ANHANG III zur Finanzhilfevereinbarung für ein Projekt mit mehreren Zuschussempfängern FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN

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Transkript:

ANHANG III zur Finanzhilfevereinbarung für ein Prjekt mit mehreren Zuschussempfängern FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN I. EINLEITUNG Dieser Anhang ergänzt die Regeln für die Verwendung des Zuschusses in den verschiedenen Budgetkategrien für das in der Vereinbarung beschriebene Prjekt. Diese Erläuterungen finden sich in Abschnitt III. In Abschnitt IV wird erläutert, welche Sätze für die Budgetkategrien gelten, auf die Zuschüsse, wie in Artikel II.16.2 der Vereinbarung dargelegt, anwendbar sind. Abschnitt V beinhaltet einen Überblick über die Kntrllen, denen der Zuschussempfänger unterliegen kann, und die damit verbundenen Belege. II. BERICHTERSTATTUNG Gemäß Artikel I.4.2 und I.4.3 der Vereinbarung ist der Zuschussempfänger verpflichtet, das Mbility Tl+ zu verwenden, um durch Ausfüllen aller Pflichtfelder über die Aktivitäten, für die ein Zuschuss bewilligt wurde, Bericht zu erstatten. III. ERGÄNZENDE FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Leitaktin 2 Strategische Partnerschaften A. Förderfähigkeit vn Aktivitäten Die Zuschussempfänger gewährleisten, dass die mit der Fördersumme für das Prjekt vrgenmmenen Aktivitäten gemäß den im Erasmus+ Prgrammleitfaden genannten Regeln förderfähig sind. Durchgeführte Aktivitäten, die nicht den im Erasmus+ Prgrammleitfaden und den ergänzenden in diesem Anhang niedergelegten Regelungen entsprechen, werden vn der NA als nicht förderfähig eingestuft, und die entsprechenden Zuschüsse müssen in vller Höhe zurückerstattet werden. Die Erstattung betrifft alle Budgetkategrien, für die ein Zuschuss im Zusammenhang mit der als nicht förderfähig erklärten Aktivität gewährt wurde. Quelldkument: II.2.3 Multi-beneficiary grant agreement Financial and cntractual rules - Annex III 2015

Die im Prgrammleitfaden beschriebene förderfähige Mindestdauer vn Mbilitätsaktivitäten ist die Mindestdauer der Aktivität hne Reisezeit. B. Förderfähigkeit vn Ausgaben 1. Allgemeines Ausgaben werden nur für die Budgetkategrien, für die gemäß Anhang II Fördermittel gewährt werden, berücksichtigt. Budgetübertragungen haben innerhalb der in Artikel I.3.2 der Vereinbarung festgelegten Begrenzungen zu erflgen. Budgetübertragungen auf eine Budgetkategrie, für die im Fördermittelantrag keine Fördersumme beantragt wurde der für die keine Fördersumme gemäß Anhang II gewährt wurde, sind nicht zulässig. Die einzige Ausnahme besteht für die Budgetkategrie Unterstützung bei besnderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmer/-innen mit Behinderung), auf die eine Budgetübertragung auch dann erflgen kann, wenn im Fördermittelantrag keine Fördersumme beantragt wurde. 2. Prjektmanagement und -durchführung Die Zuschussempfänger führen die Aktivitäten durch und erbringen die Leistungen, deren Förderung innerhalb dieser Budgetkategrie im Fördermittelantrag beantragt und vn der Natinalen Agentur der krdinierenden Einrichtung in der Vereinbarung bewilligt wurden. Die Zuschussempfänger kmmen über die jeweiligen Budgetanteile überein gemäß ihrer jeweiligen Arbeitsbelastung und dem Beitrag, den sie zu den Prjektaktivitäten und -ergebnissen leisten. Die krdinierende Einrichtung berichtet über die Prjektaktivitäten und -ergebnisse für das Prjekt als Ganzes. 3. Länderübergreifende Prjekttreffen Die krdinierende Einrichtung lädt im Mbility Tl+ eine Liste der Teilnehmenden einschließlich der Namen der Teilnehmer/-innen, des Abfahrtsrt und des Zielrt hch und bestimmt die Entfernung anhand des Online-Entfernungsrechners. Das Mbility Tl+ berechnet die Fördersumme autmatisch anhand der anwendbaren Zuschüsse je Einheit. Standardmäßig gilt der Standrt der entsendenden Einrichtung als Abfahrtsrt und der Standrt der aufnehmenden Einrichtung als Zielrt. Wird ein anderer Abfahrtsrt der Zielrt, teilt der Zuschussempfänger den Grund hierfür im Mbility Tl+ mit. In allen Fällen sllen die Zuschussempfänger eine förmliche Verbindung zu den an länderübergreifenden Prjekttreffen teilnehmenden Persnen aufweisen können, un- 2

