ALLGEMEINE WETTSPIELORDNUNG gültig ab

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Transkript:

ALLGEMEINE WETTSPIELORDNUNG gültig ab 01.01.2017 Die nachfolgenden Bestimmungen Platzsperre vor Wettspielen generelle Spielbedingungen sonstige Ausschreibungskriterien / Teilnahmebedingungen Datenschutz Sonstiges gelten für alle Wettspiele und EDS-Runden, die vom GCO ausgeschrieben und veranstaltet werden. Für das einzelne Wettspiel gelten zusätzlich noch die weiteren Bedingungen der jeweiligen Ausschreibung. Platzsperre vor Wettspielen / Hinterher spielen Grundsätzlich ist der Platz am Abschlag 1 30 Minuten vor Beginn des Wettspieles für alle nicht am Wettspiel beteiligten Spieler gesperrt. Dies gilt ebenfalls 30 Minuten vor Eintreffen des 1. Flights des Wettspiels am Abschlag 10. Hinter dem letzten Flight des Wettspiels sind mindesten zwei Bahnen Abstand zu halten. A. Generelle Spielbedingungen 1. Regeln / Platzregeln Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.v. und den Platzregeln des Golfclubs Oberfranken e. V. Die Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsicht in diese Verbandsordnung ist im Sekretariat des GCO möglich. Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Lochspiel: Lochverlust Zählspiel: 2 Schläge 2. Bälle und Driverköpfe Es muss mit einem Ball gespielt werden, der in der vom R&A herausgegebenen gültigen Conforming Golf Balls -Liste enthalten ist. Sie ist im Internet unter www.randa.org einzusehen. Strafe für Verstoß: Disqualifikation

Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt muss einen Schlägerkopf haben der bezüglich Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) in dem vom R&A herausgegeben Verzeichnis zugelassener Driver-Köpfe aufgeführt ist. Sie ist im Internet unter www.randa.org einzusehen. Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1999 hergestellt wurde, ist von dieser Wettspielbedingung befreit. Strafe für das Mitführen eines Schlägers unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingungen ohne diesen zu spielen Zählspiel - zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde Strafe für das Spielen eines Schlages mit einem Schläger unter Verstoß gegen Wettspielordnung Disqualifikation 3. Abspielzeit (Regel 6-3, Anmerkung) Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er, sofern das Erlassen der Disqualifikationsstrafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist, für das Versäumen der Abspielzeit wie folgt bestraft: bei Lochspiel: Lochverlust am 1. Loch bei Zählspiel: 2 Schläge am 1. Loch Strafe für Spielbereitschaft nach 5 Minuten: Disqualifikation Die Startzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Partie/Spielergruppe durch den Starter, je nachdem, was später liegt. 4. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7) Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Partie verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Partie ermahnt. Wird danach keine Verbesserung des Spieltempos festgestellt, wird der Partie mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 60 sec. und die folgenden Spieler die Zeit von 45 sec. für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen.

Strafe für Verstoß: Lochspiel: Zählspiel: 1. Verstoß: Lochverlust 2. Verstoß: Disqualifikation 1. Verstoß: 1 Schlag 2. Verstoß: 2 Schläge 3. Verstoß: Disqualifikation 5. Üben/Nachputten (Regel 7-2 Anmerkung 2) Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag oder Nachputten nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Loches ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen. Strafe für Verstoß: Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge am nächsten Loch 2 Schläge an diesem Loch 6. Caddie (Regel 6-4. und Decisions 33-1/11) Nur Amateure dürfen als Caddies eingesetzt werden. Bei Jugendwettspielen sind Caddies nicht erlaubt. Strafe für Verstoß: Disqualifikation 7. elektronische Kommunikationsmittel und Entfernungsmesser Das Mitführen von sende- und / oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen. Ein Spieler darf Entfernungsinformationen durch die Verwendung eines Entfernungsmessgera tes erlangen. Benutzt ein Spieler während einer festgesetzten Runde ein Entfernungsmessgera t zum Abscha tzen oder Messen anderer Umsta nde, die sein Spiel beeinflussen ko nnten (z. B. Ho henunterschiede, Windgeschwindigkeit usw.) Versto ßt der Spieler gegen Regel 14-3. Strafe fṳr den ersten Verstoß: Bei einem wiederholten Verstoß: 2 Strafschläge Disqualifikation

