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Transkript:

Programmnummer 048 Programmnummer 049 Nachrangkapital für kleine und mittlere Unternehmen Förderziel Mit dem bietet die KfW kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU Nachrangdarlehen zur Investitionsfinanzierung im In- und Ausland an. Förderziel Nutzen für den Antragsteller Wer kann Anträge stellen? Das Programm wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die über eine ausreichende Bonität verfügen und seit mindestens 3 Jahren am Markt aktiv sind. Die 1- Jahresausfallwahrscheinlichkeit darf nicht schlechter als 2,5 % sein. Vertiefende Informationen zur 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit finden Sie im KfW-Merkblatt "Risikogerechtes Zinssystem", Bestellnummer 600 000 0038. Für Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben. Die Unternehmen müssen unabhängig von Unternehmen sein, die diese Kriterien nicht erfüllen. Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten. Vorhaben im Ausland können ebenfalls gefördert werden. Antragsberechtigt sind: Deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und in Deutschland freiberuflich Tätige sowie Tochtergesellschaften der oben genannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie Joint-Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland. Die Antragsberechtigung bei Auslandsvorhaben setzt jeweils voraus, dass auch die übrigen, für einen Antragsteller im Inland geltenden Kriterien (siehe oben) erfüllt werden. Infocenter Tel.: 0800 5399001 (kostenfrei) Fax: 069 7431-9500 Seite 1

Von einer Förderung ausgeschlossen sind: Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten beziehungsweise der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Falle einer Förderung im KMU-Fenster. Vertiefende Informationen finden Sie im KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten", Bestellnummer 600 000 0193. Was wird gefördert? Folgende Maßnahmen werden gefördert: Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Gewerbliche Baukosten Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen Betriebs- und Geschäftsausstattung Immaterielle Vermögenswerte in Verbindung mit Technologietransfer, z. B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden. Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen in Form von asset deals. Erwerber müssen unabhängig sein (weniger als 25 % der Unternehmensanteile vor dem Erwerb). Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig. Förderung Inhalt, Voraussetzungen, Kombinationsmöglichkeiten Besonderheiten bei vermieteten Immobilien und Auslandsvorhaben: Die Förderung von gewerblichen Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Eine Bestätigung der Hausbank ist erforderlich. Zusätzlich gilt, dass Kaufvorhaben nur gefördert werden können, wenn die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss. Bei Vorhaben im Ausland werden die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten gefördert. Im Fall von Joint-Ventures und Beteiligungen ist daher der mit dem deutschen Anteil gewichtete Wert des Gesamtvorhabens maßgeblich. Bei Vorhaben in EU-Ländern ist auch der Anteil von EU-Joint-Venture-Partnern förderfähig. Von einer Förderung ausgeschlossen sind: Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (diese können nach Maßgabe des KfW- Programms "Erneuerbare Energien" gefördert werden). Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Infocenter Tel.: 0800 5399001 (kostenfrei) Fax: 069 7431-9500 Seite 2

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich? Die Kombination einer Finanzierung aus dem mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Ausgenommen ist die Kombination mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW. Kreditbetrag Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Der Kredithöchstbetrag beträgt Konditionen Kreditbetrag, Laufzeit, Zinssatz, Bereitstellung, Tilgung maximal 4 Millionen Euro pro Vorhaben. Sie erhalten ein integriertes Finanzierungspaket, das aus einem Nachrangdarlehen ("Nachrangtranche") und einem klassischen Darlehen ohne Haftungsfreistellung ("Fremdkapitaltranche") aus der Programmvariante KfW-Unternehmerkredit - Fremdkapital besteht. Beide Tranchen sind obligatorisch gleich groß. Laufzeit Die beiden Tranchen sind grundsätzlich mit folgenden Laufzeiten vorgesehen: Fremdkapitaltranche: 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2) Nachrangtranche: 10 Jahre bei 7 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/7) Zinssatz der Fremdkapitaltranche Die Programmzinssätze orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Kreditnehmers. Die Fremdkapitaltranche wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW für Fremdkapitaltranchen vorgegebenen Bonitäts- und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklasse zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der zwischen Ihnen und der Hausbank vereinbarte kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes entnehmen Sie bitte dem KfW-Merkblatt "Risikogerechtes Zinssystem", Bestellnummer 600 000 0038. Infocenter Tel.: 0800 5399001 (kostenfrei) Fax: 069 7431-9500 Seite 3