abhängig davn, b sie als (hauptamtliches der ehrenamtliches) Persnal der als Schüler/-innen der Einrichtung des Zuschussempfängers am Prjekt beteiligt sind. Die Teilnahme an im Land des Zuschussempfängers stattfindenden länderübergreifenden Prjekttreffen ist in dieser Budgetkategrie förderfähig, sfern Teilnehmer/- innen vn Einrichtungen der am Prjekt beteiligten Zuschussempfängereinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen Prgrammländern an den Aktivitäten beteiligt sind und die Entfernung zwischen dem ben definierten Abfahrtsrt und dem Zielrt nach Maßgabe des Online-Entfernungsrechners mindestens 100 km beträgt. 4. Geistige Leistungen ( intellectual utputs ) Die Zuschussempfänger müssen die im Fördermittelantrag vrgeschlagenen und vn der NA in der Vereinbarung bewilligten geistigen Leistungen ( intellectual utputs ) entwickeln. Die krdinierende Einrichtung berichtet über die durchgeführten Aktivitäten und erarbeiteten Ergebnisse im Mbility Tl+ für das Prjekt als Ganzes. Die krdinierende Einrichtung legt Nachweise der Prjektergebnisse der Partnerschaft als Ganzes vr; diese sllen spätestens zum Zeitpunkt der Vrlage des s in die Erasmus+ Prjektergebnisplattfrm hchgeladen werden. Die krdinierende Einrichtung gibt im Mbility Tl+ die Anzahl der Arbeitstage pr Persnalkategrie anhand vn Arbeitszeitabrechnungen, die zu diesem Zweck für jede mit der Entwicklung der geistigen Leistungen ( intellectual utputs ) unmittelbar mitwirkende Persn geführt werden, an. Das Mbility Tl+ berechnet die Höhe des Zuschusses autmatisch anhand der anwendbaren Zuschüsse je Einheit pr Persnalkategrie für das betreffende Land. Um als Persnal zur Entwicklung geistiger Leistungen ( intellectual utputs ) berücksichtigt zu werden, müssen die Persnen entweder hauptamtlich der ehrenamtlich in der allgemeinen der beruflichen Bildung der in Angebten des nicht frmalen Lernens für junge Menschen tätig sein und können Lehrkräfte im Hchschulbereich, Lehrkräfte, Ausbilder/-innen, Schulleitungen, Jugendarbeiter/-innen und nicht pädaggisches Persnal miteinschließen. In allen Fällen müssen die Zuschussempfänger die förmliche Verbindung zum / zur jeweiligen Mitarbeiter/-in aufweisen können, unabhängig davn, b dieser haupt- der ehrenamtlich am Prjekt beteiligt ist. Nta bene: Für einen Zuschussempfänger auf Grundlage eines Dienst- der Werkvertrages tätiges Persnal (z. B. Übersetzer, Webdesigner usw.) gilt nicht als Persnal der entsprechenden Einrichtung. Ihre Arbeitszeit kann daher nicht unter geistige Leistungen ( intellectual utputs ) geltend gemacht werden, sndern kann ggf. als außergewöhnliche Ksten gemäß den im untenstehenden Abschnitt dargelegten Bedingungen förderfähig sein. Die Persnalkategrie, der eine Persn zugerdnet werden kann, muss eine der vier in Abschnitt IV dieses Anhangs aufgeführten Kategrien sein. Arbeitet Persnal auf ehrenamtlicher Basis für einen Zuschussempfänger, bezieht sich die anwendbare Ka- 3

