Örtliche Betriebsvorschrift (ÖBV) Niederlassung Brake

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Transkript:

Örtliche Betriebsvorschrift (ÖBV) der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Niederlassung Brake Eisenbahninfrastruktur Hafenbahn Brake Stand: 01.10.2015 Aufgestellt: Harald Ludwig Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015

Änderungsverzeichnis Version Datum Änderung Ersteller Freigabe Datum Eisenbahnbetriebsleiter Version Datum Änderung Ersteller Freigabe Datum Eisenbahnbetriebsleiter Version Datum Änderung Ersteller Freigabe Datum Eisenbahnbetriebsleiter Version Datum Änderung Ersteller Freigabe Datum Eisenbahnbetriebsleiter Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 2 von 30

Inhaltsverzeichnis 1 Lage im Netz... 7 1.1 Anschluss an andere Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU)... 7 1.2 Anschlussgrenzen-/Weichen zu DB Netz AG... 7 1.3 Rangierbezirke... 7 1.3.1 Rangierbezirk Bahnhof... 7 1.3.2 Rangierbezirk I bis VII... 7 1.4 Ein- und Ausfahrgleise für Zugfahrten... 7 1.5 Rangierfahrten... 8 2 Infrastrukturnutzungsvertrag (INV)... 8 3 Unfall- und Störungsmeldestelle... 8 3.1 Unfallmeldestelle Hafenbahn NPorts... 8 3.2 Benachbarte Unfallmeldestelle DB Netz AG... 8 3.3 Störungsstelle für Gleis-/Signalanlagen NPorts... 8 4 Telekommunikationsanlagen... 8 4.1 Festnetzeinrichtungen... 8 4.2 Rangierfunk... 9 4.2.1 Digitaler Rangierfunk (GSM-R)... 9 4.2.2 Rangierfunk... 9 5 Mitgeltende Unterlagen für den Betriebsdienst... 10 5.1 Benutzungsbedingungen NPorts... 10 5.2 Gesetze/Verordnungen... 10 5.3 VDV-Schriften... 10 5.4 NE-Schriften... 10 5.5 Berufsgenossenschaft... 10 6 Anschriften-/ Telefonliste... 10 7 Rauchverbot... 10 8 Besetzungszeiten Stellwerke... 10 9 Radsatzlast/Meterlast... 11 10 Orts- und Streckenkenntnis... 11 11 Festlegen und Abstellen von Fahrzeugen... 11 11.1 Abstellen und Sichern von Fahrzeugen... 11 11.2 Dokumentation zur Abstellung von Fahrzeugen/Festlegemitteln... 11 12 Beschreibung der Bahnanlage... 12 12.1 Allgemeines... 12 12.2 Elektrische Weichenstellanlage (EWSA) Niedersachsenkai... 12 12.3 Signale für Rangierbewegungen... 13 Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 3 von 30

12.4 Nebensignale... 13 12.5 Ladestellen im Hafenbereich... 13 12.6 Gleise/Betriebsgleise / Gleise mit Gleistoren... 13 12.6.1 Gleise Richtung Strompier (Nordpier/Südpier)... 13 12.6.2 Vorranggleise Richtung Strompier (Nordpier/Südpier)... 13 12.6.3 Betriebsgleise Strompier (Nordpier/Südpier)... 13 12.6.4 Gleise Nordpier... 13 12.6.5 Gleise Südpier... 13 12.6.6 Gleise Hafenerweiterungsgebiet Nord (Niedersachsenkai)... 13 12.6.7 Betriebsgleise Hafenerweiterungsgebiet Nord (Niedersachsenkai)... 13 12.6.8 Gleise mit Gleistoren für den Eisenbahnbetrieb... 14 12.7 Gleissperrungen / Nutzungseinschränkungen... 14 13 Betriebsführung... 14 13.1 Organisation Infrastrukturbetrieb... 14 13.2 Notfallmanagement... 14 13.3 Disposition der Rangierfahrten Hafenbahn NPorts... 14 14 Bahnübergänge (BÜ) / Überwege/Besonderheiten... 14 14.1 Allgemeines... 14 14.2 BÜ Berliner Straße - Gleis 60... 15 14.3 BÜ Nordstraße - Gleise 60-61... 15 14.4 BÜ Binnenhafenstraße/Hafenstraße zu den Gleisen 40-41... 15 14.5 BÜ Binnenhafenstraße zu den Gleisen 50-53... 16 14.6 BÜ Neustadtstraße - Gleis 40... 16 14.7 Überweg Hochwasserschutzschaart 19... 16 14.8 Überweg Kranbahnkreuzung Lagerflächen 1.4 und 1.5... 16 14.9 Überwege nördliche Hafenzufahrt (Lagerfläche 1.1)... 16 14.10 Fahrten durch die Hochwasserschutzschaarte 1, 12 und 20... 16 14.11 Hochwasserschutzschaarte 2 bis 17... 16 14.12 Hochwasserschutzchaarte 18 bis 24... 17 14.13 Pierzufahrt im Bereich Schaart 8... 17 14.14 Hallentore Halle A an Gleis 30 westliche Tore... 17 14.15 Halle H... 17 14.16 Halle G... 17 14.17 Pierzufahrten im Bereich der Schaart 11, 13 und 17... 17 15 Gleisnutzung NPorts NL Brake... 17 15.1 Bildung/Auflösung von Zügen (RID/GGVSEB)... 19 15.2 Abstellung von Zügen/Zugteilen/Wagen... 19 Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 4 von 30

15.2.1 Züge/Zugteile/Wagen mit RID/GGVSEB... 19 15.2.2 Züge/Zugteile/Wagen mit Schadwagen... 19 15.2.3 Züge/Zugteile/Wagen auf der Gleiswaage (Gleis 120)... 19 16 Betriebs- und Fahrdienstliche Besonderheiten... 19 16.1 Freihaltebereiche für Rettungs-/ Feuerwehrfahrzeuge... 19 16.2 Fahrdienstliche sonstige Regelungen... 20 16.3 Unteranschluss Wilmar Edible Oils (ehem. Fettraffinerie)... 20 16.4 Personenbezogene Regelungen... 20 17 Zugfahrten/Wagenlisten (Eingang/Ausgang)... 20 17.1 EVU melden Zustellungsbereitschaft der Eingangs- Züge/Wagen... 20 17.2 Durchschriften Wagenlisten (Eingang/Ausgang)... 21 18 Rangierfahrten durchführen... 21 18.1 Rangierbereich... 21 18.2 Rangierabteilungen... 21 18.3 Rangierbewegungen... 21 18.4 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Rangierpersonal... 21 18.5 Rangierdienstliche Vereinbarungen/Informationen... 22 18.6 Zustimmung zu Rangierfahrten... 22 18.7 Bedienlisten/Aufschreibungen durchgeführter Rangierleistungen... 22 18.8 Rangierleitung... 22 18.9 Mobiltelefon(Handy-)nutzung beim Rangieren... 22 18.10 Rangierseite... 22 18.11 Rangierwege... 23 18.12 Bewegen von Fahrzeugen... 23 18.13 Verhalten beim Rangieren... 23 18.14 Heranfahren an Fahrzeuge... 23 18.15 Entfernen der Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung... 23 18.16 Eigenschaften eingesetzter Fahrzeuge... 23 18.17 Bremsen beim Rangieren... 23 18.18 Besetzte Gleise... 23 18.19 Unfallfreies Rangieren/Arbeiten... 23 18.20 Unfälle/Entgleisungen... 24 18.21 Störungen an Bahnübergangsanlagen (BÜ)... 24 18.22 Beschreibung/Umgang von/mit Gefahrenstellen... 24 18.22.1 Gefahrenanstrich wegen Einschränkungen im Regellichtraumprofil... 24 18.22.2 Strompier (Besondere Hinweise/Gefahrenstellen)... 25 18.22.3 Binnenhafen (Besondere Hinweise/Gefahrenstellen)... 25 Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 5 von 30

18.22.4 Norderweiterung (Besondere Hinweise/Gefahrenstellen)... 26 18.23 Einsatz sonstiger Fahrzeuge/Hilfsmittel... 26 18.24 Rangierfahrten unter schwebenden Lasten... 27 18.25 Betriebliche Regelungen für die Durchführung von Rangierfahrten... 27 19 Umschlageinrichtungen Hafen Brake... 28 20 Dynamische Gleiswaage / Radioaktivitätsmessanlage... 28 20.1 Lage... 28 20.1.1 Beschreibung der Gleiswaage... 28 20.1.2 Beschreibung der Radioaktivitätsmessanlage... 29 20.2 Bedienung der Gleiswaage/Radioaktivitätsmessanlage... 29 20.3 Störungen an den Anlagen... 29 21 Funkferngesteuerte Triebfahrzeuge... 29 22 Einsatz von Zweiwegefahrzeugen... 30 Anlagen: Anlage 1: Anschriften- Telefonverzeichnis NPorts Brake Anlage 2: Grundsätze für die Durchführung der Disposition Anlage 3: Systemskizzen Eisenbahninfrastruktur Hafenbahn NPorts Brake Anlage 4: Port Security NPorts Brake Anlage 5 Begriffe und Definitionen Anlage 6: Bedienungsanweisung der elektrischen Weichenstellanlage (EWSA) Anlage 7: Bedienungsanweisung Fahrwegstelltafeln (FT 600 und FT 700) Anlage 8: Bedienungsanweisung der Kranbahnkreuzung (Schaart 12) Anlage 9: Bedienungsanweisung Gleiswaage (Gleis 120) Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 6 von 30

1 Lage im Netz 1.1 Anschluss an andere Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) Die Eisenbahninfrastruktur der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts) im Hafen Brake (Unterweser) liegt östlich der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG im Bahnhof Brake (Unterweser), an der eingleisigen, elektrifizierten Hauptbahn in Süd-Nordrichtung von km 24,733 (ESig A) bis km 27,101 (ESig F). Die Mitte des Bahnhofsgebäudes liegt in km 25,531 - fünf Meter über NN. Bundesland: Niedersachsen Strecken Nr.: 1503 Kilometer: 25,531 Hauptbahn: Ja Bremstafel: 700 m Zugmeldestelle: Fdl Stellwerk Bf Anschließer: Niedersachsen Ports Unter-Anschließer: - J. Müller AG - Exxon Mobil - Sibelco Deutschland GmbH 1.2 Anschlussgrenzen-/Weichen zu DB Netz AG Binnenhafen Gleis 40: WA 400 Gleis 50: 26 m bahnhofseitig BÜ Binnenhafenstraße Strompier Gleis 120: WE DB115 (ferngestellt) Gleis 121: WA DB133 (ferngestellt) Maßgebend ist die örtliche Kennzeichnung der Anschlussgrenzen. 1.3 Rangierbezirke 1.3.1 Rangierbezirk Bahnhof Bereich Bahnhof Brake - Infrastruktur DB Netz AG 1.3.2 Rangierbezirk I bis VII Bereich der Eisenbahninfrastruktur NPorts Brake (Anlage 3) 1.4 Ein- und Ausfahrgleise für Zugfahrten Die Hafenbahn NPorts hat für Zugfahrten keine Ein- bzw. Ausfahrgleise. Züge nach oder von Brake (Unterweser) enden und beginnen im Bahnhof Brake Infrastruktur DB Netz AG. Alle weiteren Fahrten, Bedien- und Überführungsfahrten, in oder aus dem Hafenbereich NPorts und Fahrten zwischen den Rangierbezirken sind Rangierfahrten. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 7 von 30

1.5 Rangierfahrten Alle Rangierfahrten in den bzw. im Infrastrukturbereich Hafen Brake, die hinter den Anschlussgrenzen (s. Ziffer 1.2) beginnen, müssen bei der Disposition Hafenbahn Niedersachsen Ports angemeldet werden und vor Abfahrt durch die Disposition freigegeben sein, s. auch Ziff. 13.3, 17.1, 18.6. 2 Infrastrukturnutzungsvertrag (INV) Das Befahren und die Nutzung der Hafenbahnanlagen NPorts ist ausschließlich mit gültigem Infrastrukturnutzungsvertrag (INV) gestattet. Darüber hinaus haben die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) darauf zu achten, dass die eingesetzten Personale die Bedingungen des Fünften Abschnitts gemäß Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) erfüllen und haben dieses auf Verlangen des Eisenbahnbetriebsleiters (EBL) nachzuweisen (siehe auch 15 Nr. 3 ABE). Es sind nur genehmigte EVU zugelassen, die im Besitz einer gültigen Sicherheitsbescheinigung oder Erlaubnis zur Aufnahme des Eisenbahnbetriebs sind ( 7a, 7f AEG). 3 Unfall- und Störungsmeldestelle 3.1 Unfallmeldestelle Hafenbahn NPorts Notrufe und Meldungen zu Unfällen bzw. Ereignissen und Gefahren im Bereich der Eisenbahninfrastruktur NPorts nimmt die Unfallmeldestelle NPorts entgegen (Anlage1). Diese ist örtlich vertreten durch den Disponent NPorts, der die Erstmaßnahmen gemäß Notfallmappe veranlasst. 3.2 Benachbarte Unfallmeldestelle DB Netz AG Notrufe und Meldungen zu Unfällen bzw. Ereignissen und Gefahren im Bereich der Eisenbahninfrastruktur DB Netz AG nimmt der Fahrdienstleiter (Fdl) Bahnhof Brake (Unterweser) entgegen (DB Netz AG/Anlage1). 3.3 Störungsstelle für Gleis-/Signalanlagen NPorts Unregelmäßigkeiten an den Gleis- und Signalanlagen sind dem Disponent NPorts zu melden, der erste betriebliche Maßnahmen ergreift, die zuständigen technischen Stellen zur Störungsbeseitigung- und den EBL informiert (Anlage1). 4 Telekommunikationsanlagen 4.1 Festnetzeinrichtungen Telefonanlagen für die Eisenbahninfrastruktur NPorts sind nicht installiert. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 8 von 30

