Akkreditierung zum CSR-Expert

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Transkript:

Akkreditierung zum CSR-Expert Ausgabedatum: 24.09.2015

Akkreditierung zum CSR Expert CSR Corporate Social Responsibility, die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen ist ein Konzept, das Unternehmen eine Grundlage liefert, um auf freiwilliger Basis soziale und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Interessensgruppen zu integrieren. Um die Kompetenzen der CSR Experts der interessierten Öffentlichkeit und potentiellen Kund/innen noch besser präsentieren zu können, wurde diese Akkreditierung ins Leben gerufen. Akkreditierte CSR Experts verfügen über eine umfassende Ausbildung sowie Praxis auf dem Gebiet von CSR. Diese Basis und verpflichtende Weiterbildung stellen den hohen Qualitätsstandard der Leistungen der akkreditierten CSR Experts sicher. Die Akkreditierung zum CSR Expert kann einerseits von Personen, die über eine in oder ausländische Gewerbeberechtigung für Unternehmensberatung verfügen (CSR Consultants), und anderseits von allen Personen erworbenen werden, die über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von CSR/Nachhaltigkeit verfügen (z.b. Unternehmer/innen, CSR Beauftragte von Unternehmen,...). Voraussetzungen für die Akkreditierung FORMAL Personen ohne Gewerbeberechtigung Personen mit Gewerbeberechtigung Punkt 1a: Gewerbeberechtigung Unternehmensberatung X Punkt 1b: Tätigkeit als CSR Beauftragte/r X Punkt 2: Haftpflichtversicherung X Punkt 3: Motivationsschreiben X X Punkt 4: Lebenslauf X X Punkt 5: Anerkennung der Standesregeln X Punkt 6: Mitgliedschaft ARGE proethik X X FACHLICH Punkt 7: Ausbildung im Bereich CSR X X Punkt 8: Praktische Erfahrung X X Punkt 9: Fachgespräch X X Akkreditierung zum CSR Expert Seite 2

Ablauf Bitte übermitteln Sie die ausgefüllte Anmeldung gemeinsam mit den gesammelten Nachweisen vorzugsweise auf elektronischem Weg an das incite Büro (office@incite.at). Sie erhalten eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr, nach deren Begleichung Ihr Antrag bearbeitet wird. incite prüft die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, beurteilt die Antragsunterlagen und lädt im Falle der Erfüllung aller Voraussetzungen den/die Anwärter/in zum Fachgespräch ein. Bitte sorgen Sie dafür, dass spätestens drei Wochen vor dem geplanten Fachgespräch die Bearbeitungsgebühr beglichen ist und die Unterlagen vollständig eingereicht sind. Abschluss und Gültigkeit Zum Abschluss Ihres Akkreditierungsverfahrens erhalten Sie eine Urkunde sowie die Zugangsdaten, um Ihren Eintrag in der incite Datenbank der akkreditierten Expert/innen selbst bearbeiten zu können. Die Veröffentlichung des Qualitätssiegels Akkreditierter CSR Expert erfolgt darüber hinaus in den Mitgliederverzeichnissen auf www.csr consultants.at sowie bei UBIT Mitgliedschaft im Firmen A Z der UBIT auf www.ubit.at/firmena z. Durch die Akkreditierung sind sie berechtigt, auf Antrag die Mitgliedschaft in der Experts Group CSR zu erlangen. Die Akkreditierung ist drei Jahre gültig und kann nach Ablauf verlängert werden. incite weist ausdrücklich darauf hin, dass die Akkreditierung nur für physische Personen, nicht für Unternehmen und keinesfalls für Produkte vergeben wird. Kosten Die Bearbeitungsgebühr für die Akkreditierung beträgt EUR 500, (zzgl. USt.). Für Mitglieder des Fachverbands UBIT ermäßigt sich die Gebühr auf EUR 200, (zzgl. USt.). Die Bezahlung der Gebühr garantiert keine positive Beurteilung. Die Mitglieder der Bewertungskommission stellen ihre Zeit und ihr Wissen kostenlos zur Verfügung. Sie erhalten nach Übermittlung Ihrer Anmeldung eine Rechnung an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse. Die Bearbeitung Ihrer Unterlagen erfolgt nach Zahlungseingang. Bankverbindung: Raiffeisen LB NÖ Wien, IBAN: AT92 3200 0000 1040 1289, BIC: RLNWATWW Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Ihre Ansprechpartnerin: Carolin Eder 05 90900 3792 carolin.eder@incite.at Akkreditierung zum CSR Expert Seite 3

