EINLADUNG. Workshop. Gewinnverbot in der Wohlfahrtspflege? Aktuelle rechtliche und steuerliche Aspekte. April Mai 2016

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Transkript:

EINLADUNG Workshop Gewinnverbot in der Wohlfahrtspflege? Aktuelle rechtliche und steuerliche Aspekte April Mai 2016

WORKSHOP GEWINNVERBOT IN DER WOHLFAHRTSPFLEGE? Sehr geehrte Damen und Herren, Curacon bietet Ihnen zum Thema Gewinnverbot in der Wohlfahrtspflege? Aktuelle rechtliche und steuerliche Aspekte einen halbtägigen Workshop für Unternehmen der Wohlfahrtspflege im Zeitraum von April bis Mai 2016 bundesweit an fünf Standorten an. Mit dem neuen Anwendungserlass zur Abgabenordnung, kurz AEAO 2016, der am 26.01.2016 von der Bundesfinanzverwaltung bekannt gemacht wurde, wurde das geltende Gewinnverbot für Unternehmen der Wohlfahrtspflege nach 66 AO konkretisiert. Danach darf der jeweilige Zweckbetrieb nicht des Erwerbs wegen betrieben werden. Faktisch läuft diese Regelung darauf hinaus, dass z. B. ambulante Pflegedienste oder Unternehmen der Eingliederungshilfe, die mit ihrer gemeinnützigen Tätigkeit Gewinne erzielen, die über den sog. konkreten Finanzierungsbedarf hinausgehen, für diesen Zweckbetrieb und das jeweilige Jahr ihre Gemeinnützigkeit verlieren und die Gewinne besteuern müssen. Dieses gilt grundsätzlich auch rückwirkend für alle offenen Jahre. Für eine erste Analyse des Gewinnverbots und einen Ausblick auf mögliche Folgen sind neben dem steuerlichen auch der rechtliche und wirtschaftliche Kontext zu betrachten. Daher stellen wir Ihnen zunächst die gemeinnützigkeitsrechtlichen Eckpunkte der Regelung vor. Das steuerliche Gewinnverbot steht konträr zu den sozialrechtlichen Handlungsmaximen: Unsere Rechtsexperten erläutern Ihnen, dass ein angemessener Unternehmergewinn mit Rückendeckung des BSG und zahlreicher SGB XI-Schiedsstellen der Länder nicht nur zulässig, sondern notwendiger Bestandteil wirtschaftlicher Pflegesätze ist. Die von der Finanzverwaltung angeordnete Gewinnprüfung erfordert eine Anpassung des Rechnungswesens, um zukünftig eine Ergebnisermittlung für einzelne Zweckbetriebe abbilden zu können. Dazu werden wir Ihnen unter Einsatz der Kostenrechnung praxisnahe Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Abschließend werden wir Sie darüber informieren, welche Zukunft die Rechtsform des eingetragenen Vereins angesichts der sich verschärfenden Zivilrechtsprechung bei wirtschaftlichen Betätigungen noch besitzt und welche Alternativen sich bieten. Wir freuen uns sehr, Sie zu unserem Workshop begrüßen zu dürfen. StB Andreas Seeger RA Dietmar Weidlich

PROGRAMM ab 13:00 Uhr Empfang, Imbiss 13:30 Uhr Begrüßung 13:40 Uhr Aktuelles Gemeinnützigkeitsrecht Gewinnverbot für Zweckbetriebe der Wohlfahrt: Grundlagen, Abgrenzung von Zweckbetrieben, Mehrfachzuordnung, Wegfall der Gemeinnützigkeit, Erstmalig: Spartengewinnermittlung und -besteuerung für Zweckbetriebe, Gestaltungsmöglichkeiten zum Nachweis des Finanzierungsbedarfs 14:15 Uhr Diskussion 14:30 Uhr Pflegerecht und Behindertenhilfe Kalkulation von Pflegesätzen, Gewinnzuschläge bei Sachkostenermittlungen nach Rechtsprechung und Schiedsstellen 15:15 Uhr Kaffeepause 15:30 Uhr Betriebswirtschaft Praxisnahe Gestaltungsmöglichkeiten zur Ergebnisrechnung von Zweckbetrieben im Rechnungswesen und in der Kostenrechnung 16:00 Uhr Idealverein und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Wirtschaftliche Betätigung und Idealverein was folgt aus der Kita-Rechtsprechung, Alternativen Termine 20. April 2016, München 28. April 2016, Mannheim 2. Mai 2016, Berlin 9. Mai 2016, Dortmund 25. Mai 2016, Hannover Die Adressen der Tagungsstätten entnehmen Sie bitte der Rückseite des Antwortfaxes. Zielgruppe Die Veranstaltung richtet sich an Entscheider und Mitarbeitende von steuerbegünstigten Unternehmen der Wohlfahrtspflege, insbesondere an Einrichtungen in der Alten- und Behindertenhilfe. Teilnahmegebühr In der Tagungs-Pauschale von 200,00 (zzgl. gesetzl. USt.) sind die Kosten für die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen und die gesamte Verpflegung enthalten. 16:30 Uhr Abschlussdiskussion 16:45 Uhr Ende der Veranstaltung Unsere Experten stehen Ihnen auch gerne in den Pausen und nach der Veranstaltung für Gespräche zur Verfügung.

