FACHHOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN. Wirtschaftsinformatik

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Transkript:

FACHHOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II vom 18. Juli 2001 1 unter Berücksichtigung der 1. Änderungsordnung vom 6. November 2002 2, der 2. Änderungsordnung vom 5. November 2003 3 und der 3. Änderungsordnung vom 20. Oktober 2006 4 nichtamtliche Lesefassung (verbindlich sind die in den Amtlichen Mitteilungsblättern der HTW veröffentlichten Fassungen) Gliederung der Ordnung 1 Geltungsbereich 2 Geltung der Rahmenprüfungsordnung 3 Studien- und Prüfungsleistungen 4 Leistungsbeurteilungen 5 Fachnoten und Modulnoten 6 Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorthesis 7 Bachelorthesis 8 Zusammensetzung der Prüfungskommission 9 Gesamtprädikat für das Bachelorzeugnis, Bachelorurkunde 10 Fremdsprachige Leistungsnachweise; Zeugnis und Urkunde in englischer Sprache 11 Inkrafttreten / Veröffentlichung Anlagen der Ordnung Anlage 1a, b Anlage 1c, d Anlage 2a, b Anlage 3a, b Bachelor Zeugnis Deutsch Bachelor Zeugnis Englisch Bachelorurkunde Deutsch Bachelorurkunde Englisch 1 HTW AmtlMittBl. Nr. 21/02 S. 371 ff. 2 HTW AmtlMittBl. Nr. 18/03 S. 242 ff. 3 HTW AmtlMittBl. Nr. 35/03 S. 407 ff. 4 HTW AmtlMittBl. Nr. 59/06 S. 1458 ff.

1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik die nach Inkrafttreten dieser Ordnung immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für alle Studierenden, die aufgrund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten dem Personenkreis gemäß Satz 1 entsprechen. (2) Die Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik vom 18. Juli 2001 und durch die Ordnung zur Durchführung von Auswahlgesprächen im Rahmen der besonderen Hochschulquote bei der Vergabe von Studienplätzen für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik vom 18. Juli 2001. 2 Geltung der Rahmenprüfungsordnung (1) Die Grundsätze für Prüfungsordnungen der (Rahmenprüfungsordnung - RPO) vom 14. Juni 1999 (AMBl. Nr. 22/99) zuletzt geändert am 10. April 2001 (AMBl. Nr. 10/01) sind in sinngemäßer Anwendung Bestandteil dieser Ordnung. (2) Insbesondere macht diese Prüfungsordnung von 1 Abs. 3 RPO Gebrauch. (3) Gemäß 1 Abs. 3 RPO ist die Erprobung dieser Ordnung auf fünf Jahre nach Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der begrenzt. (4) Abweichend von 11 Abs. 2 RPO wird der Prüfungszeitraum für das 6. Fachsemester auf die letzte Woche der ersten Hälfte des Vorlesungszeitraums und auf die beiden folgenden Wochen festgelegt. 3 Studien- und Prüfungsleistungen Als Studien- und Prüfungsleistungen kommen alle in 2 Abs. 4 und 6 RPO genannten Leistungsnachweise in Betracht. 4 Leistungsbeurteilungen Alle als Vorlesung und Übung (V+Ü) im Studienplan ausgewiesenen Veranstaltungen bilden eine Lehrveranstaltung mit Vorlesungs- und Übungsteil und führen zu einer differenzierten Beurteilung. 5 Fachnoten und Modulnoten (1) In den Lehrveranstaltungen, die sich über mehrere Semester erstrecken, wird die Fachnote durch Bildung eines gewogenen Mittels der Beurteilungen in den einzelnen Semestern gemäß 7 RPO aufgrund der Stundenanteile der Lehrveranstaltungen ermittelt. (2) Die Modulnoten werden aus dem gewogenen Mittel der Fachnoten der Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls gemäß 7 RPO aufgrund der Stundenanteile der Lehrveranstaltungen ermittelt.