4.2 Rangierfunk 4.2.1 Digitaler Rangierfunk (GSM-R) Global System for Mobile Communications - Railway ist für die Eisenbahninfrastruktur NPorts Brake nicht installiert. 4.2.2 Rangierfunk Grundlegend: Kanal 1 ist für die Anmeldung der Rangierfahrt bei der Disposition Hafenbahn NPorts. Nach Freigabe der Rangierfahrt wird dem jeweiligen EVU einer von drei weiteren Rangierkanälen zugeteilt. Für die Eisenbahninfrastrukturanlagen des Hafens Brake nutzt Niedersachen Ports als Rangierfunk den öffentlichen, digitalen Bündelfunk (TETRA-Funk) des Netzbetreibers AMV-Funktechnik Handels GmbH, Oskar Schulze Straße 7 in 28832 Achim. Alle Zugangsberechtigten können den Rangierfunk diskriminierungsfrei und zu gleichen Konditionen nutzen. Alle Rangiereinheiten müssen für die Rangierfahrten auf den Eisenbahninfrastrukturanlagen von Niedersachsen Ports im Hafen Brake Sprechfunkgeräte mit sich führen, die eine Kommunikation mit der Disposition Hafenbahn Brake über TETRA-Funk sicher stellen. Die Beschaffung der Funkgeräte liegt im Verantwortungsbereich der EVU. Geeignete Funkgeräte können bei der Firma AMV-Funktechnik bezogen werden. Die Konditionen der kurzfristigen Miete von Geräten gelten für alle Zugangsberechtigten gleichermaßen und sind in der Preisliste, welche auf der NPorts Homepage zu finden ist, veröffentlicht. Darüber hinaus ist die Nutzung von Funkgeräten anderer Herkunft möglich, wenn diese die technischen Voraussetzungen für eine Verwendung im TETRA-Funknetz der AMV-Funktechnik erfüllen. Es muss sichergestellt werden, dass die Rufnummern/ Kennungen dieser Geräte schriftlich bekannt gegeben werden (bei Selektivruf), soweit es sich nicht um einen offenen Funk handelt. Für kurzfristigen Bedarf werden bei der Disposition Hafenbahn Brake Funkgeräte vorgehalten, welche gegen Entgelt (Siehe: Preisliste Nutzung Eisenbahninfrastruktur) ausgeliehen werden können. Des Weiteren kann das TETRA-Funknetz auch für die interne Kommunikation der Rangiereinheiten zum Beispiel zwischen Triebfahrzeugführer (Tf) und Rangierbegleiter (Rb)auf eigenen Kanälen genutzt werden. Bei der Kommunikation über den Rangierfunk (Anrufkanal und Rangierkanäle) ist Sprechdisziplin zu waren. Es dürfen nur dienstliche Gespräche geführt werden. Die Gesprächsteilnehmer haben sich bei Beginn des Gespräches mit Funktion und ggf. mit Ortsangabe zu melden. Alle Gespräche sind kurz zu fassen und sollen in normaler Lautstärke und deutlich gesprochen geführt werden. Anweisungen und Meldungen sind vom Gesprächspartner zu wiederholen um bei hohen Hintergrundgeräuschen Verständigungsfehler zu verhindern. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 9 von 30

5 Mitgeltende Unterlagen für den Betriebsdienst 5.1 Benutzungsbedingungen NPorts Benutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur (ABE) der Niedersachen Ports GmbH & Co. KG Teil 1: Allgemeiner Teil (ABE-AT) Teil 2: Besonderer Teil (ABE-BT) 5.2 Gesetze/Verordnungen Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) Niedersächsisches Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG) Bau- und Betriebsordnung für Anschlussbahnen (BOA) Eisenbahn Infrastruktur Benutzungsverordnung (EIBV) Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung (EBHaftPflV) Gefahrgut-Verordnung Straße-Eisenbahn-Binnenschiff (GGVSEB) 5.3 VDV-Schriften VDV 714 (Betriebsdiensttauglichkeit) VDV 754 (Befähigung) VDV 753 Eisenbahnfahrzeug - Führerschein VDV 755 Streckenkenntnis-Richtlinie VDV 757 Bremsen im Betrieb bedienen 5.4 NE-Schriften Betriebsunfallvorschrift (BUVO-NE) Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge (BÜV-NE) Fahrdienstvorschrift für nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE) 5.5 Berufsgenossenschaft DGUV-Vorschrift 73 (Schienenbahnen) DGUV-Vorschrift 77 (Arbeiten im Bereich von Gleisen) 6 Anschriften-/ Telefonliste Betrieblich wichtige Anschriften und Telefonnummern sind der Anlage1 zu entnehmen. 7 Rauchverbot Im gesamten Hafengebiet und auf den Bahnanlagen gilt Rauchverbot. 8 Besetzungszeiten Stellwerke Die Hafenbahn NPorts Brake verfügt über kein eigenes Stellwerk. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 10 von 30

Die Erreichbarkeit des Fdl Bahnhof Brake (Unterweser) ist der Anlage 1 und dem DB Netz AG - Infrastrukturregister zu entnehmen. Aus dem Infrastrukturregister sind auch die Besetzungszeiten der Stellwerke im Bahnhof Brake (HBKE) ersichtlich. 9 Radsatzlast/Meterlast Radsatzlast 22,5 to Meterlast 8,0 t/m 10 Orts- und Streckenkenntnis Die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur NPorts ist ausschließlich ortskundigem Personal gestattet. Die Nutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass nur Personal mit entsprechenden Orts-, Streckenkenntnissen und Kenntnissen der vorhandenen Signaleinrichtungen eingesetzt wird. Sind entsprechende Kenntnisse nicht vorhanden, müssen geplante Fahrten von einem ortskundigen Lotsen begleitet werden (vgl. 15 Nr. 3 ABE). 11 Festlegen und Abstellen von Fahrzeugen Hemmschuhe für das Festlegen der Wagen, werden in ausreichender Anzahl an besonders gekennzeichneten Stellen (gelbe Betonsteine) im Bereich der Verwendungsstellen vorgehalten. Sofern (Unter-) Anschlussnehmer/Mitnutzer eigene Festlegemittel verwenden, müssen sie für die jeweils vorgefundenen Schienenformen zugelassen sein. 11.1 Abstellen und Sichern von Fahrzeugen Folgende Werte sind für das Abstellen und Sichern von Fahrzeugen auf den Bahnanlagen von NPorts Brake anzuwenden: Für je angefangene 24 Achsen oder je angefangene 500 to - 1 Handbremse anziehen Zur Sicherung bei Windlast sind folgende Werte ab Windstärke 6 anzuwenden: 20 Achsen 400 to - 1 Handbremse Die Abstellung erfolgt grenzzeichenfrei. Die Verantwortlichkeit für das sichere Abstellen liegt beim Nutzer. 11.2 Dokumentation zur Abstellung von Fahrzeugen/Festlegemitteln Die Abstellung von Zügen/Zugteilen oder einzelner Wagen im Eisenbahninfrastrukturbereich von NPorts erfolgt auf Zuweisung des Disponenten NPorts. Es sind folgende Angaben zur Dokumentation zu übermitteln: 1. Ladestellenbezeichnung 2. Datum, Uhrzeit 3. Zugnummer (In/Out) 4. Gleisnummer 5. Wagennummern der festgelegten Fahrzeuge Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 11 von 30

6. Festlegeart (Handbremsen, Radvorleger, Hemmschuhe) 7. Besonderheiten (RID/GGVSEB/Lademaßüberschreitung/Bewachung) 8. Name und EVU des Festlegers Die verwendeten Festlegemittel sind nach der Abstellung und vor Bewegen der Fahrzeuge zu entfernen und zu den gekennzeichneten Aufbewahrungsorten (gelbe Betonsteine) zurückzubringen. Die Entfernung der Festlegemittel und evtl. Unregelmäßigkeiten sind umgehend dem Disponenten NPorts zu melden (Anlage1). 12 Beschreibung der Bahnanlage 12.1 Allgemeines Die Aufgaben von NPorts am Hafenstandort Brake sind u.a. die Bereitstellung der Eisenbahninfrastruktur. Die Hafenbahn dient der Bereitstellung von Güterwagen für den Umschlag Schiene/Schiff - Schiff/Schiene bzw. Schiene/Lager - Lager/Schiene. Die Hafenbahn hat insgesamt eine Gleislänge von etwa 30 km und ist in unterschiedliche Bezirke und Ladestellen aufgeteilt. Alle Fahrten im Hafenbereich sind Rangierfahrten auf Sicht und werden bis/ab in Höhe der Zufahrtstore zum Bereich Port Security mit einer Rangiergeschwindigkeit Vmax 15 km/h durchgeführt. Im Port Security Bereich wird mit Vmax 5 km/h rangiert. Die Grenzen und Ladestellen sind ersichtlich in der Übersichtsskizze Eisenbahninfrastruktur bzw. im Übersichtsplan Gleisplan und Ladestellen (Anlage 3). Die Gleisneigung im Hafenbereich ist < 2,5 (1:400). Über die Nahbedienstelle Stellwerk Ba - DB Netz AG - sind die Anschlussweichen DB133 (Holzterminal), DB172 (Nord-/Südpier und Niedersachsenkai) zur Hafenbahn und die Weichen DB150, DB170, DB171, DB201 und DB206 ferngestellt. Der Ortsstellbereich der Hafenbahn NPorts, in dem ausschließlich rangiert wird, schließt unmittelbar daran an. Bis auf weiteres werden alle vorhandenen Weichen (Hand- und Unterflurweichen) und Gleissperren (Gs) bis auf die elektrisch ortsgestellten Weichen (EWSA) in der Hafenerweiterung Nord mechanisch ortsgestellt. Die Bediener der Weichen (Hand- und Unterflurweichen) müssen die Endlagen durch kräftiges Niederdrücken der Hebelgewichte herstellen und durch genaues Hinsehen überprüfen, besonders beim Befahren gegen die Spitze. Schäden an den Fahrwegelementen und Entgleisungen sind dem Disponent NPorts sofort zu melden, der die notwendigen Erstmaßnahmen veranlasst. 12.2 Elektrische Weichenstellanlage (EWSA) Niedersachsenkai Im Bereich der Hafenerweiterung Nord (Niedersachsenkai) werden die vorhandenen Weichen 604 bis 608, 701 bis 708 mit Fahrwegstelltafeln elektrisch per Zielwahl bedient (Anlage 6+7: Bedienungsanweisung EWSA). Die Bedienung der EWSA ist ausschließlich autorisierten Personen von NPorts Brake und unterwiesenen Mitarbeitern der EVU im Rahmen der Bedienfahrten zum/vom Niedersachsenkai erlaubt. Ein Nachweis kann vom EBL jederzeit verlangt werden. Störungen an der Anlage sind dem Disponenten NPorts umgehend zu melden. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 12 von 30

12.3 Signale für Rangierbewegungen Im Bereich der Hafenbahn finden ausschließlich Rangierfahrten statt. Die Verständigung erfolgt hör- und sichtbar mit Rangiersignalen (Ra). Formsperrsignale sind nicht vorhanden. Wärterhaltscheiben (Signal Sh 2) werden zur Absicherung besonderer Gefahrenstellen (Nichtbefahrbarkeit von Gleisen etc.) vorgehalten. 12.4 Nebensignale Besondere Gefahrenstellen, die das Regellichtraumprofil einschränken, sind durch das Nebensignal (Gefahrenanstrich: gelb - schwarz gelb) gekennzeichnet. 12.5 Ladestellen im Hafenbereich Die Ladestellen im Hafenbereich sind in Anlage 3 dargestellt. 12.6 Gleise/Betriebsgleise / Gleise mit Gleistoren 12.6.1 Gleise Richtung Strompier (Nordpier/Südpier) Vorstellgruppe Gleise 128 136 12.6.2 Vorranggleise Richtung Strompier (Nordpier/Südpier) Gleise134 bis 136 12.6.3 Betriebsgleise Strompier (Nordpier/Südpier) Gleise 22 und 23 Gleis 32 Gleis 37 Gleis 133 12.6.4 Gleise Nordpier Gleise 20 23 (Wasserseite) Gleise 34 38 (Landseite) Hallengleise (G) 37 38 12.6.5 Gleise Südpier Gleise 20 24 (Wasserseite) Gleise 34, 37 38 (Landseite) 12.6.6 Gleise Hafenerweiterungsgebiet Nord (Niedersachsenkai) Aufstellgruppe Gleise 60 64 Pier unmittelbare Gleise 70-71 östliche Verladegruppe Gleise 72-74 westliche Verladegruppe Gleise 75-76 12.6.7 Betriebsgleise Hafenerweiterungsgebiet Nord (Niedersachsenkai) Gleise 60, 70 und 71 Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 13 von 30

12.6.8 Gleise mit Gleistoren für den Eisenbahnbetrieb Tor 1 : Gleise 128 / 132 Tor 2 : Gleise 133 / 134 Tor 3 : Gleis 101 Tor 4 : Gleis 001 Tor Halle 7 : Gleise 4/5 Tor Binnenhafen : Gleise 50 53 Tor Nds-Kai : Gleise 60 / 61 Die Gleistore sind im geschlossenen Zustand sichtbar mit Wärterhaltscheiben (Sh 2) gekennzeichnet (Bedienung siehe Anlage 5). 12.7 Gleissperrungen / Nutzungseinschränkungen Gleissperrungen bzw. Nutzungseinschränkungen und die dazu durchgeführten Schutzmaßnahmen werden den EVU durch den Disponent NPorts mit Tages-/Rangierauftrag bekannt gemacht; die Aufhebung ebenso. Die Tages-/Rangierauftragszettel sind von den EVU vor Beginn der Rangierarbeiten einzusehen bzw. abzufordern. 13 Betriebsführung 13.1 Organisation Infrastrukturbetrieb Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) / Stellvertreter (Anlage1) Disponent NPorts (Anlage1) Notfallmanagement (Anlage1) Anlagenverantwortung: Geschäftsbetrieb Infrastruktur und Verkehr (Anlage1) 13.2 Notfallmanagement Die Disponenten NPorts sind im Rahmen des Verfahrens Notfallmanagement die Unfallmeldestelle. Sie veranlassen erste Maßnahmen gemäß Notfallmappe und den Weisungen des Infrastrukturbetreibers. 13.3 Disposition der Rangierfahrten Hafenbahn NPorts Die Disponenten NPorts sorgen an allen Kalendertagen rund um die Uhr für die Abwicklung des Eisenbahnbahnbetriebes auf der Eisenbahninfrastruktur der Hafenbahn NPorts Brake (Unterweser). 14 Bahnübergänge (BÜ) / Überwege/Besonderheiten 14.1 Allgemeines Die Sicherung der im Bereich der Hafenbahn befindlichen nichttechnisch gesicherten Übergänge, Überwege, Querungen oder technisch gesicherte Bahnübergänge, die gestört sind, erfolgt durch Rb oder Posten. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 14 von 30

