Ausschreibung 2017 zum LAUFCUP des Leichtathletik-Verbandes Mecklenburg-Vorpommern (LVMV)

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Transkript:

Ausschreibung 2017 zum LAUFCUP des Leichtathletik-Verbandes Mecklenburg-Vorpommern (LVMV) Der Laufcup besteht aus einer jährlichen Serie von Verbandswettkämpfen des LVMV (einschließlich der Landesmeisterschaften im Straßen- und Crosslauf sowie im langen Bahnlauf) für leistungsorientierte Läufer/innen des Verbandes. Die Anzahl der Wertungsläufe der Serie wird jährlich neu festgelegt. Im Jahre 2017 sind es 15 Einzelläufe und ein Staffellauf. Die Läufe werden in der Regel als Straßenläufe ausgerichtet, jedoch werden auch Läufe auf geeigneten unbefestigten Wegen sowie Bahn- und Crossläufe durchgeführt. Die Ausrichtung von Laufcupveranstaltungen wird nur an Vereine vergeben, die dem LVMV angeschlossen sind. Kurzbewerbungen für die Anträge zur Ausrichtung eines Laufcup-Wettkampfes im Folgejahr sind bis spätestens 1. September des laufenden Jahres an den Leiter der AG Laufcup bzw. an die LVMV-Geschäftsstelle zu richten. Eine endgültige Aufnahme in die Bewerberliste erfolgt nur dann, wenn bis spätestens 01.10. des laufenden Jahres eine Veranstaltungsanmeldung auf dem Portal LADV des Leichtathletikverbandes erfolgt ist. Die Strecken für die Laufcupwettbewerbe sind für die einzelnen Altersklassen hinsichtlich der Streckenlänge so anzubieten, wie es in der Laufcup-Terminübersicht für das jeweilige Jahr festgelegt ist. Für Straßenläufe werden nach DLV-Kriterien vermessene bestenlistenreife Strecken genutzt. Es bleibt dem Ausrichter unbenommen, bei der Laufveranstaltung weitere Wettbewerbe außerhalb des Laufcupprogramms anzubieten. Standard bei den Laufcupveranstaltungen sollte sein, dass ausreichende geeignete Umkleide- und Duschmöglichkeiten vorhanden sind, Voraussetzungen für eine zügige Anmeldung und Ausgabe der Startunterlagen geschaffen werden, die Laufstrecke gut gekennzeichnet und abgesichert ist (wünschenswert zur zeitlichen Orientierung ist auch eine Kilometer- Ausschilderung), ausreichend Getränke an der Strecke (bei Streckenlängen über zehn Kilometer, bei warmem Wetter auch auf kürzeren Strecken) und nach dem Lauf angeboten werden, die medizinische Notfallversorgung gesichert ist (eine rechtzeitige Anmeldung bei der zuständigen Rettungsnotstelle ist vorzunehmen),die Möglichkeit der Imbissversorgung zu moderaten Preisen gegeben ist, die Zeiterfassung und Ergebnisdarstellung, Urkundendruck und Internetpräsens mit Hilfe geeigneter moderner Methoden erfolgt, eine würdige Siegerehrung in akzeptablem Abstand (ca. eine Stunde) zum Zieleinlauf erfolgt. Startberechtigt sind alle Läuferinnen und Läufer ab der Jugendklasse U16, die Mitglied eines beim LVMV angemeldeten Vereins sind, ein gültiges