6 Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorthesis Zur Bachelorthesis wird zugelassen, wer alle Module/Lehrveranstaltungen der ersten fünf Studienplansemester des Bachelorstudiums der Wirtschaftsinformatik erfolgreich abgeschlossen hat. Ein Kandidat oder eine Kandidatin kann auch zugelassen werden, wenn er oder sie davon bis zu drei Modulen/Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang von höchstens 8 Semesterwochenstunden noch nicht erfolgreich abgeschlossen hat, wobei der erfolgreiche Abschluss aller Module/Lehrveranstaltungen aus dem ersten bis dritten Studienplansemester vorliegen muss. 7 Bachelorthesis (1) Die Bachelorthesis wird durch ein Praxisprojekt vorbereitet, das im 5. Studiensemester durchgeführt wird. (2) In der Bachelorthesis wird das Praxisprojekt mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet und eine Lösung(smöglichkeit) erarbeitet. (3) Das Thema der Bachelorthesis wird grundsätzlich zu Beginn der Vorlesungszeit des letzten Studienplansemesters bekannt gegeben. (4) Der Abgabetermin der Bachelorthesis liegt grundsätzlich 18 Wochen nach dem Termin gemäß Abs. 3. (5) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorthesis beträgt 3 Monate. (6) Die Bachelorthesis wird mit einem Kolloquium abgeschlossen, in dem die geleisteten Arbeiten präsentiert werden. Der Kandidat oder die Kandidatin erhält Gelegenheit, die Arbeitsergebnisse darzustellen und stellt sich anschließend einer Diskussion mit den Gutachtern oder Gutachterinnen der Bachelorthesis. Das Kolloquium soll 60 Minuten nicht überschreiten. (7) Das Kolloquium kann nur durchgeführt werden, wenn alle Leistungsnachweise des Bachelorstudiums vorliegen. 8 Zusammensetzung der Prüfungskommission Die Prüfungskommission bestimmt sich nach 16 Abs. 2 RPO. Im Einzelfall kann die Prüfungskommission mit lediglich zwei stimmberechtigten Mitgliedern, darunter mindestens einem Professor oder einer Professorin als Vorsitzenden oder Vorsitzende, besetzt sein. 9 Gesamtprädikat für das Bachelorzeugnis, Bachelorurkunde (1) Das Bachelorzeugnis weist die Modulnoten für sämtliche Module aus. Die Modulnoten X lauten bei einer gerundeten Größe: bis einschl. 1,5 von 1,6 bis einschl. 2,5 von 2,6 bis einschl. 3,5 von 3,6 bis einschl. 4,0 = sehr gut = gut = befriedigend = ausreichend (2) Das Bachelorzeugnis weist ein Gesamtprädikat aus. Zur Festlegung des Gesamtprädikat wird ein gewogenes Mittel (Größe X) aus - einem gewogenen Mittelwert der Modulnoten aller im Bachelorzeugnis ausgewiesenen Module (Größe X 1 ), wobei nur die ersten beiden Stellen nach dem Komma ohne Rundung berücksichtigt werden, und - der differenzierten Beurteilung der Bachelorthesis (Größe X 2 ), - der differenzierten Beurteilung des Kolloquiums (Größe X 3) nach der Formel X = 0,75 X 1 + 0,15 X 2 + 0,10 X 3 gebildet.