Die Sicherung erfolgt tagsüber mit weiß-roter Signalfahne und bei unsichtigem Wetter und nachts mit rot leuchtender Handleuchte. Werden Aufforderungen an Führer von Straßenfahrzeugen, die zu befahrende Überwege zu räumen, nicht sofort befolgt, sind Kennzeichen und Namen der Fahrzeugführer dem Disponent NPorts schriftlich - mit Ort und Zeit - zu melden. Störungen an BÜ Lichtzeichenanlagen oder deren Ausfall sind umgehend dem Disponent NPorts zu melden. 14.2 BÜ Berliner Straße - Gleis 60 Hinweis: Für Fahrten auf der elektrifizierten Strecke 1503 zwischen dem Bahnhof Brake und der Überleitstelle Golzwarden ist der technisch gesicherte BÜ Berliner Straße eine durch Lokführer überwachte Anlage. Der nicht-technisch gesicherte Bahnübergang der Hafenbahn liegt unmittelbar neben diesem technisch gesicherten BÜ des Streckengleises 1503. Für Rangierfahrten erfolgt die Sicherung des BÜ Gleis 60 jeweils östlich und westlich des BÜ mit weiß-roter Signalfahne/rot leuchtender Handleuchte durch 2 Posten oder Rb gleichzeitig. Als zusätzliche Absicherung sind die am BÜ vorhandenen weiß-roten Absperrbänder zu verwenden bis der BÜ vollständig geräumt ist. 14.3 BÜ Nordstraße - Gleise 60-61 Die Lichtzeichenanlage des BÜ wird von Hand über Schlüsselschalter Einschalttaster (ET) (DB 21) an den vorhandenen Schaltkästen eingeschaltet und nach dem vollständigen Passieren des Bahnübergangs (Induktionsschleife) automatisch wieder ausgeschaltet. Vor Einschaltung der Lichtzeichenanlage ist der geplante Fahrweg durch Hinsehen auf Freisein zu prüfen, dann an den Fahrwegstelltafeln FT 600 (Fahrtrichtung Hafen) bzw. FT 700 (Fahrtrichtung Vorstellgruppe) einzustellen festzulegen und sicherzustellen, dass die Fahrt ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Die technische Freigabe des Fahrwegs wird durch weißes Ruhelicht des Zielmelders auf den Fahrwegstelltafeln angezeigt. Die Sperrzeit des BÜ ist auf ein Minimum zu beschränken. Leuchten an der Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) die Straßensignale und das weiße Überwachungssignal (Üs) nicht, oder sind die Schranken bei Annäherung an den BÜ trotz durchgeführter Schaltung an der ET nicht geschlossen, liegt eine Störung der Bahnübergangssicherung vor und der Bahnübergang ist dann durch Rb bzw. Posten mit weiß-roter Signalfahne/rot leuchtender Handleuchte örtlich zu sichern. 14.4 BÜ Binnenhafenstraße/Hafenstraße zu den Gleisen 40-41 Die Lichtzeichenanlage wird von Hand über Schlüsselschalter ET am vorhandenen Schaltkasten eingeschaltet und nach dem vollständigen Passieren des Bahnübergangs automatisch wieder ausgeschaltet. Leuchten die Straßensignale nicht, liegt eine Störung der Bahnübergangssicherung vor und der Bahnübergang ist dann durch Rb bzw. Posten mit weiß-roter Signalfahne/rot leuchtender Handleuchte örtlich zu sichern. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 15 von 30

Zusätzlich ist bei Fahrten vor dem Gelände und südlichen Lagerhalle der Firma Sibelco die Rangierabteilung durch Rb bzw. Posten mit weiß-roter Signalfahne/rot leuchtender Handleuchte zu sichern. 14.5 BÜ Binnenhafenstraße zu den Gleisen 50-53 Die Lichtzeichenanlage wird von Hand über Schlüsselschalter ET am vorhandenen Schaltkasten eingeschaltet und nach dem vollständigen Passieren des Bahnübergangs automatisch wieder ausgeschaltet. Leuchten die Straßensignale nicht, liegt eine Störung der Bahnübergangssicherung vor und der Bahnübergang ist dann durch Rb bzw. Posten mit weiß-roter Signalfahne/rot leuchtender Handleuchte örtlich zu sichern. 14.6 BÜ Neustadtstraße - Gleis 40 Für Rangierfahrten erfolgt die Sicherung durch Rb bzw. Posten mit weiß-roter Signalfahne/rot leuchtender Handleuchte. 14.7 Überweg Hochwasserschutzschaart 19 Die Lichtzeichenanlage wird über den Schlagtaster ein- und ausgeschaltet. Leuchten die Signale nicht oder liegt eine Störung der Sicherungsanlage vor, ist der Überweg durch Rb bzw. Posten mit weiß-roter Signalfahne/rot leuchtender Handleuchte örtlich zu sichern. 14.8 Überweg Kranbahnkreuzung Lagerflächen 1.4 und 1.5 Zur sicheren Durchführung der Fahrten zwischen den Gleisen 34/Weiche 350 und Gleis 22/Weiche 250 (Schaart 12) besteht an der Kranbahnkreuzung eine Schlüsselabhängigkeit zwischen den Weichen und Kran. Die Weichen sind in der Grundstellung für die Kranbahn verschlossen. Eine notwendige Nutzung der Kranbahnkreuzung durch den Kranbetrieb ist mit dem Disponent NPorts abzustimmen. (Anlage 8: Bedienungsanweisung Kranbahnkreuzung) 14.9 Überwege nördliche Hafenzufahrt (Lagerfläche 1.1) Zu sämtlichen Fahrten in/aus den Gleisen 30 bis 37 als auch in/aus den Gleisen 20 bis 23 sind alle Überwege wegen der Parallelführung der Straßen zu den Gleisen durch Rb bzw. Posten mit weiß-roter Signalfahne/rot leuchtender Handleuchte örtlich zu sichern. 14.10 Fahrten durch die Hochwasserschutzschaarte 1, 12 und 20 Bei sämtlichen Fahrten in/aus den Gleisen 20 bis 23, Verbindungsgleis 34 22 und Verbindungsgleis 37-24 ist die Querung der Hochwasserschutzschaarte 1, 12 und 20 wegen Unübersichtlichkeit durch Rb bzw. Posten mit weiß-roter Signalfahne/rot leuchtender Handleuchte örtlich zu sichern. 14.11 Hochwasserschutzschaarte 2 bis 17 Beim Passieren der Schaarte 2 bis 17 bzw. der Zugänge zu den Hallen A und B - J.Müller BBT ist besonders vorsichtig zu fahren. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 16 von 30

14.12 Hochwasserschutzchaarte 18 bis 24 Beim Passieren der Schaarte 18 bis 24 sowie der Zugänge zu den Siloanlagen Nord und Süd - J.Müller AGRI ist besonders vorsichtig zu fahren. 14.13 Pierzufahrt im Bereich Schaart 8 Sämtliche Fahrten in/aus den Gleisen 30 bis 38 sind wegen der Unübersichtlichkeit durch Rb bzw. Posten mit weiß-roter Signalfahne/rot leuchtender Handleuchte örtlich zu sichern. 14.14 Hallentore Halle A an Gleis 30 westliche Tore In der Regel sind die Tore geschlossen. Sie werden gemäß Vereinbarung nur für die Dauer der Ladetätigkeit an Waggons geöffnet. Bei offenen Toren ist besonders vorsichtig zu fahren. 14.15 Halle H Beim Befahren der Gleise 37/38 ist besonders vorsichtig zu fahren. Bei Ein-/Ausfahrt in/aus die Halle H über das Gleis 38 ist zusätzlich das Signal Zp 1 zu geben, es ist besonders vorsichtig zu fahren. 14.16 Halle G Bei Ein-/Ausfahrt in/aus die Halle H über die Gleise 37 bzw. 38 ist zusätzlich das Signal Zp 1 zu geben, es ist besonders vorsichtig zu fahren. 14.17 Pierzufahrten im Bereich der Schaart 11, 13 und 17 Wegen fehlender Übersicht bei voller Ausnutzung der Lagerplatzflächen ist diese Querung durch Rb bzw. Posten mit weiß-roter Signalfahne/rot leuchtender Handleuchte örtlich zu sichern, es ist besonders vorsichtig zu fahren. 15 Gleisnutzung NPorts NL Brake Die Gleise 22, 23, 32, 37, 60, 70, 71, 120, 121 und 133 sind Betriebsgleise und grundsätzlich von Fahrzeugen freizuhalten. Zu geplanten Ladearbeiten auf diesen Gleisen ist jeweils beim Disponent NPorts die Zustimmung einzuholen. Die Gleise 30 bis 36, 61 bis 64 und 134 bis 136 gelten als Vorranggleise zur Aufnahme der Rangierverkehre in Zusammenhang mit der Bedienung der Ladestellen (Pufferfunktion) Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 17 von 30

Nutzlängen (NL) Gleise Nutzlänge (Meter) Lage 01 300 Holzterminal 02 300 Holzterminal 04 300 Holzterminal 05 300 Holzterminal 20 1012 Strompier Wasserseite (296, 166, 550) 21 598 Strompier Wasserseite (225, 162, 211) 22 625 Strompier Wasserseite (193, 188, 244) 23 240 Südpier 24 290 Südpier 30 450 Strompier Landseite 31 390 Strompier Landseite 33 500 Strompier Landseite 34 540 Strompier Landseite 35 507 Strompier Landseite 36 490 Strompier Landseite 37 560 Nord/Südpier 38 450 Nord/Südpier 40 550 Binnenhafen 41 300 Binnenhafen 50 78 Binnenhafen Wasserseite 51 86 Binnenhafen Wasserseite 52 182 Binnenhafen Landseite 53 183 Binnenhafen Landseite 61 943 Aufstellgruppe Niedersachsenkai 62 754 Aufstellgruppe Niedersachsenkai 63 707 Aufstellgruppe Niedersachsenkai 64 695 Aufstellgruppe Niedersachsenkai 72 496 Niedersachsenkai 74 450 Niedersachsenkai 75 561 Niedersachsenkai 76 561 Niedersachsenkai Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 18 von 30

128 360 Vorstellgruppe Strompier 129 360 Vorstellgruppe Strompier 130 360 Vorstellgruppe Strompier 131 560 Vorstellgruppe Strompier 132 500 Vorstellgruppe Strompier 133 500 Vorstellgruppe Strompier 134 700 Vorstellgruppe Strompier 135 670 Vorstellgruppe Strompier 136 680 Vorstellgruppe Strompier 15.1 Bildung/Auflösung von Zügen (RID/GGVSEB) Sollen Züge oder Zugteile mit Gefahrgut im Bereich der Hafenbahn NPorts gebildet oder aufgelöst werden, ist die vorherige Anmeldung durch das EVU und die Genehmigung durch NPorts zwingend (siehe 15 5. ABE-AG) erforderlich. Die Anmeldung nimmt der Disponent NPorts entgegen. 15.2 Abstellung von Zügen/Zugteilen/Wagen 15.2.1 Züge/Zugteile/Wagen mit RID/GGVSEB Züge/Zugteile oder einzelne Wagen mit Gefahrgut dürfen die Anlagen der Hafenbahn NPorts nur nach vorheriger Anmeldung durch das EVU und Genehmigung NPorts benutzen (siehe 15 Nr. 5. ABE). Eine weitere, aus besonderen Gründen ausnahmsweise zugelassene Abstellung von Gefahrgutwagen und die Dauer, sind mit dem EIU abzustimmen. Die Überwachungsmaßnahmen von abgestellten Zügen/Zugteilen/Wagen obliegen dem EVU. 15.2.2 Züge/Zugteile/Wagen mit Schadwagen Die Abstellung von Zügen/Zugteilen mit Schadwagen oder einzelne Schadwagen und die Dauer sind mit dem EIU abzustimmen. 15.2.3 Züge/Zugteile/Wagen auf der Gleiswaage (Gleis 120) Nicht gestattet ist die Abstellung von Zügen/Zugteilen/Wagen auf der Gleiswaage und im Bereich der Radioaktivitätsmesseinrichtung. 16 Betriebs- und Fahrdienstliche Besonderheiten 16.1 Freihaltebereiche für Rettungs-/ Feuerwehrfahrzeuge Für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge sind permanent im Bereich der Zufahrten zu den Kaianlagen (z.b. HWS Schaarte 1, 8, 11, 13, 17, 19 und nördlich der Lagerhalle am Niedersachsenkai) ausreichend Lücken in den Wagenabteilungen freizuhalten. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 19 von 30

