Berg- und Skigilde e.v. Hattingen H A TTI N G EN - R U H R Mitglied des Westdeutschen und Deutschen Skiverbandes e.v. Internet: www.skigilde-hattingen.de Ski Board Langlauf Berg- und Skigilde WINTERSAISON 2017 / 2018
Neues und Bewährtes Liebe Vereinskameradinnen und -kameraden, es ist mein Ziel, jeweils nach mehreren Jahren ein neues Skigebiet für die Skifreizeit der Berg- und Skigilde Hattingen anzubieten. Nach dem Montafon und dem Zillertal in den letzten Jahren soll die Februar-Skifreizeit 2018 in den Bregenzerwald gehen. Unverändert bleibt dagegen seit über 20 Jahren unser Angebot für die Januar- Skifreizeit in Großarl. Für Skilanglauf haben wir wie in den letzten Saisons keinen festen Termin vorgesehen. Wenn Wetter- und Schneelage passen, werden die interessierten Langlaufsportler kurzfristig über E-Mail informiert. Es gilt die Reiseordnung der Berg- und Skigilde Hattingen in der Fassung vom 6. November 2013, die im Download-Bereich unseres Internetauftritts www.skigilde-hattingen.de zur Verfügung steht. Wer keinen Zugriff auf das Internet hat, dem schicken wir die Reiseordnung auch gern in Papierform zu. Diese Reiseordnung wird bei Anmeldung durch die Unterschriftsleistung anerkannt. Die Ausschreibungen der Berg- und Skigilde findet Ihr auf den folgenden Seiten. Bitte beachtet dabei die Buchungszeiten vom August - September. Viele Grüße Karla Seidel Wintersportwartin H A TTI N G EN - R U H R 2
Skilanglauf Es hat sich in den letzten Jahren bewährt, kurzfristig Tagesfahrten in Fahrgemeinschaften in die nähere Umgebung zu unternehmen. Dafür gibt es eine Liste mit Email-Adressen und Telefonnummern, die an Interessierte gern verteilt wird. Weil wir nach mehreren Jahren im Januar 2018 einmal wieder Winter mit Schnee hatten, konnten die beiden im Veranstaltungskalender genannten Termine für Skilanglauf an der Nordhelle im Ebbegebirge genutzt werden. Die Nordhelle bietet auch für Anfänger gute Einstiegsmöglichkeiten, nur Ausrüstung müsste jeder für sich organisieren (dabei hilft und berät die Winterwartin gerne ) Schöne, gespurte Strecken gibt es an der Nordhelle In der Skisaison 2017/2018 hoffe ich ebenso auf rege, begeisterte Langläufer, sofern im Ebbegebirge Schnee liegt und ich neben den anderen Skiaktivitäten im Lande bin. Ansprechpartner: Karla Seidel Drohnenweg 24 44795 Bochum Tel.: 0177-213 8091 Mail: winter@skigilde-hattingen.de 3
Reise Nr. 1 Jännerschnee in Großarl 6. bis 13. Januar 2018 Anmeldebeginn: 15.08.2017 Anmeldeschluss: 15.09.2017 Das Großarltal mit der Skischaukel zum Gasteiner Tal bewährt sich schon seit über 20 Jahren als Ziel für die Berg- und Skigilde Hattingen. Die herzliche Gastfreundschaft in den Pensionen und Hotels gibt es weiterhin, dazu ist man bezüglich Zimmerausstattung und Internetangebot, aber auch bezüglich der Pistenpflege erfreulich mit der Zeit gegangen. Großarl ist auch 2018 wieder im Programm! Reiseverlauf: Das Gästehaus Alt Nesslerhof des angrenzenden Hotels Nesslerhof soll auch im Januar 2018 die Basis für die Skifreizeit Großarl bilden. Uns stehen in dem Gästehaus in diesem Jahr 6 Doppelzimmer zur Verfügung, die mit Zuschlag auch als Einzelzimmer gebucht werden können. Wir organisieren 7 Übernachtungen einschließlich Verwöhn-Frühstück. Die Anreise erfolgt in eigener Regie; es empfehlen sich Fahrgemeinschaften. Reisepreis: 54,00 pro Person im DZ je Nacht (Woche 378,00 ) 70,20 pro Person im EZ je Nacht (Woche 491,40, also EZ-Zuschl. 30%) Hinzu kommt die Ortstaxe in Höhe von ca. 1,10 pro Person und Tag. Der 6-Tage-Skipass ist für ca. 225,00 im Hotel an der Rezeption erhältlich. Das von beiden Häusern genutzte Wellness-Zentrum im Nesslerhof kann man gegen Aufpreis mitbuchen. Es bietet ein tolles Bergpanorama und ein großes Schwimmbad mit durchgehendem Becken nach draußen. Nach der Hotelerweiterung um den Bau 2016 ist die Saunalandschaft mit Innen- und Außenbecken, mehreren Saunen und verschiedenen Ruheräumen und zonen sensationell gestaltet worden. 4
