatalog, Der Strafenkatalog und die Höhe der Schiedsrichtergebühren sind der Vollversammlung zur Genehmigung vorzulegen. 3) Jeder LV hat in dem AG Ausschuss eine Grundstimme und je eine weitere Stimme für jede aus ihrem Bereich kommende RLSW Mannschaft. 10 Geschäftsführung 1) Der Geschäftsführung gehören an: a) der Geschäftsführer, der die Finanzen verwaltet. 145

b) der Spielleiter, der den Spielbetrieb regelt und die Schiedsrichtergebühren in Abstimmung mit dem Geschäftsführer - überweist. c) der Schiedsrichterwart, der die Schiedsrichter und Coaches einteilt und die Einsätze überwacht und die entsprechenden Fortbildungen organisiert. 2) Die Geschäftsführung wird vom AG Ausschuss berufen oder abberufen. Der AG Ausschuss beschließt über die Vergütung Geschäftsführung und evtl. Honorarmitarbeiter 3) Die Vereinigung von mehreren Ämtern der Geschäftsführung in einer Person ist nicht gestattet. 4) Die Geschäftsführung wird von den Landesverbänden berechtigt, die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft zu führen. Eine weitere rechtsverbindliche Vertretung für die Arbeitsgemeinschaft im Sinne des 26 BGB ist nur durch die geschäftsführenden und gewählten Präsidien der Landesverbände gemeinsam möglich. 11 Rechtsausschus Der Rechtsauschuss ist ein unabhängiges, an Weisungen nicht gebundenes Organ der AG RSLW. Er besteht aus dem Rechtswart der RLSW als Vorsitzendem und vier Beisitzern. Der Rechtsauschuss entscheidet über Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vereinen und Organen der RLSW. Der Rechtsauschuss wird nach Maßgabe der Rechtsordnung des DBB tätig. Der Vorsitzende und die Beisitzer des Rechtsausschusses werden von der Vollversammlung in ungeraden Jahren auf 2 Jahre gewählt. 12 Finanzprüfer Die Finanzprüfung erfolgt durch einen Prüfer oder einen Vertreter, der nur im Falle der Verhinderung des Prüfers tätig wird. Seine Wahl erfolgt auf die Dauer von zwei Jahren, Wiederwahl ist möglich. Der Finanzprüfer nimmt nach Schluss des Geschäftsjahres eine Prüfung der Jahresrechnung und der Kasse vor und berichtet darüber der Vollversammlung. Finanzprüfer dürfen nicht Mitglied der Geschäftsführung der AG RLSW sein. Der Finanzprüfer hat das Recht zu Zwischenprüfungen. 13 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Juni eines Jahres und endet am 31. Mai. 14 Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen werden von den Mitgliedern und der Geschäftsführung per E-Mail versendet 15 Änderung des Statuts, Auflösung 1) Eine Änderung des Statuts oder die Auflösung der RLSW kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen der Mitglieder beschlossen werden. En Mitglied allein kann weder das Statut ändern noch die Auflösung herbeiführen. Die RLSW Vereine haben insoweit kein Stimmrecht. 2) Im Falle der Auflösung ist ein Finanzausgleich entsprechend 4 (4) durchzuführen. Basketballverband Basketballverband Basketballverband Basketballverband Baden-Württemberg e.v. Hessen e.v. Rheinland-Pfalz e.v. Saar e.v. Joachim Spägele Michael Rüspeler Marco Marzi Dirk Kaufmann Präsident Präsident Präsident Präsident Joachim Spiegler Karin Arndt Johann Ammon Jörg Messinger Vizepräsident Sport Vizepräsidentin Sport Vizepräsident Sport Vizepräsident Sport Lübeck,17. Juni 2017 146

Statut der Regionalliga Südwest, Gruppe Nord (RLSW/N) (Statut vom 19.06.1976 Regionalliga Mitte / Neufassung RLSW/N vom 09.04.2016) 1 Name, Sitz 1) Die Basketballverbände Hessen, Rheinland-Pfalz und Saar bilden eine Arbeitsgemeinschaft. 2) Diese trägt den Namen Basketball Regionalliga Südwest, Gruppe Nord (RLSW/N). 3) Sitz der RLSW/N ist der Wohnort des jeweiligen Geschäftsführers. 2 Zweck, Aufgaben 1) Zweck der RLSW/N ist die Durchführung der Regionalliga-Spielrunden für die Runde der 2. Regionalliga Nord Herren und Regionalliga Nord Damen sowie die Durchführung der Regionalligameisterschaften in den Altersklassen der Jugend und der Senioren, in denen der Deutsche Basketball Bund (DBB) Deutsche Meisterschaften und DBB Jugendpokal durchführt. 2) Die RLSW/N nimmt alle seitens des DBB auf die Regionalligen übertragenen Rechte und Pflichten wahr. 3) Die RLSW/N regelt ihre Angelegenheiten im Einklang mit der Satzung und den Ordnungen des DBB. 3 Mitgliedschaft 1) Die in 1 genannten Landesverbände (LV) des DBB sind Mitglieder der RLSW/N. 2) Eventuelle finanzielle Verpflichtungen der AG werden von den beteiligten Verbänden im Verhältnis Ihrer in der RLSW/N spielenden Mannschaften getragen 3) Eine Neuzusammensetzung der Mitglieder kann nur durch Neugliederung der Regionalligen durch den DBB oder durch Neugliederung der LV des DBB erfolgen. 4 Mitgliederbeiträge, Meldegelder 1) Jeder LV zahlt jährlich einen in Höhe der aus seinem Verbandsbereich geleisteten Meldegelder zuzüglich des Meldegeldes für eine Regionalligamannschaft. 2) Die RLSW/N erhebt jährlich von jeder Regionalligamannschaft und von jedem Teilnehmer ein Meldegeld. 3) Die Höhe des Meldegeldes wird von der Vollversammlung festgesetzt. 4) Am Ende eines Geschäftsjahres ist auf Antrag eines Mitgliedes vom Geschäftsführer ein Finanzausgleich zur Verteilung des restlichen Vermögens oder Defizits auf die Mitglieder durchzuführen. Der Ausgleich erfolgt anteilmäßig der aus den jeweiligen LV geleisteten Beiträge oder Meldegelder. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Vereine 1) Die Mitglieder und die Regionalligavereine haben Sitz und Stimme auf der Vollversammlung der RLSW/N. Sie haben das Recht, an den Veranstaltungen der RLSW/N nach Maßgabe der Ausschreibung teilzunehmen. 2) Die Mitglieder, die Regionalligavereine und die Teilnehmer an den Regionalligameisterschaften sind verpflichtet, das Statut der RLSW/N, Beschlüsse der RLSW/N und ihrer Organe zu befolgen sowie ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der RLSW/N nachzukommen. 3) Bleibt ein Regionalligaverein oder ein Teilnehmer an Regionalliga-meisterschaften mit der Erfüllung seiner finanziellen Verbindlichkeiten trotz Mahnung im Rückstand, so kann er bis zur Erledigung durch den Geschäftsführer vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden 4) Als Strafen sind zulässig a) Verwarnung b) Geld- oder Ordnungsstrafen bis 1.000,-- c) Spielverlust für Mannschaften der Mitglieder d) Zeitliche Sperre oder Amtsunwürdigkeit und Suspendierung e) Dauernde Sperre oder Amtsunwürdigkeit und Lizenzentzug f) Maßregeln und Auflagen g) Veranstaltungs- und Platzsperre h) Ausschluss 147

6 Organe Organe der RLSW/N sind: f) die Vollversammlung g) die Geschäftsführung h) AG Ausschuss i) der Rechtsausschuss j) die Finanzprüfer 7 Vollversammlung 1) Die Vollversammlung ist die Versammlung der Mitglieder und der RL-Vereine. Sie ist oberstes beschlussfassendes Organ. Sie tritt jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Diese ist grundsätzlich im ersten Monat des Geschäftsjahres abzuhalten. 2) Die Vollversammlung wird durch den Geschäftsführer oder im Falle seiner Verhinderung durch ein anderes Mitglied der Geschäftsführung in der Reihenfolge des 9 des Statuts durch Rundschreiben an die Mitglieder und RL-Vereine einberufen. Die Einberufung erfolgt mindestens drei Wochen vor dem Sitzungstag unter Angabe der Tagesordnung. Eine so einberufene Vollversammlung ist immer beschlußfähig. 3) Die Vollversammlung wird durch den Geschäftsführer, bei seiner Verhinderung durch ein anderes Mitglied der Geschäftsführung geleitet. Über jede Vollversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. 4) Die Vollversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: g) Entgegennahme der Tätigkeitsberichte der Geschäftsführung h) Entgegennahme der Jahresabrechnung i) Entlastung der Geschäftsführung j) Wahl der Geschäftsführung k) Wahl des Rechtsausschusses l) Wahl der Finanzprüfer m) Behandlung von Anträgen 5) Stimmrecht auf der Vollversammlung haben f) die LV mit einer Grundstimme und je einer weiteren Stimme für jede aus ihrem Bereich kommende RL-Mannschaft g) die RL-Vereine mit je einer Stimme pro Mannschaft h) Die Stimmen eines LV bzw. eines Vereins können nicht gesplittet werden, jedoch können LV und Vereine unterschiedlich abstimmen i) Das Stimmrecht kann nur von anwesenden Verbands- bzw. Vereinsvertretern ausgeübt werden, es ist nicht übertragbar. j) Ein amtierendes Mitglied der Geschäftsführung kann nicht zur Stimmabgabe bevollmächtigt werden. 6) Anträge zur Vollversammlung können von Mitgliedern der Geschäftsführung, von den LV und den RL-Vereinen eingebracht werden. 7) Die Vollversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen. Gültig abgegebene Stimmen sind lediglich die Ja - und Nein -Stimmen. 8 Außerordentliche Vollversammlung 8) Eine außerordentliche Vollversammlung kann von der Geschäftsführung einberufen werden, wenn es das Interesse der RLSW/N erfordert. Sie muß einberufen werden, wenn zwei LV einen Antrag stellen, der schriftlich zu begründen ist. 9) Auf die außerordentliche Vollversammlung findet die Bestimmungen über die ordentliche Vollversammlung entsprechende Anwendung. Die Einberufung muß mindestens eine Woche vorher erfolgen. 9 Geschäftsführung 1) Der Geschäftsführung gehören an: d) der Geschäftsführer, der auch die Finanzen verwaltet. Er ist zugleich Spielleiter, kann jedoch diese Aufgaben delegieren. e) der Schiedsrichterwart, der die Schiedsrichter einteilt und die Einsätze überwacht 2) Die Geschäftsführung wird in geraden Kalenderjahren von der Vollversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. 148

3) Die Vereinigung von mehreren Ämtern der Geschäftsführung in einer Person ist nicht gestattet. 4) Die Geschäftsführung wird von den Landesverbänden berechtigt, die Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft zu führen. Eine weitere rechtsverbindliche Vertretung für die Arbeitsgemeinschaft im Sinne des 26 BGB ist nur durch die geschäftsführenden und gewählten Präsidien der Landesverbände gemeinsam möglich. 5) Scheidet im Laufe des Geschäftsjahres der Geschäftsführer oder der Schiedsrichterwart aus, so bestimmt der AG Ausschuss eine Vertretung bis zur Neuwahl. 10 AG Ausschuss 1) Die Sportwarte der drei Landesverbände bilden den AG-Ausschuss. 2) Der AG Ausschuss entscheidet über Bestimmungen der Ausschreibung mit Rahmenterminplan und Strafenkatalog, Der Strafenkatalog ist der Vollversammlung zur Genehmigung vorzulegen. 3) Jeder LV hat in dem AG Ausschuss eine Grundstimme und je eine weitere Stimme für jede aus ihrem Bereich kommende RL-Mannschaft. 11 Rechtsausschuss Der Rechtsauschuss ist ein unabhängiges, an Weisungen nicht gebundenes Organ der RLSW/N. Er besteht aus dem Rechtswart der RLSW/N als Vorsitzendem und sechs Beisitzern. Der Rechtsauschuss entscheidet über Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, Vereinen und Organen der RLSW/N. Der Rechtsauschuss wird nach Maßgabe der Rechtsordnung des DBB tätig. Der Vorsitzende und die Beisitzer des Rechtsausschusses werden von der Vollversammlung auf 2 Jahre gewählt. 12 Finanzprüfer Die Finanzprüfung erfolgt durch einen Prüfer oder einen Vertreter, der nur im Falle der Verhinderung des Prüfers tätig wird. Ihre Wahl erfolgt auf die Dauer von zwei Jahren, Wiederwahl ist möglich. Der Finanzprüfer nimmt nach Schluss des Geschäftsjahres eine Prüfung der Jahresrechnung und der Kasse vor und berichtet darüber der Vollversammlung. Er hat das Recht zu Zwischenprüfungen. 13 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Juni eines Jahres. 14 Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen werden von den Mitgliedern und der Geschäftsführung per E-Mail versendet. 15 Änderung des Statuts, Auflösung 1) Eine Änderung des Statuts oder die Auflösung der RLSW/N kann nur mit einer 2/3-Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen der Mitglieder beschlossen werden. En Mitglied allein kann weder das Statut ändern noch die Auflösung herbeiführen. Die RL-Vereine haben insoweit kein Stimmrecht. 2) Im Falle der Auflösung ist ein Finanzausgleich entsprechend 4 (4) durchzuführen. Basketballverband Basketballverband Basketballverband Hessen e.v. Rheinland-Pfalz e.v. Saar e.v. Michael Rüspeler Marco Marzi Franz Josef Kamp Präsident Präsident Präsident Karin Arndt Johann Ammon Jörg Messinger Vizepräsidentin Sport Vizepräsident Sport Vizepräsident Sport 9. April 2016 Spielordnung 149

des Deutschen Basketball Bundes e. V. Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde) Änderungen wurden 2003 (Berlin), 2005 (Düsseldorf), 2005 (Binz), 2006 (Rust), 2007 (Würzburg), 2008 (Dessau), 2009 (Werder/Havel), 2010 (Bad Kreuznach), 2011 (Hamburg) 2012 (Gotha) 2013 (Bremerhaven) 2014 (Dresden) 2015 ( Köln) 2016 (Friedewald) und 2017 (Lübeck) beschlossen. I. Allgemeines 1 Die Spielordnung (SO) regelt den Spielbetrieb der Senioren mit Ausnahme der Bundesliga. Sie ist für alle Teilnehmer verbindlich. Es gelten die vom DBB herausgegebenen Offiziellen Basketball-Regeln. Der DBB kann Abweichungen zulassen. Außerdem gelten die FIBA-Bestimmungen für die Spielberechtigung von Basketballspielern sowie die FIBA-Bestimmungen zur Regelung des Internationalen Transfers von Spielern. Verstöße werden nach den dazu vorgesehenen Strafbestimmungen geahndet. 2 Veranstalter ist, wer einen Wettbewerb ausschreibt und durchführt. Veranstalter können der DBB, die Landesverbände sowie deren Gliederungen und Zusammenschlüsse sein. Der Veranstalter kann nicht geregelte Sachverhalte der Spielordnung in einer eigenen Spielordnung oder Ausschreibung ergänzen. Veranstalter haben für jeden Wettbewerb eine Spielleitung einzusetzen. Veranstalter können für die Teilnahme an Wettbewerben Beiträge erheben und die Teilnahme von Voraussetzungen abhängig machen. 3 An ausgeschriebenen Wettbewerben können Vereine und Spielgemeinschaften teilnehmen. Die Bildung einer Spielgemeinschaft ist nur nach Veröffentlichung der betreffenden bestandskräftigen Abschlusstabellen und bis zum 31.01. zulässig. Sie richtet sich nach den Vorschriften des zuständigen Landesverbandes, der die Vorschrift des Satzes 1 einschränken kann. Die Spielgemeinschaft wird wie ein Verein behandelt. Veranstalter können Auswahlmannschaften als Teilnehmer an ihren Wettbewerben zulassen. 4 Ausrichter ist, wer ein Pflichtspiel durchführt. Wenn nichts anderes festgelegt ist, ist der im Spielplan zuerst genannte Verein Ausrichter. 5 Teilnehmer eines Spieles sind alle Personen, die mit der unmittelbaren Durchführung eines Basketballspiels befasst sind. Das sind insbesondere: Spieler, Trainer, Trainer-Assistent, Mannschaftsbegleiter, Schiedsrichter, Schiedsrichterbetreuer, Kommissar und Kampfrichter, Hallensprecher und Scouter Ein Spieler, der in einem Wettbewerb eingesetzt wird, muss teilnahmeberechtigt, einsatzberechtigt und spielberechtigt sein. Jeder auf dem Spielbericht eingetragene Spieler gilt als eingesetzt. II. Spielorganisation 150