16.2 Fahrdienstliche sonstige Regelungen Vorrang haben die Verkehre, die in Zusammenhang mit einem direkten Umschlag Waggon/Schiff; Schiff/ Waggon stehen. Der Disponent NPorts informiert die EVU über die Standorte der bereitzustellenden bzw. abzuholenden Wagen. Auf verschmutzte Spurrillen ist besonders zu achten. Über die Gefahren aus den ausgeprägten Querverkehren im Bereich der Lagerflächen und Lagerhallen haben sich die EVU zu informieren. Weisungen die auf besondere Gefahren hinweisen sind zu beachten. Im Arbeitsbereich von Krananlagen sind Rangierbewegungen besonders vorsichtig durchzuführen und zwischen Hafenpersonal und Rangierpersonal abzustimmen. Bewegliche Wagenbestandteile, wie z.b. Seitenklappen, Stirnklappen, Rungen usw. sind stets zu sichern. Abgenommene Teile sind auf den Wagen zu belassen. Bei Sturmflutwarnungen werden die Deich- und Hochwasserschutzschaarte geschlossen und sind nicht mehr passierbar. Die geschlossenen Schaarte sind durch Wärterhaltscheiben (Sh 2) gekennzeichnet. Die Wiederaufnahme des Betriebes wird durch den Disponent NPorts bekannt gegeben. 16.3 Unteranschluss Wilmar Edible Oils (ehem. Fettraffinerie) Der Unteranschluss Wilmar Edible Oils (ehem. Fettraffinerie) wird derzeit nicht genutzt. Die Anschlussweiche 300 zur Fettraffinerie ist folgeabhängig mit der Gleissperre (Gs) VI in abweisender Stellung verschlossen Die Gs sichert die Eisenbahninfrastruktur der Hafenbahn Brake gegen die Gefahr ablaufender Wagen aus dem Anschluss. 16.4 Personenbezogene Regelungen Im Hafengebiet dürfen sich Mitarbeiter der EVU für die Dauer der Rangierarbeiten aufhalten. Sie müssen im Besitz einer gültigen Zugangsberechtigung nach Port Security sein, die stets mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist. Der personenbezogene Ausweis ist nicht übertragbar. Ansonsten gelten die entsprechenden Bestimmungen / Gefahrenabwehrpläne usw. im Zusammenhang mit dem ISPS Code. (Anlage 4) 17 Zugfahrten/Wagenlisten (Eingang/Ausgang) Zugfahrten werden im Bereich der Hafenbahn NPorts nicht durchgeführt. (Ziffer 1.4) 17.1 EVU melden Zustellungsbereitschaft der Eingangs- Züge/Wagen Nach Eingang der Züge im Bahnhof Brake Infrastrukturbereich DB Netz AG melden die EVU dem Disponent NPorts umgehend die Ankunft- und zeitgerecht die Zustellbereitschaft. Der Disponent NPorts koordiniert daraufhin mit dem jeweiligen Empfänger die Durchführung der notwendigen Rangierfahrten. Danach stimmt der Disponent NPorts sich mit den EVU über Zweck, Ziel und Besonderheiten der Rangierfahrt ab. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 20 von 30

17.2 Durchschriften Wagenlisten (Eingang/Ausgang) Wagenlisten und Beförderungspapiere werden grundsätzlich auf den Triebfahrzeugen (Tfz) der EVU mitgeführt und im Bestimmungsbahnhof abgegeben. Die Wagenlisten der Eingangs- und Ausgangszüge sind dem Disponent NPorts durch die EVU spätestens sofort nach Ankunft- bzw. vor der Abfahrt zur weiteren Disposition bzw. zur Überwachung- und Kontrolle der Aufenthaltszeiten der Fahrzeuge im Bereich der Hafenbahn zu übermitteln. 18 Rangierfahrten durchführen 18.1 Rangierbereich Rangierbereich ist die gesamte Eisenbahninfrastruktur der Hafenbahn NPorts, begrenzt durch die Anschlussgrenzen/Weichen. (Ziffer 1.2) 18.2 Rangierabteilungen Im Hafenbereich bestehen wegen der Unübersichtlichkeit die Rangierabteilungen aus drei Mitarbeiten, dem Tf und Rb. Die Mitarbeiter müssen eine entsprechende Funktionsausbildung absolviert haben. Die Nachweise sind auf Verlangen gegenüber dem EIU zu erbringen. Bei Einsatz von funkferngesteuerten Lokomotiven kann die Rangierabteilung auf einen Tf und einen Rb reduziert werden. Das Spitzensignal Zg 1 (drei weiße Lichter) ist dauerhaft auch am Tage zu führen. 18.3 Rangierbewegungen Grundsätzlich wird im Bereich der Hafenbahn zeitgleich mit nur einer Rangiereinheit rangiert. Der Disponent NPorts stimmt mit der Rangierabteilung den Zweck, Ziel und Besonderheiten ab. Sind mit Zustimmung der Disponenten NPorts ausnahmsweise mehr als eine Rangiereinheit im Bereich der Hafenbahn zeitgleich zugelassen, regelt er die Rangierbewegungen für jede Rangierabteilung und stimmt den Zweck, Ziel (Weg) und die Besonderheiten ab. Bei der Zusammenstellung der Rangiereinheiten ist auf Schäden an den Fahrzeugen zu achten. Festgestellte betriebsrelevante Schäden sind dem Disponent NPorts mit einer Schadensbeschreibung umgehend mitzuteilen. 18.4 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Rangierpersonal Bei der Nutzung der Eisenbahninfrastruktur werden nachstehende Mindestanforderungen an die PSA gestellt: Schutzhelme mit CE-Zeichen, in auffälliger heller Farbe Schutzkleidung nach DIN EN 471, in der Farbe fluoreszierendes Orange-Rot mit Reflexstreifen aus Reflexmaterial der Klasse 2 Schutzhandschuhe (Lrf ausschließlich Fingerhandschuhe) Sicherheitsschuhe. Die PSA und weitere Ausrüstungsgegenstände, wie Lampe und Funksprechgerät sind eng am Körper zu tragen. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 21 von 30

18.5 Rangierdienstliche Vereinbarungen/Informationen Die EVU haben sich vor jedem Fahrtbeginn mit dem Disponent NPorts sich über Zweck, Ziel und Besonderheiten der Rangierfahrt abzustimmen. 18.6 Zustimmung zu Rangierfahrten Der Disponent NPorts und ggf. der Weichenwärter Stellwerk Ba (DB Netz AG) sind vor der Fahrt von den EVU über Zweck, Ziel und Besonderheiten (z.b. Gefahrgut oder Lademaßüberschreitung bzw. außergewöhnliche Länge etc.) zu verständigen. Die Ein- bzw. Ausfahrt in/aus der Hafenbahn NPorts ist nur zulässig nach Abstimmung des Weichenwärters Stellwerk Ba (DB Netz AG) mit der Disposition Brake und dem Rangierpersonal der EVU. Die EVU melden die Beendigung aller vereinbarten Bedienungsfahrten dem Disponent NPorts und sofern beteiligt, auch dem Weichenwärter Stellwerk Ba (DB Netz AG). 18.7 Bedienlisten/Aufschreibungen durchgeführter Rangierleistungen Die EVU haben zu jeder durchgeführten Rangierleistung/Bedienfahrt Aufschreibungen zu führen, die umgehend nach Abschluss dem Disponent NPorts unaufgefordert zu übermitteln sind. Die Aufschreibungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Welches EVU stellte das Tfz Welches EVU stellte den Tf/Lrf und weiteres Rangierpersonal Leistungsumfang (von Gleis/Ladestelle.XY nach Gleis/Ladestelle YZ) Art der Leistung (Zustellung beladen/leer, (Um-) Rangieren an den Ladestellen etc.) Begründung der zeitlichen Differenz zum angeforderten Zeitpunkt der Leistungserstellung durch die Verlader (Warten auf, Fahrweg verstellt, Entgleisung, Weichenstörung usw.) Nummern/Anzahl der bewegten Wagen und die Art des Ladeguts. 18.8 Rangierleitung Die Festlegung der Rangierleitung obliegt dem EVU. Der Disponent NPorts ist darüber vor Beginn der Rangierfahrt zu unterrichten. 18.9 Mobiltelefon(Handy-)nutzung beim Rangieren Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Arbeiten im Rangierdienst ist eine eindeutige und klare Verständigung. Diese erfolgt in der Regel mündlich bzw. über Funk. Die Verständigung während der Durchführung der Rangierfahrt über das Handy ist untersagt. Besteht die betriebliche Notwendigkeit Gespräche über Handy zu führen, hat sich die Rangierabteilung im Stillstand zu befinden, Notrufe oder Meldungen bei Gefahr sind davon ausgenommen. 18.10 Rangierseite Die Rangierseite im Hafenbereich ist grundsätzlich die Landseite. Aufgrund der Unübersichtlichkeit im Hafenbereich kann die Rangierseite im Einzelfall besonders vereinbart werden. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 22 von 30

18.11 Rangierwege Die vorhandenen Rangierwege können durch Verladereste etc. beeinträchtigt sein. Vor dem Betreten/Absteigen ist darauf besonders zu achten. Unregelmäßigkeiten sind dem Disponent NPorts zu melden. Ladungsrückstände und/oder Ladungssicherungsmittel etc. sind sachgerecht durch das EVU und auf dessen Kosten zu beseitigen, eine Verschmutzung der Rangierwege und/oder des Hafenbereiches ist verboten! 18.12 Bewegen von Fahrzeugen Das Abstoßen von Fahrzeugen ist im Bereich der Hafenbahn NPorts Brake aus Gründen der Unübersichtlichkeit nicht zugelassen. Selbiges gilt für das Abstoßen von Fahrzeugen vom Ablaufberg (Gleis 121) in den Bereich der Hafenbahn NPorts Brake. 18.13 Verhalten beim Rangieren Der Aufenthalt außerhalb des Fahrzeugprofils beim Rangieren und das Auf- und Absteigen von fahrenden Schienenfahrzeugen ist verboten; UVV sind zu beachten. 18.14 Heranfahren an Fahrzeuge An Wagengruppen oder einzelne Wagen darf erst herangefahren werden, wenn festgestellt ist, dass diese festgelegt sind, Personen gewarnt sind und festgestellt ist, dass keine weiteren Gefahren für sie bestehen. 18.15 Entfernen der Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung Radvorleger oder Hemmschuhe dürfen erst entfernt und Handbremsen erst gelöst werden, wenn die Wagen mit der Rangierlok oder dem Zweiwegefahrzeug etc. gekuppelt und bremstechnisch verbunden sind (siehe Ziffer 11). 18.16 Eigenschaften eingesetzter Fahrzeuge Es dürfen ausschließlich Fahrzeuge eingesetzt werden, die den allgemein anerkannten technischen Regeln für Eisenbahnfahrzeuge und den Anforderungen für das Rangieren auf der Eisenbahninfrastruktur NPorts Brake genügen und entsprechend ausgerüstet sind (z.b. mit Funkausrüstung etc.). 18.17 Bremsen beim Rangieren Bei Rangierfahrten sind die Wagen mit wirkender indirekter Bremse zu bewegen. 18.18 Besetzte Gleise Es ist stets davon auszugehen, dass die Gleise besetzt sind. 18.19 Unfallfreies Rangieren/Arbeiten Im Arbeitsbereich der Schiffe, Getreideheber und Krananlagen ist bei arbeitenden Serviceanlagen besonders vorsichtig zu rangieren. Um Gefährdungen auszuschließen, sind grundsätzlich die Rangierbewegungen/Arbeiten untereinander abzustimmen. Zuwiderhandlungen sind dem Disponent NPorts zu melden. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 23 von 30

18.20 Unfälle/Entgleisungen Unfälle/Entgleisungen und andere Unregelmäßigkeiten sind durch das Rangierpersonal umgehend dem Disponent NPorts zur Kenntnis zu bringen, der vor Ort das Ereignis aufnimmt und in einem Ereignisbericht protokolliert. Die Aufgleisungsarbeiten von Eisenbahnfahrzeugen dürfen nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters von NPorts ausgeführt werden. Durch ein wiederaufgegleistes Fahrzeug darf keine Gefahr für die Einsenbahninfrastruktur von NPorts ausgehen. Hierzu ist NPorts vor dem Abtransport eine Lauffähigkeitsbescheinigung vorzulegen. 18.21 Störungen an Bahnübergangsanlagen (BÜ) Wird beim Rangieren eine Störung an einer Bahnübergangssicherungsanlage festgestellt, ist der Disponent NPorts sofort zu verständigen. Der Disponent NPorts leitet die Maßnahmen zur Behebung der Störung sowie die notwendigen betrieblichen Maßnahmen ein. 18.22 Beschreibung/Umgang von/mit Gefahrenstellen Grundsätzlich kann die Hafenbahn in vollem Umfang durch die EVU genutzt werden, soweit die Regelungen dieser ÖBV beachtet werden. Der Disponent NPorts wirkt darauf hin, dass die Verlader die Bewegungen mit den eigenen Fahrzeugen und Geräten (Spill, Rangierwinde, Zweiwegefahrzeuge Kfz etc.) zu einer geplanten Bedienung einstellen und informiert die EVU darüber. Trotzdem ist es aus Sicherheitsgründen unerlässlich, zusätzlich zu Beginn jeder Bedienung und besonders bei eingeschalteten Warnlampen / Blinklicht Rundum Leuchten, sich im Bereich der Umschlaganlagen mit den dort Beschäftigten abzustimmen. Die folgenden Hinweise zu den Gefahrenstellen sind aus betrieblicher- und verladetechnischer Sicht besonders zu beachten. Die Aufzählung entbindet die EVU nicht von ihrer Sorgfaltspflicht, die Fahrwege und Ladetätigkeiten permanent zu beobachten. 18.22.1 Gefahrenanstrich wegen Einschränkungen im Regellichtraumprofil Strompier im Bereich der Ladevorrichtungen der Siloanlagen und Getreideheber im Bereich der abgesenkten Ladevorrichtungen der Krananlagen im Bereich der Verladehalle Siloanlage Süd - Ostseite Gleise 23 und 24 im Bereich der Verladehalle Siloanlage Nord - Westseite Gleis 34 im Bereich der Halle H an den Fallrohren der Außenwand - Gleis 37 im Bereich der Hochwasserschutzwand Siloanlage Nord - Gleis 23 Nordseite Boitwarder Groden im Bereich Radioaktivitätsmessanlage Gleis 120 Binnenhafen an der abgesenkten Ladevorrichtung des Drehwippkrans, an den Abfüllvorrichtung der Fa. Sibelco, an den Abfüllvorrichtung der Fa. J.Müller / AGRI, Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 24 von 30

