Durchführungsbestimmungen Ligaspielbetrieb LFV Kegeln Rheinland-Pfalz e.v. Sektion Bowling 2017/2018. Mannschafts-Meisterschaften

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Transkript:

Durchführungsbestimmungen Ligaspielbetrieb LFV Kegeln Rheinland-Pfalz e.v. Sektion Bowling 2017/2018 Mannschafts-Meisterschaften 1. Teilnehmer 1.1. Teilnehmende Mannschaften an den Meisterschaften der Vereins- und Clubmannschaften auf Landesebene müssen zwingend aus Mitgliedern der Sektion Bowling des Landesfachverbandes Kegeln Rheinland Pfalz e.v. bestehen. Es sind auch Mannschaften erlaubt die aus mehr als 2 nicht EU- Bürgern bestehen. 1.2 Spielklassen und Mannschaftsstärke Landesoberliga Damen 4 Spielerinnen/Mannschaft. Landesoberliga Herren 4 Spieler/Mannschaft. Landesliga Herren 4 Spieler/Mannschaft. Bezirksliga 4 Spieler/innen/Mannschaft. 1.2.1 In allen Spielklassen sind beliebig viele Mannschaften eines Vereins oder Clubs spielberechtigt. 1.3 Spielbeginn Probewürfe beginnen um 09:45 Uhr. Spielbeginn ist spätestens um 10:00 Uhr. 1.4 Spielkleidung 1.4.1 Die Teilnahme am Ligaspielbetrieb ist nur in Spielkleidung gemäß der jeweils gültigen Fassung der DBU-Sportordnung (Ziffer 4.7.1 und 4.7.2) gestattet. 1.4.2 Bei Verstoß einer Spielerin oder eines Spielers wird jedes Mal ein Bußgeld in Höhe von 15,- erhoben, die Spielberechtigung bleibt bestehen. -1-

1.5 Spielpapiere 1.5.1 Jede Spielerin und jeder Spieler hat unaufgefordert dem Ligaleiter, an dem Spieltag des ersten Einsatzes in der laufenden Ligarunde, eine gültige Ranglistenkarte und einen gültigen Spielerpass vorzulegen. 1.5.2 Jede Spielerin und jeder Spieler hat unaufgefordert dem Ligaleiter, an dem Spieltag des ersten Einsatzes nach dem Jahreswechsel einen gültigen Spielerpass vorzulegen. 1.5.3 Sollte eine Spielerin oder ein Spieler gegen Punkt 1.5.1 oder 1.5.2 verstoßen, so wird ein Bußgeld in Höhe von 15,- erhoben. 1.5.4 Die Spielpapiere können bis zum nächsten Spieltag nachgereicht werden. Sollte der Verstoß am letzten Spieltag der laufenden Ligarunde erfolgen, so sind die Spielpapiere bis spätestens 7 Tage nach diesem letzten Spieltag dem Vorstand des LFV vorzulegen. 1.5.6 Sollte eine Spielerin oder ein Spieler gegen Punkt 1.5.4 verstoßen, so werden alle bis dahin absolvierten Spiele der betreffenden Spielerin oder des betreffenden Spielers mit 0 Pins gewertet. 2. Gebühren 2.1 Meldegebühr Alle Mannschaften haben eine Meldegebühr für die Saison 2017/2018 zu entrichten: für die Mannschaften der Landesoberliga-Damen für die Mannschaften der Landesoberliga-Herren für die Mannschaften der Landesliga für die Mannschaften der Bezirksliga 140,00 Euro 140,00 Euro 140,00 Euro 140,00 Euro Die Meldegebühr ist bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Saison auf nachfolgendes Konto der Sektion Bowling zu überweisen. Sparkasse Mainz BIC: MALADE51MNZ IBAN: DE90 5505 0120 1200 1334 19 Ohne Entrichtung der Meldegebühr besteht kein Startrecht. -2-

