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Förderdarstellung für eine RiesterRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 05. Mai 2014 Möglicher Verlauf der Beiträge und der staatlichen Förderung für einen Altersvorsorgevertrag Persönliche Angaben Herr Max Mustermann, geb. am 14.05.1980 Familienstand ledig Steuerliche Veranlagung getrennt Rentenversicherungspflichtiges Einkommen des Antragstellers in 2013 41.533 EUR Zu versteuerndes Gesamtjahreseinkommen 34.500 EUR Staatliche Förderung Ihrer Beiträge (Werte in EUR/Jahr) Bei der Ermittlung Ihrer staatlichen Förderung wird Ihre Grundzulage berücksichtigt. (4) Gesamtbeitrag der in Ihren Vertrag fließt (5) (2)+(3) Steuerersparnis (6) Gesamte Förderung (3)+(5) (7) Förderquote in % (6)/(2) (1) Jahr (2) Beiträge (3) Zulage 2014 1.507,32 154,00 1.661,32 419,89 573,89 38,07 2015 1.507,32 154,00 1.661,32 418,83 572,83 38,00 Das gibt der Staat beim Riestern dazu: Zulage und Steuervorteile (Angaben in EUR) 2014 2015 154,00 154,00 419,89 418,83 1.507,32 1.507,32 Zulage Steuerersparnis Eigenbeitrag Erläuterung zur staatlichen Förderung Mit dem Gesamtbeitrag bauen Sie sich Ihre RiesterRente Plus auf. Der Gesamtbeitrag setzt sich aus Ihren Beiträgen sowie der staatlichen Zulage zusammen. Die staatliche Zulage (Grundzulage und ggf. Kinderzulage/n) fließt nach der Festsetzung direkt in Ihren Vertrag. Die Gesamtbeiträge sind im Rahmen der Sonderausgaben unter Berücksichtigung der Zulage steuerlich abzugsfähig. Die Steuererstattung bekommen Sie direkt ausgezahlt. Die Förderquote gibt das Verhältnis der staatlichen Förderung zu Ihrem Beitrag an. Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Handelsregister Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Ulrich Rüther (Vorsitzender), Gerd Borggrebe, Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus, Dr. Thomas Niemöller, Markus Reinhard, Jörg Tomalak-Plönzke, Clemens Vatter Vorsitzender des Aufsichtsrates: Volker Goldmann Postanschrift: Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 48131 Münster Telefon 0251/219-0 Telefax 0251/219-2300 www.provinzial-online.de Bankverbindung: Helaba BLZ 300 500 00 Konto 60 327 IBAN DE80 30050000 0000060327 BIC WELADEDD

Seite 2 von 2 Förderdarstellung für eine RiesterRente Hinweis zu den berechneten Werten Diese Informationen und die für Sie berechneten Werte beruhen auf dem aktuellen Stand der Steuergesetze (Stand 01.01.2014) und geben Ihnen eine unverbindliche Übersicht. Die Anwendung dieser Steuerregelungen auf die RiesterRente kann nicht für die gesamte Laufzeit der Versicherung garantiert werden. Durch Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Rechtssprechung, Verwaltungsanweisungen etc. während der weiteren Vertragslaufzeit, aber auch durch Vertragsänderungen sowie Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen kann sich die steuerliche Behandlung der RiesterRente ändern. Eine Haftung für Auskünfte können wir daher nicht übernehmen. In Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Versorgungsvorschlag für eine RiesterRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 05. Mai 2014 Darstellung für eine RiesterRente Plus Aufgeschobene Rentenversicherung mit Rentengarantie und Abrufphase als Altersvorsorgevertrag nach Tarif ARDG (Tarifwerk 2013) Vertragsdaten Versicherte Person: Herr Max Mustermann, geb. am 14.05.1980 Versicherungsbeginn: 01.06.2014 Beginn der Abrufphase (frühester Rentenbeginn): 01.01.2043 Ende der Abrufphase (spätester Rentenbeginn): 01.01.2047 Rentengarantiezeit: 10 Jahre Überschussverwendung vor Rentenbeginn: Fondsanlage Überschussverwendung nach Rentenbeginn: Dynamikrentensystem Ende der Beitragszahlungsdauer: 01.01.2047 längstens bis zum Rentenbeginn Anfänglich monatlich versicherte Rente zum spätesten Rentenbeginn ohne Berücksichtigung von Zulagen: 197,64 EUR monatlicher Beitrag: 125,61 EUR Einmalige Zuzahlung am 01.06.2014: 628,05 EUR (für die Monate vom Jahresanfang bis zum Versicherungsbeginn) Fondsauswahl für die Überschussbeteiligung Die Anlage der Überschussanteile vor Beginn der Rentenzahlung erfolgt in den folgenden Fonds: Fondsname ISIN Anteil DekaStruktur: 5 Chance DE000DK1CJP5 100,00 % Leistungen im Alter einschließlich staatlicher Zulagen in EUR Bei der folgenden Darstellung der Rentenleistungen sind weder tarifliche noch gesetzliche Begrenzungen berücksichtigt. Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung zu jedem Monatsersten abgerufen werden, sofern das zur Verfügung stehende Kapital zu diesem Zeitpunkt mindestens der Summe der eingezahlten Beiträge und der dem Vertrag zugeflossenen staatlichen Zulagen entspricht. lebenslange monatliche Rente inkl. unverbindlicher Überschussbeteiligung bei einer angenommenen jährlichen Wertsteigerung des Fonds von Bei Abruf zum Garantiert 3 % 6 % 9 % 01.01.2043 168,71 238,57 254,51 278,97 01.01.2044 179,84 256,67 275,25 304,27 01.01.2045 191,70 276,09 297,69 332,07 01.01.2046 204,16 296,67 321,71 362,29 01.01.2047 217,45 318,77 347,75 395,56 Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Handelsregister Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Ulrich Rüther (Vorsitzender), Gerd Borggrebe, Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus, Dr. Thomas Niemöller, Markus Reinhard, Jörg Tomalak-Plönzke, Clemens Vatter Vorsitzender des Aufsichtsrates: Volker Goldmann Postanschrift: Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 48131 Münster Telefon 0251/219-0 Telefax 0251/219-2300 www.provinzial-online.de Bankverbindung: Helaba BLZ 300 500 00 Konto 60 327 IBAN DE80 30050000 0000060327 BIC WELADEDD

Seite 2 von 10 Die garantierte Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der Vorjahresrente festgesetzt. Der für das Jahr 2014 festgelegte Erhöhungssatz beträgt 1,80 %. Sie können sich zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig bis zu 30% des zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kapitals auszahlen lassen. Die Auszahlung beträgt z.b. zum Zeitpunkt des spätesten Rentenbeginns im Alter 67 bei einer Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von 6% bis zu 30.937 EUR. Durch eine Auszahlung vermindert sich die Rente. Diese beträgt in diesem Fall 243,42 EUR. Leistungen im Todesfall Stirbt die versicherte Person vor dem Beginn der Rentenzahlung, wird das zum Ende des Todesfallmonats berechnete Deckungskapital als einmalige Leistung fällig. Bei Tod während der Rentengarantiezeit zahlen wir eine Kapitalabfindung der ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit. Die Todesfallleistung kann Ihr Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner ungekürzt in einen eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Alternativ kann die Todesfallleistung auch in Form einer lebenslangen Rente an den Ehegatten bzw. den eingetragenen Lebenspartner oder in Form einer abgekürzten Leibrente an die Kinder, für die zum Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles ein Anspruch auf Kindergeld oder ein Freibetrag nach 32 Absatz 6 des EStG zugestanden hätte, ausgezahlt werden. Andernfalls muss bei Tod vom Auszahlungsbetrag die darauf entfallende staatliche Förderung einbehalten und die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug zurückgezahlt sowie die Erträge versteuert werden. Erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit bei Rentenbeginn Vor Beginn der Rentenzahlung besteht die Option, dass anstelle der jeweiligen vereinbarten Altersrente eine erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit gezahlt wird, sofern die versicherte Person zu diesem Termin pflegebedürftig gemäß 18 der "Allgemeinen Bedingungen für eine Rentenversicherung als Altersvorsorgevertrag" ist. Unverbindliche Rentenleistungen 1) berechnet mit der aktuellen Überschussbeteiligung und den aktuellen