an den Förderbändern, die regelmäßig der Be- und Entladung dienen am Verkehrszeichen Bewegliche Brücke an der Neustadtstraße westlich Gleis 41 (2,15 m von Gleismitte) aus Richtung Binnenhafen am allgemeinen Verbotsschild östlich Gleis 40 aus Richtung Neustadtstraße in Richtung Binnenhafen mit Fußgängerverbot, Anlieger frei (2,03 m von Gleismitte) am Schild Andreaskreuz, Sackgasse Hafengebiet östlich Gleise 40 bei Einfahrt in den Binnenhafen aus Richtung Neustadtstraße (2,11 m von Gleismitte), am Schild H-Tafel, nördlich der Neustadtstraße am Gleisabschnitt hinter dem Schild Nicht befahren mit DB-Fahrzeugen an den 3 Zaunpfählen am östlichen Ende an Gleis 53 (Tanklager) an den Pfosten der Förderanlage/Mischsilos Fa. Sibelco 18.22.2 Strompier (Besondere Hinweise/Gefahrenstellen) Gleis 24 / Ostseite Siloanlage Süd sowie Gleis 34 / Westseite Siloanlage Nord der J. Müller AGRI. (Überwiegend besetzte Verladestellen für Lkw und nur mit Zustimmung des Silomeisters zu befahren). Gleis 23 / Ostseite Siloanlage Süd und Nord der J. Müller AGRI (Bei Lkw Verladung ist die Rundum Leuchte an der Nordseite der Halle eingeschaltet und das Hallentor halb geschlossen). Gleis 37 / Westseite Siloanlage Süd der J. Müller AGRI (Wird der Bereich der Halle durch Lkw befahren, sind Rangierfahrten nur bis zur "Bandbrücke" nördlich der Verladehalle erlaubt). Gleis 38 / Lagerhalle H (Besetzung durch unbewegliche Güter möglich). Für die Durchführung von Rangierfahrten durch die Hallen G & H der Firma J. Müller ist die Fa. Müller über den Disponenten NPorts rechtzeitig zu verständigen, damit die Tore geöffnet und die Beleuchtung eingeschaltet wird. Eine Vorlaufzeit zur Durchführung der Rangierfahrten ist hierbei zu berücksichtigen. Nach dem Bewegen sind die Güterwagen in geeigneter Weise gegen Ablaufen zu sichern. Die Gleisquerungen sind freizuhalten. In Höhe Schaart 19, südlich Silo AGRI am Südpier Gleis 21 Süd, ist bei abgestellten Wagengruppen eine Lücke zu ziehen. Auf den Gleisen 20 bis 23 dürfen in Richtung Schaart 1 Rangierbewegungen nur bis zum Schild "Halt für Rangierabteilungen" in Höhe des Schaart 1 am Gleis 20 durchgeführt werden. Vorhandene Wärterhaltscheiben (Sh 2) an Toren: Staubschutzhalle Gleise 23/24 und 37 Verladehalle Gleis 23 sowie Gleis 34 18.22.3 Binnenhafen (Besondere Hinweise/Gefahrenstellen) Schwenkbereich des Drehwippkrans beachten. Gleise 50 bis 53 wegen des Bogenhalbmessers R = 130 und wegen Befahrens mit Fahrzeugen Uaai 821, 822, 838 und 839. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 25 von 30

18.22.4 Norderweiterung (Besondere Hinweise/Gefahrenstellen) Schwenkbereich der Hafenkrane beachten. Auf den Gleisen 70 und 71 dürfen Fahrzeugbewegungen in Richtung Deichschaart nur bis zum Gleistor Port Security durchgeführt werden. 18.23 Einsatz sonstiger Fahrzeuge/Hilfsmittel Die (Unter-)Anschließer/ Mitbenutzer bewegen Waggons mit Straßenkraftfahrzeugen, Radladern, Gabelstaplern, Spillanlagen, Wagenschiebern etc. Für das Bewegen mit den aufgeführten Hilfsmitteln gelten besondere Bedienungsanweisungen und gültige Genehmigungen, Anordnungen und sonstige Regelungen der Landeseisenbahnaufsicht (Nds. Wirtschaftsministerium bzw. Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht LEA-). Durchführungshinweise: Auf Gleisen, auf denen gleichzeitig auch durch EVU rangiert wird, oder die in Gleise einmünden auf denen EVU rangieren, darf nicht gleichzeitig vom (Unter-) Anschließer bzw. Mitbenutzern rangiert werden. Die beabsichtigten Bewegungen sind grundsätzlich untereinander abzustimmen. Das Bewegen mit den vorstehend genannten sonstigen Fahrzeugen/Hilfsmitteln darf nur von entsprechend unterwiesenen Betriebsangehörigen ausgeführt werden. Die Mitarbeiter müssen körperlich und geistig für diese Arbeiten geeignet sein. Ihnen müssen die Unfallverhütungsvorschriften für das Bewegen von Eisenbahnfahrzeugen bekannt sein, und sie haben auf Verlangen des EBL NPorts den Nachweis darüber zu erbringen. Das Bewegen der Fahrzeuge hat ein Betriebsangehöriger zu leiten, der auch verantwortlich für das Beobachten und Befahren des richtigen Fahrweges ist. Die Spitze der bewegten Fahrzeugabteilungen sind grundsätzlich mit einem Mitarbeiter zu besetzen, der bei Dunkelheit mit einer weiß leuchtenden Lampe ausgerüstet sein muss. Dies gilt auch für nur kurze Bewegungen. Alle Bewegungen sind so vorsichtig auszuführen, dass Verletzungen von Personen, Beschädigungen von Fahrzeugen und Ladungen vermieden werden. Alle an den Fahrzeugbewegungen Beteiligten müssen vorher über die Absicht der Bewegungen unterrichtet werden. Unbeteiligte Personen im Gleisbereich sind zu warnen. Bevor einzelne Waggons bzw. Wagengruppen bewegt werden, sind Festlegemittel zu beseitigen. Personen, die sich in/auf den Wagen befinden, sind zum Aus-/Absteigen aufzufordern. Vor jeder Rangierbewegung ist sicherzustellen, dass die Rangierwege frei sind, die Weichen richtig gestellt sind, die Zungen fest anliegen und im Fahrweg keine Wagen über das Grenzzeichen (rot-weiß-rotes Zeichen bei zusammenlaufenden Gleisen) hinaus stehen. Nach dem Bewegen sind die Fahrzeuge in geeigneter Weise mit Hemmschuhen oder Radvorlegern gegen Ablaufen zu sichern. Die Kraftwagenführer bzw. Radladerfahrer haben darauf zu achten, dass sie während der Fahrzeugbewegung ausreichend Abstand von Güterwagen halten, damit die Schleppseile sich nicht an Hindernissen festsetzen. Zwischen Kraftwagen und Güterwagen dürfen sich während der Bewegung keine Personen aufhalten. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 26 von 30

Es ist verboten vor bewegten Eisenbahnfahrzeugen über die Gleise zu gehen, unter ihnen hindurch zu kriechen, oder sich bei Annäherung an eine Rampe oder Ladebühne an der Rampenseite des Güterwagens aufzuhalten bzw. aufrecht zwischen den Puffern sich annähernder Fahrzeuge hindurch zu gehen. Ladearbeiten an Güterwagen dürfen erst nach Beendigung der Bewegungen begonnen werden. Die (Unter-) Anschließer/ Mitbenutzer sind verantwortlich für die Auswahl, Unterweisung und Überwachung der beauftragten Personen und für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften DGUV-Vorschriften 73 und 77 - Schienenbahnen und Arbeiten im Bereich von Gleisen. Beschädigungen an Gleisanlagen und an Eisenbahnfahrzeugen sowie Entgleisungen haben (Unter-) Anschließer/Mitbenutzer unverzüglich dem Disponent NPorts bzw. EBL zu melden. 18.24 Rangierfahrten unter schwebenden Lasten Bei Fahrten in die Ladegleise ist auf Krantätigkeit zu achten. Die Weiterfahrt in die Ladegleise ist erst fortzusetzen, wenn die Umschlag- und Verladetätigkeiten im Gefahrenbereich eingestellt wurden oder dies aufgrund der Betriebsruhe ohnehin gewährleistet ist. 18.25 Betriebliche Regelungen für die Durchführung von Rangierfahrten Verantwortlich für die sichere Durchführung der Rangierfahrten sind die EVU. Sie erfolgen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit und nach Weisung des Disponenten NPorts: Das EVU stimmt die sichere Durchführung vor Ort mit dem Betreiber der Ladestellen oder (Unter-) Anschließer ab. Es ist verantwortlich für die Feststellung, ob noch Ladetätigkeiten im Gleis durchgeführt werden und wo besondere Gefährdungen vorhanden sein könnten. Die (Unter-) Anschließer erklären sich im Gegenzug durch das Öffnen der Tore mit einer Bedienung ihrer Einrichtungen einverstanden. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 27 von 30

19 Umschlageinrichtungen Hafen Brake Binnenhafen ( Länge ca. 1.070 m) 1 Drehwippkran, Tragkraft 16 t, Ausladung 10 bis 30 m Offene Lagerflächen, Lagerhallen Strompier (Länge ca. 1.850 m) Getreideheber - Gesamtleistung ca. 1.400 t/h Schiffsbelader - Gesamtverladeleistung ca. 1.800 t/h, 5 LKW / Waggonverladestationen - Gesamtverladeleistung ca. 2.300 t/h 2 Verladebrücken - Tragfähigkeit bis 88 t, wasserseitige Ausladung bis 40 m 2 Drehwippkrane - Tragfähigkeit bis 25 t, wasserseitige Ausladung bis 46 m 1 Hafenmobilkran 1 Bandanlage für die Schwefelverladung, Leistung ca. 1.000 m³/h 1 Schiffsbeladestation - Leistung ca. 1.000 m³/h Lagerflächen, Lagerhallen, Siloanlagen Siloanlagen und Getreidelagerhallen - Kapazität ca. 320.000 t Lagerhallen für Massenstückgüter - Kapazität ca. 142.000 m² Freilagerflächen - Kapazität ca. 83.000 m² Norderweiterung (Länge ca. 450 m): 2 Verladebrücken 2 Hafenmobilkrane 20 Dynamische Gleiswaage / Radioaktivitätsmessanlage 20.1 Lage Für die Verwiegung von Eisenbahnfahrzeugen befindet sich im Gleis 120 eine integrierte dynamische Gleiswaage mit einer Brückenlänge von ca. 6 Metern und einer Tragfähigkeit von 100 Tonnen. Unmittelbar nördlich davon befindet sich ebenfalls im Gleis 120 eine Radioaktivitätsmessanlage zur Kontrolle möglicher radioaktiv kontaminierter Güter/Fahrzeuge. Die vorhandenen Einschränkungen des Regellichtraums sind besonders zu beachten. 20.1.1 Beschreibung der Gleiswaage Höchstlast: 100 t Wägebereich 1.000 kg bis 100.000 kg Teilung: 50 kg Genauigkeitsklasse: Handelsklasse III, besser als 0,05% (statische Verwiegung), OIML III (0,5) (dynamische Verwiegung) Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 28 von 30

Messgeschwindigkeit: 3 bis 10 km/h die Länge der Waage beträgt ca. 6 m Bei der dynamischen Gleiswaage werden über eine elektronische Messeinrichtung alle Achsen von Eisenbahnfahrzeugen während der Verwiegung einzeln erfasst und dokumentiert. 20.1.2 Beschreibung der Radioaktivitätsmessanlage Die Radioaktivitätsmessanlage kann entsprechende Kontaminationen bei der Durchfahrt von Eisenbahnfahrzeugen erfassen und signalisieren. Signalisiert die Radioaktivitätsmessanlage Kontaminationen, ist umgehend der Disponent NPorts zu verständigen. 20.2 Bedienung der Gleiswaage/Radioaktivitätsmessanlage Die Bedienung der Gleiswaage erfolgt durch Disposition NPorts. Die Bedienung vor Ort erfolgt gemäß: Bedienungsanweisung Gleiswaage (Anlage 9) Die Durchführung der Nutzung der Serviceeinrichtungen bedarf einer Vormeldung mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden (bei Wochenenden/Wochenfeiertagen entsprechend früher). Vor Benutzung der Serviceeinrichtungen ist die Wagenreihung der betreffenden Rangiereinheiten zu erfassen und dem Disponent NPorts mitzuteilen. Nutzung und Entgelte Für die Nutzung der Gleiswaage sowie der Radioaktivitätsmessanlage wird ein Entgelt in Abhängigkeit von der Anzahl der gewogenen Waggons erhoben. Aufwand z.b. für die Erlangung der Ortskunde, Einweisung in die Nutzung der Serviceeinrichtungen usw. wird je nach Umfang gesondert in Rechnung gestellt. Die entsprechenden Entgelte sind Internet unter http://www.nports.de/downloads in der jeweils gültigen Preisliste veröffentlicht. 20.3 Störungen an den Anlagen Störungen, Warnmeldungen, Alarme etc. sind unverzüglich beim Disponent NPorts zu melden (Anlage 1). 21 Funkferngesteuerte Triebfahrzeuge Der betriebliche Einsatz von Triebfahrzeugen mit Funkfernsteuerung ist zugelassen. Beim Einsatz mit Funkfernsteuerung kann auf den sonst notwendigen Einsatz eines zweiten Rangierbegleiters verzichtet werden. Verantwortlich für den Einsatz und die Funktionssicherheit der Funkfernsteuerung sind ausschließlich die EVU. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 29 von 30

22 Einsatz von Zweiwegefahrzeugen Die EVU haben zu beachten, dass auf der Hafenbahn Brake im Rahmen von Bau- und Instandhaltungsarbeiten Zweiwegefahrzeuge eingesetzt werden. Die Fahrten auf den Bahnanlagen der Hafenbahn müssen mit dem Disponent NPorts inhaltlich vereinbart werden mit: Zweck, Ziel und Besonderheiten. Hierfür gelten folgende betriebliche Hinweise: Eine vorhandene Funkfernsteuerung für das Zweiwegefahrzeug darf nur eingesetzt werden, wenn der Bediener dafür besonders qualifiziert wurde. Der Einsatz der Fahrzeuge in gesperrten Gleisen geschieht ohne besondere Maßnahmen. Es ist dann darauf zu achten, dass die Fahrzeuge nicht in das Regellichtraumprofil des Nachbargleises hineinragen. Fahrten von einer Baustelle zu einer anderen und sonstige Bewegungen, auch wenn sie nur wenig Zeit erfordern, müssen mit dem Disponent NPorts inhaltlich mit Zweck, Ziel und Besonderheiten vereinbart werden. Sollten in unmittelbarer Nähe andere Rangierbewegungen durchgeführt werden, sind die Zweiwegefahrzeuge zu den Gefahrenseiten hin mit Posten (P) zu sichern. Zweiwegefahrzeuge sind entsprechend der BOA planmäßig wiederkehrend zu prüfen. Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch Beauftragte, die für diese Prüfung zugelassen sind. Es ist verboten vorne und hinten gleichzeitig Waggons anzukuppeln. Zweiwegefahrzeuge sind bei der Schienenfahrt immer nach der ESO mit 3-Licht-Spitzensignal zu signalisieren. Das Nachtzeichen ist auch am Tag zu führen. Beim Aufgleisen sind zuerst die hintere und dann die vordere Achse abzusenken. Die Fahrzeugbediener vergewissern sich vor Fahrbeginn, dass alle Schienenführungsräder in den Spurrillen der Gleisanlage liegen und die Laufflächen auf dem Schienenkopf aufliegen. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 Seite 30 von 30

