Ausschreibung für das 2. WBO Voltigier- Turnier Münchehofe am

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Transkript:

Ausschreibung für das 2. WBO Voltigier- Turnier Münchehofe am 01.10.2016 Veranstalter: Reit- und Voltigierclub Münchehofe e.v. Veranstaltungsort: Reitrevier Münchehofe e.v. Münchehofer Straße 1,15366 Hoppegarten/OT Münchehofe Ansprechpartner: Nicole Niemietz, Kageler Weg 21, 12589 Berlin, Tel.: 0177 4075715, Mail: nicole.niemietz@gmx.de Nennungsschluss: 15. September 2016 Nennungen an: Ines Leischner, Müllroser Straße 3, 15518 Briesen (Mark) Tel.: 033607/ 129940, Mail: info@psv-silberregen.de Turnierleitung: Christine Schubert, Nicole Niemietz Richter: Klaus Egold, Kristina Kroß Teilnahmeberechtigt sind Voltigierer aus Vereinen, die über ihren zuständigen Regionalverband dem Landesverband Pferdesport Berlin- Brandenburg angeschlossen sind, sowie Voltigiergruppen und Einzelvoltigierer aus dem Bundesgebiet. Die Mitteilung der Anzahl der Starter wird bis zum 28.09.2016 erbeten. Genehmigungsvermerk: Die Ausschreibung zum Voltigierturnier vom 01. 10. 2016 in Münchehofe ist genehmigt. Berlin-Charlottenburg, den Fachbeirat Landeskommission

Prüfung Nr. 1 E- Schritt-Gruppen Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die noch nicht in Wettbewerben der LK E 2 oder höher gestartet sind und im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr bis Nennungsschluss in ES die Endnote 5,0 oder höher noch nicht dreimal erreicht haben. Pflicht in einem Block: Pflicht und Kür: Q Prüfung Nr. 2 E 2 - Gruppen 6-10 Voltigierer der Jahrgänge 2004 und jünger Pflicht und Kür gem. besonderen Bestimmungen der LK Dreieckszügel analog A- Gruppen lt. LPO 2012 erlaubt). (Aufsprung ohne Bewertung), Bank-Fahne, Halbe Mühle zum Rückwärtssitz, Rückwärtsstütz, Quersitz innen (analog LK A), Abgang nach Innen. werden im Schritt geturnt und auf der rechten Hand gezeigt. Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die noch nicht in Wettbewerben der LK E1 oder höher gestartet sind und im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr bis Nennungsschluss in E 2 die Endnote 5,3 oder höher noch nicht dreimal erreicht haben. Pflicht 1. Bock im Galopp: Pflicht 2. Bock im Schritt: Kür: C Prüfung Nr. 3 E 1 Gruppen 6-10 Voltigierer der Jahrgänge 2002 und jünger Pflicht und Kür gem. besonderen Bestimmungen der LK Dreieckszügel analog A- Gruppen lt. LPO 2012 erlaubt). Es ist den Gruppen freigestellt, auf welcher Hand sie beginnen ein Handwechsel erfolgt nach dem ersten Pflichtblock. Aufsprung ohne Bewertung, Freier Grundsitz, Bank, Quersitz (nur innen) und Abgang nach innen (Der Aufsprung kann mit Hilfestellung und muss nicht im Galopp erfolgen). Knien, Liegestütz, Stütz- Abhocken nach Innen und Landung Pflichtkür analog A gem. LPO 2012/ Aufgabenheft 2012 im Schritt 1. Abt. E 1 - Gruppen 2002 und jünger und 2. Abt. E 1 - Gruppen 1998 und jünger Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die noch nicht in Wettbewerben der LK A oder höher gestartet sind und im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr bis Nennungsschluss in E 1 die Endnote 5,5 oder höher noch nicht dreimal erreicht haben. 6-10 Voltigierer der Jahrgänge 2002 und jünger und 6-10 Voltigierer der Jahrgänge 1998 und jünger Pflicht und Kür gem. besonderen Bestimmungen der LK Dreieckszügel analog A- Gruppen lt. LPO 2012 erlaubt). Es ist den Gruppen freigestellt, auf welcher Hand sie beginnen ein Handwechsel erfolgt nach der Pflicht. Pflicht im Galopp: In einem Bock: Aufsprung, Freier Grundsitz, Bank- Fahne, Liegestütz, Quersitz, Knien, Stützschwung vorlinks, Abgang Kür im Schritt: M nach Innen (Bewertung der Landung). Pflichtkür analog A gem. LPO 2012/ Aufgabenheft 2012 im Schritt

