Große Nilkreuzfahrt von Assuan nach Kairo

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Transkript:

ÄGYPTEN Große Nilkreuzfahrt von Assuan nach Kairo Mit der Tulip unterwegs auf der Lebensader Ägyptens Reise KF8S0101 vom 17. bis 31. März 2018 Ägypten ist ein Geschenk des Nils und nur vom Nil her lässt sich dieses Land begreifen. Dort entstand eine der frühesten und großartigsten Kulturen der Menschheitsgeschichte. Als Europa, Amerika und Westasien noch teilweise von steinzeitlichen Jägern bewohnt waren, blühte im Land am Nil die pharaonische Kultur. Die Faszination dieser frühen Kultur hat insbesondere die Menschen der westlichen Welt immer wieder berührt, ebenso wie die biblische und christliche Geschichte des Landes. Wer heute Ägypten bereist, kann dies auf vielfältige Weise unternehmen und trifft immer auf gastfreundliche Menschen. Die eindrucksvollste, faszinierendste und sicherste Art, diesem Land zu begegnen, ist die Reise auf der ägyptischen Lebensader, dem Nil. Wohl kaum erfährt der Reisende mehr von diesem Land, als wenn ihm von Bord aus die Stille und Harmonie der Landschaft begegnet. Unsere Nilkreuzfahrt zeigt Ihnen nach fünf Jahren zum ersten Mal wieder die gesamte Strecke von Oberägypten bis nach Kairo! Auf einen Blick Frühbucherpreise bis 31.12.2017 Reichhaltiges Ausflugsprogramm inbegriffen Optionale Ausflüge zusätzlich buchbar Selten besuchte Grabanlagen, Tempel, Klöster und Pyramiden Nationalmuseum in Kairo 1. Tag: Samstag, 17.03.2018 Linienflug von Frankfurt/M. über Kairo nach Assuan in Oberägypten: Ankunft am späten Abend. Transfer zum Schiff und Kabinenbezug für 14 Nächte. 2. Tag: Sonntag, 18.03.2018 Nach dem Ausruhen an Bord Ausflug mit typischen kleinen Nilsegelbooten, den Felukkas, zur Insel Elephantine: Besichtigung des Nilometers und der Ausgrabungen des Chnum-Tempels. Anschließend kurze Wanderung vom Mausoleum des Aga Khan zur Ruine des Simeonsklosters. 3. Tag: Montag, 19.03.2018 Heute besteht die Möglichkeit zu einem fakultativen Busausflug (Aufpreis s. Preistabelle) nach Abu Simbel mit Besichtigung des hierher versetzen Felsentempel Ramses II. (ca. 03.30 Uhr bis 14.00 Uhr). Ansonsten Fahrt zum Assuanstaudamm (Hochdamm). Bootsfahrt zur Insel Agilkia, wo nach dem Bau des Hochdammes die Tempel der Isis-Insel Philae wiedererrichtet worden sind. Danach Besuch in den Granitbrüchen mit dem Unvollendeten Obelisken. Am Nachmittag Zeit zur freien Verfügung in Assuan zum Ausruhen oder zum Bummel über den Basar. 4. Tag: Dienstag, 20.03.2018 Am Morgen beginnt die eigentliche Kreuzfahrt Richtung Norden und es heißt Leinen los!. Kreuzfahrt bis nach Kom Ombo: Besichtigung des Doppeltempels der Götter Sobek und Haroeris. Nach dem Mittagessen an Bord geht es am Nachmittag weiter bis nach Edfu, wo das Schiff über Nacht festmacht. 5. Tag: Mittwoch, 21.03.2018 Am frühen Vormittag Besuch der größten und vollkommen erhaltenen Tempelanlage aus der ptolemäischen Zeit, dem Horus-Tempel von Edfu. Anschließend wird während des Mittagessens an Bord bereits die Schleuse von Esna passiert. Der Nachmittag gehört dem Sonnendeck! Genießen Sie die vorbeiziehende Landschaft, bis am späten Nachmittag am Ufer Luxor auftaucht. Nach dem Abendessen an Bord Besichtigung des abends effektvoll beleuchteten Luxor-Tempels (Amun-Mut-Chons- Tempel) mit seinem gewaltigen Eingangspylon, den Säulenhöfen und dem Geburtsraum, wo der My- ÄGYPTEN N Gisa Minia Eschmunein i l d e l t a Kairo Beni Suef N i l M i Assiut S u e G o l f v o n S u e z Sohag Qena Karnak Luxor Tal der Könige Esna Edfu Kom Ombo Assuan Abu Simbel t t e l m e e r G o l f v o n A q a b a R o t e s M e e r Nasser- Stausee 33

In Assuan beginnt die Nilkreuzfahrt thos vom Entstehen Amenophis' III. als Gotteskind dargestellt ist. 6. Tag: Donnerstag, 22.03.2018 Am frühen Morgen Busfahrt nach Theben-West: Besuch ausgewählter Grabanlagen im Tal der Könige mit eindrucksvollen Wandmalereien. Weiter geht es zum Totentempel der Hatschepsut in Deir el-bahri. Besuch einiger Beamten- bzw. Noblengräber wie zum Beispiel das des Ra-Mose. An den Memnonskolossen vorbei Rückkehr zum Schiff und Mittagessen. Am Nachmittag Ausflug nach Karnak: Besuch der Sphingen-Allee, des großen Amun-Tempels, des Heiligen Sees und der Obelisken im siebentorigen Theben (Homer), der Hauptstadt des Neuen Reiches. Unser Schiff bleibt nochmals über Nacht in Luxor. 