Bildung von Mischklassen ohne notwendige äußere Differenzierung an den berufsbildenden Schulen. RdErl. des MK vom

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Transkript:

im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (GVBl. LS) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (SVBl. LS) veröffentlichten Texte. 223172 Bildung von Mischklassen ohne notwendige äußere Differenzierung an den berufsbildenden Schulen RdErl. des MK vom 19. 7.2012-35- 80251 Bezug: a) Verordnung zur Klassenbildung und zur ufnahme an den berufsbildenden Schulen vom 27.3.2006 (GVBl. LS S. 166), geändert durch Verordnung vom 5. 4.2011 (GVBl. LS S. 558) b) RdErl. des MK vom 18.7.2008 (SVBl. LS S. 268) c) RdErl. des MK vom 14.3.2011 (SVBl. LS S. 97) 1. llgemeines Mischklassen sind Klassen eines Berufsbereiches, in denen Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher anerkannter usbildungsberufe und/oder eines usbildungsberufes mit unterschiedlichen Fachrichtungen oder Schwerpunkten gemäß den Vorgaben der Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz (KMK) gemeinsam unterrichtet werden können. Eine solche berufsübergreifende Beschulung ist in bestimmten Fällen im ersten usbildungsjahr und in Einzelfällen auch in den folgenden usbildungsjahren vorgesehen. Zulässige Mischklassenbildungen sind der nlage* zu entnehmen. Ziel ist eine möglichst ausbildungs- und wohnortnahe Beschulung. 2. Mischklassenbildung 2.1 Die Bildung von Mischklassen setzt voraus, dass a) die sächlichen und personellen Bedingungen für alle in einer Mischklasse zusammengefassten usbildungsberufe gegeben sind und b) die Genehmigung der Schulbehörde für das Führen mindestens eines anerkannten usbildungsberufes, der in der Mischklasse beschult werden soll, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung vorliegt. 2.2 Die Beschulung in einer Mischklasse im eigenen Landkreis hat Vorrang gegenüber einer Beschulung in einer Fachklasse in einem anderen Landkreis oder einer anderen kreisfreien Stadt. Ist die Beschulung in einer Mischklasse im eigenen Landkreis nicht möglich, erfolgt die Beschulung bereits ab dem 1. usbildungsjahr in einer regionalen oder überregionalen Fachklasse. 2.3 Mischklassen unterliegen den Regelungen der Klassenbildung. Im Unterricht sind die Rahmenlehrpläne der KMK zu beachten und die zukünftige Spezialisierung in den einzelberuflichen Fachklassen vorzubereiten.

im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (GVBl. LS) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (SVBl. LS) veröffentlichten Texte. 2.4 Die Schülerinnen und Schüler sind durch die berufsbildenden Schulen zu informieren, wo in den folgenden usbildungsjahren die Fortführung der Beschulung in Regional-, Landes- oder länderübergreifenden Fachklassen erfolgen kann. Kommt eine Mischklasse nicht zustande, sind die Schülerinnen und Schüler frühzeitig an andere berufsbildende Schulen zu verweisen. 2.5 Berufsbildende Schulen, die Schülerinnen und Schüler aus Mischklassen anderer Schulen aufnehmen, stellen sicher, dass eine bstimmung zur Umsetzung der Rahmenlehrpläne der KMK und zur Verwendung von Schulbüchern zwischen den betroffenen Schulen und den im Bildungsgang unterrichtenden Lehrkräften erfolgt. 3. Inkrafttreten, ußerkrafttreten Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.8.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs-RdErl. zu c außer Kraft.

im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (GVBl. LS) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (SVBl. LS) veröffentlichten Texte. nlage (zu Nummer 1 Satz 3) usbildungsberufe eines Berufsbereiches mit demselben Buchstaben sind, sofern keine eigene Fachklassenbildung möglich ist, im angegebenen usbildungsjahr in einer Mischklasse zu beschulen. 1. Berufsbereich grarwirtschaft usbildungsjahr Gärtner/Gärtnerin 1.1 a) Baumschule C E b) Friedhofsgärtnerei D F Gartenbau c) Garten- und Landschaftsbau d) Gemüsebau D F e) Obstbau C E f) Staudengärtnerei C E Sonstiger Einzelberuf g) Zierpflanzenbau D F 1.2 Tierpfleger/Tierpflegerin a) Forschung und Klinik B b) Tierheim und Tierpension B c) Zoo B 2. Berufsbereich Bautechnik usbildungsjahr Bauausführung I 2.1 usbaufacharbeiter/usbaufacharbeiterin a) Estricharbeiten b) Stukkateurarbeiten c) Trockenbauarbeiten d) Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten E e) Zimmerarbeiten F 2.2 Bauwerksmechaniker für bbruch und Betontrenntechnik/Bauwerksmechanikerin für bbruch G und Betontrenntechnik 2.3 Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin G 2.4 Brunnenbauer/Brunnenbauerin 2.5 Estrichleger/Estrichlegerin 2.6 Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin

im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (GVBl. LS) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (SVBl. LS) veröffentlichten Texte. 2. Berufsbereich Bautechnik usbildungsjahr 2.7 Feuerungs- und Schornsteinbauer/ Feuerungs- und Schornsteinbauerin 2.8 Gleisbauer/Gleisbauerin H 2.9 Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin a) Beton- und Stahlbetonarbeiten G b) Feuerungs- und Schornsteinarbeiten c) Mauerarbeiten I 2.10 Kanalbauer/Kanalbauerin 2.11 Maurer/Maurerin I 2.12 Rohrleitungsbauer/Rohrleitungsbauerin J 2.13 Stukkateur/Stukkateurin 2.14 Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin a) Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten b) Gleisbauarbeiten H c) Kanalbauarbeiten d) Rohrleitungsarbeiten J 2.15 Trockenbaumonteur/Trockenbaumonteurin 2.16 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/ Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin 2.17 Zimmerer/Zimmerin F E Bauausführung II 2.18 Industrie-Isolierer/Industrie-Isoliererin B K 2.19 Isolierfacharbeiter/Isolierfacharbeiterin B K 2.20 Bauzeichner/Bauzeichnerin a) rchitektur C L b) Ingenieurbau C L Bauplanung c) Tief-, Straßen- und Landschaftsbau C L 2.21 Geomatiker/Geomatikerin D 2.22 Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin a) Vermessung D M b) Bergvermessung D M

im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (GVBl. LS) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (SVBl. LS) veröffentlichten Texte. 3. Berufsbereich Ernährung und Hauswirtschaft usbildungsjahr Gastronomie 3.1 Fachkraft im Gastgewerbe E 3.2 Fachmann für Systemgastronomie/ Fachfrau für Systemgastronomie 3.3 Hotelfachmann/Hotelfachfrau E 3.4 Hotelkaufmann/Hotelkauffrau E E 3.5 Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau E 3.6 Koch/Köchin Nahrungsmittelgewerbe Bäckerei/Konditorei 3.7 Bäcker/Bäckerin B 3.8 Fachverkäufer im Nahrungsmittelhandwerk/ Fachverkäuferin im Nahrungsmittelhandwerk a) Bäckerei B b) Konditorei B 3.9 Konditor/ Konditorin B Nahrungsmittelgewerbe Fleischerei 3.10 Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/ Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Fleischerei C 3.11 Fleischer/Fleischerin C Sonstiger Einzelberuf 3.12 Fachkraft für Lebensmitteltechnik D F 3.13 Maschinen- und nlagenführer/ Maschinen- und nlagenführerin Schwerpunkt Lebensmitteltechnik D F 4. Berufsbereich Elektrotechnik usbildungsjahr Elektrotechnik 4.1 Elektroniker/Elektronikerin a) utomatisierungstechnik 1 b) Energie- und Gebäudetechnik 1, 2 C 1, 2, c) Informations- und elekommunikationstechnik 3 C 4.2 Elektroniker für utomatisierungstechnik/ Elektronikerin für utomatisierungstechnik 1, 2 C 4.3 Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik 1,2 C 4.4 Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme

im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (GVBl. LS) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (SVBl. LS) veröffentlichten Texte. 4. Berufsbereich Elektrotechnik usbildungsjahr 4.5 Systemelektroniker/Systemelektronikerin E F G 4.6 Elektroniker für Geräte und Systeme/ Elektronikerin für Geräte und Systeme Elektroniker für Maschinen und ntriebstechnik/elektronikerin für Maschinen und ntriebs- 4.7 technik 4.8 Industrieelektriker/Industrieelektrikerin a) Betriebstechnik 1 C b) Geräte und Systeme 1 E E F G Sonstiger Einzelberuf 4.9 Mechatroniker/Mechatronikerin B 4.10 Produktionstechnologe/ Produktionstechnologin B 5. Berufsbereich Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik usbildungsjahr Oberflächentechnik 5.1 Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik/Verfahrensmechanikerin für Beschichtungstechnik 5.2 Oberflächenbeschichter/ Oberflächenbeschichterin Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin 5.3 a) Bauten- und Korrosionsschutz B C Farbtechnik b) Gestaltung und Instandhaltung B C c) Kirchenmalerei und Denkmalpflege B C 5.4 Bauten- und Objektbeschichter/ Bauten- und Objektbeschichterin 4 B C 6. Berufsbereich Fahrzeugtechnik usbildungsjahr Fahrzeugtechnik 6.1 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/ Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin a) Fahrzeugbautechnik B b) Karosseriebautechnik B c) Karosserieinstandhaltungstechnik B D E 6.2 Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin a) Fahrzeugkommunikationstechnik C b) Nutzfahrzeugtechnik

