PBS. Preisliste Sursee. Pump + Beton AG. Werk: Grenadierstrasse Sursee Tel. 041 / Fax 041 /

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Pump + Beton AG Sursee PBS Preisliste 2016 Pump + Beton AG Werk: Grenadierstrasse 7 6210 Sursee Tel. 041 / 921 48 68 Fax 041 / 920 49 36

Seite 3 Unsere Öffnungszeiten 4 Beton nach neuer Norm SN EN 206-1:2000 Inhaltsverzeichnis 5 Expositionsklassen 6 Preise für Transportbeton nach Qualität 8 Information zu neuer Norm SN EN 206-1:2000 9 Preise für Transportbeton nach Rezept 10 Zuschläge und Zahlungsbedingungen 11 Preise für Betonzusatzmittel 12 Preise für Autobetonpumpe 14 Transportpreise 15 Kies-/Sand-Preise für Baumeister 16 Swiss-Block 22/23 Allgemeine Lieferbedingungen 25-27 Notizen > 2 <

Öffnungszeiten Unser Werk ist 2016 wie folgt geöffnet: Monat Vormittag Nachmittag Januar 08.00-11.45 Uhr 13.00-16.00 Uhr Februar 07.45-11.45 Uhr 13.00-16.15 Uhr März 07.30-11.45 Uhr 13.00-16.30 Uhr April 07.00-11.45 Uhr 13.00-16.45 Uhr Mai 07.00-11.45 Uhr 13.00-16.45 Uhr Juni 07.00-11.45 Uhr 13.00-16.45 Uhr Juli 07.00-11.45 Uhr 13.00-16.45 Uhr August 07.00-11.45 Uhr 13.00-16.45 Uhr September 07.00-11.45 Uhr 13.00-16.45 Uhr Oktober 07.30-11.45 Uhr 13.00-16.30 Uhr November 07.30-11.45 Uhr 13.00-16.30 Uhr Dezember 08.00-11.45 Uhr 13.00-16.00 Uhr Jeden Freitag 16.00 Uhr Arbeitsschluss Unser Werk ist an folgenden Feiertagen 2016 geschlossen: Karfreitag 25. März 2016 Ostermontag 28. März 2016 Auffahrt + Freitag (Brücke) 05./06. Mai 2016 Pfingstmontag 16. Mai 2016 Fronleichnam + Freitag (Brücke) 26./27. Juni 2016 Montag Bundesfeiertag 1. August 2016 Montag Maria Himmelfahrt 15. August 2016 Dienstag Allerheiligen 1. November 2016 Donnerstag Maria Empfängnis 8. Dezember 2016 Weihnachtsferien ab 23. Dezember 2016 > 3 <