KONTAKT Ihre Ansprechpartner Bei organisatorischen Fragen: Bei fachlichen Fragen: Simone Krattenmacher CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pfungstädter Str. 100 A 64297 Darmstadt Tel.: 0 61 51/7 85 18-22 Fax: 0 61 51/7 85 18-23 simone.krattenmacher@curacon.de StB Andreas Seeger CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Scharnhorststrasse 2 48151 Münster Tel.: 02 51/9 22 08-120 Fax: 02 51/9 22 08-150 andreas.seeger@curacon.de Über uns Wir sind eine bundesweit tätige Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgruppe mit rund 300 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 10 Standorten und gehören zu den 20 größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland. Unsere Unternehmensgruppe umfasst neben der Curacon Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Curacon Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbh. Unser Leistungsportfolio bietet ein breites Spektrum an maßgeschneiderten Lösungen und umfasst die Bereiche Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Steuerberatung und Rechtsberatung. www.curacon.de/fachtagungen Leipzig Anmeldebedingungen: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt durch Rechnungsstellung nach der Veranstaltung. Sollte Ihnen die Teilnahme trotz Anmeldung nicht möglich sein, bitten wir bis spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn um eine schriftliche Mitteilung. Bei kurzfristigen Abmeldungen bis zum Vortag der Veranstaltung berechnen wir eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 50 % der jeweiligen Teilnahmegebühr. Bei Nichtteilnahme oder Abmeldung am Veranstaltungstag stellen wir die volle Teilnahmegebühr in Rechnung. Die Übertragung der Anmeldung auf eine Ersatzperson ist ohne zusätzliche Kosten möglich. Die Curacon GmbH behält sich kurzfristige Programmänderungen vor. Eine Anfahrtsskizze zum Tagungshotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung. Sofern Sie keine Informationssendungen aus unserem Hause erhalten möchten, können Sie einer weiteren Verwendung Ihrer Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft z. B. per E-Mail widersprechen.

ANMELDUNG Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung an: simone.krattenmacher@curacon.de oder per Fax an 0 61 51/7 85 18-23 Sie können sich auch gerne online anmelden unter www.curacon.de/fachtagungen Zum Curacon Workshop Gewinnverbot in der Wohlfahrtspflege? Aktuelle rechtliche und steuerliche Aspekte zum Preis von 200,00 (zzgl. gesetzl. USt.) melde ich mich verbindlich an: < < 20.04.2016 Novotel München City, München Titel, Name, Vorname < < 28.04.2016 Leonardo Royal Hotel, Mannheim < < 02.05.2016 Maritim proarte, Berlin < < 09.05.2016 Radisson Blu Hotel, Dortmund < < 25.05.2016 Maritim Airport Hotel, Hannover < < Leider kann ich an der Veranstaltung nicht teilnehmen und bitte um Zusendung der Seminarunterlagen zum Preis von 80,00 (zzgl. gesetzl. USt.). Abteilung, Position Unternehmen/Firma Straße PLZ, Ort Telefon/Fax E-Mail Weitere Teilnehmer Datum, Unterschrift CC 1

UNSERE VERANSTALTUNGSORTE Berlin Dortmund Hannover Mannheim Maritim proarte Hotel Berlin Radisson Blu Hotel, Dortmund Maritim Airport Hotel Hannover Leonardo Royal Hotel Mannheim Friedrichstraße 151 An der Buschmühle 1 Flughafenstraße 5 Augustaanlage 4-8 10117 Berlin 44139 Dortmund 30669 Hannover 68165 Mannheim München Novotel München City Hochstraße 11 81669 München