Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in

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Transkript:

Eine Weiterbildung mit beruflicher Perspektive Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in Diese Fortbildung kann als eine Allround-Qualifikation bezeichnet werden, die insbesondere den vielseitigen Anforderungen gerecht wird, die an kaufmännische Führungskräfte in kleinen und mittleren Unternehmen gestellt werden. Geprüfte Industriefachwirte sind sie in der Lage, Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang zu erkennen und zu beurteilen sowie innerbetriebliche Vorgänge in einen größeren wirtschaftlichen Zusammenhang einzuordnen. Lehrgangsbeginn: 17.10.2017 Anmeldeschluss: 29.09.2017 VHS-Gebäude, Freiherr-vom-Stein-Str. 1, 49716 Meppen Beratung & Information Anmeldung Michael Herbers Katharina Köhler Tel.: 05931 9373-25 Tel.: 05931 9373-14 www.vhs-meppen.de

Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in Geprüfte Industriefachwirte stellen im kaufmännisch-verwaltenden Bereich des Industriebetriebes eine Fortbildungsqualifikation dar, die auf einer abgeschlossenen Ausbildung als Industriekaufmann/-frau aufbaut. Durch eine systematische Weiterbildung verfügen Industriefachwirte über erweiterte kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse und ein vertieftes, auf die Industrie bezogenes Wissen, das sie zur Erfüllung qualifizierter Sachaufgaben befähigt. Als erfahrene Praktiker sind sie in der Lage, Betriebsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang zu erkennen und zu beurteilen sowie innerbetriebliche Vorgänge in einen größeren wirtschaftlichen Zusammenhang einzuordnen. Die Fortbildung zum Geprüften Industriefachwirt/zur Geprüften Industriefachwirtin kann damit als eine Allround-Qualifikation angesprochen werden, die insbesondere den vielseitigen Anforderungen gerecht wird, die an kaufmännische Führungskräfte in kleinen und mittleren Unternehmen gestellt werden. Der Lehrgang umfasst zwei inhaltlich getrennte Teilbereiche I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen UStd.:* 1. Volks- und Betriebswirtschaftslehre 40 2. Rechnungswesen 60 3. Recht und Steuern 80 4. Unternehmensführung 68 II. Handlungsspezifische Qualifikationen 1. Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen 90 2. Produktionsprozesse 90 3. Marketing und Vertrieb 70 4. Wissens- und Transfermanagement 70 5. Führung und Zusammenarbeit 90 * vorläufige Verteilung 2

Zulassungsvoraussetzungen I. Zur Prüfung in der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der ersten Teilprüfung) oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der ersten Teilprüfung) oder 4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis (zum Zeitpunkt der ersten Teilprüfung) II. Zur Prüfung der Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis. III. Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines "Geprüften Industriefachwirtes/einer Geprüften Industriefachfachwirtin nach 1 Abs. 2 haben. IV. Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Wichtig! Klären Sie bitte vor Anmeldung zum Lehrgang, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an der IHK-Prüfung erfüllen (siehe beiliegendes Musterschreiben). Sobald Ihnen die schriftliche Bestätigung der IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim vorliegt, schicken Sie uns bitte eine Kopie. 3

Lehrgangsdaten im Überblick Lehrgangsbeginn 17.10.2017 Lehrgangsdauer 24 Monate (658 Unterrichtsstunden) Unterrichtszeiten Di: 18:30 21:45 Uhr Sa: 09:00 12:30 Uhr im ersten Jahr Sa: 08:00 13:15 Uhr im zweiten Jahr Lehrgangsort Lehrgangskosten Lehrbücher VHS Meppen, Freiherr-vom-Stein-Straße 1,49716 Meppen Die Lehrgangskosten betragen 2.796,50. Sie werden in monatlichen Raten in Höhe von 116,52 vom Konto des Teilnehmenden zum 15. des Monats eingezogen. Die Kosten für Lehrbücher sind nicht in den Lehrgangskosten enthalten. Prüfungsvorbereitung Zwei Bildungsurlaube zur Prüfungsvorbereitung (optionale Teilnahme, Kosten je 240 ) Prüfungsgebühren Aufstiegs-Bafög WIN-Förderung Zurzeit werden von der IHK insgesamt 480 in Rechnung gestellt. Sie möchten an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen? Dann können Sie das Aufstiegs-Bafög beantragen. Sie erhalten einen Zuschuss von 40 % zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Wenn Sie über die Restsumme (60 %) ein Darlehen bei der KfW-Bank beantragen, werden Ihnen, nach Bestehen der Prüfungen, nochmals 40 % auf das Darlehen erlassen. Ihr Eigenanteil an den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt dann nur noch 36%. Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de Beispiel: Lehrgangskosten 2.796,50 Prüfungsgebühren 480,00 Gesamtkosten 3.276,50 Zuschuss 1.310,60 Eigenanteil 1.965,90 Sie sind bei einem niedersächsischen Unternehmen tätig und Ihr Arbeitgeber finanziert die Weiterbildung? Dann kommt möglicherweise die WIN-Förderung für Ihr Unternehmen in Frage. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 6. Steuererleichterungen Das Finanzamt gewährt Steuererleichterungen durch Anerkennung der Aufwendungen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Weiterbildung entstehen: als Werbungskosten (bei Weiterbildung im ausgeübten Beruf) oder als Sonderausgaben (Weiterbildung im nicht ausgeübten Beruf). Erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt/Steuerberater. 4

