Landesverband der Reit- und Fahrvereine Hamburg e.v. Pferdesportverband Schleswig-Holstein e.v. - Fachbeiräte Voltigieren -

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Transkript:

Turnieranforderungen für WBO-Turniere und Besondere/Allgemeine Bestimmungen Pferdesportverband Schleswig-Holstein Landesverband der Reit- und Fahrvereine Hamburg Genehmigt von den Landeskommissionen des Pferdesportverbandes Schleswig-Holstein und des LV der Reit- und Fahrvereine Hamburg Die Turnieranforderungen für WBO-Turniere sind Bestandteil jeder genehmigten Ausschreibung für Voltigierturniere in Schleswig-Holstein und Hamburg Stand 01. Januar 2013 Wettbewerbe für Gruppen Prüfung Nr. 1 WB der E-Gruppen Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die noch nicht in Wettbewerben der LK A-S gestartet sind und im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr bis Nennungsschluss in E die Endnote 5,5 oder höher noch nicht zweimal erreicht haben. Die Gruppen haben einen Leistungsnachweis ihrer zuständigen LK zu führen. Die Gruppenvoltigierer der WB E dürfen im lfd. Kalenderjahr nicht älter als 16 Jahre alt werden und noch nicht mehr als zweimal in Voltigierprüfungen der Klasse L-S oder Junior gestartet sein. Die Pflicht wird in 2 Blöcken im Galopp geturnt: 1. Block: Aufsprung, Freier Grundsitz, Bank-Fahne, Liegestütz mit Abgang nach außen 2. Block: Quersitz, Knien, Stütz-Abhocken von den Griffen nach innen, Landung Erfolgt ein Aufgang im Schritt, ist die nächste Übung mit 0 zu bewerten. Aufsprunghilfe im Trab oder im Galopp ist erlaubt. Die Pflichtkür wird gemäß Aufgabenheft 2012 (Pflichtkür der A-Gruppen) im Schritt geturnt (max. 2 Voltigierer gleichzeitig). Kürschwierigkeit max. 5,0, Kür-Gestaltung max. 10,0, Kürausführung max. 10,0. Auf welcher Hand die Gruppe die Pflicht und auf welcher die Kür zeigt, ist freigestellt. Ein Handwechsel ist vorgeschrieben. Der Handwechsel fließt in die Bewertung ein (Pferdenote). Gruppengröße: 6 bis 8 Voltigierer zzgl. Ersatzvoltigierer Höchstzeit für die Kür: pro Voltigierer 30 Sek. Prüfung Nr. 2 WB der F-Gruppen Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die noch nicht in Wettbewerben der LK E-S gestartet sind und im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr bis Nennungsschluss in F die Endnote 5,3 oder höher noch nicht zweimal erreicht haben. Die Gruppen haben einen Leistungsnachweis ihrer zuständigen LK zu führen. Die Gruppenvoltigierer der WB F dürfen im lfd. Kalenderjahr nicht älter als 14 Jahre alt werden und noch nicht mehr als zweimal in Voltigierprüfungen der Kl. A-S oder Junior gestartet sein. Die Pflicht wird in 2 Blöcken geturnt, wobei der erste Block im Galopp und der zweite Block im Schritt gezeigt wird. Aufsprunghilfe im Trab oder im Galopp ist im 1. Block erlaubt. 1. Block: Aufsprung, Freier Grundsitz, Bank-Fahne, Liegestütz mit Abgang nach außen 2. Block: Quersitz, Knien, Stütz-Abhocken vom Pad nach innen und Landung