tegrie nicht auf das berufliche Prfil der Persn, sndern auf die Funktin, die diese im Rahmen der Entwicklung der geistigen Leistungen ( intellectual utputs ) ausübt. Es wird erwartet, dass Persnalksten für Führungskräfte und Verwaltungspersnal bereits mit der Budgetkategrie Prjektmanagement und durchführung abgeglten sind. Diese Ksten können nur dann in der Budgetkategrie geistige Leistungen ( intellectual utputs ) angewandt werden, wenn diese beantragt und durch die NA bewilligt wurden, wie in Anhang II dargelegt. 5. Multiplikatrenveranstaltungen Die Durchführung vn Multiplikatrenveranstaltungen ist nur förderfähig, wenn sie beantragt und vn der Natinalen Agentur gemäß Anhang II der Vereinbarung bewilligt wurde. Falls die Zuschussempfänger die geistigen Leistungen ( intellectual utputs ), für die der Antrag gestellt und die vn der NA genehmigt wurden, nicht entwickeln, gelten die diesbezüglichen Multiplikatrenveranstaltungen ebenfalls als nicht förderfähig. Werden vn mehreren geistigen Leistungen ( intellectual utputs ), für deren Entwicklung die NA eine Förderung gewährt hat, letztlich nur einige umgesetzt, bestimmt die NA, in welchem Umfang jede der betreffenden Multiplikatrenveranstaltungen förderfähig ist. Nur Teilnehmer/-innen, die Einrichtungen zugehörig sind, die nicht als Zuschussempfänger am Prjekt teilnehmen, können bei der Persnenanzahl für die Festlegung der Höhe des Zuschusses mitgezählt werden. Multiplikatrenveranstaltungen können nur in dem Land stattfinden, in dem die Zuschussempfänger ihren Sitz haben. Die krdinierende Einrichtung gibt im Mbility Tl+ eine Beschreibung der Veranstaltungen an, berichtet über die den Multiplikatrenveranstaltungen zugehörigen geistigen Leistungen ( intellectual utputs ), nennt die für die Aktivität verantwrtliche und die beteiligten Einrichtungen, den Staat, in dem die Veranstaltung stattfindet und die Anzahl der einheimischen und internatinalen Teilnehmer/-innen. 6. Länderübergreifende Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten Die krdinierende Einrichtung dkumentiert alle länderübergreifenden Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten im Mbility Tl+. Bei Bedarf kann ein Reisetag unmittelbar vr dem ersten Tag der Auslandsaktivität und ein Reisetag nach dem letzten Tag der Auslandsaktivität hinzugefügt werden; diese zusätzlichen Tage zu Anbzw. Abreisezwecken werden in der Berechnung der individuellen Unterstützung / Aufenthaltsksten berücksichtigt. Fand die Reise nicht statt, teilt die krdinierende Einrichtung dies für jede/-n betrffene/-n Teilnehmer/-in im Mbility Tl+ mit. Zur Feststellung der anwendbaren Entfernungskategrie nutzt die krdinierende Einrichtung den Online- Entfernungsrechner auf der Webseite der Kmmissin unter http://ec.eurpa.eu/prgrammes/erasmus-plus/tls/distance_de.htm. Standardmäßig 4

gilt der Standrt der entsendenden Einrichtung als Abfahrtsrt und der Standrt der aufnehmenden Einrichtung als Ankunftsrt. Wird ein anderer Abfahrtsrt der Ankunftsrt, teilt die krdinierende Einrichtung den Grund hierfür im Mbility Tl+ mit. Die krdinierende Einrichtung gibt für jede/-n Teilnehmer/-in, welche/-r eine Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivität im Ausland mit einer Dauer vn über zwei Mnaten unternimmt, an, b mit dem Zuschuss für die sprachliche Unterstützung eine sprachliche Vrbereitung stattgefunden hat. Das Mbility Tl+ berechnet die Höhe der Zuschüsse für Fahrtksten, individuelle Unterstützung / Aufenthaltsksten und sprachliche Unterstützung auf Grundlage der anwendbaren Zuschüsse je Einheit. Förderfähige länderübergreifende Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten sind: Blended Mbility, welche physische Kurzzeit-Mbilitätsaktivitäten (fünf Tage bis zwei Mnate) mit virtueller Mbilität kmbiniert, Kurzzeit-Austausch vn Schülergruppen (fünf Tage bis zwei Mnate), Langzeitmbilität zu Lernzwecken vn Schüler/-innen (zwei bis zwölf Mnate), Langzeit Lehr- der Schulungsaufenthalte (zwei bis zwölf Mnate), gemeinsame Kurzzeit-Frtbildungsaufenthalte für (Lehr)persnal (fünf Tage bis zwei Mnate). Länderübergreifende Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten müssen in den Prgrammländern, in denen die Zuschussempfänger ihren Sitz haben, durchgeführt werden. Aktivitäten vn Lernenden wie auch Langzeitmbilitäten vn (Lehr)persnal aus der nach Partnerländern sind nicht förderfähig. Die Unterstützung vn Persnen an in ihrem eigenen Land stattfindender Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten ist in dieser Budgetkategrie förderfähig, sfern Teilnehmer/-innen vn Einrichtungen der Zuschussempfänger aus mindestens zwei verschiedenen Prgrammländern an den Aktivitäten beteiligt sind und die Entfernung zwischen dem ben definierten Abfahrtsrt und dem Zielrt laut Online- Entfernungsrechner mindestens 100 km beträgt. Förderfähige Teilnehmer/-innen an länderübergreifenden Ausbildungs-, Unterrichtsund Lernaktivitäten sind Persnen, die wie flgt in direkter Verbindung zu Einrichtungen der Zuschussempfänger stehen: Studierende, die an einer teilnehmenden Hchschule in einen Studiengang eingeschrieben sind, der zu einem anerkannten Abschluss der einer anderen Qualifikatin im Tertiärbereich bis einschließlich des Dktrgrades führt (Blended Mbility-Aktivitäten und Intensive Study Prgramm); Auszubildende, Schülerinnen und Schüler in der Berufsbildung, erwachsene Lernerinnen und Lerner und junge Menschen bei Blended-Mbility-Aktivitäten; 5