7. Tag: Freitag, 23.03.2018 Heute wird am Morgen die Anlegestelle von Qena erreicht. Von hier aus wird zunächst der Hauptkultort des Gottes Osiris, der Abydos-Tempel in Sohag besucht. Die Anlagen verfügen wohl über die schöns - ten erhabenen Reliefs der ägyptischen Kunst. Am Nachmittag Ausflug nach Dendera mit Besichtigung des Hathor-Heiligtums. 8. Tag: Samstag, 24.03.2018 Heute liegt ein geruhsamer Flusstag vor Ihnen. Das Schiff kreuzt nilabwärts vorbei an Nag Hammadi und unter der Eisenbahnbrücke und durch die Schleuse von Abou Homar bis nach Sohag, das gegen Abend erreicht wird. 9. Tag: Sonntag, 25.03.2018 In der Nacht wird das Schiff unter der Brücke von Sohag zur nächsten Anlegestelle manövriert, von wo aus bereits am Morgen der ganztägige, fakultative Überland-Busausflug (Aufpreis s. Preistabelle) zu den bedeutendsten Klöstern Mittelägyptens startet, während das Schiff ablegt und weiter Richtung Norden fährt. Zunächst Besuch des Roten und des Weißen Klosters in Sohag, den wichtigsten Zentren des frühchristlichen Mönchtums in Mittelägypten. Das Mittagessen wird als Lunchpaket vom Schiff mitgenommen. Am Nachmittag Besuch im Kloster der Heiligen Jungfrau El Muharraq ( verbranntes Kloster ), dem vielleicht bedeutendsten koptischen Kloster in Mittelägypten: Kirche der Hl. Jungfrau, St. Georg-Kirche und Wehrturm. Rückkehr an Bord des Schiffes zum Abendessen am Anleger in Assiut. 10. Tag: Montag, 26.03.2018 Am Morgen setzt das Schiff die Kreuzfahrt nilabwärts fort und Sie genießen das Frühstück, das Mittagessen und einige interessante Stunden an Bord. Am Nachmittag Ankunft in Minia. Besichtigung der Felsgräber von Beni Hassan aus der Zeit des Mittleren Reiches mit dem Grab des Chnum-Boten und der berühmten Karawanenszene. Über Nacht liegt das Schiff vor Minia. 11. Tag: Dienstag, 27.03.2018 Busfahrt nach Tuna el Gebel: Thotkapelle, Grabtempel des Petosiris, Grenzstele von Achet Aton. Weiter nach Eschmunein, dem antiken Hermopolis, mit dem gut erhaltenen Bewässerungssystem. Nach der Mittagspause (Lunchpaket vom Schiff) geht es weiter nach Tell el-amarna: Besichtigung der ausgelöschten Residenzstadt von Amenophis' IV. Echnaton, der dem einen und einzigen Sonnengott Aton zum Durchbruch verhelfen wollte. Rückkehr an Bord zum Abendessen. Das Schiff bleibt nochmals über Nacht vor Minia liegen. 12. Tag: Mittwoch, 28.03.2018 Nach einer etwa 8-stündigen Schiffsfahrt wird Beni Suef erreicht. Ausflug zur Pyramide von Amenemhat III. in Hawara und zur eindrucksvoll am Wüstenrand gelegenen Pyramide von Maidum. Rückkehr zum Abendessen an Bord des Schiffes, das über Nacht am Anleger von Beni Suef verbleibt. 13. Tag: Donnerstag, 29.03.2018 Heute liegt wieder ein Flusstag vor Ihnen. Genießen Sie die Vorträge unserer Reiseleiter und lassen Sie sich vom hervorragenden Service an Bord verwöhnen. Gegen Abend Ankunft in Kairo. Nach dem Abendessen an Bord haben Sie Gelegenheit zum fakultativen Besuch der berühmten Sound&Light- Show an den Pyramiden von Gisa (Aufpreis s. Preistabelle). 14. Tag: Freitag, 30.03.2018 Fahrt nach Memphis, der ersten Hauptstadt des geeinten Reiches, und zur Nekropole von Sakkara: Besichtigung der Stufenpyramide des Djoser und der Unas-Pyramide (Außenbesichtigung). Weiter zu den Pyramiden von Gisa: Außenbesichtigung der Pyramiden des Cheops, Chephren und des Mykerinos. Besuch des Museums mit der fast 5.000 Jahre alten Sonnenbarke aus Zedernholz. Besuch des Taltempels des Chephren mit dem Sphinx. Das Mittagessen wird in einem lokalen Restaurant eingenommen. 15. Tag: Samstag, 31.03.2018 Heute heißt es Abschied nehmen! Nach dem Frühstück Ausschiffung und Studienbesuch im Ägyptischen Nationalmuseum mit bedeutenden Funden aus sämtlichen Epochen der Pharaonenzeit, u.a. Besichtigung der Funde aus dem Grab von Tut-anch- Amun. Transfer zum Flughafen von Kairo und Rückflug nach Deutschland. Reiseleitung Heidrun Gerstner, Freiburg Wichtiger Hinweis: Programmänderungen aus technischen Gründen möglich. Fahrplanänderungen des Schiffes bleiben vorbehalten. Wenn wegen Niedrig- oder Hochwasser eine Strecke nicht befahren werden kann, behält sich die Reederei das Recht vor, die Gäste auf dieser Strecke mit Bussen zu befördern. Dies gilt auch bei etwaigen Schiffsdefekten. Die Liegeplätze werden gelegentlich von mehreren Schiffen genutzt, so dass mit Sichtbehinderungen und Geräuschbelästigungen gerechnet werden muss. 34