Die Kriterien im Detail incite gewährleistet die vertrauliche Behandlung aller Unterlagen und Kundeninformationen. Bei unterschiedlicher Bewertung bezüglich der Gültigkeit der Unterlagen wird incite diese zur endgültigen Entscheidung der Experts Group CSR Consultants vorlegen. Kandidat/in mit Gewerbeberechtigung Kandidat/in ohne Gewerbeberechtigung Punkt 1: Gewerbeberechtigung/Tätigkeitsnachweis Für das Führen der Bezeichnung Akkreditierter CSR Expert ist eine Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater/in erforderlich. Auch ausländische gleichwertige Gewerbeberechtigungen werden anerkannt. Ist ein Unternehmen Gewerbeinhaber, so wird die Akkreditierung für den/die akkreditierte/n Mitarbeiter/in ausgestellt. Ein Ausscheiden des/der Mitarbeiters/in ist incite anzuzeigen und hat das Erlöschen der Akkreditierung zur Folge, wenn keine neue relevante Gewerbeberechtigung nachgewiesen werden kann. Erbringen des Nachweises durch EINEN der folgenden Punkte: Kopie des eigenen Gewerbescheins Auszug aus dem Firmen A Z der WKO Kopie des Gewerbescheines des/der Dienstgebers/in und Dienstbestätigung Änderungen in der Gewerbeberechtigung sind incite unverzüglich anzuzeigen. Versicherungsbestätigung über eine Haftpflichtversicherung für den/die Berater/in des Unternehmens Im Umfang von ein bis zwei A4 Seiten Punkt 2: Haftpflichtversicherung Nachweis/Bestätigung eines Unternehmens/Organisation, dass diese Person in verantwortlicher Tätigkeit im Bereich CSR/Nachhaltigkeit war oder ist. Nicht erforderlich Punkt 3: Motivationsschreiben Punkt 4: Lebenslauf Es wird empfohlen, die Vorlage des Europass Lebenslaufs zu verwenden. Anerkennung der Standesregeln Nachweis: Unterschriebene Erklärung beilegen (siehe Formular) Punkt 5: Standesregeln Nicht erforderlich Akkreditierung zum CSR Expert Seite 4

