a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n NR. 561

Ähnliche Dokumente
AMTLICHE MITTEILUNGEN

Nummer 411

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Ausgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:

Studiengangsprüfungsordnung

Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West

H9D NR. 410 AMTLICHE MITTEILUNGEN HßD ß. 1 I 5

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

1 Ziel. 2 Abschluss / Regelstudienzeit. 3 Aufbau des Studiengangs. Stand:

H~D NR.425 AMTLICHE MITTEILUNGEN H~D ~- 1 I 5

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Rechtsgrundlage: 1. Einzelregelungen

Amtliche Bekanntmachungen

FH Flensburg Fachbereich Wirtschaft Seite 1

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

4 Pflichtmodule im Fach Betriebswirtschaftslehre. In 7 Abs. 2 wird im Fach Betriebswirtschaftslehre der Punkt c. geändert:

-:Mol Hochschule Reuttingen -:M. Reutlingen University -:M.

AMTLICHE MITTEILUNGEN

2 Zugangsvoraussetzungen (1) Der Zugang zum Studium setzt voraus:

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Ordnung über die 6. Änderung der MPO der berufsbegleitenden Masterstudiengänge. I. Controlling und Management. und

Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom

Amtliche Bekanntmachungen

Erste Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Produktionsmanagement der Hochschule Ruhr West

Vom 23. Juni 2010, zuletzt geändert am 29 Juni 2011.

Studienordnung. General Management. für den Masterstudiengang. Fachbereich Betriebswirtschaft Fachhochschule Jena

SPO_MA_International Business_2014_12_18 1

AMTLICHE MITTEILUNGEN

(Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. Seite 474) erlässt

Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

Nichtamtliche Lesefassung

Ausgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:

KLU Offizielle Veröffentlichung FSPO

Prüfungs- und Studienordnung Master Internationale Fachkommunikation Seite 1

Zugangs- und Auswahlordnung für den Masterstudiengang International Logistics and Management (M.Sc.)

Fundstelle: Hochschulanzeiger Nr.94 / 2013 vom 30. April 2014, S.27. vom 24. April 2014

AMTSBLATT. der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof. Jahrgang: 2013 Nummer: 12 Datum: 13. August 2013

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Studienordnung für den englischsprachigen Bachelorstudiengang in International Business and Economics

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Artikel I. 1.) Der Abschnitt 4 der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Studiengangsprüfungsordnung

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

(2) Diese Ordnung enthält ergänzende spezielle Regelungen für den konsekutiven Masterstudiengang Internationales Marketing Management (IMM).

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung bekannt gemacht, wie er sich aus

Nr. 2/2012 vom Verkündungsblatt der Hochschule Hannover Seite 13 von 25

Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach)

Fachbereich Wirtschaft LESEFASSUNG

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFT. in Kooperation mit

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den MBA-Studiengang International Management (Full-Time)

Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010

Studien- und Prüfungsordnung für Master-Studiengänge der Hochschule Aalen (SPO 28) vom 6. Juli 2009

Joint Master Programm Global Business

vom 28. Mai 2015 a) ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Bachelorstudiengänge

AMTLICHE MITTEILUNGEN

39 Bachelorstudiengang International Business Management

Bestimmungen. für den Studiengang International Management Master. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) vom Version 6

Departement N. Z-SO-N Anhang MSc Facility Management STGJ15. gültig für die Studienjahrgänge mit Start ab genehmigt am 30.8.

Zulassungsrichtlinie

Mülheim an der Ruhr, Laufende Nummer: 28/2013

Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung

Studien- und Prüfungsordnung (SPO) Master of Science (M.Sc.) IV-1

Joint Master Programm Global Business Russland / Italien

Studien- und Prüfungsordnung für Master- Studiengänge der Hochschule Aalen - Technik und Wirtschaft vom 2. Juni 2006

OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG. Studienordnung

Teil B zur HSPO Teil A (Mitteilungsblatt Nr. 200)

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre bekannt gemacht, wie er sich aus

Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 5. Juni 2014 Nr. 36

Nr. 87 / 13 vom 28. Oktober 2013

Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Product Refinement an der Fachhochschule Kaiserslautern. vom

2422 Amtliche Mitteilungen der FH Brandenburg - Nr. 26 vom 31. August 2012

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtliche Mitteilung. Inhalt

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 23 vom , Seite

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen bekannt gemacht, wie er sich aus

FACHHOCHSCHUlE lausilz University of Applied Sciences. Mitteilungsblatt Nr. 81. Studienordnung Master of Arts Studiengang Architektur DIE PRÄSIDENTIN

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 338. Sitzung des Senats am 16. Juli 2014 verabschiedet.

Amtliche Mitteilungen Nr. 9/ Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Erfolgreich studieren.

Spezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Finanzdienstleistungen & Corporate Finance

2 Studienbeginn Das Studium im Masterstudiengang kann auch zum Sommersemester begonnen werden.

FH Flensburg Fachbereich Wirtschaft Seite 1

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie bekannt gemacht, wie er sich aus

Artikel I wird wie folgt neu gefasst: 3 Zugang zum Studium

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

Studiengangsprüfungsordnung. für den Bachelorstudiengang International Business and Management der Hochschule Bochum

Fachprüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau und Management an der Technischen Universität München

Transkript:

a m t l i c h e M i t t e i l u n g e n Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences hsd Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf NR. 561 Das Verkündungsblatt der Hochschule 21.08.2017 Herausgeberin: Die Präsidentin Nummer 561 Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Masterstudiengang International Management an der Hochschule Düsseldorf Vom 21.08.2017 Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung. Inhaltsverzeichnis 1 Studienvoraussetzungen 2 Regelstudienzeit; Studienumfang 3 Umfang und Art der Masterprüfung; Master-Thesis 4 In-Kraft-Treten Anlage 1: Studienverlaufsplan Anlage 2: Eingeschränkt wiederholbare Modulprüfungen S. 1 / 6

1 STUDIENVORAUSSETZUNGEN (1) Das mit einem Master of Arts abschließende Masterstudium International Management baut auf Kenntnissen mit Bachelorniveau in Betriebswirtschaftslehre auf. Voraussetzung für die Aufnahme des Masterstudiums ist daher der erfolgreiche Abschluss eines mindestens 210 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) umfassenden Bachelorstudiengangs der Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf mit einer auf die Gesamtnote bezogenen ECTS-Note von mindestens B (besten 35% der Referenzgruppe). Ein erfolgreicher Abschluss eines vergleichbaren Bachelorstudiengangs einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss einer ausländischen Hochschule mit einer auf die Gesamtnote bezogenen ECTS-Note von mindenstens B (besten 35% der Referenzgruppe) oder einer vergleichbaren relativen Gesamtnote gelten ebenfalls als hinreichende Studienvoraussetzungen. Bei der Zulassungsentscheidung werden im Fall einer notwendigen Rangbildung innerhalb eines ECTS- Notenbereichs die absoluten Gesamtnoten herangezogen. (2) Ferner bedarf es des Nachweises englischer Sprachkenntnisse der Niveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Der Nachweis kann erfolgen durch: a) Schulzeugnisse oder Schulbescheinigungen, die das Erreichen der Niveaustufe B2 bescheinigen, b) einen TOEFL-Test mit mindestens 550 Punkten (schriftlich) bzw. 215 Punkten (computerbased) oder 78 Punkten (ibt) oder c) einen IELTS-Test mit einem Mindestergebnis von 6,0 in allen Teilen oder d) das Certificate in Advanced English (Cambridge) mit der Note A, B oder C oder e) das Certificate of Proficiency in English (Cambridge) mit der Note A, B oder C oder f) das First Certificate in English (Cambridge) mit der Note A oder B oder g) das Certificate in English Language Skills (Cambridge), Vantage oder Higher Level in allen Teilen oder h) das Business English Certificate (Cambridge), Vantage oder Higher Level in allen Teilen. Die Nachweise b) bis h) dürfen zum Studienbeginn nicht älter als 24 Monate sein. (3) Über die Vergleichbarkeit bzw. Gleichwertigkeit eines Bachelorstudiengangs gemäß Absatz 1 Satz 2 entscheidet eine vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften eingesetzte Kommission, der zwei Professorinnen oder eine Professorin und ein Professor oder zwei Professoren sowie eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter im Sinne des 11 Abs. 1 Nr. 2 HG NRW angehören. (4) Weitere Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis der Absolvierung eines Auslandsstudiensemesters im Rahmen des Bachelorstudiums nach Absatz 1, durch das mindestens 15 Credits erworben wurden. (5) Bewerberinnen und Bewerber mit einem den inhaltlichen Anforderungen der Absätze 1 und 4 entsprechenden 180 Leistungspunkte umfassenden Bachelorabschluss können mit einer Auflage zum Studiengang zugelassen werden. Spätestens bis zur Anmeldung der Master-Thesis ist der Erwerb von mindestens 30 Credits aus Modulen der Bachelor-Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf nachzuweisen. Die inhaltliche Konkretisierung der Auflage nach Satz 2 erfolgt auf Vorschlag der Studiengangleitung durch den Prüfungsausschuss bis zum Vorlesungsbeginn des ersten Fachsemesters. S. 2 / 6