6 Pflichtspiele sind alle Spiele eines ausgeschriebenen Wettbewerbs. Pflichtspiele sind in Hallen auszutragen. Der Veranstalter regelt die Zulassung. Umfang und Art der technischen Ausrüstung bestimmt der Veranstalter. Die Zulassung von Spielbällen und technischer Ausrüstung regelt der DBB. 7 Pflichtspiele sind grundsätzlich in Spielklassen auszutragen. Jede Spielklasse kann in Spielgruppen mit festzulegender Wertigkeit unterteilt werden. Die höchste Spielklasse unterhalb der Bundesliga ist die Regionalliga. Weitere Spielklassen kann der Veranstalter einrichten. 8 Die Landesverbände bilden vier Regionalliga-Bereiche: a) Regionalliga Nord: Berliner Basketball Verband e.v. Brandenburgischer Basketball-Verband e.v. Bremer Basketball Verband e.v. Hamburger Basketball Verband e.v. Basketball-Verband Mecklenburg-Vorpommern e.v. Niedersächsischer Basketball Verband e.v. Basketball-Verband Sachsen-Anhalt e.v. Basketball-Verband Schleswig-Holstein e.v. b) Regionalliga West: Westdeutscher Basketball-Verband e.v. c) Regionalliga Südwest: Basketball-Verband Baden-Württemberg e.v. Hessischer Basketball-Verband e.v. Basketball-Verband Rheinland-Pfalz e.v. Basketball-Verband Saar e.v. d) Regionalliga Südost: Bayerischer Basketball-Verband e.v. Basketball-Verband Sachsen e.v. Thüringer Basketball-Verband e.v. Veranstalter der Regionalligen sind die beteiligten Landesverbände oder deren Zusammenschlüsse. Der Sportkommission regelt die Rahmenausschreibungen und die Standards für die Regionalligen. 9 In jeder Spielklasse kann ein Verein nur mit einer Mannschaft teilnehmen. Der Veranstalter kann abweichende Regelungen treffen. Die Anzahl der Auf- und Absteiger ist von dem Veranstalter bzw. den Veranstaltern der einzelnen Spielklassen oder -gruppen festzulegen. Das Überspringen einer Spielklasse oder -gruppe ist unzulässig. Ein Verein, der bisher noch nicht an einem ausgeschriebenen Wettbewerb teilgenommen hat, kann nur für die Dauer eines Wettbewerbs in der untersten Spielklasse außer Konkurrenz teilnehmen. 151

10 Nimmt ein Verein mit mehreren Mannschaften an Wettbewerben teil, so muss er die Mannschaften fortlaufend mit Ordnungszahlen versehen. Die Mannschaft in der höchsten Spielklasse erhält dabei die niedrigste Ordnungszahl. 11 Wettbewerbe beginnen am 1.8. und enden am 31.7. Wettbewerbe werden gemäß Ausschreibung durchgeführt. Diese muss spätestens am 30.4. veröffentlicht sein. Die Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten oder die Anpassung an veränderte Umstände ist zulässig. Sie ist unverzüglich vorzunehmen und bekannt zu geben. Regelungen über Auf- und Abstieg dürfen nur bis zwei Wochen vor Beginn des Spielbetriebs geändert werden. 12 Der Spielbetrieb einer Spielklasse oder Spielgruppe beginnt mit deren erstem Spiel. Spätestens vier Wochen vor Beginn des Spielbetriebs ist der verbindliche Spielplan zu veröffentlichen. In besonderen Fällen kann die Frist verkürzt werden. 13 Die Vereine sind verpflichtet, dem Veranstalter die in der Ausschreibung geforderten Angaben zu machen. Der Veranstalter hat eine Liste mit den geforderten Angaben zusammen mit dem Spielplan zu veröffentlichen. 14 Nach Abschluss des Spielbetriebs ist unverzüglich die offizielle Abschlusstabelle zu veröffentlichen. Gegen diese Abschlusstabelle ist binnen einer Woche nach Veröffentlichung der Rechtsbehelf der Beschwerde beim Rechtsausschuss des Veranstalters gegeben. Dieser entscheidet endgültig. 15 Mit Bestandskraft der Abschlusstabelle steht die Platzierung der Mannschaften fest. Jede Mannschaft erlangt damit die Anwartschaft auf das in der Ausschreibung festgelegte Teilnahmerecht der folgenden Wettbewerbe. Mit Ablauf des 31.5. wird aus einer bestehenden Anwartschaft das entsprechende Teilnahmerecht. Landesverbände können für ihren Spieltrieb oder Teile ihres Spieltriebs einen früheren Termin festlegen. Bei Verzicht oder Verlust der Anwartschaft sind die Abschlusstabellen anzupassen. Ein Rechtsmittel ist nicht zulässig. 16 Ein Verein kann für eine Mannschaft auf die Anwartschaft oder das Teilnahmerecht verzichten. Der Verzicht ist dem Veranstalter schriftlich zu erklären. Die Mannschaft ist damit Letztplatzierter des Wettbewerbes. 152

Verliert eine Mannschaft die Anwartschaft oder das Teilnahmerecht, so ist sie Letztplatzierter des Wettbewerbes. Verzichtet ein Verein für eine Mannschaft auf den Aufstieg oder kann sie ihn nicht wahrnehmen, so behält sie die Anwartschaft auf das bisherige Teilnahmerecht. 17 Ein Verein kann seine Teilnahmerechte an einen anderen Verein seines Landesverbands übertragen. Die Teilnahmerechte können auch getrennt nach weiblichem oder männlichem Bereich übertragen werden. Eine Übertragung von einzelnen Teilnahmerechten ist nicht zulässig. Die Landesverbände können zusätzliche Regelungen treffen. Eine Übertragung ist nur nach Veröffentlichung der betreffenden bestandskräftigen Abschlusstabellen und bis zum 31.1. zulässig. 18 Bei nicht rechtzeitiger Beendigung des Spielbetriebs ist der Veranstalter berechtigt, seine Teilnehmer für weiterführende Wettbewerbe zu benennen. Die Entscheidung ist endgültig. III. Teilnahmeberechtigung 19 Die Teilnahmeberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers, für einen bestimmten Verein am Spielbetrieb teilzunehmen. Diese Teilnahmeberechtigung steht einer Teilnahmeberechtigung/Spielerlizenz für einen Bundesligisten gleich. Ein Spieler kann nur eine Teilnahmeberechtigung erhalten. 20 Der DBB erteilt die Teilnahmeberechtigung auf Antrag des Vereins. Sie wird durch den Teilnehmerausweis nachgewiesen und ist beitragspflichtig. Der Antrag ist nur dann gestellt, wenn das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt ist und alle zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Nachweise dem DBB vorliegen. Die Teilnahmeberechtigung beginnt mit Eingang des gestellten Antrages beim DBB. Bei Veränderung der persönlichen Daten ist ein Antrag auf Erneuerung des Teilnehmerausweises zu stellen. Der DBB kann einen Antrag ablehnen oder eine Teilnahmeberechtigung widerrufen bzw. zurücknehmen. Die Entscheidung kann durch eine vom Präsidium beauftragte Person erfolgen. Binnen einer Woche nach Zugang der Entscheidung ist der Rechtsbehelf der Beschwerde beim DBB- Rechtsausschuss gegeben. Dieser entscheidet endgültig. Für den Basketballverband Baden-Württemberg gilt für die Dauer des Pilotprojekts der 20, Abs. in folgender Fassung: Der DBB erteilt die Teilnahmeberechtigung auf Antrag des Vereins. Sie ist beitragspflichtig. Der BBW ist berechtigt, für die Dauer des Projekts den 34, Abs. und durch eine abweichende Regelung in der Ausschreibung zu ersetzen. 21 Die Teilnahmeberechtigung erlischt, wenn a) die Mitgliedschaft eines Vereins in einem Landesverband endet; 153

b) der DBB auf Antrag die Freigabe für einen anderen Basketball-Spielbetrieb erteilt, c) der Verein die Teilnahmeberechtigung an den DBB zurückgibt, d) der Verein dem Spieler die Freigabe erteilt, e) wenn der Verein schriftlich den Verlust des Teilnehmerausweises erklärt und keine Erneuerung beantragt wird. 22 Ein Antrag auf Änderung der Teilnahmeberechtigung ist notwendig bei a) Übertragung von Teilnahmerechten an einen anderen Verein; b) Bildung von Spielgemeinschaften; c) Änderung des Vereinsnamens. 23 Bei einem Vereinswechsel wird einem Spieler, dessen Teilnahmeberechtigung erloschen ist, eine Teilnahmeberechtigung für einen anderen Verein erteilt. Besitzt der Spieler noch eine Teilnahmeberechtigung, ist die Freigabe des bisherigen Vereins erforderlich. Erfolgt die Freigabe nicht innerhalb von drei Wochen, gilt sie als erteilt. 24 Vereinswechsel von Spielern, die im laufenden Wettbewerb eine Teilnahmeberechtigung besaßen, sind nur vom 1.8. bis 31.1. zulässig. Dies gilt auch für den Wechsel aus einem anderen Basketball-Spielbetrieb zu einem Verein innerhalb des DBB. Ein Spieler kann eine Teilnahmeberechtigung für einen Verein nur erhalten, wenn er a) durch Bestätigung seines Landesverbandes nachweist, dass er während des Wettbewerbs noch nicht für eine Mannschaft dieses Vereins zum Einsatz gekommen ist oder b) eine Sonderteilnahmeberechtigung für diesen Verein besitzt. Bei Übertragung von Teilnahmerechten an einen anderen Verein und bei Bildung einer Spielgemeinschaft ist eine Freigabe nicht erforderlich. IV. Einsatzberechtigung 25 Die Einsatzberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers, während eines Wettbewerbs in einer bestimmten Mannschaft (Stammmannschaft) eingesetzt zu werden. Sie wird vom Verein festgelegt. Die Einsatzberechtigung wird vom Verein im Spielbetriebsportal des DBB durch Eintragung in die Spielerliste der entsprechenden Mannschaft festgelegt. Veranstalter von Pokal- oder anderen Sonderwettbewerben können die Einsatzberechtigung für diese Wettbewerbe regeln. 26 Neben der Einsatzberechtigung in der Stammmannschaft ist ein Aushilfseinsatz in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl zulässig. Dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in der selben Spielklasse oder in gleichwertigen Spielgruppenteilnehmen. Der Aushilfseinsatz ist bis zu fünfmal zulässig. 154

27 Eine Änderung der Einsatzberechtigung kann bis zum 31.1. beim zuständigen Landesverband beantragt werden. Der Landesverband entscheidet über den Antrag binnen einer Woche. Die Entscheidung ist endgültig. 28 Ein Antrag auf Änderung der Einsatzberechtigung ist möglich für a) einen Spieler, der noch nicht zum Einsatz gekommen ist; b) einen bereits zum Einsatz gekommenen Spieler - für eine Mannschaft mit niedrigerer Ordnungszahl; - für eine Mannschaft mit höherer Ordnungszahl; c) für einen bereits zum Einsatz gekommene Spieler von einer Mannschaft für die auf das Teilnahmerecht verzichtet wurde. 29 Ist ein Spieler noch nicht zum Einsatz gekommen, so kann die Einsatzberechtigung für jede andere Mannschaft erlangt werden. Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen, so ist die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit einer niedrigeren Ordnungszahl nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Ein Aushilfseinsatz ist danach nicht mehr zulässig. Ist ein Spieler bereits zum Einsatz gekommen und wird die Änderung der Einsatzberechtigung für eine Mannschaft mit einer höheren Ordnungszahl beantragt, so ist der Spieler nur noch für diese Mannschaft einsatzberechtigt. Er unterliegt einer Sperre von zwei Pflichtspielen seiner neuen Mannschaft. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig. Die Einsatzberechtigung eines Spielers, für dessen Stammmannschaft auf das Teilnahmerecht verzichtet wurde, können für jede andere Mannschaft des Vereins beantragt werden. Ein Aushilfseinsatz ist nicht mehr zulässig. 30 Ein Jugendlicher kann unter Beachtung der Jugendspielordnung (JSO) die Einsatzberechtigung für eine Seniorenmannschaft, für die er eine Teilnahmeberechtigung besitzt, erhalten. maximal zwei Seniorenmannschaften erhalten. Hierzu zählen auch Einsatzberechtigungen für Bundesligamannschaften In Seniorenmannschaften sind Aushilfseinsätze für Jugendliche ohne Sonderteilnahmeberechtigung (STB) sind in der Mannschaft mit der nächst niedrigeren Ordnungszahl zahlenmäßig nicht begrenzt. Aushilfseinsätze sind nicht möglich für Jugendliche die bereits zwei Einsatzberechtigungen im Seniorenmannschaften haben. Ein Jugendlicher mit einer gemäß JSO erteilten Sonderteilnahmeberechtigung kann zudem auch eine Einsatzberechtigung für eine Seniorenmannschaft eines weiteren Vereins erhalten. für einen Zweitverein kann in diesem die Einsatzberechtigung nur für eine Mannschaft erlangen. Eine Änderung dieser Einsatzberechtigung und Aushilfseinsätze ist nicht möglich. Ein Jugendlicher mit einer gemäß JSO erteilten Sonderteilnahmeberechtigung ist in keiner Mannschaft zu einem Aushilfseinsatz berechtigt. Ein Spieler mit einer Einsatzberechtigung für eine Bundesligamannschaft (Senioren) kann nur eine weitere Einsatzberechtigung erhalten oder besitzen. Besitzt ein Spieler eine Einsatzberechtigung für eine weitere Bundesligamannschaft (Senioren), kann er keine Einsatzberechtigung außerhalb der Bundesligen (Senioren) erhalten oder besitzen. Der DBB hat dem Verein den Verlust einer Einsatzberechtigung mitzuteilen. 155