Ihre Vorteile bei der VHS Meppen Gute Erreichbarkeit der Veranstaltungen Die Unterrichtsräume im VHS Gebäude an der Freiherr-vom-Stein-Straße in Meppen liegen in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs und des Stadtzentrums. Kurze Wege von der Beratung zur Buchung einer Veranstaltung Beratung, Organisation, Verwaltung und Unterricht, Sie finden alles zentral in einem Gebäude. Moderne Technik Unsere Räume sind mit Whiteboard, Beamer, Leinwand, Flipchart, Metaplanwänden und vielfach mit interaktiver Präsentationskamera ausgestattet. Individuelle Beratung Gemeinsam finden wir die richtige Weiterbildung für Sie! Der direkte Weg zu den Fördermitteln Wir informieren Sie gerne zum Aufstiegs-Bafög. Wir sind außerdem anerkannte Beratungsstelle für die Bildungsprämie und stellen Prämiengutscheine direkt vor Ort aus. Über 450 fachlich kompetente und erfahrene Dozentinnen und Dozenten Wir investieren kontinuierlich in die Weiterbildung unserer Dozenten. Unsere Unterrichtenden kommen aus der Berufspraxis und werden kontinuierlich pädagogisch und methodisch geschult. Standardisierte Qualität Die VHS Meppen arbeitet mit einem Qualitätsmanagementsystem, ist nach DIN 9001 zertifiziert und stellt sich regelmäßig externen Qualitätsüberprüfungen. Wir kennen uns mit Weiterbildung aus Seit über 25 Jahren bietet die VHS Meppen passgenaue Weiterbildungen an. Gemeinsames Lernen in freiwilligen Lerngruppen verhilft zum Erfolg Das Lernen in der Gruppe macht Spaß und fördert die Sozialkompetenzen. Für lehrgangsergänzende, freiwillige und selbstorganisierte Treffen von Lerngruppen stellt die VHS Meppen kostenfrei Räume zur Verfügung. Beste Prüfungsvorbereitung durch Angebote für Bildungsurlaube oder Lerngruppen Eine Woche Intensivtraining vor Ihrer Prüfung bei IHK-Lehrgängen oder betreute Lerngruppen zur Erstellung von Facharbeiten und zur Vorbereitung auf das Abschlusskolloquium von vhs Concept Veranstaltungen sind für uns selbstverständlich. Flexibilität Sollten Termine ausfallen, werden diese selbstverständlich nach Terminabsprache im Lehrgang nachgeholt. Prüfung vor Ort Viele Prüfungen (VHS-concept-, IHK- und Zertifikatsprüfungen) finden direkt bei der VHS Meppen und somit in Ihrer gewohnten Lernumgebung statt. Anerkennung auf ein Studium Weiterbildung oder Studium? Beides ist möglich und die während der Weiterbildung erbrachten Leistungen können auf ein betriebswirtschaftliches Studium angerechnet werden. Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und sind für Sie in der Regel Wochentags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar. 5