Die Pflichtkür wird gemäß Aufgabenheft 2012 (Pflichtkür der A-Gruppen) im Schritt geturnt (max. 2 Voltigierer gleichzeitig). Kürschwierigkeit max. 5,0, Kür-Gestaltung max. 10,0, Kürausführung max. 10,0. Gruppengröße: 6 bis 8 Voltigierer zzgl. Ersatzvoltigierer Höchstzeit für die Kür: Pro Voltigierer 30 Sek. Die Festlegung auf welcher Hand voltigiert wird, erfolgt durch die genehmigende Stelle und wird mit der Ausschreibung veröffentlicht. Prüfung Nr. 3 WB der G-Gruppen Teilnahmeberechtigt sind alle Gruppen, die noch nicht in Wettbewerben der LK F-S gestartet sind und im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr bis Nennungsschluss in G die Endnote 5,0 oder höher noch nicht zweimal erreicht haben. Die Gruppen haben einen Leistungsnachweis ihrer zuständigen LK zu führen. Die Gruppenvoltigierer der WB G dürfen im lfd. Kalenderjahr nicht älter als 12 Jahre alt werden und noch nicht mehr als zweimal in Voltigierprüfungen der Klasse A-S oder Junior gestartet sein. Die Pflicht wird in einem Block im Schritt geturnt: Aufsprung, Freier Grundsitz, Bank-Fahne, Liegestütz, Knien, Stütz-Abhocken vom Pad nach innen mit Landung Folgende Elemente aus der Pflichtkür der A-Gruppen gem. Aufgabenheft 2012 werden im Schritt gezeigt: Positionswechsel im Sitzen, Rollbewegung, Sitzen rw. vor dem Gurt, Querlieger, Übung i.d. Schlaufe, Bank rl., Prinzensitz frei, Kürabgang aus der unteren Ebene über den Stütz Für jedes gezeigte Pflichtkürelement werden 0,5 Punkte in der Schwierigkeit vergeben. Kürschwierigkeit max. 4,0, Kür-Gestaltung max. 10,0, Kürausführung max. 10,0. Gruppengröße: 6 bis 8 Voltigierer zzgl. Ersatzvoltigierer Höchstzeit für die Kür: Pro Voltigierer 30 Sek. Die Festlegung auf welcher Hand voltigiert wird, erfolgt durch die genehmigende Stelle und wird mit der Ausschreibung veröffentlicht. Prüfungs Nr. 4 Mini-Cup Teilnahmeberechtigt sind Voltigierer, die im laufenden Kalenderjahr nicht älter als 8 Jahre werden und die noch nicht in Wettbewerben der LK A-S oder Junior gestartet sind. Es starten 6-10 Voltigierer ohne Ersatzvoltigierer. Pro Gruppe sind 2 Helfer erlaubt. Es wird ein Pflichtblock im Schritt geturnt: Aufsprung (ohne Bewertung), Grundsitz, Bank-Fahne, Knien, Abgang nach innen (ohne Bewertung) Anschließend erfolgt eine Kür von 30 Sek. pro Voltigierer im Schritt ohne Mindestanforderungen. Bewertet werden nur Gestaltung (x2) und Ausführung (x3). In dieser Prüfung dürfen auch Voltigierer starten, die bereits in einer anderen Gruppe der Leistungsklasse G, F oder E auf diesem Turnier gestartet sind. Es ist kein Leistungsnachweis erforderlich. Die Festlegung auf welcher Hand voltigiert wird, erfolgt durch die genehmigende Stelle und wird mit der Ausschreibung veröffentlicht.

