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Transkript:

FORMULIERUNGSHILFEN Stefanie Hellmann Rosa Rößlein Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege Akute Schmerzen 2 Standards Chronische Schmerzen Mit den aktuellen Transparenzkriterien PESR richtig anwenden Individuelle Formulierungen finden

15 2 Das Trio: Qualitätsprüfungs-Richtlinien, Transparenzkriterien und die Expertenstandards zum Schmerzmanagement in der Pflege Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. Der GKV-Spitzenverband, die Sozialhilfeträger und die Vertreter der Leistungserbringer haben sich für eine Bewertungssystematik nach Noten entschieden. Grundlage der sogenannten Pflegenoten sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen.»Die Gesamtnote in der stationären Pflege wird aus 59 Einzelkriterien gebildet, die vier Qualitätsbereichen zugeordnet sind. Den Schwerpunkt bildet dabei der»pflege und medizinische Versorgung«. Jedes Kriterium wird mit Punkten auf einer Skala von 0 bis 10 bewertet. Pro wird aus diesen Punkten ein Mittelwert gebildet. Dieser ergibt eine bestimmte Note.«10 Im ambulanten gilt:»die Gesamtnote in der ambulanten Pflege wird aus 37 Einzelkriterien gebildet, die drei Qualitätsbereichen zugeordnet sind. Den Schwerpunkt bildet der»pflegerische Leistungen«. Jedes Kriterium wird mit Punkten auf einer Skala von 0 bis 10 bewertet. Pro wird aus diesen Punkten ein Mittelwert gebildet. Dieser ergibt eine bestimmte Note.«11 Ausgangspunkte für die Schulnoten sind die Transparenzkriterien, die in den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) in unterschiedlichen Qualitätsbereichen zu finden sind. Wir zeigen Ihnen im Folgenden nicht nur die relevanten Transparenzkriterien, sondern auch die Mindestangaben und Informationsfragen. Tabelle 3 listet daher die relevanten Fragen stationär zum Themenkomplex»Schmerzmanagement in der Pflege«auf. Hier sehen Sie auch bereits, was Sie beschreiben bzw. formulieren müssen. Innerhalb für die ambulante und stationäre Pflege wird im der Prozess- und Ergebnisqualität beim Bewohner/Patient auf die 10 11 http://www.pflegenoten.de/bewertungssystematik/bewertungssystematik.jsp [Zugriff am 6. Januar 2015] Ebd.

16 Expertenstandards des DNQP sowie auf die erforderlichen Dokumenta tionsgrundlagen eingegangen. In den nachfolgenden Tabellen sind die für das Schmerzmanagement in der Pflege relevanten Fragen dargestellt. Tabelle 3: Auszug aus stationär TFrage Pflege und medizinische Versorgung 10.6 Hat der Bewohner akute oder chronische Schmerzen? Nein Ja: akute Schmerzen chronische Schmerzen Von: Gutachter beurteilt Pflegedienst übernommen Der Prüfer nimmt auf Grundlage der vorliegenden Informationen Stellung dazu, ob aus seiner Sicht Hinweise für akute oder chronische Schmerzen vorliegen. Grundsätzlich gilt: Selbsteinschätzung geht vor Fremdeinschätzung. Es ist zu überprüfen, ob beim Bewohner akute oder chronische Schmerzen bestehen. Sofern vorliegende Schmerzen nicht aus der Pflegedokumentation ersichtlich sind, soll dies im Gespräch mit dem Bewohner ggf. unter zu Hilfenahme z. B. der numerischen Rangskala oder visuellen Analogskala, bei Kindern z. B. der Wong-Baker-Skala bzw. bei akuten Schmerzen durch ein initiales Assessment ermittelt werden.»ja«ist auch dann anzukreuzen, wenn der Bewohner keine Schmerzen angibt, aus der Pflegedokumentation jedoch zu entnehmen ist, dass regelhaft Medikamente gegen Schmerzen verabreicht werden. 13 10.7 Erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung? Die systematische Schmerzeinschätzung erfolgt durch die stationäre Pflegeeinrichtung bei Bewohnern mit chronischen Schmerzen und bei Bewohnern, bei denen erhebliche Schmerzen kurzfristig, zeitlich begrenzt und in einem kausalen Zusammenhang zu einem Ereignis (z. B. Fraktur) stehen.