Ordentliche Mitgliedschaft in der ARGE proethik Nachweis: Bitte Bestätigung beilegen. Punkt 6: Mitgliedschaft ARGE proethik Punkt 7: Ausbildung Durch die (außerordentliche) Mitgliedschaft in der ARGE proethik wird deren allgemeiner Ethik und Verhaltenskodex akzeptiert. Durch diesen Punkt soll gewährleistet werden, dass der/die Einreicher/in über fundiertes Wissen und solide Kenntnisse im Bereich CSR verfügt. Erbringen des Nachweises: Besuchsbestätigung einer CSR Ausbildung, wie beispielsweise incite Lehrgang CSR Integratives Management in Industrie, Finanz & Wirtschaft, CSR Manager Lehrgang Quality Austria, CMC Beraterlehrgang oder Lehrgang zur/zum Akademischen Unternehmensberater/in, ASD Lehrgang, akademische/r CSR Manager/in des bfi Wien oder gleichwertig. Für Ausbildungen, die als gleichwertig eingestuft werden sollen, ist neben dem Besuchsnachweis die Dauer anzugeben sowie eine detaillierte Auflistung der Inhalte in deutscher oder englischer Sprache beizubringen. Punkt 8: Praxisnachweis Durch diesen Punkt soll gewährleistet werden, dass der/die Einreicher/in bereits über die erforderlichen praktischen Kenntnisse und Erfahrung im Zusammenhang mit CSR verfügt. Mindestens ein Projekt, das der/die Kandidat/in maßgeblich mitgetragen hat, ist notwendig. Der Nachweis kann erbracht werden durch: Nachhaltigkeitsbericht Kund/innen Referenzschreiben Wissenschaftliche Arbeit(en) zu CSR Publikationen zu CSR Gehaltene Vorträge/Workshops/Trainings zu CSR Teilnahme an Normenausschüssen zu CSR, aktives Engagement bei CSR Arbeitskreisen/ Institutionen/ Expertengruppen (Bestätigung des/der Leiters/in vorlegen) Punkt 9: Fachgespräch Um sicher sein zu können, dass die Vergabe der CSR Akkreditierung tatsächlich nur an hoch qualifizierte und seriöse Unternehmensberater/innen bzw. Personen eines Unternehmens in verantwortlicher Tätigkeit im Bereich CSR/Nachhaltigkeit erfolgt, müssen die Anwärter/innen neben der Erfüllung der formalen Zulassungsvoraussetzungen ihre Erfahrungen in CSR Projekten im Rahmen eines Fachgesprächs erbringen. Anerkennung der Standesregeln (für Mitglieder mit aufrechter Gewerbeberechtigung): Ich verpflichte mich zur Einhaltung der Standesregeln. Darüber hinaus verpflichte ich mich, keine Fremdprodukte, die über den üblichen Umfang des Angebotes eines Beraters hinausgehen, im Rahmen oder im Zusammenhang mit meiner Tätigkeit zu vermitteln oder anzubieten. Mit der Unterschrift habe ich die vorgenannten Punkte zur Kenntnis genommen. Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift Akkreditierung zum CSR Expert Seite 5

Details zum Fachgespräch Im Rahmen einer ca. 30 minütigen Präsentation und Diskussion stellt der/die Anwärter/in vor einer Kommission ein selbst abgewickeltes Projekt aus dem Bereich CSR vor. Kommission: Die Kommission besteht aus drei Personen: einem/r Vorsitzenden und zwei weiteren Personen; diese kommen aus der Wirtschaftskammer Österreich, der Industriellenvereinigung, dem Verein respact, der CSR Experts Group oder dem Lebensministerium. Ablauf des CSR Fachgesprächs: Vorstellung und ausführliche Präsentation eines eigenen, selbst abgewickelten Projekts aus dem Bereich CSR (Dauer ca. 15 Minuten): o Vorstellung der eigenen Person o Darstellung des Unternehmens, für welches das Projekt durchgeführt wurde o Ausgangssituation o Beteiligte o Ziele o Beschreibung Projektablauf/Projektpläne (Beschreibung wichtiger Schritte des Projektes) o Darstellung der Rolle des/der Kandidaten/Kandidatin im Projekt Das Projekt soll die beratungsspezifische Erfahrung, Fähigkeiten und Kompetenzen des/der Kandidaten/in zeigen. Insbesondere sollen mit ständigem Bezug zum CSR Thema die Aspekte von Prozessgestaltung/Beraterverhalten/Rollenverständnis dargestellt werden. Es ist anzugeben, was an dem präsentierten Case für die eigene Arbeit im Bereich der Prozessberatung typisch ist. Bei Präsentation in elektronischer Form ist entweder ein Laptop mitzubringen (Beamer vorhanden) oder die Präsentation spätestens zwei Werktage vor dem Fachgespräch an incite zu übermitteln (office@incite.at) und eine Sicherungskopie (CD ROM, USB Stick) zum Fachgespräch mitzubringen. Es sind drei Stück Hardcopy Handouts (Farbkopien) für die Kommission mitzubringen. Diskussion zum präsentierten Fall (Dauer ca. 10 Minuten) Die Kommission stellt offene Fragen, die sich am Case orientieren, und Wissensfragen zu den Ausbildungsinhalten. Beurteilung und Feedback am Ende des Fachgesprächs: Die Kommission beurteilt anhand eines Beurteilungsbogens o den Prozessablauf o das CSR Verständnis o das Rollenverständnis o das Ergebnis bzw. den Nutzen des CSR Projekts o die Selbstreflexion o die Qualität der Präsentation o das Diskussionsverhalten des/der Kandidaten/in Akkreditierung zum CSR Expert Seite 6

