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Transkript:

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Sparpakete Paket 3 in 1 Mit dem Sparpaket 3in1 erhalten Sie drei Werbeformen und drei Ansprachen in Ihrer Zielgruppe. Das Paket beinhaltet Image und Branding, durch die Linkempfehlung, Produktplacement und Information, mittels der Bildergalerie, und den direkten Kontakt per Katalogbestellung. 225,00 EUR / mtl. (40 % Rabatt gegenüber der Einzelbuchung *) Paket 2 in 1 Mit dem Paket 2in1 erhalten Sie zwei Werbeformen und Ansprachen Ihrer Zielgruppe. Das Paket beinhaltet Image und Branding mittels Linkempfehlung, und den direkten Kontakt mittels Katalogbestellung. 200,00 EUR / mtl. (40 % Rabatt gegenüber der Einzelbuchung *) * Bei einer Mindestbuchung von sechs Monaten (Werbeformen auch einzeln buchbar) Einzel-Werbeformen Linkempfehlung Ihr Logo wird in die für Sie relevanten Rubriken eingebunden und mit einem Quality-Link direkt zur Ihrer Website verknüpft. Unsere Nutzer nehmen dies als Empfehlung für weitere Informationen wahr. 150,00 EUR / mtl. Bildergalerie Bilder sagen mehr als Worte - stellen Sie Ihre Produkte bildhaft vor. Die Bildergalerie beinhaltet bis zu 30 Detailbilder mit Kurzbeschreibung und Verlinkung auf jeder Seite. 125,00 EUR / mtl. Katalogservice Zeigen Sie Ihre Broschüren, Prospekte und Kataloge und machen Sie sie jederzeit abrufbar. Hierzu bietet Ihnen der bauen.com Katalogservice die Möglichkeit! Die Bestellung ermöglichen wir in Papierform oder als Download möglich. 100,00 EUR / mtl. MedienTeam Verlag - Verkauf Seite 2 von 7

Daten & Kontakt Betreiberinformation MedienTeam Verlag GmbH & Co. KG Hitdorfer Straße 35 D-40764 Langenfeld Tel: +49(0) 2173 / 10945-0 Fax: +49 (0) 2173 / 10945-25 E-Mail: info@medienteam.net Web: www.medienteam.net Ansprechpartner CEO: Karsten Mueller Tel: +49 (0) 2173 / 10945-15 Fax: +49 (0) 2173 / 10945-25 E-Mail: km@medienteam.net CTO: Gerhard Bauer Tel: +49 (0) 2173 / 10945-20 Fax: +49 (0) 2173 / 10945-25 E-Mail: gb@medienteam.net Bankverbindung Sparkasse Bad Tölz Wolfratshausen IBAN: DE25 7005 4306 0055 4993 39 SWIFT-BIC: BYLADEM1WOR Register & Steuernummer Handelsregister B Düsseldorf: 58274 USt-IdNr. DE255448641 MedienTeam Verlag - Verkauf Seite 3 von 7

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mediadaten 2017 1. Werbeauftrag a) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung. b) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von MedienTeam, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Werbeaufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online- Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend. 2. Werbemittel a) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/ oder Text, aus Tonfolgen und/oder bewegten Bildern (u.a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.b. Link). b) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. 3. Vertragsschluss a) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch schriftliche oder durch E- Mail erfolgte Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. b) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. MedienTeam ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. c) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.b. Banner-, Pop-Up-Werbung...) bedürfen einer zusätzlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung. 4. Abwicklungsfrist Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln. 5. Auftragserweiterung Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag MedienTeam Verlag - Verkauf Seite 4 von 7

genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. 6. Nachlasserstattung Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die MedienTeam nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass MedienTeam zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. 7. Datenanlieferung Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Die Pflicht von MedienTeam zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. Kosten von MedienTeam für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. 8. Ablehnungsbefugnis MedienTeam behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für MedienTeam unzumutbar ist. Insbesondere kann MedienTeam ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. 9. Rechtgewährleistung a) Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt MedienTeam von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird MedienTeam von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MedienTeam nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. b) Der Auftraggeber überträgt MedienTeam sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art (einschließlich Internet) erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekann- MedienTeam Verlag - Verkauf Seite 5 von 7

ten Formen der Online-Medien. 10. Gewährleistung des Anbieters a) MedienTeam gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird: - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.b. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall bei Dritten (z.b. anderen Providern) oder - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder - durch einen Ausfall des Adservers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. b) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt MedienTeam eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängig machung des Auftrags. c) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. 11. Leistungsstörungen Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die MedienTeam nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.b. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von MedienTeam bestehen. 12. Haftung Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit von MedienTeam, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmög- MedienTeam Verlag - Verkauf Seite 6 von 7

lichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmen dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 13. Preisliste Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Gegen Unternehmern bleibt eine Änderung vorbehalten. Für von MedienTeam bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von MedienTeam mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preislisten von MedienTeam zu halten. 14. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. MedienTeam kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen MedienTeam, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Laufzeit und Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, mindestens jedoch für die Dauer von 12 Monaten. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Seiten jeweils mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um weitere 12 Monate. 16. Informationspflichten des Anbieters Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es MedienTeam, innerhalb von 10 Werktagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereit zu halten. - die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel - die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet. 17. Datenschutz Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. 18. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Langenfeld (Rheinland). Langenfeld, Oktober 2015 MedienTeam Verlag GmbH & Co KG MedienTeam Verlag - Verkauf Seite 7 von 7