Startrecht haben und ordentlich für den Laufcup gemeldet sind. Ausländer sind darüber hinaus nur startberechtigt, wenn sie nachweisbar in Deutschland wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten (siehe DLO). Vor Beginn der Laufcupsaison ist von den Vereinen bzw. von Einzelstartern die Teilnahme am VR-Laufcup schriftlich beim Leiter der AG Laufcup anzumelden. In die Wertung kommen nur Teilnehmer mit bestätigter Laufcup-Meldenummer vom Tag des Erwerbs an. Eine Anmeldung ist auch noch während der Laufcupserie möglich; eine Wertung erfolgt dann jedoch nur für die noch folgenden Wettkämpfe. Mit der Laufcup- Anmeldung wird auch die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von

Bestätigte Laufcupveranstaltungen 2017 Nr. Lauf 1 29. Wittenburger Mühlenlauf 2 3 26. Neubrandenburger Frühlingslauf 34. Ueckermünder Haffmarathon (mit LM Marathon) 4 3. Schweriner Schlosslauf 5 6 7 36. Warnemünder Stoltera- Küstenwaldlauf 26. Neubrandenburger Kulturpark-Lauf (mit LM Halbmarathon) 41. OASE Inselseelauf in Güstrow Datum 05.03. 18.03. Samstag 01.04.. 22.04. 29.04. 06.05. 10.06. 8 10. scn energy Lauf in Jatznick 24.06. 9 10 LM Bahnlauf 5.000m u.10.000m in Wismar 35. Karl-Krull-Gedenklauf in Steinhagen 11 8. Poeler Abendlauf M 22. Neubrandenburger Staffelmarathon 12 11. Baaber Heidelauf 13 14 16. Sebastian-Fredrich- Gedenklauf In Lubmin (mit LM 10/5km Straße) 24. Stralsunder Fachhochschullauf 08.07. 16.07. 12.08. 09.09. 23.09. 08.10. 28.10. fünf Euro anerkannt. Die Gebühren werden in der Regel den Vereinen von der Geschäftsstelle des LVMV in Rechnung gestellt. Diese finanziellen Mittel werden ausschließlich zur würdigen Ausgestaltung der jährlichen Laufcup-Abschlussveranstaltung eingesetzt. Startzeit (Uhr) Altersklasse/Strecke (km) M20 - M70 M75 + W20 - W55 W60 + U18 & U20 U16 10:30 10 10 10 10 4,8 4,8 10:00 15 5 15 5 5 5 11:00 M * 5 M 5 5 5 10:00 15 8 15 8 8 4 10:00 10 10 10 10 10 3 10:00 HM HM HM HM 5 5 10:00 20 * 10 10 10 4 4 10:00 15 * 7,5 7,5 7,5 7,5 7,5 9:00 10 5 10 5 5 (10)* 10:00 10 5 10 5 5 5 18:00 10 5 10 5 5 5 10:00 Mannschafts-Marathon 10:30 15 10 15 10 6 6 11.00 10 10 10 10 10 5 10:00 16 8 16 8 8 3 3

15 LM Crosslauf Bad Doberan 04.11. 10:00 6,7 5* 5 5 3,3/5 2,6 Abschlussveranstaltung noch offen Anmerkungen: * für AK M65/70 HM statt M in Ueckermünde * Teilnehmer der AK M65 & M70 an der Marathon-Meisterschaft in Ueckermünde werden für den Laufcup mit ihrem Halbmarathon-Zwischenergebnis gewertet. * für AK 65/70 10 km statt 20km in Güstrow und 7,5 statt 15km in Jatznick * beim Bahnlauf in Wismar sind die 5000m nur für die U18 als LM ausgeschrieben; Die U20 kann entweder die 5.000m laufen (mit Wertung für den Laufcup) als auch die 10.000m (ohne LC- aber mit eigenständiger LM-Wertung). * bei den Crossmeisterschaften starten die AK M75+ im Frauenwettbewerb. * rot gedruckt: LM-Disziplinen Die Laufcup-Einzelwertung erfolgt in den vom DLV festgelegten Altersklassen der Erwachsenen und in den beiden Jugendklassen U16 einerseits sowie U18 und U20 gemeinsam andererseits, jeweils männlich und weiblich. Es ist nur die Teilnahme in der Altersklasse erlaubt, der man lt. DLO angehört. Zusätzlich erfolgt die Wertung in einer offenen Klasse ohne Altersdifferenzierung (jeweils männlich und weiblich). Eine Begrenzung der Altersklassen nach oben ist nicht vorgesehen. Für eine Wertung in der offenen Klasse ist ein Start auf den jeweiligen Hauptstrecken erforderlich. Bei jedem Einzellauf erhalten die Klassensieger sowohl in der Gesamtwertung als auch in der AK-Wertung 25 Wertungspunkte, die Zweiten 24 usw. bis Platz 25 mit einem Wertungspunkt. Bei Läufen, die gleichzeitig als Landesmeisterschaften ausgeschrieben sind, gibt es einen Punktzuschlag von jeweils 0,5 Punkten. Der Laufcup-Endstand (AK- und Gesamteinzelwertung) ergibt sich aus der Addition der fünf punktbesten Ergebnisse aller vom Aktiven angetretenen Einzelläufe. Bei Punktgleichheit entscheiden zunächst die angetretenen Läufe gegeneinander, danach die Gesamtzahl der in allen absolvierten Einzelläufen erzielten Punkte. In die Abschlusswertung ( Gesamteinzelwertung und AK-Wertung) kommen alle Laufcupteilnehmer, die mindestens jeweils 60 Wertungspunkte erreicht haben. In der Laufcup-AK-Wertung kommen auch die Laufcupteilnehmer in die Abschlusswertung, die insgesamt weniger als 60 Punkte erreicht haben, aber bei mindestens 5 Einzelläufen in die Punkteränge gelaufen sind. Daneben gibt es eine Vereins- und eine Teamwertung. In die Vereinswertung gehen alle von den in der Abschlusswertung vertretenen Aktiven der jeweiligen Vereine erreichten Punkte (Altersklassen- und Gesamteinzelwertung) sowie die im Staffelwettbewerb erreichten Punkte ein. In der Teamwertung werden nur die von den jeweils fünf punktbesten Aktiven eines Vereins erzielten Punkte in der Altersklassen- und Gesamteinzelwertung berücksichtigt. In der Vereins- und Teamwertung werden nur die Aktiven berücksichtigt, die für den jeweiligen Verein mit Startrecht startberechtigt sind (keine Gaststarter ). Die Wertung des Staffelwettbewerbs (Mannschaftsmarathon) im Rahmen der Vereinswertung erfolgt in 6 Klassen (Männer, Frauen, Oldies 1,Oldies 2, Jugendliche und Mixstaffeln) mit jeweils 5 Teilnehmern (Jugendstaffeln mit 6 Teilnehmern), wobei Oldie- und Jugendstaffeln für männliche und weibliche Teilnehmer offen sind (gemischte Staffeln möglich; keine gesonderten Wertungen männlich und weiblich). In allen Klassen erfolgt die gleiche Punktwertung (1. Platz 150 Punkte, 2. Platz 135 Punkte, 3. Platz 120 Punkte, 4. Platz 110 Punkte, 5. Platz 100 Punkte und weiter in 10-Punkte- Abständen).