Es erfolgt eine Zusammenfassung der Beurteilungsergebnisse und ein Feedback durch die Kommission und die Erstellung eines Protokolls. Im Anschluss daran erfährt der/die Kandidat/in das Ergebnis. Ein Rechtsmittel/eine Berufung gegen die Entscheidung der Kommission ist nicht möglich. Im Falle der Nichtakkreditierung ist eine nochmalige Einladung zum CSR Fachgespräch möglich. Die Kommission behält sich jedoch vor, allfällig einen Mindestzeitraum bis zum nächsten CSR Fachgespräch zu definieren, um dem/der Kandidaten/in die Möglichkeit zu geben, sich zwischenzeitlich die entsprechend fehlenden Kompetenzen anzueignen. Im Falle der nochmaligen Absolvierung des CSR Fachgesprächs ist eine neuerliche Gebühr von EUR 200. zzgl. 20% USt. zu entrichten. Reakkreditierung: Personen ohne Gewerbeberechtigung Personen mit Gewerbeberechtigung Punkt 1a: Gewerbeberechtigung Unternehmensberatung X Punkt 1b: Tätigkeit als CSR Beauftragte/r X Punkt 2: Teilnahme an Netzwerktreffen X X Punkt 3: Weiterbildung X X Ablauf Bitte übermitteln Sie die ausgefüllte Anmeldung gemeinsam mit den gesammelten Nachweisen vorzugsweise auf elektronischem Weg an das incite Büro (office@incite.at). Sie erhalten eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr, nach deren Begleichung Ihr Antrag bearbeitet wird. Die Nachweise sind durch entsprechende Unterlagen aus den letzten drei Jahren zu erbringen. Abschluss und Gültigkeit Zum Abschluss Ihres Reakkreditierungsverfahrens erhalten Sie eine neue Urkunde. Die Akkreditierung ist damit weitere drei Jahre gültig und kann nach Ablauf verlängert werden. Kosten Die Bearbeitungsgebühr für die Reakkreditierung beträgt EUR 300, (zzgl. USt.) bzw. EUR 150, (zzgl. USt.) für Mitglieder des Fachverbands UBIT. Die Bezahlung der Gebühr garantiert keine positive Beurteilung. Sie erhalten nach Übermittlung Ihrer Anmeldung eine Rechnung an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse. Die Bearbeitung Ihrer Unterlagen erfolgt nach Zahlungseingang. Bankverbindung: IBAN: AT92 3200 0000 1040 1289, BIC: RLNWATWW Akkreditierung zum CSR Expert Seite 7

Die Kriterien im Detail Kandidat/in mit Gewerbeberechtigung Kandidat/in ohne Gewerbeberechtigung Punkt 1: Gewerbeberechtigung/Tätigkeitsnachweis Für das Führen der Bezeichnung Akkreditierter CSR Expert ist eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Unternehmensberater/in erforderlich. Erbringen des Nachweises: Die Informationen werden bei österreichischer Gewerbeberechtigung von incite erhoben, es sind keine Unterlagen einzureichen. Ausländische Gewerbeberechtigungen sind erneut vorzulegen. Änderungen in der Gewerbeberechtigung sind incite unverzüglich anzuzeigen. Der/die Kandidat/in muss an mindestens drei Treffen der Experts Group der CSR Consultants auf Bundesebene in den letzten drei Jahren teilgenommen haben. Nachweis: Bitte tragen Sie die von Ihnen besuchten Treffen in die unten stehende Tabelle ein. Die Überprüfung wird von incite durchgeführt. Punkt 2: Teilnahme an Netzwerktreffen Punkt 3: Weiterbildung Nachweis/Bestätigung eines Unternehmens/Organisation, dass diese Person in verantwortlicher Tätigkeit im Bereich CSR/Nachhaltigkeit war oder ist. Nachzuweisen sind mindestens zwei Teilnahmen an einschlägigen Netzwerk /Erfahrungsaustauschtreffen (z.b. Bundesländerkonferenzen der Experts Group CSR) aus den letzten drei Jahren. Nachweis: Bitte tragen Sie die von Ihnen besuchten Treffen der Experts Group in die unten stehende Tabelle ein. Die Überprüfung wird von incite durchgeführt. Im Falle des Besuchs anderer Netzwerkveranstaltungen ist eine Besuchsbestätigung vorzulegen. Vorzulegen sind Besuchsbestätigungen von Aus /Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema CSR im Ausmaß von mindestens drei Tagen in den letzten drei Jahren. Ich habe an folgenden Bundestreffen der Experts Group CSR Consultants teilgenommen: Ort Datum Akkreditierung zum CSR Expert Seite 8