Schülerinnen und Schüler jeden Alters, die vn Lehrkräften begleitet werden (in Kurzzeit-Austauschen vn Schülergruppen); Schüler/-innen im Alter ab 14 Jahren, welche in Vllzeit an einer der an der Strategischen Partnerschaft teilnehmenden Schule angemeldet sind (Langzeitmbilitäten vn Schülerinnen und Schülern); Prfessrinnen und Prfessren, Lehrkräfte und Ausbilder/-innen swie pädaggisch tätiges Persnal und Verwaltungspersnal (die an einer teilnehmenden Einrichtung tätig sind), Jugendarbeiterinnen und -arbeiter. In allen Fällen müssen die Zuschussempfänger eine förmliche Verbindung zu den an den länderübergreifenden Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten teilnehmenden Persnen nachweisen können, unabhängig davn, b sie als (haupt- der ehrenamtliches) Persnal der als Lernende am Prjekt beteiligt sind. 7. Unterstützung bei besnderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmer/-innen mit Behinderung) Die krdinierende Einrichtung gibt im Mbility Tl+ an, b für Teilnehmer/-innen mit Behinderung zusätzliche Fördersummen für besnderen Bedarf verwendet wurden. Die krdinierende Einrichtung gibt im Mbility Tl+ die Art der zusätzlichen Ausgaben swie den Betrag der damit verbundenen tatsächlich entstandenen zusätzlichen Ksten an. Die Unterstützung bei besnderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmer/-innen mit Behinderung) beinhaltet Ksten, die unmittelbar mit Teilnehmern/-innen mit Behinderung und Begleitpersnen in Zusammenhang stehen, die an länderübergreifenden Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten teilnehmen. Dieselben Ksten können nicht gleichzeitig auf Basis vn Zuschüssen je Einheit und auf Grundlage vn tatsächlich angefallenen Ksten geltend gemacht werden. 8. Außergewöhnliche Ksten Außergewöhnliche Ksten können nur zur Deckung der in Artikel II.16.4 der Vereinbarung vrgesehenen Ksten verwendet werden. Fördersummen für außergewöhnliche Ksten können nur für Untervergaben vn Waren und Dienstleistungen und Abschreibungsksten für den Erwerb vn Ausrüstungen der anderen Wirtschaftsgütern geltend gemacht werden swie für eine Bankgarantie, sfern diese vertragsgemäß erfrderlich ist. Die Untervergabe vn Dienstleistungen ist auf Dienstleistungen, die aus rdnungsgemäß gerechtfertigten Gründen nicht vn den Zuschussempfängern erbracht werden können, beschränkt. Unter Ausrüstung fällt keine gewöhnliche Bürausstattung (z. B. PCs, Laptps, Drucker, Beamer, usw.) der vn den Zuschussempfängern für ihre üblichen Tätigkeiten genutzte Ausrüstung (z. B. Ausstattungen für Cmputerkurse der Lehrzwecke, die zum nrmalen Lehrplan gehören). 6