Beton nach neuer Norm SN EN 206-1:2000 Auch mit der EN 206-1:2000 gilt: BETON bleibt BETON Sehr geehrte Kundschaft In der Schweiz ist es üblich, dass die Festigkeit an Würfeln von 15/15/15 cm geprüft wird nach 28 Tagen Wasserlagerung. Demzufolge ist die zweite Zahl (Beispiel 30) die Mindesfestigkeit nach 28 Tagen dieses Betons unter Berücksichtigung einer 5%-Fraktile. Die neue Betonnorm EN 206-1:2000 ist seit dem 01.01.2003 auch in der Schweiz in Kraft. Die bestehende SIA 162, Betonbauten wurde per 30.06.2004 ausser Kraft gesetzt und durch die neue SIA 262, Betonbau, ersetzt. Eine wesentliche Änderung ist, dass der Ausschreibende (Ingenieur oder Architekt) die Möglichkeit hat, auszuwählen, ob er den Beton nach Eigenschaften oder nach Zusammensetzung ausschreiben will. Mit Vorteil wird der Beton nach Eigenschaften verwendet. Wird nach Zusammensetzung ausgeschrieben, liegt die Verantwortung beim Ausschreibenden, d.h. er bestimmt den Mischungsentwurf des Betons. Wird in Bezug auf Zementgehalt, W/Z, Zusatzmittel etc. eine spezielle Dosierung verlangt, so entspricht dies immer Beton nach Zusammensetzung. Festlegung für Beton nach Eigenschaften: Übereinstimmung mit EN 206-1 Druckfestigkeitsklasse Expositionsklassen Grösstkorn Chloridgehalt Konsistenzklassen Anwendungsbeispiele XC4 XF1 Druckendes Wasser XC4 Expositionsklassen XC1 XC2 Normales Terrain XC2 Fahrbahn XF4 XD3 Sprühnebel XF2 XC4, XD1 Was beinhalten die einzelnen Eigenschaften: Übereinstimmung mit EN 206-1 Der Beton wurde in Bezug auf Festlegung, Eigenschaft, Herstellung und Konformität nach EN 206-1 hergestellt. Druckfestigkeitsklasse Die Festigkeit des Betons wird neu wie folgt festgelegt: C 8/10 C 12/15 C 16/20 C 20/25 C 25/30 C 30/37 C 35/45 C 40/50 C 45/55 C 50/60 C 55/67 C 60/75 C 70/85 C 80/95 C 90/105 C100/115 Normalfester Beton Hochfester Beton Zeichenerklärung Beispiel C25/30 C 25 30 = Concrete (Beton) = ist die charakteristische Zylinder-Druckfestigkeit in N/mm 2 = ist die charakteristische Würfel-Druckfestigkeit in N/mm 2 Klasse Umgebung max w/z bzw. min. Zementgeh. w/z eq (kg/m 3 ) XO XC Keine Korrosion- oder Angriffrisiko Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1 trocken oder ständig nass 0.65 280 XC2 nass selten trocken 0.65 280 XC3 mässige Feuchte 0.60 280 XC4 Wechselnd nass und trocken 0.50 300 XD Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride ausgenommen Meerwasser XD1 mässige Feuchte 0.50 300 XD2 nass selten trocken 0.50 300 XD3 wechselnd nass und trocken 0.45 320 XF Frostangriff mit und ohne Taumittel XF1 mässige Wassersättigung, ohne Taumittel 0.50 300 XF2 mässige Wassersättigung, mit Taumittel 0.50 300 XF3 hohe Wassersättigung ohne Taumittel 0.50 300 XF4 hohe Wassersättigung mit Taumittel 0.45 340 > 4 <

Beton nach neuer Norm SN EN 206-1:2000 BETON NACH NEUER NORM EN 206 1:2000 Grösstkorn der Gesteinskörnung Nennwert des Grösstkorns der gröbsten Fraktion im Beton in mm (Dmax) 8 11 16 22 32 Chloridgehalt Höchstzulässige Chloridgehalte von Beton Brennverwendung Klasse des Höchstzulässiger Chlorid- Chloridgehaltes gehalt, bezogen auf den Zement in Massenanteilen Ohne Betonstahlbewehrung oder anderem eingebetteten Metallen (mit CI 1.0 1.0 % Ausnahme von korrosionsbeständigen Anschlagvorrichtungen) Mit Betonstahlbewehrung oder CI 0.20 0.20 % anderen eingebetteten Metallen Mit Spannstahlbewehrung CI 0.10 0.10 % Beton nach Neuer Norm Konsistenzklassen Ausbreitmass Verdichtungsmass Bezeichnung Klasse Mass in mm Klasse Mass sehr steif C0 1.46 steif F1 340 C1 1.45 bis 1.26 plastisch F2 350-410 C2 1.25 bis 1.11 weich F3 420-480 C3 1.10 bis 1.04 sehr weich F4 1 ) 490-550 fliessfähig F5 1 ) 560-620 sehr fliessfähig F6 1 ) 630 6 1 ) Herstellung mit Verflüssiger > 5 <