Die Berechnung der Größe X 1 erfolgt bei Wahl der technologisch-methodischen Vertiefung gemäß 10 der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik durch die Bildung eines gewogenen Mittels: X 1 = 1/54 (2 B 1 + 2 B 2 + 3 B 4 + 3 B 5 + 4 B 6 + 2 B 7 + 4 B 8 + 2 B 9 + 2 B 10 + 2 B 11 + 4 B 12 + 4 B 13 + 2 B 14 + 2 B 15 + 3 B 17 + 2 B 18 + 2 B 19 + 2 B 21 + 2 B 22 + 5 B 23 ) Die Berechnung der Größe X 1 erfolgt bei der Wahl der betriebswirtschaftlichanwendungsorientierten Vertiefung gemäß 10 der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik durch die Bildung eines gewogenen Mittels: X 1 = 1/54 (2 B 1 + 2 B 2 + 2 B 3 + 3 B 4 + 3 B 5 + 4 B 6 + 4 B 8 + 2 B 10 + 4 B 12 + 4 B 13 + 2 B 14 + 2 B 15 + 2 B 16 + 3 B 17 + 2 B 18 + 2 B 19 + 2 B 20 + 2 B 21 + 2 B 22 + 5 B 23 ) Dabei bezeichnen B 1 bis B 23 die Modulnote der folgenden Lehrveranstaltungen: B 1 : Grundlagen der Wirtschaftsinformatik B 2 : Betriebliche Anwendungen der Informationsverarbeitung B 3 : Unternehmenssoftwaresysteme *1) B 4: Mathematik B 5 : Grundlagen der computergestützten Statistik B 6 : Programmierung B 7 : Programmierung III *2) B 8 : Betriebssysteme und Rechnernetze B 9 : Inter-/Intranettechnologien *2) B 10 : Grundlagen der Kommunikationstechnologien B 11 : Sprachen der Kommunikationstechnologien *2) B 12 : Datenbanken B 13: Anwendungssystementwicklung B 14 : Betriebswirtschaftslehre I: Organisation B 15 : Betriebswirtschaftslehre II: Finanzierung und Investition in der IV B 16 : Betriebswirtschaftslehre III: Marketing in IT-Märkten *1) B 17 : Rechnungswesen B 18 : Informationswirtschaft B 19 : Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftsinformatik B 20 : Grundlagen des Information Engineering *1) B 21 : Wirtschaftsrecht B 22: Wahlpflichtfächer B 23 : Fremdsprache Das Gesamtprädikat ergibt sich aus der Größe X, nachdem diese nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten wurde gemäß 7 (5) der RPO. Das Gesamtprädikat lautet bei einer gerundeten Größe: bis einschl. 1,5 von 1,6 bis einschl. 2,5 von 2,6 bis einschl. 3,5 von 3,6 bis einschl. 4,0 = sehr gut = gut = befriedigend = ausreichend *1) Zur betriebswirtschaftlich-anwendungsorientierten Vertiefung *2) Zur technologisch-methodischen Vertiefung

(3) Belegt ein Studierender bzw. eine Studierende mehr Lehrveranstaltungen der Ausgewählten Kapitel der Wirtschaftsinformatik oder der Allgemeinwissenschaftlichen Ergänzungsfächer als in der Studienordnung vorgesehen sind, kann er bzw. sie die Lehrveranstaltungen bestimmen, die im Zeugnis ausgewiesen werden sollen. Trifft er oder sie keine Entscheidung, so wählt das Prüfungsamt diejenigen aus, die die besten Ergebnisse aufweisen. (4) Je ein Muster des Bachelorzeugnisses in deutscher und englischer Sprache ist als Anlage 1a und 1b Bestandteil dieser Ordnung. (5) Neben dem Bachelorzeugnis wird eine Urkunde ausgehändigt, mit der die Verleihung des akademischen Grades Bachelor of Science in Wirtschaftsinformatik bzw. Bachelor of Science in Business Computing bescheinigt wird. Je ein Muster der Bachelorurkunde in deutscher und in englischer Sprache ist als Anlage 2a und 2b bzw. 3a und 3b Bestandteil dieser Ordnung. 10 Fremdsprachige Leistungsnachweise; Zeugnis und Urkunde in englischer Sprache (1) Die Leistungsnachweise sind grundsätzlich in deutscher Sprache zu erbringen. Das Ablegen von Leistungsnachweisen in einer anderen als der deutschen Sprache bedarf des Einvernehmens zwischen dem oder der Studierenden und dem oder der Prüfenden. Das Einvernehmen ist zu Beginn des jeweiligen Semesters schriftlich herzustellen. Leistungsnachweise, die ganz oder teilweise in einer anderen als der deutschen Sprache erbracht werden, sind in einer Fußnote zum Bachelorzeugnis auszuweisen. (2) Auf Antrag kann ein Bachelorzeugnis und eine Bachelorurkunde in englischer Sprache entsprechend der Muster in den Anlagen 2b bzw. 3b ausgestellt werden. 11 Inkrafttreten / Veröffentlichung Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der in Kraft.