Anlage 1: Anschriften- / Telefonverzeichnis NPorts Brake Benennung Telefon / Fax E-Mail Eisenbahninfrastrukturunternehmen Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Niederlassung Brake Brommystr. 2 26919 Brake (Unterweser) 04401 925 0 Fax:...3272 brake@nports.de Niederlassungsleiter Herr Ludwig Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) Herr Ludwig 04401 925 444 hludwig@nports.de 04401 925 400 hludwig@nports.de BL Infrastruktur und Verkehr Herr Erdmann PFSO Herr Brüggemann 04401 925 412 uerdmann@nports.de 04401 925 200 mbrueggemann@nports.de Disponent NPorts Eisenbahninfrastruktur 04401 925 488 Fax: 489 disposition-brake@nports.de DB-Netze Fahrweg Fahrdienstleiter Brake (Stw Bf) Weichenwärter Brake (Stw Ba) Unfallmeldestelle NPorts Disponent NPorts Eisenbahninfrastruktur Polizeiinspektion Brake Wasserschutzpolizei Brake 04401 930 435 04401 930 413 04401 925 488 04401 935 0 04401 70093 15 oder 16 sonst WHV 04421 942833 Netzbezirksleiter (Notfallmanager) bernd.reichmann@deutschebahn.com disposition-brake@nports.de Notrufe bei Notfällen 112 (Feuerwehr, Rettungsdienst) 110 (Polizei) Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 1 von 1

Anlage 2: Dispositionsregelungen Für die Disposition der Eisenbahnverkehre gelten folgende Grundsätze: Den Zugangsberechtigten ist die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur von NPorts nach der entsprechend angenommenen Anmeldung und gemäß den Bestimmungen des Infrastrukturnutzungsvertrages (INV) erlaubt. Für die Disposition gelten 7 des INV (Betriebsführung) und die Allgemeine Benutzungsbedingungen für die Eisenbahninfrastruktur (ABE) NPorts mit den jeweils gültigen Betriebs- und Bedienungsvorschriften der Hafenbahn Brake; insbesondere 16 Nr. 2.2.5 und 3 ABE. Danach haben der Schiffsumschlag und die dadurch bedingten Ladeverkehre Vorrang. Die gültigen ABE können auf der Internetseite www.nports.de abgerufen werden. Der Disponent der Eisenbahninfrastruktur NPorts (EIU) gewährt den Zugang für alle Zugangsberechtigten auf der Grundlage der jeweils gültigen INV, der ABE/Preisliste, der gesetzlichen Bestimmungen diskriminierungsfrei und transparent, unter Beachtung der hafenbetrieblichen Randbedingungen. Für die Vorbereitung und Durchführung der Rangierfahrten: Die Betriebslage wird durch den Disponent NPorts beobachtet. Eine Betriebslage, die eine drohende oder bereits vorhandene Überlastung der Eisenbahninfrastruktur der Hafenbahn zur Folge haben kann, wird unverzüglich vom Disponent NPorts an den Fdl Bahnhof Brake gemeldet (Anlage1). Bis zur Normalisierung der Betriebslage gelten folgende Prioritätsregeln: Hilfszüge (z.b. bei Entgleisungen) haben Vorrang vor allen anderen Fahrten. Rangierfahrten zum pünktlichen Erreichen eines Ladeslots haben Vorrang vor anderen Fahrten. Züge die pünktlich im Fahrplan verkehren haben Vorrang vor unpünktlichen Verkehren. Schwerlastverkehre, Lademaßüberschreitungen und Sendungen, die abfertigungstechnisch besonders behandelt werden müssen, bedürfen vorheriger schriftlicher Genehmigung durch das EIU. Der Disponent NPorts veranlasst, dass schadhafte Eisenbahnfahrzeuge oder Waggons, deren Ladungen z.b. nicht den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts entsprechen oder nicht verkehrsfähig sind, grundsätzlich zeitnah den Hafenbereich verlassen. Der Disponent NPorts ist befugt, die Kontrolle der Triebfahrzeuge, Waggons bzw. Ladungen zu veranlassen. Der Letztentscheid obliegt dem EIU. Bei Verkehren die >48 Stunden vor dem vereinbarten Nutzungszeitraum eintreffen, sorgt das EIU in Abstimmung mit DB Netz AG dafür, dass diese Verkehre die Hafenbahnanlagen nicht befahren oder wieder verlassen. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 1 von 2

Sofern es die Kapazitäten der Hafenbahn zulassen, kann das EIU unter Berücksichtigung der zuvor genannten Prioritätsregeln und unter Beachtung der sonstigen Regeln dieser ÖBV die vorzeitige Nutzung genehmigen. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 2 von 2

Anlage 3: Systemskizzen Eisenbahninfrastruktur Hafenbahn NPorts Brake Althafen: Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 1 von 2

Niedersachsenkai Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 2 von 2

Anlage 4: Port Security NPorts Brake Allgemeine Bestimmungen Die Zutrittsberechtigung für Mitarbeiter von EVU ist nur über bestimmte Zugänge möglich. Hierzu zählen auch die Durchfahrtsöffnungen für Schienenfahrzeuge. Der Zugang hat gemäß ISPS-Code stets kontrolliert zu erfolgen. Diese Kontrolle wird bei Gefahrenstufe 1 (Normalbetrieb) durch die Ausgabe von Zutrittsausweisen unter folgenden Bedingungen durchgeführt: Der Antragsteller hat ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Der Antragsteller hat sich auszuweisen, Name und Geburtsdatum werden erfasst. Der Antragsteller erhält entsprechend seines Auftrages unter Abwägung sicherheitsrelevanter Aspekte eine Berechtigung zum Betreten des Hafens. Es findet eine ständige Videoüberwachung und Aufzeichnung statt. Wer keinen Identitätsnachweis erbringen kann oder will und den Zweck seines Besuches nicht plausibel belegt, erhält keinen Zugang zur Hafenanlage. Langjährige und zuverlässige Dienstleister können auf Antrag beim Port Facility Security Officer (PFSO) eine nummerierte Dauerberechtigungskarte mit Lichtbild erhalten. Die Karten sind mitzuführen und können im Hafen kontrolliert werden. Über jederzeit einsehbare Betriebsbücher etc. muss eine einwandfreie Identifizierung des jeweils tätigen Personals möglich sein. Personen, die nicht registriert sind, ist der Zugang zu verweigern. Bedienung der Gleistore bei Gefahrstufe 1 (Normalbetrieb) Zugang für legitimierte EVU Jedes Mitglied einer Rangierabteilung hat sich bei allen Ein- bzw. Ausfahrten in/aus dem Port Security am jeweiligen Gleistor unmittelbar vor Zutritt zu registrieren. Nach erfolgter Registrierung öffnen sich die entsprechenden Gleistore selbstständig. Wenn das weiße Licht auf den jeweiligen Torpfosten aufleuchtet, kann die Fahrt fortgesetzt werden. Bei Fahrten durch das Gleistor Niedersachsen-Kai ist das weiße Ruhelicht auf den Fahrwegstelltafeln FT 600 (Einfahrt) bzw. FT 700 (Ausfahrt) maßgebend. Zusätzlich erfolgt eine Signalisierung durch ein weißes Ruhelicht auf dem Torpfosten, diese ist ebenfalls zu beachten. Der Aufenthalt im Schwenkbereich der Gleistore ist verboten. Nach erfolgter Durchfahrt der Rangiereinheit und nach Freifahren der Schienenkontakte schließt das jeweilige Gleistor automatisch. Das Tor schließt ebenfalls automatisch, wenn nach Ablauf einer festgelegten Zeit (5 min) nach dem Befehl der Toröffnung keine Befahrung des Achszählkreises erfolgt. Dabei erlischt zunächst das weiße Dauerlicht auf dem Torpfosten und 20 Sekunden später schließt das Gleistor. Das Tor wird wieder geöffnet, wenn der Gleisabschnitt während des Schließvorgangs belegt wird. Das Schließen erfolgt anschließend wieder automatisch (nach Freifahren). Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 1 von 2

Zur separaten Öffnung des Gleistores am Niedersachsenkai ohne Einstellung eines Fahrweges ist von der Rangiereinheit über die Sprechstelle am Gleistor Kontakt mit dem Wachpersonal aufzunehmen und die Freigabe für die manuelle Öffnung einzuholen. Nach Identifizierung der Personen per Video kann das Gleistor per Schlüsselschalter vor Ort geöffnet werden. Bis zur Einrichtung bzw. bei Ausfall der vorgenannten Technik ist über die vorhandenen Sprechstellen an den Zugangstoren Kontakt mit dem Wachpersonal aufzunehmen. Nach Identifizierung der Personen z.b. durch Video können die Zugangstore von dort geöffnet werden. Bedienung der Gleistore bei Gefahrstufe 2 und 3 Wird auf Grund der allgemeinen Sicherheitslage eine Gefahrenstufe >1 ausgesprochen, werden die Zugänge für den Eisenbahnbetrieb durch Wachpersonale besetzt, die dann z.b. intensivere Ladungs- und Personenkontrollen durchführen. Nähere Einzelheiten sind im Gefahrenabwehrplan geregelt und werden bei Bedarf durch den PFSO für den Hafen Brake in Kraft gesetzt (Anlage1). Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 2 von 2

Anlage 5: Begriffe und Definitionen Begriffe Abstellen von Fahrzeugen Anmeldedaten des EVU Aufprall Betriebssicherheit Eisenbahnbetriebsleiter (EBL) Hafenbahn NPorts Entgleisung Fahren auf Sicht Funkbetrieb Funktion Definitionen Abgestellte Fahrzeuge, die während des Aufenthalts vor Ort nicht augenscheinlich überwacht werden. zum Beispiel: Referenznummer Tag der Fahrt Fahrt von/nach Fahrtbeginn-/ende Beginn/Ende Rangierarbeiten Ansprechpartner Fahren gegen ein Hindernis im Regellichtraum, z.b. Gleissperre, Hemmschuh etc. Zustand von Eisenbahnfahrzeugen, Anlagen oder Betriebsverfahren, deren bestimmungsgemäße Funktion eine Gefährdung von Personen und Sachen ausschließt. Der EBL der Hafenbahn NPorts Brake sorgt für die sichere Durchführung des Eisenbahnbetriebs des EIU und überwacht die Instandhaltung der Bahnanlagen und Fahrzeuge. Er stellt sicher, dass die geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, örtliche Betriebsvorschrift und Auflagen eingehalten werden. Er ist außerdem für die Auswahl, die Qualifikation und die Qualität des Personals zuständig. Abgleiten oder Abheben eines Eisenbahnfahrzeugs vom Gleis, auch wenn es sich selbst wieder aufgleist Fahren auf Sicht bedeutet, dass die Rangiergeschwindigkeit den örtlichen Verhältnissen so angepasst ist, dass die Rangiereinheit jederzeit sicher vor einem Hindernis o.dgl. zum Anhalten gebracht werden kann Funkferngesteuerter Fahrbetrieb mit entsprechend ausgestatteten Schienenfahrzeugen Eine durch den Verwendungszweck des Mitarbeiters oder Eisenbahnfahrzeugs bedingte Aufgabe. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 1 von 3

Begriffe Gleisbereich Disponent NPorts Hafenbahn Brake Lokrangierführer (Lrf) Triebfahrzeugführer (Tf) Triebfahrzeuge (Tfz) Notfallmappe Notfallmanagement Posten (P) Rangierbegleiter (Rb) Radvorleger Hemmschuhe Definitionen Gleisbereich ist der von bewegten Fahrzeugen benötigte Raum (Fahrbereich), sowie der Raum unter, neben oder über den Gleisen, in dem Beschäftigte durch Fahrzeugbewegungen gefährdet werden können. Der Disponent NPorts sorgt im Bereich der Eisenbahninfrastruktur der Hafenbahn Brake für eine transparente und diskriminierungsfreie Disposition und Durchführung der Eisenbahnverkehre. Lrf sind solche Tf, die Tfz über Funk fernsteuern und gleichzeitig als Rangierer tätig sind. Lrf bzw. Tf müssen den verkehrsrechtlichen Vorschriften und UVV Schienenbahnen DGUV-Vorschrift 73 genügen, für diese Funktion ausgebildet sein, und Lrf müssen die erforderliche Qualifikation als Bediener eines funkferngesteuerten Eisenbahnfahrzeugs besitzen. Die Notfallmappe wird auf der Unfallmeldestelle beim Disponent NPorts vorgehalten. Sie enthält die Meldekette und die ersten zu ergreifenden Maßnahmen nach Meldung eines Notfalls. Mit P und Rb werden Gefahren abgesichert, die aus dem Bewegen von Fahrzeugen an Bahnübergängen, Überwegen und anderen Gefahrenpunkten entstehen können. Sie müssen sich gut sichtbar aufstellen und die Zeichen Anhalten (Hochheben eines ausgestreckten Armes) und anschließend Halt (seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme) geben. Die Zeichen müssen bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter mit rot leuchtender Handleuchte bzw. am hellen Tage mit einer rot-weißen Signalfahne solange gegeben werden bis die Gefahr vorüber ist. Radvorleger und Hemmschuhe dienen der Sicherung gegen ein Weglaufen bzw. Ablaufen von abgestellten Eisenbahnfahrzeugen und vermeiden Gefahrenstellen. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 2 von 3