Anmeldebedingungen: Die Anmeldung hat nur Gültigkeit, wenn pro Person eine Anzahlung in Höhe von 85,00 bis 15.09.2017 geleistet wird (in Abänderung der BSG- Reisebedingungen). Die Restzahlungen sind vor Ort zu leisten. Alle Einzahlungen erfolgen auf das Konto der Berg- und Skigilde e.v. bei der Sparkasse Hattingen, IBAN: DE83 4305 1040 0000 0324 66; Verwendungszweck: Reise 1 Skifreizeit Großarl 2018 Infos zum Reiseziel: - http://www.nesslerhof.at - http://www.grossarltal.info Anmeldungen / Ansprechpartner: Reinhard Lembcke An der Hesselbecke 20 45527 Hattingen Tel.: 02324-30283 bzw. 0160-5829364 Mail: bsg-grossarl@web.de Eine Buchung ist auch im angrenzenden, erweiterten Hotel Nesslerhof möglich (4 Sterne plus) Über die Preise informieren die Familie Neudegger und die sehr hilfsbereiten Mitarbeiterinnen der Rezeption gern. Wer sich privat an anderer Stelle im Ort eine Unterkunft bucht, ist natürlich in der Gruppe der Berg- und Skigilde Hattingen genauso herzlich willkommen. Es wird am ersten Abend im Nesslerhof traditionsgemäß ein Treffen aller Teilnehmer geben mit der Möglichkeit, dort auch zu Abend zu essen. Treffpunkt und Uhrzeit werden rechtzeitig bekanntgegeben. Bitte kurze Mitteilung mit Mail-Adresse und/oder Tel.-Nr. an Reinhard Lembcke schicken, der die Kommunikation für Großarl wieder über die Mail-Adresse bsggrossarl@web.de laufen lassen möchte. 5
Reise Nr. 2 Skifreizeit im Bregenzerwald Damüls / Mellau / Bizau 25. Februar bis 4. März 2018 Anmeldebeginn: 01.09.2017 Anmeldeschluss: 30.09.2017 Reiseverlauf: Wir organisieren 7 Übernachtungen mit Halbpension. Die Unterbringung erfolgt im Gasthof Taube in Bizau. Inbegriffen im Reisepreis ist ein Bregenzerwälder Bauernfrühstück, ein 4-gängiges Abendmenü und die hauseigene Sauna. Mellau, das größte Skigebiet im Bregenzerwald ist nur 5km entfernt. Ein gratis Skishuttle-Bus bringt uns stündlich dorthin. Die Anreise erfolgt in eigener Regie; es empfehlen sich Fahrgemeinschaften. Reisepreis: 65,- pro Person im DZ oder EZ je Nacht (Woche 455,- ) Skipass für 6 Tage ca.226,-, ist vor Ort zu erwerben. Anmeldebedingungen: Die Anmeldung hat nur Gültigkeit, wenn eine Anzahlung von 150,00 pro Person bis 30.9.2016 geleistet wird. Nichtmitglieder der Berg- und Skigilde Hattingen zahlen zusätzlich 30.00 für die Organisation dieser Reise auf unser Vereinskonto. Die Reservierung ist auf 15 Personen begrenzt. Der Restbetrag ist vor Ort zu zahlen. Alle Einzahlungen erfolgen auf das Konto der Berg- und Skigilde e.v. bei der Sparkasse Hattingen: IBAN: DE83 4305 1040 0000 0324 66 Verwendungszweck: Reise 2 Skifreizeit Bregenzerwald-Bizau 2018 Infos zum Reiseziel: - http://www.traubebizau.at - http://www.damüls-mellau.at Anmeldungen / Ansprechpartner: Karla Seidel Drohnenweg 24 44795 Bochum Tel.: 0177-213 8091 Mail: winter@skigilde-hattingen.de 6
FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder 1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. 2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. 3. Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. 4. Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. 5. Einfahren und Anfahren und hangaufwärts Fahren Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. 6. Anhalten Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. 7. Aufstieg und Abstieg Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. 8. Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. 9. Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. 10. Ausweispflicht Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. Quelle: DSV, Stiftung Sicherheit im Skisport 7
Anmeldung zur Reise Nr. Berg- und Skigilde e.v. Hattingen Vor- und Zunahme Geburtsdatum Straße PLZ Ort Telefon E-Mail Vor- und Zunahme 2. Mitreisende/r Geburtsdatum Vor- und Zunahme 3. Mitreisende/r Geburtsdatum Vor- und Zunahme 4. Mitreisende/r Reise 1: Großarl 2018 Geburtsdatum Doppelzimmer im Alt Nesslerhof Einzelzimmer im Alt Nesslerhof Reise 2: Bregenzerwald - Bizau 2018 Doppelzimmer im Gasthof Taube Einzelzimmer im Gasthof Taube Hiermit melde ich mich und alle oben angegeben Teilnehmer für die Reise verbindlich an. Die Reiseordnung der Berg- und Skigilde Hattingen sowie die im Ausschreibungstext angegebenen zusätzlichen Hinweise werden von mir und meinen Mitreisenden als deren Vertreter ich handle verbindlich anerkannt. Datum.Unterschrift... 8