Gutachten WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50039

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B7 LI 757 B7/Z39 Ø70-66,7 5/112/66,

GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0138 TEILEGUTACHTEN NACH 19(3)StVZO ABRKZ-9401

Kraftfahrt-Bundesamt

Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr nach 22 STVZO RA A0-104 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 7. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten 10R5714

Gutachten MURD/N17 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44355

ABE Design C6. Radnummer: C S. Dimension: 7x17 Lochkreis: 5/100/57,1 ABE-Nr.: 47365

kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

- TN /N40 Ø76,9xØ72,6 5/120/72,

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

/ Ø63,4-54,1 4/100/54,

Am Taubenfeld Heidelberg W4 PCC 7015 W4/72,6-64,1 5/114,3/64,

- TN /N21 Ø72,6xØ64,1 4/114,3/64,

TEILEGUTACHTEN MURD Gräfelfing

T E I L E GU T AC H T E N TGA-Art: WIRD-TG/N5

- TN3F-6516 / ohne Ring 5/127/71,

PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ GR757 UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

- ST985 / Ø74,1xØ72,6 5/120/72,

GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0164 TEILEGUTACHTEN NACH 19(3)StVZO ABRKZ-9401

TEILEGUTACHTEN Nr CX-GBM-00 Fortführung von FBTP/N1 TGA-Art: 6.2

TEILEGUTACHTEN MURD Gräfelfing

ACHTUNG Es ist sowohl das alte Teilegutachten, als auch das neue Teilegutachten hinterlegt.

Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment

5G TN /5G / Ø72,6-Ø67,1 5/120/67,

B1 RG B1 / ohne Ring 5/120/72,

Nm M12x1, Nm M14x1,5 WH, JK Radmutter, Kegel 60, Gewinde ½-Zoll Nm

R1 MAM ST / R1 / ohne Ring 4/100/60,

G U TAC H TE N ZU R ER TE IL UN G EI NE S N AC HTR AG S ZU R AB E WIRD/N2. Abt. "KFZ-Räder" A-2552 Hirtenberg Sonderrad 7 J X 16 CH

W6 AX W6 JF / ohne Ring 5/120/72,

Industriestraße Fußgönheim B9 LE 859 B9/Z18 Ø76-72,6 5/120/72,

C3Y FU8520 C3Y / ohne Ring 5/127/71,

(kg) D817 5/120 / ohne Ring 5/120/72,

PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ MAM8-8519

ABE C7. Radnummer: C Dimension:7,0x17 Lochkreis:5/112/R72,6 ABE-Nr.: 46036

ABE C1. Radnummer: C S. Dimension: 6x15 Lochkreis: 5/100/57,1 ABE-Nr.: 45286

GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE MURD/N2

Achse 1 Achse 2 Modell TN9 TN9 Typ TN TN Radgröße 8,5 J x 19 H2 9,5 J x 19 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung

(kg) V2 AR18 V2/Ø64/Ø54,1 4/100/54,

38.W1 RD W1 / ohne Ring 5/120/72,

Y3 W Y3/N26 Ø72,6xØ57,1 5/112/57,

ABE C1. Radnummer: C Dimension: 6x15 Lochkreis: 4/100/R67,1 ABE-Nr.: 45286

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

ABE. Design: C 1. Radnummer: C S

TE IL E GU TAC H TE N TGA-Art: WIRD-TG

DB MAM D DB / ohne Ring 5/112/66,

- OC670 / ohne Ring 5/120/72,

5F TN /5F / Ø72,6-Ø64,1 5/114,3/64,

(kg) W5 B W5/ohne Ring 5/120/72,

T E I L E GUT AC H T E N

Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

5F TN /5F / Ø72,6-Ø64,1 5/114,3/64,

B1 RG B1 / ohne Ring 5/120/72,

4B MCT B / Ø63,4-Ø54,1 4/100/54,

0. Hinweise für den Fahrzeughalter

5F TN F / Ø72,6xØ67,1 5/114,3/67,

Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

5E TN /5E / Ø72,6-Ø57,1 5/112/57,

(kg) D217 5/114.3 / Ø76xØ66.1 5/114,3/66,

Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Schraube M12x1,25 Kegel VS-Set 2253 S02 Serienschraube M14x1,5

UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

435100K SW K / Ø64,1-Ø54,1 4/100/54,

(kg) 25 B 706 LK120/ohne Ring 5/120/72,

8,5 J x 19 EH2+ Typ SR8590 und 9,5 J x 19 EH2+ Typ SR9590

(kg) D3 RC D3 / ohne Ring 5/112/66,

W5 MAM B W5/ohne Ring 5/120/72,

Kraftfahrt-Bundesamt

Kraftfahrt-Bundesamt

C5 Kyro 9 C5/Z25 Ø76-Ø57,1 5/112/57,

- TN /N20 Ø72,6xØ63,4 5/108/63,

B8 EX706 B8/Z11 Ø70-66,1 5/114,3/66,

V6 KT V6/N02 Ø63,4xØ54,1 4/100/54,

Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 15 zur ABE-Nr RA D0-104 Anlage-Nr. : Seite : 1 / 12. Technische Daten, Kurzfassung Raddaten