im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (GVBl. LS) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (SVBl. LS) veröffentlichten Texte. 6. Berufsbereich Fahrzeugtechnik usbildungsjahr c) Motorradtechnik d) Personenwagentechnik C 6.3 Kraftfahrzeugservicemechaniker/ Kraftfahrzeugservicemechanikerin 6.4 Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik/Mechanikerin für Karosserie- Instandhaltungstechnik 6.5 Zweiradmechaniker/Zweiradmechanikerin a) Fahrradtechnik b) Motorradtechnik 6.6 Fahrradmonteur/Fahrradmonteurin 6.7 Mechaniker für Vulkanisationstechnik/ Mechanikerin für Vulkanisationstechnik a) Reifen- und Fahrwerktechnik b) Vulkanisationstechnik C B D E 7. Berufsbereich Holztechnik usbildungsjahr Holztechnik 7.1 Holzmechaniker/Holzmechanikerin a) Bauelemente, Holzpackmittel und Rahmen B C b) Möbelbau und Innenausbau B C 7.2 Tischler/Tischlerin B 8. Berufsbereich Informationstechnik usbildungsjahr Informationstechnik 8.1 Fachinformatiker/Fachinformatikerin a) nwendungsentwicklung 1 D b) Systemintegration 1 D 8.2 Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin 1 8.3 Informationselektroniker/ Informationselektronikerin a) Bürosystemtechnik 1 B E b) Geräte- und Systemtechnik 1 B E

im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (GVBl. LS) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (SVBl. LS) veröffentlichten Texte. 8. Berufsbereich Informationstechnik usbildungsjahr 8.4 Informations- und Telekommunikationssystem-Kaufmann/Informations- und Telekommunikationssystem-Kauffrau C F G 8.5 Informatikkaufmann/Informatikkauffrau C F G 9. Berufsbereich Labor- und Prozesstechnik usbildungsjahr 9.1 Biologielaborant/Biologielaborantin 1, 5 Laborberufe 9.2 Chemielaborant/Chemielaborantin 1, 5 9.3 Lacklaborant/Lacklaborantin 1, 5 9.4 Chemiekant/Chemiekantin 1, 5, 6 B/C Prozesstechnik 9.5 Pharmakant/ Pharmakantin 1, 6 B 9.6 Produktionsfachkraft Chemie 1, 5 C 10. Berufsbereich Medientechnik usbildungsjahr Medientechnik 10.1 Mediengestalter Digital und Print/ Mediengestalterin Digital und Print a) Beratung und Planung 7 B b) Gestaltung und Technik B c) Konzeption und Visualisierung 7 B 11. Berufsbereich Metalltechnik usbildungsjahr Metalltechnik I 11.1 nlagenmechaniker/nlagenmechanikerin 11.2 Industriemechaniker/Industriemechanikerin F 11.3 Konstruktionsmechaniker/ Konstruktionsmechanikerin 11.4 Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin G N N 11.5 Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin H 11.6 Maschinen- und nlagenführer/ Maschinen- und nlagenführerin a) Schwerpunkt Metall- und Kunststofftechnik 8 /C 11.7 Metallbauer/Metallbauerin F/G/ H/I/K

im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (GVBl. LS) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (SVBl. LS) veröffentlichten Texte. 11. Berufsbereich Metalltechnik usbildungsjahr a) Konstruktionstechnik J b) Metallgestaltung J c) Nutzfahrzeugbau J 11.8 Feinwerkmechaniker/Feinwerkmechanikerin 11.9 a) Feinmechanik B K b) Maschinenbau B K c) Werkzeugbau B K d) Zerspanungstechnik B K N N Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik a) Bauteile 9 C I Metalltechnik II b) Formteile 9 C I Halbzeuge/Compound- und Masterbatchherstellung c) C I Verfahrensmechaniker in der Hütten- und Halbzeugindustrie/Verfahrensmechanikerin in der 11.10 Hütten- und Halbzeugindustrie a) Eisen- und Stahl-Metallurgie D b) Nichteisen-Metallurgie D c) Nichteisenmetall-Umformung D d) Stahlumformung D Umwelttechnische Berufe 11.11 Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice E 11.12 Fachkraft für bwassertechnik 10 E M 11.13 Fachkraft für Kreislauf- und bfallwirtschaft 10 E M 12. Wirtschaft und Verwaltung usbildungsjahr Handel 12.1 Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel 12.2 Verkäufer/Verkäuferin I 12.3 Fotomedienfachmann/Fotomedienfachfrau 12.4 Buchhändler/Buchhändlerin Lager und Verkehr 12.5 Fachkraft für Lagerlogistik B I