2.2 Spielgebühr Alle Mannschaften haben je Spieltag eine Spielgebühr zu entrichten: für die Mannschaften der Landesoberliga-Damen für die Mannschaften der Landesoberliga-Herren für die Mannschaften der Landesliga-Herren für die Mannschaften der Bezirksliga 66,00 Euro 66,00 Euro 66,00 Euro 66,00 Euro 2.2.1 Sollte eine Liga aus weniger als 10 Mannschaften bestehen und daraus mehr als 6 Spiele/Mannschaft an einem Spieltag gespielt werden, so sind an diesem Spieltag von jeder Mannschaft für jedes weitere Mannschaftsspiel 8,00 Euro zu entrichten. 2.2.2 Ab der Liga-Saison 2017/2018 ist die Spielgebühr für die einzelnen Mannschaften bis spätestens zum Mittwoch vor dem Spieltag, unter Angabe des Verwendungszwecks Spielgebühr / Team / Spieltag, auf nachfolgendes Konto der Sektion Bowling zu überweisen: Sparkasse Mainz BIC: MALADE51MNZ IBAN: DE90 5505 0120 1200 1334 19 3. Spielmodus 3.1 Jede Mannschaft spielt an 9 Spieltagen gleich oft gegen jede andere Mannschaft. 10er Liga = 9 x 6 Spiele 8er Liga = 7 x 6 + 2 x 7 Spiele 6er Liga = 8 x 6 + 1 x 7 Spiele 3er Liga = 9 x 6 Spiele = 54 Spiele = 56 Spiele = 55 Spiele = 54 Spiele 3.2 Sollte eine Liga aus einer ungeraden Anzahl an Mannschaften bestehen, so wird durch ein Ghost-Team eine gerade Anzahl hergestellt. Die Teams, welche gegen das Ghost-Team antreten erhalten 2 Punkte, sowie die in dieser Paarung gespielten Pins gutgeschrieben. 3.3 Pro Spiel erhält der Sieger 2 Punkte, der Verlierer 0 Punkte. Bei einem Unentschieden erhält jede Mannschaft 1 Punkt. -3-

3.4 Ein Spiel wird auf einer Doppelbahn mit dem Spielpartner in amerikanischer Spielweise absolviert. 3.5 Nach jedem abgeschlossenen Spiel können 2 Spieler/innen ausgewechselt werden. 3.6 Eine Auswechslung während des laufenden Spieles ist nur bei Verletzung zulässig. 3.7 Ein/e Spieler/in der/die wegen Verletzung ausgewechselt wird oder ein Spiel nicht antritt, darf an diesem Spieltag (Kalendertag) nicht mehr eingesetzt werden. 3.8 Die Landesoberliga-Damen (7 Teams) und die Bezirksliga (1 Team) spielen zusammen als eine 8er-Liga. Die Wertung erfolgt wie in Punkt 3. dieser Durchführungsbestimmungen beschrieben. Nach Beendigung des letzten Spieltags wird diese 8er-Liga getrennt als LOLD und BZL gewertet. Je nach Platzierung in der 8er-Liga werden die Teams in der LOLD und der BZL eingeordnet. 3.8 Die Landesliga-Herren spielt mit 9 Teams und einem Ghost-Team. Die Wertung erfolgt wie in Punkt 3.2 beschrieben. 4. Ligen 4.1 In der Saison 2017/2018 wird mit folgender Ligastärke gespielt: Landesoberliga-Damen 07 Mannschaften Landesoberliga-Herren 10 Mannschaften Landesliga 09 Mannschaften Bezirksliga 01 Mannschaften 4.2 Die Spielpapiere werden am jeweiligen Spieltag durch den Ligaleiter an alle Mannschaften ausgeteilt. 4.3 Die Spielorte der Ligen werden allen beteiligten Vereinen rechtzeitig vor Ligabeginn mitgeteilt. Änderungen sind auch noch in Ausnahmefällen während der laufenden Liga möglich. Änderungen werden durch den Sportwart der Sektion rechtzeitig bekannt gegeben. 4.4 Insgesamt werden 9 Spieltage angesetzt, wobei jeder Spieltag nach dem Spielsystem als abgeschlossen gilt und an jedem neuen Spieltag gemäß den Bestimmungen jede Mannschaft in anderer Formation antreten kann. -4-