Prüfungs Nr. 5 Kostümvoltigieren für Gruppen mit Galopp Gruppen aus 6-12 Voltigierern, ohne Altersbegrenzung. Anforderungen: eine Kür zu einem Thema im Galopp, oder Galopp mit einem Teil Schritt in 6 Min.. Zwischen Galopp und Schritt sind die Ausbinder/Laufferzügel zu verschnallen. Der Gangartwechsel während der Kür ist nur 1x erlaubt. Es dürfen nur Einzel- und Doppelübungen geturnt werden. Interpretation des Themas durch Musik, Kostüme und Übungen. Vokalmusik ist gestattet. Es ist freigestellt, auf welcher Hand das Pferd longiert wird. Prüfung Nr. 6 Kostümvoltigieren für Gruppen im Schritt Gruppen aus 6 bis 12 Voltigierern ohne Altersbegrenzung Anforderungen: Eine Kür zu einem Thema im Schritt in 5 Minuten. Es sind nur Einzel- und Doppelübungen erlaubt. Interpretation des Themas durch Musik, Kostüme und Übungen. Vokalmusik ist erlaubt. Es ist freigestellt, auf welcher Hand das Pferd longiert wird. Prüfung Nr. 7 Gruppenvoltigierprüfung Holzpferdwettbewerb-Kür Gruppen aus 6-12 Voltigierern ohne Altersbegrenzung Anforderungen: Kür, bei dieser Phantasiekür ist alles erlaubt (max. 3 Voltigierer auf dem Holzpferd). Die Kür muss nicht auf dem Pferd umsetzbar sein Vokalmusik ist erlaubt. Kürzeit: 5 Minuten Bewertung: Schwierigkeit x 1 (max. 20 Übungen, Sx0,5, Mx0,3, Lx0,1) Gestaltung x 3 Ausführung x 1

Wettbewerbe für Einzel- und Doppelvoltigieren Prüfung Nr. 8 WB A-Einzel Teilnahmeberechtigt sind Voltigierer der Jahrgänge 1997 bis 2003, die im Besitz des DVA IV sind, die noch nicht im EV S, M oder L gestartet sind und die im vergangenen und/oder laufenden Kalenderjahr bis Nennungsschluss maximal dreimal die Endnote 6,0 oder höher in A erreicht haben. Gezeigt werden: Aufsprung, Freier Grundsitz, Bank-Fahne, Liegestütz, Quersitz, Knien, Stütz-Abhocken nach innen, Landung Kür: max. 1 Min. mit folgenden Pflichtkür-Elementen: Aufsprung ins Knien, Positionswechsel vom Rücken auf den Hals oder umgekehrt, Standwaage, Querlieger, Prinzensitz (alle Variationen) (Bewertung Schwierigkeit: 1,0 je gezeigtes Pflichtkür-Element = Schwierigkeit max. 5,0) Nenngeld: 10 Pilotprojekt LV Hamburg und Pferdesportverband Schleswig-Holstein Prüfung Nr. 9 WB A-Einzel Pflicht und Holzpferd Teilnahmeberechtigt sind Voltigierer der Jahrgänge 1997 und jünger. Gezeigt werden auf dem Pferd im Galopp (wahlweise rechte oder linke Hand): Aufsprung, Freier Grundsitz, Bank- Fahne, Liegestütz, Quersitz, Knien, Stütz-Abhocken nach innen, Landung. Es wird eine Pferdenote vergeben. Kür auf dem Holzpferd: max. 1 Min. Bewertung Schwierigkeit: es werden alle Übungen bewertet, S=0,5, M=0,4, L=0,3 Schwierigkeit x1, Gestaltung x1, Ausführungx2 Nenngeld: 10 Prüfung Nr. 10 WB L-Einzel Pflicht und Holzpferd Teilnahmeberechtigt sind Voltigierer der Jahrgänge 1997 und jünger. Gezeigt werden auf dem Pferd im Galopp (wahlweise rechte oder linke Hand): Aufsprung, Freier Grundsitz, Fahne, Stehen, Stützschwung vorlings, ½ Mühle, Stützschwung rl. mit Abgang aus dem rw. Sitz nach innen Es wird eine Pferdenote vergeben. Kür auf dem Holzpferd: max. 1 Min. Bewertung Schwierigkeit: es werden alle Übungen bewertet, S=0,5, M=0,4, L=0,3 Schwierigkeit x1, Gestaltung x1, Ausführungx2 Nenngeld: 10

