PATENTANMELDUNG. mt ei s A62B 23/02. Vertreter: Katscher, Helmut, Dipl.-lng. Bismarckstrasse 29 W-6100 Darmstadt(DE)

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Transkript:

Europäisches Patentamt European Patent Office Office europeen des brevets Veröffentlichungsnummer: 0 469 498 A2 EUROPAISCHE PATENTANMELDUNG Anmeldenummer: 91112681.1 mt ei s A62B 23/02 @ Anmeldetag: 27.07.91 Prioritat: 28.07.90 DE 9011154 U Anmelder: Bilsom AB Fibergatan @ Veroffentlichungstag der Anmeldung: S-260 50 Billesholm(SE) 05.02.92 Patentblatt 92/06 @ Erfinder: Bullach, Hubert Benannte Vertragsstaaten: Eleonore-Sterling-Strasse 22 AT BE CH DE DK ES FR GB GR IT LI LU NL SE W-6000 Frankfurt/Main 50(DE) Vertreter: Katscher, Helmut, Dipl.-lng. Bismarckstrasse 29 W-6100 Darmstadt(DE) (54) Partikelfiltrierende Halbmaske. Eine partikelfiltrierende Halbmaske hat einen schalenförmig gewölbten Maskenkörper (1) mit einer mittleren Filterschicht (4) aus porösem, flexiblen Filtermaterial, das zwischen einer äußeren und einer inneren porösen Decklage aufgenommen Die mittlere Filterschicht (4) ist in Falten (11) gelegt, die im wesentlichen flach zwischen der äußeren und der inneren porösen Decklage (2 bzw. 3) liegen. Die schuppenartigen Falten (11) der mittleren Filterschicht (4) verlaufen horizontal. CM < 00 Oi CO FIG. 1 Rank Xerox (UK) Business Services