Rechnungsgrundlagen in EUR Bei Abruf am monatliche Rente Gesamtrente bei 6% Fondsentwicklung erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit Rente wegen Pflegebedürftigkeit in Prozent der Gesamtrente 01.01.2043 254,51 621,61 244,24 01.01.2047 347,75 805,99 231,77 Die dargestellten Renten wegen Pflegebedürftigkeit sind ohne eine Versicherungsdauer der Hinterbliebenenabsicherung (Rentengarantiezeit) gerechnet. Sie können jedoch auch eine Rentengarantiezeit einschließen. Dann fällt die Rente geringer aus. 1) Die erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit errechnet sich aus dem bei Fälligkeit der ersten Rente erreichten, mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berechneten Deckungskapital für die vereinbarten Versicherungsleistungen auf Basis der Rechnungsgrundlagen, die zu diesem Zeitpunkt bei der Berech-

Seite 3 von 10 nung der Deckungsrückstellung für die erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit zu verwenden sind, sowie dem jeweiligen Alter bei Abruf. Hierdurch kann sich eine niedrigere Rente ergeben. Ihre Beiträge: Neben Ihren Beiträgen berücksichtigt unser Versorgungsvorschlag folgende staatliche Zulagen, die wir aufgrund Ihrer persönlichen Angaben zugrunde gelegt haben (siehe Anlage). Die Zahlung eines Ausgleichsbeitrags (einmalig) für die Monate vom Jahresanfang bis zum Versicherungsbeginn: 628,05 EUR Monatlicher Beitrag Jährlicher Beitragsaufwand Staatliche Zulage (jährlich) im Jahr 2014: 125,61 EUR 1.507,32 EUR 1) 154,00 EUR ab Jahr 2015: 125,61 EUR 1.507,32 EUR 154,00 EUR 1) inkl. Ausgleichsbeitrag Eine Prüfung des Anspruchs auf staatliche Zulagen findet hier nicht statt! Wir gehen davon aus, dass Ihre laufende staatliche Grundzulage durchgehend bis zum Beginn der Rentenzahlung in diesen Vertrag eingezahlt wird. Der genaue Zeitpunkt der Überweisung der Zulagen ist im Vorhinein nicht bekannt. Wir berücksichtigen bei den hier dargestellten Werten die Zulage des Veranlagungsjahres zum 01.07. des Folgejahres. einmalige Zuzahlung: Zuzahlung am 01.06.2014: (Ausgleichsbeitrag für die Monate vom Jahresanfang bis zum Versicherungsbeginn) 628,05 EUR Durch die einmalige Zuzahlung erhöhen sich die Leistungen der Hauptversicherung. Die Zuzahlung ist in den hier dargestellten Leistungen bereits berücksichtigt. Wertentwicklung Im Leistungsfall wird die garantierte Leistung fällig. Die garantierten Werte werden von uns vertraglich zugesichert und im Leistungsfall an den Berechtigten fällig. Diese Werte sind mit einem Rechnungszins von 1,75 % kalkuliert. Um diese Leistungsverpflichtung Ihnen gegenüber erfüllen zu können, müssen wir entsprechend vorsichtig kalkulieren. Dadurch entstehen im Allgemeinen Überschüsse und Bewertungsreserven, an denen wir Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß 153 VVG beteiligen. Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von den Kapitalerträgen, vom Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten ab. Sie wird vom Vorstand auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars jährlich neu festgelegt und in unserem Geschäftsbericht veröffentlicht. Verlässliche Prognosen zur Entwicklung für die Zukunft sind nicht möglich. Wir können daher auch nicht zusagen, in welcher Höhe die Überschussbeteiligung tatsächlich anfallen wird. Veränderungen entstehen dabei vor allem durch die Bewegung der Kapitalmärkte und die Entwicklung der Sterblichkeit. Um Ihnen dennoch einen Eindruck zu vermitteln, wie sich die Gesamtleistung entwickeln kann, haben wir modellhaft unterstellt, dass die für das Jahr 2014 festgesetzten Überschussanteilsätze während