Die krdinierende Einrichtung gibt im Mbility Tl+ die Art der Ausgaben und die tatsächlich in der Kategrie Außergewöhnliche Ksten entstandenen Ksten an. Dieselben Ksten können nicht gleichzeitig auf Basis vn Zuschüssen je Einheit und auf Grundlage vn tatsächlich angefallenen Ksten geltend gemacht werden. Bei Erwerb, Miete der Leasing vn Ausrüstung kann nur der Betrag, der dem Zeitanteil der Nutzung der Ausrüstung für das Prjekt entspricht, geltend gemacht werden. Die Berechnung vn Ksten im Zusammenhang mit Abschreibungsksten auf Ausrüstung der andere Wirtschaftsgüter (neu der gebraucht) erflgt mit Bezugnahme auf die in der Buchführung des Zuschussempfängers erfassten Ksten, vrausgesetzt, dass das Wirtschaftsgut gemäß Artikel II.9 erwrben wurde und gemäß den internatinalen Buchführungsnrmen und entsprechend der üblichen Kstenabrechnungspraxis des Zuschussempfängers abgeschrieben wurde. Für außergewöhnliche Ksten muss die krdinierende Einrichtung zum Zeitpunkt der Vrlage des s der danach sämtliche Belege vrlegen. C. Kürzung des Zuschusses bei unzureichender, unvllständiger der verspäteter Durchführung Die Feststellung einer unzureichenden, unvllständigen der verspäteten Durchführung des Prjekts kann durch die NA erflgen auf Grundlage des vn der krdinierenden Einrichtung übermittelten s, der in dem Prjekt erbrachten Prdukte und Ergebnisse. Die NA kann ebenfalls vn anderen maßgeblichen Quellen erhaltene Infrmatinen heranziehen, die belegen, dass das Prjekt nicht vertragsgemäß durchgeführt wurde. Andere Infrmatinsquellen können vn der NA durchgeführte Mnitring-Besuche, Belegprüfungen der Vr-Ort-Kntrllen sein. Der wird auf Grundlage vn Qualitätskriterien mit einer Maximalgesamtpunktzahl vn 100 Punkten bewertet. Bei einer Bewertung des s mit einer Gesamtzahl vn weniger als 50 Punkten kann die NA den Endbetrag des Zuschusses auf Grundlage unzureichender, unvllständiger der verspäteter Durchführung des Prjekts kürzen, selbst wenn alle berichteten Aktivitäten förderfähig waren und tatsächlich erflgten. Die Bewertung des s und der Prdukte und Ergebnisse erflgt durch die NA unter Verwendung vn einheitlichen Qualitätskriterien mit den Schwerpunkten: Inwieweit die Umsetzung des Prjekts der Beschreibung im genehmigten Fördermittelantrag entspricht Qualität der durchgeführten Aktivitäten und Übereinstimmung mit den Prjektzielen 7

Qualität der erbrachten Prdukte und Ergebnisse Lernergebnisse und Wirkung auf die Teilnehmer/-innen Wirkung auf die teilnehmenden Einrichtungen Inwieweit das Prjekt innvativ bzw. kmplementär zu anderen Initiativen war Inwieweit das Prjekt einen Mehrwert auf eurpäischer Ebene erbracht hat Inwieweit das Prjekt effektive Maßnahmen zur Qualitätssicherung swie zur Evaluierung der Prjektergebnisse ergriffen hat Bei Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten: Qualität der erbrachten praktischen Vrkehrungen zur Unterstützung der Mbilität hinsichtlich Vrbereitung, Mnitring und Unterstützung der Teilnehmer/-innen während ihrer Mbilitätsaktivität, der Qualitätsvereinbarungen für die Anerkennung / Bestätigung der Lernergebnisse vn Teilnehmer/-innen Qualität und Umfang der durchgeführten Verbreitungsaktivitäten mögliche größere Wirkung des Prjekts auf Einzelpersnen und Einrichtungen über die Einrichtungen der Zuschussempfänger hinaus Aufgrund unzureichender, unvllständiger der verspäteter Durchführung kann der Zuschuss gekürzt werden, indem der Endbetrag des Zuschusses für förderfähige Ausgaben wie flgt reduziert wird: 25 % bei einer Bewertung des s mit wenigstens 40 und weniger als 50 Punkten; 50 % bei einer Bewertung des s mit wenigstens 25 und weniger als 40 Punkten; 75 % bei einer Bewertung des s mit weniger als 25 Punkten. 8