Die Landesverbände können diese Regelungen für ihren Bereich weiter einschränken. V. Spielberechtigung 31 Die Spielberechtigung ist die Berechtigung eines Spielers, in einem bestimmten Spiel zum Einsatz zu kommen. Sie ist durch seine persönlichen Voraussetzungen bestimmt. 31 a In den Wettbewerben der Regionalligen ist in jedem Spiel pro Mannschaft ein Nicht-EU-Bürger spielberechtigt. Dieser hat einen Aufenthaltstitel gemäß 4 Absatz 1 AufenthG vorzulegen, der nicht gemäß 6 Absatz 1 AufenthG erteilt wurde oder er hat eine Aufenthaltsgestalltung gemäß 55 Abs. 1 AsylG vorzulegen. Absatz findet keine Anwendung auf einen Spieler, der vor Vollendung seines 17. Lebensjahres eine Teilnahmeberechtigung besaß. Absatz findet keine Anwendung auf einen Spieler, dem Gleichbehandlung mit EU-Bürgern (Personenfreizügigkeit) gewährt wird. Absatz findet keine Anwendung auf einen Berufsbasketballer, dem auf Grund eines staatlichen Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbedingungen gewährt wird. Dieser hat einen Aufenthaltstitel als Berufsbasketballer des Vereins, für den er eine Teilnahmeberechtigung besitzt, vorzulegen. Einführung zum Wettbewerb 2018/2019 31b In einem Spiel der 1. Regionalliga der Herren sind pro Mannschaft mindestens drei Local Player auf dem Spielbericht einzutragen. In einem Spiel der 1. Regionalliga der Herren müssen pro Mannschaft mindestens zwei Local Player zu jeder Zeit Spieler gemäß Art. d. Regeln 4.2.2/1 sein. Stehen keine entsprechenden Spieler mehr zur Verfügung, ist das Spiel mit vier oder weniger Spielern fortzusetzen. Gegen den Trainer der Mannschaft ist ein technisches Foul (B-Foul) zu verhängen, wenn gegen die Regelung bei laufender Spieluhr verstoßen wird. Ein Spieler ist Local Player, wenn er a) dem U23-Jahrgang oder einem jüngeren Jahrgang angehört und wenn er b) während seiner Zugehörigkeit zu den U14- bis U19-Jahrgängen (jeweils einschließlich) mindestens drei Jahre eine Teilnahmeberechtigung in Deutschland besaß. 31c Nimmt ein Verein am Wettbewerb der 1. Regionalliga der Herren teil, so hat er den Nachweis zu führen, dass er am 28.02. mit mindestens je einer männlichen Jugendmannschaft der Altersklassen U18, U16, U14 sowie U12 oder jünger am Jugendspielbetrieb teilgenommen hat. Ferner hat er den Nachweis zu führen, dass er am 28.2. Schul-Arbeitsgemeinschaften (SAG) an mindestens zwei verschiedenen Grundschulen betreut hat. Der Nachweis teilnehmender Jugendmannschaften kann grundsätzlich nur durch eigene männliche oder gemischte Mannschaften erbracht werden, die an ihrem Wettbewerb ab dem ersten Spieltag teilgenommen haben. Der Nachweis einer betreuten SAG gilt nur als erbracht, wenn die SAG spätestens ab der ersten Woche nach Ende der Herbstferien sowie mindestens mit 90 Minuten Dauer pro Schulwoche durchgeführt wurde. Der Nachweis kann für den U18-Wettbewerb durch eine NBBL-Mannschaft bzw. für den U16- Wettbewerb durch eine JBBL-Mannschaft erbracht werden. Ist der Regionalligist einer der Lizenzinhaber für eine Jugendbundesliga-Mannschaft, die in Kooperation von mehreren Vereinen betrieben wird, so ist diese Mannschaft eine eigene Mannschaft gemäß Satz 1. 156

Verstößt ein Verein, der am Wettbewerb der 1. Regionalliga der Herren teilnimmt, gegen die aus den Absätzen bis resultierenden Pflichten, so werden seiner Mannschaft für jede fehlende Jugendmannschaft sowie für jede fehlende SAG je drei Wertungspunkte abgezogen. 32 Die Spielberechtigung von Jugendlichen regelt die Jugendspielordnung. VI. Spielbetrieb 33 Der Ausrichter ist für die ordnungsgemäße und regelgerechte Durchführung des Spiels verantwortlich. Er ist weiter verantwortlich für rechtzeitige Bereitstellung angemessener Umkleideräume, Sicherheit der Teilnehmer und Erste Hilfe. Ein Spielbericht in elektronischer Form darf verwendet werden, sofern dieser vom DBB zugelassen ist und der Veranstalter dies vorsieht. Der Ausrichter ist verpflichtet, den Spielbericht der Spielleitung am ersten Werktag nach dem Austragungstag zuzusenden. Die Spielleitung hat einen nicht zugegangenen Spielbericht unter Setzung einer Ausschlussfrist und Festlegung der Versandform beim Ausrichter anzufordern. In diesem Fall ist der Ausrichter verpflichtet, sich über den Zugang des Spielberichts zu vergewissern. Der Veranstalter kann eine andere Regelung treffen. 34 Der Trainer muss vor Spielbeginn die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufstellung seiner Mannschaft auf dem Spielbericht durch Unterschrift bestätigen. Bis dahin nicht eingetragene Spieler sind nicht spielberechtigt. Auf dem Spielbericht eingetragene Spieler müssen ihren Teilnehmerausweis unaufgefordert dem 1. Schiedsrichter vorlegen. Der 1. Schiedsrichter muss die Teilnehmerausweise und die Identität der Spieler prüfen. Fehlen bzw. Beanstandung von Teilnehmerausweisen sowie die nicht festgestellte Identität von Spielern sind auf der Rückseite des Spielberichtes zu protokollieren. Die Identität von Spielern kann bis zum Abzeichnen des Spielberichts durch den 1. Schiedsrichter nachgewiesen werden. Die Protokollierung erfolgt durch den 1. Schiedsrichter auf der Rückseite des Spielberichtes. Ein Spieler, dessen Identität von den Schiedsrichtern nicht festgestellt werden konnte, wird behandelt wie ein Spieler ohne Teilnahmeberechtigung. 35 Über die Möglichkeit der Durchführung des Spiels entscheidet der 1. Schiedsrichter. Eine negative Entscheidung ist auf dem Spielbericht zu begründen. 36 Ist kein Kommissar eingesetzt, darf sich zur Überwachung des Kampfgerichts ein Mannschaftsbegleiter des Gastvereins am Anschreibetisch aufhalten. VII. Spielwertung 37 Auf Antrag eines Spielpartners bei der Spielleitung ist gegen eine Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn diese eine Verzögerung des Spielbeginns von mehr als 15 Minuten verursacht und dies zu vertreten hat. 157

Der Antrag ist nur zulässig, wenn er vor Spielbeginn beim 1. Schiedsrichter angemeldet wird. Der 1. Schiedsrichter hat dies zusammen mit der Begründung auf dem Spielbericht zu protokollieren. In diesen Fällen ist das Spiel durchzuführen, es sei denn, der Spielbeginn verzögert sich um mehr als 30 Minuten nach dem angesetzten Spielbeginn. Diese Frist ist von Mannschaften, Schiedsrichtern und Kampfgericht abzuwarten. Wird nach Ablauf dieser Frist das Spiel durchgeführt, ist der Antrag hinfällig. Der Antrag ist gebührenfrei. Für Fristen und Kosten gelten die Vorschriften des Protestverfahrens der Rechtsordnung entsprechend. 38 Die Spielleitung hat gegen die betreffende Mannschaft auf Spielverlust zu entscheiden, wenn a) das Spiel ausgefallen ist, weil die Mannschaft nicht angetreten ist und dies zu vertreten hat, b) das Spiel ausgefallen ist, weil sie als Mannschaft des Ausrichters das Spielfeld nicht zur Verfügung gestellt und dies zu vertreten hat, c) das Spiel ausgefallen ist, weil eine Verlegung nicht wie vorgeschrieben durchgeführt wurde, d) das Spiel ausgefallen ist, weil sie als Mannschaft des Ausrichters das Kampfgericht oder die regelgerechte Spielausrüstung nicht zur Verfügung hat, e) das Spiel ausgefallen ist, weil sie die vorgeschriebene Spielkleidung nicht zur Verfügung hat, f) sie sich weigert, unter Leitung angesetzter oder zu akzeptierender Schiedsrichter zu spielen, g) für diese ein nicht teilnahme-, einsatz- oder spielberechtigter Spieler teilgenommen hat, h) in dieser ein im Spielbericht nicht eingetragener Spieler eingesetzt wurde, i) sie für einen Spielabbruch verantwortlich ist, j) sie oder ihr Verein gesperrt ist, k) sie ihrer Wartepflicht von 30 Minuten nicht nachgekommen ist, l) der Ausrichter schuldhaft nicht innerhalb von drei Wochen den Spielbericht für ein Spiel seiner Mannschaft an die Spielleitung gesandt hat. Bei Spielausfall muss die Spielleitung über die Kosten des ausgefallenen Spiels entscheiden. Wird ein Spiel aus anderen als den vorgenannten Gründen nicht begonnen oder abgebrochen, so entscheidet die Spielleitung über die Wertung und Kosten. Neben der Entscheidung auf Spielverlust kann bei schuldhaftem Verhalten zusätzlich auf eine Ordnungsstrafe erkannt werden. 39 Trifft die Spielleitung in den Fällen der 37 und 38 SO nicht innerhalb drei Wochen nach dem angesetzten Spieltermin eine Entscheidung, hat der betroffene Spielpartner das Recht, innerhalb einer weiteren Frist von einer Woche Beschwerde beim Rechtsausschuss des Veranstalters einzulegen. Dieser hat eine Sachentscheidung zu treffen. 39 a Zählfehler können nur bis zur Unterschrift des 1. Schiedsrichters von diesem abschließend korrigiert werden. 40 Gewonnene Spiele werden mit 2 Wertungspunkten, verlorene mit 0 Wertungs-punkten gewertet. Wird gegen eine Mannschaft auf Spielverlust entschieden, wird ihr 1 Wertungs-punkt abgezogen und das Spiel mit 0:20 Korbpunkten gewertet: der Spielpartner erhält 2 Wertungs- und 20:0 Korbpunkte. Wird gegen beide Mannschaften auf Spielverlust entschieden, wird ihnen jeweils ein Wertungspunkt abgezogen und das Spiel mit jeweils 0:20 Korbpunkten gewertet. 158

Verliert eine Mannschaft das Recht zu spielen, wenn im Verlauf des Spiels weniger als zwei einsatzfähige Spieler auf dem Spielfeld zur Verfügung stehen, wird das Spiel gemäß den Offiziellen Basketball-Regeln gewertet1. Abweichend hiervon erhält die verlierende Mannschaft 0 Wertungspunkte für die Klassifikation. 41 Fehlende Spielbereitschaft und oder Nichtantreten sind nur dann nicht zu vertreten, wenn höhere Gewalt (unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis) gegeben ist. Der Einwand der höheren Gewalt ist nur dann zulässig, wenn er nachweislich spätestens am ersten Werktag nach dem Spieltermin der Spielleitung unter Darlegung der gesamten Umstände schriftlich mitgeteilt worden ist. Beweismittel können nachgereicht werden. VIII. Platzierung 42 Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der Wertungspunkte. Bei punktgleichen Mannschaften wird die Mannschaft mit geringerer Anzahl an Spielen besser platziert. Bei Punktgleichheit und gleicher Anzahl von Spielen werden die Platzierungen gemäß folgender Kriterien in der aufgeführten Reihenfolge ermittelt: a) nach der höheren Zahl der Wertungspunkte aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander; b) nach dem höheren Wert des Korbdifferenz aus den Spielen dieser Mannschaften untereinander; c) nach dem höheren Wert des Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs; d) nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver Korbdifferenz bzw. nach den mehr erzielten Korbpunkten bei negativer Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs. Gegen Zwischentabellen ist ein Rechtsmittel nicht statthaft. 43 leer 44 leer 45 Verzichtet ein Verein für eine Mannschaft vor deren letztem Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele aus der Wertung genommen. IX. Spielverlegung 46 Spielverlegungen sind nach den Bestimmungen des Veranstalters vorzunehmen. 47 Die Spielleitung ist berechtigt, Spielverlegungen von sich aus vorzunehmen oder aufzuheben. Die Entscheidung ist endgültig. Entsteht ein Verlegungsgrund erst am Austragungstag, kann der Ausrichter das Spiel ohne Antrag in eine andere Halle verlegen. Eine Spielverlegung kann nicht mit Teilnahme an einer Sitzung, Erkrankung, beruflicher Verhinderung, Urlaub oder ähnlichem begründet werden. 159

48 Wird ein Spieler oder Trainer zu Maßnahmen des DBB abgestellt, so besteht bis zwölf Tage vor dem Spieltermin ein Anspruch auf Spielverlegung für die Stammmannschaft. Der Anspruch besteht für einen Jugendlichen ferner für die Mannschaft in der 1. Regionalliga in der er Aushilfsspieler ist, sofern er an mindestens der Hälfte der Spiele dieser Mannschaft teilgenommen hat und sofern er in dieser Mannschaft im Durchschnitt mindestens 15 Minuten Einsatzzeit erhalten hat und sofern der Verlegungsantrag an die Spielleitung sowohl innerhalb der Frist des Absatzes wie auch binnen Wochenfrist nach Versand der Einladung gestellt wurde. X. Protestverfahren 49 Verstöße gegen die Spielregeln, die Spielordnung, die Ausschreibung oder sonstige Bestimmungen können in Bezug auf ein bestimmtes Spiel in einem Protestverfahren geltend gemacht werden. Der Antrag zur Einleitung eines Protestverfahrens ist wenn keine Spieljury eingesetzt ist bei der Spielleitung zu stellen. Voraussetzung für die Einleitung eines Protestverfahrens ist die rechtzeitige Anmeldung des Protestes durch den Kapitän oder den Trainer beim 1. Schiedsrichter. 50 Ein Protest aus dem Spielverlauf ist in der ersten Auszeit nach Entstehen des Protestgrundes anzumelden. Wird in einer Spielperiode nach Entstehen des Protestgrundes keine Auszeit mehr gegeben, so ist der Protest nach Ende der jeweiligen Spielperiode anzumelden. Andere Proteste sind unverzüglich nach Entstehen des Protestgrundes anzumelden Der Protestgrund ist anzugeben. Die Protestanmeldung ist vom Kapitän nach Spielende durch Unterschrift in dem dafür vorgesehenen Feld auf dem Spielberichtsbogen zu bestätigen, bevor der Spielbericht durch den 1. Schiedsrichter abgezeichnet wird. Nach Abzeichnen des Spielberichtes durch den 1. Schiedsrichter ist ein Protest nicht mehr zulässig. 51 Der 1. Schiedsrichter ist verpflichtet, jeden angemeldeten Protest auf dem Spielbericht zu protokollieren. Name der Mannschaft, Protestgrund und Zeitpunkt der Anmeldung sind anzugeben. Das Spiel ist in jedem Fall weiter durchzuführen. 52 Ein Protest ist nur dann als begründet anzusehen, wenn der Protestgrund den Ausgang des Spiels wesentlich beeinflusst hat. Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter können nicht korrigiert werden. Wird eine Spielwiederholung angeordnet, hat die Spielleitung eine Entscheidung über die Kostenverteilung des nicht gewerteten Spiels zu treffen. 160

XI. Sportdisziplin 53 Wird ein Spieler wegen offensichtlich unsportlichen Verhaltens disqualifiziert, ist er von diesem Zeitpunkt an nicht mehr spielberechtigt. Dies gilt auch, wenn die Disqualifikation in einem Pflichtspiel der Bundesligen ausgesprochen wurde. Der Schiedsrichter muss die Gründe für diese Disqualifikation schriftlich der Spielleitung innerhalb von 48 Stunden mitteilen. Die Spielleitung hat unverzüglich über die Dauer der Sperre zu entscheiden. Ist die Entscheidung innerhalb von drei Wochen nach der Disqualifikation nicht getroffen worden, so ist der Spieler vorläufig wieder spielberechtigt. 53a Spielordnung Die Spielleitung ist berechtigt, einen Verstoß gegen die Sportdisziplin auch dann zu ahnden, wenn dieser auf andere Weise als durch einen Bericht des Schiedsrichters oder Kommissars bekannt wird. Die Ahndung setzt voraus, dass kein Schiedsrichter das Geschehen wahrgenommen hat und somit weder eine positive noch eine negative Tatsachenentscheidung getroffen wurde. Die Anzeige des Vorfalls hat der Spielleitung spätestens vor Ablauf des zweiten Tages nach dem Spiel vorzuliegen. Die Vorschriften für Disqualifikationen sind sinngemäß anzuwenden. 54 Erfolgt die Disqualifikation in einem Pflichtspiel, so richtet sich die Dauer der Sperre nach der in der Entscheidung festgelegten Anzahl der Pflichtspiele der Mannschaft, in deren Spiel die Disqualifikation ausgesprochen wurde. Bei anderen Spielen richtet sich die Dauer der Sperre nach der in der Entscheidung festgelegten Anzahl der Pflichtspiele der Stammmannschaft, für die der Spieler einsatzberechtigt ist. Die Entscheidung ist von der Spielleitung dem Spieler, dem Verein und dem DBB mitzuteilen. Der Spieler ist bis zum Ende des Tages, an dem das letzte der Sperre zuzurechnende Pflichtspiel ausgetragen wird, nicht spielberechtigt. 55 Verhält sich ein Teilnehmer am Spiel ( 5 Abs. 1 SO) nach dem Spielende zum Verlassen der Spielstätte und dem dazu gehörigen Parkplatz in einer Weise, die einen Schiedsrichter zu einem Einschreiten verpflichtet hätte, so ist er mit Spielsperre und/oder Geldstrafe zu bestrafen. Das gleiche gilt für ein Verhalten vom Zeitpunkt der Öffnung der Spielstätte bis zum Spielbeginn. Der Vorfall ist durch einen Teilnehmer am Spiel ( 5 Abs. 1 SO) der Spielleitung binnen 48 Stunden zu melden. Der örtliche Raum eines Vergehens ist begrenzt auf die Spielstätte insgesamt einschließlich eines zur Spielstätte gehörenden Parkplatzes und des unmittelbaren Weges zu diesem. Sobald ein Teilnehmer am Spiel die vorstehenden Räumlichkeiten verlassen hat, unterliegt ein zu ahndendes Verhalten i.s.d. Absatz 1 den zuständigen staatlichen Stellen. 161