Seite 4 von 10 der Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher oder niedriger sein. Die Überschussanteile Ihrer Versicherung werden vor Beginn der Rentenzahlung in dem von Ihnen gewählten Fonds angelegt. Sie haben bei dieser Überschussverwendung die Chance bei Kurssteigerungen einen Wertezuwachs der von Ihnen gewählten Investmentfonds zu erzielen, bei Kursrückgängen tragen Sie jedoch auch das Risiko der Wertminderung. Die Wertentwicklung eines Investmentfonds wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, wie z.b. von der Art des Fonds, der Entwicklung der Kapitalmärkte, Zinssätzen, Inflationsraten, Währungsparitäten und Anlageentscheidungen des Fondsmanagements. Die künftige Wertentwicklung eines Fonds lässt sich daher nicht voraussagen. In der Darstellung der Gesamtleistungen haben wir daher fiktive gleich bleibende Wertsteigerungen ohne Berücksichtigung der in den einzelnen Fonds enthaltenen Kosten unterstellt. Die in den jeweiligen Fonds enthaltenen Kosten (siehe Informationen zu den Fonds) müssen bei dieser Berechnungsweise zusätzlich erwirtschaftet werden. Die Darstellung dient ausschließlich Illustrationszwecken. Bisherige oder künftige Wertsteigerungen können daraus nicht abgeleitet werden. Eine Rente aus der Überschussbeteiligung vor Rentenbeginn ist mit den zurzeit gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Die Verrentung bei Rentenbeginn erfolgt tatsächlich auf Basis der Rechnungsgrundlagen, die zu diesem Zeitpunkt bei der Berechnung der Deckungsrückstellung für die versicherte Rente zu verwenden sind. Hierdurch kann sich auch bei gleichem Überschussguthaben eine niedrigere Rente ergeben. Trotz der auf EUR bzw. Cent exakten Darstellung sind die Werte, die Überschüsse enthalten, nur als unverbindliches Beispiel anzusehen. Auf die angegebenen Gesamtleistungen kann kein Anspruch erhoben werden, falls die vertragsgemäß berechnete Überschussbeteiligung geringer ausfällt. Zur Ermittlung der in diesem Versorgungsvorschlag dargestellten Leistungen wird unterstellt, dass keine Auszahlungen für Wohneigentum gemäß 92a Einkommenssteuergesetz (EStG) während der gesamten Vertragslaufzeit fällig werden. Wichtiger Hinweis: Steuerliche Aspekte werden bei der Hochrechnung der Versicherungsleistungen nicht berücksichtigt. Insbesondere ist in den angegebenen Kapitalleistungen ein ggf. erforderlicher Abzug von Kapitalertragsteuer nicht eingerechnet.

Seite 5 von 10 Garantiewerttabelle 1) mit dem Rechnungszins von 1,75 % in EUR Jahr jährlicher zugeflossene monatliche Deckungs- Leistung zum 01.01.2047 Beitrags- staatliche Rente ab kapital 2) am bei Beitragsfreistellung aufwand Zulagen 01.01.2047 Ende des Kalenderjahres monatliche Rente Deckungskapital 2) 2014 1.507,32 0,00 197,64 1.193 6,75 2.002 2015 1.507,32 154,00 198,43 2.414 13,44 3.986 2016 1.507,32 154,00 199,20 3.655 20,03 5.940 2017 1.507,32 154,00 199,96 4.918 26,52 7.865 2018 1.507,32 154,00 200,71 6.203 32,92 9.762 2019 1.507,32 154,00 201,45 7.510 39,23 11.634 2020 1.507,32 154,00 202,18 9.182 47,21 14.000 2021 1.507,32 154,00 202,89 10.881 55,05 16.325 2022 1.507,32 154,00 203,59 12.610 62,79 18.620 2023 1.507,32 154,00 204,28 14.370 70,41 20.880 2024 1.507,32 154,00 204,96 16.160 77,92 23.107 2025 1.507,32 154,00 205,63 17.981 85,32 25.301 2026 1.507,32 154,00 206,29 19.834 92,62 27.466 2027 1.507,32 154,00 206,94 21.720 99,80 29.595 2028 1.507,32 154,00 207,58 23.639 106,88 31.695 2029 1.507,32 154,00 208,21 25.590 113,85 33.761 2030 1.507,32 154,00 208,83 27.576 120,72 35.799 2031 1.507,32 154,00 209,44 29.597 127,49 37.806 2032 1.507,32 154,00 210,04 31.653 134,15 39.781 2033 1.507,32 154,00 210,63 33.744 140,72 41.730 2034 1.507,32 154,00 211,21 35.872 147,18 43.645 2035 1.507,32 154,00 211,78 38.037 153,55 45.534 2036 1.507,32 154,00 212,34 40.239 159,82 47.394 2037 1.507,32 154,00 212,89 42.479 165,99 49.223 2038 1.507,32 154,00 213,43 44.758 172,07 51.026 2039 1.507,32 154,00 213,96 47.077 178,05 52.800 2040 1.507,32 154,00 214,48 49.435 183,94 54.547 2041 1.507,32 154,00 215,00 51.837 189,75 56.269 2042 1.507,32 154,00 215,51 54.281 195,47 57.965 2043 1.507,32 154,00 216,01 56.767 201,09 59.632 Fortsetzung nächste Seite!