8. Üben auf dem Platz vor einem Zählwettspiel Regel 7-1 b. / Zwei voneinander unabhängige Wettspiele an einem Tag Am Tag eines Zählwettspiels darf ein Bewerber vor einer Runde auf dem Wettspielplatz nicht üben oder die Oberfläche irgendeines Grüns des Platzes prüfen. Strafe für Verstoß gegen Regel 7-1.b.: Disqualifikation Die Teilnahme an zwei voneinander unabhängigen Wettspielen auf dem gleichen Golfplatz durch den gleichen Spieler am gleichen Tag ist gestattet > ist nicht Üben nach Regel 7-1 b. 9.Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung zu Regel 6-8 b.) Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen die Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wiederaufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wiederaufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern dass Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist. Signal für Aussetzung des Spiels wegen Gefahr: 1 langer Signalton einer Sirene oder Hupe. Signal für Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt 2 kurze Signaltöne einer Sirene oder Hupe. Signal für sonstige Spielunterbrechung nach Regel 6-8b: Wiederholt 3 aufeinander folgende Signaltöne einer Sirene oder Hupe. 10. Unsportliches Verhalten / Verstoß gegen die Etikette Regel 33-7 Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so obliegt es der Spielleitung eine Strafe der Disqualifikation auszusprechen. Ist die Spielleitung der Meinung, dass ein Spieler einen schwerwiegenden Etiketteverstoß begangen hat, so darf sie die Strafe der Disqualifikation nach dieser Regel aussprechen.

B. Sonstige Ausschreibungskriterien / Teilnahmebedingungen 1. Vorgabenwirksamkeit Alle in Wettspielen und EDS-Runden erzielten Ergebnisse sind vorgabenwirksam, sofern auch die sonstigen Bestimmungen des gültigen DGV-Vorgabensystems erfüllt sind oder auf der Ausschreibung für ein Wettspiel nicht etwas anderes bestimmt ist, z.b. nicht vorgabenwirksam. 2. Vorgabengrenze lt. Ausschreibung Wird die Handicapgrenze für ein Wettspiel auf der jeweiligen Ausschreibung nicht gesondert festgelegt, beträgt diese - 45. Für 9 Loch Turniere gilt die Handicapgrenze - 4,5 bis - 54. Für EDS-Runden gilt die Handicapgrenze - 4,5 bis - 54. 3. Teilnehmer Spielberechtigt sind die Mitglieder des GCO und - je nach Ausschreibung - Mitglieder anerkannter in- und ausländischer Golfclubs, sofern sie die für das Turnier erforderliche Stammvorgabe haben. Auswärtige Teilnehmer müssen einen DGV-Stammvorgabennachweis erbringen. 4. Meldung und Abmeldung zum Wettspiel Spieler, die am Wettspiel teilnehmen möchten, melden sich rechtzeitig vor dem Meldeschluss an. Die Meldung kann persönlich, telefonisch oder per Internet erfolgen. Der Meldeschluss ist auf der Ausschreibung jedes Wettspieles bekannt gegeben. Nachträgliche Meldungen - nach Meldeschluss - können lt. DGV-Vorgabensystem 5.1.7 nicht akzeptiert werden. Gemeldete Spieler haben sich bei Verhinderung so früh wie möglich (ggf. telefonisch) im Sekretariat oder Pro-Shop abzumelden. Spieler, die ohne Abmeldung dem Wettspiel fernbleiben, müssen mit einer Wettspielsperre für das nachfolgende Wettspiel rechnen. Bei Abmeldung nach dem Meldeschluss oder Nichterscheinen besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Startgebühr (auch bei Krankheit).