Bei den Oldie-1-Staffeln müssen alle fünf Teilnehmer mindestens der AK M50 oder W40 angehören; bei der Oldie-2-Staffel mindestens der AK M60 oder W50. Bei den Mixstaffeln starten drei männliche und zwei weibliche Teilnehmer oder umgekehrt. Für die Laufcupwertung bleibt diese Staffel allein den kleineren Laufvereinen mit höchstens zwölf gemeldeten Laufcupteilnehmern ( ohne Nachwuchslaufcup ) vorbehalten. Bei den Männerstaffeln ist der Start von jeweils einer Frau zulässig. Bei den Staffeln der Männer und Frauen können in Ausnahmefällen auch Jugendliche ab der AK U16 eingesetzt werden. Bei den Jugendstaffeln sind Teilnehmer aller Jugend-AK startberechtigt (auch Jugendliche der AK U14, die am Nachwuchslaufcup teilnehmen). Jeder Verein kann in den einzelnen Klassen beliebig viele Staffeln stellen. Die Staffeln werden für den Laufcup nur dann gewertet, wenn mindestens vier Staffelmitglieder für den Laufcup gemeldet sind (bzw. am Nachwuchslaufcup teilnehmen). Der fünfte Teilnehmer( und 6. Teilnehmer bei Jugendstaffeln ) muss / müssen nicht für den Laufcup gemeldet sein, er muss aber nachweisbar dem Verein angehören. Bei Mehrfachstarts einzelner Läufer/innen in derselben oder in verschiedenen Staffeln erfolgt keine Wertung für den Laufcup. Bei einer Verbindung von Cupläufen mit Landesmeisterschaften werden alle bestätigten Laufcupteilnehmer für die Landesmeisterschaften gewertet, wenn sie sich konkret dafür anmelden und die Festlegungen der Allgemeinen Bestimmungen zu Landesmeisterschaften des LVMV eingehalten werden. Die Laufcupwettbewerbe bei den Straßen- und Geländeläufen sind offen, auch für Aktive, die nicht am Laufcup beteiligt sind und kein Startrecht des LVMV besitzen. Etwas anderes gilt nur für die 5.000m und 10.000m Bahnlauf-Landesmeisterschaften sowie die Crosslauf-Landesmeisterschaften. Hier sind nur Aktive zugelassen, die im Besitz eines gültigen Startrechts des LVMV sind. Ausnahmen kann der Wettkampfwart des LVMV oder der zuständige Wettkampfleiter/ die zuständige Wettkampfleiterin zulassen. Im Interesse eines möglichst einheitlichen Meldeverfahrens sollen die Meldungen in der Regel online bei der zuständigen Zeitmessfirma erfolgen. Hinsichtlich des Anmelde-und Bezahlverfahrens gelten die von der AG Laufcup in Abstimmung mit dem LVMV- Wettkampfwart festgelegten Allgemeinen Bestimmungen zum Anmelde-und Bezahlverfahren bei Laufcupwettbewerben (siehe Anlage zur Laufcup-Ausschreibung 2017). An die Laufcupausrichter wird appelliert, die Startgelder möglichst moderat zu halten (Prinzip Läufer veranstalten für Läufer ). Die Ehrung der Sieger, Zweit- und Drittplatzierten der ausgeschriebenen Klassen erfolgt vom Ausrichter der einzelnen Wertungsläufe mit Urkunden. Über Pokale, Ehrenpreise und weitere Leistungen entscheidet der Ausrichter eigenverantwortlich auf der Grundlage vorhandener finanzieller Mittel außerhalb der Startgelder. Bei der Abschlussveranstaltung zum VR-Laufcup erhalten alle Läuferinnen und Läufer, die in den einzelnen Klassen (Gesamteinzelwertung und AK-Wertung) mindestens 60 Wertungspunkte erreicht haben, Urkunden. Gleiches gilt für die Sieger und Platzierten in der Vereinswertung und der Teamwertung. Die weitere Würdigung der Sieger und Platzierten mit Ehrenpreisen erfolgt entsprechend den finanziellen Möglichkeiten des Laufcupveranstalters. Reklamationen zu den Wettkampfergebnissen oder zur Laufcupwertung sind bis zehn Kalendertage nach dem jeweiligen Wettkampf schriftlich an den jeweiligen Ausrichter und an den Laufcupstatistiker (Marian-Bernd Pries) zu richten. Straßenlaufergebnisse können für die DLV- bzw. LVMV-Statistik nur berücksichtigt werden, wenn sie auf Standardstrecken (5km, 10 km, 15 km, 20 km, HM, 25 km, Marathon) erzielt wurden, die nach DLV-Regelungen vermessen wurden. Deshalb wird allen Laufcu-

pausrichtern von Standard-Straßenläufen die Auflage erteilt, eine solche Vermessung durch einen dafür lizenzierten Vermesser durchführen zu lassen (soweit noch nicht geschehen) und das Vermessungsprotokoll beim LVMV einzureichen. Entsprechend lizenzierte Vermesser können über den LVMV angefordert werden.