4.5 Nimmt ein Verein/Club am Ligaspielbetrieb der gleichen Liga mit mehreren Mannschaften teil, so können zwischen den Mannschaften nach jedem Spieltag zwei Spieler/innen ausgetauscht werden. Der Wechsel ist dem Ligaleiter vor Einsatz der entsprechenden Spieler/innen anzuzeigen. Ein/e Spieler/in ist an jedem Spieltag nur für eine Mannschaft Spielberechtigt. 4.6 Ein Spieler/in der/die in einer Mannschaft 15 Wertungsspiele absolviert hat gilt als festgespielt und darf nicht mehr in einer anderen Mannschaft der gleichen Liga, oder einer tieferen Liga eingesetzt werden. 4.7 Ein Wechseln von einer niedrigeren in eine höhere Liga ist unter Beachtung der Absätze 4.4, 4.5 und 4.6 jederzeit möglich. 4.8 Sollte sich ein Spieltag einer Liga innerhalb der Ligarunde des LFV Rheinland- Pfalz verschieben, so darf ein/e Spieler/in den gleichen Spieltag nur einmal absolvieren. 4.9 Bei Einsatz eines/r Bundesligaspieler/in in den Rheinland-Pfalz-Ligen zählen die Regelungen der Durchführungsbestimmungen für die Bundesliga-Saison 2017/2018 (Ziffern 1.3.1 bis 1.4.1). 4.10 Pro Spieltag dürfen je Verein maximal 2 Spieler/innen aus der Bundesliga in den verschiedenen RLP-Ligen eingesetzt werden (nicht 2 Spieler pro RLP-Liga oder Team). 5. Wertung 5.1 Bei Ausfall des Bahnen-Computers muss das Spiel, sofern die Ergebnisse nicht innerhalb von 15 min. wieder her hergestellt werden können, neu begonnen werden. 5.2 Sollte es die Situation erfordern, dass die Ergebnisse von Hand aufgeschrieben werden müssen, so sind die betroffenen Teams hierfür eigenverantwortlich zuständig, auch für die gegenseitige Kontrolle auf Richtigkeit. 5.3 Ab der Saison 2015/2016 dürfen Mannschaften auch unvollständig am Ligabetrieb teilnehmen. Zu spät kommende Spieler/innen dürfen das Spiel in dem Frame aufnehmen, in dem sich die eigene Mannschaft befindet. Alle vorherigen Frames werden mit null Pins gewertet. Probewürfe sind nicht erlaubt. 5.4 Tritt eine Mannschaft nicht komplett an, egal aus welchen Gründen (Spieler/innen kommen zu spät, ein/e Spieler/in verletzt sich und es ist kein/e Ersatzspieler/in vor Ort, etc.), so werden diese unvollständig absolvierten Spiele als komplett angetreten gewertet und haben keine weitere Auswirkung auf den Spieltag. Die erzielten Pins und gewonnenen Punkte werden der unvollständig angetretenen Mannschaft gutgeschrieben. -5-

5.5 Kann eine Mannschaft einen angesetzten Start nicht wahrnehmen, oder ist zum angesetzten Startzeitpunkt nicht erschienen, werden die nicht wahrgenommenen Spiele mit null Punkten und null Pins gewertet. Der jeweilige Gegner erhält zwei Punkte für den Sieg und seine in diesem Spiel erzielten Pins gutgeschrieben. 5.6 Die nicht erschienenen Mannschaften, haben der zuständigen Spielleitung innerhalb von 3 Tagen über die Verhinderungsgründe zu berichten. 5.7 Tritt eine Mannschaft zum wiederholten Male nicht oder nicht komplett an, wird sie, da der Ligaspielbetrieb erheblich gestört würde, von dem Ligaspielbetrieb ausgeschlossen und wird an allen Spieltagen als Ghost-Team gewertet. 5.8 Alle Spieltage sind in vollem Umfang vom meldenden Verein der Mannschaft zu bezahlen, auch wenn eine Mannschaft vom laufenden Spielbetrieb ausgeschlossen wird, oder ein Verein eine Mannschaft vom Spielbetrieb zurückzieht. 6. KORREKTUREN 6.1 Korrekturen von Schreib- und Addierfehlern: Korrekturen von Fehlern, die beim Notieren der Ergebnisse und/oder beim Addieren auf dem Spielformular passieren, sind von dem gegnerischen Spielführer abzuzeichnen, oder dem Ligaleiter unverzüglich unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen anzuzeigen. 6.2 Ebenso hat der Ligaleiter von ihm vorgenommene Korrekturen der Spielzettel, bzw. Ergebnisse unverzüglich den betroffenen Teams mitzuteilen. 6.3 Dies gilt ebenso für die erstellten und veröffentlichten Ergebnislisten. 6.4 Einsprüche gegen Korrekturen der Spielzettel oder Ergebnisse, sind schnellstmöglich, jedoch spätestens eine Woche nach Beendigung des Spieltages, unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen, oder Bestätigung des Spielführers des gegnerischen Teams, dem Sportwart der Sektion Bowling vorzutragen. 7. WERBUNG 7.1 Für das Tragen von Werbung gilt die jeweils gültige Fassung der DBU- Sportordnung (Ziffer 4.7.3). -6-