Weiterbildung in Niedersachen (WIN) Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln. Übersicht Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 24 Monate Laufzeit Pro Teilnehmer/-in und Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag zu stellen Wer wird gefördert? Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen Betriebsinhaber/-innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten Was wird gefördert? Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) Personalausgaben für die Teilnehmer/-innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen) Bedingungen Die Laufzeit ist grundsätzlich auf 24 Monate beschränkt. Im Einzelfall kann eine längere Dauer genehmigt werden. (z. B. Meisterkurse mit einer Dauer von 30 Monaten) Der Zuschuss wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Ausgenommen sind mit der Weiterbildungsmaßnahme im Zusammenhang stehende Ausgaben, z. B. für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Weiterbildung und Vorlage sowie Prüfung des Verwendungsnachweises. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen (z. B. von Förderprogrammen des Bundes oder anderer Länder, wie Meister-BAFöG oder WeGebAU ). Voraussetzungen Die inhaltlich in sich abgeschlossenen Maßnahmen müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen. Antragstellung Die Antragstellung zur Förderung muss vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Etwaige Anmeldefristen sollten hierbei Ihrerseits berücksichtigt werden, da eine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildungsteilnahme erst nach Erhalt der Bewilligung seitens der NBank erfolgen darf. Den Antrag auf Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank und reichen ihn zusätzlich im Original ein. Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12 16 30177 Hannover Beratung, Fragen, Termine Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr Tel.: 0511 300 31-333 Fax: 0511 300 31-11333 beratung@nbank.de 6

Allgemeine Teilnahmebedingungen für langfristige Lehrgänge 1. Zulassungsvoraussetzungen 1.1. Soweit für einen Abschluss Zulassungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin des Lehrgangs eigenverantwortlich vor oder spätestens zu Beginn des Lehrgangs mit der zuständigen Institution zu klären. Eine Kopie des Zulassungsschreibens ist unverzüglich bei der VHS-Geschäftsstelle einzureichen. 2. Anmeldung 2.1. Für jeden Lehrgang ist eine Anmeldung auszufüllen, mit der der/die Teilnehmer/-in diese Teilnahmebedingungen anerkennt. 3. Gebühren 3.1. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Sie werden im Lastschriftverfahren direkt vom Konto der Teilnehmerin/des Teilnehmers abgebucht. 3.2. Eine Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern entbindet nicht von der Zahlungspflicht der Gebühren für die nicht besuchten Unterrichtsstunden. 3.3. Die Gebühren und ihre Fälligkeit sind unabhängig von Leistungen Dritter. 3.4. Falls Sie ohne Klärung der Zulassung zur Prüfung am Unterricht teilnehmen und im Laufe des Lehrgangs wider Erwarten nicht zur Prüfung zugelassen werden, entsteht kein Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Lehrgangsgebühren. 4. Lehrplan 4.1. Die VHS erteilt Unterricht im Rahmen des zu Lehrgangsbeginn gültigen Lehrplans, Änderungen (z. B. Unterrichtszeit, -termine, - ort) bleiben vorbehalten. Eine Fahrtkostenentschädigung oder sonstiger Kostenersatz bei Unterrichtsausfall ist ausgeschlossen. 4.2. Der Wechsel einer Lehrkraft begründet keine außerordentliche Kündigung. 5. Absage eines Lehrgangs 5.1. Die VHS behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aus anderen Gründen im Programm angekündigte Lehrgänge abzusagen. Muss ein laufender Lehrgang abgesagt werden, so sind die Kursgebühren bis zum letzten Unterrichtstag zu entrichten. Darüber hinaus bereits gezahlte Beträge werden erstattet. 5.2. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absage eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen. 6. Rücktritt von der Anmeldung / Kündigung der Lehrgangsteilnahme 6.1. Anmeldungen können bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn kostenfrei zurückgenommen werden. Für kurzfristigere Abmeldungen gilt 6.3. 6.2. Abmeldungen müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle der zuständigen VHS erfolgen. Abmeldungen bei Dozenten/Lehrgangsleitern sind unwirksam. 6.3. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Quartals. Im ersten Quartal kann nicht gekündigt werden. 6.4. Das Fernbleiben vom Lehrgang gilt nicht als Kündigung. 6.5. Die VHS behält sich das Recht vor, Lehrgangsteilnehmern, die sich mit der vereinbarten Ratenzahlung mit zwei Raten in Verzug befinden, fristlos zu kündigen und die Teilnahme am Unterricht zu versagen. 7. Teilnahmebedingungen 7.1. Der/Die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und Störungen des Unterrichts zu unterlassen. Teilnehmer/-innen, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können durch eine außerordentliche Kündigung vom Unterricht ausgeschlossen werden. 7.2. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/-in mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. 7.3. Die Haftung der VHS Meppen für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fährlässigem Verhalten der VHS Meppen oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Gerichtsstand für beide Teile ist Meppen. 7.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. 8. Mündliche Nebenabsprachen 8.1. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. 7