PREISE 2016 FÜR TRANSPORTBETON NACH QUALITÄT (SN EN 206-1.2000) Fr./m 3 ab Werk Sursee / exkl. MWST > 6 < Beton nach Eigenschaften Best. Nr. Bezeich- Expositions- Konsistenz- Grösst-Korn Preis ab Werk Anwendung nung klassen klasse D max Fr./m 3 A130-0 C20/25 XC1/XC2 C3 32 171.00 Kranbeton A131-0 C20/25 XC1/XC2 F4 32 173.00 Pumpbeton A161-0 C20/25 XC1/XC2 F4 16 185.20 Pumpbeton A230-0 C25/30 XC1/XC2 C3 32 172.60 Kranbeton A231-0 C25/30 XC1/XC2 F4 32 174.90 Pumpbeton B230-0 C25/30 XC3 C3 32 178.50 Kranbeton B231-0 C25/30 XC3 F4 32 180.80 Pumpbeton B261-0 C25/30 XC3 F4 16 191.10 Pumpbeton C330-0 C30/37 XC4 F4 32 185.20 Kranbeton C331-0 C30/37 XC4 F4 32 189.90 Pumpbeton C360-0 C30/37 XC4 F4 16 199.30 Kranbeton C361-0 C30/37 XC4 F4 16 204.00 Pumpbeton Spezialbeton C334-0 C30/37 XC4 C3 32 191.00 Monobeton Pump C465-0 C35/45 XC4 SVB 16 245.00 SCC Beton A232-0 C25/30 XC1,XC2 F6 32 215.10 LVB - Beton G431-0 C35/45 XC4,XD3,XF4 C2/C3 32 219.20

PREISE 2016 FÜR TRANSPORTBETON NACH QUALITÄT (SN EN 206-1.2000) Fr./m 3 ab Werk Sursee / exkl. MWST Beton nach Eigenschaften Best. Nr. Bezeich- Expositions- Konsistenz- Grösst-Korn Preis ab Werk Anwendung nung klassen klasse D max Fr./m 3 Flugaschenbeton A230-4 C25/30 XC1,XC2 C3 32 175.20 Kranbeton 901 B231-4 C25/30 XC3 F4 32 177.60 Pumpbeton 911 C330-4 C30/37 XC4 F4 32 185.40 Kranbeton 902 C331-4 C30/37 XC4 F4 32 190.00 Pumpbeton 903 C361-4 C30/37 XC4 F4 16 208.80 Sichtbeton 905 SVB Selbstverdichtbarer Beton LVB Leicht verdichtbarer Beton Verdichtungsmass Ausbreitmass mm Klasse Mass Klasse Mass CO = sehr steif > 1.46 C1 = steif 1.45 bis 1.26 C2 = plastisch 1.25 bis 1.11 C3 = weich 1.10 bis 1.04 F1 < 340 steif F2 350 bis 410 plastisch F3 420 bis 480 weich F4 490 bis 550 sehr weich F5 560 bis 620 fliessfähig F6 630 bis 700 sehr fliessfähig < 700 SVB > 7 <

Information zu neuer Norm SN EN 206-1:2000 Ausschreibung nach neuer Norm EN 206-1:2000 Beton für eine Bodenplatte im Grundwasser Beton nach EN 206-1 C 25/30 XC1 (CH) DMax32 CI 0.10 C3 Pumpbeton Druckfestigkeit- Expositions- Grösstkorn Chloridgehälts- Konsistenz- spezielle klasse klasse klasse klasse Eigenschaft DIE NEUEN BETONNORMEN Die SIA 162 und 162/1 wurden auf den 30.06.2004 ausser Kraft gesetzt. Die neuen Normen, welche die SIA 162 ersetzen, sind im Wesentlichen: SIA 262 Betonbau; gültig ab 01.10.2003 SN EN 206-1 SN EN 12620 SIA 118-262 Beton Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität; gültig ab 01.01.2003 Gesteinskörnung für Beton Allgemeine Bedingungen für den Betonbau Will ein Planer normenkonformen Beton verwenden, so muss er in Zukunft Beton nach der SN EN 206-1 ausschreiben. Nach SIA Norm 262 ist das, in der Regel, immer Beton nach Eigenschaften. BETONARTEN NACH SN EN 206-1:2000 Nach der SIA 262 ist in der Regel immer Beton nach Eigenschaften zu verwenden. BETON NACH EIGENSCHAFT Der Kunde bestellt Eigenschaften, das Transportbetonwerk stellt sicher, dass diese erreicht werden. Das Transportbetonwerk garantiert die Eigenschaften nach Norm und erbringt die entsprechenden Prüfungsnachweise. BETON NACH ZUSAMMENSETZUNG In besonderen Fällen kann Beton nach Zusammensetzung verwendet werden. Die nötigen Erstprüfungen und die verlangten Prüfungen bei der Erstherstellung sind durch den Besteller zu veranlassen und zu bezahlen. Der Kunde bestellt Zusammensetzung, das Transportbetonwerk stellt sicher, dass diese eingehalten wird. Keine garantierten Festigkeiten etc. Benötigte Angaben: Zementgehalt, Kieszusammensetzung, Wassergehalt oder Konsistenz, evtl. Zusatzmittel oder Zusatzstoffe (komplette Stoffraumrechnung). VERGLEICH BETONSORTEN Vergleichstabellen der Betonsorten nach SIA 162 : 1989 und der neuen SN EN 206-1:2000 können nicht gemacht werden, da Prüfmethoden wie auch die Auswertung der Prüfresultate unterschiedlich sind. 7 Preisumfang: Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Zusatzmittel und ohne Zusatzstoffe. Zusatzmittel: Siehe Seite 10. Garantien: Für obenstehende Betonsorten wird lediglich eine Garantie für die exakte Dosierung der einzelnen Betonkomponenten übernommen. Garantien für erwartete Frischoder Festbetoneigenschaften können nicht abgegeben werden. Die aufgeführten Sorten entsprechen nicht den Anforderungen der SN EN 206-1:2000. > 8 <

