Produktsicherheitsinformation

Ähnliche Dokumente
Produktsicherheitsinformation

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und (EG) Nr. 1272/2008

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und (EG) Nr. 1272/2008

Sicherheitsdatenblatt gemäß EG - Richtlinie 2001/58/ EG

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß (91/155/EWG)

Glasdekorgewebe Tex Color

Sicherheitsdatenblatt nach gemäß 2001/58/EG

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß EG-Richtlinie 1907/2006EWG Lesen Sie dieses Sicherheitsdatenblatt vor Anwendung und Entsorgung dieses Produktes

Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz

Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG

Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32

Sicherheitsdatenblatt gemäß EG - Richtlinie 2001/58/ EG

SICHERHEITSDATENBLATT Staining solution EU DE

Feuerzement. Gefährliche Inhaltsstoffe. SICHERHEITSDATENBLATT GEM: 91/155/EWG Druckdatum Seite 1/6

Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt PN 152/156

: SSG 4000 E. Version 1. Druckdatum Überarbeitet am

EG-Sicherheitsdatenblatt Seite 1/5 gemäß Verordnung 1907/2006 (REACH) vom Zeichen: TI079 Überarbeitet: Handelsname: EVERZIT N

S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. Lonza-Sol N

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)

Produkt Sicherheits Information

Sicherheitsdatenblatt gemäß 2001/58/EG

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006. Produkt: Silicagel E Blau

! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

COMPO Rasen-Aktiv-Kalk

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

SICHERHEITSDATENBLATT Verordnung (EG) 1907/2006(REACH), (EU) 453/2010

Seite: 1/5 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACH-VO) Druckdatum: überarbeitet am:

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien

Sicherheitsdatenblatt (gemäß VO (EG) 1907/2006)

Druckdatum: überarbeitet am: Handelsname: Aktion Rasensamen 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Sicherheitsdatenblatt

EG-SICHERHEITSDATENBLATT

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung Nr. 91/155/EWG (REACH) (EG)

Sicherheitsdatenblatt

Telefon / Telefax / +49(0)9081/ / +49(0)9081/ /

SICHERHEITSDATENBLATT Aptaor L EU DE

Freiwillige Produktinformation in Form eines Sicherheitsdatenblatts für organisch gebundene Schleifmittel

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

SICHERHEITSDATENBLATT (gemäß VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006) Raumentfeuchter 450g Geruchsneutral

EU-Sicherheitsdatenblatt Polymerlösung 1 Seite 1 von 3 Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/ EWG Druckdatum : 08.Jan 2009

Produktinformation. Masterclima. EG-Sicherheitsdatenblatt Gemäß 91/155/EWG und 14 GefStV

3. MÖGLICHE GEFAHREN

SICHERHEITSDATENBLATT

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt

S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. Harnstoff

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung EG 1907/2006 (REACH) 1

Sicherheitsdatenblatt gemäss REACH 1907/2006 RL67/548/EWG

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

EG-Sicherheitsdatenblatt

Seite 1 von 5 EU-Sicherheitsdatenblatt (gemäß EG-Richtlinie 91/155/EWG)

1. Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung und des Unternehmens

Handelsname: Hersteller/Lieferant: afalin GmbH & Co. Tel.: 0201/ Adlerstr. 6 Fax: 0201/ Essen

1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. MÖGLICHE GEFAHREN 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN. Hersteller / Lieferant

Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

AQUA DEST. - Wasser, chemisch rein, H2O

SICHERHEITSDATENBLATT Tefacid Raps

EG-Sicherheitsdatenblatt

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß 91/155/EWG SONAX FROSTSCHUTZ FÜR DRUCKLUFTBREMSEN

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Druckdatum Überarbeitet (D) Version 1.0

Eberhard-Finckh-Straße D Ulm (Donau) Germany

Freiwillige Produktinformation in Anlehnung an das Format des Sicherheitsdatenblattes für anorganisch gebundene Schleifkörper

P 21-S Hochglanz - Alu - Politur

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß VO (EG) Nr. 1907/ REACH

01. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung

Azet Baum-, Strauch- und HeckenDünger 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. MÖGLICHE GEFAHREN 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN

EG-Sicherheitsdatenblatt Gem. EG-Richtlinie 2001/58/EG

Sicherheitsdatenblatt

SICHERHEITSDATENBLATT STATICIDE ESD HAND LOTION

1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. 2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen. 3. Mögliche Gefahren. 4. Erste-Hilfe-Massnahmen

Sicherheitsdatenblatt nach (EG) 1907/2006

1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. MÖGLICHE GEFAHREN 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006