Für Prüfungen 1, 2 und 3 gilt: Jede Gruppe besteht aus 6-10 Voltigierern. Schleifen allen Voltigierern Richtverfahren: 56 1.2.2. LPO, schriftliches Protokoll, gemeinsames Richten Pflicht und Kür gemäß den aktuellen Besonderen Bestimmungen der LK Berlin- Bandenburg und gemäß der LPO 2013. Zeit für Pflicht: pro Voltigierer maximal 60 Sekunden pro Voltigierer. Zeit für Kür: 4 Minuten pro Gruppe unabhängig der Anzahl der Starter. Zugelassene Pferde: 6 - jährige und ältere Pferde oder Ponys Ausrüstung: Seitliche Dreieckszügel analog A- Gruppen sind erlaubt. Die Gruppen haben einen Leistungsnachweis ihrer zuständigen LK zu führen. Longenführer müssen den Besitz des LA 5 nachweisen. Für alle Voltigierer über sechs Jahre ist ein Altersnachweis zu erbringen. 30 Euro plus 1 Euro LK- Abgabe Prüfung Nr. 4 Mini-Voltis Es darf zusätzlich zum Longenführer 1 Helfer mit in den Prüfungszirkel kommen, der den Mini- Voltis den Weg und die Übungen weisen darf. Auch eine permanente Sicherheitshilfe am Pferd ist erlaubt. 5-10 Voltigierer der Jahrgänge 2008 und jünger Jeder Voltigierer darf 2x auf das Pferd und da je 2 Übungen zeigen. Die Übungen werden im Schritt geturnt. 1. Block: 2 Übungen aus der ES-Pflicht 2. Block: 2 Übungen aus der Pflichtkür A. Zur Auswahl stehen: Prinzensitz, Bank rücklings entweder mit oder ohne Beinabspreizen, Übung in der Schlaufe, Querlieger, Sitzen rückwärts vor dem Gurt, Rollbewegung, Umsteiger, Kürabgang aus der unteren Ebene. Bewertung: W 4,- pro Voltigierer Ein schriftliches Protokoll wird bei der Siegerehrung für die Voltigierer und die Ausbilder vergeben. Eine Platzierung nach Leistung findet nicht statt. Prüfung Nr. 5 Kürprogramm für Duos 1. Abteilung: Jahrgang 2004 und jünger 2. Abteilung: Jahrgang 2002 und jünger je 2 Voltigierer die noch nicht in LPO Prüfungen A oder höher gestartet sind. Eine Kür zu einem Thema im Schritt. In 1 1/2 Minuten sind mind. 6 Übungen zu zeigen. Das Verlassen des Pferdes während der Kür ist nicht erlaubt. Vokalmusik ist gestattet. Es ist freigestellt, auf welcher Hand das Pferd longiert wird. Bewertung: a) Kürgestaltung, Interpretation der Musik, Ausdruck (2x) b) Schwierigkeit, Korrektheit und Sicherheit der Ausführung (1x) c) Harmonie zwischen Voltigierer und Pferd (2x) d) Gesamteindruck (1x) I 10,- pro Duo

Prüfung Nr. 6 Einsteiger Einzelvoltigieren 1. Abteilung: Jahrgang 2004 und jünger die noch nicht in Förder A oder L Prüfungen sowie in LPO Prüfungen A oder höher gestartet sind. 2. Abteilung: Jahrgang 2002 und jünger die noch nicht in Förder A oder L Prüfungen sowie in LPO Prüfungen A oder höher gestartet sind. Gezeigt werden die A- Pflicht im Schritt und eine Pflicht- Kür von 1 Minute im Schritt. Vokalmusik ist gestattet. Es ist freigestellt auf welcher Hand das Pferd longiert wird. Bewertung: Bewertet wird nach den aktuellen Kriterien der LPO analog A- Gruppen. Für eine Schwierigkeit von max. 5,0 müssen 5 Pflichtkürelemente gezeigt werden. Pferdeeinsatz: Pro Pferd oder Pony sind max. 6 Voltigierer erlaubt. S 5,- Prüfung Nr. 7 Einzelvoltigieren 1. Abteilung: Jahrgang 2002 und jünger und die noch nicht in Förder A oder L Prüfungen sowie in LPO Einzel-Prüfungen gestartet sind. 2. Abteilung: Jahrgang 1998-2001 und die noch nicht in Förder A oder L Prüfungen sowie in LPO Einzel-Prüfungen gestartet sind. Gezeigt werden die A- Pflicht im Galopp und eine Pflicht- Kür von 1 Minute im Schritt. Vokalmusik ist gestattet. Es ist freigestellt auf welcher Hand das Pferd longiert wird. Bewertung: Bewertet wird nach den aktuellen Kriterien der LPO analog A- Gruppen. Für eine Schwierigkeit von max. 5,0 müssen 5 Pflichtkürelemente gezeigt werden. Pferdeeinsatz: Pro Pferd oder Pony sind max. 6 Voltigierer erlaubt. E 5,- Allgemeine Bestimmungen: 1) Es gelten die Bestimmungen der LPO 2013, die Richtlinien für Reiten und Fahren Band 3 Voltigieren sowie die Besonderen Bestimmungen der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen in Berlin- Brandenburg und alle laufenden Ergänzungen. 2) Alle Voltigierer einer Voltigiergruppe müssen demselben Verein angehören. Jeder Voltigierer darf nur in einer Gruppe starten, aber zusätzlich kann in Duo oder Einzelprüfungen gestartet werden. 3) Für jedes Pferd ist ein Equidenpass mit korrektem Nachweis des Impfschutzes mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. 4) Jedes Pferd muss eine Kopfnummer tragen, Kopfnummern sind mitzubringen. 5) Der Veranstalter behält sich die Streichung, Teilung oder Zusammenlegung von Prüfungen vor.

