pferdewetten.de AG ISIN: DE000A1K05B4; DE000A1K0409; ISIN DE000A2AA4P1 Düsseldorf Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

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Transkript:

pferdewetten.de AG ISIN: DE000A1K05B4; DE000A1K0409; ISIN DE000A2AA4P1 Düsseldorf Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 27. Juni 2017, um 10:00 Uhr im Lindner Congress Hotel Düsseldorf, Lütticher Straße 130, 40547 Düsseldorf stattfindenden ein. ordentlichen Hauptversammlung I. Tagesordnung TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für den Jahres- und Konzernabschluss der pferdewetten.de AG, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß 172 Satz 1 AktG

festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher nach den gesetzlichen Bestimmungen. TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 756.046,19 a) einen Betrag von EUR 518.910,12 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und b) den verbleibenden Betrag von EUR 237.136,07 auf neue Rechnung vorzutragen. Falls sich die Anzahl der für das Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändert, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Dividende von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. TOP 3 Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglied des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg, zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. TOP 6 Beschlussfassung über die Neufassung von Ziffer 3.3 Satz 2 der Satzung Ziffer 3.3 Satz 2 der Satzung regelt, dass die Gesellschaft das Recht der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ausschließen kann. Diese Regelung soll klarstellend neu gefasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den folgenden Beschluss zu fassen: Ziffer 3.3 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Das Recht der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist ausgeschlossen.

TOP 7 Beschlussfassung über die Neufassung von Ziffer 4.2.2 der Satzung Ziffer 4.2.2 der Satzung regelt die Beschlussfassung im Vorstand der Gesellschaft. Diese Regelung soll modernisiert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den folgenden Beschluss zu fassen: Ziffer 4.2.2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder des Vorstands gefasst, soweit das Gesetz nicht zwingend Einstimmigkeit vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag, soweit der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Die Geschäftsordnung des Vorstands kann ein Vetorecht des Vorstandsvorsitzenden gegen eine Mehrheitsentscheidung des Vorstands vorsehen. TOP 8 Beschlussfassung über eine Ergänzung von Ziffer 6.1.3 der Satzung Ziffer 6.1.3 der Satzung regelt die Voraussetzungen, unter denen Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben können. Dazu ist es u.a. erforderlich, dass die Aktionäre sich rechtzeitig anmelden. Bislang schreibt die Satzung für die Anmeldung keine besondere Form vor. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, den folgenden Beschluss zu fassen: In Ziffer 6.1.3 der Satzung wird nach Satz 1 der folgende Satz neu eingefügt: Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist; in der Einberufung können weitere Sprachen, in denen die Anmeldung verfasst sein kann, zugelassen werden.

TOP 9 Beschlussfassung über eine Ergänzung von Ziffer 6.3 der Satzung Bislang ist eine Übertragung der Hauptversammlung im Internet nicht möglich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen [deshalb] vor, den folgenden Beschluss zu fassen: An Ziffer 6.3 der Satzung wird der folgende Absatz neu eingefügt: 6.3.3 Der Vorsitzende ist ermächtigt, die vollständige oder teilweise Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen. Die Übertragung kann auch in einer Form erfolgen, zu der die Öffentlichkeit uneingeschränkt Zugang hat. II. Weitere Angaben zur Einberufung Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung EUR 4.324.251,00 und ist in 4.324.251 Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 4.324.251. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich angemeldet haben und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bei der nachfolgend genannten Anmeldestelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis Dienstag, den 20. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ), zugehen:

pferdewetten.de AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89-30903-74675 Tel: +49 (0) 211-781782-10 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch ein zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Er hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also auf den Beginn des 6. Juni 2017 (Record Date) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Anschrift mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis Dienstag, den 20. Juni 2017 (24.00 Uhr MESZ), zugehen: pferdewetten.de AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) Der Nachweisstichtag (Record Date) hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erwerben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis ordnungsgemäß erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der

Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Stimmrechtsausübung durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Aktionären, die weder persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können noch einen Dritten bevollmächtigen wollen, bieten wir an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Das Vollmachtsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist Teil der Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. Vollmachten mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sind in Textform an die Gesellschaft bis Sonntag, den 25. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ) eingehend an die folgende Adresse zu übermitteln: pferdewetten.de AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: +49 (0) 89-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können auch noch im Rahmen der Hauptversammlung durch Nutzung des Formulars zur Vollmachts- und Weisungserteilung erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte Ergänzend weisen wir auch auf die Möglichkeit hin, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und eine fristgerechte Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Wenn weder ein Kreditinstitut, ein diesem gemäß 135 Abs. 10 AktG i.v.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, gilt: Für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sowie den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist Textform erforderlich. Wenn ein Kreditinstitut, ein diesem gemäß 135 Abs. 10 AktG i.v.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine dieser nach 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bedarf die Vollmacht in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft einer bestimmten Form. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil sie gemäß 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Daher sollten sich die Aktionäre mit diesen über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. Die Aktionäre können zur Vollmachtserteilung das Formular verwenden, das sie zusammen mit der Eintrittskarte erhalten. Vollmachten können der Gesellschaft bis Sonntag, den 25. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ) eingehend an folgende Anschrift übermittelt werden: pferdewetten.de AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax: + 49 (0) 89-30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Veröffentlichungen auf der Internetseite Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung nach 124a AktG sind im Internet unter pferdewetten.ag/index.php?page=812 zugänglich. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (EUR 216.212,55, das entspricht 216.213 Aktien) erreichen, können gemäß 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist in schriftlicher Form an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss für jeden Gegenstand eine Begründung oder eine Beschlussvorlage enthalten. Wir bitten, ein derartiges Verlangen an die folgende Adresse zu richten: pferdewetten.de AG Vorstand Kaistraße 4, 40221 Düsseldorf Fax: +49 (0) 211-781782-19 Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis Samstag, den 27. Mai 2017 (24:00 Uhr MESZ), zugehen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß 126 Abs. 1, 127 AktG Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern sind ausschließlich zu richten an:

pferdewetten.de AG Kaistraße 4, 40221 Düsseldorf Fax: +49 (0) 211-781782-19 E-Mail: hv2017@pferdewetten.de Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter vorstehender Anschrift bis Montag, 12. Juni 2017 (24:00 Uhr MESZ) unter der vorstehenden Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft ordnungsgemäß zugehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse pferdewetten.ag/index.php?page=812 zugänglich gemacht. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist gemäß 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Das Auskunftsrecht besteht auch hinsichtlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://pferdewetten.ag/index.php?page=812 zur Verfügung. Düsseldorf, im Mai 2017 pferdewetten.de AG Der Vorstand