Zinssatz der Nachrangtranche Die Programmzinssätze orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Kreditnehmers. Die Nachrangtranche wird mit dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz der jeweiligen Bonitätsklasse zugesagt. Einordnung durch die KfW in eine der 4 Bonitätsklassen für Nachrangtranchen Innerhalb der Bonitätsklasse 4 sind Zusagen nur bis zu einer 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit von 2,5 % möglich. Beide Zinssätze sind fest für die gesamte Laufzeit. Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Soll- und Effektivzinssätze gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) finden Sie in der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme im Internet unter www.kfw.de/konditionen oder per Faxabruf, Nummer 069 74 31-42 14. Bereitstellung/Bereitstellungsprovision Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 % des Zusagebetrages. Die Abrufe für beide Tranchen können nur pari passu erfolgen. Teilabrufe sind möglich. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Kreditzusage. Eine Verlängerung kann vereinbart werden. Für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag wird beginnend 2 Bankarbeitstage und 1 Monat nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 % pro Monat berechnet. Tilgung Während der tilgungsfreien Jahre zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die abgerufenen Kreditbeträge. Für die Fremdkapitaltranche können bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart werden. Danach wird der Kredit in vierteljährlichen, gleich hohen Raten getilgt. Die Tilgung der Nachrangtranche erfolgt in 12 gleich hohen, vierteljährlichen Raten zum Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige außerplanmäßige Tilgung der beiden Tranchen ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eine nur teilweise außerplanmäßige Tilgung. Wie erfolgt die Antragstellung? Die KfW gewährt Kredite ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen). Ihren Antrag stellen Sie daher bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres Vorhabens. Antragstellung Haftungsfreistellung, Sicherheiten, Unterlagen, Einwilligungserklärung, Beihilfe, Subventionserheblichkeit Infocenter Tel.: 0800 5399001 (kostenfrei) Fax: 069 7431-9500 Seite 4

Haftungsfreistellung Das durchleitende Kreditinstitut wird von der Haftung für die Nachrangtranche freigestellt. Die Bank tritt mit ihren Forderungen aus der Nachrangtranche im Rang hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und künftigen Fremdkapitalgeber zurück. Sicherheiten Für die Fremdkapitaltranche sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Die vorgesehene Besicherung ist im Kreditantrag zu benennen. Eine Absicherung mit Kontoguthaben (Tagesgeld, Festgeld, Termingeld) ist nicht zulässig. Darüber hinaus ist eine Absicherung der Fremdkapitaltranche mit Bürgschaften der Bürgschaftsbanken ausgeschlossen. Für die Nachrangtranche sind vom Unternehmen keine Sicherheiten zu stellen. Nimmt die Hausbank Sicherheiten von dritter Seite (z. B. Gesellschafterbürgschaft) herein, so sind diese als Erweiterung des Haftungskreises auch für die Nachrangtranche heranzuziehen. Bei Investitionen im Ausland können Sie zur Absicherung des politischen Risikos eine Garantie des Bundes für Kapitalanlagen im Ausland bei der PwC Deutsche Revision, New- York-Ring 13, 22297 Hamburg, Telefon: 040 63 78-0, beantragen. Im Falle der Gewährung werden die Garantieansprüche dem durchleitenden Kreditinstitut als zusätzliche Sicherheit abgetreten und hälftig auf beide Tranchen angerechnet. Welche Unterlagen sind erforderlich? Das von Ihnen unterschriebene Antragsformular 600 000 0141 mit Angabe der 1- Jahresausfallwahrscheinlichkeit. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist für die Fremdkapitaltranche 048 und für die Nachrangtranche 049 anzugeben. Statistisches Beiblatt "Investitionen allgemein", Formularnummer 600 000 0139 Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition für verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0196 für nicht verflochtene Unternehmen Formularnummer 600 000 0095 Die Selbsterklärung verbleibt bei der Hausbank. Für Anträge bis 500.000 Euro Unterlagenpaket 1: Jahresabschluss inklusive Jahresabschlusszahlen des Vorjahres (gegebenenfalls Einzel- und konsolidierter Abschluss) einschließlich Verbindlichkeitenspiegel oder Einnahmenüberschussrechnung des zu fördernden Unternehmens inklusive Vorjahreszahlen Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), sofern der vorliegende Jahresabschluss/die vorliegende Einnahmenüberschussrechnung älter als 6 Monate ist Anlage "Besitz und Beteiligungsverhältnisse", Formularnummer 600 000 0144 Infocenter Tel.: 0800 5399001 (kostenfrei) Fax: 069 7431-9500 Seite 5