Besondere Bestimmungen: 1) Für den Nennungsschluss gilt das Datum des Poststempels. Bei verspäteter oder unvollständiger Nennung und/oder unvollständigem Nenngeld wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro erhoben. 2) Bei der Nennung sind anzugeben: Vollständige Bezeichnung des Vereins Name, Anschrift und Telefonnummer des Ausbilders Name, Farbe, Geschlecht und Geburtsjahr des Pferdes, Vor- und Zunamen der Voltigierer sowie deren Geburtsjahre, sowie in welcher Prüfung gestartet wird. 3) Die Nenngelder sind auf folgendes Konto zu überweisen: Reit- und Voltigierclub Münchehofe e.v. IBan DE95170540400020032889 BIC WELADED1MOL Sparkasse MOL 4) Mit der Abgabe der Nennung unterwerfen sich alle Teilnehmer und die Besitzer der Pferde den Bestimmungen dieser Ausschreibung. Alle Anordnungen, die der Veranstalter im Rahmen der gültigen Bestimmungen zur Durchführung des Turniers trifft, sowie die Bestellung der Richter, die Zeiteinteilung und der Aufbau und die Einrichtung des Prüfungsplatzes werden vorbehaltlos anerkannt. 5) Boxen stehen nicht zur Verfügung. 6) Die Besitzer der teilnehmenden Pferde bürgen dafür, dass ihre Pferde frei von ansteckende Krankheiten und Haftpflichtversichert sind und über einen gültigen Influenza- Impfschutz verfügen. 7) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Krankheiten und sonstige Schäden, die Pferdebesitzern, Pferdepflegern, Teilnehmern, Besuchern oder Pferden durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen entstehen. Die Teilnehmer sind nicht Gehilfen des Veranstalters im Sinne der 278 und 831 BGB. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung für Diebstähle, Verluste oder Beschädigungen ab. 8) Transportkosten werden nicht erstattet. 9) Die Zeiteinteilung wird nach Nennungsschluss bekanntgegeben. Dafür ist ein frankierter Rückumschlag der Nennung beizulegen oder eine E -Mail- Adresse anzugeben. 10) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Turnier zu verschieben oder ausfallen zu lassen, sofern besondere Umstände dies erforderlich machen sollten. Fällt die Veranstaltung aus, so werden die Einsätze erstattet. 11) Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen der LPO 66 und 67 sowie die Durchführungsbestimmungen zu 67 und die FN Anti Doping- und Medikamentenkontrollregeln für den Pferdesport hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit der Abgabe seiner Nennung diesen unterwirft. 12) Eigene CDs (mit Namen beschriftet) können mitgebracht werden. Sie müssen zusammen mit einer schriftlichen Anleitung (An- und Ausschalten etc.) abgegeben werden. Entstehen einem Teilnehmer Nachteile durch das Abspielen von qualitativ mangelhaften Tonträgern, so hat er dies ausschließlich selbst zu vertreten. 13) Spätestens 60 Minuten vor Prüfungsbeginn ist die Reihenfolge der Voltigierer in der Meldestelle bekanntzugeben und sind die Leistungsnachweise von 2014 und 2015 und evtl. Altersnachweise vorzulegen. Startbereitschaft bzw. Nichtstart muss erklärt werden. 14) Prüfungszirkel: Halle 20 x 20m, Vorbereitungszirkel: Halle: 20 x 20 Außenplatz: 3 Vorbereitungszirkel 15) Die Benutzung von Haarspray in der Wettkampfhalle ist untersagt. Unterschrift Turnierleitung: