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1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

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Transkript:

Reimer Siphon Anti-Dry / Seite 1 von 6 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Sperrflüssigkeit 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Reimer Straße: Handruper Straße 8 Ort: D-49838 Lengerich Telefon: 05904-964778 Telefax:05904-963991 E-Mail: info@patente-produkte.de Internet: www.patente-produkte.de Auskunftgebender Bereich: Produktsicherheit 1.4. Notrufnummer: Weitere Angaben keine ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs +49(0)5904-964778 (Tag und Nacht) Das Produkt braucht nach der Richtlinie 67/548/EWG nicht gekennzeichnet zu werden. 2.2. Kennzeichnungselemente Sicherheitshinweise Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 2.3. Sonstige Gefahren keine Angaben ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. Bezeichnung Einstufung GHS-Einstufung Anteil 203-572-1 108-32-7 607-194-00-1 Propylencarbonat Xi - Reizend R36 Eye Irrit. 2; H319 (2S/2R)-Alanin, N,N-bis(carboxymethyl)-,Trinatriumsalz 1-5 % 1-5 % 01-0000016977-53 Met. Corr. 1; H290 Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.

Seite 2 von 6 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit: Wasser. Nach Augenkontakt Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine Daten verfügbar. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine Daten verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Auf Umgebungsbrand abstimmen. Das Produkt selbst brennt nicht. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine Daten verfügbar. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Berührung mit den Augen vermeiden 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Keine Angaben 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Kleine Mengen (bis ca. 1 L) mit viel Wasser aufnehmen, Wasser in die Kanalisation entsorgen 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Nur im Originalbehälter aufbewahren. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

Seite 3 von 6 Lagerklasse nach TRGS 510: 7.3. Spezifische Endanwendungen Sperrflüssigkeit 12 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Schutz- und Hygienemaßnahmen Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Atemschutz Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich. Handschutz Handschutz: nicht erforderlich. Augenschutz Augenschutz: nicht erforderlich. Körperschutz Körperschutz: nicht erforderlich ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: flüssig blau kaum wahrnehmbar Prüfnorm ph-wert (bei 20 C): 7 DIN 19261 Zustandsänderungen Schmelztemperatur: Siedepunkt: Flammpunkt: Zündtemperatur: -2 C ca. 170 C DIN 51751 > 100 C DIN 51376 nicht bestimmt ASTM D 1929 Dampfdruck: (bei 20 C) 1013 hpa ASTM D 323 Dichte (bei 20 C): 1,02 g/cm³ DIN 12791 Wasserlöslichkeit: (bei 20 C) unbegrenzt löslich OECD 105 ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. 10.2. Chemische Stabilität Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Vor Frost schützen.

Seite 4 von 6 10.5. Unverträgliche Materialien Keine gefährlichen Reaktionen bei vorschriftsmäßiger Lagerung und Handhabung. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Prüfungen Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung Akute Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. CAS-Nr. Bezeichnung Expositionswege 108-32-7 Propylencarbonat oral Methode Dosis Spezies Quelle LD50 34600 mg/kg Ratte GESTIS dermal LD50 > 23800 mg/kg Kaninchen GESTIS Spezifische Wirkungen im Tierversuch Reiz- und Ätzwirkung Reizwirkung am Auge: reizend. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit 12.3. Bioakkumulationspotenzial Verteilungskoeffizient n-oktanol/wasser CAS-Nr. Bezeichnung Log Pow 108-32-7 Propylencarbonat -0,41 12.4. Mobilität im Boden 12.5. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Das Gemisch enthält keine vpvb-stoffe (vpvb = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keine PBT-Stoffe (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Nicht zu erwarten. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Seite 5 von 6 Abfallschlüssel Produkt 200129 SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN; Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01); Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Als gefährlicher Abfall eingestuft. Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung 200139 SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN; Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01); Kunststoffe ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport Binnenschiffstransport (ADN) Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport Seeschiffstransport (IMDG) Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport Lufttransport (ICAO) Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport 14.5. Umweltgefahren Umweltgefährlich: ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften nein 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Zusätzliche Hinweise Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004, Anhang 7:Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: Status: ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3 Reizt die Augen. Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Augenreizung. 1 - schwach wassergefährdend WGK-Selbsteinstufung

Seite 6 von 6 (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)