PREISE 2016 FÜR TRANSPORTBETON NACH REZEPT Fr./m 3 ab Werk Sursee exkl. MWST PC Sieblinie 0-32 Sieblinie 0-16 Überzug 0-4 Überzug 0-4 Überzug 0-8 Grubensand Seesand Seesand Best-Nr. Fr./m 3 Best.-Nr. Fr./m 3 Best.-Nr. Fr./m 3 Best.-Nr. Fr./m 3 Best.-Nr. Fr./m 3 100 110 135.00 111 139.60 125 112 139.60 113 144.00 150 114 144.00 115 147.30 175 116 147.30 117 151.90 200 118 151.80 119 156.30 310 171.00 225 120 156.20 121 159.70 250 122 159.70 123 164.20 311 180.20 410 180.10 275 124 164.20 125 167.50 312 184.90 411 184.90 300 126 167.60 127 172.00 210 176.70 313 188.90 412 189.20 325 128 173.30 129 176.50 211 180.70 314 194.40 413 194.30 350 130 177.70 131 182.10 212 185.60 315 198.60 414 198.60 375 132 182.10 133 186.70 213 190.00 316 203.50 415 203.50 400 134 186.70 135 191.30 214 195.80 317 208.70 425 136 191.30 137 193.50 450 138 195.80 139 200.30 215 204.70 318 217.10 475 140 200.30 141 204.70 500 142 204.70 143 208.00 216 212.70 319 226.30 Sickerbeton 8-15 Sickerbeton 15/30 Sickerbeton 4/8 100 144 136.00 145 131.60 150 146 145.00 147 141.70 200 148 153.10 149 150.80 152 157.30 250 150 161.90 151 158.70 153 165.40 > 9 <

Zuschläge und Zahlungsbedingungen Zuschläge für Betonlieferung: Kleinmengenzuschlag Fr. 10. unter 1 m 3 Heizungszuschlag während der Frostperiode vom 1. Dezember bis 28. Februar beträgt Fr. 6.00/m 3 Privatbezüger: + Fr. 15. /m 3 Konditionen: 30 Tage 2 % Skonto, 60 Tage rein netto > 10 <