8. SIEGERERMITTLUNG / AUF- / ABSTIEG 8.1 Sieger oder Meister einer Liga ist die Mannschaft, die nach 9 Spieltagen die höchste Punktzahl erzielt hat. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Pinzahl. Ist auch diese gleich, so entscheidet der direkte Vergleich dieser Mannschaften aller 9 Spieltage. Hier zählt zuerst das Punkt- und erst danach das Pinverhältnis. 8.2 Die Siegermannschaften der Landesoberligen nehmen als Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz an den Aufstiegsspielen zur 2. Bundesliga-Süd teil. 8.2.1 Die jeweils zweitplatzierten Mannschaften der Landesoberligen nehmen als Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz an den Deutschen Meisterschaften der Ländermannschaften teil. 8.3 Aus der Landesoberliga-Herren steigen jeweils die beiden Mannschaften in die Landesliga ab, die die Tabellenplätze 9 + 10 nach dem 9. Spieltag belegen. Sollten eine oder mehrere Rheinland-Pfälzische Mannschaften aus der 2. Bundesliga-Süd absteigen, so steigt auch die Mannschaft bzw. steigen die Mannschaften ab, die den nächst niedrigeren Tabellenplatz nach dem 9. Spieltag belegt bzw. belegen. 8.4 Aus der Landesliga steigen jeweils die beiden Mannschaften in die Bezirksliga ab, die die Tabellenplätze 9 und 10 nach dem 9. Spieltag belegen. Sollten aus der Landesoberliga-Herren 3 Mannschaften absteigen, so steigt auch die Mannschaft aus der Landesliga ab, die den Tabellenplatz 8 nach dem 9. Spieltag belegt. 8.5 Aus der Landesliga steigen die beiden Mannschaften in die Landesoberliga- Herren auf, die nach dem 9. Spieltag die Tabellenplätze 1 und 2 belegen. Sollte der Landesoberliga-Sieger in die 2. Bundesliga-Süd aufsteigen, so steigt auch die Mannschaft in die Landesoberliga-Herren auf, die in der Landesliga den Tabellenplatz 3 nach dem 9. Spieltag belegt. 8.6 Aus der Bezirksliga steigen die beiden Mannschaften in die Landesliga auf, die nach dem 9. Spieltag die Tabellenplätze 1 und 2 belegen. Sollte der Landesoberliga-Sieger in die 2. Bundesliga-Süd aufsteigen, so steigt auch die Mannschaft in die Landesliga auf, die in der Bezirksliga den Tabellenplatz 3 nach dem 9. Spieltag belegt. 8.7 In der Bezirksliga sind zurzeit auch Mixed-Mannschaften spielberechtigt. Eine Mixed-Mannschaft kann in der Bezirksliga Meister werden und in die Landesliga-Herren aufsteigen, ab der Liga-Saison 2018/2019 sind Mixed- Mannschaften auch in der Landesliga-Herren spielberechtigt. -7-

8.7.1 Eine Mixed-Mannschaft kann ab der Liga-Saison 2018/2019 in der Landesliga Meister werden, jedoch nur als reines Herren-Team in die Landesoberliga- Herren aufsteigen. 8.7.2 Ab der Liga-Saison 2018/2019 wird Landesliga-Herren in Landesliga umbenannt. 8.7.3 Eine Mixed-Mannschaft behält ihr spielrecht in der Landesliga auch dann, wenn in der Bezirksliga reine Herren-Teams gemeldet sind. 8.8 Sollte es aus Gründen wie Änderung der Ligastärke, Rückzug einer Mannschaft, Gründung von Spielgemeinschaften, etc., zu mehr oder weniger Ab- u. Aufsteigern kommen, so gilt immer die Regel Aufstieg geht vor Abstieg. 9. Bonuspunkte-System Bonuspunkte werden in allen Ligen an jedem Spieltag wie folgt vergeben: - in der Landesoberliga der Herren, Platz 1 = 10 Punkte, Platz 2 = 9 Punkte, Platz 3 = 8 Punkte, usw. - in der Landesliga der Herren, Platz 1 = 10 Punkte, Platz 2 = 9 Punkte, Platz 3 = 8 Punkte, usw. - in der gemischten Landesoberliga Damen/Bezirksliga, Platz 1 = 8 Punkte, Platz 2 = 7 Punkte, Platz 3 = 6 Punkt, usw. 10. Spielgemeinschaften 10.1 Spielgemeinschaften können zwischen Vereinen/Clubs, oder zwischen Mannschaften aus Vereinen/Clubs gegründet werden und können uneingeschränkt am Spielbetrieb der Rheinland-Pfalz-Ligen teilnehmen. 10.2 Spielgemeinschaften die am Spielbetrieb in den Landesoberligen teilnehmen, vertreten, falls sie die Meisterschaft in diesen Ligen erringen, die Sektion Bowling des Landesfachverbandes Rheinland-Pfalz e.v. Kegeln bei den Aufstiegsspielen zur 2. Bundesliga-Süd der DBU. 10.3 Spielgemeinschaften sind bis spätestens 14 Tage nach Beginn des Sportjahres, in dem sie am Spielbetrieb teilnehmen, zu gründen und vom Vorstand der Sektion Bowling des Landesfachverbandes Rheinland-Pfalz e.v. Kegeln zu genehmigen. -8-