56 Verstoßen andere Teilnehmer am Spiel gegen die Sportdisziplin, gelten diese Vorschriften entsprechend. An Stelle einer Sperre kann auch eine Geldstrafe verhängt werden. Wird ein Teilnehmer am Spielbetrieb insbesondere Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Betreuer, medizinisches Personal durch ein ordentliches Gericht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung rechtskräftig verurteilt oder ist er durch ein Zivilgericht zu einem Unterlassen von Handlungen und / oder zu Schadensersatzleistungen verurteilt worden, die auf einem Verstoß gegen die Vorschriften zum Schutze der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, können das Präsidium des DBB oder des zuständigen Landesverbandes zeitliche oder dauernde Sperren, Amtsunwürdigkeit oder Lizenzentzug als Strafen gemäß 23 DBB-RO verhängen. Gegen diese Entscheidung ist binnen 14 Tagen nach Zustellung die Beschwerde möglich. Die Beschwerde ist beim DBB-Rechtsausschuss einzulegen. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Der DBB-Rechtsausschuss entscheidet endgültig. 57 Ein gesperrter Teilnehmer am Spielbetrieb darf an keinem Pflichtspiel teilnehmen. Ein gesperrter Trainer/gesperrter Co-Trainer darf sich bei Spielen seiner Mannschaft nicht in der Spielhalle aufhalten. XII. Schiedsrichter-Einsatz 58 Für Pflichtspiele werden die Schiedsrichter vom Veranstalter eingesetzt. Ein Pflichtspiel kann nur gewertet werden, wenn es von mindestens einem Schiedsrichter mit gültiger Schiedsrichterlizenz geleitet worden ist. 59 Ist nur ein Schiedsrichter zum Spielbeginn angetreten, so müssen die Mann-schaften einen anwesenden vereinsneutralen Schiedsrichter als 2. Schiedsrichter akzeptieren. Kann kein zweiter Schiedsrichter gefunden werden, ist das Spiel von einem zu leiten. Ein verspätet antretender Schiedsrichter darf nur vor Beginn des dritten Viertels und nur sofern zuvor kein anderer Schiedsrichter ersatzweise tätig wurde, seine Tätigkeit aufnehmen. Absätze 2-4 (alt) werden Absätze 3 bis 5 (neu) Ist 15 Minuten nach angesetztem Spielbeginn keiner der Schiedsrichter er-schienen, so müssen die Mannschaften anwesende vereinsneutrale Schieds-richter akzeptieren. Sind keine vereinsneutralen Schiedsrichter anwesend, können sich die Mann-schaften auf vereinseigene Schiedsrichter einigen. Diese Einigung ist vor dem Spiel von beiden Kapitänen auf dem Spielbericht zu bestätigen. Das Ausbleiben jedes angesetzten Schiedsrichters ist auf dem Spielbericht zu vermerken. 60 Kann das Spiel wegen fehlender Schiedsrichter nicht begonnen werden, müssen Mannschaften und Kampfgericht bis zu 30 Minuten nach angesetztem Spielbeginn auf Schiedsrichter warten. XIII. Sonderspielbetrieb 61 Die Ahndung von Verstößen bei Freundschaftsspielen kann bei dem für den Austragungsort zuständigen LV-Sportwart beantragt werden. Dieser entscheidet als Vorinstanz. - Ende der Spielordnung - 162

Jugendordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Beschlossen vom JUGENDTAG 2000 (Duisburg). Änderungen wurden vom Jugendtag 2004 (Göttingen), 2007 und 2010 (Hagen) beschlossen. - Präambel Der Deutsche Basketball Bund e. V. gibt sich in dem Bewusstsein, dass das Basketballspiel junge Menschen besonders anspricht, und in der Überzeugung, dass das Basketballspiel ein geeignetes Mittel zur Erziehung des jungen Menschen, zur Entfaltung seiner Persönlichkeit und zur Mitverantwortung darstellt, sowie in der Absicht, in Ergänzung zu Elternhaus, Schule und Beruf sportliche und außersportliche Jugendarbeit zu leisten, die nachfolgende Jugendordnung. 1 Deutsche Basketball-Jugend Die Deutsche Basketball-Jugend (DBJ) führt und verwaltet sich selbstständig unter Beachtung der Satzung und der Ordnungen des Deutschen Basketball Bundes e. V. (DBB). Die DBJ entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit. Die Mittel müssen im Haushalt des DBB nachgewiesen werden. Die DBJ ist Mitglied der Deutschen Sportjugend (DSJ). Die DBJ bekennt sich ausdrücklich zu den Prinzipien des Gender Mainstreamings und setzt sich für die Gleichstellung von Mädchen und Jungen ein. 2 Mitglieder Mitglieder der DBJ sind alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die Mitglied in einem Verein eines dem DBB angehörenden Landesverbands sind, sowie alle Erwachsenen, die eine Aufgabe im Rahmen dieser Jugendordnung übernommen haben. 3 Organe Die Organe der DBJ sind: der DBB-Jugendtag, der DBB-Jugendausschuss. 4 DBB-Jugendtag Mitgliederversammlung Der Jugendtag ist die Delegiertenversammlung der DBJ. Der Jugendtag tritt jährlich zusammen. Er ist vom Jugendausschuss in der Form einer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen des DBB einzuberufen. Diese Einberufung hat mindestens zwei Monate vor Beginn des Jugendtags unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Der Jugendtag hat insbesondere folgende Aufgaben: - Entgegennahme der Tätigkeitsberichte der Jugendausschuss-Mitglieder, - Genehmigung der Jahresrechnungen, - Entlastung des Jugendausschusses, - Wahlen, - Genehmigung des Jugendhaushalts, - Planung der Jugendarbeit, - Behandlung und Beschlussfassung über Anträge. Stimmrecht Auf dem Jugendtag können nur Delegierte der Landesverbands-Jugend, die die Mitglieder vertreten, das Stimmrecht ausüben. Jeder LV hat zwei Grundstimmen. Bei mehr als 1000 Jugend-Teilnehmerausweisen erhält der jeweilige LV zusätzlich eine weitere Stimme je angefangener 500 Jugendteilnehmerausweise. Die Vorschrift des 10 Abs. Satz 2 der Satzung gilt entsprechend. Jeder Delegierte kann 20 Stimmen vertreten. Stimmenübertragung ist nicht zulässig. Die Mitglieder des Jugendausschusses haben je eine Stimme. Sie dürfen nicht Delegierte eines LV sein. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Im übrigen gilt 12 DBB-GVO. Die Jugendtagsbeschlüsse werden protokolliert. Die Niederschrift wird vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer unterschrieben. Der Jugendtag ist verbandsöffentlich. Die Öffentlichkeit kann auf Antrag durch Beschluss ausgeschlossen werden. 163

Anträge zum Jugendtag können sechs Wochen vor dem Termin nur von den LV-Jugendausschüssen und dem DBB-Jugendausschuss eingebracht werden. Hinsichtlich Dringlichkeitsanträgen gelten für die Antragsform und -frist die in der GVO für den Bundestag enthaltenen Vorschriften entsprechend. 5 Außerordentlicher Jugendtag Ein außerordentlicher Jugendtag kann vom DBB-Jugendausschuss einberufen werden. Er muss einberufen werden, wenn ein schriftlicher, begründeter Antrag von mindestens acht Mitgliedsverbänden vorliegt. Er hat innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrags stattzufinden. Die Bestimmungen über den Jugendtag finden auch für den außerordentlichen Jugendtag entsprechende Anwendung. Hinsichtlich Antragsform und -frist gelten die in der GVO für den außerordentlichen Bundestag enthaltenen Vorschriften entsprechend. Der außerordentliche Jugendtag kann beschließen, dass in diesem Jahr kein weiterer ordentlicher Jugendtag mehr stattfindet. 6 DBB-Jugendausschuss An der Spitze der Basketball-Jugend des DBB steht der Jugendausschuss (JA) unter Vorsitz des Vizepräsidenten für Jugendfragen und Schulsport. Der Jugendausschuss hält bei seinen Planungen und Entscheidungen Fühlung mit anderen Gremien des DBB und der Landesverbände. Dem Jugendausschuss obliegt die Bearbeitung aller Jugendfragen und das Festlegen der Arbeitsrichtlinien für die Jugendarbeit im DBB. Im Besonderen sind dies: - die Jugendarbeit zu fördern und zu koordinieren sowie jugendpflegerische Maßnahmen zu ergreifen und zu unterstützen, - den Jugendspielbetrieb auf der Ebene des DBB und im internationalen Spielverkehr zu gestalten, zu lenken und zu fördern, - zentrale Führungsaufgaben in Zusammenarbeit mit der dsj vorzubereiten und durchzuführen, - Lehrgänge, Wettbewerbe und Camps im Jugendbereich auf Bundesebene zu veranstalten. Der Jugendausschuss besteht aus: a) dem Vizepräsidenten für Jugendfragen und Schulsport, b) dem Beisitzer für Sichtungs- und leistungssportfördernde Maßnahmen, c) dem Beisitzer für den Spielbetrieb, d) dem Mini-Referenten, e) dem Schulsport-Referenten, f) dem Referenten für Mädchenbasketball g) einem weiteren Mitglied. Der Jugendausschuss kann zusätzliche Mitarbeiter für besondere Aufgaben berufen. Mindestens zwei Mitglieder des Jugendausschusses sollten weiblichen Geschlechts sein. Der Jugendausschuss wählt mit einfacher Mehrheit aus seinen Reihen einen Stellvertreter des Vizepräsidenten für Jugendfragen und Schulsport. Die Mitglieder des Jugendausschusses werden vom Jugendtag auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wird ein Mitglied eines LV-Jugendausschusses zum Vizepräsidenten für Jugendfragen und Schulsport gewählt, so hat es die Position im Landesverband unverzüglich niederzulegen. Scheidet ein Jugendausschuss-Mitglied vorzeitig aus, so bestimmt der Jugendausschuss bis zur Neu-/ Nachwahl einen Vertreter. Scheidet der Vizepräsident für Jugendfragen und Schulsport vorzeitig aus, gilt die Regelung des 12 Abs. Satz 5 der Satzung entsprechend. Der Jugendausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vizepräsidenten für Jugendfragen und Schulsport. 7 Kommissionen und Arbeitsgruppen Der Jugendausschuss kann zur Bewältigung seiner Aufgaben feste Kommissionen und zeitlich begrenzte Arbeitsgruppen einsetzen und sich hinsichtlich sportfachlicher Fragen der Zuarbeit der Bundestrainer bedienen. 164

8 Schulsport Die Tagung der LV-Schulsportreferenten hat die Aufgabe, den Schul-Basketball zu fördern. Zu diesem Zweck arbeiten sie mit der Schule und den Schulorganisationen zusammen und fördern die Koordination zwischen Schulbehörden, Schule und Verein. 9 Jugend-Spielordnung (JSO) Der Jugendspielbetrieb wird durch die Jugendspielordnung (JSO) geregelt. Die JSO wird vom Jugendtag beschlossen. Schlussbestimmungen 10 Gültigkeit, Änderung Die Jugendordnung kann nur mit Zweidrittelmehrheit der gültig abgegebenen und zugleich Mehrheit der möglichen Stimmen durch den Jugendtag geändert werden. Dringlichkeitsanträge auf Änderung der Jugendordnung sind unzulässig. Änderungen der Jugendordnung treten mit ihrer Annahme in Kraft, sofern nichts Abweichendes bestimmt wird. - Ende der Jugendordnung - 165

Jugendspielordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Beschlossen vom Jugendhauptausschuss am 6.7.2002. Änderungen wurden vom Jugendhauptausschuss 2003, Jugendtag 2004 (Göttingen), a.o. Jugendtag 2006 (Rotenburg), a.o. Jugendtag 2007, Jugendtag 2008 2009, 2010, 2012, 2013 (Hagen 2014, und Heidelberg 2016 beschlossen. 1 Allgemeines 1 Die JSO regelt den Jugendspielbetrieb. Sie ist für alle Teilnehmer verbindlich. Sie wird durch die jeweilige Ausschreibung ergänzt. 2 Die DBB-SO ist im Jugendspielbetrieb sinngemäß anzuwenden, sofern die JSO keine Regelung trifft. 3 Soweit in der JSO bzw. DBB-SO zugelassen, können die Veranstalter für ihre Wettbewerbe abweichende oder ergänzende Regelungen treffen. 4 Im Bereich des Mini-Basketballs (U12 und jünger) gelten ferner die vom DBB-Jugendausschuss beschlossenen MINI-Spielregeln. 5 Der DBB, die Landesverbände und ihre regionalen Zusammenschlüsse können für ihren Jugendspielbetrieb ergänzende Regelungen treffen, die für bestimmte Altersklassen/Wettbewerbe verpflichtend vorschreiben, nach bestimmten Grundsätzen der Verteidigung und des Angriffs zu spielen, und die für die Einhaltung dieser Regelungen notwendigen Maßnahmen anordnen. 6 Ein Veranstalter kann seinen nach dem 01.07. beginnenden Wettbewerben Qualifikationsspiele im Zeitraum ab dem 01.05. vorschalten. In Qualifikationsrunden gelten sinngemäß dieselben Bestimmungen wie im Wettbewerb. Der Veranstalter kann festlegen, dass an Qualifikationsrunden Spieler teilnehmen können, deren Vereinswechsel technisch erst am 01.07. umgesetzt wird. 2 Altersklasseneinteilung 1 Im Jugendbereich gelten folgende Altersklasseneinteilungen: U20-Jugendliche nicht älter als 19 Jahre U19-Jugendliche nicht älter als 18 Jahre U18-Jugendliche nicht älter als 17 Jahre U17-Jugendliche nicht älter als 16 Jahre U16-Jugendliche nicht älter als 15 Jahre U15-Jugendliche nicht älter als 14 Jahre U14-Jugendliche nicht älter als 13 Jahre U13-Jugendliche nicht älter als 12 Jahre U12-Jugendliche nicht älter als 11 Jahre U11-Jugendliche nicht älter als 10 Jahre U10-Jugendliche nicht älter als 9 Jahre U9-Jugendliche nicht älter als 8 Jahre U8-Jugendliche nicht älter als 7 Jahre 2 Stichtag ist jeweils der 31.12. des laufenden Spieljahres. 3 Sonderteilnahmeberechtigung von Jugendlichen 1 Die Sonderteilnahmeberechtigung ist als individuelle Fördermaßnahme für Jugendliche anzusehen. 2 Jugendliche können nur eine Sonderteilnahmeberechtigung (Jugend oder Senioren) für eine Mannschaft eines anderen Vereins erhalten. 166

