Deutschland Cups: a) Hauptgrupe A-Latein b) Hauptgruppe A-Standard

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Transkript:

Ausschreibung der Ranglistenturniere und der Turniere der Rising Star Serie 2017 sowie der Deutschland Cups der Hauptgruppe A-Standard und A-Latein 2017 Hiermit werden die Ranglistenturniere und die Turniere der Rising Star Serie sowie die Deutschland Cups der Hauptgruppe A-Standard und A-Latein für das Wettkampfjahr 2017 ausgeschrieben. Bewerbungen sind bis zum 31. Dezember 2015 an die DTV- Geschäftsstelle zu richten. Die Termine sind bei den Ranglistenturnieren frei wählbar. Es sind jedoch Termine des Wettkampfrahmenplans 2017 gesperrt, an denen Deutsche, Gebiets- oder Landesmeisterschaften in der jeweiligen Turnierart stattfinden. Deutschland Cups: a) Hauptgrupe A-Latein 10.06.2017 b) Hauptgruppe A-Standard 18.11.2017 1 Turnierleiter vom DTV, 1 Beisitzer vom DTV, 2 Protokollführer vom eigenen Verein (anstatt Vereinsprotokoll sind auch Digis möglich, diese sind kostenlos auszuleihen, Einsatz nur mit Stephan Rath oder Olav Gröhn möglich, dieser ist zu bezahlen wie ein WR) 7 Wertungsrichter aus 7 Landesverbänden, vom DTV benannt Ranglistenturniere: Turnierarten a) Hauptgruppe S-Standard mit Rising Star A-/S-Standard b) Hauptgrupe S-Latein mit Rising Star A-/S-Latein c) Senioren I S-Standard mit Rising Star Senioren I A-/S-Standard d) Senioren II S-Standard e) Jugend A-Standard f) Jugend A-Latein g) Junioren II B-Standard h) Junioren II B-Latein Die Turniere der Rising Star Serie sind nur in Verbindung mit DTV Ranglistenturnieren möglich, die nicht gleichzeitig WDSF Turniere sind und werden am Vortag oder Folgetag des DTV Ranglistenturniers (Samstag oder Sonntag) durchgeführt. 7 Wertungsrichter aus 7 Landesverbänden, vom DTV benannt Seite - 1 -

In der Bewerbung sind anzugeben: a) Datum b) Austragungsort c) Turnierbeginn d) Größe und Form der Tanzfläche, Parkett ist obligatorisch e) Art der Veranstaltung f) ggf. bessere Vergütung als in der Ausschreibung gefordert Mindestvergütungen 1. Turnierleitung (Deutschland Cups) und Wertungsgericht a) Reisekosten Bei Anreise mit einem PKW 0,25 pro Fahrt-Km bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 zzgl. Parkgebühren, bei Anreise mit der Bahn Bahnfahrt I. Klasse zuzüglich Zuschläge + Platzreservierung gegen Nachweis bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 oder Flug (Wochenendtarif) bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 zzgl. Parkgebühren. b) Aufenthaltskosten Für zwei Nächte Hotelunterkunft mit Frühstück (auch für eine Begleitung im Doppelzimmer), Verpflegung am Veranstaltungstag, 50,00 Spesen pro Turniertag, bei ausländischen Wertungsrichtern 150,00 Spesen pro Turniertag (gemäß WDSF Rules) freier Eintritt zur Veranstaltung für eine Begleitung 2. Turnierpaare: Reise- und Aufenthaltskosten: nach besten Möglichkeiten, bitte in der Bewerbung angeben. Startgebühren für Turnierpaare: Die Höhe der Startgebühren sind in der Bewerbung angeben. Es besteht keine Verpflichtung, eine Startgebühr zu erheben. Die Erhebung von Nachmeldegebühren ist nicht möglich. Startgebühren im Junioren- und Jugendbereich gemäß TSO. Preisgelder für Turnierpaare: Preisgelder sind als leistungsbezogene Trainingskostenerstattung laut TSO C 11.2 möglich. Sie bedürfen der Genehmigung des DTV-Präsidiums. Seite - 2 -

Alle teilnehmenden Turnierpaare haben einen Anspruch darauf, bis zum Ende der Gesamtveranstaltung anwesend sein zu können, ohne Eintritt bezahlen zu müssen (z.b. bei getrennter Nachmittags- und Abendveranstaltung) Gestattet ist nur die Verwendung eines EDV-Turnierprogramms, das für die ESV zertifiziert ist. Es ist zu gewährleisten, dass bei Bedarf ein Berichterstatter im Auftrag des Tanzwelt- Verlages für den Tanzspiegel tätig sein kann und freien Eintritt erhält. Dem Berichterstatter sind jederzeit notwendige Informationen zur Verfügung zu stellen. Den vom DTV angemeldeten Fotografen ist freier Eintritt zu gewähren. Sie dürfen ihre Fotos nach der Veranstaltung frei verkaufen, ohne dass der Ausrichter hierfür eine Lizenz- oder sonstige Gebühr verlangen kann. Die Vorgaben im Organisationspapier für Deutsche Meisterschaften und Deutschland- Pokale im DTV sowie im Organisationspapier Presse sind verbindlich einzuhalten. (tanzsport.de, download - Sportbetrieb bzw. Presse) Dem DTV sind auf Anforderung bis zu 12 Ehrenkarten in der ersten Reihe zur Verfügung zu stellen. Es gelten die Bestimmungen der Werbeordnung und der Ordnung für elektronische Bildmedien des DTV. Die Durchführung der DM/DP/RL, Turniere der 1./2. BL, WDSF Turniere ist grundsätzlich nicht auf Dritte übertragbar. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung/Genehmigung durch das Präsidium des DTV Nur für Deutschland Cups: Auf jede Eintrittskarte ist ein Sportförderbeitrag für den Spitzensport im DTV von 1,55 zu erheben und unmittelbar nach der Veranstaltung an den DTV abzuführen Gebühren 1. Die Gebühren für die Übertragung der Rechte zur Durchführung der ausgeschriebenen Wettbewerbe richtet sich nach der Finanzordnung des DTV. 2. Bei Rückgabe einer zugesprochenen Ausrichtung sind die dem Verband durch Neuausschreibung entstehenden Kosten in Höhe von 255,00 zu erstatten. Darüber hinaus haftet der Verein in voller Höhe für an den DTV gerichtete Regressansprüche. Seite - 3 -