10.4 Auf Spielgemeinschaften kann das Spielrecht eines Vereins/Clubs, oder einer Mannschaft, die Teil dieser Spielgemeinschaft sind, übertragen werden. Sollte es für die Spielgemeinschaft keine Übertragung eines vorhandenen Spielrechts geben, beginnt die Spielgemeinschaft in der Bezirksliga. 10.5 Bei Gründung einer Spielgemeinschaft sind folgende Punkte zwischen den betreff-enden Vereinen/Clubs vertraglich festzulegen. 1. Name der Spielgemeinschaft. 2. Datum der Gründung. 3. Aus welchen Vereinen/Clubs, oder Mannschaften entsteht die Spielgemeinschaft. 4. Welches Spielrecht für die Liga wird in Anspruch genommen. 5. An welchen Verein/Club fällt das Spielrecht bei Auflösung der Spielgemeinschaft zurück. 10.6 Alle Spieler/innen von Spielgemeinschaften sind namentlich dem Vorstand der Sektion Bowling des Landesfachverbandes Rheinland-Pfalz e.v. Kegeln zu melden und erhalten durch entsprechende Änderung ihrer Ranglistenkarten ausschließlich eine Spielberechtigung nur für die Spielgemeinschaft. 10.7 Wechselt ein/e Spieler/in einer Spielgemeinschaft den Verein/Club oder die Spielgemeinschaft während des Sportjahres, ist der/die Spieler/in ab der Kündigung des Spielrechts für 2 Monate gesperrt. Ausgenommen von der Sperre sind Einsätze für die DBU, den Landesverband oder die Teilnahme an Landesmeisterschaften und Turnieren. 11. SONSTIGES 11.1 Ligaleiter sind keine Schiedsrichter. Sie sind nicht befugt den Spielbetrieb zu unterbrechen oder Spieler/innen vom laufenden Spielbetrieb auszuschließen, es sei denn, sie werden nach Rücksprache, vom 1. Vorsitzenden oder vom Sportwart des LFV RLP Sektion Bowling dahingehend angewiesen. 11.2 Sollten Probleme, Unstimmigkeiten, oder sonstige Situationen auftreten, die nicht in diesen Durchführungsbestimmungen geregelt sind, so sind diese von dem Ligaleiter zu erfassen und dem Landesvorstand der Sektion Bowling vorzulegen. Der Ligaspielbetrieb läuft normal weiter. Der Landesvorstand wird dann kurzfristig eine Klärung herbeiführen. 11.3 Generell ist es jeder Spielerin, jedem Spieler oder jedem Verein freigestellt, gegen etwaige Unstimmigkeiten oder das Verhalten anderer an einem Ligaspieltag, beim Sportwart der Sektion Bowling Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch muss in schriftlicher Form, spätestens 7 Tage nach dem Vorfall erfolgen. -9-

11.4 Des Weiteren sind beim Einlegen eines Einspruches 50,00 an die Sektion Bowling im LFV RLP zu entrichten. Diese 50,00 werden bei Ablehnung des Einspruches einbehalten. Wird dem Einspruch stattgegeben, so erhält derjenige der den Einspruch eingelegt hat die 50,00 zurück. Ingelheim, den 01.08.2017 Klaus Dauber (Sportwart Sektion Bowling) -10-