17 TFrage Pflege und medizinische Versorgung Die Schmerzeinschätzung erfolgt zu folgenden Inhalten: Schmerzlokalisation Schmerzintensität zeitliche Dimension (z. B. erstes Auftreten, Verlauf, Rhythmus) Verstärkende und lindernde Faktoren ggf. Auswirkungen auf das Alltagsleben. Bei Bewohnern mit eingeschränkten Kommunikationsfähigkeiten erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung mittels Beobachtung. Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Nachweis der Risikoeinschätzung über die Pflegedokumentation erbracht wird. Sofern Zweifel an der Beurteilung des Kriteriums bestehen, werden ergänzende Informationen beim Pflegepersonal eingeholt. 14 10.8 Kooperiert die stationäre Pflegeeinrichtung bei Schmerzpatienten eng mit dem behandelnden Arzt? Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn erkennbar ist, dass aufgrund der Ergebnisse der Krankenbeobachtung oder der Schmerzeinschätzung bei Bewohnern mit Schmerzen der behandelnde Arzt im Bedarfsfall unverzüglich informiert wird, insbesondere dann, wenn durch die eingenommenen Medikamente keine ausreichende Minderung der Schmerzen erreicht wird. Der Nachweis erfolgt über die Pflegedokumentation, Telefonnotizen oder andere Belege, wie z. B. Änderung der Medikation. Sofern Zweifel an der Beurteilung des Kriteriums bestehen, werden ergänzende Informationen beim Pflegepersonal eingeholt. Das Kriterium ist mit»trifft nicht zu«(t.n.z.) zu bewerten, wenn der Bewohner die Kommunikation mit dem Arzt selbständig vornimmt und deshalb nicht dokumentiert wird.

18 TFrage Pflege und medizinische Versorgung 15 10.9 Erhalten Bewohner mit chronischen Schmerzen die ärztlich verordneten Medikamente? Die Frage ist mit»ja«zu beantworten, wenn die stationäre Pflegeeinrichtung die ärztlich verordneten Medikamente und deren Verabreichung dokumentiert hat. Eine Dokumentation enthält folgende Angaben: a. die Applikationsform, b. den vollständigen Medikamentennamen oder Wirkstoff, c. die Dosierung, d. die Häufigkeit, e. die tageszeitliche Zuordnung der Medikamentengabe. Tabelle 4 zeigt die relevanten Fragen ambulant zum Themenkomplex Schmerzmanagement in der Pflege. Tabelle 4: Auszug aus den QPR ambulant 10.20 Hat der Pflegebedürftige chronische Schmerzen? ja nein Von: Gutachter beurteilt Pflegedienst übernommen Grundsätzlich gilt: Selbsteinschätzung geht vor Fremdeinschätzung. Es ist zu überprüfen, ob beim Pflegebedürftigen chronische Schmerzzustände bestehen. Sofern vorliegende Schmerzen nicht aus der Pflegedokumentation ersichtlich sind, soll dies im Gespräch mit dem Pflegebedürftigen ggf. unter zu Hilfenahme z. B. der numerischen Rangskala oder der Wong-Baker-Scala ermittelt werden.»ja«ist auch dann anzukreuzen, wenn der Pflegebedürftige keine Schmerzen angibt, aus der Pflegedokumentation jedoch zu entnehmen ist, dass regelhaft Medikamente gegen Schmerzen verabreicht werden. Hat der Pflegebedürftige chronische Schmerzen und erhält keine Leistungen der häuslichen Krankenpflege zur Schmerztherapie, ist die Frage 10.21 mit»t.n.z.«zu kreuzen. Das pflegerische Schmerzmanagement ist im Freitext unter 10.20 zu beschreiben.

10.21 Erhält der Pflegebedürftige bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege zur Schmerztherapie ein angemessenes pflegerisches Schmerzmanagement? Die Frage ist mit»ja«zu beantworten, wenn eine systematische Schmerzeinschätzung in einer Befragung des Pflegebedürftigen zu folgenden Inhalten erfolgte: Schmerzlokalisation Schmerzintensität Zeitliche Dimension (z. B. erstes Auftreten, Verlauf, Rhythmus) Verstärkende und lindernde Faktoren ggf. Auswirkungen auf das Alltagsleben. Bei Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit erfolgt eine systematische Schmerzeinschätzung mittels Beobachtung bzw. Angaben der Pflegepersonen/Angehörigen. In beiden Qualitätsprüfungs-Richtlinien wird dem Schmerzmanagement in der Pflege ein hoher Stellenwert zugesprochen. Dies zeigt sich in der Zuordnung zu den Qualitätsbereichen der pflegerischen Leistungen im der Prozess- und Ergebnisqualität beim Bewohner bzw. Pflegebedürftigen. 19