Freiberufler, Einzelunternehmer sowie Personengesellschaften benötigen Risikoanlage A, Formularnummer 600 000 0143 Alle Antragsteller benötigen die Risikoanlage B, Formularnummer 600 000 0066 Risikoorientierte, bankmäßige Stellungnahme der Hausbank zum Antragsteller oder die interne Kreditvorlage der Hausbank inklusive Votum Konzern- oder Gruppenschema bei Unternehmensgruppen Bei Unternehmensübernahmen: Daten beziehungsweise Jahresabschluss des Zielobjekts Sofern beim Antragsteller eine "Betriebsaufspaltung" vorliegt: Konsolidierte Zahlen von Besitz- und Betriebsgesellschaft Sofern der Antragsteller einer Gruppe oder einem Konzern angehört: Neben dem Jahresabschluss des Antragstellers auch ein konsolidierter Jahresabschluss der Unternehmensgruppe beziehungsweise des Konzerns Für Anträge über 500.000 Euro und große Sprunginvestitionen (Unterlagenpaket 2) zusätzlich zu Paket 1: Aktuelle BWA, sofern der vorliegende Jahresabschluss/die vorliegende Einnahmenüberschussrechnung älter als 3 Monate ist Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit für die nächsten 3 Jahre Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätsplanung für die nächsten 3 Jahre Eine große Sprunginvestition liegt vor, wenn sich die Investitionssumme auf mehr als 50 % der aktuellen Bilanzsumme beläuft. Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist. Einwilligungserklärung/Auskunfteien Im Rahmen der Kreditentscheidung wird die KfW immer dann eine SCHUFA-Auskunft (die KfW tauscht nur mit der SCHUFA Daten aus) einholen, wenn es sich um einen nichtbilanzierenden Antragsteller handelt. Dies gilt in diesem Programm für alle Anträge von: Freiberuflern Kleingewerbetreibenden Gesellschaftern einer GbR Auch hierfür benötigt die Hausbank Ihre Unterschrift auf dem KfW-Formular "Einwilligungserklärung", Formularnummer 600 000 0106. Dieses Formular verbleibt bei Ihrer Hausbank. Infocenter Tel.: 0800 5399001 (kostenfrei) Fax: 069 7431-9500 Seite 6

Investitionsort außerhalb der EU Bei Vorhaben mit Investitionsort außerhalb der EU ist es wichtig, dass Sie oder Ihre Hausbank im Kreditantrag die Kompatibilität des Vorhabens mit den in der EU geltenden umweltbezogenen Bestimmungen und Standards bestätigen. Beihilferechtliche Regelungen Im Rahmen der Fremdkapitaltranche vergibt die KfW für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU (siehe KfW-Merkblatt "KMU-Definition", Bestellnummer 600 000 0196): "Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen" im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Artikel 15 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 der Kommission, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 214/3 vom 09.08.2008. KfW und Antragsteller sind zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben verpflichtet. Aufgrund dieser Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen und Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, nicht förderfähig (siehe KfW-Merkblatt "Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen", Bestellnummer 600 000 0065). Hinweis zur Subventionserheblichkeit Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission sind subventionserheblich im Sinne von 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit 2 des Subventionsgesetzes. Infocenter Tel.: 0800 5399001 (kostenfrei) Fax: 069 7431-9500 Seite 7