Prüfung Nr. 11 Kostümvoltigieren für Einzelvoltigierer Anforderungen: Eine Kür zu einem Thema im Schritt. In 2 Minuten sind mind. 8 Übungen zu zeigen. Interpretation des Themas durch Musik, Kostüme und Übungen. Vokalmusik ist gestattet. Es ist freigestellt, auf welcher Hand das Pferd longiert wird. Nenngeld: 10,- Prüfung Nr. 12 Doppelvoltigieren Einsteiger Gezeigt werden: A-Pflicht im Galopp, wobei der 1. Voltigierer den 1. Block und der 2. Voltigierer den 2. Block zeigt Kür: 1 Min. und 30 Sek. im Schritt Bewertung: Schwierigkeit x 1, Gestaltung x2, Ausführung x3 Nenngeld: 15,00 Prüfung Nr. 13 Kostümvoltigieren für Doppelvoltigierer Anforderungen: Eine Kür zu einem Thema im Schritt. In 1 1/2 Minuten sind mind. 6 Übungen zu zeigen. Das Verlassen des Pferdes während der Kür ist nicht erlaubt. Interpretation des Themas durch Musik, Kostüme und Übungen. Vokalmusik ist gestattet. Es ist freigestellt, auf welcher Hand das Pferd longiert wird. Nenngeld: 10,- Prüfungs Nr. 14 WB Nachwuchspferdeprüfung Die Nachwuchspferdeprüfung setzt sich aus den Teilen WarmUp, Voltigieren und Cool-Down zusammen, die alle in die Bewertung einfließen. In der max. 5 minütigen WarmUp-Phase bietet sich die Möglichkeit das Voltigieren vorzubereiten. Solange sich keine Voltigierer auf dem Pferd/Pony befinden, ist hierbei alles erlaubt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch das Führen des Pferdes/Ponys gestattet ist. Im maximal sechsminütigen Voltigieren zeigen 4 Voltigierer folgende Übungen im Galopp: Aufgang, Grundsitz, Bank-Fahne daraus Umsteigen in den rw. Sitz, Stützschwung rw., halbe Mühle über außen, Stützschwung vw., Knien und Abgang nach außen. Es ist dabei egal, in welcher Reihenfolge die Übungen gezeigt werden. Auch muss nicht jeder Voltigierer jede Übung zeigen, sondern es ist erlaubt, die Übungen aufzuteilen. Der maximale 2minütige Cool-Down ohne Voltigierer auf dem Pferd steht zur freien Verfügung. Während der gesamten Vorstellung ist ein Handwechsel vorgeschrieben, der in die Zeit mit einfließt. Bewertung: Die Leistungen der einzelnen Voltigierer bleiben unberücksichtigt. Es werden das Longieren, das Pferd sowohl mit als auch ohne Voltigierer, und die Harmonie der Voltigierer mit dem Pferd bewertet. Einsatz pro Pferd/Pony: 25 Euro

Eigene Wettbewerbe (gemäß Ausschreibung) Besondere Bestimmungen 1. Zugelassen sind Pferde und Ponys, die mindestens 6 Jahre alt sind (Ausnahme: Nachwuchspferdeprüfung). Einsatz Voltigierpferde: Pro Pferd sind nur 2 Starts mit Galoppphase oder Galopp zugelassen. Jedes Pferd darf max. 3x pro Tag eingesetzt werden. Es dürfen max. 4 Einzelvoltigierer oder 2 Doppelpaare gleichzeitig einlaufen. Die Belange des Tierschutzes sind zu beachten. 2. Jeder Voltigierer kann in den Prüfungen 1,2 und 3 nur einmal starten. Weitere Starts in Prüfungen gem. WBO sind erlaubt. 3. Ausrüstung Voltigierer und Voltigierpferde gemäß WBO Teil IV 2.2.. 4. Zugelassene Hilfen für alle Starter: Bei Prüfungen, in denen das Pferd sowohl Galopp als auch Schritt geht, können nach Beendigung der Galopparbeit die Ausbinder/Laufferzügel länger geschnallt werden. Dieses muss zügig geschehen und wird nicht auf die erlaubte Gesamtzeit angerechnet. Bei E-, F-Gruppen und Doppel-Einsteiger-WB ist die gleichzeitige Verwendung von Ausbindern und Laufferzügeln erlaubt. 5. Die Pferde/Ponys dürfen nur in korrekter Ausrüstung geritten werden, d.h. mit kompletter Reitausrüstung gem. WBO Teil IV 2.2. sowie mit zweckmäßiger Reitkleidung (Reithelm). 6. Es bleibt dem Veranstalter überlassen, ggf. WB mit denselben Anforderungen zusammenzufassen, wenn weniger als 3 Gruppen oder 6 Einzelvoltigierer für eine Leistungsprüfung genannt sind. 7. Die Startreihenfolge wird vom Veranstalter festgelegt. 8. Startbereitschaft muss mindestens 1 Stunde vor Prüfungsbeginn erklärt werden. 