Seite 6 von 10 Garantiewerttabelle 1) mit dem Rechnungszins von 1,75 % in EUR Jahr jährlicher zugeflossene monatliche Deckungs- Leistung zum 01.01.2047 Beitrags- staatliche Rente ab kapital 2) am bei Beitragsfreistellung aufwand Zulagen 01.01.2047 Ende des Kalenderjahres monatliche Rente Deckungskapital 2) 2044 1.507,32 154,00 216,50 59.295 206,63 61.275 2045 1.507,32 154,00 216,98 61.867 212,09 62.894 2046 1.507,32 154,00 217,45 64.483 217,45 64.483 Garantierte Leistungen 1) zum 01.01.2047: Deckungskapital 2): 64.484 Monatliche Rente: 217,45 1) Den dargestellten Leistungen liegt die Annahme zugrunde, dass die berücksichtigten staatlichen Zulagen für ein Kalenderjahr dem Vertrag jeweils zum 01.07. des Folgejahres gutgeschrieben werden. Staatliche Zulagen in anderer Höhe oder zu anderen Terminen führen zu anderen Leistungen. Insbesondere führt der Wegfall von Kinderzulagen zu niedrigeren Leistungen, sofern der Beitragsaufwand nicht entsprechend erhöht wird. 2) Bei Tod und bei Rückkauf muss vom Deckungskapital grundsätzlich die darauf entfallende staatliche Förderung einbehalten werden.

Seite 7 von 10 Tabelle der Gesamtleistungen mit der aktuellen Überschussbeteiligung in EUR Jahr Vertragsguthaben1) am Ende des Kalenderjahres Vertragsguthaben1) bei Beitragsfreistellung zum Ende des VJ und bei Annahme einer jährlichen bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von Wertsteigerung des Fonds von 3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 % 2014 1.193 1.193 1.193 2.112 2.112 2.112 2015 2.427 2.427 2.427 4.311 4.352 4.451 2016 3.701 3.704 3.704 6.543 6.710 7.102 2017 5.021 5.024 5.030 8.790 9.134 9.931 2018 6.382 6.394 6.409 11.049 11.614 12.903 2019 7.792 7.810 7.832 13.324 14.149 15.998 2020 9.588 9.618 9.655 16.131 17.246 19.697 2021 11.439 11.490 11.545 18.944 20.385 23.501 2022 13.350 13.428 13.513 21.773 23.573 27.393 2023 15.327 15.436 15.557 24.610 26.791 31.340 2024 17.387 17.538 17.708 27.455 30.032 35.324 2025 19.517 19.720 19.956 30.309 33.293 39.327 2026 21.728 21.995 22.310 33.171 36.567 43.332 2027 24.017 24.362 24.780 36.033 39.844 47.320 2028 26.391 26.834 27.370 38.902 43.127 51.287 2029 28.855 29.412 30.103 41.768 46.399 55.220 2030 31.419 32.103 32.976 44.637 49.668 59.114 2031 34.071 34.923 36.011 47.506 52.923 62.959 2032 36.834 37.873 39.216 50.372 56.161 66.747 2033 39.714 40.965 42.611 53.239 59.383 70.479 2034 42.770 44.270 46.273 56.380 62.859 74.425 2035 45.982 47.758 50.182 59.521 66.314 78.312 2036 49.354 51.457 54.366 62.656 69.742 82.126 2037 52.902 55.372 58.847 65.783 73.137 85.870 2038 56.647 59.532 63.662 68.906 76.506 89.544 2039 60.606 63.961 68.846 72.019 79.838 93.144 2040 64.798 68.680 74.428 75.126 83.138 96.674 2041 72.619 77.086 83.825 78.226 86.404 100.131 2042 76.759 81.890 89.759 81.317 89.632 103.511 2043 81.017 86.880 96.050 84.394 92.822 106.824 2044 85.399 92.081 102.714 87.463 95.973 110.068 2045 89.902 97.490 109.787 90.522 99.087 113.240 Fortsetzung nächste Seite!

Seite 8 von 10 Tabelle der Gesamtleistungen mit der aktuellen Überschussbeteiligung in EUR Jahr Vertragsguthaben1) am Ende des Kalenderjahres Vertragsguthaben1) bei Beitragsfreistellung zum Ende des VJ und bei Annahme einer jährlichen bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von Wertsteigerung des Fonds von 3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 % 2046 94.532 103.122 117.301 94.532 103.122 117.301 Unverbindliche Gesamtleistungen zum 01.01.2047: bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von 3 % 6 % 9 % Vertragsguthaben1) 94.532 103.122 117.301 davon - Schlussüberschuss: 2.555 2.555 2.555 - Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven: 7.663 7.663 7.663 Monatliche Gesamtrente: 318,77 347,75 395,56 Aus der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erhöht sich die Gesamtrente jährlich um derzeit 1,80 % (Dynamikrentensystem). 1) Bei Tod und bei Rückkauf muss vom Vertragsguthaben grundsätzlich die darauf entfallende staatliche Förderung einbehalten werden. Beachten Sie bitte unbedingt unsere Erläuterungen zu den Auswirkungen unterschiedlicher Verzinsung und zur Überschussbeteiligung.