Bauindustrie, Garten- und Landschaftsbau, Sport und Freizeit, Spielsand, Brunnenbau

HIS-Industrieberatung GmbH Großberghausen 6b Remscheid Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0)

ABS EXA*-ABS I schwarz

SICHERHEITSDATENBLATT Verordnung (EG) 1907/2006(REACH), (EU) 453/2010

Transkript:

Produktsicherheitsinformation 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Verkaufsname: Anwendung von Silizium-Pulver : Anschrift/Telefonnummer: Kontaktperson: Silicium Sekundär, Schlacke - Herstellung von Basis-Metallen, einschließlich Legierungen, - Legierung von Stahlschmelzen: Stahlindustrie, - Rohstoff in der Produktion von SiMn-Legierungen. - andere industrielle Anwendungen. RW silicium GmbH Wöhlerstr. 30 D-94060 Pocking Telefon: + 49 8531 702 0 Telefax: + 49 8531 702 90 http://www.silicium.de Stefan Bauer E-Mail: s.bauer@silicium.de REACH Registrierungsnummer: 01-2119486867-15-0008 REACH and CLP helpdesk: Notrufnummer: REACH Internetseite: http://echa.europa.eu/help/nationalhelp_contact_en.asp CLP Internetseite: http://echa.europa.eu/clp/clp_help_en.asp 030-19240 (Giftnotruf Berlin) 2. Mögliche Gefahren Klassifizierung des Produktes: Das Produkt erfüllt nicht die skriterien nach Richtlinie 1999/45EC (DPD) und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) und ist somit nicht kennzeichnungspflichtig. Gefahrensymbol/Gefahrenpiktogramm: Gefahrenkategorie: Signalwort: R-/H-Sätze: S-/P-Sätze: s s Beim Kontakt mit Feuchtigkeit, Säuren oder Laugen könnten entzündbare und giftige Gase entstehen. Siehe Abschnitt 10 und 11. Abhängig von der Zusammensetzung kann der Staub des Produktes, wenn dieser in die Luft freigesetzt wird, unter bestimmten Bedingungen eine Staubexplosionen verursachen. Siehe Abschnitt 10. Produktsicherheitsinformation_Si Sekundär_D_QSt 138 Rev. 0_18.05.16 Seite 1 von 5

3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Zusammensetzung CAS-Nr. EINECS- Nr. Schlacke (Silicium- Metall und SiO 2 ) 102110-59-8 Silicium* 7440-21- 3 310-060- 2 231-130- 8 REACH Reg.- Nr. 01-219486867- 15-0008 01-2119480401- 47-0015 Gewichts -% Gefahrenklassifizierung Richtlinie 67/548/EWG (DSD) 10-90 Keine 10-90 Keine Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Keine Keine *Dieser PSI liegt der chemische Sicherheitsreport für Si/FeSi Silikat (Schlacke, elektrische Schmelzofen Silikate, eine UVCB Substanz) und Silicium, hergestellt im Einklang mit den Substanzeigenschaften beschrieben in dem Registrierungsdossier bei REACH, zu Grunde. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Einatmen: Hautkontakt: Augenkontakt: Verschlucken: Reizung durch Staub: Frischluftzufuhr. Bei anhaltendem Unbehagen ist ein Arzt aufzusuchen. Abwaschen mit Wasser und/oder Seife. Die Augen sind mit Wasser/Kochsalz-Lösung zu spülen. Bei anhaltendem Unbehagen ist der Arzt aufzusuchen. Entfernen des Betroffenen aus exponiertem Gebiet. Siehe Einatmen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel: Trockener Sand, CO 2 - oder Pulverlöscher. Spezielle entstehende Gefährdungen durch die Mischung: Spezifische Feuer- und Explosionsgefährdungen: Tests sowohl der Entflammbarkeit als auch die Entflammbarkeit beim Kontakt mit Wasser nach REACH (EG-Richtlinie) zeigten, dass das Produkt weder entflammbar noch entflammbar beim Kontakt mit Wasser ist. Zu Beachten: Bei der Zugabe von Wasser oder feuchtem Material zu geschmolzenem (heißem) Produkt entsteht Wasserstoff. Das freigesetzte Gas ist leicht entflammbar und könnte eine Explosion verursachen. Dies ist abhängig vom Anteil an metallischem Material im Produkt. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Trockenes, staubförmiges Material ist in geeigneten Behältern zu sammeln. Feuchtes Produkt von Hitze fernhalten, es darf nicht in geschlossenen Behältern gesammelt und gelagert werden. Trockener Staub kann aufgesaugt oder aufgefegt werden. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung: Beim Umgang ist Staubentwicklung weitestgehend zu vermeiden. Einatmen von Staub vermeiden. Siehe Abschnitt 8. In Bereichen mit hohen Staubkonzentrationen Zündquellen (z. B. Schweißen) vermeiden. Zusatz von feuchtem Material in Schmelzen kann Explosionen verursachen. Siehe Abschnitt 10. Produktsicherheitsinformation_Si Sekundär_D_QSt 138 Rev. 0_18.05.16 Seite 2 von 5

