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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Handelsname Universalgrundierung Überarbeitet am:

Transkript:

Bearbeitungsdatum: 26. Januar 2011 Seite:1 / 5 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und des Unternehmens Artikelnr. (Hersteller / Lieferant): Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung: Angaben zum Hersteller/Lieferanten: 030000000003012000 Louis Gnatz GmbH Ottostr. 13 Telefon: 0871/7805-0 D-84030 Landshut Telefax: 0871/7805-10 Auskunftgebender Bereich: Gefahrstoffmanagement / Labor Email: info@farben-gnatz.de Notfallauskunft: 07333/960711 2. Mögliche Gefahren Bezeichnung der Gefahren: Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: 3. Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung (Zubereitung) Beschreibung: Pulver Gefährliche Inhaltsstoffe: EG-Nr.: Gefahrstoffbezeichnung: CAS-Nr.: R-Sätze: INX-Nr.: REACH-Nr.: Wortlaut der R-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Gefahrensymbol(e): Bemerkung: Gew.-% Allgemeine Hinweise: Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Nach Einatmen: Staub nicht einatmen. Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife waschen. Nach Augenkontakt: BEI KONTAKT MIT N AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Ärztlichen Rat einholen. nach Verschlucken: Bei Verschlucken sofort trinken lassen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Besondere Gefährdungen durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, durch Verbrennungsprodukte oder durch beim Brand entstehende Gase:

Bearbeitungsdatum: 26. Januar 2011 Seite:2 / 5 Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: : 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Staub nicht einatmen.. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Reinigungsverfahren staubfrei aufnehmen und staubfrei ablagern. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Kapitel 8. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen. Lagerung Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter dicht geschlossen halten. Weitere Angaben zu Lagerbedingungen: Hinweise auf dem Etikett beachten. In gut belüfteten und trockenen Räumen zwischen 15 C und 30 C lagern. 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung Technische Massnahmen zur Vermeidung der Exposition Staub nicht einatmen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Bestandteile mit zu überwachenden Arbeitsplatzgrenzwerten bzw. biologischen Grenzwerten: EG-Nr.: CAS-Nr.: - Beschreibung: Art: Grenzwert STEL (EC) TWA (EC) Die angegebenen Werte sind der bei der Erstellung gültigen TRGS 900 oder der VCI-Arbeitsplatzrichtwert-Tabelle entnommen. TWA (EC): Arbeitsplatzgrenzwert STEL (EC): Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz: Atemschutz: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Handschutz: nicht anwendbar Augenschutz: Bei Staubentwicklung Schutzbrille tragen. Körperschutz: Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Reinigungsmittel benutzen. Schutzmaßnahmen: Einheit 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Erscheinungsbild: Aggregatzustand: Farbe: fest gräulich

Bearbeitungsdatum: 26. Januar 2011 Seite:3 / 5 Geruch: nicht wahrnehmbar Sicherheitsrelevante Basisdaten Einheit Methode Bemerkung: Flammpunkt ( C): Mindestzündtemperatur einer Staubwolke: untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Dichte (bei Temperatur in C): 20 2,55 g/cm³ Schüttdichte: Wasserlöslichkeit (g/l): wassermischbar ph (bei Temperatur in C): - 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil. Weitere Informationen über sachgemäße Lagerung: siehe Kapitel 7. Gefährliche Zersetzungsprodukte keine keine 11. Toxikologische Angaben Es gibt keine Daten über die Zubereitung selbst. Erfahrungen aus der Praxis Sonstige Beobachtungen: keine Zusammenfassende Bewertung der CMR-Eigenschaften: Die Inhaltsstoffe dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für die CMR Kategorien 1 oder 2. Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden. Die Zubereitung wurde beurteilt nach der konventionellen Methode der Zubereitungs-Richtlinie 1999/45/EG und entsprechend den toxikologischen Gefahren eingestuft. Einzelheiten siehe Kapitel 2 und 15. 12. Umweltbezogene Angaben Gesamtbeurteilung: Es sind keine Angaben über die Zubereitung selbst vorhanden. Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vpvb. Die Zubereitung wurde anhand der konventionellen Methode der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) bewertet und nicht als umweltgefährlich eingestuft. 13. Hinweise zur Entsorgung Sachgerechte Entsorgung/Produkt: Empfehlung: Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Entsorgung gemäß EG-Richtlinien 75/442/EWG und 91/689/EWG über Abfälle und über gefährliche Abfälle in den jeweils aktuellen Fassungen. Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV: 080201 Abfälle von Beschichtungspulver Verpackung: Empfehlung: Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall. 14. Angaben zum Transport Transport in Übereinstimmung mit ADR/RID, IMDG und ICAO/IATA. Landtransport (ADR/RID) KEIN GEFAHRGUT

Bearbeitungsdatum: 26. Januar 2011 Seite:4 / 5 Gefahrzettel: Gefahr-Nr. (Kemlerzahl): Offizielle Benennung für die Beförderung: Tunnelbeschränkungscode: - Seeschiffstransport (IMDG) Gefahrzettel: EmS-Nr.: Offizielle Benennung für die Beförderung: Marine pollutant: Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR) 15. Rechtsvorschriften EU-Vorschriften Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Zubereitung wurden nicht durchgeführt. Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) Gefahrensymbol(e) und Gefahrenbezeichnung(en) für gefährliche Stoffe und Zubereitungen: Enthält: R-Sätze: S-Sätze: Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen: Sonstige EU-Vorschriften: Angaben zur Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC-RL) VOC-Wert (in g/l) ISO 11890-2: 0,0 VOC-Wert (in g/l) ASTM D 2369: 0,0 Nationale Vorschriften Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder stillende Mütter beachten. Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Technische Anleitung Luft (TA-Luft): TA-Luft (2002) Kapitel 5.2.5 Organische Stoffe fällt nicht unter die TA-Luft. Lagerklasse: 13 16. Sonstige Angaben Wortlaut der R-Sätze unter Abschnitt 3:

Bearbeitungsdatum: 26. Januar 2011 Seite:5 / 5 Weitere Informationen: Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen und EU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.