Seite 9 von 10 Auswirkungen unterschiedlicher Verzinsung Ganz besonderen Einfluss auf die Wertentwicklung der RiesterRente Plus hat die von uns erzielte Verzinsung der Kapitalanlagen. Um Ihnen diese Auswirkungen zu verdeutlichen, nennen wir Ihnen zusätzlich beispielhaft die Rente inklusive Überschussbeteiligung zum Ablauf der Aufschubzeit, wenn die in die Festlegung für das Jahr 2014 einfließende Verzinsung für die gesamte Vertragsdauer um einen Prozentpunkt niedriger bzw. höher ausfällt. Die unten angegebenen Beträge stellen keine Unter- bzw. Obergrenze dar; die tatsächlich auszuzahlenden Leistungen würden bei größeren Zinsänderungen unter bzw. über diesen Beträgen liegen. Untergrenze ist die vereinbarte Rente von 197,64 EUR, sofern der Vertrag unverändert bis zum Ablauf der Aufschubzeit fortgeführt wird. bei einer angenommenen jährlichen Wertsteigerung des Fonds von... Unverbindliche monatliche Gesamtrente zum Ablauf der Aufschubzeit (Werte mit aktueller sowie abweichender Überschussbeteiligung, ohne Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn) bei einem um einen Prozentpunkt niedrigeren Zinsüberschussanteilsatz bei den für das Jahr 2014 festgelegten Überschussanteilsätzen bei einem um einen Prozentpunkt höheren Zinsüberschussanteilsatz 3 % 274,19 EUR 318,77 EUR 363,35 EUR 6 % 283,86 EUR 347,75 EUR 411,71 EUR 9 % 299,83 EUR 395,56 EUR 491,26 EUR Erläuterungen zur Überschussbeteiligung Entstehung von Überschüssen Überschüsse entstehen dann, wenn höhere Kapitalerträge erwirtschaftet werden, sich eine günstigere Sterblichkeit einstellt oder der tatsächliche Kostenaufwand geringer gehalten werden kann, als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde (siehe auch die Erläuterungen zur Wertentwicklung). Überschussbeteiligung der RiesterRente Plus Überschussbeteiligung vor Beginn der Rentenzahlung Die laufenden Überschussanteile werden jeden Monat zugeteilt und in dem gewählten Fonds angelegt. Ferner wird zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn bzw. bei Abruf der Versicherungsleistung ein laufender Überschussanteil fällig. Für Versicherungsjahre, die keine zwölf Kalendermonate umfassen, wird der Überschussanteil zeitanteilig gewährt. Bei Tod oder Kündigung (Rückkauf) vor Rentenbeginn wird der Wert des Fondsguthabens fällig. Zusätzlich kann bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung ein Schlussüberschuss fällig werden. Darüber hinaus erhält Ihr Vertrag bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven wird mindestens eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig.

Seite 10 von 10 Bei Rentenbeginn wird der Wert des Fondsguthabens und der ggf. fällige Schlussüberschuss sowie die dann fällig werdende Beteiligung an den Bewertungsreserven auf Basis der Rechnungsgrundlagen, die zu diesem Zeitpunkt bei der Berechnung der Deckungsrückstellung für die vereinbarte Rente zu verwenden sind, verrentet. Überschussbeteiligung während der Rentenzahlung Die gesamte vereinbarte Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der Vorjahresrente festgesetzt. ("Dynamikrentensystem"). Höhe der Überschussbeteiligung Wir legen die Überschussbeteiligung jeweils für ein Kalenderjahr fest. Für das Jahr 2014 sind folgende Überschussanteilsätze erklärt: Vor Beginn der Rentenzahlung - Zinsüberschussanteil: 1,50 % des Deckungskapital - Schlussüberschuss für je ein vollständiges Versicherungsjahr bei Fälligkeit in 2014: bis zum 20. Jahr: 0,8075 des Deckungskapital zum Ende der Aufschubzeit ab dem 21. Jahr: 1,9325 des Deckungskapital zum Ende der Aufschubzeit Ein Schlussüberschuss wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Beginns der Rentenzahlung oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung. Bei Rückkauf wird ein Barwert des bei Tod fälligen Schlussüberschusses gezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung mindestens zehn Jahre bestanden hat. - als Beteiligung an den Bewertungsreserven mindestens die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven für je ein vollständiges Versicherungsjahr bei Fälligkeit in 2014: bis zum 20. Jahr: 2,4225 des Deckungskapital zum Ende der Aufschubzeit ab dem 21. Jahr: 5,7975 des Deckungskapital zum Ende der Aufschubzeit Eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des spätesten Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung. Bei Rückkauf wird ein Barwert der bei Tod fälligen Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung mindestens zehn Jahre bestanden hat. Während der Rentenzahlung - Rentenerhöhung: 1,80 % der Vorjahresrente Vertragskosten Für den Abschluss dieser Versicherung entstehen Kosten, die bereits in dem kalkulierten Beitrag enthalten sind. Die Höhe der einkalkulierten Kosten können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.