Lagerung: Das Produkt muss an einem gut belüfteten Ort und fern von Säuren und Laugen gelagert werden. 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen A. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz In den Lagerräumen ist für eine gute Belüftung zu sorgen. Wo dies nicht ausreichend möglich ist, sind CE-gekennzeichnete Atemschutzgerätee mit Staubfilter nach EN 149 FFP 2S (bzw. entsprechende Normen) zu benutzen. Grundsätzlich sind Schutzhandschuhe und Augenschutz zu tragen. Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW). B. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Grenzwerte für Partikel in der Luft (Richtlinie 2008/50/EG): Mittelungszeitraum Grenzwert Zeitpunkt, bis zu dem der Grenzwert zu erreichen ist PM 10 * 24 Stunden 50 μg/m³ 1. Januar 2005 PM 10 Kalenderjahr 40 μg/m³ 1. Januar 2005 PM 2,5 Kalenderjahr 25 μg/m³ 1. Januar 2010 Kalenderjahr 25 μg/m³ 1. Januar 2015 PM 2,5 * dürfen nicht öfter als 35-mal im Jahr überschritten werden 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Form Feststoff einschließlich Feinanteile. Erscheinungsbild Feststoff mit zwei verschiedenen Bestandteilen; eine Mischung aus Silikaten und ein metallischer Phase. Farbe Die Silikat-Mischung ist grau/grün, der metallische Bestandteil ist silbergrau. Geruch geruchlos. ph siehe Löslichkeit. Löslichkeit (Wasser) 2,6 µg Si/L bei ph 5,7-5,9 (20 C) Silikat; Durchmesser < 1 mm. Silicium (Si): unlöslich/schwerlöslich. Schmelz-/ 1414 C (101,3 kpa) für Silicium. Erstarrungspunkt ( C) 1150-1450 C (101,3 kpa) für Silikat. Siedepunkt ( C) 2355-3265 C (101,3 kpa) für Silicium. Siedebereich ( C) entfällt für Silikat. Entflammbarkeit nicht entflammbar. (Feststoff, Gas) Selbstentzündungs- : > 400 C bei 101,3 kpa für Silicium. Temperatur ( C) entfällt für Silikat. 10. Stabilität und Reaktivität In den meisten Säuren ist Silicium unlöslich. Silicium löst sich in einem Gemisch aus Flusssäure (HF) und Salpetersäure (HNO 3 ) unter Freisetzung von gefährlichen Gasen. Im Silicium vorhandene Verunreinigungen Produktsicherheitsinformation_Si Sekundär_D_QSt 138 Rev. 0_18.05.16 Seite 3 von 5