Formulare Ausbildung Wir bitten Sie, hier max. drei Ausbildungen aufzulisten, welche für das Thema CSR und Nachhaltigkeit relevant sind (Bitte die aktuellsten ganz an den Anfang setzen). Zeitraum Bezeichnung der erworbenen Qualifikation: Hauptfächer/berufliche Fähigkeiten: Name und Art der Bildungs oder Ausbildungseinrichtung Zeitraum Bezeichnung der erworbenen Qualifikation: Hauptfächer/berufliche Fähigkeiten: Name und Art der Bildungs oder Ausbildungseinrichtung Zeitraum Bezeichnung der erworbenen Qualifikation: Hauptfächer/berufliche Fähigkeiten: Name und Art der Bildungs oder Ausbildungseinrichtung Akkreditierung zum CSR Expert Seite 9

Praxisnachweis Nachhaltigkeitsbericht, Kundenreferenzschreiben, wissenschaftliche Arbeit(en) zu CSR, Publikationen zu CSR, gehaltene Vorträge/Workshops/Trainings zu CSR, Teilnahme an Normenausschüssen zu CSR, aktives Engagement bei CSR Arbeitskreisen/ Institutionen/ Expert/innengruppen (Bestätigung des/der Leiters/in vorlegen). Wir bitten Sie, diese Übersicht auszufüllen und die Referenzenschreiben in den separaten Anhang beizufügen. Art der Tätigkeit: Schwerpunkte der Tätigkeit/Inhalte der Beratung, Veröffentlichung, etc. Referenzadresse/ person: Nachweis als Anhang beigefügt (Nummer des Anhangs) Art der Tätigkeit: Schwerpunkte der Tätigkeit/Inhalte der Beratung, Veröffentlichung, etc. Referenzadresse/ person: Nachweis als Anhang beigefügt (Nummer des Anhangs) Art der Tätigkeit: Schwerpunkte der Tätigkeit/Inhalte der Beratung, Veröffentlichung, etc. Referenzadresse/ person: Nachweis als Anhang beigefügt (Nummer des Anhangs) Akkreditierung zum CSR Expert Seite 10

Berufserfahrungen Wir bitten Sie, hier max. drei Tätigkeiten aus Ihren Berufserfahrungen aufzulisten, welche für das Thema CSR und Nachhaltigkeit relevant sind (Bitte die aktuellsten ganz an den Anfang setzen). Zeitraum Beruf oder Funktion Wichtigste Tätigkeiten/Zuständigkeiten Name und Adresse des/der Arbeitgebers/in Tätigkeitsbereich oder Branche Zeitraum Beruf oder Funktion Wichtigste Tätigkeiten/Zuständigkeiten Name und Adresse des/der Arbeitgebers/in Tätigkeitsbereich oder Branche Zeitraum Beruf oder Funktion Wichtigste Tätigkeiten/Zuständigkeiten Name und Adresse des/der Arbeitgebers/in Tätigkeitsbereich oder Branche Akkreditierung zum CSR Expert Seite 11