3 Die Sonderteilnahmeberechtigung ist über den Landesverband des Zweitvereins beim DBB bis zum 30. 11. des Spieljahres zu beantragen. Der Antrag ist gebührenpflichtig. Der Antrag ist von den beteiligten Vereinen und Landesverbänden zu unterzeichnen. Die Landesverbände können hierfür eine Gebühr festlegen. Die Sonderteilnahmeberechtigung endet mit Ablauf des Spieljahres. 4 Der Einsatz im Zweitverein muss in einer anderen Alters- oder Spielklasse erfolgen, als im Stammverein möglich wäre. Aushilfseinsätze sind nicht möglich. Die Landesverbände können weitergehende Einschränkungen festlegen. 5 Eine Sonderteilnahmeberechtigung kann während des Wettbewerbs nicht geändert werden, erlischt beim Wechsel des Stammvereins und kann nicht wieder neu beantragt werden. 6 Für alle Wettbewerbe ist die Anzahl der Sonderteilnahmeberechtigungen auf drei je Spiel begrenzt. 4 Einsatz-, Spielberechtigung von Jugendlichen 1 Jugendliche der Altersklassen U15 bis U20 sind jeweils in ihrer und allen älteren Altersklassen sowie im Rahmen der DBB-Seniorenspielordnung im Seniorenspielbetrieb spielberechtigt. Die Spielberechtigung von U15/U16-Jugendlichen für den Seniorenspielbetrieb ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch die Genehmigung nachgewiesen. 2 Jugendliche der Altersklasse U14 sind bis einschließlich der Altersklasse U19 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U18 bzw. U19 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. 3 Jugendliche der Altersklasse U13 sind bis einschließlich der Altersklasse U18 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U17 bzw. U18 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. 4 Jugendliche der Altersklasse U12 sind bis einschließlich der Altersklasse U17 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U16 bzw. U17 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. 5 Jugendliche der Altersklasse U11 sind bis einschließlich der Altersklasse U16 spielberechtigt. Die Spielberechtigung für die Altersklassen U15 bzw. U16 ist beim jeweiligen Landesverband durch den Verein zu beantragen und wird durch eine Genehmigung erlangt. 6 Jugendliche der Altersklasse U10 sind bis einschließlich der Altersklasse U13 spielberechtigt. 7 Jugendliche der Altersklasse U9 sowie jüngerer Altersklassen sind bis einschließlich der Altersklasse U12 spielberechtigt. 8 Mit dem Antrag auf Ausweitung der Spielberechtigung gem. Absatz 1 bis 5 sind folgende Unterlagen vorzulegen: Sportärztliches Attest nicht älter als einen Monat mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich des Spielens in den beantragten Spiel- und Altersklassen, Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Für die Bearbeitung des Antrags ist eine Gebühr je Teilnehmerausweis an den Landesverband zu zahlen. Die Höhe dieses Betrags wird vom LV festgelegt. 9 Die Spielberechtigung gilt bis zum Ende des jeweiligen Spieljahres. Ihre Änderung ist innerhalb des Spieljahrs nicht zulässig. 10 Die Landesverbände können für ihren Bereich die Zahl der Aushilfseinsätze abweichend von 26 DBB-Spielordnung regeln. 167

11 Ein Jugendlicher kann einschließlich des Einsatzes im Seniorenbereich, der Sonderteilnahmeberechtigung und der Aushilfseinsätze höchstens vier Einsatzberechtigungen gleichzeitig erlangen. 12 Die Landesverbands-Jugendwarte können für den Spielbetrieb auf Landesverbandsebene die Einsatzmöglichkeiten für Jugendliche einschränken. 5 Sonderregelungen 1 Die LV-Jugendwarte können für Kaderspieler Sonderregelungen für die Wettbewerbe auf LV- Ebene treffen. 2 Auf Vorschlag des Vizepräsidenten für Jugendfragen/Schulsport kann der Jugendausschuss in begründeten Fällen abweichend von den Fristen der DBB-SO eine Teilnahmeberechtigung für einen Jugendlichen erteilen. 3 Der Vizepräsident für Jugendfragen/Schulsport kann für DBB-Kaderathleten (ab D/C-Kader) Sonderregelungen für alle Wettbewerbe treffen, insb. Einsatzmöglichkeiten einschränken. 6 Spielzeit / Spielerzahl 1 Der Veranstalter ist berechtigt, von den FIBA-Regeln abweichende Spielzeiten und Spielerzahlen in den jeweiligen Ausschreibungen festzulegen. 2 An einem Tag sollen Jugendliche nicht mehr als zwei Spiele mit voller Spielzeit bestreiten. 3 Bei Turnieren mit verkürzter Spielzeit soll die Gesamtspielzeit je Tag die Spieldauer von zwei normalen Spielen nicht überschreiten. 7 Deutsche Meisterschaften 1 Alljährlich werden vom Jugendausschuss Deutsche Meisterschaften in den Altersklassen weiblich: männlich: U18 U19 U16 U16 U14 U14 durchgeführt. 2 Nähere Regelungen trifft die vom DBB-Jugendausschuss zu beschließende Ausschreibung, die jeweils in den Amtlichen Mitteilungen des DBB bis zum 30. 4. eines jeden Jahres veröffentlicht wird. 3 In den Altersklassen U19 männlich (NBBL) und U16 männlich (JBBL) sowie U18 weiblich (WNBL) können die Meisterschaften auch in Form eines bundesweiten Ligenspielbetriebs mit mehreren Spielgruppen durchgeführt werden. Hierzu ergehen gesonderte Ausschreibungen, in denen auch abweichende Regelungen zur DBB-SO und dieser Spielordnung getroffen werden können. 8 Jugendpokal-Wettbewerbe Der Jugendausschuss des DBB kann Pokalwettbewerbe in den verschiedenen Altersklassen veranstalten. Näheres wird durch den Jugendausschuss in Form einer Ausschreibung geregelt. 9 Auswahlmannschaften 1 Der DBB, die Landesverbände und deren Gliederungen sind berechtigt, Mannschaften für Auswahlspiele zu bilden. 2 Die Landesverbände und die Vereine sind verpflichtet, Spieler auf Anforderung freizustellen. Die Anforderung von Spielern ist dem betroffenen Landesverband und Verein mitzuteilen. 168

3 Angeforderte Spieler können während der Zeit der geplanten und durchgeführten Maßnahmen für Veranstaltungen ihrer Vereine gesperrt werden. 4 Über Strafen und Sperren gegen Spieler und Vereine entscheidet der Vizepräsident für Jugendfragen und Schulsport für den Bereich des DBB und in den Bereichen der LV die dort dafür zuständigen Gremien, als Vorinstanz im Sinne der Rechtsordnung. 5 Wird ein Spieler/Trainer zu Maßnahmen des DBB/der Landesverbände abgestellt, so besteht bis 12 Tage vor dem Spieltermin ein Anspruch auf Spielverlegung. Die Landesverbände können diese Regelungen für ihren Bereich weiter einschränken. 10 Wettbewerbe auf Bundesebene 1 Alljährlich wird vom Jugendausschuss das Bundesjugendlager/ -treffen für die Jugendauswahlmannschaften der Landesverbände (männlich und weiblich) ausgeschrieben. 2 Für alle Landesverbände besteht Teilnahmeverpflichtung. Nähere Regelungen trifft die vom DBB- Jugendausschuss zu beschließende Ausschreibung, die jeweils in den amtlichen Mitteilungen des DBB veröffentlicht wird. 3 Der Austragungsort wird vom Jugendausschuss festgelegt. Der Jugendausschuss und das Jugendsekretariat sind für die Durchführung verantwortlich. 11 Ausländer in Auswahlmannschaften 12 Strafen Jeder Landesverband kann je Mannschaft nicht mehr als drei ausländische Spieler einsetzen. Bei Verstößen gegen die Jugendordnung, die Jugendspielordnung, die U12-/U11-Regeln, die Ausschreibung(en) oder die Sportdisziplin ist nach DBB-Rechtsordnung und dem jeweiligen Strafenkatalog zu verfahren. 13 Änderung und Gültigkeit Die Jugendspielordnung kann durch Beschluss des Jugendtages oder des Jugendhauptausschusses mit einfacher Mehrheit geändert werden. 169

Einsatzmöglichkeiten von Jugendlichen nach der SO und JSO Altersklasse Einsatz Jugendbereich Einsatz Erwachsenenbereich U20 U20 Stammmannschaft Senioren; Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich U19 U19,U20 Stammmannschaft Senioren; Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich U18 U18, U19, U20 Stammmannschaft Senioren; Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich U17 U17, U18, U19, U20 Stammmannschaft Senioren; Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich U16 U16, U17, U18, U19, U20 Stammmannschaft Senioren; Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich; Genehmigung nach 4 JSO für den Seniorenbereich erforderlich U15 U15, U16, U17, U18, U19, U20 U14 U13 U12 U11 U10 U9 U8 U14, U15, U16, U17 (Genehmigung nach 4 JSO für U18/U19) U13, U14, U15, U16 (Genehmigung nach 4 JSO für U17/U18) U12, U13, U14, U15 (Genehmigung nach 4 JSO für U16/U17) U11, U12, U13, U14 (Genehmigung nach 4 JSO für U15/U16) U10, U11,U12, U13 (keine weitere Einsatzberechtigung) U9, U10, U11, U12 (keine weitere Einsatzberechtigung) U8, U9, U10, U11,U12 (keine weitere Einsatzberechtigung) Stammmannschaft Senioren; Aushilfseinsätze unbegrenzt möglich; Genehmigung nach 4 JSO für den Seniorenbereich erforderlich Keine Einsatzberechtigung Keine Einsatzberechtigung Keine Einsatzberechtigung Keine Einsatzberechtigung Keine Einsatzberechtigung Keine Einsatzberechtigung Keine Einsatzberechtigung Kaderspieler Sonderregelungen für Wettbewerbe im Landesverband Hinweis: Ein Jugendlicher kann einschließlich des Einsatzes im Seniorenbereich, der Sonderteilnahmeberechtigung und der Aushilfseinsätze höchstens vier Einsatzberechtigungen gleichzeitig erlangen. 170

Schiedsrichterordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Beschlossen vom BUNDESTAG 2002 (Travemünde) Änderungen wurden vom BUNDETAG 2008 (Dessau), 2017 (Lübeck) beschlossen. I. Allgemeines und Zuständigkeiten 1 Diese Schiedsrichterordnung regelt das Schiedsrichterwesen im Deutschen Basketball Bund (DBB). Das Schiedsrichterwesen umfasst die Aus- und Fortbildung, den Einsatz und die Führung der Schiedsrichter und Kommissare im DBB und seinen Landesverbänden. 2 Der DBB regelt und verwaltet das Schiedsrichterwesen im Rahmen dieser Ordnung. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: a) die zentrale Verwaltung der Schiedsrichterlizenzen, b) die Erstellung von Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien sowie deren Überwachung, c) die Erarbeitung von Fachliteratur, Lehrmitteln und Prüfungsfragen, d) die ständige Regelinterpretation, e) die Zulassung von Schiedsrichterkleidung, f) die Auswahl der Schiedsrichter für internationale Einsätze, g) die Auswahl, die Fortbildung sowie die Führung der Bundesliga-Schiedsrichter. Die Aufgaben des DBB im Rahmen dieser Ordnung werden durch die DBB-Schiedsrichterkommission (SRK) umgesetzt und können delegiert werden 3 Zur Koordinierung der Strukturen und Maßnahmen des Schiedsrichterwesens beruft der Vorsitzende der SRK jährlich mindestens eine Schiedsrichtertagung ein, zu der die Regionalligen und Landesverbände jeweils einen Vertreter entsenden. 4 Die Landesverbände, deren Zusammenschlüsse und Gliederungen regeln und verwalten für ihren Bereich das Schiedsrichterwesen im Rahmen dieser Ordnung. Sie benennen die hierfür zuständigen Stellen. II. Lizenzierung der Schiedsrichter 5 Schiedsrichter ist, wer eine vom DBB erteilte Schiedsrichterlizenz besitzt. Eine Schiedsrichterlizenz wird erteilt, wenn die vorgeschriebene Ausbildung und die Prüfung mit Erfolg abgeschlossen wurden. Der DBB entscheidet über die Anerkennung ausländischer Schiedsrichterlizenzen. Aufgrund der erteilten Lizenz wird dem Schiedsrichter vom DBB ein Schiedsrichterausweis ausgestellt. Jeder Schiedsrichter muss Mitglied eines Vereines sein, der einem Landesverband angehört. 6 Der DBB führt eine digitale Schiedsrichterkartei. Die Landesverbände sind für die ordnungsgemäße Eintragung der Lizenzdaten verantwortlich. Der Schiedsrichter ist verpflichtet, Änderungen der Anschrift oder seiner Kommunikationsdaten unverzüglich in der digitalen Schiedsrichterkartei vorzunehmen. 171

Der Schiedsrichter hat einen Vereinswechsel sowie alle sonstigen Änderungen, die er nicht selbst vornehmen kann, unverzüglich seinem Landesverband mitzuteilen, der die Änderung in der Schiedsrichterkartei vornimmt. Bei einem Wechsel zu einem Verein eines anderen Landesverbandes ist der Wechsel auch dem neuen Landesverband mitzuteilen. 7 Die Schiedsrichterlizenz ist für die Dauer eines Wettbewerbs gültig und wird jährlich vom zuständigen Landesverband verlängert. Die Verlängerung wird in die digitale Schiedsrichterkartei eingetragen. Voraussetzung für die Verlängerung der Schiedsrichterlizenz ist die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme. Die Landesverbände können zusätzliche Voraussetzungen für die Verlängerung der Schiedsrichterlizenz festlegen. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann der zuständige Landesverband eine Ausnahme zulassen. Eine nicht verlängerte Schiedsrichterlizenz ruht. Eine ruhende Lizenz berechtigt nicht zur Leitung von Basketballspielen. Die Landesverbände legen die Voraussetzungen sowohl für das Wiederaufleben als auch für den Verfall einer Lizenz fest. 8 Die Schiedsrichterlizenz ist in fünf Lizenzstufen unterteilt. Inhalte und Umfang der Ausbildung für die einzelnen Lizenzstufen werden vom DBB festgelegt und in den Ausbildungsrichtlinien für Schiedsrichter veröffentlicht. Die Ausbildung der Schiedsrichter erfolgt grundsätzlich durch Lehrkräfte, die hierfür ausgebildet und vom DBB lizenziert sind. Es gibt folgende Lizenzstufen: - Lizenzstufe E (Grundausbildung), - Lizenzstufe D (vollständige Ausbildung), - Lizenzstufe C (vertiefte Ausbildung), - Lizenzstufe B (Einführung in den Leistungssport), - Lizenzstufe A (Ausbildung zum Spitzenschiedsrichter). Die Prüfungen werden nach den DBB-Prüfungsrichtlinien für Schiedsrichter vorgenommen. Die Ausbildung für die Lizenzstufen A und B ist Aufgabe des DBB; für die Lizenzstufen C, D und E sind die Landesverbände zuständig. III. Schiedsrichterkader und Fortbildungen 9 Ein Schiedsrichterkader ist eine Gruppe von Schiedsrichtern, die von der zuständigen Stelle des Schiedsrichterwesens für bestimmte Spielklassen benannt wird. In einen Schiedsrichterkader kann grundsätzlich nur berufen werden, wer die für den Kader vorgeschriebene Ausbildung absolviert hat: - Bundesligen: Lizenzstufe A - 1. Regionalliga: Lizenzstufe B - 2. Regionalliga, Oberligen bzw. höchste Landesverbandsligen: Lizenzstufe C In Ausnahmefällen kann ein Schiedsrichter befristet einem Kader angehören, wenn er die erforderliche Ausbildung begonnen, aber noch nicht abgeschlossen hat. Die zuständige Stelle des Schiedsrichterwesens kann die Zugehörigkeit zu einem Kader von Bedingungen, wie zum Beispiel der Teilnahme an Fortbildungen, Regel- und Fitnesstests, abhängig machen. 172