Begriffe Rangieren Rangierer (Rg) Rangierbegleiter (Rb) Rangierleiter (Rl) Rangierseite Hafenbahn Brake Unfall Definitionen Rangieren ist der Teil des Eisenbahnbetriebes, bei dem einzelne Fahrzeuge oder Fahrzeuggruppen bewegt und zu Zügen oder Fahrzeuggruppen zusammengestellt, Fahrzeuggruppen getrennt oder Fahrzeuge zum Be- oder Entladen an Ladestellen sowie Umschlaggleisen zugestellt und wieder abgeholt werden. Dabei sind Fahrzeuge zu kuppeln oder zu entkuppeln, Weichen zu stellen, Gleissperren zu betätigen und stehende Fahrzeuge gegen Wegrollen zu sichern. Rangierbewegungen werden in der Regel mit Triebfahrzeugen durchgeführt, können aber auch mit Zweiwegefahrzeugen, Seilwinden und anderen Rangierhilfsmitteln erfolgen. Rg, Rb und Rl müssen mindestens die Anforderungen nach der Richtlinie über die Anforderungen an die Befähigung von Mitarbeitern im Betriebsdienst der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen erfüllen. Grundsätzlich ist die Rangierseite die Ostseite, in der Regel rechts in Fahrtrichtung der gezogenen Rangiereinheit. Aufgrund der Unübersichtlichkeit im Hafenbereich kann die Rangierseite zu jeder Fahrt jeweils besonders vereinbart werden. Ein Unfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes, zeitlich und örtlich bestimmbares, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis. (Kollision, Entgleisung, Unfälle auf Bahnübergängen, Unfälle mit Personenschaden durch Bewegen von Eisenbahnfahrzeugen verursacht, Brände und sonstige Unfälle) Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 3 von 3

Anlage 6: Bedienungsanweisung der elektrische Weichenstellanlage (EWSA) Allgemeines Die Bedienung der EWSA ist ausschließlich autorisierten Personen von NPorts Brake und unterwiesenem Personal der EVU im Rahmen der Bedienfahrten zum/vom Niedersachsenkai gestattet (DB 21). Zu Fragen und Störungsmeldungen zur Anlage ist der Disponent NPorts zu kontaktieren. Die Installation der EWSA dient vorrangig dazu: 1. kurze Schließzeiten des BÜ Nordstraße zu erzeugen 2. eine gemeinsame Belegung der Kranbahnkreuzung der Gleise 70 und 71 mit Kran und Bedienfahrten auszuschließen Kransicherheitsbereich (KSB) Die technisch damit verbundenen elektrisch angetriebenen Rangierweichen werden durch die EWSA gesteuert. Die EWSA wird über Fahrwegstelltafeln (FT) per Zielwahl bedient. Nach Bedienung der jeweiligen Zieltasten wird geprüft, ob die zu befahrenden Gleisabschnitte frei sind wird geprüft, ob der Sicherheitsbereich Kranbahnkreuzung frei ist (nur bei Zielwahl Gleise 70 oder 71) werden die elektrisch angetriebenen Rangierweichen umgestellt und die Endlagen geprüft wird das Gleistor (Tor Niedersachsenkai) geöffnet und auf Endlage geprüft Sind für die EWSA alle technischen Bedingungen erfüllt, wird der gewählte Fahrweg technisch gesichert, freigeschaltet und an der Fahrwegstelltafel (FT) signalisiert. Anmerkung Frei bedeutet ausschließlich, dass die Achszähler auf Null stehen, also alle eingefahrenen Achsen in dem jeweiligen Zählkreis wieder ausgezählt sind. Im Sinne einer sicheren Durchführung der Rangierfahrten entbindet die Freigabe das Rangierpersonal nicht davon den Fahrweg permanent zu beobachten. Bedienung Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) Nordstraße Der BÜ Nordstraße wird weiterhin, aber erst nach der Freigabe an der EWSA, an den Einschalttasten (ET) mit Schlüssel DB 21 bedient, nicht über die Fahrwegstelltafeln. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 1 von 5

Fahrten Richtung Niedersachsenkai Die Steuerung der elektrisch angetriebenen Rangierweichen 606/606 sowie 701 708 erfolgt per Zielwahl westlich vor dem BÜ Nordstraße an der Fahrwegstelltafeln 600 (FT 600) Fahrten Richtung Vorstellgruppe Die Steuerung der elektrisch angetriebenen Rangierweiche 604 608 erfolgt per Zielwahl östlich vor dem Gleistor an der Stelltafel 700 (FT 700) Elektrisch angetriebenen Rangierweichen Elektrisch angetriebenen Rangierweichen sind Weichen, die durch die Triebfahrzeugführer, Lok-Rangierführer oder Rangierer aus dem Gleisfeld heraus, einzeln oder in Gruppen, elektrisch umgestellt werden können. Im Bereich der Eisenbahninfrastruktur Niedersachsenkai sind die Weichen 604-608, 701, 702, 704, 705, 707 und 708 als elektrisch angetriebene Rangierweichen eingerichtet. Die Umstellung der elektrisch angetriebenen Rangierweichen kann wie folgt ausgelöst werden: 1. Manuell durch Festlegen eines Fahrweges an der FT 600 oder FT 700 2. Manuell wenn kein Fahrweg eingestellt ist - durch Unterflurtaster an den Weichen (701, 702, 704, 705, 707 und 708). Für die manuelle Betätigung der Weichen 704, 707 und 708 muss zusätzlich der KSB frei sein. 3. Durch Fahrzeuge, die die Weichen 604, 605 und 608 von der stumpfen Seite in Richtung Weichenspitze befahren. 4. Im Notbetrieb (Spannungsausfall, Störung, Wartung etc.): Weichen 604-608 durch Weichenkurbel Weichen 701-708 durch Handumstelleisen Besonderheiten/Verfahrensweisen Vor dem Befahren der Weichen 701 708 von der stumpfen Seite (Auffahren dieser Weichen ist untersagt) hat eine manuelle Umstellung mittels der Unterflurtaster zu erfolgen. Die Weichen 707 und 708 sind daher stets in Gleichlage zu bringen, um den Flankenschutz zu gewähren und keine fahrzeugbewirkte Umstellung der beiden Weichen zu erzeugen. Vor dem Befahren der Weichen der Weichen 606 / 607 von der stumpfen Seite (Auffahren dieser Weichen ist untersagt) hat eine Umstellung durch Fahrwegstellung über die FT zu erfolgen. Die Weichen 606 und 704 haben die Grundstellung links (abweisend) zur Realisierung des Flankenschutzes bzw. der Gefährdungsreduzierung. Diese Weichenlagen sind an der FT mit + gekennzeichnet. Direkt an der Weiche erfolgt keine besondere Kennzeichnung. Die restlichen elektrisch angetriebenen Rangierweichen haben keinen Flankenschutz und daher keine Grundstellung, d.h. sie verbleiben immer in der zuletzt eingestellten Lage. Das Einfahren der Rangiereinheit in den Kransicherheitsbereich (KSB) wird durch die Grundstellung der beiden Weichen 606 und 704 verhindert und diese Weichen können nur umgestellt werden, wenn der Kransicherheitsbereich nicht belegt ist. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 2 von 5

Bei Belegung des KSB durch die Verladebrücken können an der FT 600 die Gleise /70 und 71 (Ladestellen 70.2-70.3 und 71.2 71.3) als Zielgleise nicht gewählt werden. Durch eine gesicherte Funkverbindung werden von der Schaltanlage der EWSA an die beiden Verladebrücken (überwachte) Signale übermittelt. Die Anzeige der folgenden Signale erfolgt am Fahrstand der Verladebrücken und in der Kranführerkabine. Das Befahren des Sicherheitsbereichs durch eine oder beide Verladebrücken ist nur möglich, wenn das Signal ZULASSUNG anliegt. Dies erfolgt unter folgenden Bedingungen: Funkverbindung zwischen EWSA und Verladebrücke besteht. Ein Zustellsignal der EWSA liegt nicht vor. Die Weichen 606 und 704 sind in Grundstellung (links). Die Weichengruppe 707 / 708 ist frei Die Gleisabschnitte 70.1, 70.2, 70.3, 71.3 und 71.3, 71.4 sind frei. Im Sicherheitsbereich stehen keine Waggons. Achszählkreis Kransicherheitsbereich ohne Fehlermeldung Im Falle einer Störung (Stromausfall, Unterbrechung der Funkverbindung etc.) wird ein Einfahren einer oder beider Verladebrücken in den Kransicherheitsbereich durch eine elektrische Verriegelung sicher verhindert. In diesem Fall hat der Kranführer über den Schichtleiter den Disponent NPorts zu informieren, der dann die weiteren Schritte (z.b. Information des EBL) einleitet. Der Eisenbahnbetriebsleiter oder ein von ihm namentlich benannter Unterwiesener darf diese automatische Verriegelung für die Verladebrücken B3 / B4 überbrücken. Die Freigabe erfolgt manuell über einen Schlüsselschalter direkt an der Verladebrücke B3 bzw. B4. Der Kranführer muss den verschlossenen Steuerstand am Kranfahrwerk (Aufstieg) aufschließen und der EBL oder ein von ihm namentlich benannter Unterwiesener muss den Schlüsselschalter aktivieren (vier Augen-Prinzip) und so die Fahrt durch oder in den Kransicherheitsbereich freigeben. Im Störungsfall und vor Freigabe durch den Schlüsselschalter sind die betrieblichen Randbedingungen (Rangierfahrten im Sicherheitsbereich, Belegung der Gleise) vor Ort genauestens zu prüfen und ständig zu überwachen. Nach Beendigung der Durchfahrt hat der EBL den Schlüsselschalter wieder zu deaktivieren. Die Ausgabe des Schlüssels an Dritte ist nicht gestattet. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 3 von 5

Achszählung (Freimeldeabschnitte, Umstellschutz) Die Prüfung der Belegung von einzelnen Weichen und Weichengruppen, Gleisabschnitten und des KSB erfolgt mittels elektrischer Radsensoren. Radsensoren Radsensoren sind an der Schiene montierte elektrische Betriebsmittel, mit deren Hilfe das Überfahren des Sensors mit einem Radreifen und die Richtung der Befahrung erfasst werden kann. Diese sind im überfahrbaren Bereich mit einem Isolierzeichen gekennzeichnet. Die Überfahrung wird mit der Zählung einer Achse gewertet. Weichengruppen Weichengruppen sind aus einzelnen Weichen zusammengefasste virtuelle Einheiten, die einen Funktionszusammenhang aufweisen und deren Grenzen durch Radsensoren bestimmt werden. Gleisabschnitte Gleisabschnitte sind einzelne weichenfreie Gleisstrecken, deren äußere Grenzen durch Radsensoren festgelegt werden. Kransicherheitsbereich Der Kransicherheitsbereich (KSB) wird wie ein Gleisabschnitt betrachtet. Der Sicherheitsbereich ist der Bereich, in dem sich Rangiereinheit und Verladebrücken nicht gleichzeitig befinden dürfen. Befindet sich eine Rangiereinheit in diesem Bereich, dürfen die Verladebrücken nicht hineinfahren und umgekehrt. Dies wird durch die EWSA und die Kransteuerung mittels entsprechender Sensoren und Steuerungen technisch verhindert. (Achs-) Zählkreis Zwei oder mehrere Radsensoren bilden einen (Achs-) Zählkreis. Die Grundstellung eines Achszählkreises bedeutet, dass sich keine Achsen im Zählkreis befinden (Zählwert = 0). Beim Einfahren in einen Zählkreis wird der Zählwert hochgezählt, beim Ausfahren aus dem Zählkreis wird der Zählwert heruntergezählt. Ist die Anzahl der ein- und ausfahrenden Achsen gleich, bleibt der Zählwert gleich und die Grundstellung (Zählwert = 0) ist wieder erreicht. Das bedeutet, dass der Achszählbereich als frei gemeldet wird. Wird beim Ein- und Ausfahren aus dem Meldeabschnitt nicht die gleiche Anzahl Achsen gezählt, wird der Abschnitt als belegt gemeldet oder es liegt ein Fehler vor. Wird ein Achszählkreis als belegt gemeldet, kann an den FT ein Fahrweg, der diesen Zählkreis beinhaltet, nicht gewählt werden. Ebenso sind Weichen, die sich in einem als belegt gemeldeten Zählkreis befinden, elektrisch nicht umstellbar (Umstellschutz). Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 4 von 5

Freifahren eines (Achs-) Zählkreis Als Freifahren eines Zählabschnittes bezeichnet man in diesem Zusammenhang das Einund Ausfahren gleich vieler Achsen innerhalb eines Zählabschnittes und Erreichen der Grundstellung (Zählwert = 0). Behebung von Störungen bei der Freimeldung einzelner Freimeldeabschnitte Liegt trotz Freifahrens eines Achszählabschnittes (Zählabschnitt ist frei von Fahrzeugen) eine Besetztmeldung vor, so liegt eine Störung vor; vermutlich durch eine Fehlmessung eines Radsensors. In diesem Fall kann über die FT kein Fahrweg eingestellt werden und ein manuelles elektrisches Umstellen der Weiche mittels Unterflurtaster ist nicht möglich. Beim Disponenten kann über das Bedientableau der Achszählgrundstellungstasten (AzGrT) eine Hilfsfreimeldung (= Rücksetzung auf den Zählwert 0) des Achszählabschnitts erfolgen. Die AzGrT sind mit einer DB 21-Schließung ausgestattet. Vor dem Rücksetzen muss sichergestellt werden, dass der betreffende Achszählabschnitt wirklich nicht belegt ist. Der Weichen- oder Gleisbereich muss dafür vom Disponenten selbst vor Ort überprüft werden. Anlagenstörung: Weichenantriebsstörung Die Weichenauffahrtaster (WAT) dienen der manuellen Betätigung eines Weichenantriebes. Die Betätigung ist nach der manuellen Umstellung einer Weiche mit Weichenkurbel oder Umstelleisen erforderlich, um den automatischen, elektrischen Betrieb der Weiche wieder zu ermöglichen, der beim manuellen Betätigen abgeschaltet wird. Die Weichenauffahrtaster befinden sich im Schalthaus EWSA in den Steuerschränken und sind nach dem Öffnen der Türen an den Frontblenden sichtbar montiert. Die Betätigung erfolgt durch den Disponenten mit einem besonderen Schlüssel. Vor Betätigung muss vom Disponenten sichergestellt sein, dass die Bedienelemente (Weichenkurbel bzw. Umstelleisen) wieder zurückgegeben sind, der Weichenbereich freigefahren ist und keine weiteren Arbeiten im Bereich der Weiche erfolgen. Notbetrieb Bei Ausfall der Stromversorgung, Störung an den Weichenantrieben oder der EWSA können die Weichen auch rein mechanisch gestellt werden. Hierfür sind beim Disponenten Handumstelleisen und Weichenkurbel unter Verschluss verwahrt und werden bei entsprechenden Störungen an das Rangierpersonal ausgegeben. Die Ausgabe wird im Dienstbuch dokumentiert. Zur Vermeidung von Unfällen wird das automatische, elektrische Umstellen der Weiche abgeschaltet, sobald die Weichenkurbel bzw. das Umstelleisen eingesteckt wird. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 5 von 5