ANMELDUNG Bitte alle Daten in Blockschrift und leserlich ausfüllen. An incite Ausbildungs und Schulungsveranstaltungs GmbH Wiedner Hauptstraße 57/III/EG 1040 Wien Ich melde mich hiermit verbindlich für die O Akkreditierung zum CSR Expert mit Gewerbeberechtigung für Unternehmensberatung O Akkreditierung zum CSR Expert ohne Gewerbeberechtigung für Unternehmensberatung O Reakkreditierung zum CSR Expert an und erkläre mich mit den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den darin enthaltenen Datenschutzbestimmungen von incite, welche ich vollinhaltlich zur Kenntnis genommen habe, einverstanden. Teilnehmer/in: Firma: Straße: PLZ, Ort: Tel/Fax: E Mail: Rechnungsadresse (falls von o.a. abweichend) Firma: Straße: PLZ, Ort: Tel/Fax: E Mail: O Ich lehne weitere Informationen zu ähnlichen Produkten von incite ab. Die Bearbeitungsgebühr werde ich nach Erhalt der Rechnung prompt überweisen. Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift incite Ausbildungs und Schulungsveranstaltungs GmbH, Wiedner Hauptstraße 57/III/EG, Tel. 05 90900 3792, Fax DW 3794; office@incite.at, www.incite.at, UID: ATU52682208, IBAN: AT92 3200 0000 1040 1289, BIC: RLNWATWW, FN 211159d. Handelsgericht Wien, Rechtsform: GmbH, Sitz: Wien Akkreditierung zum CSR Expert Seite 12

Allgemeine Geschäftsbedingungen incite Ausbildungs und Schulungsveranstaltungs GmbH Stand 21.07.2015 1. GELTUNGSBEREICH (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung für sämtliche Werkverträge, welche die fachmännische Durchführung der von incite Ausbildungs und Schulungsveranstaltungs GmbH (im Weiteren: incite) angebotenen Aus und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Zertifizierungen und Akkreditierungen zum Gegenstand haben. (2) Mit der Anmeldung zu den von incite angebotenen Leistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen" als angenommen. (3) Jede von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder ergänzende Vereinbarung bedarf der Schriftform. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt in Kraft. 2. VERTRAGSGEGENSTAND (1) incite verpflichtet sich zur Durchführung der durch schriftliche Anmeldung seitens der Seminarteilnehmer/innen in Auftrag gegebenen Leistungen. Diese finden nur ab einer Mindestteilnehmerzahl statt, die in den Informationsträgern über die jeweilige Leistung bekannt gegeben wird. incite behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Leistungen zusammenzulegen oder abzusagen. (2) Alle Anmeldungen zu den Leistungen von incite und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie entweder von dem/der Interessenten/Interessentin unterzeichnet werden oder über das incite Online Anmeldetool vorgenommen werden und incite rechtzeitig zugehen. Anmeldeschluss für die einzelnen Veranstaltungen ist, wenn nichts anderes angegeben, vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. 3. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS/URHEBERRECHT/NUTZUNGSRECHT (1) Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Skripten von incite an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von incite unzulässig. (2) Für Teilnehmer/innen an den von incite angebotenen Lehrgängen gilt, dass der Zugang zum Downloadbereich sowie die Verwendung der dort eingestellten Unterlagen ausschließlich im Rahmen des Lehrgangs gestattet ist und die Unterlagen sowie die Zugangsdaten nicht ohne schriftliche Zustimmung von incite an Dritte weitergegeben werden dürfen. (3) incite verbleibt an ihren Leistungen jedenfalls das Urheberrecht. 4. ENTGELT /STORNOBEDINGUNGEN (1) incite hat Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im Voraus. (2) Im Falle einer Akkreditierung bzw. Zertifizierung garantiert die Bezahlung der Gebühr keine positive Beurteilung. (3) Stornierungen können nur schriftlich entgegen genommen werden. (4) Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den/die Kunden/Kundin verhindert (z.b. durch zu kurzfristige Stornierung, Nichterscheinen, Abbruch), so gebührt incite das vereinbarte Entgelt unter Berücksichtigung der unten angeführten Einschränkungen. (5) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen: Stornierung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 0 % des Entgeltes Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Entgeltes Spätere Stornierung/unterlassene Absage/Nichterscheinen/Abbruch: 100 % des Entgeltes 5. ENTGELTHÖHE (1) Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach den in den letztgültigen Ausschreibungsunterlagen angeführten Preisen der jeweiligen Aus und Weiterbildungsveranstaltungen. (2) Bei vorzeitigem Austritt bzw. verspätetem Eintritt sind keine Ermäßigungen vorgesehen. 6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/TEILZAHLUNGEN (1) Die von incite gelegten Rechnungen sind inklusive gesetzlicher MWSt. nach Fakturenerhalt spätestens bis 14 Tage vor Leistungsbeginn ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. (2) Teilzahlungen sind hinsichtlich der Zahlungstermine sowie der Höhe nur nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsführung von incite möglich und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. (3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 5% verrechnet. Es besteht außerdem von Seiten incite die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. (4) Mahnkosten gehen zu Lasten des/der Kunden/Kundin. Im Falle einer Mahnung gebührt für jede Mahnung ein Betrag von Euro 10,00 (maximal aber 10% des betriebenen Betrages). Zuzüglich sind gerichtliche und außergerichtliche Betreibungs oder Eintreibungskosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung notwendig sind, wozu auch vorprozessuale Kosten eines Rechtsanwalts und/oder Inkassobüros gehören, zu entrichten. (5) Die von einem Verbraucher zu ersetzenden Kosten für die zweckentsprechende Betreibung oder Einbringung bzw. für die Mahnspesen dürfen ein Ausmaß, das in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht, nicht übersteigen.