Die Aufnahme in einen höheren Kader sowie der Verbleib in einem Kader sind unter anderem von der Leistung des Schiedsrichters, seiner Einsatzbereitschaft, seiner Teamfähigkeit sowie seiner Loyalität gegenüber dem Schiedsrichterwesen abhängig. Diese Personalentscheidung ist von einem Fachgremium aus mindestens drei Personen zu treffen, die von der zuständigen Stelle des Schiedsrichterwesens benannt werden. 10 Jeder Schiedsrichter muss regelmäßig an den von zuständiger Stelle festgelegten Fortbildungen seines Kaders teilnehmen. Der DBB kann Inhalte für die Fortbildung festlegen. Die Fortbildung der Bundesliga-Kader ist Aufgabe des DBB. Die Fortbildung der nicht für einen Bundesligakader benannten Schiedsrichter ist Aufgabe der Landesverbände, ihrer Zusammenschlüsse und Gliederungen. Fortbildungslehrgänge entbinden den Schiedsrichter nicht von der Verpflichtung, sich über Änderungen und neue Auslegungen der Spielregeln zu informieren. IV. Schiedsrichtereinsatz 11 Die Einteilung der Schiedsrichter zu den Spielen der Bundesligen und der Wettbewerbe des DBB ist Aufgabe des DBB. Die Einteilung der Schiedsrichter zu den Spielen der Regionalligen ist Aufgabe der Schiedsrichterinstanzen der Regionalligen. Die Einteilung der Schiedsrichter zu den Spielen der übrigen Wettbewerbe ist Aufgabe der Landesverbände, ihrer Zusammenschlüsse bzw. ihrer Gliederungen. 12 Die Einteilung der Schiedsrichter beinhaltet die Ansetzung, Umbesetzung und Absetzung der Schiedsrichter zu einem Spiel. Es bedarf keiner Begründung. 13 Die Lizenzstufe E berechtigt zur Leitung von Spielen der untersten Spielklassen, die vom zuständigen Landesverband definiert werden. Jugendliche Schiedsrichter der Lizenzstufe E sollen nur zu Spielen in ihrer nächst höheren Altersklasse oder jünger angesetzt werden. Schiedsrichter der Lizenzstufe D dürfen zu Spielen unterhalb der Oberliga angesetzt werden. Landesverbände und ihre Gliederungen können Vereine beauftragen, zu bestimmten Wettbewerben oder Spielen Schiedsrichter anzusetzen. Angesetzte Schiedsrichter sollen grundsätzlich keinem am Spiel beteiligten Verein angehören. Landesverbände und ihre Gliederungen können für bestimmte Wettbewerbe regeln, dass die Schiedsrichter von einem oder beiden am Spiel beteiligten Vereinen gestellt werden. 14 Für Schiedsrichter besteht kein Rechtsanspruch auf Ansetzungen. V. Spielbetrieb 15 Der Schiedsrichter ist verpflichtet, bei einem Einsatz seinen Schiedsrichterausweis mitzuführen. Er hat diesen auf Verlangen eines Trainers vorzulegen. 16 173

Der Schiedsrichter ist verpflichtet, die vom DBB zugelassene Schiedsrichterkleidung zu tragen. Die Werbung auf der Schiedsrichterkleidung regelt der für den Wettbewerb zuständige Veranstalter. 17 Ein Schiedsrichter ist verpflichtet, alle Spiele zu leiten, für die ihm von zuständiger Stelle ein Auftrag erteilt wird. Ein Schiedsrichter kann einen Spielauftrag zurückgeben, wenn er diesen nicht wahrnehmen kann. Die Gründe sind bei der Rückgabe zu nennen. Die Rückgabe hat unverzüglich nach Eingang des Spielauftrages bzw. nach Kenntnis des Hinderungsgrundes zu erfolgen. Unterhalb der Bundesliga kann der Veranstalter abweichende Regelungen treffen. Fühlt ein Schiedsrichter sich einer Mannschaft gegenüber befangen, so hat er dies der zuständigen Schiedsrichtereinsatzstelle unverzüglich mitzuteilen. Ein am Spiel beteiligter Verein kann Schiedsrichter nicht ablehnen. Er kann jedoch auf seine Kosten die Entsendung eines Schiedsrichterbeobachters beantragen. 18 Ein Schiedsrichter hat Anspruch auf Honorar und Auslagenersatz. Diese sind vor dem Spiel unaufgefordert zu zahlen, es sei denn, der für den Wettbewerb zuständige Veranstalter regelt dies anders. Die Höhe der Honorare und Auslagen regelt der für den Wettbewerb zuständige Veranstalter. Fällt ein Spiel ohne Verschulden des Schiedsrichters aus, stehen ihm Honorar und Auslagenersatz zu, wenn er einsatzbereit erschienen ist oder die Anreise angetreten hat. VI. Ethik 19 Schiedsrichtern ist es nicht gestattet, von Vereinsvertretern oder Dritten Zahlungen, Geschenke oder andere Zuwendungen anzunehmen. Verpflegung in angemessenem Umfang ist hiervon ausgenommen. Jeglicher Versuch von Vereinsvertretern oder Dritten, durch Drohungen oder die Gewährung bzw. das Angebot von Vorteilen Einfluss zu nehmen, ist unverzüglich der zuständigen Einsatzleitung melden. Schiedsrichter sind verpflichtet, alle am Spiel beteiligten Personen mit dem erforderlichen Respekt zu behandeln. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz sind zu achten, und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, darf ausgeübt werden. Dies gilt im Besonderen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Schiedsrichter sind verpflichtet, das Ansehen der Schiedsrichter und des Schiedsrichterwesens durch zurückhaltendes Auftreten und angemessene Wortwahl in der Öffentlichkeit und in allen Medien zu wahren. Schiedsrichter dürfen nicht an Sportwetten auf Basketballspiele teilnehmen. VII. Kommissare 20 Der Kommissar ist der offizielle Vertreter des DBB bzw. des Veranstalters eines Wettbewerbs bei Spielen dieses Wettbewerbs. Er ist beauftragt, die Durchführung eines Spiels zu kontrollieren und zu überwachen. Der Kommissar wird vom DBB-Präsidium ernannt und abberufen. Zum Kommissar kann berufen werden, wer das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. 174

Der Kommissar scheidet mit dem Ende des Wettbewerbs aus, in dem er sein 70. Lebensjahr vollendet. Die Aufgaben und Befugnisse des Kommissars ergeben sich aus den Spielregeln, dem Statut für Kommissare des DBB und den Richtlinien des Veranstalters. Im Übrigen gelten alle Bestimmungen für Schiedsrichter in dieser Ordnung sinngemäß auch für Kommissare. VIII. Strafen 21 Schiedsrichter können bestraft werden, wenn sie gegen Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen und dies zu vertreten haben. Hierzu gehören insbesondere folgende Verstöße: a) Fehlender Schiedsrichterausweis bei einem Spiel, b) Tragen von nicht zugelassener Schiedsrichterkleidung, c) Nichterfüllen eines Spielauftrags, d) Verspätetes Antreten zu einem Spiel, e) Falsche Abrechnung von Honorar und/oder Reisekosten, f) Fehlende/verspätete Anzeige von Änderungen der Anschrift, der Kommunikationsdaten oder der Vereinszugehörigkeit, g) Unbegründete oder verspätete Rückgabe eines Spielauftrags, h) Veröffentlichung von Interna aus dem Schiedsrichterbereich, i) Missbrauch des Schiedsrichterausweises, j) Annahme von Zahlungen/Geschenken/Zuwendungen, k) Wetten auf Basketballspiele, l) Fehlende Meldung von Korruptionsversuchen oder Drohungen, m) Verletzung der Regeln über Gewalt und unangemessene Nähe, n) Schädigung des Ansehens des Schiedsrichterwesens oder von Schiedsrichtern, o) Verletzung des Respekts gegenüber am Spiel beteiligten Personen. Verstöße nach Absatz a) bis e) sowie andere Verstöße gegen die Spielregeln, Ordnungen und Ausschreibungen mit Auswirkung auf den Spielbetrieb werden durch die Spielleitung bestraft. Alle anderen Verstöße werden durch die zuständige Stelle des Schiedsrichterwesens als Vorinstanz bestraft. 22 Mögliche Strafen ergeben sich aus der Rechtsordnung und den Strafenkatalogen des DBB, der Landesverbände und der Veranstalter. Insbesondere können folgende Strafen ausgesprochen werden: a) Verwarnung, b) Geld- oder Ordnungsstrafe, c) Suspendierung, d) Lizenzentzug. Eine Suspendierung kann nur von der für den Kader des Schiedsrichters zuständigen Stelle ausgesprochen werden. Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Ordnung, insbesondere Verstößen nach 21 Absatz i) bis o) kann durch die DBB-Schiedsrichterkommission oder den Landesverband ein Verfahren auf Lizenzentzug eingeleitet werden. Zuständig für das Verfahren zum Lizenzentzug ist das DBB-Präsidium. - Ende der Schiedsrichterordnung - 175

Lehr- und Trainerordnung des Deutschen Basketball Bund e. V. Beschlossen vom BUNDESTAG 2007 (Würzburg) Änderungen wurden vom Bundestag 2010 (Bad Kreuznach) 2015 (Köln) beschlossen. I. Allgemeines 1 Die Lehr- und Trainerordnung regelt die Angelegenheiten des Lehr- und Trainerwesens im Deutschen Basketball Bund (DBB). II. Mitglieder und Aufgaben 2 Die Mitglieder der Lehr- und Trainerkommission (LTK) werden gemäß 25 GVO auf Vorschlag des Ressortleiters IV vom Präsidium berufen. Der gemäß 5 gewählte Vertreter der Landeslehrwarte ist für einen Sitz in der LTK vorzuschlagen. 3 Zu den Aufgaben der Lehr- und Trainerkommission gehören insbesondere: - die Fortschreibung der Richtlinien für die Aus- und Fortbildung im DBB, - die Erarbeitung von Konzepten für Bildungsmaßnahmen, - die Planung von Bildungsmaßnahmen für alle Zielgruppen im DBB, - die Qualifizierung von Referenten für Bildungsmaßnahmen, - die Erarbeitung von Lehrmaterialien, - die Mitarbeit bei der Erarbeitung von Konzepten für die Leistungsförderung. III. Prüfungsausschuss 4 Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden der LTK, einem weiteren Mitglied der LTK und dem gemäß 5 gewählten Vertreter der Landeslehrwarte. Der Prüfungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben: - die Zulassung von Kandidaten zu Trainer-A- und Trainer-B-Prüfungen - die Prüfung und Anerkennung ausländischer Trainerqualifikationen - die Zulassung von Kandidaten für Sonderregelungen. Gegen die Entscheidung der Prüfungskommission ist binnen einer Woche nach Bekanntgabe Beschwerde beim Prüfungsausschuss nach Maßgabe der RO möglich. Gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses ist Revision möglich. Die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte des Prüfungsausschusses obliegt dem Vorsitzenden der LTK. IV. Landeslehrwartekonferenz 5 Die zuständigen Funktionsträger und Gremien der Landesverbände regeln und verwalten das Lehrund Trainerwesen in den Landesverbänden und ihren Zusammenschlüssen im Rahmen dieser Ordnung und der Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Trainern und Fach-Übungsleitern im DBB. Der Vorsitzende der LTK lädt in jedem Kalenderjahr zu einer Landeslehrwartekonferenz (LLK) ein, zu der die Landesverbände jeweils einen Vertreter entsenden. Sie wird vom Vorsitzenden der LTK geleitet. 176

Jeder Landesverband ist mit je einer Stimme stimmberechtigt. Stimmenübertragung ist nicht möglich. Bei Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Die Vorschriften der DBB-Geschäfts- und Verwaltungsordnung gelten sinngemäß. Die Aufgaben der LLK sind insbesondere: - die Angleichung der Aus- und Weiterbildung von Trainern auf Landesebene, - die Wahl des Vertreters der Landesverbandslehrwarte für die Dauer von 2 Jahren. Die Beschlüsse der LLK werden von der LTK bei ihrer Arbeit berücksichtigt. V. Lizenzen und Prüfungen 6 Im DBB können folgende Qualifikationsnachweise erlangt werden: Die Basisqualifikation Schulsport. Dies Dienst als Qualifikationsnachweis, Sportler und Mannschaften im außerunterrichtlichen Schulsport zu trainieren und zu coachen. Sie ist Bestandteil der Ausbildung zum Trainer C (Schulsport/Breitensport). Die Trainerlizenz C ( Schulsport/Breitensport). Diese dient als Qualifikationsnachweis Sportler und Mannschaften im außerunterrichtlichen Schulsport und im nicht leistungsorientiert Vereinssport zu trainieren und zu coachen. Sie ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum Trainer B (Breitensport). Die Trainerlizenz C (Leistungssport) Diese dient als Qualifikationsnachweis, leistungsorientierte Sportler und Mannschaften unterhalb der Regionalliga und unterhalb der Jugendbundesligen zu trainieren und zu coachen. Sie ist in der Regel Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum Trainer B (Leistungssport). Die Trainerlizenz B (Leistungssport) Dies dient als Qualifikationsnachweis für Trainer im Breitensport sowie für Referenten oder Prüfer im Rahmen der Trainerausbildung zum Trainer C. Die Trainerlizenz B (Leistungssport). Diese dient als Qualifikationsnachweis, Sportler und Mannschaften der 1. Regionalliga und Bundesligen (mit Ausnahme 1. Bundesliga), Jugendbundesligamannschaften sowie Auswahlmannschaften der Landesverbände zu trainieren und zu coachen sowie als Referent oder Prüfer im Rahmen der Trainerausbildung bis zur Trainerlizenz C tätig zu sein. Sie ist in der Regel Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung für die Trainerlizenz A. Die Trainerlizenz A (Leistungssport) Diese dient als Qualifikationsnachweis, Sportler und Mannschaften aller Seniorenbundesligen, DBB-Auswahl- und Nationalmannschaften zu trainieren und zu coachen sowie als Referent oder Prüfer im Rahmen der Trainerausbildung bis zur Trainerlizenz A tätig zu sein. 7 Für Aus-, Fortbildungs- und Prüfungslehrgänge sind zuständig: Basisqualifikation Schulsport: der jeweilige Landesverband (LV) Trainerlizenz C (Schulsport/Breitensport): der jeweilige Landesverband (LV) Trainer-C-Lizenz: (Leistungssport): der jeweilige Landesverband (LV) Trainer-B-Lizenz: (Breitensport): Deutscher Basketball Bund (DBB) Trainer-B-Lizenz: (Leistungssport): Deutscher Basketball Bund (DBB Trainer-A-Lizenz: (Leistungssport): Deutscher Basketball Bund (DBB). 177

Anmeldungen zu Lehrgängen für Trainerlizenzen C erfolgen auf der Grundlage der Ausschreibungen des jeweiligen Landesverbandes, Anmeldungen zu Lehrgängen für die Trainerlizenzen B und A erfolgen auf der Grundlage der Ausschreibungen des DBB. Voraussetzung für die Zulassung zu den Lehrgängen für die Trainerlizenzen B ist grundsätzlich eine befürwortende Stellungnahme des zuständigen Landesverbandes. Trainerprüfungen werden nach den Richtlinien für die Aus- und Fortbildung von Trainern im DBB vorgenommen. Die Trainerlizenz wird dem Trainer nach bestandener Prüfung von der gemäß Absatz zuständigen Institution erteilt und durch einen vom DBB ausgestellten gebührenpflichtigen Ausweis bescheinigt. 8 Die Gültigkeit einer Lizenz beginnt mit dem Tage der Erteilung. Sie endet am 30. Juni des zweiten (A-Lizenz) bzw. dritten B-Lizenz) der Prüfung folgenden Jahres. Die Gültigkeit der Trainerlizenz C endet am 31. Dezember des vierten der Prüfung folgenden Jahres. Zur Verlängerung der Gültigkeit einer Trainerlizenz muss der Inhaber während der Gültigkeitsdauer der Lizenz an vom DBB (A-und B-Lizenz) bzw. LV (C-Lizenz) anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im vorgeschriebenen Umfang teilnehmen. Ungültige Trainerlizenzen werden gemäß der Richtlinien für die Aus- und Fortbildung im DBB verlängert. Trainerlizenzen A werden um zwei Jahre, Trainerlizenzen B um drei Jahre und Trainerlizenzen C um vier Jahre verlängert. Die Verlängerung von Trainerlizenzen A, B und C ist gebührenpflichtig. 9 Verstößt ein Lizenzinhaber scherwiegend gegen die Satzung oder Ordnungen des DBB oder der LV, oder gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und steht dieser verstoß in Zusammenhang oder Beziehung zur Trainertätigkeit, kann die Trainerlizenz entzogen werden. Zuständig für das Verfahren zum Lizenzentzug bei Trainerlizenzen A und B ist das Präsidium des DBB, bei Trainerlizenzen C das Präsidium des regional zuständigen Landesverbandes. Für das Verfahren des Lizenzentzugs gelten die Bestimmungen der DBB-RO. Gegen die Entscheidung ist das Rechtsmittel der Berufung möglich. 10 Für den Zeitraum eines Wettbewerbes der Bundes- und Regionalligen kann, entsprechend der jeweiligen Ausschreibung, auf Antrag des Vereins vom DBB eine personenbezogene und nicht übertagbare Übergangslizenz gegen Gebühr erteil werden. Die Gebühr ist vom beantragten Verein zu entrichten. Übergangslizenzen verlieren ihre Gültigkeit am Ende des Wettbewerbes, für den sie ausgestellt wurden und wenn der Trainer, für den diese Lizenz erteilt wurde, während des Wettbewerbs den Verein verlässt. Gebühren für Übergangslizenzen werden- auch nicht anteilmäßig zurückerstattet. Landesverbände können für ihren Zuständigkeitsbereiche eigene Regelung traffen. 178