Unser Schiff MS Tulip Kabinenplan MS Tulip Oberdeck D 317 318 315 316 312(A) 314 311 312 309 310 Das nach ägyptischer Kategorie mit 5 Sternen bezeichnete Nilschiff verfügt über insgesamt 56 komfortable Kabinen und Suiten, die sich auf Haupt- und zwei Oberdecks verteilen. Alle Kabinen sind mit individuell regulierbarer Klimaanlage, großem Fenster, Bad/WC, Haartrockner, TV, Minibar, Telefon und Minisafe ausgestattet. Die Deluxe-Kabinen sind mit etwa 25 qm sehr großzügig vermessen und verfügen über jeweils 2 Betten. Die unterschiedlichen Suiten sind noch etwas größer und mit zwei breiten Betten ausgestattet. Die Jacuzzi-Suiten verfügen über eine extra große Whirlpool-Badewanne. Neben dem Restaurant (eine Sitzung) und der gemütlichen Lounge-Bar bieten unter anderem das großzügige Sonnendeck mit Pool und der Fitnessraum mit Sauna genügend Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Der (kostenpflichtige) Wäscheservice, ein Tischtennis- und Billardraum sowie ein kleiner Souvenir-Kiosk runden das Angebot ab. Die Tulip ist 72 Meter lang, 14 Meter breit und verfügt über ein autarkes Wasseraufbereitungssystem. Die elektrische Spannung ist 220 Volt und Zahlungsmittel sind neben dem ägyptischen Pfund auch Euro, US-Dollar und Kreditkarten (Master und Visa). 307 308 305 306 303 304 301 302 Preise Leistungen Hinweise 17.03.-31.03.2018 Im Reisepreis enthaltene Leistungen: Linienflug mit Lufthansa ab/bis Frankfurt/M. in der Economy-Klasse nach Kairo und zurück (innerdeutsche Anschlussflüge gegen Aufpreis auf Anfrage) Flug mit Egyptair von Kairo nach Assuan Flughafengebühren und -steuern Kreuzfahrt lt. Programm mit Unterbringung in der gewählten Kabinenkategorie Vollpension an Bord des Schiffes, beginnend mit dem Abendessen am Anreisetag und endend mit dem Frühstück am Tag der Ausschiffung (bei Tagesausflügen teilweise Lunchpakete) Bustransfers und Ausflugspaket laut Ausschreibung in landestypischen Reisebussen (außer Fakultativausflüge) Reichhaltiges Bordprogramm und Vortragsveranstaltungen Fachlich qualifizierte BiR-Reiseleitung Einheimische, deutschsprachige Reiseleitung an Bord und während der Landausflüge Alle notwendigen Eintrittsgelder Sämtliche Einschiffungs-, Hafen- und Schleusengebühren Visagebühren Trinkgeldpauschale für örtliche Führer und Busfahrer Oberdeck C Hauptdeck 227 228 225 223 226 224 221 219 222 220 217 215 212(A) 211 218 216 214 212 210 209 111 109 207 205 208 206 107 105 203 204 103 201 202 101 Nicht im Preis enthalten: Fakultative Ausflüge Trinkgelder an Bord (empfehlenswert sind 6,- bis 7,-pro Tag und Person) Kosten für Getränke, persönliche Aufwendungen Reiseversicherungen Reisepreise KF8S0101 pro Person inkl. der genannten Leistungen Frühbucherpreise Normalpreise Kat. Deck Kabinentyp bis 31.12.2017 ab 01.01.2018 01 Hauptdeck Deluxe-Zweibettkabine 2.395, 2.495, 02 Oberdeck C/D Deluxe-Zweibettkabine 2.495, 2.595, 03 Oberdeck D Junior-Suite 2.795, 2.895, 04 Oberdeck D Jacuzzi-Suite 2.895, 2.995, 05 Oberdeck D Royal Suite 2.995, 3.095, Zuschlag für Kabinen der Kat. 01 und 02 zur Alleinbenutzung (begrenzte Verfügbarkeit): 560, Zuschlag für Alleinbenutzung der Suiten: auf Anfrage Zuschläge für fakultative Ausflüge pro Person (Mindestteilnehmerzahl jeweils 15 Personen): Abu Simbel am 3. Tag: 80, Busausflug am 9. Tag: 25, Abendveranstaltung am 13. Tag: 30, 112 110 108 106 104 102 Unverbindliche Illustration Wir empfehlen dringend den Abschluss eines Versicherungspaketes (s. Seite 58)! Buchungswunsch bitte auf dem Anmelde - formular ankreuzen. Es gelten die Rücktrittsbedingungen nach 6.2. c)! Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen: Deutsche Staatsbürger benötigen einen gültigen Reisepass und ein Visum. Das Visum wird von Biblische Reisen eingeholt. Impfungen sind bei Einreise direkt aus Europa nicht zwingend vorgeschrieben. Mindestteilnehmerzahl (siehe 9.2. unserer Reisebedingungen): 60 Passagiere! Ihre Expertin: Gudrun Knopf ( 0711/61925-39 gudrun.knopf@biblische-reisen.de 35