IV. Geltende Sätze für Zuschüsse zu den Budgetkategrien Leitaktin 2 Strategische Partnerschaften 1. Prjektmanagement und -durchführung Beitrag zu den Aktivitäten der krdinierenden Einrichtung: 500 EUR pr Mnat Beitrag zu den Aktivitäten der anderen teilnehmenden Einrichtungen: 250 EUR je teilnehmende Einrichtung pr Mnat Maximalbetrag bei 10 der mehr Zuschussempfängern: 2.750 EUR pr Mnat für das Prjekt als Ganzes 2. Länderübergreifende Prjekttreffen Für Entfernungskategrien zwischen 100 und 1.999 km: 575 EUR je Teilnehmer/-in je Treffen Für Entfernungskategrien vn 2.000 km und mehr: 760 EUR je Teilnehmer/-in je Treffen Maximalbetrag: 23.000 EUR pr Jahr für das Prjekt als Ganzes Nta bene: Die Entfernungskategrie bezeichnet die Entfernung zwischen dem Abfahrtsrt und dem Veranstaltungsrt. 9

3. Geistige Leistungen ( intellectual utputs ) Prgrammländer Führungskräfte Lehrkraft/Aus- bilder/-in/frscher/- in/jugendarbeiter/-in Techniker/-in Verwaltungspersnal Betrag pr Tag in EUR Dänemark, Irland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Liechtenstein, Nrwegen 294 241 190 157 Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Finnland, Vereinigtes Königreich, Island 280 214 162 131 Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Zypern, Malta, Prtugal, Slwenien 164 137 102 78 Bulgarien, Estland, Kratien, Lettland, Litauen, Ungarn, Plen, Rumänien, Slwakei, ehemalige jugslawische Republik Mazednien, Türkei 88 74 55 39 Partnerländer Führungskräfte Lehrkraft/Aus-bilder/- in/frscher/- in/jugendarbeiter/-in Techniker/-in Verwaltungspersnal Australia, Canada, Kuwait, Maca, Mnac, Qatar, San Marin, Switzerland, United States f America Andrra, Brunei, Japan, New Zealand, Singapre, United Arab Emirates, Vatican City State Bahamas, Bahrain, Equatrial Guinea, Hng Kng, Israel, Krea (Republic f), Oman, Saudi Arabia, Taiwan Betrag pr Tag in EUR 294 241 190 157 280 214 162 131 164 137 102 78 10

Partnerländer Führungskräfte Lehrkraft/Aus-bilder/- in/frscher/- in/jugendarbeiter/-in Techniker/-in Verwaltungspersnal Afghanistan, Albania, Algeria, Angla, Antigua and Barbuda, Argentina, Armenia, Azerbaijan, Bangladesh, Barbads, Chile, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Blivia, Bsnia and Herzegvina, Btswana, Brazil, Burkina Fas, Burundi, Cambdia, Camern, Cape Verde, Central African Republic, Chad, China, Clmbia, Cmrs, Cng (Brazzaville), Cng (Kinshasa), Ck Islands, Csta Rica, Cuba, Djibuti, Dminica, Dminican Republic, East Timr, Ecuadr, Egypt, El Salvadr, Eritrea, Ethipia, Fiji, Gabn, Gambia, Gergia, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea (Republic f), Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Hnduras, India, Indnesia, Iran, Iraq, Ivry Cast, Jamaica, Jrdan, Kazakhstan, Kenya, Kiribati, Krea (DPR), Ksv, Kyrgyzstan, Las, Lebann, Lesth, Liberia, Libya, Madagascar, Malawi, Malaysia, Maldives, Mali, Marshall Islands, Mauritania, Mauritius, Mexic, Micrnesia, Mldva, Mnglia, Mntenegr, Mrcc, Mzambique, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Pakistan, Palau, Palestine, Panama, Papua New Guinea, Paraguay, Peru, Philippines, Russian Federatin, Rwanda, Sama, Sa Tme and Principe, Senegal, Serbia, Seychelles, Sierra Lene, Slmn Islands, Smalia, Suth Africa, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent and the Grenadines, St. Kitts and Nevis, Sudan, Suriname, Swaziland, Syria, Tajikistan, Tanzania, Thailand, Tg, Tnga, Trinidad and Tbag, Tunisia, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Uruguay, Uzbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Yemen, Zambia, Zimbabwe Betrag pr Tag in EUR 88 74 55 39 4. Multiplikatrenveranstaltungen 100 EUR pr einheimischem/-r Teilnehmer/-in (d. h. Teilnehmer/-innen aus dem Land, in dem die Veranstaltung stattfindet) 200 EUR pr internatinalem/-r Teilnehmer/-in (d. h. Teilnehmer/-innen aus anderen Ländern) Maximum: 30.000 EUR für das Prjekt als Ganzes 11