5. Anmeldung vor dem Wettspiel beim Starter Viele Probleme können vermieden werden, wenn sich der Spieler wenigstens 15 Minuten vor seiner Startzeit beim Starter meldet (z. B. neue Flightzusammenstellung bei kurzfristiger Absage eines Spielers). Fünf Minuten vor der jeweiligen Abschlagszeit sollten sich die Spieler im Blickfeld des Starters (z. B. am 1. Abschlag) aufhalten. 6. Startreihenfolge Sofern für das einzelne Turnier nicht etwas anderes (z. B. mittel, hoch, tief) ausgeschrieben ist, wird generell nach der DGV-Stammvorgabe aufsteigend gestartet und innerhalb der gleichen DGV-Stammvorgabe nach dem Zufallsprinzip oder nach Vorgaben der Wettspielleitung oder des Sponsors. Die Zähler werden von der Wettspielleitung bestimmt. Die Zähler sind auf der Scorekarte ausgedruckt, bei Änderungen kurz vor dem Wettspiel werden der Starter oder die Flightpartner den jeweiligen Zähler bestimmen. 7. Angaben auf der Scorekarte und Abgabe der Scorekarten Die Scorekarten sind nach dem Wettspiel unverzüglich (höchstens 15 Minuten nach der Beendigung des letzten Loches) unterschrieben im Sekretariat abzugeben oder im dafür vorgesehenen Scorekasten einzuwerfen. Für die Abgabe, für die Vollständigkeit der Unterschriften und für die Richtigkeit aller Angaben auf der Scorekarte ist jeder Spieler selbst verantwortlich. Ein Verstoß gegen diese Regelung führt zur Disqualifikation. 8. Stechen bei gleichen Ergebnissen Soweit die Ausschreibung nicht etwas anderes bestimmt, wird bei gleichen Ergebnissen in allen Wettspielen (außer Clubmeisterschaften) ein Stechen nach den schweren / leichten 9, 6, 3, 2, 1 Löchern zur Ermittlung der Platzierungen durchgeführt. 9. Preise Bei allen Wettspielen des GCO kann ein Spieler nur einen Preis gewinnen, außer bei Sonderwertungen wie z. B. Longest Drive oder Nearest to the Pin usw. Brutto geht jeweils vor Netto -> Doppelpreisausschluss. Wenn der Sponsor nicht etwas anderes bestimmt, steht der Preis dem Spieler zu, eine Weitergabe erfolgt nicht. Die Gruppeneinteilung für die Vergabe von Preisen richtet sich generell nach der Teilnehmerzahl oder laut Wettspielausschreibung.

10. Beendigung von Wettspielen (Regel 34-1) Zählspiele und Lochendspiele gelten erst mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse bei der Siegerehrung als beendet. Proteste müssen bis 15 Minuten nach dem Wettspiel bei der Turnierleitung schriftlich eingereicht werden. Sonstige Lochspiele gelten mit der Meldung der Ergebnisse durch beide Spieler an die Spielleitung als beendet oder - falls nicht geschehen - mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielerpaarungen für die nächste Runde. 11. Wettspielleitung Die Wettspiele werden von der Wettspielleitung oder dem Spielausschuss geleitet. Über Streitfragen entscheidet ein Schiedsgericht, das sich, sofern nichts anderes auf der Startliste vermerkt ist, aus der Wettspielleitung des GCO zusammensetzt. Dessen Entscheidungen sind endgültig. 12. Änderungsvorbehalt Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig. 13. Benutzung motorgetriebener Golf-Carts Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht. 14. Datenschutz Mit der Anmeldung zum Wettspiel unterwirft sich der Teilnehmer folgender Vereinbarung: Mir ist bekannt, dass mein Name, meine Vorgabe und meine Startzeit auf der Startliste passwortgeschützt im Internet veröffentlich werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willige ich auch in die Veröffentlichung meines Namens, meiner Vorgabe und meines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet ein.

15. Doping In allen vom DGV ausgeschriebenen Wettspielen sind von den Spielern die Anti- Doping-Richtlinien des DGV einzuhalten. 16. Keine Hunde bei Wettspielen Bei vorgabenwirksamen sowie nicht vorgabenwirksamen Wettspielen ist das Mitführen von Hunden nicht erlaubt. C. Sonstiges Vorgaben- und Spielausschuss setzen sich aus folgenden Personen zusammen: 1. Vorgabenausschuss Axel Grethe, Claus Greiner, Hans-Otto Schaller 2. Spielausschuss Axel Grethe, Claus Greiner, Hans-Otto Schaller, Horst Schelhorn Die Spielleitung