PREISE 2016 FÜR BETONZUSATZMITTEL (für Beton nach Rezept) Zusatzmittel Dosierungsbereich Preis per kg Wirkung Typ % vom Zementgewicht Verflüssiger 0,5-1,6 % Fr. 5.90 bessere Verarbeitbarkeit, Nr. 2101 Reduktion W/Z = höhere Endfestigkeit Im Sommer leichte Verzögerung; im Winter leicht beschleunigend, leichte Lufteinführung Hochleistungs- 0,5 1,5% Fr. 6.50 Beton mit sehr geringem Verflüssiger W/Z-Wert Nr. 2102 Hohe Früh- und Endfestigkeit sehr gute Verarbeitbarkeit Verzögerer 0,2-2 % Fr. 6.30 Abbinde-Verzögerung Nr. 2103 Luftporen- 0,2-0,6 % Fr. 5.90 Frostbeständigkeit oder bildner Frost-Tausalz-Beständigkeit Nr. 2104 verflüssigende Wirkung Frostschutz 1,0 % Fr. 5.50 Rasches Erreichen der Nr. 2105 Gefrierfestigkeit. Beschleuniger Stahlfasern kg Richtpreis ca. 4.00 Fr./kg Nr. 2304 Kunstharzfasern kg Fr. 26.50 Dosierung 1kg/m 3 Beton Nr. 2305 > 11 <

PREISE BETONPUMPEN BIS 52 m 2016 bis 4 m 3 Fr. 556.00 Pauschal bis 30 m 3 Fr. 42.00 Fr./m 3 bis 6 m 3 Fr. 577.00 bis 40 m 3 Fr. 40.00 bis 8 m 3 Fr. 607.00 bis 50 m 3 Fr. 37.80 bis 10 m 3 Fr. 638.00 bis 60 m 3 Fr. 35.10 bis 12 m 3 Fr. 685.00 bis 70 m 3 Fr. 32.50 bis 14 m 3 Fr. 736.00 bis 80 m 3 Fr. 30.50 bis 17 m 3 Fr. 788.00 bis 90 m 3 Fr. 28.30 bis 21 m 3 Fr. 860.00 bis 100 m 3 Fr. 26.20 bis 130 m 3 Fr. 24.20 bis 160 m 3 Fr. 22.50 bis 200 m 3 Fr. 21.00 bis 300 m 3 Fr. 20.00 ab 300 m 3 Fr. 18.00 Fahrmischer-Betonpumpe: Max. Betonzuladung Fahrmischerbetonpumpe 4.50 m 3 Transportzuschlag (FMP) und LSVA 2016, Fr. 98.00 pro FM Pumpeinsatz Allgemein: Gültig für Arbeiten im Auslegerbereich bis 52 m. Betonpumpe 52m, muss min. eine Woche vor dem Einsatz bestellt werden. Installationspauschale ab 36 Meter: Fr. 160.00 / Einsatz Installationspauschale ab 50 Meter Fr. 400.00 / Einsatz Umstellen Betonpumpe auf Baustelle bis 36 m: Fr. 85.00 / Stk. Umstellen Betonpumpen ab 46 m beim Einsatzort, wird nach Aufwand verrechnet! Zuschläge: Zuschlag für pumpen mit Stahlfaserbeton: Fr.1.50 / m 3 Zuschlag für pumpen mit RC-Beton: Fr. 0.50 / m 3 > 12 <

Mindestpumpleistung: 15 m 3 / Std. im Auslegerbereich bis 36 m 25 m 3 / Std. im Auslegerbereich bis 46 m 30 m 3 / Std. im Auslegerbereich ab 50 m Kosten für Mehrzeitbedarf bis 46 m Fr. 250.00 / Std. Kosten für Mehrzeitbedarf ab 50 m Fr. 390.00 / Std. Förderleitung: Für Mehrlängen werden die Rohrleitungen ( Montage / Demontage ) nach Aufwand verrechnet. Rohrmiete: pro m Fr. 3.50 / Rohrtransport nach Aufwand. Zuschlag für Arbeiten außerhalb der ordentlichen Geschäftszeit: 100.00 Fr/Std. Zahlungsbedingungen: 30 Tage 2 % Skonto, 45 Tage rein netto > 13 <