7. GEWÄHRTE RABATTE/PREISNACHLÄSSE BEI ZAHLUNGSVERZUG Gerät der/die Kunde/Kundin mit der Bezahlung seiner/ihrer Rechnung 7 Tage in Verzug, werden gewährte Nachlässe und Rabatte hinfällig und rückverrechnet. 8. ÄNDERUNGEN IM PROGRAMM/ABSAGE (1) incite behält sich zumutbare, geringfügige Änderungen von Veranstaltungsterminen, Veranstaltungsorten, Beginnzeiten, Vortragenden sowie eventuelle Absagen vor, womit die Teilnehmer/innen ausdrücklich einverstanden sind. Die Teilnehmer/innen werden davon in geeigneter Weise spätestens drei Tage vor Leistungsbeginn/ zeitpunkt verständigt. (2) Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des/der Trainers/in oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber incite sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen und Änderungen des Veranstaltungsortes. (3) Bei gänzlicher oder teilweiser Absage von Veranstaltungen, insbesondere aufgrund Verhinderung von Vortragenden, wird der bereits entrichtete Teilnahmebeitrag im Umfang des Ausfalles rückerstattet. Darüber hinausgehende Aufwendungen oder sonstige Ansprüche der Teilnehmer/innen werden gemäß Punkt 10. der AGB ausgeschlossen. 9. MBA STUDIUM incite pflegt eine Kooperation mit dem Austrian Institute of Management (aim) der Fachhochschule Burgenland zur Durchführung von MBA Lehrgängen. Kunden/innen, die als Teilnehmer/innen eines incite MBA Programms außerordentliche Hörer/innen der FH Burgenland sind, haben im Fall der Beendigung der Kooperation zwischen incite und AIM zwölf Monate lang das Recht auf Abschluss ihres Studiums. Darüber hinaus haben sie keinen Anspruch auf Fortführung ihres Studiums. 10. RÜCKTRITT VOM VERTRAG/AUSSCHLUSS EINES TEILNEHMERS (1) incite ist berechtigt, eine/n Teilnehmer/in vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese/r ein Verhalten gesetzt hat(z.b. tätlicher Angriff, Beschimpfungen, Drohungen, Erniedrigungen, etc), das anderen Teilnehmer/innen, Vortragenden oder Mitarbeiter/innen von incite die weitere Teilnahme unzumutbar macht. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt. (2) Widerrufsrecht von Konsumenten: (2a) Die folgenden Sonderbestimmungen gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Verbraucher können gemäß 11ff Fern und Auswärtsgeschäfte Gesetz (FAGG) im Fernabsatz abgeschlossene Verträge oder im Fernabsatz abgegebene Vertragserklärungen binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern nicht das Widerrufsrecht nach 18 FAGG ausgeschlossen ist. (2b) Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses. (2c) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher incite (1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 57/III/EG, office@incite.at, Tel. +43 5 90900 3792, Fax DW 3794) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu kann sich der Verbraucher auch des Muster Widerrufsformulars (http://www.incite.at/ausbildung/de/agb/stornierungsformular.html) bedienen. Es genügt, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. (2d) Folgen des Widerrufs: Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat ihm incite alle Zahlungen, die sie vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von incite angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei incite eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet incite dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher für die Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Verbraucher incite einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher incite von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 11. ZERTIFIZIERUNG (1) Zertifikatsinhaber/innen akzeptieren die Bedingungen für Zertifikatsinhaber/innen (einsehbar unter http://www.incite.at/ausbildung/upload/pdf/folder_zertifizierungen/bedingungen_fr_zertifikatsinhaberinnen.pdf oder bei incite anzufordern) und halten diese ein. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen hat den sofortigen Entzug des Zertifikats zur Folge. (2) Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für CMC wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der ReZertifizierung zur Gänze angerechnet. (3) Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für CSE wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) im Voraus fällig und wird bei ReZertifizierung zur Gänze angerechnet. In der Zertifizierungsgebühr bei Erstzertifizierung ist die erste Jahresgebühr bereits enthalten. (4) Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für CBA wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der ReZertifizierung zur Gänze angerechnet.