im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (GVBl. LS) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (SVBl. LS) veröffentlichten Texte. 12. Wirtschaft und Verwaltung usbildungsjahr 12.6 Fachlagerist/Fachlageristin B 12.7 Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen 12.8 Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/Kauffrau für Kurier-, Expressund Postdienstleistungen 12.9 Kaufmann für Dialogmarketing/Kauffrau für Dialogmarketing 12.10 Servicefachkraft für Dialogmarketing D J C C D J Büro-, Industrie- und Reisedienstleistungen Finanz- und Rechtsdienstleistungen 12.11 Bürokaufmann/Bürokauffrau E 12.12 Kaufmann für Bürokommunikation/Kauffrau für Bürokommunikation 12.13 Sport- und Fitnesskaufmann/Sport- und Fitnesskauffrau 12.14 Sportfachmann/Sportfachfrau F K 12.15 Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen a) Finanzberatung 1, 11 G L N b) Versicherung 1, 11 G L N 12.16 Sozialversicherungsfachangestellter/ Sozialversicherungsfachangestellte a) llgemeine Krankenversicherung 12 H M O b) Gesetzliche Rentenversicherung 12 H M O E F K c) Gesetzliche Unfallversicherung 12 H M O 13. Ohne Berufsbereichszuordnung usbildungsjahr Sonstiger Einzelberuf 13.1 Maschinen- und nlagenführer/ Maschinen- und nlagenführerin 13.2 Schwerpunkt Metall- und Kunststofftechnik E Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik a) Faserverbundtechnologie 9 E b) Kunststofffenster 9 E c) Mehrschicht-Kautschukteile 9 E 13.3 Servicekraft für Schutz und Sicherheit B F

im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (GVBl. LS) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-nhalt (SVBl. LS) veröffentlichten Texte. 13. Ohne Berufsbereichszuordnung usbildungsjahr 13.4 Fachkraft für Schutz und Sicherheit B F 13.5 Keramiker/Keramikerin C 13.6 Industriekeramiker/Industriekeramikerin 13.7 13.8 a) nlagentechnik C b) Dekorationstechnik C c) Modelltechnik C d) Verfahrenstechnik C Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin a) Produktgestaltung und Konstruktion D G b) Maschinen- und nlagenkonstruktion D G Technischer Systemplaner/Technische Systemplanerin a) Versorgungs- und usrüstungstechnik D b) Stahl- und Metallbautechnik D c) Elektrotechnische Systeme D 1 Binnendifferenzierung durch Lernsituationen 2 Binnendifferenzierung im Lernfeld 6 im 2. usbildungsjahr 3 Binnendifferenzierung im Lernfeld 8 im 2. usbildungsjahr 4 nicht bei gestreckter usbildung 5 gemeinsame Beschulung im 1. usbildungsjahr in den Lernfeldern 1 bis 4 6 gemeinsame Beschulung im 1. usbildungsjahr in den Lernfeldern 1 bis 3 7 gemeinsame Beschulung im 3. usbildungsjahr in den Lernfeldern 10 und 11 sowie äußere Differenzierung in den Lernfeldern 12 und 13 8 Im 2. usbildungsjahr richtet sich die Zuordnung nach dem betrieblichen Votum für einen entsprechend fortgeführten usbildungsberuf: Feinwerkmechaniker/Feinwerkmechanikerin, Fertigungsmechaniker/Fertigungsmechanikerin, Industriemechaniker/Industriemechanikerin, Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin, Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin 9 Für den usbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/Verfahrensmechnikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik mit seinen Schwerpunkten ist eine berufsbereichsübergreifende Beschulung im 1. und 2. usbildungsjahr (MTE und OBB) zulässig. 10 gemeinsame Beschulung im 2. usbildungsjahr in den Lernfeldern 5 und 6 11 äußere Differenzierung in den Lernfeldern 14 und 15 12 äußere Differenzierung im Fach Sozialversicherungskunde im Umfang der notwendigen Trennung der Fachrichtungen in den Lernabschnitten entsprechend dem KMK-RLP