5. Länderübergreifende Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten a. Fahrtksten Für Entfernungskategrien zwischen 100 und 1.999 km: 275 EUR pr Teilnehmer/-in Für Entfernungskategrien vn 2.000 km und mehr: 360 EUR pr Teilnehmer/-in Nta bene: Die Entfernungskategrie bezeichnet die Entfernung zwischen dem Abfahrtsrt und dem Zielrt, whingegen der genannte Betrag den Beitrag zur Hinund Rückreise zum und vm Zielrt deckt. b. Individuelle Unterstützung / Aufenthaltsksten Kurzzeit-Aktivitäten Gemeinsame Kurzzeit- Schulungsveranstaltungen für (Lehr)persnal und Begleitpersnen Kurzzeitaktivitäten für Lernende ( Blended Mbility, Kurzzeitaufenthalt für Schüler/-innen, intensive Prgramme) Bis zum 14. Tag der Aktivität: 100 EUR pr Tag und Teilnehmer/-in + zwischen dem 15. und dem 60. Tag der Aktivität: 70 EUR pr Tag und Teilnehmer/-in Bis zum 14. Tag der Aktivität: 55 EUR pr Tag und Teilnehmer/-in + zwischen dem 15. und dem 60. Tag der Aktivität: 40 EUR pr Tag und Teilnehmer/-in Langzeit-Aktivitäten Langzeit Lehr- der Schulungsaufenthalte Bis zum 14. Tag der Aktivität: B1.5 pr Tag und Teilnehmer/-in + zwischen dem 15. und dem 60. Tag der Aktivität: B1.6 pr Tag und Teilnehmer/-in + zwischen dem 61. Tag der Aktivität und bis zu 12 Mnaten: B1.7 pr Tag und Teilnehmer/-in Langzeitaufenthalt vn Schüler/-innen B1.8 pr Mnat und Teilnehmer/-in 12

Zielland Langzeit Lehr- der Schulungsaufenthalte Langzeitaktivitäten vn Schüler/-innen in EUR pr Tag in EUR pr Mnat B1.5 B1.6 B1.7 B1.8 Belgien 105 74 53 110 Bulgarien 105 74 53 70 Tschechische Republik 105 74 53 90 Dänemark 120 84 60 145 Deutschland 90 63 45 110 Estland 75 53 38 85 Irland 120 84 60 125 Griechenland 105 74 53 100 Spanien 90 63 45 105 Frankreich 105 74 53 115 Kratien 75 53 38 90 Italien 105 74 53 115 Zypern 105 74 53 110 Lettland 90 63 45 80 Litauen 75 53 38 80 Luxemburg 105 74 53 110 Ungarn 105 74 53 90 Malta 90 63 45 110 Niederlande 120 84 60 110 Österreich 105 74 53 115 Plen 105 74 53 85 Prtugal 90 63 45 100 Rumänien 105 74 53 60 Slwenien 75 53 38 85 Slwakei 90 63 45 95 Finnland 105 74 53 125 Schweden 120 84 60 115 Vereinigtes 120 84 60 140 Königreich ehemalige jugslawische Republik Mazednien 90 63 45 60 Island 105 74 53 135 Liechtenstein 105 74 53 120 Nrwegen 105 74 53 135 Türkei 105 74 53 80 13