2 Regelstudienzeit; STUDIENUMFANG (1) Der Studiengang wird in einer Regelstudienzeit von drei Semestern angeboten. Der Studienbeginn ist jeweils zum Wintersemester möglich. (2) Für den Studienaufwand eines Semesters werden durchschnittlich 30 Credits zugrunde gelegt. Ein Credit umfasst bei allen Lehrmodulen einen studentischen Aufwand von 25 Arbeitsstunden. Der für das jeweilige Fachsemester vorgesehene Studienaufwand wird durch die im Studienverlaufsplan (Anlage 1) ausgewiesenen Credits definiert. (3) Der Gesamtstudienumfang des Studiengangs beträgt 42 Semesterwochenstunden; das Nähere ergibt sich aus dem Modulhandbuch. Für die gesamte Arbeitsbelastung einschließlich der Präsenzzeiten, Vor- und Nachbereitungen sowie der Master-Thesis werden insgesamt 90 Credits vergeben. Davon entfallen 50 Credits auf Pflichtmodule, 10 Credits auf Wahlpflichtmodule und 30 Credits auf Master-Thesis und Kolloquium; vgl. Studienverlaufsplan (Anlage 1). 3 UMFANG UND ART DER MASTERPRÜFUNG; MASTER-THESIS (1) Die Masterprüfung Studiengang besteht aus: 1. einem Pflichtbereich im Umfang von 50 Credits mit Modulprüfungen in den Modulen: a) International Management: Seminar & Cases 5 Credits b) Applied Global Economics & Country Analysis 5 Credits c) International Law and Compliance 5 Credits d) Quantitative Research Methods 5 Credits e) Qualitative Research Methods 5 Credits f) Applied Company / Organization Project 15 Credits g) International Business Simulation Game 10 Credits 2. einem Wahlpflichtbereich im Umfang von 10 Credits mit Modulprüfungen in zwei der nachfolgend aufgeführten Module: a) Principles of International Management 5 Credits Das Modul ist verpflichtend Studierenden vorbehalten, die über einen Bachelorabschluss verfügen, dessen internationale ökonomische Inhalte unterhalb eines Umfangs von 30 Credits liegen. Die Entscheidung zur Belegung trifft der Prüfungsausschuss auf Vorschlag der Studiengangsleitung bis zum Vorlesungsbeginn des ersten Fachsemesters. b) International HRM 5 Credits c) International Finance & Risk Management 5 Credits d) International Accounting 5 Credits e) International Marketing 5 Credits f) International Distribution & Supply Chain Management 5 Credits 3. der Master-Thesis im Umfang von 25 Credits 4. dem Kolloquium im Umfang von 5 Credits (2) Die Belegbarkeit der in Absatz 1 benannten Module richtet sich nach den Maßgaben des Modulhandbuchs. Prüfungen in den Modulen gemäß Absatz 1 sind nach Maßgabe der Anlage 2 i.v.m. 15 Abs. 8 S. 1, 17 Abs. 5, 18 Abs. 10 RahmenPO für Masterstudiengänge in ihrer Wiederholbarkeit beschränkt. S. 3 / 6

(3) Zur Master-Thesis wird zugelassen, wer den Erwerb von mindestens 48 Credits aus dem Studiengang nachweist. (4) Die Bearbeitungszeit der Master-Thesis beträgt fünfzehn Wochen. Das für die Erstellung der Master-Thesis vorgesehene Studiensemester ergibt sich aus dem Studienverlaufsplan (Anlage 1). 4 IN-KRAFT-TRETEN (1) Diese Prüfungsordnung für den Masterstudiengang International Management des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. (2) Diese Prüfungsordnung wird im Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf veröffentlicht. Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fachbereichsrates des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften vom 26.04.2017 und 10.05.2017 sowie der Feststellung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium am 09.08.2017. Düsseldorf, den 21.08.2017 gez. Die Dekanin des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf Prof. Dr. Felicitas G. Albers S. 4 / 6

ANLAGE 1: STUDIENVERLAUFSPLAN Modul Nr. Modulbezeichnung Pflichtmodul / Wahlpflichtmodul WS SS WS 1. Semester 2. Semester 3. Semester SWS CP SWS CP SWS CP Strategic Competence 1 Principles of International Management W* 4 5 2 International Management: Seminar & Cases P 4 5 3 Applied Global Economics & Country Analysis P 4 5 4 International Law & Compliance P 4 5 Functional Competence (2 Wahlmodule a 4 SWS sind zu wählen) 4 5 4 5 Supporting Functions in Global Enterprises 5 International HRM W 6 International Finance & Risk Management W 7 International Accounting W Primary Functions in Global Enterprises 8 International Marketing W 9 International Distribution & Supply Chain Management W Research Competence 10 Quantitative Research Methods P 4 5 11 Qualitative Research Methods P 4 5 Interdisciplinary Competence 12 Applied Company / Organization Project P 8 15 13 International Business Simulation Game P 4 10 14 Master Thesis P 25 15 Colloquium P 2 5 SWS CP (insgesamt 90) 20 20 2 30 30 30 * Beachte zur Wahl des Moduls 3 Abs. 1 Nr. 2 a der Prüfungsordnung. S. 5 / 6

ANLAGE 2: EINGESCHRÄNKT WIEDERHOLBARE MODULPRÜFUNGEN Modul Principles of International Management Applied International Economics & Country Analysis International Law & Compliance International Human Resource Management International Finance & Risk Management International Accounting International Marketing International Distribution & Supply Chain Management Quantitative Research Methods Qualitative Research Methods Prüfungsform S. 6 / 6