9. Bei der Meldung zum Start sind die Leistungsnachweise bei der Meldestelle abzugeben. Für alle Prüfungen mit Altersbegrenzungen ist ein Altersnachweis vorzulegen (bei Voltigierern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, mit Lichtbild). Falschmeldungen führen zum Ausschluss. 10. Die Teilnehmer unterwerfen sich mit der Abgabe der Nennungen den Bestimmungen der WBO, den Rahmenrichtlinien der Verbände (HH und SH), der Ausschreibung, den besonderen Bestimmungen des Veranstalters und der Turnierleitung. 11. Die Pferde müssen seuchenfrei und haftpflichtversichert sein. Der Pferdepass ist der Meldestelle unaufgefordert vorzulegen. 12. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung mit Genehmigung der Landeskommission abzusagen oder zu verlegen, sofern besondere Umstände dies erforderlich machen sollen. Fällt die Veranstaltung aus, so werden die Einsätze erstattet. 13. Richtverfahren Die Beurteilung kann durch zwei Nachwuchsrichter oder 1 Nachwuchsrichter zusammen mit einem Lizenzinhaber (mind. Trainer C, Testat muss vorliegen) erfolgen, wobei ein Richter die Noten und ein Richter das schriftliche Protokoll gibt. 14. Aufsprunghilfe im Galopp oder im Trab ist bei den E- und F-Gruppen erlaubt. Die Aufsprunghilfe führt nicht zum Punktabzug. Im Schritt ist das Hochhelfen vorgeschrieben. Unmittelbar nach dem Hochhelfen des jeweiligen Voltigierers muss der Helfer immer zum Longenführer zurückgehen. 15. Die Nennungen sind vollständig abzugeben mit Angabe der Prüfungsnummer, dem Namen des Vereins, des Pferdes, des Longenführers und der Voltigierer. Nennungen mit fehlenden Angaben, nicht rechtzeitig eingetroffene Nennungen und/oder nicht vollständig/rechtzeitig eingegangenes Nenngeld können die Nichtbearbeitung der Nennung zur Folge haben. Annahmen von Nennungsänderungen nach

Nennungsschluss oder verspäteten Nennungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten und sind ggf. gebührenpflichtig. 16. Alle Longenführer müssen mindestens im Besitz des Deutschen Longierabzeichens Kl. IV sein. Der Nachweis ist in der Meldestelle vorzulegen. Allgemeine Bestimmungen: 1. Anerkennung Für alle WB im Bereich der LK Schleswig-Holstein und Hamburg gelten die WBO, die Richtlinien für Reiten und Fahren Bd. 3 Voltigieren, die Bestimmungen der LK SH/HH und die Besonderen Bestimmungen der Veranstalter. Dies wird anerkannt von den a. An der Turnierteilnahme eines Pferdes beteiligten Personen (z.b. Besitzer, Ausbilder/Teilnehmer, Pfleger) mit der Abgabe der Nennung. b. Besuchern mit Betreten des Veranstaltungsgeländes. 2. Haftungsausschluss Der Veranstalter schließt die Haftung für Schäden aus, die den Besuchern, Pferdebesitzern und Teilnehmern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen entstehen. Die Teilnehmer sind nicht Gehilfen des Veranstalters im Sinne der 278 und 831 BGB 3. Medikationskontrollen Es wird besonders auf die einschlägigen Bestimmungen gem. Durchführungsbestimmungen WBO Teil IV sowie die FN Anti-Doping- und Medikationsregeln für den Pferdesport (ADMR) hingewiesen und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sich jeder Nenner mit der Abgabe seiner Nennung dieser unterwirft. 4. Generelle Gebühren: Die LK-Abgabe ist wie folgt geregelt: Bei Turnieren ist eine LK Abgabe in Höhe von 1 EUR pro reservierten Startplatz dem Nenngeld beizufügen. Bei unvollständiger Nennung werden 5,-- Euro Bearbeitungsgebühr fällig. Bei erklärter Startbereitschaft bedingt ein Nichtstart ohne Abmeldung ein Bußgeld von 10,-- Euro.