c. Sprachliche Unterstützung Nur für Langzeitaufenthalte wie in 5.b ben spezifiziert: 150 EUR pr Teilnehmer/-in V. Vrlage vn Belegen Gemäß Artikel II.20 können die Zuschussempfänger Kntrllen und Prüfungen im Zusammenhang mit der Vereinbarung unterliegen. Deren Ziel ist es zu überprüfen, b die Zuschussempfänger die Förderung entsprechend den in der Vereinbarung niedergelegten Regelungen verwaltet haben, sdass der Endbetrag, auf den die Zuschussempfänger einen Anspruch haben, festgesetzt werden kann. Zu diesem Zweck können die Zuschussempfänger flgenden Prüfungen unterliegen: Kntrlle des s: Eine in den Räumlichkeiten der NA durchgeführte NA-Prüfung des s zur Festsetzung des endgültigen Zuschusses, auf den die Zuschussempfänger Anspruch haben. Diese Art der Kntrlle wird in allen Fällen durchgeführt; Belegprüfung: Üblicherweise zum Zeitpunkt der Vrlage des s der danach, sfern das Prjekt (die Vereinbarung) Bestandteil der Stichprbe der NA ist, die die EU-Kmmissin verlangt, der wenn die NA das Prjekt auf der Grundlage ihrer Risikanalyse für eine Belegprüfung ausgewählt hat; Vr-Ort-Kntrlle: Kntrlle in den Räumlichkeiten der Einrichtungen der Zuschussempfänger der jedem anderen zur Ausführung des Prjekts maßgeblichen Standrt. Die Zuschussempfänger können einer Vr-Ort-Kntrlle unterliegen, sfern das Prjekt (die Vereinbarung) Bestandteil der Stichprbe der NA ist, die die EU-Kmmissin verlangt, der wenn die NA das Prjekt auf der Grundlage ihrer Risikanalyse für eine Belegprüfung ausgewählt hat. Es gibt zwei Arten möglicher Vr-Ort-Kntrllen: Vr-Ort-Kntrlle während der Laufzeit: während der Durchführung des Prjekts vrgenmmene Kntrlle; Vr-Ort-Kntrlle nach der Laufzeit: nach Ende des Prjekts und üblicherweise nach der Kntrlle des s vrgenmmene Vr-Ort- Kntrlle; In der Tabelle unten sind die Inhalte der NA-Überprüfung für jede Budgetkategrie nach den verschiedenen Kntrllen aufgeführt. Die Zuschussempfänger müssen beachten, dass die NA für jede Kntrllart auch Belege der Nachweise verlangen kann, welche in untenstehender Tabelle als typisch für eine andere Kntrllart sind. Belege, inklusive Belege vn anderen Zuschussempfängern, sind in Hinblick auf die Kntrllen vn der krdinierenden Einrichtung im Original vrzulegen. Insweit ein Zuschussempfänger rechtlich nicht befugt ist, der NA Originalbelege für die Kntrlle des s der für Belegprüfungen zuzusenden, kann der betrffene Zuschussempfänger stattdessen eine Kpie derselben zusenden. Die NA gibt der krdinierenden Einrichtung Originalbelege nach deren Überprüfung zurück. 14

Leitaktin 2 Strategische Partnerschaften Belegprüfung Budgetkategrie Kntrlle des s Vr-Ort- Kntrlle während Prjekts des Vr-Ort-Kntrlle nach dem Prjekt Prjektmanagement und -durchführung Auf der Verbreitungsplattfrm hchgeladene Prjektergebnisse Belege wie in Artikel II.16.2 der Vereinbarung Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/- innen Belege wie in Artikel II.16.2 der Vereinbarung Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Länderübergreifende Prjekttreffen Belege wie in Artikel II.16.2 der Vereinbarung Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/- innen Belege wie in Artikel II.16.2 der Vereinbarung Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Geistige Leistungen ( intellectual utputs ) Auf der Verbreitungsplattfrm hchgeladene Prjektergebnisse Belege wie in Artikel II.16.2 der Vereinbarung Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/- innen Belege wie in Artikel II.16.2 der Vereinbarung Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Multiplikatrenveranstaltungen Belege wie in Artikel II.16.2 der Vereinbarung Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/- innen Belege wie in Artikel II.16.2 der Vereinbarung Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Länderübergreifende Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten Belege wie in Artikel II.16.2 der Vereinbarung Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/- innen Belege wie in Artikel II.16.2 der Vereinbarung Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers 15

Belegprüfung Budgetkategrie Kntrlle des s Vr-Ort- Kntrlle während Prjekts des Vr-Ort-Kntrlle nach dem Prjekt Unterstützung bei besnderem Bedarf (Zuschuss für Teilnehmer/-innen mit Behinderung) Belege wie in Artikel II.16.4 der Vereinbarung Umsetzung und Förderfähigkeit der Aktivitäten und Teilnehmer/- innen Belege wie in Artikel II.16.4 der Vereinbarung Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers Außergewöhnliche Ksten Belege wie in Artikel II.16.4 der Vereinbarung Belege wie in Artikel II.16.4 der Vereinbarung Umsetzung und Förderfähig-keit der Aktivitäten Belege wie in Artikel II.16.4 der Vereinbarung Erfassung der Prjektausgaben in der Buchhaltung des Zuschussempfängers 16