Faltblatt Seite 1 University of Applied Sciences Bachelorzeugnis Bachelor of Science in Wirtschaftsinformatik

Anlage 1a zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. University of Applied Sciences Bachelorzeugnis Frau/Herr geboren am _ in hat die Bachelorprüfung an der im Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Studienschwerpunkt BWL-/ Anwendungsorientierte Vertiefung bestanden. Gesamtprädikat der Bachelorprüfung:, den Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Der Präsident/Die Präsidentin

Anlage 1a zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. University of Applied Sciences Bachelorzeugnis für Frau/Herrn Die Leistungen der einzelnen Module werden wie folgt beurteilt: Allgemeine WIrtschaftsinformatik Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Betriebliche Anwendungen der Informationsverarbeitung Unternehmenssoftwaresysteme Wirtschaftsmathematik/-statistik Mathematik Grundlagen der computergestützten Statistik Programmierung Grundlagen der Programmierung Rechnernetze und Betriebssysteme Betriebssysteme und Rechnernetze Kommunikationstechnologien Grundlagen der Kommunikationstechnologien Datenbanken Datenbanken Anwendungssystementwicklung Anwendungssystementwicklung Betriebswirtschaftslehre BWL I: Organisation BWL II: Finanzierung/Investition in der Informationsverarbeitung BWL III: Marketing in IT-Märkten Rechnungswesen Rechnungswesen ---------- Spezielle Wirtschaftsinformatik Informationswirtschaft ---------- Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftsinformatik ---------- Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungsfächer: Wirtschaftsrecht ---------- Fremdsprache (Wahlpflichtfach) ---------- Mögliche Modulnoten einschl. Beurteilung der Bachelorarbeit und des Kolloquiums: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend. Thema der Bachelorthesis: Mögliches Gesamtprädikat: sehr gut, gut, befriedigend, "ausreichend. Beurteilung der Bachelorthesis: Die Bachelorprüfung wurde nach der Prüfungsordnung vom 18.07.2001, veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 21/02 der vom 31.07.2002 abgelegt. Beurteilung des Kolloquiums:

Anlage 1b zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. University of Applied Sciences Bachelorzeugnis Frau/Herr geboren am _in hat die Bachelorprüfung an der im Studiengang Wirtschaftsinformatik mit dem Studienschwerpunkt Technologisch/Methodische Vertiefung bestanden. Gesamtprädikat der Bachelorprüfung:, den Der/Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Der Präsident/Die Präsidentin

Anlage 1b zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik University of Applied Sciences Bachelorzeugnis für Frau/Herrn Die Leistungen der einzelnen Module werden wie folgt beurteilt: Allgemeine Wirtschaftsinformatik Grundlagen der Wirtschaftsinformatik ------------ Betriebliche Anwendungen der Informationsverarbeitung ------------ Wirtschaftsmathematik/-statistik Mathematik ------------ Grundlagen der computergestützen Statistik ------------ Programmierung Grundlagen der Programmierung ------------ Programmierung III ------------ Rechnernetze und Betriebssysteme Betriebssysteme und Rechnernetze ------------ Inter-/Intranettechnologien ------------ Kommunikationstechnologien Grundlagen der Kommunikationstechnologien ------------ Sprachen der Kommunikationstechnologien ------------ Datenbanken Datenbanken ------------ Anwendungssystementwicklung Anwendungssystementwicklung ------------ Betriebswirtschaftslehre BWL I: Organisation ------------ BWL II: Finanzierung/Investition in der Informationsverarbeitung ------------ Rechnungswesen Rechnungswesen ------------ Spezielle Wirtschaftsinformatik Informationswirtschaft ------------ Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftsinformatik ------------ Allgemeinwissenschaftliche Ergänzungsfächer Wirtschaftsrecht ------------ Fremdsprache ------------ (Wahlpflichtfach) ------------ * Im Studium ist eine intensive Sprachausbildung enthalten. Mögliche Modulnoten einschl. Beurteilung der Bachelorthesis und des Kolloquiums: sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend. Mögliches Gesamtprädikat: hervorragend, sehr gut, gut, befriedigend, "ausreichend. Vertiefende Fremdsprachenausbildung*: Thema der Bachelorthesis: Beurteilung der Bachelorthesis:

Anlage 1c zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. Bachelor's Degree ECTS Grade Transcript University of Applied Sciences This is to certify that Ms/Mr born on in has passed the degree examination in Business Computing specialising in Business Administration/Application Oriented Topics at the - University of Applied Sciences. Overall grade achieved in the degree examination: <Date> Head of Examination Board <Seal> President This certificate has also been issued in the German language.