Dopingkontrollen im Tanzsport In den vergangenen Jahren sind die Wettkampfkontrollen durch den DTV- Verbandsarzt und Anti-Doping-Beauftragten Thomas Wirth durchgeführt worden. Die NADA strebt ein einheitliches System der Trainings- und Wettkampfkontrollen in Deutschland in der Verantwortung der NADA an. Als Folge davon dürfen die Wettkampfkontrollen seit 2015 nicht mehr in Eigenregie durchgeführt werden. Helfen Sie als Ausrichter mit und tragen zu einem fairen und gerechten Sport bei. Fairplay sowie die Gesundheit der Tanzsportler und -sportlerinnen sind wichtige Ziele zu denen sich der DTV auch in seiner Satzung bekennt. Unterstützen Sie daher die Arbeit der NADA sowie die der von ihr beauftragten Dopingkontrolleure. Die NADA wählt für die Kontrollen Turniere aus, bei denen insbesondere Tanzsportler (Paare / Formationen) der Bundeskader (A-/B-/C- und DC-Kader) am Start sind. Es ist aber auch mit Kontrollen im Jugend- und im Seniorenbereich zu rechnen. Die NADA wird die ausrichtenden Vereine wenige Tage vor einer Meisterschaft bzw. einem (Ranglisten-)Turnier oder Bundesligaturnier (Formationen Standard und Latein) kontaktieren. Grundlage für die Kontaktaufnahme ist der Wettkampfkalender des DTV. Die NADA hat ein Infoblatt mit dem Titel Leitfaden für Ausrichter von Wettkämpfen herausgegeben. Sie finden dieses im Downloadbereich auf der Homepage des DTV. Dieses Infoblatt gilt für alle Sportarten ist damit sehr allgemein gehalten. Es soll mögliche Herausforderungen einer Dopingkontrolle aufzeigen und Ihnen als Ausrichter einen Überblick darüber verschaffen, was im Zuge von Wettkampfkontrollen auf Sie als Organisator zukommt. Leistungen für Sponsoren-Partner des DTV: Im Rahmen des Sponsoring-Konzepts sichert der DTV seinen Partnern in Abhängigkeit vom jeweiligen Partner-Status auch veranstaltungsbezogene Leistungen zu. Diese Leistungen sind von den Ausrichtern zu berücksichtigen und werden je nach Leistung mit den Ausrichtern vereinbart bzw. im Vorfeld der Veranstaltung abgestimmt. 1. VIP-Karten: Das für die DTV-Sponsoren evtl. erforderliche zusätzliche Kartenkontingent wird dem Ausrichter rechtzeitig mitgeteilt. Die über das DTV-Kontingent hinausgehenden Kartenwünsche und die damit verbundenen Kosten für Eintrittskarten bzw. VIP- Empfänge werden durch den DTV an den Ausrichter vergütet. 2. Weitere Leistungen: Sofern die DTV-Sponsoren weitere Leistungen während oder für die Veranstaltung in Anspruch nehmen möchten (z.b. Infostände, Bandenwerbung, Flyer, Steuartikel, Aufsteller, Anzeigen im Programmheft oder auf Eintrittskarten, Tischkarten) wird dies dem Ausrichter mitgeteilt und mit ihm abgestimmt. Evtl. anfallende Zusatzkosten Seite - 4 -

gehen nicht zu Lasten des Ausrichters. Evtl. auftretende Interessenskollisionen mit Sponsoren des Ausrichters werden einvernehmlich geregelt. 3. Titelsponsoring: Für den Fall, dass Titelsponsoring vom DTV-Sponsor gewünscht wird, wird dies dem Ausrichter mitgeteilt. Evtl. auftretende Interessenskollisionen mit Sponsoren des Ausrichters werden einvernehmlich geregelt. 4. Namentliche Erwähnung von Sponsoren: Soweit der DTV mit den Sponsoren z.b. eine namentliche Nennung während der Veranstaltung vereinbart hat, muss diese Erwähnung durch den Turnierleiter erfolgen. Ebenso Einblendungen über Saalscreens, soweit vereinbart und technisch möglich. Der Ausrichter wird informiert, wenn eine namentliche Erwähnung erfolgen muss. Michael Eichert, Seite - 5 -