TRANSPORTPREISE 2016, exkl. MWST einfache Kipper Silowagen Fahrmischer Kilometer inkl. LSVA inkl. LSVA inkl. LSVA ab Werk Preis pro m 3 Preis pro m 3 Preis pro m 3 0-2 km 12.50 15.50 22.00 2-3 km 14.00 17.00 24.00 3-4 km 15.50 18.50 26.00 4-5 km 16.50 20.50 28.00 5-6 km 17.90 21.50 29.50 6-7 km 19.30 22.50 31.00 7-8 km 20.70 24.50 32.50 8-9 km 22.00 25.50 34.00 9-10 km 23.40 27.00 35.00 10-11 km 25.70 28.50 36.00 11-12 km 26.90 29.50 37.00 12-13 km 28.40 31.50 38.00 13-14 km 29.40 33.00 39.00 14-15 km 30.60 34.50 40.00 15-16 km 32.10 16-17 km 33.10 17-18 km 34.40 18-19 km 35.50 19-20 km 36.60 Mindestfuhrmenge 7 m 3 Bei Transporten unter dieser Menge wird die Mindestfuhrmenge von 7 m 3 verrechnet. Für Ablade- und Wartezeit auf der Baustelle für 7 m 3 sind 20 Minuten pro Fuhre eingerechnet. bis 7 m 3 bis 8 m 3 bis 9 m 3 ab 9 m 3 inkl. 20 Min. inkl. 23 Min. inkl. 26 Min. inkl. 30 Min. Bei längerer Ablade- und Wartezeit wird 2.30 Fr./Min. verrechnet. Einsatz Förderband: Fr. 218. pro Stunde (Verrechneter Mindesteinsatz 0.50 Std.) > 14 <

KIES- / SANDPREISE 2016 FÜR BAUMEISTER (Fr./m 3, ohne Transport exkl. MWST) Sand gewaschen 0-4 71.00 01 Maurersand 71.00 02 Seesand 95.00 03 Rundkies 4-8 68.00 04 8-15 67.00 05 15-30 62.00 06 Armierkies 0-15 71.00 08 0-30 68.00 09 Bestell Nr. (Code) Zuschlag für Nicht-Baumeister: Fr. 8. /m 3 Zuschlag für Kleinmengen unter 1 m 3 : Fr. 6. > 15 <

Neu Swiss-Block Verkaufspreise 2016 ab Werk Sursee, Swiss-Block 1K Standart Block Abmessung 0.5 m x 0.5 m x 0.5 m Gewicht 310 kg 125.00 Fr./ Stk. 2K Standart Block Abmessung 1.0 m x 0.5 m x 0.5 m Gewicht 620 kg 135.00 Fr./ Stk. 3K Standart Block Abmessung 1.5 m x 0.5 m x 0.5 m Gewicht 930 kg 150.00 Fr./ Stk. Nur solange Vorrat! Liefertransport wird nach Aufwand verrechnet! > 16 <

SwissBlock > 17 <

2x Fahrer: Pumpe Nr. 4 Hans Krummenacher 079 232 54 80 Fahrer: Pumpe Nr. 6 Elmar Ruckstuhl 079 664 66 09 Aushilfsfahrer: Marc Balay 079 415 68 65 > 18 <

36 34 32 30 28 26 24 22 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 BP 34 6.21 m 7.13 m 5.7 m Arbeitsbereiche: Gesamtgewicht 26 t Fahrer: Pumpe Nr. 3 Elezi Valon 079 641 03 05 32 30 28 26 24 22 20 18 16 14 12 10 8 6 4 2 0 2 4 6 > 19 <

BP 47 Fahrer: Pumpe Nr. 1 Natal Spagaj 079 467 60 33 > 20 <

Ausleger 52 m RZ-Faltung Leitung ø 125 mm Leistung 160 m3/h Abstützung L = 10.40 m B = 10.40 m B = 7.00 m (Schmalabstützung) Gewicht 50 t VERT-geprüfter Partikelfilter > 21 <

ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN FÜR TRANSPORTBETON Verband Schweizerischer Transportbetonwerke Januar 11 Allgemeine Lieferbedingungen Alle Aufträge für Lieferungen von Transportbeton werden aufgrund der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingun-gen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Bezüger die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abwei-chende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Betonlieferwerk schriftlich bestätigt worden sind. Für die Eigen-schaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen ist die Norm EN 206 massgebend. 1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarungen vorbehalten, ausschliesslich für Bau-unternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer, allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns aufgrund dieser Preisliste erteilten Auftra-ges verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 6 Monate beschränkt. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne Mehrwertsteuer. Die m3-preise beziehen sich auf 1 m3 verarbeiteten Beton. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürze-sten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden. Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann ein Zuschlag verrechnet werden. In Regionen mit extremen Witterungsverhältnissen, wie z.b. Bergregionen, kann in der Preisliste eine andere Zeitspanne festge-legt werden. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens 16.00 Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss EN Norm 206 ), Konsistenz, Betonmenge, Lieferbeginn und -programm sowie Fahrzeugart. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Für Lieferungen von Beton mit besonderen Eigenschaften sind für den Gesamtauftrag eine schriftliche Bestellung oder eine Auftragsbestätigung zu erstellen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für Beton mit besonderen Eigenschaften Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen. 3. Zusätze Die Zumischung von Betonzusätzen ist in in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Betonlieferwerks. Werden bestimmte Produkte und/oder Dosierungen vom Bezüger verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Verhalten des Betons abgelehnt. Das Lieferwerk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. 4. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Werke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Benützer ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Betonlieferwerk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. > 22 <

Verband Schweizerischer Transportbetonwerke Januar 11 5. Garantie Das Betonlieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen nach EN 206) aus Frischbeton und den daraus durch das Betonlieferwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Lieferwerkes hergestellten Probekörpers. Für Farb gleichheit des gelieferten Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Mengen unter 0,5 m3 nur beschränkte Garantie. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonlieferwerk, rechtzeitig und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelie-ferten Transportbeton hergestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf mangelhafte Beschaffenheit des Frischbetons zurückgeführt werden müssen, und ferner der Bezüger für den einge-tretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. 6. Versicherungsschutz / Mängelrüge Der Versicherungsschutz wird nur gewährt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er mit dem Besteller folgende Vereinbarung getroffen hat: Es obliegt dem Besteller, die Lieferung beim Bezug aufgrund des Lieferscheines zu prüfen und allfällige Beanstandungen vor dem Einbringen des Transportbetons in die Schalung unverzüglich anzubringen. Mängel, die bei der Bereitstellung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach der Entdeckung gerügt werden. Als Zeitpunkt des Bezuges gilt für Lieferungen franko Baustelle die Ablieferung auf dem Bauplatz, bei Lieferung ab Werk die Abgabe des Betons auf dem Lastwagen. Bestehen hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine termingereichte Einladung ist dem Lieferwerk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Lieferwerk nur anerkannt, wenn die Probeentnahme, nach vorheriger Avisierung des Lieferwerks, unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften des Schweizerischen Ingenieur-und Arichitektenvereins vorgenommen und die Probe der Eidgenössischen Materialprüfungs und Versuchsanstalt ( EMPA ) oder einer andern anerkannten Prüfstelle Zur Beurteilung eingesandt worden ist. Wird der Beton im Betonwerk abgeholt, ist es Sache des Bestellers, für zweckmässigen Schutz des Materials während des Transportes gegen Witterungseinflüsse ( Kälte, Hitze, Regen ) zu sorgen. Ausserdem obliegt es dem Besteller, alle Vorkehrungen für das rechtzeitige und sachgemässe Einbringen des Transportbetons auf der Baustelle zu treffen.für Qualitätseinbussen zufolge Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten oder wegen Veränderung des gelieferten Betons( z.b. Wasserzugabe, zu späte Verarbeitung usw.) durch den Besteller lehnt das Betonwerk jede Verantwortung ab 7. Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z.b. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, die auf den Preislisten vermerkten Zahlungsbedingungen. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugs-unterbrüchen. Das Betonlieferwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandung einer Lieferung berechtigt den Bezüger nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zulagen für die übrigen Lieferungen. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. > 23 <

ZERTIFIKAT > 24 <

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NOTIZEN

NOTIZEN

Administration Betonbestellungen: 041 / 921 48 68 Betonwerk: Burkard Iwan Wermelinger Anton Ruesch Andreas www.pbs-pumpundbeton.ch Dispo Betonpumpen: Habermacher Jolanda 041 / 929 53 03 Buchhaltung: Kaiser Tanja Direkt: 041 / 929 52 47 Geschäftsführer: Markus Eggerschwiler Dipl. Bauführer SBA Eidg. Dipl. Baustoffprüfer Dipl. Betontechnologe FHA 079 / 458 21 36 > 28 <