VI. Bildungsmaßnahmen 11 Die Organisation, Ausschreibung und Durchführung der Bildungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des DBB überträgt der DBB seiner Bundesakademie; ausgenommen hiervon sind Bildungsmaßnahmen des Ressorts Jugend, die durch Drittmittel gefördert werden. VII. Sonderregelungen 12 Über die Anerkennung ausländischer Trainerqualifikationen und über Sonderregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss mehrheitlich auf der Grundlage der Richtlinien für die Aus- und Fortbildung im DBB. Eine Anerkennung wie auch Sonderregelungen sind gebührenpflichtig. 13 Weitere Durchführungsbestimmungen, Lehrgangsinhalte und Prüfungsverfahren sowie alle ergänzenden Regelungen, ergeben sich aus der Lehrgangsausschreibung und den Richtlinien für die Aus- und Fortbildung im DBB. Die Richtlinien für die Aus- und Fortbildung im DBB sind auf der Homepage des DBB zu veröffentlichen. - Ende der Lehr- und Trainerordnung - 179

Rechtsordnung des Deutschen Basketball Bundes e. V. Beschlossen vom BUNDESTAG 1978 (Deidesheim). Änderungen wurden 1980 (Wuppertal), 1982 (Erlangen), 1984 (Berlin), 1988 (Damp 2000), 1991 (Burghausen), 1992 (Dortmund), 1993 (Stolberg-Harz), 1994 (Herdecke), 1995 (Osnabrück), 1996 (Berlin) und 1997 (Bremen) und 1999 (Bad Kreuznach), 2000 (Trier), 2001 (Rotenburg/ Fulda), 2002 (Travemünde), 2003 (Berlin), 2005 (Binz), 2006 (Rust), 2007 (Würzburg) und 2009 (Werder/Havel), 2011 (Hamburg), 2012 (Gotha) 2016 (Friedewald) und 2017 Lübeck beschlossen. I. Allgemeines 1 Für die Rechtsprechung innerhalb des DBB ist ausschließlich die Rechtsordnung maßgebend. Sie regelt alle Rechtsstreitigkeiten, die im DBB, in seinen Mitgliedsverbänden und in deren Regionalzusammenschlüssen auftreten. Ihr unterliegen insbesondere alle Verstöße gegen die Satzung, Ordnungen und Ausschreibungen sowie die Offiziellen Spielregeln. Die Rechtsordnung ist ferner anwendbar bei verbands- oder bundesschädigendem Verhalten. 2 Die Anrufung der ordentlichen Gerichte ist ausgeschlossen, bevor der Rechtsweg der RO ausgeschöpft ist. II. Zuständigkeiten 3 Zuständig für Entscheidungen, die sich aus dem Spielbetrieb ergeben, oder für einzelne Anordnungen, die mit dem Spielbetrieb in Zusammenhang stehen, sind: 1. als Vorinstanz: die Spielleitung oder die für den jeweiligen Aufgabenbereich zuständigen Gremien oder Einzelpersonen, 2. als erste Rechtsinstanz: a) für LV-Gliederungen deren Rechtsausschuss, b) für den übrigen LV-Bereich dessen Rechtsausschuss, c) für den Bereich der Regionalzusammenschlüsse deren Rechtsausschuss, d) auf Bundesebene der Rechtsausschuss (RA), e) für Streitigkeiten, die sich über die Grenzen eines LV hinaus erstrecken und nicht unter c) fallen, der vom RA auf Antrag beauftragte LV-RA eines nicht beteiligten LV, f) auf Antrag eines LV oder eines Regionalzusammenschlusses, falls deren RA wegen Befangenheit oder aus sonstigen Gründen nicht entscheidungsfähig ist, ein vom RA beauftragter LV-RA eines nicht beteiligten LV. Sofern der RA zu a) fehlt, tritt an seiner Stelle der RA zu b); 3. als zweite Rechtsinstanz: a) für Entscheidungen zu 2. a) der LV-RA, b) für Entscheidungen zu 2. b) und c) sowie e) und f) der RA. Bei Pflichtspielen, bei denen zur Fortsetzung des Wettbewerbs eine abschließende Entscheidung umgehend notwendig ist, kann durch den Veranstalter eine Spieljury mit endgültiger Entscheidungsbefugnis eingesetzt werden. 180

4 Die Vereinbarkeit von Bestimmungen mit höherrangigen Vorschriften kann in einem gesonderten Verfahren überprüft werden. Zuständig in diesem Normenkontrollverfahren sind: 1. bei Normen eines LV oder seiner Gliederungen: a) in erster Instanz der LV-RA, b) in zweiter Instanz der DBB-RA; 2. bei Normen eines Regionalzusammenschlusses: a) in erster Instanz dessen Rechtsausschuss, b) in zweiter Instanz der DBB-RA; 3. bei Bundesnormen: der DBB-RA. Ein Normenkontrollverfahren ist unzulässig, wenn seit Erlass der Norm drei Monate vergangen sind. Organstreitigkeiten werden auf Landesebene vom LV-RA, auf Bundesebene vom DBB-RA jeweils endgültig entschieden. Bei verbandsschädigendem Verhalten entscheidet auf Landesebene der zuständige LV-RA und auf höherer Ebene der DBB-RA jeweils endgültig. III. Verfahrensbeteiligte 5 Beteiligte am Verfahren einer Instanz sind: 6 1. Wer einen verfahrenseinleitenden Antrag stellt oder ein Rechtsmittel einlegt, 2. die für die Normsetzung, Entscheidung oder Einzelanordnung verantwortliche Vereinigung, 3. Dritte, wenn deren berechtigtes Interesse durch die Entscheidung unmittelbar berührt wird. Soweit die Vorinstanz nicht von sich aus tätig wird, können verfahrenseinleitende Anträge nur von den unmittelbar Betroffenen gestellt werden. Rechtsmittel können von allen Beteiligten, falls sie beschwert sind, eingelegt werden. Das DBB-Präsidium, die Regionalzusammenschlüsse, der LV und deren Gliederungen können bei der zuständigen Instanz ein Verfahren einleiten sowie Rechtsmittel einlegen, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. IV. Besetzung der Instanzen, Verfahren 7 Jede Rechtsinstanz setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden und mindestens vier Beisitzern, die vom zuständigen Gremium gewählt werden. In jedem Verfahren wird in der Besetzung von drei Mitgliedern verhandelt. Bei Rücknahme des Antrags oder Erledigung der Hauptsache entscheidet der Vorsitzende oder ein von ihm beauftragter Beisitzer über die Kosten des Verfahrens. Gleiches gilt, wenn der Antrag unzulässig ist, weil die Verfahrensgebühr nicht eingezahlt wurde. 181

8 Entscheidungen der Vorinstanz und der Rechtsinstanzen erfolgen nach Lage der Akten ohne mündliche Verhandlung, es sei denn, die Vorinstanz oder der Vorsitzende der Rechtsinstanz ordnen sie an oder ein Beteiligter beantragt sie. In Verfahren vor einer Rechtsinstanz kann eine mündliche Verhandlung durch einen Beteiligten beantragt werden. Die mündliche Verhandlung ist von der Einzahlung eines Vorschusses abhängig. Die Höhe bestimmt der Vorsitzende. 9 Alle instanzabschließenden Entscheidungen sind - sofern sie eine Sperre oder Spielverlust zum Gegenstand haben - innerhalb einer Frist von einem Monat zu treffen. Alle anderen instanzabschließenden Entscheidungen sind innerhalb einer Frist von drei Monaten zu treffen. Die Entscheidungen sind den Beteiligten mit den Gründen schriftlich bekannt zu machen. Wird innerhalb dieser Frist keine Entscheidung getroffen, hat auf Antrag eines Beteiligten binnen zwei Wochen eine mündliche Verhandlung stattzufinden, falls nicht bis dahin die instanzabschließende Entscheidung ergeht. Die Kosten dieser mündlichen Verhandlung gehen zu Lasten des Trägers der Instanz. Ist eine Sperre nach 53 Abs. DBB-SO von mehr als 2 Pflichtspielen Gegenstand des Verfahrens, und entscheidet die angerufene Instanz nach einem Antrag auf mündliche Verhandlung nicht innerhalb der in Abs. genannten Fristen, so ist der gesperrte Spieler mit Ablauf dieser Fristen automatisch wieder spielberechtigt. In Ausnahmefällen ist eine einmalige Verlängerung der Fristen um 2 Wochen durch unanfechtbaren Beschluss, der zu begründen ist, zulässig. Jede Entscheidung soll eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Fehlt diese, so ist ein Rechtsmittel nur innerhalb von drei Monaten nach Zugang zulässig. Gibt es kein Rechtsmittel, so ist darauf hinzuweisen. Beschwerende rechtsmittelfähige Entscheidungen sind per Einschreiben zuzustellen. Als Zustellungsdatum gilt im Zweifel der dritte Tag nach Aufgabe zur Post. Entscheidungen, die ausschließlich Geldbußen bis zu 104 Euro betreffen, können mit einfacher Post versandt werden. Sie gelten dann mit dem dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, es sei denn, dass das Schriftstück nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Instanz den Zugang des Schriftstücks und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen. Der Tag der Aufgabe zur Post ist in den Akten zu vermerken. Entscheidungen und Mitteilungen können auch per E-Mail zugestellt werden, sofern der Adressat den Zugang innerhalb gesetzter Frist bestätigt. Der Verein gilt als Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigter seiner Teilnehmer am Spielbetrieb in Sinne der Spielordnung. Der Verein gilt als Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigter seiner Teilnehmer am Spielbetrieb in Sinne der Spielordnung. 10 In allen Verfahren ist den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Hierbei sind Erklärungsfristen zu setzen. In Verfahren bei der Vorinstanz ist die Anhörung der Beteiligten entbehrlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Anhörung wesentliche neue Erkenntnisse hervorbringen wird und es sich um eine Spielverlustwertung wegen Einsatz eines nicht teilnahme-, einsatz- oder spielberechtigten Spielers handelt. Wird lediglich eine Geldbuße von bis zu 104 Euro verhängt, so ist die Anhörung in Verfahren bei der Vorinstanz ebenfalls entbehrlich. 182

In Rechtsinstanzen erfolgen die Ermittlungen durch den Vorsitzenden oder durch einen von ihm beauftragten Beisitzer. Jede Instanz kann im Rahmen der Ermittlungen auch Nichtbeteiligte zu Erklärungen mit Fristsetzung auffordern und bei Nichtbefolgen Ordnungsstrafen verhängen. Die Verhängung von Ordnungsstrafen muss vorher angedroht werden. 11 Ladungen zu mündlichen Verhandlungen haben unter Wahrung einer Frist von drei Tagen zu erfolgen. Der Vorsitzende kann die Ladungsfrist abkürzen. 12 Über den Verlauf der mündlichen Verhandlung ist ein Protokoll zu führen. Die mündliche Verhandlung ist verbandsöffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden. Die Beteiligten haben das Recht, der Zeugenvernehmung beizuwohnen, Zeugen dürfen erst nach ihrer Vernehmung an der Verhandlung teilnehmen. Sie sind zunächst einzeln zu hören. Zeugen sind nach den Bestimmungen der Finanzordnung des DBB oder der zuständigen Gliederung zu entschädigen. Zeugen, die der Ladung nicht Folge leisten, können mit einer Ordnungsstrafe belegt und zu den durch ihre Säumnis verursachten Kosten verurteilt werden. Sie sind bei der Ladung hierauf hinzuweisen. 13 Die anwesenden Beteiligten haben das Recht, nach der Zeugenvernehmung abschließende Erklärungen abzugeben. 14 Nach geheimer Beratung wird die Entscheidung mit einer kurzen Begründung verkündet. Sie ist mit schriftlicher Begründung binnen zwei Wochen den Beteiligten zuzustellen. 15 Ist ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen, so kann in seiner Abwesenheit verhandelt und entschieden werden. 16 Ein Mitglied einer Rechtsinstanz darf nicht mitwirken, wenn: 1. es selbst oder sein Verein Beteiligter des Verfahrens ist, 2. es bei der angefochtenen Entscheidung bereits in einer unteren Instanz mitgewirkt hat, 3. es sich selbst für befangen erklärt. 183

Wird Befangenheit eines Mitglieds geltend gemacht, so entscheiden die übrigen Mitglieder der Rechtsinstanz über seine Mitwirkung. Die Befangenheit ist gleichzeitig mit der Begründung des Verfahrensantrages oder Rechtsmittels geltend zu machen. Erfährt der Verfahrensbeteiligte erst später von Befangenheitsgründen, muss die Geltendmachung unverzüglich erfolgen. Befangenheitsgesuche sind gesondert zu begründen. Eine Befangenheit der Vorinstanz kann nicht geltend gemacht werden. Die Vorinstanz kann sich selbst für befangen erklären und das Verfahren an eine gleichrangige Vorinstanz oder bei deren Fehlen zur Zuständigkeitsbestimmung an die übergeordnete Rechtsinstanz abgeben. Hiergegen ist kein Rechtsmittel zulässig. V. Protest, Rechtsmittel 17 Protest ist die Einleitung eines Verfahrens bei der Vorinstanz nach den besonderen Vorschriften 49-52 SO. Berufung ist die Anrufung der ersten Rechtsinstanz gegen die Entscheidung der Vorinstanz. Revision ist die Anrufung der zweiten Rechtsinstanz gegen die Entscheidung der ersten Rechtsinstanz. Beschwerde ist ein Rechtsbehelf eigener Art mit dem in anderen Ordnungen beschriebenen gesonderten Instanzenzug. Die Landesverbände und Regionalzusammenschlüsse können für ihren Bereich durch Ordnungsoder Satzungsbeschluss bestimmen, dass vor Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung einer Vorinstanz ein Vorverfahren bei der die Entscheidung aussprechenden Stelle durchgeführt werden kann. 18 Protest und Rechtsmittel haben binnen einer Woche der zuständigen Instanz vorzuliegen. Sie müssen einen Antrag erkennen lassen und sind durch den Vorsitzenden oder ein Bevollmächtigten der jeweils betreffenden Vereinigung oder, falls sich das Verfahren gegen eine einzelne Person richtet, durch diese zu unterzeichnen. Bevollmächtigungen sind auf Verlangen nachzuweisen. Zusätzlich zur Rechtsmittelgebühr ist in Verfahren nach 17 Absatz - RO, die vor dem DBB- Rechtsausschuss geführt werden, die Einzahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 200,00 innerhalb der Frist nachzuweisen. Protest und Rechtsmittel müssen begründet sein. Die Begründung muss in fünffacher Ausfertigung vorgelegt werden. Beweismittel sind anzugeben, Urkunden sowie die angefochtene Entscheidung sind vorzulegen. Die Frist zur Begründung beträgt bei Protest und Rechtsmittel jeweils eine Woche. Protest und Rechtsmittel können fristwahrend per Telefax oder als eingescannte Anlage des Originals per E-Mail eingelegt werden. Originalschriftsatz sowie die Anlagen müssen unverzüglich nachgereicht werden. Sie sollten binnen drei Tagen nach Eingang des Telefaxschreibens oder per E- Mail vorliegen. Ein Antrag wegen Untätigkeit der zuständigen Stelle ist erst zulässig, nachdem zuvor bei der zuständigen Stelle ein Tätigwerden beantragt wurde und diese nicht innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung getroffen hat. Absatz Fristen beginnen mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens eines Protestgrundes bzw. dem Zugang der anzufechtenden Entscheidung. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächsten Werktages. Bei der Berechnung einer Frist, die nach Stunden bestimmt ist, werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet. 184