Anlage 7: Bedienungsanweisung Fahrwegstelltafeln (FT 600 und FT 700) Die FTs werden über Schlüsselschalter (DB 21 - Schließung) eingeschaltet. Durch Wahl des entsprechenden Schlosses wird gleichzeitig das Startgleis festgelegt (siehe Abbildungen FT 600 und FT 700). Das Zielgleis wird über Taster gewählt. Die FT 600 zur Fernbedienung der Weichen 606/607 sowie 701-708 befindet sich westlich vor dem Bahnübergang an der Nordstraße. Von hier können aus den Startgleisen 60 oder 61 die Zielgleise 70 bis 76 gewählt werden. Die FT 700 zur Fernbedienung der Weichen 604 bis 608 befindet sich direkt östlich vor dem Gleistor. Von hier können aus dem Startgleis 70 die Zielgleise 60, 63 und 64 und aus dem Startgleis 71 die Zielgleise 60 bis 64 gewählt werden. Durch aktivieren der FT und wählen eines Zielgleises: wird geprüft ob die zu befahrenden Gleisabschnitte frei sind, wird geprüft ob der Sicherheitsbereich Kranbahnkreuzung frei ist (nur wenn an FT 600 Gleis 70 oder 71 als Ziel gewählt wurden), werden die elektrisch angetriebenen Rangierweichen entsprechend dem Start-/Zielgleis gestellt und auf Erreichen ihrer Endlage geprüft und wird das Gleistor (Tor Niedersachsen-Kai) geöffnet und geprüft ob es seine Endlage erreicht hat. Sind alle Bedingungen erfüllt, wird durch ein weißes Ruhelicht auf der FT angezeigt, dass der Fahrweg eingestellt und freigegeben ist. Der BÜ Nordstraße wird nicht über die FT bedient, sondern wie bisher über Schlüsselschalter (DB 21-Schließung) vor dem BÜ. Die Einschaltung des BÜ hat erst nach Freigabe des Fahrweges an den FT zu erfolgen. Einstellen eines Fahrweges a) Ein Fahrweg kann eingestellt werden, wenn: der Zieltaster ein grünes Ruhelicht anzeigt und der dazugehörige Sperrmelder (rote LED) nicht leuchtet b) Ein Fahrweg kann nicht eingestellt werden, wenn: der Zieltaster (grün) nicht leuchtet und der dazugehörige Sperrmelder ein rotes Ruhelicht zeigt Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 1 von 3

Folgende Gründe können vorliegen, die ein Einstellen des Fahrweges verhindern: Die Weichen 606 und 704 befinden sich nicht in Grundstellung Ein oder mehrere Achszählkreise sind durch darin befindliche Waggons belegt Der KSB ist belegt (hier leuchtet auch der Sperrmelder für den KSB auf) Auflösen eines festgelegten Fahrwegs Solange ein Fahrweg eingestellt ist, können die Unterflurweichen nicht mittels Fußtaster umgestellt werden. Der eingestellte Fahrweg kann nach Überfahren des ersten Radsensors mit der Rangiereinheit nicht mehr gelöscht werden und muss komplett durchfahren werden. Der Fahrweg wird erst nach Befahrung des letzten zugehörigen Achszählabschnittes vollständig aufgelöst. Die zuvor überfahrenen und vollständig freien Achszählabschnitte werden frei gemeldet und die darin liegenden Weichen können per Fußtaster bedient werden (Teilauflösung). Löschen eines festgelegten Fahrwegs Mit der Löschtaste (rote LED) wird ein eingestellter Fahrweg wieder aufgelöst. Dies ist solange möglich, wie dieser noch nicht angetreten (Überfahren des ersten Radsensors) wurde. Sollte ein eingestellter Fahrweg aus irgendwelchen Gründen nicht angetreten werden können, so ist dieser vor der Entnahme des DB-21 Schlüssel zu löschen. Zum Löschen muss an der FT der Startgleis -Schlüsselschalter betätigt und gleichzeitig die Löschtaste gedrückt werden. Nach Auflösung des Fahrweges erlischt die Zielmelder-LED. Störungen Bei Störungen oder Fehlfunktionen ist grundsätzlich die Disposition Hafenbahn Brake zu verständigen. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 2 von 3

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Anlage 8: Bedienungsanweisung der Kranbahnkreuzung (Schaart 12) Grundsätzlich haben Bedienfahrten zur Aufrechterhaltung der zügigen Durchführung des Eisenbahnbetriebes auf der Gleisverbindung zwischen den Gleisen 34 und 22 und der Kranbahnkreuzung (Schaart 12) Vorrang. Zur sicheren Durchführung von Fahrten zwischen den Gleisen 34/Weiche 350 und 22/Weiche 250 besteht an der Kranbahnkreuzung die nachfolgend beschriebene Schlüsselabhängigkeit zwischen Weichen und Kran, die eine gleichzeitige Belegung der Kranbahnkreuzung ausschließt. Notwendige Kranarbeiten, welche die Belegung der Kranbahnkreuzung erfordern, sind in jedem Einzelfall zwischen dem Kranbetrieb und dem Disponenten NPorts zu vereinbaren. Der Disponent NPorts weist die vereinbarten Belegungszeiten der Kranbahnkreuzung und die Meldungen Freisein von Schienenfahrzeugen bzw. Grenzzeichenfrei durch den Kranbetrieb mit Kalendertag und Uhrzeiten im Dienstbuch nach. Verfahrensbeschreibung: 1. Der verantwortliche Mitarbeiter des Kranbetriebs stimmt die Nutzung (zeitliche Lage/Dauer) mit dem Disponent NPorts ab (Eintrag Dienstbuch). 2. Der Mitarbeiter des Kranbetriebs überprüft die Außenanlage und meldet dem Disponenten NPorts das Freisein von Schienenfahrzeugen auf der Gleisverbindung zwischen den Gleisen 34 und 22 bis zu den Grenzzeichen. 3. Danach verriegelt der Kranbediener die Weichenschlösser der Weichen 350 und 250, beginnend mit der Weiche 350, in abweisender Stellung zur Gleisverbindung, entnimmt die Schlüssel und schließt damit die kranseitige Schlüsselsperre frei. 4. Der Kranführer meldet dem Disponent NPorts den Beginn der Arbeiten (Eintrag Dienstbuch). 5. Nach Beendigung der Arbeiten im Bereich der Kranbahnkreuzung stellt der Kranführer den Kran grenzzeichenfrei zur Weiche 250 ab, entnimmt die Schlüssel aus der kranseitigen Schlüsselsperre und entriegelt die Weichenschlösser 250 und 350, beginnend mit der Weiche 250. 6. Danach meldet der Kranführer dem Disponent NPorts das Ende der Arbeiten und die Kranbahnkreuzung Gleis 22 Grenzzeichenfrei (Eintrag Dienstbuch). 7. Für den Sonderfall, dass zwei Krane in die Kranbahnkreuzung einfahren müssen, kann der verantwortliche Mitarbeiter des Kranbetriebs gegen Unterschrift und nur für den Zeitraum der Maßnahme, einen zweiten Satz Weichenschlüssel bei Disponenten erhalten. Dieser ist nach Fertigstellung der Arbeiten umgehend wieder beim Disponenten abzugeben und die Rückgabe wiederum im Dienstbuch zu protokollieren. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 1 von 1

Anlage 9: Bedienungsanweisung Gleiswaage (Gleis 120) Verfahrensbeschreibung für den Disponent NPorts 1. Ein Auftrag zum Verwiegen eines Zuges oder einzelner Waggons muss grundsätzlich schriftlich mit den Stammdaten des Auftraggebers erfolgen. 2. Die Wiegeeinheit wird durch das Rangierpersonal zur Verwiegung zusammenhängend bereit- oder zusammengestellt. Es können weitere Waggons davor- oder dahinter gehängt sein, die nicht verwogen werden sollen. 3. Die Bereitschaft zur Verwiegung wird dem Disponent mit folgenden Daten gemeldet: Zugnummer bzw. Nummer der Rangierfahrt Anzahl der zu verwiegenden Waggons Waggonnummern und Typ Reihenfolge der Waggons Tfz ziehend oder schiebend Anzahl der Achsen des Tfz Anzahl der nicht zu verwiegenden Waggons (vor/hinter der Wiegeeinheit) 4. Die gelieferten Daten werden dann in die Bedienungssoftware der Gleiswaage eingeben und damit ein Datensatz Zugdaten/Zugabfertigung erstellt. 5. Dieser Datensatz wird dann als Wiegeauftrag an die Gleiswaage gesendet. 6. Mit Übersendung des Datensatzes zeigt die Ampelanlage an der Gleiswaage im unteren Element einen weiß leuchtenden, senkrechten Balken und signalisiert dem Rangierpersonal, dass die Gleiswaage vorbereitet ist. Mit Betätigung eines der 6 Schlagtaster durch das Rangierpersonal beginnt das Signal zu blinken und die Verwiegung wird gestartet. 7. Nach der erfolgreichen 2. Verwiegung wird das Wiegeprotokoll automatisch als PDF Datei in der Software gespeichert. 8. Das Wiegeprotokoll ist dem Auftraggeber und der hausinternen Buchhaltung zur Fakturierung zu übermitteln bzw. zuzuleiten. Unregelmäßigkeiten bei der Verwiegung können sein: Ampelanlage Blau blinkend - Fehler im Programmablauf ( Fehler ) Ampelanlage weißes Dreieck langsam blinkend - Verwiegegeschwindigkeit zu langsam Ampelanlage weißes Dreieck schnell blinkend - Verwiegegeschwindigkeit zu schnell Unregelmäßigkeiten werden vom Verwieger an den Disponent NPorts gemeldet, der dann entscheidet, ob der Wiegevorgang, beginnend mit Ziffer 3. dieser Verfahrensbeschreibung, wiederholt werden muss. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 1 von 3

Verfahrensbeschreibung für Rangierpersonal EVU 1. Für die Verwiegung von Zügen, Wagengruppen bzw. einzelner Waggons ist ein schriftlicher Auftrag zu erteilen, der dem Disponent NPorts zu übermitteln ist. 2. Ganze Züge oder Waggongruppen müssen zu einer Einheit zusammenhängt sein. Davor und/oder dahinter können sich andere Waggons befinden. 3. Nach Bildung der Wiegeeinheit ist die Bereitschaft zur Verwiegung mit folgenden Daten an den Disponent NPorts zu melden: Zugnummer bzw. Nummer der Rangierfahrt Anzahl der zu verwiegenden Waggons Waggonnummern und Typ Reihenfolge der Waggons Tfz ziehend oder schiebend Anzahl der Achsen des Tfz Anzahl der nicht zu verwiegenden Waggons (vor/hinter der Wiegeeinheit) 4. Nach Eingabe der übermittelten Daten wird die Gleiswaage durch den Disponent NPorts in den Status Wiegevorgang vorbereitet versetzt, und in der Ampelanlage leuchtet im untersten Element ein weißer, senkrechter Balken. Bei Anzeige dieses Signals wird beim Überfahren der Gleiswaage nicht gewogen. 5. Der Wiegevorgang kann nun durch das Rangierpersonal im Vorbeifahren durch Betätigen eines der drei Schlagtaster (60 Meter vor der Gleiswaage) gestartet werden. 6. Für die dynamische Verwiegung muss die Fahrt gleichmäßig mit einer Geschwindigkeit zwischen 3 und 10 km/h durchgeführt werden. Bei Überfahrt zeigt das mittlere Signal (weißes, auf der Spitze stehendes Dreieck) die Geschwindigkeitsverhältnisse an. 7. Leuchtend= Geschwindigkeit O.K., langsam blinkend= Geschwindigkeit zu gering, schnell blinkend= Geschwindigkeit zu hoch. 8. Die ordnungsgemäße Verwiegung wird durch ein grünes Ruhelicht angezeigt. 9. Die Verwiegung wird nach Überfahrt des letzten zu verwiegenden Waggons automatisch beendet. Nach Rücksprache mit dem Disponenten wird die Verwiegung ggf. wiederholt oder wird nach erfolgreicher Verwiegung abgeschlossen. 10. Das Wiegeprotokoll wird automatisch im PDF Format an den Disponent NPorts versendet und kann von dort angefordert werden. Unregelmäßigkeiten bei der Verwiegung können sein: Ampelanlage Blau bplinkend - Fehler im Programmablauf ( Fehler ) Ampelanlage weißes Dreieck langsam blinkend - Verwiegegeschwindigkeit zu langsam Ampelanlage weißes Dreieck schnell blinkend - Verwiegegeschwindigkeit zu schnell Unregelmäßigkeiten sind dem Disponent NPorts zu melden, der dann entscheidet, ob der Wiegevorgang, beginnend mit Ziffer 3. dieser Verfahrensbeschreibung, wiederholt werden muss. Rev. 0.1 Stand vom: 01.10.2015 2 von 3

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