Produktinformationsblatt zur RiesterRente (Stand 01.12.2013) 05. Mai 2014 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen vorgeschlagene Versicherung geben. Diese Informationen sind nicht abschließend. Umfassende Informationen über die vorgeschlagene Versicherung können Sie dem Antrag, den beigefügten Versicherungsbedingungen und dem Versorgungsvorschlag entnehmen. Bitte lesen Sie die gesamten Informationen sorgfältig durch. 1. Welche Art der Versicherung schlagen wir Ihnen vor? Bei der vorgeschlagenen Versicherung handelt es sich um eine aufgeschobene Rentenversicherung mit Rentengarantie als Altersvorsorgevertrag (Tarif ARDG Tarifwerk 2013). 2. Welche Leistungen sieht die Ihnen vorgeschlagene Versicherung vor, welche sind nicht versichert? Versicherte Person ist Herr Max Mustermann geb. am 14.05.1980. Zu Beginn der Rentenzahlung zahlen wir eine lebenslange monatliche Rente, wenn die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt. Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung vorzeitig abgerufen werden, sofern das zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Kapital mindestens der Summe der eingezahlten Beiträge und der dem Vertrag zugeflossenen staatlichen Zulagen entspricht. Bei Tod der versicherten Person vor Beginn der Rentenzahlung zahlen wir das zum Ende des Todesfallmonats berechnete Deckungskapital. Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Rentenzahlung zahlen wir eine Kapitalabfindung der ausstehenden Renten der Rentengarantiezeit. Die vertraglichen Leistungen werden durch die Leistungen aus der Überschussbeteiligung, die jedoch nicht garantiert werden kann erhöht. Weitere Leistungen sind nicht versichert. Nähere Informationen zu den Leistungen finden Sie unter den 1 und 11 der "Allgemeinen Bedingungen für eine Rentenversicherung als Altersvorsorgevertrag" (AVB). Nähere Informationen zur Überschussbeteiligung finden Sie unter 2 der AVB. Nähere Informationen über die Höhe der Leistungen finden Sie im Versorgungsvorschlag. 3. Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie ihn zahlen und was passiert, wenn Sie ihn verspätet oder gar nicht zahlen? Welche Kosten sind in dem Beitrag einkalkuliert und welche können zusätzlich entstehen? Beitragszahlung monatlicher Beitrag vom 01.06.2014 bis zum 01.01.2047 125,61 EUR Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) wird unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zum Ersten eines jeden Monats fällig. Nähere Informationen zur Beitragszahlung finden Sie unter 4 der AVB. Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung Wenn Sie den Einlösungsbeitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Außerdem sind wir dann im Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, dann erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung, in der wir eine Zahlungsfrist nennen. Wird der Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist beglichen, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz. Nähere Informationen zu den Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung finden Sie unter 5 der AVB. Kosten Von den vereinbarten Beiträgen, deren Summe bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer 49.113,51 EUR beträgt, entfallen einmalig 1.813,83 EUR auf die Abschlusskosten. Das entspricht 3,69 % der Beitragssumme. Die Vertriebskosten betragen während der vereinbarten Beitragszahlungsdauer bis zum 01.01.2047 jährlich 22,61 EUR. Die Verwaltungskosten betragen bis zum 01.01.2047 jährlich 97,97 EUR. Sie setzen sich zusammen aus 3,00 % vom laufenden Beitrag bei jeder Beitragsfälligkeit, sowie vor Beginn der Rentenzahlung jährlich 0,09 % des Deckungskapitals (inkl. der Zuzahlung zum Versicherungsbeginn) zum vereinbarten Rentenbeginn. Abschlusskosten verteilen wir unter Berücksichtigung des Rechnungszinses in gleichmäßigen Beträgen über einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei monatlicher Zahlweise und einem vom 01.01. des Jahres abweichenden Versicherungsbeginn verlängert sich dieser Zeitraum um die Monate vom Versicherungsbeginn bis zum Ende des Kalenderjahres. Die Abschlusskosten werden aber nicht länger als bis zum Beginn der Auszahlungsphase verteilt. Für die Zeit des Rentenbezugs betragen die Verwaltungskosten 2,00 % der Jahresrente für jedes Jahr der Rentenzahlung. Einen zusätzlichen, durch Sie veranlassten, Verwaltungsaufwand können wir gesondert in Rechnung stellen. Für das Ausstellen einer Ersatzurkunde oder eine Vertragsänderung mit Neuberechnung von Beitrag oder vereinbarter Versicherungsleistung stellen wir Ihnen zum Beispiel 15 EUR in Rechnung. Wenn Sie in ein anderes begünstigtes Anlageprodukt oder zu einem anderen Anbieter unter Mitnahme des gebildeten Kapitals wechseln, entstehen Kosten in Höhe von 100 EUR, die vom gebildeten Kapital abgezogen werden. Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie unter den 9 und 14 der AVB und den beigefügten "Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen für eine Rentenversicherung als Altersvorsorgevertrag". Nähere Informationen über die Kosten der gewählten Investmentfonds und entsprechende Zuwendungen aus den Investmentfonds an die Vertriebspartner entnehmen Sie bitte den Informationen zu den Fonds. 4. Welche Leistungsausschlüsse gibt es bei der vorgeschlagenen Versicherung? Es bestehen keine Leistungsausschlüsse. Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Die Versicherung der Sparkassen Sophienblatt 33 24097 Kiel Handelsregister Kiel, HRB 5705 St.-Nr. 5337 5914 0146 Vorstand: Ulrich Rüther (Vorsitzender), Gerd Borggrebe, Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus, Dr. Thomas Niemöller, Markus Reinhard, Jörg Tomalak-Plönzke, Clemens Vatter Vorsitzender des Aufsichtsrates: Volker Goldmann Postanschrift: Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 48131 Münster Telefon 0251/219-0 Telefax 0251/219-2300 www.provinzial-online.de Bankverbindung: Helaba BLZ 300 500 00 Konto 60 327 IBAN DE80 30050000 0000060327 BIC WELADEDD

Seite 2 von 2 Produktinformationsblatt zur RiesterRente 5. Welche Pflichten sind vor Vertragsabschluss zu beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung? Damit wir den Antrag prüfen können, müssen die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn wir entsprechende Fragen nach Antragsstellung und vor Annahme des Antrages stellen. Werden falsche Angaben gemacht, können wir unter Umständen - auch noch nach längerer Zeit - vom Vertrag zurücktreten. Das kann zur Folge haben, dass wir keine Versicherungsleistungen erbringen müssen. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter der dem Antrag beigefügten "Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht". 6. Welche Pflichten sind während der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung? Änderungen der Adresse, des Namens oder der Bankverbindung sind uns unverzüglich mitzuteilen. Fehlende Informationen können den reibungslosen Versicherungsablauf beeinträchtigen, bzw. den Versicherungsschutz einschränken. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter 12 der AVB. 7. Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird und welche Folgen hat eine Nichtbeachtung? Wird eine Versicherungsleistung verlangt, ist uns der Versicherungsschein vorzulegen. Im Todesfall benötigen wir außerdem eine Sterbeurkunde. Des Weiteren können wir vor jeder Rentenzahlung einen Nachweis darüber verlangen, dass die versicherte Person noch lebt. Solange diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden, erfolgt keine Auszahlung von Leistungen. Der Tod der versicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüglich anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung können bereits gezahlte Leistungen zurückgefordert werden. Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend. Nähere Informationen zu den Pflichten finden Sie unter den 10 und 15 der AVB, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall". 8. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt, wenn wir die Annahme des Antrages in Textform oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins erklärt haben. Vor dem 01.06.2014 besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Die Rentenzahlung beginnt spätestens am 01.01.2047 und läuft lebenslang. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn endet der Vertrag. Nähere Informationen finden Sie in den AVB unter 3. 9. Wie können Sie diese Versicherung beenden? Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie die Versicherung jederzeit zum Schluss einer Versicherungsperiode schriftlich kündigen, damit erlischt die Versicherung. Die Kündigung der Versicherung ist mit Nachteilen verbunden. In der Anfangszeit der Versicherung ist wegen der Verrechnung von Kosten nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden. Eine Kündigung nach Rentenbeginn ist nicht mehr möglich. Nähere Informationen zur Kündigung der Versicherung finden Sie unter 8 der AVB.