Bei Versäumnis einer Frist ist der Protest oder das Rechtsmittel ohne Sachprüfung als unzulässig zu verwerfen. Dies gilt auch bei der Verletzung der Formvorschriften, sofern trotz einer Aufforderung die Mängel nicht innerhalb einer gesetzten Nachfrist behoben sind. Ist die angerufene Instanz unzuständig, ist das Verfahren an die zuständige Instanz zu verweisen. Gegen Geld- und Ordnungsstrafen oder andere Belastungen bis zu 260 Euro ist eine Revision nicht zulässig. Ein auf die Entscheidung über Kosten und Gebühren ( 27 und 28) beschränktes Rechtsmittel ist unzulässig. 19 Protest und Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung. Die Vorinstanz oder der Vorsitzende der angerufenen Rechtsinstanz können auf begründeten Antrag eine aufschiebende Wirkung anordnen oder eine andere einstweilige Maßnahme treffen, jedoch nicht bei einem Verstoß gegen die Sportdisziplin gemäß 53 ff. SO. Diese Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Die Kosten gelten als Teil der Hauptsache. 20 Revision kann nur auf Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen des DBB, der Regionalzusammenschlüsse, der LV oder ihrer Gliederungen gestützt werden. 21 Wiederaufnahme des Verfahrens kann beantragt werden, wenn neue Beweismittel vorgelegt oder neue Tatsachen vorgetragen werden, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden des Antragstellers nicht bekannt gewesen sind bzw. vorgelegen haben und die bei Kenntnis zu einer anderen Entscheidung geführt hätten. Der Antrag ist bei der zuletzt tätig gewesenen Instanz zu stellen. Form und Fristen entsprechen den Vorschriften des 18. Ein Wiederaufnahmeantrag ist unzulässig, wenn seit Zugang der Entscheidung drei Monate vergangen sind. VI. Verjährung 22 Ein Verhalten (Tun oder Unterlassen) kann nach seiner Vollendung nicht mehr verfolgt werden, wenn seitdem drei Monate vergangen sind. Das gilt nicht bei verbands- und bundesschädigendem Verhalten. War zwischenzeitlich ein Verfahren eingeleitet, beginnt die Verjährungsfrist erneut mit dem Tage der zuletzt getroffenen Maßnahme der Instanz. Für Entscheidungen, die als Folge rechtskräftiger Entscheidungen ordent-licher Gerichte (Zivil- oder Strafgerichte) getroffen werden, gilt die Verjährung von fünf Jahren seit Rechtskraft dieser Entscheidung. Soweit allgemeine sportliche Belange nicht entgegenstehen, soll die Instanz auf eine gütliche Beilegung der Streitigkeiten hinwirken. Entscheidungen über Geldbußen können bei erkennbarer Unrichtigkeit zurückgenommen werden. VII. Strafen 185

23 Als Strafen können ausgesprochen werden: 1. Verwarnung, 2. Geld- oder Ordnungsstrafen bis zu 26.000 Euro, 3. Zeitliche Sperre oder Amtsunwürdigkeit und Suspendierung, 4. Dauernde Sperre oder Amtsunwürdigkeit und Lizenzentzug, 5. Veranstaltungssperre, 6. Ausschluss. Bei Verstößen von Teilnehmern eines Spiels gegen Satzung oder Ordnungen können Geld- oder Ordnungsstrafen, zeitliche Sperren, Amtsunwürdigkeit oder Lizenzentzug ausgesprochen werden. Der DBB, die Landesverbände und die Regionalzusammenschlüsse sind darüber hinaus verpflichtet, für ihren Bereich einen Strafenkatalog aufzustellen. Bei Bestrafung von Einzelpersonen mit Geld- oder Ordnungsstrafen haftet der jeweilige Verein als Gesamtschuldner. Der mithaftende Verein ist am Verfahren zu beteiligen. Die erkennende Instanz kann in den Fällen des Abs., Ziffer 3. - 6., eine kostenpflichtige Veröffentlichung der rechtskräftigen Entscheidung anordnen. Den Strafenkatalog für die Wettbewerbe des DBB legt das DBB-Präsidium dem Bundestag zur Beschlussfassung vor. 24 Der DBB und die Landesverbände können Strafen anderer Sportverbände übernehmen. Die Entscheidung hierüber trifft der jeweilige Vorstand. 25 Verpflichtungen aus Entscheidungen sind sofort zu erfüllen, es sei denn, es sind Fristen gesetzt. Bei Nichterfüllung können nach Mahnung Sperren ausgesprochen werden. 26 Rechtskräftige Strafen des 23 können auf Antrag im Gnadenweg erlassen oder herabgesetzt werden. Für die Gnadenentscheidung sind ausschließlich zuständig: 1. der Präsident/Erste Vorsitzende des LV bei Entscheidung der Rechtsinstanzen seines LV, 2. der Vorsitzende eines Regionalzusammenschlusses bei Entscheidungen der Rechtsinstanzen seines Regionalbereiches, 3. der Präsident des DBB in allen übrigen Fällen. Vor einer Gnadenentscheidung ist die in der Sache zuletzt tätig gewesene Instanz zu hören. VIII. Kosten 27 Jede instanzabschließende Entscheidung hat zugleich über die Kostenlast zu befinden. Der Unterlegene trägt die Kosten des Verfahrens. Bei teilweisem Obsiegen können die Kosten aufgeteilt werden; das gilt auch, falls auf einer Seite mehrere beteiligt sind. Obsiegt der Rechtsmittelführer auf Grund neuen Vorbringens, das er in der unteren Instanz schon hätte vorbringen können, so können ihm die Kosten ganz oder teilweise auferlegt werden. 186

Ist die Hauptsache des Verfahrens erledigt, so ergeht die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen. Wer einen Protest oder ein Rechtsmittel zurücknimmt, trägt die in der Instanz entstandenen Kosten. Lässt sich ein Verfahrensbeteiligter von einem Bevollmächtigten vertreten, so besteht kein Anspruch, die dadurch entstehenden Gebühren oder Aufwandsentschädigungen auf andere Verfahrensbeteiligte abzuwälzen. 28 Bei Einleitung eines Verfahrens werden folgende Gebühren erhoben: 1. Protestverfahren EURO 52,-- 2. Verfahren vor der ersten Rechtsinstanz EURO 104,-- 3. Verfahren vor der zweiten Rechtsinstanz EURO 208,-- 4. Für die Bundesliga gelten folgende Gebühren: Für die Einleitung jeweils eines Verfahrens bei der Spielleitung oder beim Spielgericht 2. Bundesliga EURO 260,-- 1. Bundesliga EURO 520,-- Bei Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird die Gebühr der Instanz erhoben, bei der der Antrag gestellt wird. Für Verfall oder Rückzahlung gilt 27, Abs., entsprechend. Rechtsmittel des DBB, der Regionalzusammenschlüsse, der Landesverbände und ihrer Gliederungen sind gebührenfrei. Die halbe Gebühr für die Einleitung eines Verfahrens wird erhoben, wenn a) die Anmeldung eines Protestes protokolliert und kein Protestverfahren eingeleitet wird, b) ein Protest oder Rechtsmittel wegen Form- oder Fristverletzung als unzulässig verworfen wird, c) ein Protest oder ein Rechtsmittel bis zur instanzabschließenden Ent scheidung zurückgenommen wird. 29 Die Vorinstanz bzw. der Vorsitzende der Rechtsinstanz haben dem Kostenschuldner eine Kostenrechnung zuzusenden. 25 gilt entsprechend. Der Kostenschuldner kann Überprüfung der Rechnung beim Aussteller verlangen. Anlage: Strafenkatalog für DBB-Wettbewerbe gemäß jährlicher Ausschreibung und für Freundschaftsspiele. - Ende der Rechtsordnung 187

Strafenkatalog Anlage zu 23 Abs. RO (beschlossen 1993) geändert 2007 (Würzburg), 2009 (Werder/Havel) 2012 (Gotha) 2013 (Bremerhaven) und 2015 Köln 1. Verstöße gegen die SO, JSO und Ausschreibungen 1.1 Vergehen Strafe: 1. Verzicht gemäß 16 Abs. SO: bis zu 750,-- bis zu 500,-- bis zu 750,-- 2. Bei Spielverlust gemäß bis zu 130,-- 38 Abs. a) - i) + l) SO: bis zu 500,00 DM-SeniorInnen DM-Jugend WNBL DM-SeniorInnen DM-Jugend WNBL 3. Verstöße gegen die Sportdisziplin ( 53 ff.): a) Schiedsrichterbeleidigung: Geldstrafe bis zu 2.600,-- und zeitliche Sperre (bis zu 12 Pflichtspiele) b) Unsportlichkeit: Geldstrafe bis zu 2.600,-- und zeitliche Sperre (bis zu 12 Pflichtspiele) c) Tätlichkeit gegen Spieler und/oder Dritte: Geldstrafe bis zu 6.300,-- und zeitliche Sperre (mindestens 3 Pflichtspiele) d) Tätlichkeit gegen Schiedsrichter, Kampfgericht oder DBB-/WNBL- Beauftragte: 4. Nichteinhaltung von Fristen: 25,-- Geldstrafe bis zu 10.400,-- und zeitliche Sperre (mindestens 6 Pflichtspiele) oder unbefristeter Ausschluss vom Spielbetrieb 5. Nichteinhaltung von Zahlungsfristen: 15,-- für jede Mahnung 6. Ordnungsstrafe gemäß 10 Abs. oder 12 Abs. DBB-RO: 7. Unzureichender Ordnungsdienst oder Nichttätigwerden des Ordnungsdienstes: 25,-- bis 260,-- bis zu 260,-- und/oder Platzsperre bzw. Spielen unter Ausschluss der Öffentlichkeit 8. Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände: bis zu 260,-- 9. Ungenügender Freiraum hinter und neben dem Anschreibertisch: 10. Verstoß gegen 9 Abs., 12 Abs. sowie 17 WNBL- Ausschreibung: 11. Fehlen eines vorschriftsmäßigen Spielballs: bis zu 130,-- Bis zu 500,-- je Verstoß 50,-- 12. Antreten in unvollständiger unvorschriftsmäßiger, oder kontrastarmer Spielkleidung: 25,-- pro Spieler 188

13. Verspätetes Antreten des Kampfgerichtes oder des Scoutings (weniger als 30 Minuten vor dem Spiel für Anschreiber und Scouter, weniger als 15 Minuten für das restliche Kampfgericht): 14. Auswechseln eines Kampfrichters durch einen Schiedsrichter: 15. Unvollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtes: 16. Fehlen oder Ungültigkeit von Teilnehmerausweis oder Trainer-Lizenz: 17. Schuldhaftes Fehlen des Trainers oder Einsatz eines Trainers ohne Lizenz/ Übergangslizenz: 18. Einsatz einer Spielerin in einem WNBL- Spiel, für die vor Spielbeginn keine aktuelle Anti-Doping- und/oder aktuelle Schieds-Vereinbarung vorlag: 19. Verstoß gegen 8 Abs. WNBL- Ausschreibung: 20. Verstoß gegen 8 Abs. WNBL- Ausschreibung: 21. Fehlen des adressierten und frankierten Briefumschlages für die Absendung des Spielberichts an die Spielleitung: 50,-- 50,-- pro Kampfrichter 15,-- je 15,-- Ausweis/Lizenz bis zu 130,-- je Spiel Spielverlust und bis zu 250,-- 200,-- je fehlender Spielerin maximal 1400,-- 100,-- je fehlender Spielerin 15,-- 22. Verspätete oder unterlassene Ergebnismeldung: 23. Unvollständige oder verspätete Spielauswertung in TeamSL: 24. Unvollständiges oder fehlerhaftes Scouting: bis zu 60,-- 50,-- beim 1. Verstoß 100,-- bei jedem weiteren Verstoß 30,-- beim 1. Verstoß 60,-- bis 120,-- im Wiederholungsfall 25. Unvollständiges oder verspätetes Einsenden der Scouting-Ergebnisse oder des Spielberichtes oder Nichtbenutzung des WNBL-Formulars: 50,-- beim 1. Verstoß 100,-- bis 150,-- im Wiederholungsfall 26. Nichteinsenden der Scouting-Ergebnisse oder des Spielberichtes: 150,-- 27. Fehlen des Schiedsrichterbetreuers: 25,-- 28. Verstoß eines Schiedsrichters im administrativen Bereich: bis zu 30,-- 29. Nichteinsendung oder verspätete Einsendung der SR-Kostenabrechnung durch den 1. Schiedsrichter 15,-- 189

30. Unvorschriftsmäßige Schiedsrichterkleidung: 31. Schuldhaftes Nichtantreten eines Schiedsrichters: 32. Spielausfall durch schuldhaftes Nichtantreten der Schiedsrichter: 33. Missbräuchliche Benutzung des Schiedsrichterausweises: 34. Grobes Vergehen in Ausübung des Schiedsrichteramtes: 35. Vorsätzlich unrichtige Angaben gegenüber dem DBB/der WNBL: 25,-- fünffache Schiedsrichtergebühr Zehnfache Schiedsrichtergebühr je Schiedsrichter sowie Kostenerstattung bis 160,-- Verwarnung oder Geldstrafe bis 260,-- und/oder Suspendierung auf Zeit bis zu 2 Jahren und/oder Entzug der Schiedsrichter-Lizenz bis 260,--, zzgl. Sperre 4-44 Spieltage, ggf. zzgl. zeitweise Amtsunwürdigkeit 36. Erschleichen einer WNBL-Lizenz/ einer Teilnahmeberechtigung durch unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Beantragung oder Fälschung einer WNBL-Lizenz/ eines Teilnehmerausweises: bis zu 2.600,-- und Rücknahme der Teilnahmeberechtigung und zeitliche Sperre von bis zu 36 Pflichtspielen, höchstens ein Jahr. Fehlt es an einer Einsatzberechtigung, richtet sich die Sperre nach den Pflichtspielen 1. Mannschaft des Vereins. der 37. Verstoß gegen die Vorschriften zur Benutzung von Werbung: 38. Verstoß gegen Marketing-Regelungen des WNBL-Teilnahmerechtsvertrags: 39. Unkorrekte Abrechnung bei Einnahmebeteiligung: 40. Verspätete oder unterlassene Absendung des Abrechnungsbogens der Zuschauereinnahmen: 41. Nichtbezahlen von Beiträgen gemäß 3 FO nach zweimaliger Mahnung: 42. Verstöße gegen die Spielregeln, die Ordnungen oder die Ausschreibungen, die vorstehend (Nr. 1-41) nicht geregelt sind: bis zu 300,-- 200,-- bis 800,-- bis zu 1.300,-- 50,-- Widerruf der Teilnahmeberechtigung(en) 15,-- je Verstoß 1.2. Die Strafen für Schiedsrichter gelten entsprechend auch für Kommissare, DBB-Beobachter und Mitglieder der Jury. 2. Zu allen Strafen kommen die entstandenen Kosten hinzu. - Ende des Strafenkatalogs - 190