Anmeldung: Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in Lehrgangsnummer: 67-032 Lehrgangskosten: 2.796,50 Die Lehrgangskosten werden in 24 monatlichen Raten in Höhe von 116,52 zum 15. des laufenden Monats ab Lehrgangsstart fällig. Als Zahlungsart ist das Lastschriftverfahren vorgesehen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Quartals. Im ersten Quartal kann nicht gekündigt werden. Name: Vorname: Straße: PLZ Wohnort: Geb.-Datum: Tel. (privat): Tel. (mobil): E-Mail (privat): Beruf: Firma, Straße, Ort: Tel. (dienstlich): E-Mail (dienstlich): Bitte ankreuzen Bitte ankreuzen Bitte ankreuzen Bank: IBAN: Ort, Datum Die Lehrgangskosten werden von meiner Firma übernommen. Bitte schicken Sie die Rechnung an die oben genannte Firmenanschrift Die Kosten für die Literatur werden ebenfalls von meiner Firma übernommen. oder Lastschriftverfahren: Hiermit ermächtige ich die VHS Meppen, bis auf Widerruf, die monatlichen Lehrgangskosten und die Kosten für die von mir bestellte Literatur von meinem Konto abzubuchen. D E Unterschrift (für das Lastschriftverfahren) Die Inhalte der Lehrgangsausschreibung und die allgemeinen Teilnahmebedingungen für langfristige Lehrgänge erkenne ich mit meiner Unterschrift an. Ort, Datum Unterschrift (für die Lehrgangsanmeldung) Anmeldung an: Volkshochschule Meppen ggmbh Frau Katharina Köhler Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen E-Mail: katharina.koehler @vhs-meppen.de Faxnummer: 05931 9373-55 8

www.vhs-meppen.de Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen An die Volkshochschule Meppen ggmbh Freiherr-vom-Stein-Str. 1 49716 Meppen Tel.: 05931 9373-0 Fax: 05931 9373-55 info@vhs-meppen.de Unsere Geschäftszeiten: Mo-Do 08:00 19:00 Uhr Fr 08.00 13:00 Uhr Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: DE39VHS00000562352 Ihre Mandatsreferenznummer wird Ihnen von uns mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Volkshochschule Meppen ggmbh Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Schulungseinrichtung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Kreditinstitut BIC IBAN Ihre IBAN und BIC finden Sie z.b. auch auf Ihrem Kontoauszug. Ort, Datum Unterschrift 9

Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraus setzungen zu einer Fortbildungsprüfung Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Neuer Graben 38 49074 Osnabrück Anschrift des Antragstellers (bitte ausfüllen) Tel. (für Rückfragen): Ich beabsichtige, die nachfolgend genannte Fortbildungsprüfung abzulegen und bitte vorab um Klärung meiner persönlichen Zulassungsvoraussetzungen: Bezeichnung der Fortbildungsprüfung Vorgesehener Prüfungsbeginn (1. Teilprüfung) Dem Antrag sind als Anlage beizufügen: Tabellarischer Lebenslauf Kopie des Prüfungszeugnisses der beruflichen Erstausbildung (nicht Berufsschulzeugnis) Tätigkeitsnachweis und/oder Zeugnisse über die bisherige Berufspraxis Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikationen (sofern für die angestrebte Prüfung erforderlich) Für die Zulassung zum Geprüften Betriebswirt zusätzlich Kopie des Zeugnisses über die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann Für die Zulassung zum Geprüften Technischen Betriebswirt zusätzlich Kopie des Zeugnisses über die Fortbildungsprüfung zum Industriemeister, Technischen Fachwirt oder einer vergleichbaren technischen Meisterprüfung, Techniker oder Ingenieur Bitte beachten: Beruflich Selbstständige können die erforderlichen Nachweise auch mittels einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung erbringen. Fremdsprachlichen Zeugnissen ist eine beglaubigte Übersetzung beizufügen. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt einer evtl. vorgezogenen ersten Teilprüfung erfüllt sein. Eine Entscheidung über Ihren Antrag ist grundsätzlich erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen möglich. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Ort, Datum Unterschrift 10