Reiseanmeldung Flusskreuzfahrten 2018 Bitte Anmeldeformular vollständig ausfüllen und an Biblische Reisen GmbH oder den Christophorus Reisedienst senden. Personalangaben (Teilnehmer 1) Personalangaben (Teilnehmer 2) Kundennummer (falls bekannt) Kundennummer (falls bekannt) Nachname Nachname Vorname (lt. Personalausweis/Reisepass) Vorname (lt. Personalausweis/Reisepass) Straße/Hausnummer Straße/Hausnummer PLZ/Wohnort PLZ/Wohnort Telefon Mobil Telefon Mobil Staatsangehörigkeit Konfession (freiwillige Angabe) Staatsangehörigkeit Konfession (freiwillige Angabe) Geburtsdatum Geburtsort Geburtsdatum Geburtsort Beruf (freiwillige Angabe) Beruf (freiwillige Angabe) Nr.: Personalausweis-/ Reisepass-Nr. ausgestellt am Nr.: Personalausweis-/ Reisepass-Nr. ausgestellt am ausgestellt in gültig bis ausgestellt in gültig bis E-Mail-Adresse Ich möchte Ihren E-Mail-Newsletter regelmäßig erhalten (jederzeit kündbar) E-Mail-Adresse Ich möchte Ihren E-Mail-Newsletter regelmäßig erhalten (jederzeit kündbar) Mein Wunschartikel: Bücherscheck (Wert 10, ) oder Umhängetasche oder Rucksack und zusätzlich Liederbuch Mein Wunschartikel: Bücherscheck (Wert 10, ) oder Umhängetasche oder Rucksack und zusätzlich Liederbuch In Notfällen (Erkrankungen, Unfall etc.) während der Reise bitte Nachricht an: Nachname/Vorname Adresse Rechnungsstellung (bei Doppelanmeldung) eine Gesamtrechnung an getrennte Rechnungsstellung Kreditkartenzahlung (nur Visacard und MasterCard). Telefon/Fax/Mail Die Reisebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und anerkenne sie ausdrücklich. Meine Personal angaben stimmen mit den Eintragungen im Reisepass bzw. Personalausweis überein. Ich bin damit ein verstanden, dass meine Adresse in die Teilnehmer liste sowie in die Kundendatei übernommen wird. Die 20%ige Anzahlung überweise ich nach Erhalt der Rechnung und des Sicherungsscheins. Datum Unterschrift Wir empfehlen dringend den Abschluss persönlicher Reiseversicherungen, insbesondere der Reise-Rücktrittskosten-/Reiseabbruchversicherung (Preise und Bestimmungen s. Seite 58)! Reiseversicherungen/Teilnehmer 1 Datum Reiseversicherungen/Teilnehmer 2 Unterschrift Gewünschte Versicherung Premium TOP Paket mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt Premium Storno- u. Abbruchschutz mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt Premium Basis mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt Gewünschte Versicherung Premium TOP Paket mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt Premium Storno- u. Abbruchschutz mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt Premium Basis mit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt Angaben zur jeweiligen Flusskreuzfahrt Bitte wenden und ausfüllen! 61

Reiseanmeldung Flusskreuzfahrten 2018 KF8S0101 Nilkreuzfahrt von Assuan nach Kairo 17.03.-31.03.2018 Fakultativausflug am 3. Tag (Aufpreis 80, ) Fakultativausflug am 9. Tag (Aufpreis 25, ) Fakultativausflug am 13. Tag (Aufpreis 30, ) KF8S0201 Masuren und Danzig 02.05.-09.05.2018 KF8W0301 Donau - Schwarzes Meer 01.06.-15.06.2018 KF8W0302 Donau - Schwarzes Meer 21.09.-05.10.2018 Übernachtung in Passau vom/bis: im DZ im EZ (Preise auf Anfrage) KF8S0401 Auf Flüssen, Kanälen, Meeren und Grachten 30.06.-06.07.2018 Fakultativer Ausflug Groningen (Aufpreis 35, ) Fakultativer Ausflug Amsterdam (Aufpreis 35, ) KF8S0501 Von der Förde an die Spree 05.08.-12.08.2018 Fakultativer Ausflug Schleswig-Haithabu (Aufpreis 40, ) Fakultativer Ausflug Hamburg-Geesthacht (Aufpreis 35, ) Fakultativer Ausflug Lüneburg (Aufpreis 40, ) KF8S0601 Von Berlin nach Rügen und Stralsund 12.08.-19.08.2018 Kombination mit vorhergehender Reise KF8S0501 KF8W0701 Auf der Wolga und dem Don 11.09.-23.09.2018 KF8S0801 Warum ist es am Rhein so schön? 15.10.-22.10.2018 Fakultativer Ausflug Heidelberg (Aufpreis 25, ) KF8S1001 Von Bengalen nach Assam 29.11.-10.12.2018 Gewünschte Kabinenkategorie: Deck: Falls ausgebucht, Kategorie: Deck: Kabinenbelegung: Zweibettkabine Zweibettkabine zur Alleinbenutzung Einzelkabine Ich möchte die Kabine teilen mit: Angaben zur innerdeutschen Bahnreise zum/vom Flughafen, Hafen oder Busabfahrtsort Bahnan-/abreise (siehe Preistabelle Seite U3) Teilnehmer 1: ab/bis 2. Klasse 1. Klasse Teilnehmer 2: ab/bis 2. Klasse 1. Klasse Alle Flüge, Hotels und Kabinen jeweils vorbehaltlich Verfügbarkeit! 62

Reisebedingungen der Firma Biblische Reisen GmbH Sehr geehrte Gäste, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Reisebe dingungen durch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen als Reiseteilnehmer/in nachstehend Kunde * genannt und uns, der Biblische Reisen GmbH als Reiseveranstalter nachstehend BiR genannt im Falle Ihrer Buchung zustande kommenden Reisevertrages. Diese Reisebe ding ungen ergänzen die Vorschriften über den Reisevertrag der 651a ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Informationsverordnung für Reise ver anstalter und füllen diese aus. 1. Anmeldung, Reisebestätigung, Verpflichtungen der Buchungsperson 1.1. Die Buchung (Reiseanmeldung) zu Ihrer Reise erbitten wir wie folgt: Schriftlich, auf dem vorgesehenen Formular oder über das Internet, auf der Webseite von BiR (Online-Buchungsformular). Mit der Anmeldung bietet der Kunde BiR den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reise ausschreibung, dieser Reisebedingungen und aller ergänzenden Infor ma tio nen für die betreffende Reise in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Katalog, Angebot) soweit diese dem Kunden vorliegen verbindlich an. 1.2. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Zusendung des Formulars bzw. Betätigung der Schaltfläche Zahlungspflichtig buchen im Online-Formular begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. BiR ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. 1.3. Der Kunde haftet gegenüber BiR bei allen Buchungswegen für alle Ver pflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, aus dem Reisevertrag, soweit er diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und ge sonderte Erklärung übernommen hat. 1.4. Der Reisevertrag kommt durch die Buchungsbestätigung von BiR an die/den Kunden oder das diesen vertretende Reisebüro mit dem in der Bestätigung beschriebenen Leistungsumfang zustande. Im Falle verbindlicher mündlicher Buchungsbestätigungen erhält der Kunde bei oder unverzüglich nach Ver trags abschluss die schriftliche Reisebestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax ausgehändigt. 1.5. BiR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften ( 312 Abs. (2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleis tungen nach 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach 651a außerhalb von Ge schäfts räumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Ver handlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit BiR Verträge über Unterkunftsleistungen (z.b. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen BiR nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist. 2. Zahlung 2.1. Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß 651k Abs. 4 BGB ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Ist eine solche nicht getroffen worden, beträgt die Anzahlung 20% des Reisepreises. 2.2. Soweit der Sicherungsschein übergeben ist, und im Einzelfall keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Restzahlung 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 9.2 abgesagt werden kann. 2.3. Leistet der Kunde trotz Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen die An zah lung oder die Restzahlung nicht fristgemäß entsprechend den vorstehenden Bestimmungen oder etwa im Einzelfall getroffenen Fällig keits ver ein ba run gen, so ist BiR, falls kein vertragliches oder gesetzliches Zurück behaltungs recht des Kunden besteht, berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rück tritts kosten gemäß Ziffer 6 dieser Bedingungen zu belasten. 3. Leistungen 3.1. Die Leistungsverpflichtung von BiR ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Reiseausschreibung. 3.2. Leistungsträger (z. B. Hotels, Fluggesellschaften), Reisebüros und sonstige Reisevermittler sind von BiR nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von BiR hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 4. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunter nehmen 4.1. BiR informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unter rich tung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt unter nehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der ge buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 4.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BiR verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald BiR weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird BiR den Kunden informieren. 4.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Flug gesellschaft, wird BiR den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 4.4. Die entsprechend der EU-Verordnung erstellte aktuelle Black List von Flug gesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf der Internet- Seite von BiR abrufbar und in den Geschäftsräumen von BiR einzusehen. 5. Preisanpassung BiR behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Er höhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: 5.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beför de rungs kosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann BiR den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann BiR vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Plätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Er höhungsbetrag für den Einzelplatz kann BiR vom Kunden verlangen. 