Anlage 1c zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. University of Applied Sciences Grades achieved in degree courses*: Grade Transcript for Ms/Mr General Business Computing Fundamentals of Business Computing ---------- Business Applications of Information Processing ---------- Corporate Software Systems ---------- Business Mathematics and Statistics Mathematics ---------- Fundamentals of Computer Based Statistics ---------- Programming Fundamentals of Programming ---------- Computer Networks and Operating Systems Operating Systems and Computer Networks ---------- Communication Technologies Fundamentals of Communication Technologies ---------- Database Systems Database Systems ---------- Application Systems Developing Application Systems Developing ---------- Business Administration Business Administration I: Organisation ---------- Business Administration II: Financing/ Investment in Information Processing ---------- Business Administration III: Marketing in the IT-Sector ---------- Accounting Accounting ---------- Special Business Computing Information Economy ---------- Selected Aspects of Business Computing ---------- Supplementary Subjects: Business Law ---------- English ---------- Possible assessments (final grades) including the assess ment of the thesis and oral degree examination: very good (A), good (B), satisfactory (C), sufficient (D). Possible overall grades: very good (A), good (B), satisfactory (C), sufficient (D). The degree examination has been passed in accordance with the Examination Standards in effect on 18.07.2001 published in Amtliches Mitteilungsblatt der (Official Information Bulletin), No. 21/02 on 31.07.2002. This certificate has also been issued in the German language. Topic of thesis: Assessment of thesis*: Assessment of oral degree examination*: *Grades according to ECTS Grading Scale.

Anlage 1 d zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. Bachelor's Degree University of Applied Sciences ECTS Grade Transcript This is to certify that Ms/Mr _ born on in has passed the degree examination in Business Computing specialising in Technological/Methodological Topics at the - University of Applied Sciences. Overall grade achieved in the degree examination: <Date> <Seal> Head of Examination Board President This certificate has also been issued in the German language.

Anlage 1 d zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. University of Applied Sciences Grades achieved in degree courses**: Grade Transcript for Ms/Mr General Business Computing Fundamentals of Business Computing -------- Business Applications of Information Processing -------- Business Mathematics and Statistics Mathematics -------- Fundamentals of Computer Based Statistics -------- Programming Fundamentals of Programming -------- Programming III -------- Computer Networks and Operating Systems Operating Systems and Computer Networks -------- Inter-/Intranettechnologies -------- Communication Technologies Fundamentals of Communication Technologies -------- Languages of Communication Technologies -------- Database Systems Database Systems -------- Application Systems Developing Application Systems Developing -------- Business Administration Business Administration I: Organisation -------- Business Administration II: Financing /Investment in Information Processing -------- Accounting Accounting -------- Special Business Computing Information Economy ------- Selected Aspects of Business Computing -------- Supplementary Subjects Business Law -------- English -------- * The studies include an extended foreign language training. Possible assessments (final grades) including the assess ment of the thesis and oral degree examination: very good (A), good (B), satisfactory (C), sufficient (D). Possible overall grades: very good (A), good (B), satisfactory (C), sufficient (D). The degree examination has been passed in accordance with the Examination Standards in effect on 18.07.2003 published in Amtliches Mitteilungsblatt (Official Information Bulletin), No. 21/02. Extended foreign language learning*: Topic of thesis: Assessment of thesis**: Assessment of oral degree examination**: **Grades according to ECTS Grading Scale This certificate has also been issued in the German language.

Anlage 2 a zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. Bachelorurkunde University of Applied Sciences Frau _ geboren am in hat die Bachelorprüfung im Studiengang Wirtschaftsinformatik bestanden. Aufgrund dieser Prüfung wird ihr der akademische Grad» Bachelor of Science «verliehen., den Der Präsident/Die Präsidentin (Prägesiegel)

Anlage 2 b zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. University of Applied Sciences Bachelorurkunde Herr _ geboren am _ in hat die Bachelorprüfung im Studiengang Wirtschaftsinformatik bestanden. Aufgrund dieser Prüfung wird ihm der akademische Grad» Bachelor of Science «verliehen., den Der Präsident/Die Präsidentin (Prägesiegel)

Anlage 3 a zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. University of Applied Sciences Bachelor'sDegree Certificate This is to certify that Ms born on in has passed the degree examination in Business Computing Based on this examination she has been awarded the academic degree» Bachelor of Science «<Date> President <Seal> This certificate has also been issued in the German language.

Anlage 3 b zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. University of Applied Sciences Bachelor'sDegree Certificate This is to certify that Mr born on in has passed the degree examination in Business Computing Based on this examination he has been awarded the academic degree» Bachelor of Science «<Date> President <Seal> This certificate has also been issued in the German language.