(5) Die Anpassung an den Verbraucherpreisindex und die Erhöhung der jeweiligen Identifikationsgebühr aufgrund der Beitragshöhe der ICMCI ist vorbehalten. (6) Die Nichteinzahlung von Identifikationsgebühren führt zur Löschung aus der Zertifikatsdatenbank und zum Entzug der jeweiligen Identifikationserlaubnis. 12. HAFTUNG (1) incite haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. (2) Der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag wird nur dann (anteilig) zurückerstattet, wenn die Leistung (Aus und Weiterbildungsveranstaltung) aus Umständen vereitelt wird (ausfällt), die nicht auf Seite des/der Teilnehmers/in liegen. Weitere Ersatzansprüche sind gemäß Punkt 10. Abs.1 ausgeschlossen. (3) Aus der Anwendung der bei incite erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber incite geltend gemacht werden. (4) Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/innen wird seitens incite keine Haftung übernommen. (5) incite kann keine Gewähr für Druck bzw. Schreibfehler in ihren Publikationen und Homepageseiten übernehmen. 13. DATENSCHUTZ (1) Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. (2) Die Mitarbeiter/innen von incite unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. (3) Der/die Teilnehmer/in stimmt zu, dass die im Vertrag angeführten Daten über den Kunden, nämlich Name, Adresse, E Mail Adresse, Telefonnummer, für Zwecke der Buchhaltung, der Kundenevidenz und der Zusendung der in Punkt 14. genannten Werbung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen. (4) Diese Zustimmung (Abs 2 und 3) kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden ( 28 DSG 2000). 14. E Mail Newsletter (1) Der/die Teilnehmer/in ist damit einverstanden, über alle bestehenden und neuen Produkte, Veranstaltungen und Angebote von incite regelmäßig, auch auf elektronischem Weg über den E Mail Newsletter, informiert zu werden. (2) Der Kunde hat die Möglichkeit, die Zustimmung jederzeit per E Mail an office@incite.at zu widerrufen. 15. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT (1) Alle Vereinbarungen gem. dieser AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. (2) Für Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz von incite sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

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