(z.b. Al und Ca) können mit verdünnten Säuren ebenfalls unter Freisetzung gefährlicher Gase reagieren (siehe unten). Silicium ist in verdünnten Laugen gut löslich. Zu vermeidende Bedingungen: In Bereichen mit hoher Staubkonzentration sind Funken und andere Zündquellen (z.b. Schweißen) zu vermeiden. Die in Luft suspendierten Silicium-Staubpartikel können bei einer Konzentration von 100 g/m³zur Staubexplosion führen. Mit abnehmender Staubpartikelgröße nehmen Zündfähigkeit und Explosionsstärke zu. Bei einem Partikeldurchmesser von über 40 µm ist die Explosionsgefahr unwahrscheinlich. Die Zündtemperatur (heiße Fläche) beträgt 800 C. Der Zusatz von feuchtem Silicium in Metallschmelzen kann Explosionen verursachen. Zu vermeidende Stoffe: Säuren und Laugen. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Reaktionen mit Flusssäure (HF) oder Salpetersäure (HNO 3 ) führen zur Entwicklung von giftigen Gasen, wie Siliciumtetrafluorid (SiF 4 ) bzw. Stickoxiden (NO x ). In Silicium vorhandene Verunreinigungen können mit verdünnten Säuren reagieren, dabei werden brennbare und schädliche Gase, wie Wasserstoff (H 2 ) und Silan (SiH 4 ) freigesetzt. Bei Zusatz von feuchtem Silicium in eine Metallschmelze wird das anhaftende Wasser zersetzt. Es entsteht gasförmiger Wasserstoff (brennbar). 11. Angaben zur Toxikologie Das Produkt erfüllt nicht die skriterien nach Richtlinie 1999/45/EG (DPD) und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). Akute Wirkungen: Einatmen: Hautkontakt: Augen: Verschlucken: Chronische Wirkungen: Es sind chronischen Wirkungen bekannt. Feinstaub kann reizend und austrocknend auf Schleimhäuten wirken. Staub kann reizend wirken. Kann reizend und austrocknend wirken. Kann reizend und austrocknend auf Schleimhäute wirken. 12. Angaben zur Ökologie Das Produkt wird als nicht umweltgefährdend eingestuft. Mobilität: Das Produkt hat unter normalen Umweltbedingungen eine geringe Mobilität. Persistenz: Nicht relevant. Bioakkumulation: Nicht relevant aufgrund der niedrigen Mobilität und der nicht-dispersiven Verwendung. Umweltgiftigkeit: Das Produkt erfüllt nicht die skriterien nach Richtlinie 1999/45/EG (DPD) und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP). 13. Hinweise zur Entsorgung Das Material sollte wenn möglich durch Recycling zurückgewonnen werden. Das Produkt ist nicht als Sondermüll gemäß der Entscheidung der Kommission 2000/532/EG und 2001/118/EG eingestuft. Abfälle und Rückstände dieses Materials sollten gemäß den geltenden Vorschriften und den einschlägigen Regelungen der Abfallbeseitigungsbehörden entsorgt werden. Produktsicherheitsinformation_Si Sekundär_D_QSt 138 Rev. 0_18.05.16 Seite 4 von 5

14. Angaben zum Transport UN no. IMDG-Kode: ICAO/IATA: ADR/RID: Keine. Umweltgefährdung Das Produkt verursacht Schäden an Meeresorganismen (Lillicrap, 2011). Es ist kein Meeresschadstoff. 15. Vorschriften Eine Stoffbewertung (CSA) nach Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) wurde durchgeführt. Das vorliegende Datenblatt wurde gemäß folgender Verordnung und Richtlinie angefertigt: Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und nachfolgenden Ergänzungen. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP), verbessernde und aufhebende Richtlinie 67/548/EWG und 1999/45/EG, und verbessernde Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Chemische Sicherheitsbeurteilung für die beiden Einzelbestandteile; Silikat (EG 310-060-2) und Silicium (EG 231-130-8) der Silicium (Si) Schlacke wurde entsprechend REACH durchgeführt. 16. Sonstige Angaben Laut Kapitel 1.5.2 des Global Harmonisierten Systems der vereinten Nationen zur und Kennzeichnung von Chemikalien (UN-GHS) und Artikel 58 (2)(a) bzw. Artikel 59 (2)(b) der CLP-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008), welche REACH Artikel 31(1) ersetzen, müssen Sicherheitsdatenblätter (SDS) nur für Stoffe und Stoffgemische erstellt werden, die die harmonisierten skriterien für physikalische Gefahren als auch für Gefahren für die menschliche Gesundheit und Umwelt erfüllen. Da dieses Produkt die skriterien nicht erfüllt, ist ein Sicherheitsdatenblatt nach Verordnung (EU) Nr. 453/2010 nicht erforderlich. Um dennoch relevante Informationen bezüglich Umwelt, Gesundheit und Sicherheit zu vermitteln, wurden diese Produktsicherheitsinformationen (PSI) erstellt. Laut REACH Artikel 31(7) müssen relevante Expositionsszenarien aus dem Stoffsicherheitsbericht (CSR) dem Sicherheitsdatenblatt (SDS) als Anlage beigefügt werden. Laut REACH Anhang I, Kapitel 0 (Einleitung), Unterkapitel 0.6, Punkt 4 und 5, sind Expositionsszenarien jedoch nur für Gefahrstoffe erforderlich. Da dieses Produkt nicht als Gefahrstoff nach der CLP-Verordnung klassifiziert ist, besteht auch Notwendigkeit zur Erstellung eines Expositionsszenarios. Rechtliche Hinweise und Haftungsausschluss: Dieses Blatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann Gewähr für die Fehlerfreiheit der enthaltenen Daten und Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung der Seiten entstehen, wird hiermit ausgeschlossen. Produktsicherheitsinformation_Si Sekundär_D_QSt 138 Rev. 0_18.05.16 Seite 5 von 5