8,5Jx19H2 Typ B und 9,5Jx19H2 Typ B Brock Alloy Wheels GmbH

UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

T E I L E GUT AC H T E N

T E I L E GUT AC H T E N

5G TN /5G / ohne Ring 5/120/72,

V3 B V3/ohne Ring 5/112/57,

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ CARMANI CA Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

T E I L E GUT AC H T E N

/ Ø63,3-54,1 4/100/54,

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr ) durchgeführt.

(kg) W8 CX W8/66,5 / 57,1 5/112/57,

UNIWHEELS Leichtmetallräder (Germany) GmbH

(kg) W3 PU6515 W3/74,1x57,1 5/112/57,

DB KT DB / ohne Ring 5/112/66,

Transkript:

Fahrzeughersteller Raddaten: : MAZDA Radgröße nach Norm : 9 J X 20 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 10 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl och Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TTH0M0BP40671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 975 2360 11/14 TTH0M0SA40671 PCD114.3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 975 2360 11/14 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör Anzugsmoment der Befestigungsteile : MAZDA : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad : ZJM5 ww. OE-Muttern : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GH; KE 120 Nm für Typ : GH; GJ Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110-141 235/45R20 96 11A; 24J; 27I inkl. Mj.2015; nur CX- 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26P; 27I 5; Allradantrieb; Frontantrieb; 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7AS; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 27I 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e11*2001/116*0308*.. 120-191 245/45R20 99 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb; ERE e13*2007/46*1109*.. 255/45R20 101 11A; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P

Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kw Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 107-141 225/35R20 90W 11A; 26P; 27I ab Mj.2012; inkl. GJ e1*2007/46*1001*.. 235/35R20 88W 11A; 245; 26B; 27B; 5FE Mj.2015; Kombi; Stufenheck; 235/35R20 92 11A; 245; 26B; 27B Allradantrieb; 245/30R20 90W 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; nur Mazda 6; 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AS; 71C; 255/30R20 92 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 77E 255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26B; 265/30R20 94 11A; 248; 27B; 27F; 57F; 67J 275/30R20 93 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 67X; 68U GH e1*2001/116*0448*.. 110-141 235/45R20 96 11A; 24J; 27I inkl. Mj.2015; nur CX- 245/40R20 95 11A; 24J; 248; 26P; 27I 5; Allradantrieb; Frontantrieb; 245/45R20 99 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 7AS; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 27I 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 77E GJ e1*2007/46*1001*.. 107-141 225/35R20 90 11A; 26P; 27I Kombi; Stufenheck; 235/35R20 88W 11A; 245; 26B; 27B; 5FE Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 245; 26B; 27B 12A; 51A; 7AS; 71C; 245/30R20 90 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74P; 77E 245/35R20 91 11A; 24J; 248; 26B; 255/30R20 92 11A; 24J; 248; 26B; 255/35R20 93 11A; 24J; 248; 26B; 265/30R20 94 11A; 248; 27B; 27F; 57F; 67J 275/30R20 93 11A; 244; 247; 27B; 27F; 57F; 67X; 68U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Seite: 3 von 10 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Seite: 4 von 10 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.

Seite: 5 von 10 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der

Seite: 6 von 10 serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.

Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Seite: 7 von 10 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: Variante(n): MAZDA KE e13*2007/46*1247*.. Mazda CX-5 Allradantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 340 y = 410 HA 26P x = 295 y = 350 VA 26B x = 345 y = 400 VA 27I x = 290 y = 360 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 345 y = 400 6 VA 27H x = 340 y = 410 7 HA

Fahrzeug: Seite: 8 von 10 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: Variante(n): MAZDA GH e1*2001/116*0448*.. MAZDA 6, MAZDA CX-5 ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA

Fahrzeug: Seite: 9 von 10 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: Variante(n): MAZDA GJ e1*2007/46*1001*.. MAZDA 6, MAZDA CX-5 Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 400 VA 26P x = 385 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA 27B x = 265 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA 27F x = 265 y = 400 24 HA

Fahrzeug: Seite: 10 von 10 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: Variante(n): MAZDA GH e1*2001/116*0448*.. MAZDA 6, MAZDA CX-5 Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, nur CX-5 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 345 y = 400 VA 27I x = 290 y = 360 HA 27B x = 340 y = 410 HA 26P x = 295 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 345 y = 400 6 VA 27H x = 340 y = 410 7 HA