1 EP 0 469 498 A2 2 Die Erfindung betrifft eine partikelfiltrierende Halbmaske, deren schalenförmig gewölbter Maskenkörper mindestens teilweise aus Filtermaterial besteht, mit einer mittleren Filterschicht aus porösem, flexiblem Filtermaterial, das zwischen einer äußeren und inneren porösen Decklage aufgenommen Filtrierende Halbmasken umschließen nur den Mund und die Nase des Benutzers. Die eingeatmete Luft strömt durch den im wesentlichen das Filter bildenden Maskenkörper, der schalenförmig gewölbt Diese partikelfiltrierenden Halbmasken werden häufig als Einweg-Staubfiltermasken verwendet. Sie sind in der Norm DIN 58645 beschrieben. Die Filterfeinheit, d.h. die Porengröße des verwendeten Filtermaterials, wird durch die Partikelgröße der auszufiltrierenden Luftverunreinigungen bestimmt. Der auftretende Strömungswiderstand, der sich insbesondere als Einatemwiderstand für den Benutzer bemerkbar macht und deshalb vorgegebene Werte nicht überschreiten darf, hängt unmittelbar von der Porengröße des Filtermaterials und von der zur Verfügung stehenden Durchtrittsfläche, d.h. der Filterfläche ab. Deshalb muß bei Verwendung sehr feinporigen Filtermaterials für eine möglichst große Filterfläche gesorgt werden, um die Erhöhung des Strömungswiderstands auszugleichen. Bei Halbmasken der eingangs genannten Gattung, bei denen der Maskenkörper selbst im wesentlichen das Filter bildet, ist die Filterfläche durch die Größe des Maskenkörpers vorgegeben, die nicht wesentlich gesteigert werden kann. Um eine Vergrößerung der Filterflache zu erreichen, werden bei partikelfiltrierenden Halbmasken einer anderen Gattung mit gesondertem Filtergehäuse und auswechselbarem Filtereinsatz gefaltete Filter verwendet. Die Falten dieser Filter stehen im wesentlichen senkrecht zur Filterfläche, d.h. parallel zur Durchströmrichtung. Die Höhe der Falten bestimmt dabei die Dicke des Filtereinsatzes und somit auch die Tiefe des Filtergehäuses, das an der Vorderseite der Halbmaske angebracht Eine solche Bauweise ist jedoch bei partikelfiltrierenden Halbmasken der eingangs genannten Gattung schon aus räumlichen Gründen ausgeschlossen, bei denen der Maskenkörper selbst das Filter bildet. Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine partikelfiltrierende Halbmaske der eingangs genannten Gattung so auszubilden, daß ohne wesentlichen Erhöhung der äußeren Abmessungen der Halbmaske eine erhebliche Vergrößerung der wirksamen Filterfläche erreicht wird. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die mittlere Filterschicht in Falten gelegt ist, die im wesentlichen flach zwischen der äußeren und der inneren porösen Decklage liegen. Dadurch kann eine erhebliche Vergrößerung der wirksamen Filterfläche erreicht werden, ohne daß sich die Abmessungen der Halbmaske wesent- 5 lieh erhöhen. Lediglich die Dicke, d.h. der Abstand zwischen den beiden Decklagen, ist etwas größer als bei einer herkömmlichen Halbmaske mit ungefalteter mittlerer Filterschicht. Die mittlere Filterschicht kann dabei in Plissee- io falten gelegt sein, die beispielsweise schuppenartig angeordnet sind. Die Herstellung ist verhältnismäßig einfach, weil das zunächst in ebener Form vorliegende Filtermaterial in Falten gelegt werden kann; anschließend wird aus dieser in Falten lie- 75 genden Filterschicht in einem Formvorgang eine räumlich gewölbte Schale hergestellt. Zweckmäßigerweise sind mehrere Falten durch einen gemeinsamen aufgeklebten, quer zur Faltenrichtung verlaufenden Haltestreifen gesichert, wo- 20 durch der Formvorgang erleichtert wird. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand weiterer Unteransprüche. Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert, die in der Zeichnung 25 dargestellt sind. Es zeigt: Fig. 1 eine Vorderansicht einer dem Atemschutz dienenden partikelfiltrierenden Halbmaske, wobei Teile der äußeren Decklage weggelassen sind, 30 Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II - II in Fig. 1, Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III - III durch die mittlere Filterschicht in Fig. 1 und Fig. 4-6 in Darstellung entsprechend der Fig. 3 35 weitere Ausführungsvarianten der mittleren Filterschicht. Die in Fig. 1 dargestellte partikelfiltrierende Halbmaske weist einen Maskenkörper 1 auf, der im wesentlichen das Filter bildet. 40 Der Maskenkörper 1 besteht aus einer äußeren porösen Decklage 2 (Fig.2), einer inneren porösen Decklage 3 und einer dazwischen angeordneten mittleren Filterschicht 4, die beispielsweise aus einem mehrlagigen Faservlies hergestellt 45 Die Decklagen 2, 3 und die Filterschicht sind an einem Maskenrand 5 miteinander verbunden, beispielsweise verschweißt oder verklebt. Angenä- hert in der Mitte des Maskenkörpers 1 ist ein Ausatemventil 6 angeordnet, durch das die ausge- 50 atmete Luft ausströmt, ohne erneut durch das Filter zu strömen. Haltebänder 7, die in Fig. 1 nur angedeutet sind, dienen dazu, die Halbmaske am Kopf des Benutzers so festzuhalten, daß der Rand 5 weitest- 55 gehend dicht am Gesicht anliegt. Eine metallische Nasenbrücke 8 dient der Formgebung der Halbmaske im Nasenbereich. Vom Rand 5 erstreckt sich eine Dichtlippe 9 nach 2

3 EP 0 469 498 A2 4 innen. Die aus mehrlagigem Filtervlies bestehende mittlere Filterschicht 4 ist plisseeartig in mehrere Falten 11 gelegt, die angenähert horizontal verlaufen. Stattdessen können die Falten 11 auch vertikal oder in beliebiger anderer Richtung verlaufen. Die Falten 1 1 liegen flach zwischen den beiden Decklagen 2 und 3. Bei dem in den Figuren 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die mittlere Filterschicht 4 schuppenartig gefaltet; jede sich über die gesamte Breite des Maskenkörpers 1 erstreckende Falte 11 grenzt an die nächste Falte 11, wie besonders deutlich in der Darstellung nach Fig. 3 zu erkennen Dort ist die mittlere Filterschicht 4 gesondert in einem senkrechten Schnitt dargestellt. Ergänzend ist anzumerken, daß die mittlere Filterschicht 4 aus mehrlagigem Filtermaterial besteht, dessen Lagen aufeinanderliegend gemeinsam gefaltet sind, was in der Zeichnung nicht zu erkennen Abwandlungen der Faltung der mittleren Filterschicht 4 sind in den Figuren 4, 5 und 6 dargestellt, wobei diese Auswahl jedoch nicht abschließend Im Unterschied zu der gleichmäßig schuppenförmigen Anordnung der Falten 11 nach Fig. 3 sind die Falten 11 bei der Ausführung nach Fig. 4 im senkrechten Schnitt mäanderförmig gestaltet; die Falten 11 verlaufen abwechselnd an der Innenseite und der Außenseite. Während die Falten 11 bei den Ausführungen nach den Figuren 3 und 4 jeweils aneinandergrenzen, ist in Fig. 5 gezeigt, daß sich die Falten 11 auch stärker überlappen können. Dadurch wird eine besonders starke Vergrößerung der wirksamen Filterfläche erzielt. Fig. 6 zeigt eine Ausführungsform, bei der die Falten 1 1 der mittleren Filterschicht 4 in der oberen Hälfte des Maskenkörpers 1 schuppenartig nach unten gerichtet sind, während sie in der unteren Hälfte schuppenartig nach oben gerichtet sind. Es versteht sich, daß weitere Abwandlungen und insbesondere auch Kombinationen der dargestellten Faltenanordnungen möglich sind. Beispielsweise können auch die Faltungen nach den Figuren 4 und 6 mit größerer Überlappung entsprechend der Fig. 5 hergestellt werden. Wie in den Figuren 1 und 2 im unteren Bereich der Halbmaske dargestellt, ist auf mehrere Falten 11 ein gemeinsamer, sich senkrecht (d.h. quer zur Faltenrichtung) erstreckender Haltestreifen 12 aufgeklebt. Der Haltestreifen 12 dient dazu, die Falten 11 nach dem Faltvorgang flachliegend zu sichern. Dadurch wird der anschließende Formvorgang erleichtert, bei dem die gewölbte Form entsteht. 1. Partikelfiltrierende Halbmaske, deren schalenförmig gewölbter Maskenkörper mindestens teilweise aus Filtermaterial besteht, mit einer mittleren Filterschicht aus porösem, flexiblen 5 Filtermaterial, das zwischen einer äußeren und einer inneren porösen Decklage aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die mittlere Filterschicht (4) in Falten (11) gelegt ist, die im wesentlichen flach zwischen der äußeren und io der inneren porösen Decklage (2 bzw.3) liegen. 2. Halbmaske nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mittlere Filterschicht (4) 15 schuppenartig gefaltet 3. Halbmaske nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Falten (11) der mittleren Filterschicht (4) angenähert horizontal ver- 20 laufen. 4. Halbmaske nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Falten (11) der mittleren Filterschicht (4) anein- 25 andergrenzen. 5. Halbmaske nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Falten (11) der mittleren Filterschicht (4) einander überlap- 30 pen. 6. Halbmaske nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die mittlere Filterschicht (4) aus mehrlagigem Filtermaterial 35 besteht, dessen Lagen aufeinanderliegend gemeinsam gefaltet sind. 7. Halbmaske nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß auf mehreren 40 Falten (11) ein gemeinsamer, quer zur Faltenrichtung verlaufender Haltestreifen (12) aufgeklebt 45 50 55 Patentansprüche 3

EP 0 469 498 A2 FIG. 1 4