5.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber BiR erhöht, so kann der Reise preis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 5.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise da durch für BiR verteuert hat. 5.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BiR nicht vorhersehbar waren. 5.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BiR den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reise antritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teil nahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BiR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. 6. Rücktritt durch Kunden, Nichtantritt der Reise 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BiR. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 6.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden steht BiR unter Berück sichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Ent schä di gung pro Person zu: a) Bei Flugpauschalreisen mit Linienflügen, bei Bahn- und Busreisen sowie bei See- und Flusskreuzfahrten im Charter: bis zum 120. Tag vor Reisebeginn: kostenlos vom 119. bis 42. Tag vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises vom 41. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises vom 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 80% des Reisepreises b) Bei Flugpauschalreisen mit Charter- und Billigfluggesellschaften (z. B. Air Berlin, Arkia, Condor, German-/Eurowings, TUIfly, etc.): bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises vom 41. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises vom 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 80% des Reisepreises c) Bei Kreuzfahrten, bei denen BiR lediglich mit einem Zubucherkontingent arbeitet: bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises vom 34. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises vom 14. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises. 6.3. Dem Kunden ist es gestattet, BiR nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entsprechend vorstehender Regelung entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 6.4. BiR bleibt vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen, eine konkret zu berechnende, höhere Entschädigung zu fordern. BiR ist in diesem Falle verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. 6.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt das gesetzliche Recht des Kunden gemäß 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, unberührt. 6.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung so wie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. 63

7. Haftung 7.1. Die vertragliche Haftung von BiR für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, so weit a) ein Schaden des Kunden von BiR weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder b) soweit BiR für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 7.2. BiR haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel lun gen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Bu - chungs bestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertrags partners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von BiR sind. BiR haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Aus gangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischen be för de run gen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hin weis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten von BiR ursächlich geworden ist. 8. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Kunden 8.1. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der von BiR eingesetzten Reiseleitung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ist von BiR keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Kunde verpflichtet, BiR direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit BiR kann unter der am Ende dieser Reisebedingungen aufgeführten Adresse aufgenommen werden. 8.2. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Kunden ob liegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt. 8.3. Reiseleiter und Agenturen sind nicht bevollmächtigt, Reisemängel oder An sprüche namens BiR anzuerkennen. 8.4. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Beför derungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes. 8.5. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BiR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag im eigenen In teresse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, BiR erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von BiR oder seinen Beauftragten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Erfolgt nach diesen Be - stimmungen eine zulässige Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden, so bestimmen sich die Rechtsfolgen dieser Kündigung nach den 651 e Abs. 3 und Abs. 4 BGB. Die Vorschrift des 651 j BGB (Kündigung wegen höherer Gewalt) bleibt hiervon unberührt. 8.6. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber BiR geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber BiR unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadens ersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 8.7. BiR nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Trotzdem sind wir verpflichtet, Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle zu nennen: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.v., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 785179579 40, Telefax: +49 7851 79579 41, www.verbraucher-schlichter.de, mail@verbraucher-schlichter.de. Außerdem weist BiR für alle Reise - verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hin: https://webgate.ec.europa.eu/odr. 9. Kündigung durch BiR; Rücktritt durch BiR wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl 9.1. BiR kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von BiR nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt BiR, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; BiR muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch ge nommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungs trägern gut gebrachten Beträge. Die von BiR eingesetzten Reiseleiter sowie die Mitarbeiter der örtlichen Agenturen sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen von BiR in diesen Fällen wahrzunehmen. 9.2. BiR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch BiR muss deutlich in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein b) BiR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen c) BiR ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von BiR später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn BiR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht BiR gegenüber unverzüglich geltend zu machen, sobald BiR die Absage der Reise erklärt hat. f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 10. Verjährung 10.1. Ansprüche des Kunden nach den 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BiR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BiR beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BiR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BiR beruhen. 10.2. Alle übrigen Ansprüche nach den 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 10.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 10.4. Schweben zwischen dem Kunden und BiR Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder BiR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hem mung ein. 11. Gerichtsstandsvereinbarung Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kauf leute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Per sonen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BiR vereinbart. * Die Verwendung von männlichen Formen wie Kunde, Auftraggeber, Reise leiter etc. wurde von uns gewählt, um der in BGB 307 geforderten Pflicht zur Klarheit und Verständlichkeit der Formulierung in Allgemeinen Geschäftsbe din gun gen gerecht zu werden. Sie soll lediglich eine übersichtliche Darstellung der Reise bedingungen gewährleisten und bedeutet auf keinen Fall eine Missachtung unserer weiblichen Klientel. Veranstalter: Biblische Reisen Sitz der Gesellschaft: Stuttgart Rechtsform: GmbH Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRB 10467 Geschäftsführer: Rüdiger Tramsen Adresse: Silberburgstraße 121, 70176 Stuttgart Telefon +49 (0)711 619 25 0 Telefax +49 (0)711 619 25 811 E-Mail: info@biblische-reisen.de Noll & Hütten Rechtsanwälte & Biblische Reisen, Stuttgart, 2004 2017; Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet Impressum Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Juli 2017 Biblische Reisen GmbH, Stuttgart 2017 Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet. 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